Fachbeiträge & Kommentare zu Düsseldorfer Tabelle

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Wohnvorteil

Rz. 223 Eheliche Lebensverhältnisse werden nicht nur vom Einkommen der Ehegatten, sondern auch von den Kosten für Wohnen bestimmt. So ist nach Nr. 5 der Düsseldorfer Tabelle im notwendigen Eigenbedarf (Selbstbehalt) von 1.160 EUR ein Betrag für Wohnen in Höhe von 430 EUR eingearbeitet, beim angemessenen Eigenbedarf in Höhe von 1.400 EUR der Betrag von 550 EUR, jeweils Warmmi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / b) Sonderbedarf

Rz. 483 Für die Vergangenheit kann allerdings Sonderbedarf nach § 1613 Abs. 2 BGB geltend gemacht werden. Sonderbedarf ist danach ein unregelmäßiger außergewöhnlich hoher Bedarf. Beschränkt ist die Ersatzpflicht für die Vergangenheit allerdings auf ein Jahr nach seiner Entstehung, es sei denn, der Verpflichtete wurde zuvor in Verzug gesetzt oder der Anspruch ist rechtshängig ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Das Scheidungsverfahren / 1. Vorbemerkung

Rz. 15 Seneca [17] hat einmal erklärt: Aliena vitia in oculis habemus, a tergo nostra sunt! (Fremde Fehler sehen wir, die unsrigen aber nicht!) Wir würden Fehler in unserer anwaltlichen Tätigkeit nicht begehen, hätten wir sie zuvor als solche erkannt. Rz. 16 Fehlerbeispiel Leben die Ehepartner in der gemeinsamen Wohnung getrennt (§ 1567 Abs. 1 S. 2 BGB), bildet die Mietzahlung ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / b) Fremdbetreuung eines Kindes

Rz. 170 Überlässt beispielsweise der bisher betreuende Elternteil die Pflege und Erziehung des Kindes vollständig einem Dritten, hat auch dieser Elternteil Barunterhalt zu leisten.[186] Rz. 171 Wegen der Gleichwertigkeit von Barunterhalt und Betreuungsunterhalt ist sodann von beiden Eltern Barunterhalt pauschal in anfallender Höhe zu zahlen, entsprechend den Einkommensverhält...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Neuerungen durch Gesetzesreformen

Rz. 5 Durch zwei Gesetzesreformen, die das Kindschaftsrecht und auch die Unterhaltsansprüche für Kinder betrafen, hatte der Gesetzgeber zum 1.7.1998 [10] und zum 1.1.2001 [11] hatte der Gesetzgeber sodann Reformen durchgeführt, die bis heute von Bedeutung sind:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / b) Die Berücksichtigung des vollen Kindergeldes

Rz. 181 Bei volljährigen Kindern, also sowohl bei privilegiert volljährigen Kindern im Sinne des § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB als auch bei anderen volljährigen Kindern wird das Kindergeld, sofern es gezahlt wird, in voller Höhe vom Bedarf abgezogen, § 1612b Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB.[196] Dies betrifft im Übrigen auch solche minderjährigen Kinder, die entweder verheiratet sind oder die...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / a) Die Bestimmung des Unterhalts für das minderjährige Kind

Rz. 23 Eltern können durch Vereinbarung wählen, ob Bar-, Natural- oder Betreuungsunterhalt geleistet wird. Haben sich Eltern darauf verständigt, dass das Kind überwiegend etwa von der Kindesmutter betreut wird, ist ohne abweichende Vereinbarung vom anderen Elternteil Barunterhalt zu leisten. Unter bestimmten Umständen kann es jedoch sinnvoll sein, sich auf die Erbringung von ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 3. Prüfungsschema für Unterhaltsansprüche

Rz. 8 Die Unterhaltsansprüche eines Kindes sind in der folgenden Reihenfolge zu prüfen. Checkliste (1) Unterhaltstatbestand Unterhaltstatbestand und damit Anspruchsgrundlage für den Kindesunterhalt ist § 1601 BGB, wonach Verwandte in gerader Linie verpflichtet sind, einander Unterhalt zu gewähren. Der Anspruch des Kindes auf Unterhalt (Deszendentenunterhalt) richtet sich grund...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / a) Grundsätze zum Mehrbedarf

