Fachbeiträge & Kommentare zu Eigentumswohnung

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vermietung von Ferienwohnungen; eigennützige Treuhand

Leitsatz Der Vermieter einer Ferienwohnung erzielt keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wenn der von ihm mit der treuhänderischen Vermietung beauftragte Vermittler diese hotelmäßig anbietet, aber ein eigenes wirtschaftliches Interesse an der Treuhandstellung hat, insbesondere weil er hoteltypische Zusatzleistungen auf eigene Rechnung oder für Rechnung Dritter erbringt. Normen...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 5.2.2.1 Leistungsbeziehungen bei Begründung des Treuhandverhältnisses

Rz. 316 Die Übertragung eines Wirtschaftsguts im Innenverhältnis vom Treugeber an den Treuhänder ("zu treuen Händen") bei Begründung des Treuhandverhältnisses stellt i. d. R. keine Lieferung i. S. d. Umsatzsteuerrechts dar. Rz. 317 In den Fällen der Ermächtigungstreuhand wird dem Treuhänder weder Eigentum noch eine eigentümerähnliche Verfügungsbefugnis über das Treugut einger...mehr

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ZErb 05/2020, Erbeinsetzung... / 1 Gründe

I. 1. Aus der Ehe des Erblassers mit seiner vorverstorbenen Ehefrau gingen keine Kinder hervor. Nach dem Ableben seiner Ehefrau nahm der Erblasser die Beteiligte zu 1, die eine Nichte seiner Ehefrau ist, im Wege der Erwachsenenadoption als Kind an und übertrug ihr am 22.7.2014 eine Immobilie (Sechs-Familienhaus). Die Beteiligte zu 2 ist die Freundin des Erblassers, der Betei...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Förderfähige Investitionen

Tz. 8 Stand: EL 116 – ET: 04/2020 Im Rahmen von Investitionsvorhaben sind begünstigt; die Anschaffung und Herstellung von neuen abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens (s. § 2 Abs. 1 InvZulG 2007 bzw. § 2 Abs. 1 InvZulG 2010); die Anschaffung neuer Gebäude, Eigentumswohnungen. In Teileigentum stehender Räume und anderer Gebäudeteile, die selbständige unbew...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Berechnung der Höhe des Zuschlags

Rz. 301 [Autor/Stand] Das BewG enthält für einen Zuschlag nach § 82 Abs. 2 Nr. 1 BewG im Hinblick auf die Übergröße des nicht bebauten Grundstücks keine ausdrückliche Regelung hinsichtlich der Berechnung der Höhe des Zuschlags. Sachgerecht erscheint es in diesem Zusammenhang entsprechend den BewRGr vorzugehen[2]: 1. Schritt: Zunächst ist der Bodenwert des Grundstücks nach den...mehr

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BFH: Steuerpflicht bei Verkauf eines privaten Grundstücks

Wird ein privates Grundstück an einen Dritten veräußert, so bleibt die Veräußerung von der Besteuerung verschont, wenn das Grundstück länger als 10 Jahre im Eigentum stand (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 1 EStG), oder zwischen der Anschaffung oder Fertigstellung und der Veräußerung zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Satz 3 1. Alternative EStG) oder im...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Übrige Grundstücksarten

Rz. 291 [Autor/Stand] Bei den übrigen Grundstücksarten (Mietwohngrundstücke, gemischt genutzte Grundstücke, Geschäftsgrundstücke) ist ein Zuschlag nach § 82 Abs. 2 Nr. 1 BewG erst dann zu machen, wenn die gesamte Grundstücksfläche mehr als das Fünffache der bebauten Fläche beträgt. Zur bebauten Fläche i.S. von § 82 Abs. 2 Nr. 1 BewG gehört die gesamte vom Gebäude bedeckte Fl...mehr

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FF 04/2020, Stiefkindadopti... / 3. "Verfestigte Lebensgemeinschaft"

§ 1766a BGB verfolgt das legitime Ziel,[37] Stiefkindadoptionen nur zuzulassen, wenn die Beziehung zwischen Elternteil und Stiefelternteil längeren Bestand verspricht (s.o.). Diese Beziehung bezeichnet der RegE mit dem in der Rechtsprechung entwickelten und vom Gesetzgeber mit der Unterhaltsreform 2008 in § 1579 Nr. 2 BGB übernommenen Begriff der "verfestigten Lebensgemeinsc...mehr

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Neuer Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen

