Fachbeiträge & Kommentare zu Bußgeld

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Jesse, Das Abzugsverbot für Geldstrafen nach § 4 Abs 5 S 1 Nr 8 EStG, DB 1987, 810; Brandenberg, Abzug von Geldbußen als BA, DB 1991, 2103; Sarrazin, Änderungen des EStG durch das StÄndG 1992 im Bereich der Unternehmensbesteuerung, NWB F 3 b, 3959; Depping, Strafverteidigungskosten als BA, DStR 1994, 1487; Raupach, Darf das Steuerrecht andere Teile der Rechtsordnung stören, Fest...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Steuerrechtliche Nebenfolgen

a) Haftung für hinterzogene Steuerbeträge nach § 71 AO Schrifttum: Bilsdorfer, Folgen einer steuerlichen Verfehlung, NWB Fach 13, 678 (1985); Bruschke, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, BB 2018, 2780; Büß, Die Haftung des Steuerhinterziehers nach § 71 AO, Diss. 1991; Dißars, Verfahrensrechtliche Folgen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit, StB 200...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Vergabe- und gewerberechtliche Maßnahmen, Haftungsregelungen

Rz. 1284 [Autor/Stand] Bewerber um einen Bauauftrag können bis zu einer Dauer von drei Jahren von der Teilnahme an Wettbewerben um öffentliche Aufträge ausgeschlossen werden, wenn sie wegen Schwarzarbeit oder illegaler Beschäftigung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von weni...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / b) Beitragsvorenthaltung (§ 266a StGB)

Rz. 1268 [Autor/Stand] Ein Verfahren wegen Lohnsteuerhinterziehung bei Schwarzarbeit zieht regelmäßig ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt hinsichtlich der Sozialversicherungsbeiträge (§ 266a StGB) nach sich. Bei der Beitragsvorenthaltung gem. § 266a StGB handelt es sich um ein Sonderdelikt, denn für die Zahlung und ordnungsgemäße Anmeldung und...mehr

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zfs 08/2024, Fahrtenbuchano... / 2 Aus den Gründen: “… II.

[4] Die Beschwerde hat keinen Erfolg. [5] 1. Die Rechtssache hat nicht die geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO . Eine solche Bedeutung kommt einer Rechtssache zu, wenn sie eine fallübergreifende, bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Frage des revisiblen Rechts (§ 137 Abs. 1 VwGO) aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Aktuelle Entwicklungen

Rz. 1980 [Autor/Stand] In- und ausländische Bankinstitute sowie deren Organe und Mitarbeiter sind in den letzten Jahren zunehmend Gegenstand verschiedener Ermittlungsverfahren gewesen. Gegen die Banken selbst stand in der Regel die Festsetzung einer Verbandsgeldbuße nach § 30 OWiG im Vordergrund, Gegenstand der Ermittlungen gegen die Organe und Mitarbeiter waren der Vorwurf ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Straf- und Bußgeldtatbestände nach dem AÜG

a) Straftatbestand (§ 15 AÜG) Rz. 1306 [Autor/Stand] Straf- und Bußgelddelikte im Zusammenhang mit der illegalen Arbeitnehmerüberlassung sieht auch das AÜG selbst vor[2]. Rz. 1306.1 [Autor/Stand] Der Verleih nichtdeutscher Arbeitnehmer ohne Genehmigung (§ 15 AÜG) wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, bei F...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 2000 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 Bis 1995 waren Schmiergelder und Bestechungsgelder als BA steuerlich abzugsfähig, wenn sie im Zusammenhang mit einem konkreten betrieblichen Geschäft standen. Diente die Zuwendung dagegen allein der Erlangung allgemeinen Wohlwollens, ohne dass ein Zusammenhang zu einem konkreten Geschäft bestand, so handelte es sich um ein nicht abzugsfähi...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 97. Jahressteuergesetz 1996 vom 11.10.1995, BStBl I 95, 438

Rn. 117 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses zum Jahressteuergesetz 1996 brachte zahlreiche Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf. Die im Referentenentwurf enthaltene dritte Stufe der Unternehmenssteuerreform wurde vom Gesetzentwurf abgekoppelt und soll ab Herbst 1996 im Rahmen eines neuen Gesetzgebungsverfahrens beraten werden...mehr

