Fachbeiträge & Kommentare zu Brandenburg

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AGkompakt 1/2018, Verfahren... / II. Zukünftige Beträge

Auf die Antragseinreichung folgende 12 Monate sind maßgebend Soweit (nur) eine zukünftige Abänderung beantragt wird, gelten die begehrten Differenzbeträge der auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monate. Hinweis Abzustellen ist nach § 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG insoweit auf die ersten zwölf Monate nach Einreichung des Antrags. OLG Brandenburg, Beschl. v. 12.9.2016 – 13 WF 214/...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / dd) Problem: "Umwandlungsantrag"

Rz. 144 Liegt gegen den Unterhaltsschuldner bislang über den laufenden Unterhalt lediglich ein statischer Titel vor und beantragt der Unterhaltsgläubiger eine Abänderung dahingehend, dass der Unterhalt dynamisiert tituliert wird, soll nach Auffassung des OLG Dresden[45] der volle Wert der Unterhaltsbeträge der auf die Antragseinreichung folgenden zwölf Monate maßgebend sein;...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 2. Elterliche Sorge

Rz. 14 Gem. § 41 FamGKG ist grundsätzlich vom hälftigen Wert der Hauptsache auszugehen, so dass sich ein Regelwert von 1.500,00 EUR ergibt, der je nach den Umständen des Einzelfalls aber auch höher oder niedriger festgesetzt werden kann. Beispiel 9: Einstweilige Anordnung zur elterlichen Sorge Der Anwalt beantragt für seinen Mandanten beim FamG im Wege der einstweiligen Anord...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / cc) Schonvermögen

Rz. 28 Strittig ist, ob Schonvermögen i.S.d. § 115 Abs. 3 ZPO i.V.m. § 90 SGB XII zu berücksichtigen ist. Nach OLG Köln[68] ist Schonvermögen nicht zu berücksichtigen. Nach a.A. ist das Schonvermögen dagegen zu berücksichtigen.[69] Beispiel 7: Ehesache mit Schonvermögen Das monatliche Nettoeinkommen der Ehefrau beträgt 1.000,00 EUR, das des Ehegatten 2.500,00 EUR. Die kinderl...mehr

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§ 4 Ehe / 8. Arglistige Täuschung

Rz. 43 Gemäß § 1314 Abs. 2 Nr. 3 BGB kann eine Ehe aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte zur Eingehung derselben durch arglistige Täuschung über solche Umstände bestimmt worden ist, die ihm bei Kenntnis der Sachlage und bei richtiger Würdigung des Wesens der Ehe von der Eingehung der Ehe abgehalten hätten. Die Täuschung kann durch positives Tun oder durch Unterlassen begangen...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / gg) Zustimmung zur steuerlichen Veranlagung

Rz. 85 Wird die Zustimmung zu einer steuerlichen Veranlagung verlangt, richtet sich der Wert des Verfahrens nach § 42 Abs. 1 FamGKG. Maßgebend ist das Interesse des Antragstellers, das sich aus der zu erwartenden Steuerersparnis für den betreffenden Zeitraum ergibt. Soweit der Antragsteller im Gegenzug Steuernachteile des Antragsgegners ausgleichen muss, sind diese bei der W...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / c) Kinderfreibeträge

Rz. 40 Kinderfreibeträge sind vom Nettoeinkommen unstreitig nicht abzuziehen, selbst wenn man einen Abzug bei der Ehesache (siehe oben Rdn 23) befürwortet.[80] Beispiel 11: Versorgungsausgleich, mehrere Anrechte Das monatliche Nettoeinkommen des Ehemannes beträgt 2.000,00 EUR, das der Ehefrau 1.000,00 EUR. Aus der Ehe sind zwei gemeinschaftliche Kinder hervorgegangen. Beide E...mehr

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§ 16 Beratungshilfe / II. Umfang der Angelegenheit