Kommentar Der seit 2020 geltende Steuerbonus für energetische Baumaßnahmen (§ 35c EStG) setzt voraus, dass der ausführende Handwerksbetrieb dem Bauherrn eine Bescheinigung über die Maßnahmen ausstellt. Das BMF hat für die Betriebe nun entsprechende Musterbescheinigungen veröffentlicht. Steuerbonus seit 1.1.2020 Seit dem 1.1.2020 fördert der Staat energetische Baumaßnahmen an s...mehr

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Bedarfsbewertung – Unterzeichnung der Feststellungserklärung durch Testamentsvollstrecker

Leitsatz Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger als Testamentsvollstrecker zur Unterzeichnung der Erklärung zur Feststellung des Bedarfswerts für ein Grundstück befugt war. Sachverhalt A verstarb und wurde je zu 1/4 durch B, C, D und E beerbt. Zum Nachlass gehörte eine Eigentumswohnung. Mit Beschluss des Amtsgerichts – Nachlassgericht – wurde Kläger K zum Testam...mehr

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Beharrliche Pflichtverletzu... / 2 Die Entscheidung

Dies kann nach einem neuen Urteil des BGH der Fall sein, wenn der Mieter einer Eigentumswohnung seine Hunde – entgegen der Hausordnung und ungeachtet von Abmahnungen des Vermieters – auf den Gemeinschaftsflächen (Grünflächen, Kinderspielplatz) frei, d. h. unangeleint laufen lässt. Diese beharrliche Pflichtverletzung stellt nach Auffassung des BGH ein vertragswidriges Verhalt...mehr

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AGS 03/2020, Zuständigkeit ... / Leitsatz

Für Klagen des Rechtsanwalts gegen seinen vormaligen Mandanten auf Zahlung einer Vergütung aus einer Wohnungseigentumssache ist § 43 Nr. 5 WEG das Gericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk sich die Eigentumswohnung befindet. AG Idstein, Beschl. v. 7.8.2019 – 3 C 165/19 (20)mehr

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FoVo 03/2020, Sinn und Zweck einer Zwangssicherungshypothek beim Einzug von Geldforderungen

Die Immobiliarzwangsvollstreckung kennt die Zwangsversteigerung, die Zwangsverwaltung und die Zwangssicherungshypothek. Letztere kann bei Forderungen über 750 EUR als Belastung des Grundbesitzes des Schuldners eingetragen werden. Bei der Beantwortung der Frage, inwieweit die Zwangssicherungshypothek ein Instrument des Forderungseinzuges ist, darf nicht ausschließlich auf die...mehr

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Aufhebung der Grunderwerbsteuer: Anspruch auf Rückgängigmachung eines grunderwerbsteuerbaren Rechtsgeschäfts bei Wohnflächendifferenzen

Leitsatz 1. Wird nach abgeschlossenem und durchgeführtem Kauf- oder Werkvertrag über eine Wohnimmobilie die Nichtfestsetzung, Aufhebung oder Änderung der Grunderwerbsteuer auf Grundlage des § 16 Abs. 2 Nr. 3 GrEStG beantragt, so muss die Nichterfüllung von Vertragsbedingungen zivilrechtlich einen gesetzlichen oder vertraglichen Rechtsanspruch auf Rückgängigmachung des Grunds...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Form der Unterhaltsleistungen

Rn. 424 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die Unterhaltsleistungen werden idR in Rentenform erbracht. Voraussetzung für die Abziehbarkeit nach § 10 Abs 1a Nr 1 EStG ist dies nicht. Sie können auch in jährlich ungleichmäßigen Zahlungen bestehen. Die Unterscheidung in Renten und dauernde Lasten ist nicht zu machen. Auch wenn keiner der beiden Begriffe erfüllt ist, können abziehbare U...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Elektrosmog

Aufwendungen für die Abschirmung einer (neu errichteten) ETW vor Hochfrequenzimmissionen an der äußeren Gebäudehülle und im Bodenbereich der Wohnung können als ag Belastung abgezogen werden, wenn der StPfl über eine ausgeprägte Elektrosensibilität verfügt (FG Köln EFG 2012, 1345). § 64 EStDV nF ist nicht einschlägig.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Hintergrund der Änderungen durch das JStG 2008