Rz. 130 Ein Anspruch auf die Abdeckung eines Mehrbedarfs besteht, wenn bei einem Kind aufgrund besonderer Umstände zusätzliche Mittel für besondere Aufwendungen benötigt werden, die durch den pauschalierten Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle[135] nicht abgedeckt werden und deshalb zusätzlich zum Kindesunterhalt geleistet werden müssen. Es handelt sich bei Mehrbedarf um e...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / c) Das Kindergeld beim Wechselmodell

Rz. 183 Es ist in Literatur und Rechtsprechung außerordentlich umstritten, wie die Aufteilung des Kindergeldes beim Wechselmodell erfolgt.[197] Es wird die Auffassung vertreten, dass dem einkommensschwächeren Elternteil ein seinem Einkommen entsprechender Prozentsatz angerechnet wird.[198] Würde sich der entsprechende Elternteil wegen seines geringeren Einkommens lediglich mi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / VI. Die Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners

Rz. 142 Leistungsfähig nach § 1603 Abs. 1 BGB ist, wer bei Berücksichtigung seiner sonstigen Verpflichtungen im Stande ist, ohne Gefährdung seines angemessenen Unterhalts den Unterhalt zu gewähren. Gem. § 1603 Abs. 2 BGB müssen Eltern hierfür gegenüber ihren minderjährigen unverheirateten Kindern alle verfügbaren Mittel einsetzen. Dasselbe gilt gem. § 1603 Abs. 2 S. 2 BGB fü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Gleichwertigkeit der Haushaltsführung

Rz. 67 Beide Eheleute haben nach § 1360 S. 1 BGB grundsätzlich gleichwertige Beiträge zum Familienunterhalt zu leisten. Erwerbstätigkeit und Haushaltsführung gelten nach § 1360 S. 2 BGB als gleichwertig. Die gleichwertige Verpflichtung der Ehegatten, einerseits durch Arbeit und durch das eigene Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten (§ 1360 S. 1 BGB ), andererseits du...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / 2. Vereinbarungen zum Bestimmungsrecht

Rz. 57 In vielen Fällen einer Unterhaltsbestimmung wird zweifelhaft sein, ob die Abwägung einer gerichtlichen Nachprüfung standhalten wird. Es kann daher sinnvoll sein, Rechtssicherheit für alle Beteiligten herbeizuführen und eine Vereinbarung über die Unterhaltsbestimmung zu schließen. Rz. 58 Will ein Kind, das während seiner Minderjährigkeit mit Billigung seiner Eltern berei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Familienrechtliche Vere... / cc) Vereinbarung zur Anrechnung von Einkünften

Rz. 353 § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB gewährt einen Basisunterhalt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Für diese ersten drei Lebensjahre gilt der Vorrang elterlicher Betreuung.[285] Auch dann, wenn eine Fremdversorgung möglich wäre, kann der betreuende Elternteil sich frei entscheiden, das Kind selbst zu betreuen oder auch alternativ einer Arbeitstätigkeit nachzugehen.[286]...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / I. Unterhaltsvorschussgesetz

Rz. 1020 Nach dem Unterhaltsvorschussgesetz [1179] (UhVorschG) kann für ein Kind, das noch nicht 12 Jahre alt ist, Zahlung eines Unterhaltsvorschusses verlangt werden. Die Eltern müssen – verheiratet, geschieden oder unverheiratet – getrennt leben (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 und Abs. 3 UhVorschG). Der Unterhaltsvorschuss wird geleistet in Höhe des Mindestunterhalts der ersten oder zweit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zur Sorgeerklärung

Rz. 351 Eine solche Sorgeerklärung kann natürlich eingebettet werden in weitere Vereinbarungen betreffend das Kind, namentlich in Unterhaltsvereinbarungen. Die Kernformulierung zur gemeinsamen elterlichen Sorge lautet: Rz. 352 Muster 2.35: Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge Muster 2.35: Vereinbarung gemeinsamer elterlicher Sorge Wir erklären, dass wir die elterliche Sor...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 7 Familienrechtliche Vere... / 3. Luxus-Vereinbarung