Rz. 28 Problematisch ist insbesondere hier sehr häufig, ob eine Angelegenheit gegeben ist oder ob mehrere Angelegenheiten vorliegen. Die Rechtsprechung ist früher überwiegend – jedoch unzutreffender Weise – davon ausgegangen, dass die Beratung und Vertretung hinsichtlich der verschiedenen Gegenstände in Familiensachen (Unterhalt, Haushalt, Zugewinn o.Ä.) als eine Angelegenhe...mehr

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Zur Regulierung materieller... / A. Beweisanforderungen

Für die Bestimmung der Höhe des zu erstattenden Schadens ist die Frage des heranzuziehenden Beweismaßstabes von zum Teil entscheidender Bedeutung. Während bei der haftungsbegründenden Kausalität der Strengbeweis nach § 286 ZPO zu führen ist, kommt dem Geschädigten im Rahmen der haftungsausfüllenden Kausalität durch § 287 ZPO eine erhebliche Beweiserleichterung zugute.[2] Da ...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / VI. Übernahme der Kosten eines Terminsvertreters

Rz. 53 Für einen zusätzlichen Terminsvertreter kann nach dem Gesetz Verfahrenskostenhilfe grundsätzlich nicht bewilligt werden (Ausnahme: Beweisanwalt vor dem ersuchten Richter). Die Vorschriften der § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 121 Abs. 4 ZPO; § 76 Abs. 4 FamG sehen im Übrigen die Beiordnung eines Terminsvertreters nicht vor. Rz. 54 Die Kosten eines Terminsvertreters kön...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / 3. Anspruch auf Verkehrsanwalt oder Beweisanwalt

Rz. 40 Ein Anspruch auf uneingeschränkte Beiordnung des auswärtigen Anwalts besteht dann, wenn der bedürftige Beteiligte einen Anspruch auf Beiordnung eines Verkehrsanwalts nach § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 121 Abs. 4 ZPO oder nach § 78 Abs. 4 FamFG hat und die zu erwartenden Reisekosten die Mehrkosten eines Verkehrsanwalts nicht übersteigen.[43] Rz. 41 Gleiches gilt, wen...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / O. Mutwilligkeit bei mangelnder Mitwirkung im VKH-Prüfungsverfahren

Rz. 75 Strittig ist ferner, ob die Verfahrenskostenhilfebewilligung abgelehnt werden kann, wenn der Antragsgegner im Verfahren auf Verfahrenskostenhilfebewilligung keine Stellungnahme abgibt, so dass dem Antragsteller Verfahrenskostenhilfe bewilligt wird und der Antragsgegner dann im anhängigen Verfahren seine Einwände vorträgt. Rz. 76 Zum Teil wird hier die Auffassung vertre...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / VIII. Wiederaufnahme abgetrennter Versorgungsausgleichsverfahren nach altem Recht

Rz. 216 War das Scheidungsverfahren nach altem Recht, also noch nach der ZPO i.d.F. vor dem 1.9.2009 eingeleitet und war die Folgesache Versorgungsausgleich worden, gilt Art. 111 Abs. 4 FGG-ReformG. Diese Regelung hat zur Folge, dass das abgetrennt...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / bb) Anerkenntnis

Rz. 53 Des Weiteren entsteht eine Terminsgebühr nach Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV, wenn in einem einstweiligen Anordnungsverfahren, das eine Familienstreitsache ist, gem. § 113 Abs. 1 S. 2 FamFG i.V.m. § 307 ZPO aufgrund eines Anerkenntnisses entschieden wird.[29] Beispiel 42: Verfahren auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit Anerkenntnis Der Anwalt beantragt für die Kind...mehr

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AGkompakt 1/2018, Verfahren... / III. Fällige Beträge

Fällige Beträge sind hinzuzurechnen Ebenso wie bei Zahlungsanträgen sind auch bei Abänderungsanträgen fällige Beträge hinzuzurechnen (§ 51 Abs. 2 FamGKG). Soweit also fällige Unterhaltsbeträge abgeändert werden sollen, sind diese dem Wert der laufenden Unterhaltsabänderung hinzuzurechnen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass der Unterhalt nach § 1612 Abs. 3 BGB grundsätzlich am ...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / dd) Berücksichtigung von Kinderfreibeträgen?