Rn. 457 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Die bis VZ 2007 (mehr oder weniger konturierte) gesetzliche Regelung, auf der die Abzugsfähigkeit von Versorgungsleistungen beruhte, stellte seit langem unter Legalitätsgesichtspunkten keine ausreichend klare und verlässliche steuerliche Rechtsnorm mehr dar (vgl Bauschatz, KÖSDI 2005, 14 596; Risthaus, DB 2007, 240). Die Rspr des BFH und de...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Einzelfälle

Rz. 7 Als nicht vertretbare Handlungen kommen in Betracht (übersichtlich Goebel/Goebel, § 11 Rn. 66): Auszahlungsanweisung an Anwalt zur Rückzahlung des vom Gläubiger auf dessen Geschäftskonto eingezahlten Geldes (OLG Schleswig-Holstein, Beschluss v. 26.10.2011, 16 W 120/11, Juris; BGH, JurBüro 2008, 104). Verpflichtung zur Gewährung häuslicher Krankenpflege (LSG Berlin Brande...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Ermittlung des notwendigen Unterhalts

Rz. 24 Bei der Bemessung des pfandfreien Betrags sind grundsätzlich die gesetzlichen Unterhaltspflichten des Schuldners in Höhe des dem Unterhaltsberechtigten zustehenden Betrags zu berücksichtigen, auch wenn der Schuldner seiner Unterhaltspflicht nicht in vollem Umfang genügt (BGH, Vollstreckung effektiv 2011, 13 = WM 2010, 1754 = FamRZ 2010, 1654 = ZVI 2010, 348 = MDR 2010...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Eigentumswohnung und Kaufeigentumswohnung

Rz. 2 [Autor/Stand] Zu unterscheiden ist der Rechtsbegriff des Wohnungseigentums von dem Sachbegriff der Eigentumswohnung. Ersterer verkörpert das Recht, letzterer die Sache, das Objekt, das hergestellt oder erworben wird. Das WEG kennt den Begriff "Eigentumswohnung" nicht. Dieser wurde erst in das II. WoBauG v. 27.6.1956 (BGBl. I 1956, 523) aufgenommen. Nach § 12 II. WoBauG...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / D. Grundstücksart (Abs. 1 Sätze 2 und 3)

Rz. 7 [Autor/Stand] Die Bestimmung der Grundstücksart (vgl. § 75 BewG) beurteilt sich bei allen bebauten Grundstücken nach der tatsächlichen baulichen Nutzung der zu bewertenden wirtschaftlichen Einheit am Bewertungsstichtag. Dieser Rechtsgrundsatz gilt auch für das Wohnungseigentum und das Teileigentum. Bei diesen beiden Rechtsformen muss jedoch berücksichtigt werden, dass ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / F. Auswirkung einer Abweichung der Miteigentumsanteile vom Verhältnis der Jahresrohmieten auf den festzustellenden Wert

Rz. 16 [Autor/Stand] Der auf der Grundlage des Ertragswertverfahrens (Jahresrohmiete × Vervielfältiger) für das Wohnungseigentum und das Teileigentum ermittelte Wert umfasst den Wert des Sondereigentums einschließlich des Miteigentumsanteils am Grund und Boden und der sonstigen gemeinschaftlichen Anlagen; ein zusätzlicher Ansatz für den Wert des Miteigentumsanteils kommt som...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / G. Erfassung des Miteigentumsanteils an vermieteten Wohnungen und sonstigen Räumen (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 17 [Autor/Stand] Der auf der Grundlage des Ertragswertverfahrens für das Wohnungseigentum ermittelte Wert umfasst nicht die im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Räume, die vermietet sind, wie Garagen, Läden, Dachgeschosswohnungen, Wohnungen des Hauspersonals (vgl. Rz. 14). Der Wert dieser im gemeinschaftlichen Eigentum stehenden Räume ist bei der Bewertung der einzel...mehr

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ZErb 02/2020, Zu den Voraus... / 1 Gründe

I. Erblasser ist der in Waldow geborene A. Er verstarb zwischen dem 12.3.2016, 8:00 Uhr, und dem 13.3.2016, 20:41 Uhr in Wuppertal, wo er auch seinen letzten Wohnsitz hatte. Der Erblasser war zuletzt in zweiter Ehe mit B verheiratet, welche am 6.4.2008 vorverstarb. Der Erblasser und seine vorverstorbene Ehefrau hinterließen Abkömmlinge, jedoch keine gemeinsamen. Der Beteilig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Bewertung (Abs. 2)