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§ 5 Nachlass als wertbilden... / aa) Grundsätzliches

Rz. 135 Gebäude gehören grundsätzlich zu den wesentlichen Bestandteilen eines Grundstücks (§ 94 Abs. 1 S. 1 BGB). Wesentliche Bestandteile eines Gebäudes sind auch die zur Herstellung desselben eingefügten Sachen (§ 94 Abs. 2 BGB), so dass deren Wert auch Teil des Grundstückswertes ist. Jedoch sind auch hier Ausnahmen zu beachten: Nach § 95 Abs. 1 BGB sind Scheinbestandteile ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Folgen der Ausschließung

Rz. 226 [Autor/Stand] Gemäß § 146a Abs. 2 StPO sind Verteidigerhandlungen, die vor der förmlichen Zurückweisung erfolgten, unabhängig vom materiellen Verstoß gegen §§ 137, 146 StPO weiterhin gültig, so dass der Zurückweisungsbeschluss ausschließlich ex nunc wirkt. Er erfasst gem. § 138a Abs. 4 StPO auch weitere Verfahren, so dass der ausgeschlossene Verteidiger den Beschuldi...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Haftung.

Rn 21 Für schuldhafte Pflichtverletzungen kommt eine Haftung des Steuerberaters nach § 280 I in Betracht. Dafür reicht ein pflichtwidriges Unterlassen des Steuerberaters aus, auch wenn eine pflichtwidrige Unterlassung der Behörde vorliegt (München BeckRS 16, 133417; zur Befolgung von Weisungen: BGH NJW 18, 541). Als Schaden können neben vermeidbaren Steuerbelastungen auch Me...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Strafrecht als ultima ratio des Rechts

Schrifttum: Bergmann, Problemlösung Umsatzsteuerbetrug: Umsatzsteuer-Nachschau gem. § 27b UStG oder System-Wechsel zu Reverse-Charge?, Diss. Osnabrück 2008; Ceffinato, Vollendungsumkehr und Wiedergutmachung, 2017; Hüls, Grenzen des Wirtschaftsstrafrechts? – Die Ausdehnung strafrechtlicher Normen und die Schwierigkeiten ihrer Begrenzung, 2019; Kaspar, Verhältnismäßigkeit und G...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Einzelne Schutzgesetze.

Rn 238 Von der Rspr größtenteils anerkannte, wichtige Schutzgesetze (keine abschließende Aufzählung) und Abgrenzung zu nicht als Schutzgesetz anerkannten Normen: Rn 239 Aus dem BGB: § 226 (RGZ 58, 214, 216), § 394 (RGZ 85, 108, 118), § 450 (Staud/Beckmann § 451 Rz 2), § 486 I (BeckOGK/Meier § 486 Rz 18 mwN), § 551 III 1 (LG Hamburg NJW-RR 04, 1530 [LG Hamburg 19.02.2004 - 333...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Berufs- und disziplinarrechtliche Folgen

Schrifttum: Beckschäfer, Zur "doppelten" Bestrafung eines Steuerberaters im Strafverfahren und im Verfahren vor der Steuerberaterkammer, ZWH 2016, 398; Blesinger, Das Steuergeheimnis im Strafverfahren (Teil II), wistra 1991, 294; Brauns, Disziplinarische Verfolgung von Beamten nach strafbefreiender Selbstanzeige, in FS Kohlmann, 2003, S. 387 ff.; Carlé, Verwaltungs- und beruf...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 207. Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (SteuerumgehungsbekämpfungsG – StUmgBG) v 23.06.2017, 1682

Rn. 227 Stand: EL 125 – ET: 12/2017 Nach Veröffentlichung der "Panama Papers" durch ein Journalistennetzwerk im April 2016 betr sog Briefkastenfirmen o auch Domizilgesellschaften hat das Bundeskabinett am 21.12.2016 den RegE eines SteuerumgehungsbekämpfungsG ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht; die Verabschiedung durch den BR erfolgte am 02.06.2017. Ein erhöhtes Entdeckungs...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Eintragungen in das Strafregister

