Fachbeiträge & Kommentare zu Buchwert

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Praxisveräußerung und Praxi... / 4 Übergangsbesteuerung bei Einnahmenüberschussrechnung

Freiberufler sind nicht buchführungspflichtig und ermitteln deshalb meist ihren Gewinn durch eine Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Diese Gewinnermittlung muss zum selben Totalgewinn führen wie die Gewinnermittlung aufgrund einer Buchführung, d. h. durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG. Hat der seine Praxis veräußernde Freiberufler seinen Gewin...mehr

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Praxisveräußerung und Praxi... / 3.1 Tarifprivilegien

Die Praxisaufgabe gilt als Veräußerung.[1] Wer als Freiberufler seine Praxis z. B. aus Altersgründen aufgibt, muss die Wirtschaftsgüter seines Betriebsvermögens, soweit sie im Rahmen der Praxisaufgabe nicht veräußert worden sind, nach § 16 Abs. 3 Satz 7 EStG mit ihrem gemeinen Wert in sein Privatvermögen überführen. Unter gemeinem Wert versteht man den Zeitwert (Verkehrswert...mehr

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Teilpraxis- und Praxisantei... / 2.2 Teilanteilsveräußerung

Eine Teilanteilsveräußerung liegt vor, wenn ein Freiberufler nicht seinen ganzen Anteil an einer Personengesellschaft, sondern nur einen Teil davon veräußert, sodass er weiterhin an der Sozietät oder Gemeinschaftspraxis beteiligt bleibt. Es gibt 2 Fälle der Teilanteilsveräußerung: Ein weiterer Freiberufler tritt gegen Zahlung eines Entgelts an den oder die "abgebenden" Gesell...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 11.2 Überentnahmen als Bemessungsgrundlage

Rz. 629 Nach § 4 Abs. 4a S. 1 EStG sind Schuldzinsen insoweit bei der Gewinnermittlung nicht abziehbar, als Überentnahmen getätigt worden sind. Die Regelung ist nur anwendbar auf Schuldzinsen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst sind. Diese Zinsen werden bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen (Überentnahmen) als nicht abzugsfähige Betriebsausgaben eingestuft. Sind Zi...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 5.2.2 Durchbrechung des Bilanzzusammenhangs

Rz. 289 Eine Durchbrechung des Bilanzzusammenhangs bedeutet, dass die Wirtschaftsgüter in der Anfangsbilanz anders angesetzt werden als in der Schlussbilanz des vorhergehenden Wirtschaftsjahrs. Die damit verbundene Vermögensmehrung oder -minderung fällt in den fiktiven Zeitraum (logische Sekunde) zwischen Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahrs und Beginn des laufenden ...mehr

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Durchschnittsbewertung der Anschaffungskosten bei einem sukzessiv erworbenen Mitunternehmeranteil

Leitsatz 1. Erwirbt ein Mitunternehmer einen weiteren Anteil an derselben Personengesellschaft aufgrund des Todes eines Mitgesellschafters im Wege der Anwachsung hinzu, vereinigt sich der hinzuerworbene Anteil in der Regel mit dem bisherigen Mitunternehmeranteil des Erwerbers zu einem einheitlichen Mitunternehmeranteil. Dies gilt auch dann, wenn der Mitunternehmer bereits im...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.13.3 Rechtsfolgen

Rz. 867 Rechtsfolge ist, dass die Zuwendungen und andere Aufwendungen nicht als Betriebsausgaben abzugsfähig sind. Erfasst werden sowohl die Zuwendung an den Empfänger selbst als auch Aufwendungen, die zwar durch die Zuwendung veranlasst, selbst aber keine Zuwendung sind, weil sie nicht als Vorteil beim Empfänger "ankommen". Vom Abzug ausgeschlossen sind daher auch Nebenkoste...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.2.4 Entnahme zu betriebsfremden Zwecken

Rz. 336 Die Wertabgabe des Betriebs muss zu "betriebsfremden" Zwecken erfolgen. Der Gegenstand der Entnahme (einschl. Nutzungen und Leistungen) muss also den betrieblichen Bereich verlassen, wodurch der sachliche und/oder persönliche Zusammenhang mit dem Betrieb gelöst wird. Dabei ist der Begriff der "betriebsfremden Zwecke" der Oberbegriff, der die Entnahme für Zwecke des S...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 7.2 Bilanzberichtigung

