Fachbeiträge & Kommentare zu Entgelt

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.7 Rückzahlung von Vergütung

4.7.1 Grundlagen des Bereicherungsrechts Rz. 68 Erhält der Arbeitnehmer durch ein Versehen des Arbeitgebers eine zu hohe Vergütung, hat der Arbeitgeber einen Rückzahlungsanspruch gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB . Weiß der Arbeitgeber um das Fehlen einer Rechtspflicht, greift § 814 BGB. Dieses Erfordernis der positiven Kenntnis des Leistenden von der Nichtschuld kann nicht ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5 Besondere Arten der Vergütung

4.5.1 Sondervergütungen, Gratifikationen Rz. 43 Zu den Sondervergütungen gehören Gratifikation, 13. Monatsgehalt, Jahresabschlussvergütung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jubiläumszuwendung.[1] Ihnen allen ist gemein, dass sie nicht regelmäßig mit dem Arbeitsentgelt ausgezahlt, sondern aus bestimmten Anlässen oder zu bestimmten Terminen gewährt werden. Die Sondervergütungen hab...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6.2.1 Allgemeines

Rz. 104 Der allgemeine Gleichbehandlungsgrundsatz ist im Bereich der Arbeitsvergütung nur eingeschränkt anwendbar. Eine Verpflichtung, von der individuellen Festlegung der Vergütung zur arbeitsvertraglichen Einheitsregelung überzugehen, besteht nicht.[1] Auch ein allgemeines Prinzip "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" gibt es im deutschen Recht nicht.[2] Gewährt der Arbeitgeb...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.3 Tantiemen und Aktienoptionen

Rz. 59 Unter dem Begriff Tantieme ist eine Gewinnbeteiligung zu verstehen, die als zusätzliche Vergütung prozentual nach einer den Erfolg des Konzerns, des Unternehmens oder eines Unternehmensteils kennzeichnenden Kennziffer berechnet wird.[1] Die Tantieme ist – soweit nichts anderes vereinbart – keine widerrufbare Sonderleistung (Gratifikation), sondern Teil des Entgelts fü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.1.1.1 Zweck der Sonderzahlung

Rz. 44 Eine grundlegende Weichenstellung im Prüfungsraster bildet stets die Frage, ob die Sonderzahlung allein in der Vergangenheit geleistete Dienste entlohnen will (Entgelt im engeren Sinn), oder aber zusätzliche Zwecke verfolgt, wie die Entgeltung von Betriebstreue. Die Rspr. gibt hier keine sicheren Vorgaben. Nicht entscheidend für die Abgrenzung ist die Bezeichnung. Es ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.7.1 Grundlagen des Bereicherungsrechts

Rz. 68 Erhält der Arbeitnehmer durch ein Versehen des Arbeitgebers eine zu hohe Vergütung, hat der Arbeitgeber einen Rückzahlungsanspruch gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB . Weiß der Arbeitgeber um das Fehlen einer Rechtspflicht, greift § 814 BGB. Dieses Erfordernis der positiven Kenntnis des Leistenden von der Nichtschuld kann nicht durch die Zurechnung des Wissens anderer...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.6.2 Darlehen

Rz. 67 Im Unterschied zu der Entgeltzahlung im engeren Sinne liegt ein Arbeitgeberdarlehen dann vor, wenn der Arbeitgeber mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis einem Arbeitnehmer Kapital zur vorübergehenden Nutzung, typischerweise zu günstigeren Bedingungen als auf dem Kapitalmarkt überlässt.[1] Kein Arbeitgeberdarlehen sind Vorschuss und die Abschlagszahlung. Während Vors...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.5 Einzelfälle

Rz. 118 Inhalt einer betrieblichen Übung kann jeder Gegenstand sein, der arbeitsvertraglich geregelt werden kann.[1] Aus diesem weiten Ansatz heraus haben sich verschiedene Fallgruppen entwickelt, die einen großen Teil der Anwendung abdecken: Erhöht der Arbeitgeber die Gehälter seiner außertariflichen Angestellten während mehrerer Jahre jeweils zu einem bestimmten Termin in A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.2 Zulagen

Rz. 56 Ansprüche des Arbeitnehmers auf Zulagen ergeben sich häufig aus TV oder dem Einzelarbeitsvertrag, sie können aber Gegenstand aller Rechtsquellen des Arbeitsrechts sein. Der Arbeitnehmer kann in Anerkennung einer besonderen Leistung oder Leistungsfähigkeit eine höhere Entlohnung durch Einstufung in eine höhere Vergütungsgruppe oder durch die Zahlung einer Zulage zum bi...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.3 Modalitäten der Vergütungszahlung