Rz. 23 Strittig ist ferner, ob von dem Nettoeinkommen Kinderfreibeträge abzuziehen sind. Nach zutreffender Ansicht ist ein Abzug nicht vorzunehmen.[37] Rz. 24 Soweit ein Abzug für Kinder befürwortet wird, werden folgende Abzüge vorgenommen:mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / h) Abweichung vom Regelwert wegen Unbilligkeit

Rz. 359 Ist der Regelwert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das Gericht einen höheren oder niedrigeren Wert festsetzen (§ 50 Abs. 3 FamGKG).[95] Rz. 360 Der Mindestwert von 1.000,00 EUR darf allerdings auch hier nicht unterschritten werden.[96] Rz. 361 Eine Erhöhung des Werts nach § 50 Abs. 3 FamGKG kommt insbesondere in Anpassungsverfahren nach §§ 3...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / d) Besonderheiten bei Stufenanträgen

Rz. 200 Hinsichtlich der Gebühren kann wiederum zunächst auf die Rdn 174 ff. Bezug genommen werden. Hier gelten allerdings einige Besonderheiten. Rz. 201 Bei Stufenanträgen ist zu differenzieren. Auch hier kann es zu einem geringeren Wert für die Terminsgebühr oder auch die Einigungsgebühr kommen. Dabei sind drei Grundfälle zu unterscheiden. Rz. 202 Wird sowohl über den Auskun...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / III. Der beigeordnete Anwalt ist im Gerichtsbezirk niedergelassen, hat seine Kanzlei aber außerhalb des Gerichtsorts

Rz. 32 Hat der Anwalt seine Kanzlei zwar im Gerichtsbezirk, nicht aber an dem Ort, in dem sich das Gericht befindet (§ 27 Abs. 2 BRAO), kommt eine einschränkende Beiordnung nicht in Betracht. Nach § 76 Abs. 1 FamFG i.V.m. § 121 Abs. 3 ZPO bzw. § 78 Abs. 3 ZPO kann lediglich die Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk niedergelassenen Anwalts abgelehnt werden, wenn ansonsten...mehr

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FF 1/2018, Umgang des Kinde... / 1 Gründe:

[1] A. Die Antragsteller begehren Umgang mit ihren beiden Enkeln. [2] Sie sind die Großeltern mütterlicherseits der Kinder K., geboren am 12.10.2006, und M., geboren am 15.9.2008. Die Kinder wachsen bei ihren leiblichen Eltern, den Antragsgegnern, auf. Nach der Geburt hatten die Kinder zunächst regelmäßigen Kontakt mit den Großeltern. 2009 kam es zu einem Kontaktabbruch. 2011...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Anrechnung der Wahlanwaltsvergütung

Rz. 61 Hat der bedürftige Beteiligte, dem ein Anwalt im Wege der Verfahrenskostenhilfe beigeordnet worden ist, zwar keine unmittelbaren Zahlungen auf die aus der Landeskasse zu zahlende Vergütung erhalten, aber Zahlungen auf eine zuvor entstandene und anzurechnende Gebühr – insbesondere auf eine nach Vorbem. 3 Abs. 4 VV anzurechnende Geschäftsgebühr (Nr. 2300 VV) –, dann kan...mehr

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AGS 1/2018, Keine fiktive T... / 2 Aus den Gründen

Die gegen diesen Beschluss gerichtete, gem. § 56 Abs. 2 i.V.m. § 33 Abs. 3 RVG zulässige Beschwerde, über die gem. § 33 Abs. 8 RVG der Einzelrichter entscheidet, da die angefochtene Entscheidung von einer Einzelrichterin erlassen wurde, ist unbegründet. Die Annahme des VG, dass die Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle es zu Recht abgelehnt habe, eine Terminsgebühr festzusetzen,...mehr