Rz. 433 Eine Bilanzberichtigung hat zu erfolgen, wenn die Bilanz unrichtig ist, weil zwingende handels- und steuerrechtliche Grundsätze und Vorschriften nicht berücksichtigt worden sind. Eine Bilanzberichtigung liegt vor, wenn ein unrichtiger Bilanzansatz durch einen richtigen ersetzt werden soll. Die Bilanzberichtigung kann alle Positionen der Bilanz hinsichtlich Ansatz und ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.4.1 Begriff der Einlage

Rz. 410 Einlagen stellen das Spiegelbild der Entnahmen dar; für sie gelten daher die Ausführungen zu Entnahmen sinngemäß. Einlagen sind danach alle Wertzuführungen zu dem Betrieb aus der privaten (nichtbetrieblichen) Sphäre, die ohne Gegenleistung erfolgen. Bei Einzelgewerbetreibenden ist eine Gegenleistung nicht denkbar, sodass jede Zuführung eines einlagefähigen Wirtschafts...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.1.1 Zur Systematik der Vorschrift

Rz. 352 Die Vorschrift ist durch Gesetz v. 7.12.2006[1] mit Wirkung für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31.12.2005 enden, eingeführt worden.[2] Rz. 353 Die Bedeutung der Neuregelung besteht in einer umfassenden gesetzlichen Regelung der sog. Entstrickung für betriebliche Einkünfte. Bisher enthielt das Gesetz keinen allgemeinen Entstrickungstatbestand. Es gab lediglich einzelne...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.1 Inhalt der Vorschrift

Rz. 363 Nach § 4 Abs. 1 S. 3 EStG gilt es als (fiktive) Entnahme zum gemeinen Wert, wenn das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik hinsichtlich der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird. Wird das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Nutzungen des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies als Nutzungsentnahme, bewertet ebenfalls zu...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.5 Fiktive Einlage bei Steuerverstrickung

Rz. 424 § 4 Abs. 1 S. 7 Halbs. 2 EStG, eingefügt durch Gesetz v.7.12.2006[1] regelt die steuerlichen Folgen der Steuerverstrickung, die eintritt, wenn ein bisher aus dem deutschen Besteuerungsrecht ausgeschlossenes Wirtschaftsgut in die deutsche Steuerhoheit gelangt, sodass Deutschland das Besteuerungsrecht bei einer Veräußerung des Wirtschaftsguts erwirbt. Die Regelung gilt ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 10.2.2 Betriebliche Veranlassung

Rz. 571 Eine Betriebsausgabe liegt nur vor, wenn die Aufwendung durch den Betrieb veranlasst ist. Der Begriff der Veranlassung ist als "Ursache" der Aufwendung zu verstehen; der Betrieb darf also nicht hinweggedacht werden können, ohne dass die Aufwendung entfiele. Der Begriff der "Veranlassung" ist daher nicht als "Anlass" im natürlichen Sprachgebrauch zu verstehen. "Anlass"...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.5 Ausschluss oder Beschränkung des Besteuerungsrechts bei Nutzungen

Rz. 388 Eine Entstrickung liegt auch vor, wenn das deutsche Besteuerungsrecht hinsichtlich der Nutzungen des Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird. Insoweit bestehen gewisse Unklarheiten. Soweit das Wirtschaftsgut auf eine ausländische Betriebsstätte übertragen wird, hat der Nutzungstatbestand keine eigenständige Bedeutung, da die Nutzungen des Wirtschaftsguts ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 6.3.2.6 Rechtsfolgen

Rz. 396 Rechtsfolge des Ausschlusses oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts der Bundesrepublik hinsichtlich der Veräußerung eines Wirtschaftsguts ist, dass eine fiktive Entnahme des Wirtschaftsguts angenommen wird. Als (fiktiven) Entnahmewert bestimmt das Gesetz den gemeinen Wert nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 Halbs. 2 EStG. Der Ansatz mit dem gemeinen Wert, also nach § 9 Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.4.4 Notwendiges Privatvermögen

Rz. 90 Zum notwendigen Privatvermögen gehören alle Güter, die der privaten Lebenssphäre des Stpfl. zu dienen bestimmt sind. Hierunter fallen insbesondere Wohnung, Möbel, Hausrat, Kleidung und Schmuck. Schmuck wird auch nicht dadurch zum Betriebsvermögen, dass er auf eine Geschäftsreise mitgenommen wird.[1] Ein Grundstück oder ein selbstständiger Grundstücksteil (vgl. Rz. 94) ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.9 Unangemessene Aufwendungen (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG)