Rz. 1082 [Autor/Stand] Eine rechtskräftige Verurteilung i.S.d. § 4 BZRG (sei es durch Strafurteil oder Strafbefehl, Verhängung einer Maßregel der Besserung und Sicherung, Verwarnung mit Strafvorbehalt gem. § 59 StGB, Schuldfeststellung nach § 27 JGG) hat die Eintragung in das Zentralregister zur Folge. Die Eintragung rechtskräftiger Verurteilungen durch ausländische Gerichte...mehr

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AGS 08/2024, Bemessung der ... / II. Bemessung der Rahmengebühren

Das LG geht davon aus, dass die durch AG festgesetzten Gebühren unter Berücksichtigung der Grundsätze des § 14 RVG als angemessen anzusehen seien und sie auch den Ermessensspielraum des Verteidigers von 20 % ausreichend "inkludieren". 1. Schwierigkeit der Sach- und Rechtslage / Aufwand Das AG sei zu Recht davon ausgegangen, dass es sich um eine Angelegenheit handele, die nach ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Zweck und Konzeption des § 160 AO

Rz. 1217 [Autor/Stand] Nach § 160 AO sind Schulden und andere Lasten, Betriebsausgaben, Werbungskosten und andere Ausgaben regelmäßig steuerlich nicht zu berücksichtigen, wenn der Stpfl. dem Verlangen der Finanzbehörde, die Gläubiger oder Empfänger der Ausgaben genau zu benennen (vgl. AEAO zu § 160 Nr. 1.2 zu "genau"), nicht nachkommt.[2] Empfänger i.S.d. § 160 AO ist derjen...mehr

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CBAM-Bericht: Unternehmen m... / 2 Grundsätzliches zur Berichtspflicht

Die Verantwortung bei der Berichtpflicht liegt entweder bei dem Importeur, der Waren in den zollrechtlich freien Verkehr der EU überführt, oder alternativ bei dem indirekten Zollvertreter. Der CBAM-Bericht setzt sich aus rund 200 Angaben zusammen – nur etwa 15 Prozent davon sind Pflichtangaben – und muss grundsätzlich auf Ist-Daten aufgesetzt werden, dafür ist die Einholung ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Vertrauensarbeitszeit: Vora... / 9 Arbeitszeitgesetzliche Rahmenbedingungen der Arbeitszeitgestaltung

Die Einführung von Vertrauensarbeitszeit entbindet den Arbeitgeber nicht von seiner Verantwortlichkeit für die Einhaltung des Arbeitszeitgesetzes. So ist der Arbeitgeber insbesondere dafür verantwortlich, dass folgende Grenzen der Arbeitszeitgestaltung eingehalten werden: Werktägliche Höchstarbeitszeit als täglicher "Spitzenwert" (10 Stunden; § 3 Satz 2 ArbZG); maximal zulässi...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Ordnungswidrigkeitsrechtliche Konsequenzen

Rn. 137 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich (vgl. § 10 OWiG) als AP/vBP in eigener Sache oder für eine WPG oder BPG einen BV nach § 322 Abs. 1 (d. h. einen uneingeschränkten BV, einen eingeschränkter BV, einen Versagungs- oder gar Nichterteilungsvermerk) erteilt, obgleich er nach § 319 nicht AP sein durfte (vgl. § 334 Abs. 2 Satz 1; § 20 Abs. 2 ...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4.11 Ordnungswidrigkeiten und Strafvorschriften

Das ArbSchG enthält in § 25 (Bußgeldvorschriften) und § 26 (Strafvorschriften) Regelungen bezüglich der Folgen von Rechtsverstößen. § 25 ArbSchG ist die zentrale Grundvorschrift für das Ordnungswidrigkeitenrecht im Arbeitsschutz. Ordnungswidrig handelt danach, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsverordnung nach § 18 Abs. 1 oder § 19 zuwiderhandelt, soweit sie für einen...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / 8 Rechtsfolgen

Die Einhaltung des Arbeitsschutzes ist öffentlich-rechtlich durch Androhung von Strafe oder Bußgeld gesichert. Bei einem Verstoß gegen die Bestimmungen kann der Arbeitnehmer arbeitsrechtlich die Arbeitsleistung verweigern, ohne seinen Lohnanspruch zu verlieren, wenn erhebliche Gefahr für Leib oder Leben besteht, die auf andere Weise nicht abgewendet werden kann und gesetzlic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 243