Rz. 40 Üblicherweise ist der Erfüllungsort für die Lohnzahlungsverpflichtung des Arbeitgebers der Ort, an dem sich der Betrieb befindet, in dem der Arbeitnehmer seine Dienste ständig verrichtet.[1] Der Betriebssitz bleibt auch dann der Erfüllungsort, wenn der Arbeitnehmer außerhalb der Betriebsstätte eingesetzt wird.[2] Der Arbeitnehmer hat die Vergütung grundsätzlich im Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.4 Überstundenvergütung

Rz. 61 Die Vergütung von Über- oder Mehrarbeit ist durch das ArbZG nicht gesondert geregelt. Unter Überarbeit wird das Überschreiten der regelmäßigen betrieblichen Arbeitszeit[1], unter Mehrarbeit wird das Überschreiten der gesetzlichen Arbeitszeit verstanden[2]. Ob und in welchem Umfang Mehrarbeit zulässig ist, bestimmt sich nach den einschlägigen Arbeitnehmerschutzvorschri...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.7.2 Entreicherungseinwand

Rz. 69 Ein Arbeitnehmer, der gegen den Anspruch des Arbeitgebers auf Rückzahlung zu viel gezahlter Arbeitsvergütung (§ 812 Abs. 1 BGB) den Wegfall der Bereicherung geltend macht (§ 818 Abs. 3 BGB), hat im Einzelnen Tatsachen darzulegen, aus denen sich ergibt, dass die Bereicherung weggefallen ist. Ihm können allerdings die Erleichterungen des Anscheinsbeweises zugutekommen. ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6.2.2 Lohnerhöhungen

Rz. 105 Ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber muss bei einer Lohnerhöhung nicht zwangsläufig alle Arbeitnehmer gleich behandeln. Im Hinblick auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz stellt der Wunsch des Arbeitgebers nach Vereinheitlichung des innerbetrieblichen Lohngefüges und Angleichung der unterschiedlichen Bezahlung von Arbeitnehmern, die Gleiches leisten, ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 10.2 Rechtsfolge

Rz. 190 Rechtsfolge der Befreiung von der Arbeitsleistungspflicht nach § 275 Abs. 1- 3 BGB ist grundsätzlich der Wegfall des Vergütungsanspruchs gem. § 326 Abs. 1 Satz 1 kraft Gesetzes. Der Gesetzgeber hat auch für das Arbeitsrecht als Grundentscheidung die Regel "ohne Arbeit kein Lohn" im BGB manifestiert.[1] Die Rückerstattung bereits gezahlter Vergütung richtet sich nach R...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6.1 Ungleichbehandlung verschiedener Arbeitnehmergruppen

Rz. 100 Eine Differenzierung zwischen Arbeitern und Angestellten ist grundsätzlich unzulässig. Weil aber eine Ungleichbehandlung zulässig ist, wenn ein Hilfskriterium zur Gruppenbildung verwandt wird, die ihrerseits auf eine gerechtfertigte Unterscheidung abzielt, kann es zulässig sein, wenn an die gewerblichen Arbeitnehmer wegen erheblich höherer krankheitsbedingter Fehlzei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.2 Geldschuld, Naturallohn, Sachbezüge

Rz. 39 Die Vergütung ist grundsätzlich eine Geldschuld. Das Arbeitsentgelt ist in Euro zu berechnen und auszuzahlen.[1] Aus § 107 Abs. 2 GewO folgt das prinzipielle Verbot des Trucksystems, doch wird durch diese Vorschriften die Vereinbarung einer Naturalvergütung nicht gänzlich ausgeschlossen. Es ist jedoch unzulässig, eine als Geldschuld eingegangene Vergütungspflicht durc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.1 Sondervergütungen, Gratifikationen

Rz. 43 Zu den Sondervergütungen gehören Gratifikation, 13. Monatsgehalt, Jahresabschlussvergütung, Weihnachtsgeld, Urlaubsgeld, Jubiläumszuwendung.[1] Ihnen allen ist gemein, dass sie nicht regelmäßig mit dem Arbeitsentgelt ausgezahlt, sondern aus bestimmten Anlässen oder zu bestimmten Terminen gewährt werden. Die Sondervergütungen haben grundsätzlich Entgeltcharakter, sodas...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Diese Besond... / 8.3.3 Wann eine Geldbuße droht