Rz. 821 Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 7 EStG sind Aufwendungen, die dem Grunde nach betrieblich veranlasst und daher Betriebsausgaben sind, nicht abzugsfähig, wenn sie die Lebensführung des Stpfl. oder anderer Personen berühren und nach allgemeiner Verkehrsauffassung als unangemessen anzusehen sind (zur umsatzsteuerlichen Behandlung nach § 15 Abs. 1a Nr. 1 UStG vgl. Rz. 698). Zwe...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.3 Aufwendungen für Gästehäuser (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 EStG)

Rz. 701 Nach § 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 3 EStG nichtabziehbar sind die Aufwendungen für Gästehäuser des Stpfl., die sich außerhalb des Orts eines Betriebs des Stpfl. befinden. Gästehäuser sind nach der Legaldefinition der Nr. 3 Einrichtungen, soweit sie der Bewirtung, Beherbergung oder Unterhaltung von Personen, die nicht Arbeitnehmer des Stpfl. sind, dienen (zur umsatzsteuerlichen...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 5.3 Schätzung

Rz. 301 Ist der Gewinn zu schätzen, weil die für die Durchführung des Betriebsvermögensvergleichs erforderlichen Aufzeichnungen oder Belege nicht vorliegen oder ihre Führung nicht ordnungsgemäß ist, ist durch die Schätzung derjenige Gewinn zu ermitteln, der sich bei Durchführung eines Betriebsvermögensvergleichs ergeben haben würde. Hat der Stpfl. andererseits wirksam die Ge...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 12.2.1 Geschenke (§ 4 Abs. 5 S. 1 Nr. 1 EStG)

Rz. 671 Betrieblich veranlasste Geschenke an andere Personen als Arbeitnehmer des Stpfl. sind nach Nr. 1 als Betriebsausgaben nur absetzbar, wenn sie die Grenze (Bagatellgrenze) von 35 EUR pro Kj. und pro Empfänger nicht übersteigen. Außerdem hängt die Abziehbarkeit von der Erfüllung besonderer Aufzeichnungspflichten ab (Rz. 692). Geschenke können Geld- oder Sachzuwendungen ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 3.5.7 Immaterielle Wirtschaftsgüter

Rz. 166 Immaterielle Wirtschaftsgüter sind alle Wirtschaftsgüter, die sich nicht in einer Sache (als stofflichem Substrat) manifestiert haben. Es handelt sich um Rechte (mit der Ausnahme der grundstücksgleichen Rechte, die als Sachen behandelt werden) und nicht rechtlich gesicherte vermögenswerte Positionen. Geldforderungen sind an sich immaterielle Wirtschaftsgüter i. d. S....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 8.4.2 Durchführung des Wechsels der Gewinnermittlungsart

Rz. 531 Geht der Stpfl. von der Einnahme-Überschussrechnung zum Betriebsvermögensvergleich über, hat er auf den Zeitpunkt des Wechsels eine Anfangsbilanz aufzustellen. Diese Anfangsbilanz ist eine "Übergangsbilanz", in der aktives Betriebsvermögen und Schulden erstmals zu erfassen sind.[1] Die einzelnen Wirtschaftsgüter sind dabei mit den Werten anzusetzen, mit denen sie zu ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 9 Betriebseinnahmen

Rz. 552 Anders als für Betriebsausgaben erwähnt § 4 EStG Betriebseinnahmen nur in § 4 Abs. 3 EStG für die Einnahme-Überschussrechnung. Während § 4 Abs. 1 S. 8 EStG die Regelung über Betriebsausgaben auch beim Vermögensvergleich für anwendbar erklärt, ist dies für den Begriff der Betriebseinnahmen nicht der Fall. Dies erscheint auch entbehrlich, da sich beim Vermögensvergleic...mehr

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Kaufpreisraten/-renten bei ... / 2.3.1 Wahl zwischen Sofortbesteuerung und Zuflussbesteuerung

Wird ein Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil gegen eine Leibrente veräußert, hat der Steuerpflichtige die Wahl zwischen einer tarifbegünstigten Sofortbesteuerung des Veräußerungsgewinns in Höhe der Differenz zwischen dem Rentenbarwert im Zeitpunkt der Veräußerung abzgl. dem Buchwert und der Veräußerungskosten[1] und Versteuerung der späteren Rente mit dem Ertragsa...mehr