Rz. 186 Ebenso ist es umgekehrt möglich, eine Vereinbarung zu treffen, die den üblichen Rahmen weit übersteigt. Dies kann parallel zu Trennungs- und nachehelichem Unterhalt gesehen werden. Verlangt der Unterhaltsberechtigte einen Unterhaltsbetrag, der weit über das übliche Maß hinaus geht, also mehr als 11.000 EUR nach dem Höchstbetrag der Düsseldorfer Tabelle[154] zur Verteil...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / 3. Bezifferung von Wirtschaftsgeld

Rz. 77 Jeder Ehegatte hat Anspruch darauf, dass ihm diejenigen Mittel zur Verfügung gestellt werden, die für die Führung des gemeinsamen Haushaltes der Familie notwendig sind, § 1360a Abs. 2 S. 2 BGB. Das Wirtschaftsgeld ist vollständig für den Familienunterhalt zu verwenden. Der den Haushalt führende Ehegatte ist nicht berechtigt, Wirtschaftsgeld eigenmächtig für andere Zwec...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / b) Die Unterhaltsvereinbarung mit dem volljährigen Kind

Rz. 25 Das volljährige Kind schließt eigene Vereinbarungen über Art und Höhe des ihm zustehenden Unterhaltsanspruchs mit den Eltern. Da beide Elternteile grundsätzlich anteilig barunterhaltspflichtig sind, bedarf es einer Vereinbarung zwischen dem unterhaltsberechtigten Kind und beiden Eltern. Hierbei sind folgende Konstellationen denkbar:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / 7. Begrenzung des Betreuungsunterhalts

Rz. 629 Die Rechtsprechung hat in zahlreichen Entscheidungen eine zeitliche Begrenzung des Betreuungsunterhaltsanspruchs abgelehnt und zur Begründung ausgeführt, dass es sich bei dem Anspruch nach § 1570 BGB um einen einheitlichen Anspruch handelt.[725] Rz. 630 Der BGH hat dazu erklärt, dass dem betreuenden Elternteil ein Anspruch auf Betreuungsunterhalt für mindestens drei J...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / II. Voraussetzungen des Mangelfalls nach §§ 1581, 1603 BGB

Rz. 981 Ein Mangelfall nach §§ 1581, 1603 BGB entsteht, wenn der Verpflichtete unter Berücksichtigung seiner Verpflichtungen nach seinen Einkommens- und Vermögensverhältnissen außerstande ist, dem Berechtigten ganz oder teilweise Unterhalt zu leisten, ohne dass sein eigener Unterhalt gefährdet ist. Hierzu ein einfaches Beispiel: Rz. 982 Praxistipp Ehebezogenes Erwerbseinkommen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 2 Kindschaftsrecht / b) Vereinbarungen zu ausgefallenem Umgang

Rz. 446 Eine "Nachholungsregelung" soll in der Regel den Sinn haben, den Umgang mit dem Kind nicht dadurch zu behindern, dass aus Gründen kaum nachprüfbarer Erkrankung des Kindes, dessentwegen man ja nicht unter allen Umständen einen Arzt aufsucht, Umgangstermine häufiger abgesagt werden. Ist aber ohnehin der persönliche Kontakt zwischen dem nicht überwiegend mit dem Kind zus...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 4 Ehegattenunterhalt / dd) Wegfall der Bereicherung

Rz. 534 Der Empfänger der Unterhaltsleistung wird allerdings im Regelfall den Einwand des Wegfalls seiner Bereicherung nach § 818 Abs. 3 BGB erheben und erklären, dass er den Unterhalt für seine laufenden Lebensbedürfnisse verwendet hat.[616] Da hierfür im Regelfall – mit Ausnahme sehr gehobener Lebensumstände – eine Vermutung spricht,[617] wird der Unterhaltsgläubiger mit se...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vergütung des Testamen... / b) Die in der Praxis wichtigsten Tabellen