Rn. 100 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Bei KapG ebenso wie ihnen gleichgestellten PersG i. S. d. § 264a (vgl. § 335b) gilt ein Verstoß gegen § 243 Abs. 1 oder 2 durch ein Mitglied des vertretungsberechtigten Organs oder AR gemäß § 334 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) als Ordnungswidrigkeit (vgl. HdR-E, HGB § 334). Gleiches gilt nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 lit. a) PublG für UN, die nach den Vorsch...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 250

Rn. 100 Stand: EL 42 – ET: 05/2024 Wird gegen eine der Vorschrift(en) des § 250 Abs. 1f. i. R.d. Aufstellung oder Feststellung des JA durch Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder AR einer KapG verstoßen, liegt eine Zuwiderhandlung i. S. d. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. a) vor, die gemäß § 334 Abs. 3 Satz 1 als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße bis zu 50.000 E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IX. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 272

Rn. 257 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wird bei der Aufstellung oder Feststellung des JA gegen die Vorschriften des § 272 betreffend die Gliederung des EK verstoßen, so liegt eine Ordnungswidrigkeit vor (vgl. § 334 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 lit. c); 335b; 20 Abs. 1 Nr. 1 lit. d) PublG). Diese kann für die jeweiligen Mitglieder des vertretungsberechtigten Organs oder AR mit einer Geldbu...mehr

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Umsatzsteuer in Rumänien / 7.1 Zeitraum, auf den sich die Meldungen beziehen

Die zusammenfassende Meldung (Formular 390) für Lieferungen/Erwerbe von Gegenständen wird vierteljährlich bis zum 25. des Folgemonats nach Ende des Quartals von für MwSt-Zwecke registrierten Steuerpflichtigen und für innergemeinschaftliche Erwerbe registrierten Personen eingereicht, die während des Berichtszeitraums innergemeinschaftliche Lieferungen und/oder Erwerbe von Geg...mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die einschlägige Regelungen sind enthalten in: Gesetz Nr. LXXIV von 1992 über die Mehrwertsteuer; die Verordnung Nr. 20/2004 (IV.21.) PM des Finanzministeriums über die elektronische Rechnungstellung; Verordnung Nr. 24/1995 (XI.22.) PM des Finanzministeriums über die steuerliche Kennzeichnung von Rechnungen, vereinfachten Rechnungen und Empfangsquittungen sowie über die Verwend...mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 3.4 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

In diesem Fall können Mehrwertsteuer, Zinsen und Bußgelder vom Vertragspartner des ausländischen Steuerpflichtigen eingefordert werden. Hat dieser die Steuer jedoch nachweislich teilweise oder in voller Höhe in gutem Glauben seinem Lieferanten gezahlt und kann er diesen benennen, ist er in entsprechender Höhe von der Steuerzahlung entbunden.mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Belgien / 3.5 Sicherheitsgarantien

Die belgischen Steuerbehörden prüfen, ob die Steuervertreter ausreichend liquide sind. Ist dies nicht der Fall, können Sicherheiten in Höhe der Mehrwertsteuer, Zinsen und Bußgelder verlangt werden.mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Als Vertreter des ausländischen Steuerpflichtigen hat er dieselben Rechte und Pflichten wie dieser. Der Steuervertreter haftet mit seinem Mandanten gesamtschuldnerisch für alle aus Umsätzen in Belgien entstehenden Steuern, Zinsen und Bußgelder.mehr

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Wertschöpfungskette: Unters... / 1.3 LkSG-Berichtspflicht und behördliche Kontrolle

Der Regelungsadressat hat jährlich einen Bericht über die Erfüllung seiner Sorgfaltspflichten zu erstellen und auf seiner Internetseite öffentlich zugänglich zu machen.[1] Zudem hat der Regelungsadressat seinen Bericht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), einzureichen. Das BAFA prüft, ob der Bericht vorliegt und die ...mehr

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Umsatzsteuer in Rumänien / 9 Elektronische Übermittlung der Umsatzsteuererklärung

Seit 1.1.2018 mussten alle Unternehmer (und nicht wie vorher lediglich Groß- und Mittelgroßunternehmen) ihre Erklärungen elektronisch abgeben. Es waren sichere elektronische Signaturen, elektronische Datenaustauschsysteme (EDI) und sonstige durch die IT-Abteilung des Finanzministeriums genehmigte elektronische Systeme erforderlich. Die MwSt-Erklärungen konnten entweder elekt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer in Rumänien / 8 Elektronische Rechnungsstellung