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Kaufpreisraten/-renten bei ... / 2.4 Kein Wahlrecht bei Veräußerung gegen Kaufpreisraten

Wird ein Betrieb oder Mitunternehmeranteil gegen Kaufpreisraten veräußert, gibt es ebenfalls kein Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung. Der Verkäufer muss seinen Gewinn zwingend im Zeitpunkt der Veräußerung versteuern. Wann die Raten fällig oder zugeflossen sind, ist steuerlich ohne Bedeutung.[1] Der Veräußerungsgewinn ist steuerbegünstigt.[2] Eine Ausnahme gilt,...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 64... / 3.1 Steuerpflicht (Abs. 1)

Rz. 11 Die Einkünfte des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs sind nach der Art der Tätigkeit zu qualifizieren. Da Vermögensverwaltung nicht zu einem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb führt[1], kommen regelmäßig nur Gewinneinkünfte in Betracht (Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb, selbstständige Tätigkeit), doch sind auch sonstige Einkünfte[2] denkbar.[3] Die Gewinneink...mehr

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Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns I

Leitsatz Bringt eine natürliche Person ihren gesamten Anteil an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft in eine Kapitalgesellschaft (hier: Aktiengesellschaft) zum Buchwert ein und veräußert der Einbringende oder sein Erbe einen Teil der erhaltenen Anteile (hier: Aktien) innerhalb der Sperrfrist, so unterliegt der hierdurch ausgelöste Einbringungsgewinn I nicht der Gewerbeste...mehr

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Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns II

Leitsatz Bringt eine natürliche Person ihren gesamten Anteil an einer gewerblichen Mitunternehmerschaft in eine Kapitalgesellschaft zum Buchwert ein und veräußert diese einen miteingebrachten Kapitalgesellschaftsanteil innerhalb der Sperrfrist, so unterliegt der hierdurch ausgelöste Einbringungsgewinn II nicht der Gewerbesteuer, wenn auch die Einbringung zum gemeinen Wert ni...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Entscheidung des BVerfG v. 7.11.2006

Rz. 37 [Autor/Stand] Das BVerfG ist mit seinem am 31.1.2007 veröffentlichten Beschluss v. 7.11.2006 letztlich der Kritik gefolgt[2] und hat entschieden, dass der Gesetzgeber dafür sorgen müsse, für Bewertungsstichtage nach dem 31.12.2007 bei allen Vermögensgegenständen den gemeinen Wert anzusetzen. Der Beschl. des BVerfG v. 7.11.2006 trifft im Wesentlichen folgende Aussagen:...mehr

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Bildung eines Investitionsabzugsbetrags bei baldiger Einbringung eines Einzelunternehmens in eine GbR

Leitsatz Streitig ist die Bildung eines Investitionsabzugsbetrages in einer einheitlich und gesonderten Gewinnfeststellung von Besteuerungsgrundlagen vor Gründung der Personengesellschaft. Sachverhalt Die Klägerin gab für das Streitjahr 2016 eine einheitlich und gesonderte Feststellungserklärung ab. Die GbR der Klägerin wurde mit Einbringungsvertrag vom 12.11.2016 gegründet. ...mehr

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Einkünftekorrekturen nach § 1 Abs. 1 AStG bei Teilwertabschreibungen auf unbesichert im Konzern begebenen Darlehensforderungen und bei Buchwertübertragung von Wirtschaftsgütern auf ausländische Tochtergesellschaften

Leitsatz 1. Die fehlende Darlehensbesicherung gehört grundsätzlich zu den nicht fremdüblichen "Bedingungen" i.S. des § 1 Abs. 1 AStG. Gleiches gilt für Art. 9 Abs. 1 OECD-MustAbk (hier: Art. 9 Abs. 1 DBA-USA 1989 und Art. 5 DBA-Frankreich 1959, Bestätigung des Senatsurteils vom 27.02.2019 – I R 73/16, BFHE 263, 525, BStBl II 2019, 394). Für eine am Bilanzgewinn orientierte D...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 2.7.7.2 Erwerb bei Ausscheiden eines Gesellschafters (Zeile 48)

Liegt ein Erwerb beim Ausscheiden eines Gesellschafters aus der Personengesellschaft oder Kapitalgesellschaft vor, ist dies in der Zeile 48 anzugeben. Einzureichen sind der Gesellschaftsvertrag und eine Berechnung als Anlage. Hier können auch die Steuerentlastungen des § 13a ErbStG (85 %iger Verschonungsabschlag und gleitender Abzugsbetrag bzw. auf Antrag 100 %iger Verschonun...mehr