Rz. 13 [Autor/Stand] Die Bewertung des Wohnungseigentums und des Teileigentums – Bewertungsmethode und Wertermittlung – richtet sich grundsätzlich nach den allgemein geltenden Vorschriften der §§ 76–91 BewG (§ 93 Abs. 1 Satz 3 BewG). Es gilt jedoch nach § 93 Abs. 2 BewG die wichtige Ausnahme, dass für die Bewertung des Wohnungseigentums, das der Grundstücksart nach, wie oben...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 6.4 [Autor/Stand] Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 BewG bildet jedes Wohnungseigentum und jedes Teileigentum eine wirtschaftliche Einheit. Demgemäß umfasst die wirtschaftliche Einheit des Wohnungseigentums grundsätzlich das Sondereigentum an einer Wohnung mit dem zugehörigen Miteigentumsanteil und die wirtschaftliche Einheit des Teileigentums das Sondereigentum an nicht zu Wohnzw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Einbeziehung von Garagen, Stellplätzen und Doppelstockgaragen in die wirtschaftliche Einheit des Wohnungs-(Teil-)Eigentums

Rz. 6.7 [Autor/Stand] In die wirtschaftliche Einheit des Wohnungs-(Teil-)Eigentums sind auch Garagen und Autostellplätze einzubeziehen, wenn Wohnungs-(Teil-)Eigentum und Garagen sowie Abstellplätze nach den Anschauungen des Verkehrs (vgl. § 2 Abs. 1 BewG) wirtschaftlich zusammengehören und Eigentumsidentität (vgl. § 2 Abs. 2 BewG) besteht. So hat das FG Düsseldorf durch rech...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Ländererlass zur Frage der Bildung wirtschaftlicher Einheiten nach der Verkehrsauffassung

Rz. 6.5 [Autor/Stand] Für die Abgrenzung der wirtschaftlichen Einheit beim Wohnungseigentum (Teileigentum) ist somit entsprechend § 2 Abs. 1 BewG die Verkehrsauffassung maßgebend, wobei die örtliche Gewohnheit, die tatsächliche Übung, die Zweckbestimmung und die wirtschaftliche Zusammengehörigkeit der einzelnen Wirtschaftsgüter zu berücksichtigen sind. Zur Bildung wirtschaft...mehr

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ZErb 02/2020, Zur Übermaßen... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten streiten um die Entlassung des Beteiligten zu 2) als Testamentsvollstrecker hinsichtlich des Nachlasses der Erblasserin. Die am … 1.2018 verstorbene Erblasserin war Reederin und frühere Alleinaktionärin der … Werft AG, eines mittelständischen Unternehmens mit ca. 100 Mitarbeitern. Von ihrem Ehemann … wurde sie … 2017 geschieden. Aus der Ehe sind zwei Töchte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / H. Zuschlag wegen der Größe der nicht bebauten Flächen

Rz. 19 [Autor/Stand] Werterhöhende Umstände, die bei der Bewertung nach dem Ertragsverfahren weder in der Jahresrohmiete noch im Vervielfältiger zum Ausdruck kommen, werden durch eine Erhöhung des Vielfachen der Jahresrohmiete berücksichtigt (§ 82 Abs. 2 BewG). Ein solcher werterhöhender Umstand kann die Größe der zu der wirtschaftlichen Einheit gehörenden Grundstücksfläche ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Instandhaltungsrücklage nicht Bestandteil des Wohnungseigentums

Rz. 6.9 [Autor/Stand] Der BFH hat mit Urteil v. 9.10.1991[2] entschieden, dass das mit einer Eigentumswohnung gleichzeitig erworbene Guthaben aus einer Instandhaltungsrücklage nicht in die grunderwerbsteuerrechtliche Gegenleistung einzubeziehen ist. Die Instandhaltungsrücklage ist demnach nicht Bestandteil des Wohnungseigentums, sondern als Kapitalforderung gesondert zu erfa...mehr

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FoVo 02/2020, Kurz zusammen... / 1 I. Der Fall in aller Kürze

Sicherungshypothek trotz Zug-um-Zug-Verurteilung Aufgrund eines Urteils wurde der Schuldner mit seiner Ehefrau verurteilt, als Gesamtschuldner Zug um Zug gegen die Rückübertragung einer Eigentumswohnung 260.000 EUR zu zahlen. Obwohl die Rückübertragung noch nicht stattgefunden hatte, ließ der Gläubiger eine Zwangssicherungshypothek über 134.500 EUR auf dem Grundstück des Schu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Entstehung der wirtschaftlichen Einheit