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Zur Regulierung materieller... / II. Abzug von Eigenersparnis für berufsbedingte Aufwendungen

Der Frage des Abzuges von Eigenersparnissen wird häufig nur in geringem Umfang Aufmerksamkeit zu Teil. In vielen Fällen erfolgt ohne jegliche weitere Prüfung ein pauschaler Abzug von 5 % – meist sogar 10 % oder noch mehr – des Nettoeinkommens des Geschädigten.[8] Übersehen wird dabei oft, dass zunächst zu klären ist, ob in dem konkreten Fall überhaupt eine Eigenersparnis eing...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / VII. Abrechnung weiter gehender Reisekosten mit dem bedürftigen Beteiligten

Rz. 55 Strittig ist, ob der beigeordnete Anwalt weiter gehende Reisekosten mit dem Beteiligten abrechnen darf, wenn er nur eingeschränkt beigeordnet worden ist. Rz. 56 Ein Teil der Rechtsprechung ist der Auffassung, wegen der Forderungssperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO komme eine Inanspruchnahme des Beteiligten nicht in Betracht.[56] Zum Teil wird dabei auch argumentiert, der...mehr

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§ 4 Ehe / a) Verfahrensfähigkeit

Rz. 464 Voraussetzung für die Zulässigkeit des Scheidungsantrags ist zunächst, dass die Ehegatten verfahrensfähig sind, § 125 FamFG. Hierfür genügt die beschränkte Geschäftsfähigkeit, § 125 Abs. 1 FamFG. § 125 Abs. 1 FamFG umfasst dabei alle Verfahrenshandlungen sowie materiell-rechtliche Willenserklärungen. Hierzu zählen die Erteilung der Verfahrensvollmacht im Sinne des § ...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / V. Geschichtlicher Rückblick

Rz. 46 Die nichteheliche Lebensgemeinschaft ist als Form des Zusammenlebens zwischen Mann und Frau nicht so neu, wie man meinen könnte. So war das Nebeneinander der Ehe als einer vom Recht herausgehobenen Form der Verbindung zwischen Mann und Frau und dem Konkubinat schon dem römischen Recht bekannt. Während die reguläre Ehe, das "matrimonium" durch religiös sakramentalen Ak...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / aa) Entscheidung im schriftlichen Verfahren

Rz. 51 Eine Terminsgebühr nach Anm. Abs. 1 Nr. 1 zu Nr. 3104 VV bei einer Entscheidung im schriftlichen Verfahren kommt hier ebenfalls in Betracht, da nach der Rspr. des BGH[27] eine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist.[28] Rz. 52 Im Falle einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung muss es sich aber um eine solche handeln, die aufgrund des Einverständnisses der Beteil...mehr

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AGS 1/2018, Anwalts- und Ge... / 1.1 Mindestunterhalt

Maßgeblich ist der für die ersten zwölf Monate nach Antragseingang geforderte Betrag (§ 51 Abs. 1 S. 1 FamGKG). Maßgeblich ist dabei der Monatsbetrag des zum Zeitpunkt der Antragseinreichung geltenden Mindestunterhalts, und zwar nach der zum Zeitpunkt des Antragseingangs maßgeblichen Altersstufe (§ 51 Abs. 1 S. 2 FamGKG). Die Höhe des Mindestunterhalts ist nach Altersstufen g...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / i) Billigkeitskorrektur

Rz. 49 Ist der Regelwert nach den besonderen Umständen des Einzelfalls unbillig, kann das Gericht auch einen höheren oder niedrigeren Wert festsetzen (§ 50 Abs. 3 FamGKG).[94] Eine Unbilligkeit liegt noch nicht darin begründet, dass es nicht zum Ausgleich gekommen ist,[95] zumal es sich hier nicht um einen Einzelfall, sondern um einen Regelfall handelt. Das Unterschreiten de...mehr