Ab dem 7.11.2021 gilt nach dem Regierungserlass Nr. 8/2021: Die Möglichkeit der Nutzung des nationalen RO-Systems für elektronische Rechnungen in Beziehungen zwischen einem Wirtschaftsteilnehmer einerseits und öffentlichen Auftraggebern oder Auftraggebern andererseits (Business to Government (B2G)-Beziehungen). Sobald sich ein Betreiber für die Nutzung des Systems entschieden...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 3.1 Rechtsentwicklung des Abzugsverbots

Rz. 7 Die ertragsteuerliche Behandlung von Schmier- und Bestechungsgeldern ist in den vergangenen Jahren mehrfach geändert worden. Bis einschließlich 1995 konnten Schmiergelder als Betriebsausgaben abgezogen werden, soweit eine betriebliche Veranlassung gegeben war. Mit Wirkung ab 1996 wurde erstmals durch die Einfügung von § 4 Abs. 5 Nr. 10 EStG in das Einkommensteuergesetz...mehr

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Schmiergelder und Bestechun... / 3.4.3 Sonstige Rechtsfolgen von Korruptionsdelikten

Rz. 24a Geldwäsche Da es sich bei den Geldbeträgen, die etwa mittels einer Bestechung erzielt werden, um Gelder aus strafbaren Handlungen handelt, liegt bei Bestechungssachverhalten fast immer auch zugleich der Tatbestand der Geldwäsche gem. § 261 StGB vor. Untreue Der Straftatbestand der Untreue nach § 266 StGB ist erfüllt, wenn jemand seine Pflicht zur Wahrung fremder Vermöge...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Ort der Lieferung / 2.1.1 Innergemeinschaftliche Fernverkäufe (seit 1.7.2021)

Zum 1.7.2021 sind die Lieferungen an Abnehmer in anderen Mitgliedstaaten, bei denen es nicht zur Besteuerung eines innergemeinschaftlichen Erwerbs kommen kann, erheblich verändert worden. Um bei Lieferungen zwischen 2 Mitgliedstaaten der EU an Abnehmer, die keinen innergemeinschaftlichen Erwerb der Besteuerung unterwerfen müssen (dies sind regelmäßig Nichtunternehmer und bes...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 ABC der Rückstellungen

Rz. 193 Abbruchkosten: Für vertragliche Verpflichtungen zum Abbruch von Gebäuden auf fremdem Grund und Boden besteht Rückstellungspflicht.[1] Die Rückstellungsbildung erfolgt als sog. unechte Ansammlungsrückstellung bzw. Verteilungsrückstellung.[2] Für öffentlich-rechtliche Verpflichtungen ist analog zu verfahren, soweit mit einer hinreichenden Wahrscheinlichkeit der Inanspr...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 5 Sanktionen

Rz. 169 Die Gliederungsvorschriften für die Bilanz sind zwingend. Eine Verletzung hat Folgen mit Blick auf die Wirksamkeit des Jahresabschlusses, der Haftung der Gesellschaftsorgane und die Zulässigkeit des Bestätigungsvermerks gem. § 332 HGB und kann ordnungs-, straf- und zivilrechtlich geahndet werden. Rz. 170 Eine Nichtigkeit des Jahresabschlusses einer AG oder KGaA kann n...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 2.1.3 Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme

Rz. 43 Eine Rückstellung ist dann zu bilden, wenn der Bilanzierende ernsthaft mit der Inanspruchnahme rechnen muss.[1] Diese Voraussetzung findet sich zwar nicht im Gesetzestext von § 249 HGB, ist aber in Literatur und Praxis unstrittig. Die Unsicherheit bzgl. der Rückstellungsbildung kann bezogen werden auf die Wahrscheinlichkeit über das Be- oder Entstehen einer Verbindlich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Konzernabschlusspolitik nac... / 6 Grenzen der Konzernabschlusspolitik