Rz. 50 Vergütungstabellen haben sich im Laufe der Zeit sehr zahlreich gebildet, etwa ein Dutzend. Sie unterscheiden sich vielfach nur in der Zuordnung bestimmter Vergütungsbeträge zu bestimmten Nachlasswerten. In der Praxis besonders geläufig sind folgende "klassischen" Tabellen:[100]mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vergütung des Testamen... / 5. Gegenüberstellung der Tabellen

Rz. 65 Die (alte) Rheinische Tabelle des Notariatsvereins für Rheinpreußen von 1925 stellt die am längsten in Gebrauch befindliche Tabelle dar. Von der Rechtsprechung[125] wurde sie häufig als Vergütungsrichtlinie bestätigt. Die für nötig gehaltene Anpassung an die heutigen Verhältnisse sollte sich ohne weiteres durch die gestiegenen Nachlasswerte ergeben.[126] Daraus ergaben...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vergütung des Testamen... / a) Zulässigkeit zeitbezogener Vergütung

Rz. 18 Die zeitbezogene Vergütung gilt als das grundsätzlich fairste Vergütungsprinzip für Testamentsvollstrecker.[41] Im vermögensverwaltenden Bereich, aber auch im Bereich der Abrechnung anwaltlicher Honorare, hat sich zunehmend die Erkenntnis durchgesetzt, dass tätigkeitsbezogene Vergütungen der Qualität der Arbeit eher förderlich sind als provisions- oder streitwertabhän...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vergütung des Testamen... / V. Steuerliche Behandlung unangemessen hoher Testamentsvollstreckervergütung

Rz. 105 Der hinter dieser Problematik stehende Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass eine unangemessen hohe Testamentsvollstreckervergütung gedanklich aufgeteilt und wie folgt betrachtet werden kann: Der Teil der Vergütung, der die anhand der Tabellen ermittelten Vergütungssätze übersteigt, ist unangemessen hoch. Zivilrechtlich soll der unangemessene Teil der Vergütung ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vergütung des Testamen... / d) Höhe des Stundensatzes

Rz. 32 In früheren Veröffentlichungen wurde für anwaltliche Testamentsvollstrecker ein Stundensatz von 120 EUR zuzüglich Umsatzsteuer vorgesehen.[73] Als Grundlage diente der durchschnittliche Stundensatz eines Rechtsanwaltes, wobei auf das Statistische Berichtssystem für Rechtsanwälte (STAR) bezogen auf das Wirtschaftsjahr 1997 zurückgegriffen wurde. Dieser pauschale Ansatz...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 14 Vergütung des Testamen... / e) Nachweis der geleisteten Stunden

Rz. 36 In dem Maße, in dem sich die Stundenvergütung von Testamentsvollstreckern gerade bei anspruchsvollen Nachlassgestaltungen durchzusetzen beginnt, werden die Anforderungen an den Nachweis der geleisteten Tätigkeit des Testamentsvollstreckers unterschiedlich beurteilt. Auszugehen ist zunächst von dem Grundsatz, dass derjenige, der eine für sich positive Rechtsfolge gelte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 2. Aufbau der Düsseldorfer Tabelle

Rz. 11 Die DT 2022 berücksichtigt die neuen Mindestunterhaltsbeträge für 2022 gemäß der Vierten Verordnung zur Änderung der Mindestunterhaltsverordnung vom 30.11.2021. Die Bedarfskontrollbeträge stellen beim Mindestunterhalt auf den notwendigen Selbstbehalt (seit 2020: 960/1.160 EUR) ab. Für höheren Unterhalt haben die Bedarfskontrollbeträge als Ausgangspunkt den beim Kindesu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 3. Ausgangspunkt der Düsseldorfer Tabelle

Rz. 12 Ausgangswert ist der Mindestunterhalt der zweiten Altersstufe. Begründung des Gesetzentwurfes B, zu Nummer 18: "Ausgangspunkt für die Aufspreizung des Mindestunterhalts ist die zweite Altersstufe; … Die Werte in der ersten und dritten Altersstufe leiten sich hieraus ab. Die Höhe des prozentualen Ab- bzw. Aufschlags orientiert sich an der prozentualen Aufspreizung der U...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 1. Schematisiertes Unterhaltsmaß nach der Düsseldorfer Tabelle