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§ 4 Ehe / a) Einkommen der Ehegatten

Rz. 400 Gemäß § 43 Abs. 2 FamGKG ist für die Beurteilung der maßgeblichen Einkommensverhältnisse der Ehegatten ihr in drei Monaten erzieltes Nettoeinkommen einzusetzen. Hinsichtlich des Nettoeinkommens ist auf den unterhaltsrechtlichen Einkommensbegriff abzustellen.[312] Für die Ermittlung des Einkommens sind demnach sämtliche Einkünfte zu berücksichtigen, mithin unter ander...mehr

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§ 10 Verbundverfahren / bb) Freibeträge und Prozentsätze

Rz. 26 Hier ist allerdings nicht jegliches Vermögen zu berücksichtigen. Vielmehr sind insoweit Freibeträge in die Wertberechnung einzustellen. Nur der darüber hinausgehende Wert soll Berücksichtigung finden, wobei insoweit divergiert wird, mit welchem Prozentsatz das darüber hinausgehende Vermögen anzusetzen ist.[51] Rz. 27 Überblick Freibeträge und Prozentsätze beim Vermögen...mehr

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§ 5 Mahnverfahren / 1. Verfahren über den Antrag auf Erlass des Mahnbescheids

Rz. 8 Im Verfahren über den Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids erhält der Anwalt des Antragstellers eine 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV. Beispiel 1: Mahnverfahren Der Anwalt erwirkt für die Mandantin einen Mahnbescheid über rückständigen Unterhalt in Höhe von 500,00 EUR. Angefallen ist nur die 1,0-Verfahrensgebühr nach Nr. 3305 VV.mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / 4. Kein Anspruch auf einen Verkehrsanwalt

Rz. 47 Anders verhält es sich dagegen, wenn dem bedürftigen Beteiligten kein Anspruch auf einen Verkehrsanwalt zusteht, wenn also die Voraussetzungen der § 76 Abs. 1 i.V.m. § 121 Abs. 4 ZPO; § 76 Abs. 4 FamFG nicht vorliegen. Dann ist die Beiordnung abzulehnen, es sei denn, der Beteiligte beschränkt seinen Antrag dahingehend, dass er die Beiordnung des auswärtigen Anwalts mi...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / c) Einigungsgebühr

Rz. 270 Hinzukommen kann eine 1,0-Einigungsgebühr nach Nrn. 1000, 1003 VV (Anm. Abs. 2 zu Nr. 1003 VV), nämlich dann, wenn der Anwalt am Abschluss eines gerichtlich gebilligten Vergleichs (§ 156 Abs. 2 FamFG) oder an einer Vereinbarung über das Umgangsrecht mitwirkt und hierdurch eine gerichtliche Entscheidung entbehrlich wird oder die gerichtliche Entscheidung der getroffen...mehr

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"Bitte nicht zu lang!" – Ve... / III. Übermaßverbot

Wie auch bei der Frage des Absehens vom Fahrverbot spielt bei der Länge des Fahrverbots die (Un-)Angemessenheit der Fahrverbotsanordnung eine besondere Rolle. Die Folgen, die der Betr. infolge eines längeren Fahrverbots hinnehmen muss, treffen ihn i.d.R. deutlich härter, als bloß bei einem einmonatigen Verbot, da die üblichen Hilfsmöglichkeiten oftmals nach wenigen Wochen au...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / A. Überblick

Rz. 1 Die Vergütung in Familienstreitsachen richtet sich nach Teil 3 VV. Erstinstanzlich gelten die Nrn. 3100 ff. VV. Rz. 2 In Beschwerdeverfahren gegen Endentscheidungen wegen des Hauptgegenstands gelten gem. Vorbem. 3.2.1 Nr. 2 Buchst. b) VV die Gebühren eines Berufungsverfahrens (Nrn. 3200 ff. VV). Rz. 3 In Rechtsbeschwerdeverfahren gegen Endentscheidungen wegen des Hauptge...mehr