Rz. 50 Grenzen der Konzernabschlusspolitik sind ganz allgemein zunächst einmal alle Maßnahmen, die das Vertrauen der Adressaten in die Berichterstattung erschüttern können. Somit können überzogen positive Prognosen im Konzernlagebericht schnell im Folgejahr aufgedeckt werden. Ebenso sind laufende hohe Erträge aus dem Abgang an Anlagevermögen ein Zeichen für eine zu kurze Nut...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geldstrafen / 1 Übernahme von Bußgeldern ist Arbeitslohn

Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Geldstrafe, eine Geldbuße oder ein Ordnungs- oder Verwarnungsgeld, stellt dies steuerpflichtigen Arbeitslohn dar. Praxis-Beispiel Vergehen während der Arbeitszeit Der Chauffeur einer Firma fährt ein Vorstandsmitglied zu einer wichtigen Sitzung. Um rechtzeitig anzukommen, überschreitet er die Geschwindigkeitsbegrenzung, gerät in ein...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geldstrafen / 2 Kein Werbungskostenabzug für Geldstrafen

Geldstrafen, Ordnungsstrafen, Bußgelder, Verwarnungsgelder sowie damit zusammenhängende Aufwendungen gehören stets zu den steuerlich nicht berücksichtigungsfähigen Ausgaben, auch wenn das bestrafte Vergehen im Rahmen der dienstlichen oder beruflichen Tätigkeit verübt wurde. Achtung Aufwendungen für Strafverteidigung können Werbungskosten sein Die mit einem beruflich veranlasst...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geldstrafen / Zusammenfassung

Begriff Geldstrafen und Bußgelder sind den Einzelnen persönlich treffende öffentlich-rechtliche Sanktionen. Vor diesem Hintergrund besteht grundsätzlich kein diesbezüglicher Aufwendungsersatzanspruch des davon im Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung betroffenen Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber. Ersetzt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Geldstrafe, ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Geändertes chinesisches Gesellschaftsgesetz ab 1.7.2024

Zusammenfassung Viele deutsche und europäische Unternehmen sind auf dem chinesischen Markt aktiv. Daher ist es unerlässlich, die neuesten Entwicklungen der chinesischen Gesetze und Vorschriften, insbesondere im Bereich des Gesellschaftsrechts, genau im Auge zu behalten. Hier erfahren Sie, was deutsche Gesellschaften beachten müssen, um in Bezug auf Ihre chinesischen Tochterge...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
§ 7 Zur Notwendigkeit von N... / 3.2 Geschlechtliche Vielfalt im Vorstand und Aufsichtsrat

Rz. 18 Das Besetzungsprofil von Vorständen und Aufsichtsräten wurde wesentlich durch das Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst (im Folgenden FüPoG I)[1] verändert.[2] So müssen börsennotierte Gesellschaften nach § 3 Abs. 2 AktG mit paritätischer Mitbestimmung gem. § 96 Abs. 2 S. ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Geldstrafen / Arbeitsrecht

Ein Arbeitnehmer hat im Allgemeinen keinen arbeitsrechtlichen Anspruch gegen seinen Arbeitgeber auf Ersatz von Geld- oder Ordnungsstrafen, die wegen rechtswidriger Handlungen während der Arbeitszeit verhängt worden sind.[1] Der Arbeitnehmer ist zu strafbaren oder ordnungswidrigen Handlungen aus dem Arbeitsverhältnis nicht berechtigt und nicht verpflichtet und kann solche von...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG und Arbeitsrecht / 6.2 Hinweisgeberschutzgesetz

Relevant ist auch das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG). Dieses Gesetz ist am 2.7.2023 in Kraft getreten und hat zum Ziel, sicherzustellen, dass Mitarbeiter Hinweise sicher und einfach abgeben können, ohne Repressalien befürchten zu müssen.[1] Im Gegensatz dazu verfolgt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) den Zweck, Mitarbeiter vor Diskriminierung zu schützen und i...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
AGG und Arbeitsrecht / 6.1 Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

Seit dem 1.1.2023 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz (LkSG). Die Vorschrift des § 1 LkSG regelt den persönlichen Anwendungsbereich. Seit dem 1.1.2024 findet das Gesetz auf alle deutschen Unternehmen Anwendung, die mindestens 1.000 Mitarbeiter haben.[1] Die "Begriffsbestimmungen" in § 2 LkSG konturieren den sachlichen Anwendungsbereich. Zentral ist der Begriff des men...mehr