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Schenkungsteuererklärung ab... / 2.7.7 Anteile an Personengesellschaften (Zeilen 44 bis 48)

Ist Gegenstand einer Schenkung eine Beteiligung an einer Personengesellschaft (z. B. OHG, GbR oder KG), in deren Gesellschaftsvertrag bestimmt ist, dass der neue Gesellschafter bei Auflösung der Gesellschaft oder im Fall eines vorherigen Ausscheidens nur den Buchwert seines Kapitalanteils erhält, werden diese Bestimmungen bei der Feststellung der Bereicherung nicht berücksic...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 3. Angaben für alle Bewertungsobjekte mit Level-2- oder Level-3-Bewertungen

Tz. 164 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Gemäß IFRS 13.93 (d) sind für alle Fair-Value-Bewertungen der zweiten oder dritten Ebene die Bewertungsmethoden und die entsprechenden Parameter zu beschreiben. Darüber hinaus ist anzugeben und zu begründen, wenn die Bewertungsmethode gewechselt wurde. Tz. 165 Stand: EL 38 – ET: 6/2019 Des Weiteren müssen Unternehmen gemäß IFRS 13.93 (d) für si...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Käufer der Option

Rn. 12 Stand: EL 27 – ET: 04/2018 Nimmt der Käufer der Option sein Recht aus dem Optionsvertrag wahr, bestimmt sich (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 22)mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Absicherung der Anschaffung von Vermögensgegenständen und Begründung von Verbindlichkeiten

Rn. 107 Stand: EL 27 – ET: 04/2018 Künftige Zahlungsströme entstehen bspw. bei Erwerb/Veräußerung von VG bzw. bei der Begründung von Verbindlichkeiten sowie bei antizipativen Bewertungseinheiten. Wird bei Ausübung eines Optionsrechts ein VG erworben oder eine Verbindlichkeit begründet, ist der Buchwert des Optionsrechts Bestandteil der AK des VG bzw. führt zu einer Verminderun...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Käufer der Option

Rn. 14 Stand: EL 27 – ET: 04/2018 Wird das Recht aus der Option nicht wahrgenommen, muss der Buchwert des Optionsrechts auf Käuferseite ergebniswirksam ausgebucht werden (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 23). Da es sich um den Abgang eines VG handelt, liegt i. d. R. ein "sonstiger betrieblicher Aufwand" vor.mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Käufer der Option

Rn. 9 Stand: EL 27 – ET: 04/2018 Optionsrechte sind – soweit diese bei Instituten nicht zum Handelsbestand gehören oder soweit diese nicht Bestandteil einer Bewertungseinheit sind – zum Abschlussstichtag i. d. R. als UV nach dem strengen NWP i. S. d. § 253 Abs. 4 zu bewerten (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 13). Eine ausnahmsweise dem AV zugeordnete Optionsprämie gehört nicht zu...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Fair Value-Hedge

Rn. 466 Stand: EL 27 – ET: 04/2018 Sicherungsinstrument: Der Gewinn oder Verlust aus dem Sicherungsinstrument ist grds. erfolgswirksam zu erfassen. Einzige Ausnahme hierzu betrifft die Erfassung von Wertänderungen aus Sicherungsinstrumenten, die zur Absicherung von EK-Instrumenten eingesetzt werden, für die die Option zur Darstellung der Wertänderungen im "Sonstigen Ergebnis"...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verkäufer

Rn. 28 Stand: EL 27 – ET: 04/2018 Ist nach den Verhältnissen am BilSt davon auszugehen, dass der Verkäufer einer Zinsbegrenzungsvereinbarung aus seiner vertraglichen Verpflichtung in Anspruch genommen werden wird, hat er entsprechend der Vorgehensweise bei Optionen eine (Drohverlust-)Rückstellung zu passivieren (vgl. Häuselmann, BB 1990, S. 2149 (2153)). Die Rückstellungshöhe ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Käufer

Rn. 29 Stand: EL 27 – ET: 04/2018 Werden Zinsbegrenzungsvereinbarungen durch einen rechtlich wirksamen Aufhebungsvertrag aufgelöst und damit beendet, führt dies regelmäßig zur Vergütung der Differenz zum Marktwert und damit zur Leistung einer Zahlung. Aufgrund des Erlöschens des Vertrags sind nicht nur diese Zahlung, sondern alle bislang in der Bilanz erfolgswirksam oder erfo...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Verkäufer der Option