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AGS 1/2018, Kein Schuldenab... / 3 Anmerkung

Die Bewertung einer Ehesache wird in der Rspr. uneinheitlich behandelt. Das liegt daran, dass die Wertvorschrift unbestimmt ist und es so gut wie keine Entscheidungen des BGH gibt, da Verfahrenswertbeschwerden zum BGH nach § 59 Abs. 1 S. 5 i.V.m. § 55 Abs. 7 FamGKG ausgeschlossen sind und Hauptsacheverfahren in der Ehesache so gut wie nie vor den BGH kommen. Auch macht der B...mehr

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Zur Regulierung materieller... / V. Gibt es eine "gefestigte Nichterwerbsbiografie"?

Bleibt ein junger Geschädigter durch die Folgen aus dem schädigenden Ereignis dauerhaft arbeitsunfähig, ist die Ermittlung des hypothetischen Zukunftsverlaufs im Rahmen des Verdienstausfallschadens nicht immer einfach.[40] Hat bspw. ein junger Geschädigter vor dem Schadensereignis seine Ausbildung abgebrochen und ist dann ausschließlich in lückenhafter Reihenfolge Minijobs n...mehr

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§ 7 Selbstständige Familien... / b) Terminsgebühr

Rz. 365 Kommt es zu einem gerichtlichen Termin oder einer Besprechung der Beteiligten i.S.d. Vorbem. 3 Abs. 3 VV, entsteht eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV. Beispiel 148: Isoliertes Verfahren über den Versorgungsausgleich mit Termin In einem wieder aufgenommenen Verfahren zum Versorgungsausgleich ist der Anwalt im September 2013 beauftragt worden. Das zu berücksichtige...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / c) Terminsgebühr

Rz. 228 Hinzukommen kann eine 1,2-Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV. Da hier gerichtliche Termine grundsätzlich nicht vorgesehen sind, kommt die Terminsgebühr in der Regel nur in Betracht, wenn der Anwalt eine Besprechung zur Vermeidung oder Erledigung des Verfahrens führt (Vorbem. 3 Abs. 3 S. 3 Nr. 2 VV). Die gegenteilige Rechtsprechung,[71] wonach eine Terminsgebühr insoweit ...mehr

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AGkompakt 1/2018, Der "wertlose" Versorgungsausgleich

Verfahrenswert des VA beläuft sich auf 10 % des 3fachen Nettoeinkommens beider Eheleute In Verfahren über den Versorgungsausgleich ist der Verfahrenswert gemäß § 50 Abs. 1 FamGKG grundsätzlich mit 10 % des dreifachen Nettoeinkommens beider Eheleute festzusetzen. In Verfahren nach der Scheidung (gemeint sind damit Verfahren nach den §§ 20 ff. VersAusglG; siehe dazu die Übersch...mehr

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§ 8 Familienstreitsachen / aa) Grundsatz

Rz. 139 Dieselben Bewertungsgrundsätze wie für Zahlungsanträge gelten auch für einen Abänderungsantrag nach § 240 FamFG. Maßgebend ist hier allerdings nur der jeweils begehrte Abänderungsbetrag, also die Differenz zwischen tituliertem Unterhalt und beantragtem neuen Unterhalt.[39] Beispiel 67: Abänderungsantrag auf zukünftigen Unterhalt Der Kindesvater ist zur Unterhaltszahlu...mehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 4. Ansprüche wegen erbrachter Arbeitsleistungen

Rz. 500 Arbeitsleistungen sind schon begrifflich keine Zuwendungen. Das gilt auch dann, wenn durch sie das Vermögen des Partners vermehrt worden ist.[389] Denn es fehlt hier an einer Übertragung von Vermögen; die Arbeitsleistung führt nicht zu einer Vermögenseinbuße auf Seiten des Leistenden. Gleichwohl können auch Arbeitsleistungen für den Partner unter Umständen einen Ausg...mehr