Rz. 5 § 1610 Maß des Unterhalts (1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des bedürftigen (angemessener Unterhalt) (2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung. Rz. 6 Das Kind leitet seine ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 3 / Düsseldorfer Tabelle 2022

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / 5. Anwendung der Düsseldorfer Tabelle

Rz. 14 Die DT geht (seit 2010) davon aus, dass der Unterhaltsschuldner zwei Personen (vor 2010 ging die DT von drei Unterhaltsberechtigten aus) zum Unterhalt verpflichtet ist. Nr. 1 der Anmerkungen zu A) der DT: Zitat Die Tabelle hat keine Gesetzeskraft, sondern stellt eine Richtlinie dar. Sie weist den monatlichen Unterhaltsbedarf aus, bezogen auf zwei Unterhaltsberechtigte, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / Fall 1: M 3.000 EUR – K1 (9 J) – Allgemeines zum Kindesunterhalt und zur Düsseldorfer Tabelle –

Rz. 1 M ist seinem 9-jährigen Kind K1, das bei seiner Mutter lebt, zum Unterhalt verpflichtet. M hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von monatlich 3.000 EUR. Er hat keine weiteren Unterhaltspflichten. I. Anspruchsgrundlage für Kindesunterhalt Rz. 2 M ist seinem Kind K zum Unterhalt verpflichtet. § 1601 Unterhaltsverpflichtete Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einande...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Unterhaltspflicht gegen... / Fall 27: M 2.000 EUR – F 400 EUR + vjK (19 J) bei F – Düsseldorfer Tabelle und Volljährigkeit, nur ein leistungsfähiger Elternteil –

Rz. 1 M und F, deren Ehe geschieden ist, haben das gemeinsame volljährige Kind vjK, das 19 Jahre alt ist. VjK lebt bei seiner Mutter F und geht noch zur Schule. F bezieht das Kindergeld. F hat ein bereinigtes Nettoeinkommen von monatlich 400 EUR. Sie kann auch kein höheres Einkommen erzielen. Einen Unterhaltsanspruch gegen M hat sie nicht (mehr). M hat ein bereinigtes Nettoe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Literaturverzeichnis / Beiträge

Bauch Eva Maria/Gutdeutsch Werner/Seiler Christian, Die unterhaltsrechtliche ­Abrechnung des Wechselmodells, FamRZ 2012, 258 Born Winfried, Zwischen Luxus und Askese – Neues beim Unterhalt im Fall gehobener Lebensverhältnisse, NJW 2021, 425 Born Winfried, Ausbildungsunterhalt: Pflicht der Eltern zur Finanzierung einer weiteren Ausbildung, FamRZ 2017, 785 Born Winfried, Betreuun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Unterhaltspflicht gegen... / II. Bedarf

Rz. 17 Beim Bedarf eines (dem Grunde nach unterhaltsberechtigten) volljährigen Kindes ist zu unterscheiden, ob es einen eigenen Hausstand hat (vgl. hierzu Fälle 8 bis 10, siehe § 1 Rdn 111 ff.) oder ob es noch im Haushalt der Eltern bzw. eines Elternteils wohnt. SüdL 13. Volljährige Kinder 13.1 Bedarf […] 13.1.1 Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / IX. Praxistipp

mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Unterhaltspflicht gegen... / II. Bedarf

Rz. 4 § 1610 Maß des Unterhalts (1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des Bedürftigen (angemessener Unterhalt). (2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Person auch die Kosten der Erziehung. Rz. 5 Beim Bedarf eines (de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Unterhaltspflicht gegen... / b) Konkrete Bedarfsbemessung

Rz. 46 Statt der Bestimmung des Bedarfs nach einer Quote (½) kann bei sehr guten Einkommensverhältnissen der Bedarf danach bestimmt werden, was die Unterhaltsberechtigte zur Lebensführung entsprechend den ehelichen Lebensverhältnissen (konkret) braucht. Die konkrete Bedarfsbemessung ist streng genommen keine Ausnahme vom Grundsatz der Halbteilung. Sie dient auch nicht der Re...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / II. Bedarf