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig Belege ausstellt, die in tatsächlicher Hinsicht unrichtig sind, Belege gegen Entgelt in den Verkehr bringt, nach Gesetz buchungs- oder aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder Betriebsvorgänge nicht oder in tatsächlicher Hinsicht unrichtig aufzeichnet oder aufzeichnen lässt, verbucht oder verbuchen lässt, ein elektr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 8.3.5 Aufwendungsersatz

Rz. 131 Unter dem Begriff der Aufwendungen sind grundsätzlich freiwillige Vermögensopfer zu verstehen.[1] Macht ein Arbeitnehmer im Zusammenhang mit seinen Dienstpflichten für den Arbeitgeber Aufwendungen, für deren Abgeltung die ihm gewährte Arbeitsvergütung nicht bestimmt und die er auch nach dem sonstigen Inhalt seines Arbeitsvertrages in ihren belastenden Auswirkungen ni...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.3 Vergleichsgruppe

Rz. 85 Gleichbehandlung kann verlangt werden im Verhältnis zu vergleichbaren Arbeitnehmern. Vergleichbar ist ein Arbeitnehmer mit derselben Art des Arbeitsverhältnisses und der gleichen oder einer ähnlichen Tätigkeit.[1] Ob Arbeitsverhältnisse derselben Art angehören, ist ohne Rücksicht auf die Vorgaben und die Wortwahl des Vertrags nach der konkreten Tätigkeit zu entscheide...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.4 Rechtfertigungsgründe einer Ungleichbehandlung

Rz. 89 Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz verlangt danach, dass eine vorgenommene Differenzierung sachlich gerechtfertigt ist. Was ein sachlicher Grund zur Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung ist, entscheidet sich im Einzelfall. Ein abschließender Kanon existiert nicht. Die Unterscheidung muss einem legitimen Ziel dienen und zur Erreichung dieses Ziels erfo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2.2.1 Vertragsparteien und inhaltliche Bestimmtheit

Rz. 19 Auf der Arbeitnehmerseite kann grundsätzlich nur eine natürliche Person oder im Fall eines Gruppenarbeitsverhältnisses eine Personenmehrheit Vertragspartei sein. Als Vertragspartner auf der Arbeitgeberseite kann jede natürliche oder juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts, sowie jede Personengesellschaft einen Arbeitsvertrag abschließen. Arbeitgeber u...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6.2.4 Ruhegeldzusage

Rz. 108 Inwieweit Ruhegeldzusagen auch an Teilzeitbeschäftigte oder befristet Beschäftigte zu gewähren sind, beurteilt sich nach § 4 TzBfG. Die betrieblichen oder sozialen Zwecke, die die unterschiedlichen Behandlungen bei Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge rechtfertigen sollen, müssen aus der Versorgungsordnung erkennbar sein. Ist der Grund der Ungleichbehandlung n...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.4 Nettolohnvereinbarung

Rz. 42 Ist im Arbeitsvertrag eine Bruttovergütung vereinbart, hat der Arbeitnehmer die anfallende Lohnsteuer im Verhältnis zum Arbeitgeber zu tragen. Der Arbeitgeber kann die abzuführende Lohnsteuer von dem vereinbarten Lohn abziehen. Das gilt auch bei einer geringfügigen Beschäftigung hinsichtlich der pauschalierten Lohnsteuer.[1] Nettolohn wird vom Arbeitgeber nur kraft be...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.1.1 Kürzung wegen Fehlzeiten

4.5.1.1.1 Zweck der Sonderzahlung Rz. 44 Eine grundlegende Weichenstellung im Prüfungsraster bildet stets die Frage, ob die Sonderzahlung allein in der Vergangenheit geleistete Dienste entlohnen will (Entgelt im engeren Sinn), oder aber zusätzliche Zwecke verfolgt, wie die Entgeltung von Betriebstreue. Die Rspr. gibt hier keine sicheren Vorgaben. Nicht entscheidend für die Ab...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Kassenführung: Diese Besond... / 5.2.3 Kassenfehlbeträge und -mehrbeträge: So gehen Sie richtig vor

Ergibt die Kassendifferenz einen Fehlbetrag, ein Manko, buchen Sie diesen auf das Konto "Sonstige Aufwendungen unregelmäßig" 2309 (SKR 03) bzw. 6969 (SKR 04). Buchungssatz: Haben Sie allerdings mehr Geld in der Kasse, als nach der Abrechnung sein dürfte, also ein Plus, buchen Sie diesen Plusbetrag auf das Konto "Sonstige Erträge unreg...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.5 Trinkgeld, Bedienungsgeld