Rn. 13 Stand: EL 27 – ET: 04/2018 Wird der Stillhalter der Option in Anspruch genommen, ergibt sich bei einer Kaufoption ein (sonstiger betrieblicher) Ertrag bzw. Aufwand i. H. der Differenz zwischen Basispreis und AK des Basiswerts abzgl. Optionsprämie (vgl. IDW RS BFA 6 (2011), Rn. 24; Breker (1993), S. 167f.). Eine frühere (auch ratierliche) Vereinnahmung der Optionsprämie...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VI. Sachdividende (§ 58 Abs. 5 AktG)

Rn. 27 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 § 58 Abs. 5 AktG wurde durch das Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) vom 19.07.2002 (BGBl. I 2002, S. 2681ff.) neu eingefügt und lässt derweil auch Sachausschüttungen zu, sofern die Satzung dies vorsieht. Normalfall bleibt jedoch die Barausschüttung. Zur Sachausschüttung bedarf es eines (mit einfacher Mehrheit) zustande gekommenen H...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Käufer der Option

Rn. 16 Stand: EL 27 – ET: 04/2018 Führt das Gegengeschäft nicht nur wirtschaftlich, sondern auch rechtlich zu einer Aufhebung der gegenseitigen Rechte und Pflichten (also z. B. bei einem Ausgangsgeschäft an einer Terminbörse und einem Gegengeschäft in Form eines "Closing"-Auftrags), ist eine vollständige Realisation der daraus resultierenden Aufwendungen und Erträge vorzunehm...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 5. Variation Margin bei Lieferung bzw. Abnahme aus dem Kontrakt

Rn. 41 Stand: EL 27 – ET: 04/2018 Hält der Käufer Kontrakte mit lieferbaren Basisobjekten bis zum letzten Handelstag der Kontraktlaufzeit, muss er die Basisobjekte ggf. abnehmen und die aktuelle Kontraktnotierung bezahlen. Gleichzeitig wird die bis dahin aufgelaufene Variation Margin zusammen mit den zugehenden Basisobjekten aufgelöst. Wird die Variation Margin auf Käuferseite...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Verkäufer der Option

Rn. 10 Stand: EL 27 – ET: 04/2018 Kurs- bzw. Marktwertveränderungen des Basiswerts (Underlying) können dazu führen, dass die Ausübung einer verkauften Option wahrscheinlicher wird. Zu jedem Abschlussstichtag sind daher die Verpflichtungen aus Stillhaltergeschäften zu bewerten. Für die bilanzielle Bewertung von verkauften Optionen werden grds. zwei Methoden diskutiert: die Aus...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Getrennte Bilanzierung des gesamten strukturierten Produkts

Rn. 88 Stand: EL 27 – ET: 04/2018 Die Bestandteile strukturierter Finanzinstrumente sind abgesehen von den in IDW RS HFA 22 (2015), Rn. 14f., genannten Fällen immer dann als separate VG (z. B. Forderungen, Wertpapiere) und Schulden (z. B. Verbindlichkeiten, Drohverlustrückstellungen) zu bilanzieren, wenn sie aufgrund des eingebetteten Derivats im Vergleich zum Basisinstrument...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Umgekehrtes Factoring

Rn. 59 Stand: EL 28 – ET: 05/2019 Ob der Abnehmer beim umgekehrten Factoring seine ursprüngliche finanzielle Leistungsverbindlichkeit weiter als Verbindlichkeit aus LuL bilanzieren muss oder diese bei ihm abgeht und durch eine neue (sonstige) finanzielle Verbindlichkeit (zum Ausweis vgl. IAS 1.54) zu ersetzen ist, richtet sich nach IFRS 9.3.3.1. Danach ist eine finanzielle Ve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Behandlung von Ausgleichszahlungen bei vorzeitiger Beendigung des Sicherungsinstruments und Weiterführung des Grundgeschäfts

Rn. 389 Stand: EL 27 – ET: 04/2018 In diesen Fällen (z. B. Absicherung eines Wertpapiers mittels Zinsswaps und vorzeitige Beendigung des Zinsswaps, wenn das Grundgeschäft weiter bilanziert wird) kommt es regelmäßig zu Ausgleichszahlungen (Close-out-Zahlung bei Zinsswaps) bei Beendigung (Terminierung) des Sicherungsinstruments. Kommt es bei Abwicklung des Sicherungsinstruments ...mehr