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§ 11 Einstweilige Anordnungen / 3. Gewaltschutzsachen

Rz. 17 Auch hier ist grundsätzlich vom hälftigen Wert der Hauptsache auszugehen (§ 41 S. 2 FamGKG). Bei Ansprüchen nach § 1 GewSchG beträgt der Wert dann 1.000,00 EUR; bei Ansprüchen nach § 2 GewSchG beträgt der Wert 1.500,00 EUR. Beispiel 11: Einstweilige Anordnung nach § 1 GewSchG Der Anwalt beantragt für die Ehefrau beim FamG im Wege der einstweiligen Anordnung, gegen den ...mehr

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§ 17 Besonderheiten bei der... / I. Umfang der Beiordnung

Rz. 9 Eine Besonderheit für das Verbundverfahren ist in § 48 Abs. 3 RVG enthalten. Die Beiordnung des Rechtsanwalts in einer Ehesache (§ 121 FamFG) erstreckt sich auch auf den Abschluss eines Vertrags i.S.d. Nr. 1000 VV (insbesondere einer Folgenvereinbarung), diemehr

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§ 1 Die nichteheliche Leben... / 1. Unterhaltsanspruch des Partners oder der Partnerin gegen den jeweils anderen

Rz. 110 Gegenseitige Unterhaltspflichten bestehen innerhalb der nichtehelichen Lebensgemeinschaft grundsätzlich nicht. Weder § 1360 BGB beim Zusammenleben noch § 1361 BGB oder die §§ 1569 ff BGB nach einer Trennung sind direkt oder entsprechend anwendbar. Dementsprechend besteht unter den Partnern auch keine Prozess- oder Verfahrenskostenvorschusspflicht. Denn § 1360 Abs. 4a...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 7 Aufkläru... / 2.4 Benachrichtigung durch andere Stellen

Rz. 13 Der behandelnde Arzt, das Krankenhaus, die Rehabilitations- und Vorsorgeeinrichtungen sowie die Sozialleistungsträger haben die Pflegekasse ohne schuldhaftes Zögern zu benachrichtigen, wenn sich wegen der Art, Schwere oder Dauer einer Krankheit oder Behinderung der Eintritt von Pflegebedürftigkeit abzeichnet oder wenn bereits Pflegebedürftigkeit festgestellt wird. Dab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 39 Häuslic... / 2.2 Anspruchsvoraussetzungen

Rz. 4 Anspruch auf Verhinderungspflege haben Pflegebedürftige, die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme mindestens dem Pflegegrad 2 zugeordnet sind. Rz. 4a Der Anspruch auf Verhinderungspflegeleistung ist von einer Wartezeit abhängig gemacht worden. Die bisher mit der Pflege befasste Pflegeperson muss den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens 6 Monate (12...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 40 Pflegeh... / 2.1 Versorgung mit Pflegehilfsmitteln

Rz. 3 Anspruchsberechtigte sind nach dem Wortlaut Pflegebedürftige (vgl. Abs. 1 Satz 1) i. S. d. §§ 14, 15, die in Pflegegrad 1 bis 5 eingestuft sind. Denkbar ist insoweit auch, dass Leistungen nach §§ 36, 37 dann nicht mehr beansprucht werden können, wenn der Gebrauch (Einsatz) des Pflegehilfsmittels die Voraussetzungen der Pflegebedürftigkeit entfallen lässt. (vgl. Udsching...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB XI § 33 Leistun... / 2.2 Leistungsbeginn

Rz. 8 In Abs. 1 Satz 2 und 3 hat der Gesetzgeber geregelt, ab wann die Leistungen der Pflegeversicherung erbracht werden. Das Gesetz stellt auf den Zeitpunkt der Antragstellung ab, verlangt jedoch zusätzlich die Erfüllung der (sonstigen) Anspruchsvoraussetzungen. Lag Pflegebedürftigkeit bereits mehr als einen Monat vor Antragstellung vor, so werden die Leistungen vom Beginn d...mehr