Rz. 6 [Autor/Stand] Das grundsätzlich zum Grundvermögen gehörende Wohnungseigentum (vgl. § 68 Abs. 1 Nr. 3 BewG) bildet nach § 93 Abs. 1 Satz 1 BewG eine wirtschaftliche Einheit und gilt somit als Grundstück i.S.d. § 70 Abs. 1 BewG. Der Sinn und Zweck der Fiktion des § 93 Abs. 1 Satz 1 BewG besteht darin, den Besonderheiten des Wohnungs-(Teil-)Eigentums bewertungsrechtlich R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / J. Wohnbesitzwohnung

Rz. 24 [Autor/Stand] Das Rechtsinstitut "Wohnbesitzwohnung" ist durch das Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau[2] geschaffen und in die Neufassung des II. WoBauG v. 1.9.1976[3] übernommen worden. Das Rechtsinstitut "Wohnbesitzwohnung" hat praktisch keine Bedeutung erlangt. So ist es verständlich, dass durch das Gesetz zur Vereinfac...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anhang zu § 37 ErbStG / II. Das Wahlrecht nach Art. 3 Abs. 1 ErbStRG

Rz. 6 [Autor/Stand] Mit dem Antrag optierte der Erwerber zur rückwirkenden Anwendung der durch das ErbStRG geänderten Vorschriften des ErbStG und des BewG . Hierbei handelte es sich insb. um folgende erbschaftsteuerlich günstiger wirkende Normen:[2] §§ 5 Abs. 1, 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2, 17 Abs. 1 ErbStG: Überlebende Lebenspartner wurden bei durch Tod beendeter Zugewinngemeinsch...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Fertigstellungsgrad

Rz. 46 [Autor/Stand] Der unter Rz. 44 f. ermittelte Gebäudewert im Zeitpunkt der Bezugsfertigkeit ist nur anteilig, und zwar entsprechend dem Fertigstellungsgrad des im Bau befindlichen Gebäudes nach den Verhältnissen im Besteuerungszeitpunkt, anzusetzen. Der Fertigstellungsgrad berechnet sich nach den Vorgaben in § 149 Abs. 2 Satz 3 BewG nach dem Verhältnis der bis zum Best...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.3 Doppelwohnsitz von natürlichen Personen (sog. "tie breaker rule")

Hat ein Steuerpflichtiger sowohl im Ausland als auch in Deutschland einen Wohnsitz, bestimmt sich die Ansässigkeit in diesen Doppelwohnsitzfällen nach der sog. tie breakter rule[1]. Hierbei ist folgende nachgeordnete Prüfungsreihenfolge abzuarbeiten: Erläuterungen: Die Erläuterung erfolgen anhand des Art. 4 Abs. 2 DBA-Schweiz, für den umfangreiche Rechtsprechung und Verwaltung...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 8. Zuwendung einer Immobilie als wesentlicher Bestandteil des Nachlasses

Rz. 40 Hat die Erblasserin ihr gesamtes Vermögen testamentarisch verteilt, indem sie mehreren Personen Geldbeträge sowie einzelne bewegliche Nachlassgegenstände als "Erben" zuwendet, während ein Heim den wesentlichen Vermögensgegenstand, nämlich ein Reihenhaus, "erben" soll, so liegt lediglich im Hinblick auf die Zuwendung des Reihenhausgrundstücks eine Erbeinsetzung vor, wä...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 11. Zuwendungen unter Ehegatten in gemeinschaftlichen Testamenten

Rz. 44 Wird das Vermögen in einem gemeinschaftlichen Testament dergestalt verteilt, dass der gemeinsame Besitz mit Benennung einer gemeinsamen Eigentumswohnung sowie sämtliches Inventar beim überlebenden Ehegatten verbleiben soll, während für den zweiten Erbfall nicht nur Anordnungen hinsichtlich der Wohnung getroffen werden, sondern verschiedene Bankguthaben beider Erblasse...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. "Vom Erblasser herrührende Schulden" (Erblasserschulden)

Rz. 6 Als Erblasserschulden werden diejenigen Verbindlichkeiten angesehen, die schon vor dem Eintritt des Erbfalls in der Person des Erblassers entstanden waren, darüber hinaus solche, die zwar erst nach dem Erbfall voll entstehen, deren wesentliche Entstehungsgrundlagen schon vor dem Erbfall gesetzt waren.[8] Für die Schulden des Erblassers haftet der Erbe selbstverständlic...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 9. Zuwendung eines Hauptteils des Nachlasses als Vermächtnis