Rz. 129 Der Barbedarf bestimmt sich nach der DT. M hat ein Einkommen von 2.500 EUR. Der Unterhalt beurteilt sich nach der Einkommensgruppe 3 (2.301 bis 2.700 EUR). M ist nur einer Person, K, unterhaltspflichtig. Grds. wäre eine Höherstufung in Einkommensgruppe 4 (2.701 bis 3.100 EUR) geboten. Eine solche Umgruppierung hat aber wegen des weitreichenden Umgangsrechts zu unterbleibe...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 Elternunterhalt / 1. Keine Änderung des BGB durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz

Rz. 2 Am 1.1.2020 ist das Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz)[2] in Kraft getreten. Durch dieses Gesetz erfolgte keine Änderung des BGB-Rechts zum Elternunterhalt als Teil des Verwandtenunterhalts. Bis einschließlich 2020 bestimmten die SüdL: SüdL (bis 2020) Selbstbehalt 21...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / IV. Bedarf

1. Schematisiertes Unterhaltsmaß nach der Düsseldorfer Tabelle Rz. 5 § 1610 Maß des Unterhalts (1) Das Maß des zu gewährenden Unterhalts bestimmt sich nach der Lebensstellung des bedürftigen (angemessener Unterhalt) (2) Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf einschließlich der Kosten einer angemessenen Vorbildung zu einem Beruf, bei einer der Erziehung bedürftigen Per...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 2 / 13. Volljährige Kinder

13.1 Bedarf Beim Bedarf volljähriger Kinder ist zu unterscheiden, ob sie noch im Haushalt der Eltern/eines Elternteils leben oder einen eigenen Hausstand haben. 13.2 Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils wohnen, gilt die Altersstufe 4 der Düsseldorfer Tabelle. Sind beide Elternteile leistungsfähig (vgl. Nr. 21.3.1), ist der Bedarf des Ki...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Anhang 2 / 11. Bemessungsgrundlage (Tabellenunterhalt)

Der Barunterhalt minderjähriger und noch im elterlichen Haushalt lebender volljähriger unverheirateter Kinder bestimmt sich nach den Sätzen der Düsseldorfer Tabelle (Anhang 1). Bei minderjährigen Kindern kann er als Festbetrag oder als Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts geltend gemacht werden. 11.1 Die Tabellensätze der Düsseldorfer Tabelle enthalten keine Kranken- u...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Unterhaltspflicht gegen... / III. Haftungsanteil

Rz. 7 K 1 ist bereits volljährig. Deshalb ist auch F dem K1 barunterhaltspflichtig. Nur beim minderjährigen Kind erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind lebt, seine Unterhaltspflicht durch Pflege und Erziehung. SüdL 13.1.1 […] Sind beide Elternteile leistungsfähig (vgl. Nr. 21.3.1), ist der Bedarf des Kindes i.d.R. nach dem zusammengerechneten Einkommen (ohne Anwendung von Nr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Unterhaltspflicht gegen... / VIII. Zahlungspflicht

Rz. 19 M hat K1 somit 436,50 EUR (546 – 109,50) zu zahlen.mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Allgemeine Erläuterungen

Rz. 1 & Fallbeispiele Die Fallbeispiele haben jeweils auch eine Kurzbezeichnung wie beispielsweise M 2.000 EUR – F 0 EUR + K1 (2 J) + K2 (6 J). M steht für den Unterhaltspflichtigen unter Angabe seines bereinigten Nettoeinkommens. F steht für einen unterhaltsberechtigten Ehegatten unter Angabe seines bereinigten Nettoeinkommens. G steht für einen Großelternteil. neKM ist die Abkü...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Unterhaltspflicht gegen... / c) Untergrenze

Rz. 56 Der Bedarf der Kindsmutter darf jedoch nicht niedriger als das Existenzminimum (960 EUR) angesetzt werden. BGH, Urt. v. 13.1.2010 – XII ZR 123/08 Der Unterhaltsanspruch nach § 1615l Abs. 2 BGB soll dem Berechtigten – wie auch der nacheheliche Betreuungsunterhalt nach § 1570 BGB – eine aus kind- und elternbezogenen Gründen notwendige persönliche Betreuung und Erziehung ...mehr