Rz. 42 Ein Testament, in dem der Erblasser seiner Tochter aus erster Ehe den Hauptnachlassgegenstand und seiner zweiten Ehefrau den gesamten übrigen Nachlass vermacht, kann dahingehend ausgelegt werden, dass die Ehefrau Alleinerbin und die Tochter lediglich Vermächtnisnehmerin sein soll. Indiz hierfür kann zum einen die Wortwahl des Erblassers sein (Zuwendung einzelner Gegen...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / aa)S.  1: Keine wesentliche Veränderung

Rz. 45 Eine wesentliche Veränderung des Nachlassgegenstandes ist keine ordnungsgemäße Verwaltung mehr und kann daher weder mehrheitlich beschlossen noch verlangt werden, Abs. 2 S. 1 i.V.m. § 745 Abs. 3 BGB. "Wesentlich" ist eine Veränderung i.S.v. Abs. 3, wenn durch die beabsichtigte Verwaltungsmaßnahme die Zweckbestimmung oder Gestalt des Nachlasses in einschneidender Weise...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Kombination von Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung

Rz. 16 Nach h.M. hat der Erblasser die Freiheit, Vorausvermächtnis und Teilungsanordnung zu kombinieren.[32] Dies ist bspw. der Fall, wenn der Erblasser testamentarisch einem Miterben ein Grundstück aus seinem Nachlass zuwendet mit der Bestimmung, dass dafür ein festgelegter Ausgleichsbetrag an den Miterben zu zahlen ist. Dies stellt zunächst eine Teilungsanordnung (§ 2048 S...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Verhältnis § 2085 BGB zu § 139 BGB

Rz. 14 Die Regelungen der § 2085 BGB und § 139 BGB unterscheiden sich in der Darlegungs- und Beweislast. Gem. § 2085 BGB im Gegensatz zur Regelung des § 139 BGB trägt derjenige, der behauptet, dass die Unwirksamkeit einer Verfügung die Unwirksamkeit des gesamten Testaments zur Folge hat, die Darlegungs- und Beweislast.[41] Der Wille zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung ist...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Allgemeines

Rz. 111 Soweit der gemeine Wert nicht anhand eines tatsächlich erzielten Kaufpreises bestimmt werden kann, kommen für die Schätzung des Verkehrswerts verschiedene Bewertungsmethoden in Betracht. In diesem Zusammenhang differenziert die h.M. zwischen verschiedenen Arten von Grundstücken, deren Bewertung sich jeweils nach unterschiedlichen Grundsätzen richtet.[403] Dies entspr...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / Literaturtipps

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / bb) Bewertung selbstgenutzter Immobilien

Rz. 123 Zur Ermittlung des Werts selbstgenutzter Immobilien – vor allem Ein- und Zweifamilienhäuser[429] – wird i.d.R. auf das Sachwertverfahren zurückgegriffen.[430] Denn der Preis, den ein potenzieller Erwerber für eine Immobilie, die er selbst nutzen will, zu zahlen bereit wäre, hängt i.d.R. davon ab, wie viel er für ein anderes Grundstück in vergleichbarer Lage aufwenden...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 2. Zuwendung einzelner Gegenstände als Erbeinsetzung

Rz. 28 So kann also umgekehrt selbst die Zuwendung von Einzelgegenständen eine Erbeinsetzung darstellen (siehe bereits Rdn 20). Praktisch relevant ist dies insbesondere dann, wenn zum Vermögen des Erblassers Grundstücke oder Eigentumswohnungen gehören. Die Verfügung über nur einen einzelnen Gegenstand kann auch dann eine Erbeinsetzung darstellen, wenn der Erblasser im Zeitpu...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Anwendung ja

Rz. 86 Die Vorschrift des § 2084 BGB ist zum einen auf die Einzelverfügung, d.h. wenn es sich um eine Erbeinsetzung oder um ein Vermächtnis handelt, anwendbar. Auch für die Fälle, in denen sich die Frage stellt, ob eine Verfügung von Todes wegen oder ein Rechtsgeschäft unter Lebenden vorliegt, gilt § 2084 BGB nach h.M. analog.[317] Eine analoge Anwendung kommt auch dann in B...mehr