Rz. 65 Das Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.[1] Das Bedienungsgeld ist demgegenüber ein vom Arbeitgeber gegenüber Dritten erhobener prozentualer Aufschlag, der als solcher bezeichnet oder sonst als dem Arbeitnehmer zukommend gekennzeichnet ist.[2]mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.1 Allgemeine Grundlagen der Arbeitspflicht

Rz. 132 Grundlage der Verpflichtung des Arbeitnehmers zur Erbringung der Arbeitsleistung ist der Arbeitsvertrag, der vertragstypische Verpflichtungen i. S. v. § 611a Abs. 1 Satz 1 BGB begründet. Die Arbeitspflicht ist die dem Arbeitnehmer obliegende Hauptpflicht. Wie in Zusammenschau mit § 611a Abs. 2 BGB hervorgeht, steht sie im Gegenseitigkeitsverhältnis zu der Pflicht des...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 9.1.2 Inhalt der Arbeitspflicht

Rz. 133 § 611 Abs. 2 BGB besagt, dass Gegenstand des Dienstvertrags "Dienste jeder Art" sein können. Dies gilt gleichermaßen für den Arbeitsvertrag, wenn auch dahingehend eingeschränkt, dass es sich um Dienste in Abhängigkeit von einem anderen, dem Arbeitgeber, handeln muss. Hinsichtlich der Art der in einem Arbeitsvertrag zu vereinbarenden Leistung besagt § 611 Abs. 2 BGB l...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / Literaturtipps

mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6.2.3 Gratifikationen

Rz. 106 Der Zweck der Zulagen, Gratifikationen und Sonderzuwendungen gibt vor, wie weit zwischen den verschiedenen Arbeitnehmergruppen differenziert werden kann. Praxis-Beispiel Grundsätzlich zulässige Kriterien sind (je nach Ziel der Zuwendung) Arbeitsleistung und -belastung[1], Qualifikation (auch wenn die aktuell ausgeübten Tätigkeiten die Gleichen sind)[2], Berufserfahrun...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 6.6.2.5 Sozialplan

Rz. 109 Will der Arbeitgeber auch die älteren Arbeitnehmer, die sich mit den Leistungen aus dem bestehenden Sozialplan nicht begnügen wollen, zu einem einvernehmlichen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis bewegen, so verstößt er nicht gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn er zusätzliche Leistungen nur den Arbeitnehmern verspricht, die sich nicht schon zuvor mit einem A...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 10.3 Arbeitgeberhaftung

Rz. 194 Der Arbeitgeber ist dem Arbeitnehmer zu vertragsgerechter Beschäftigung verpflichtet. Bei Betriebsstörungen ist daher Unmöglichkeit gegeben. Der Erwerb eines Anspruchs gegen einen externen Dienstleister macht dem Arbeitgeber hingegen die Erfüllung des Beschäftigungsanspruchs nicht unmöglich.[1] Die Beschäftigungspflicht entfällt – unter Berücksichtigung der unternehm...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 10.4.3 Schlechtleistung

Rz. 201 Der Arbeitnehmer haftet auch für Schlechtleistungen, d. h. für alle Verletzungen arbeitsvertraglicher Pflichten, die weder Verzug noch Unmöglichkeit der Arbeitsleistung darstellen oder zu einer darüber hinaus gehenden Schädigung des Arbeitgebers führen. Wird die Arbeitsleistung durch den Arbeitnehmer nicht wie geschuldet erbracht, begeht er eine Pflichtverletzung i. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.1 Beispiele für das Vorliegen der Rechtsnachfolge beim Gläubiger

Rz. 3 Auf Gläubigerseite liegt Rechtsnachfolge vor, wenn eine andere Person in eigenem Namen und eigenen Interesse den Anspruch des im Urteil (bzw. sonstigen Titels) bezeichneten Gläubigers geltend machen kann. Rechtsnachfolger des Gläubigers sind sowohl dessen Gesamtrechtsnachfolger (z. B. der Erbe) als auch Sonderrechtsnachfolger, gleichgültig, ob die Nachfolge unter Leben...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.1.2 Kürzung oder Entfallen wegen vorzeitigen Ausscheidens des Arbeitnehmers

Rz. 50 Eine Sonderleistung des Arbeitgebers, die ausschließlich die Entlohnung erbrachter Arbeitsleistung zum Gegenstand hat, entfällt bei einem vorzeitigen Ausscheiden des Arbeitnehmers nicht insgesamt. Der Arbeitnehmer hat die zu vergütende Leistung anteilig erbracht und somit beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis vor dem vertraglich bestimmten Auszahlungstag einen An...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2 Befreiung des Arbeitgebers von der Beschäftigungspflicht

Rz. 73 Der Beschäftigungsanspruch des Arbeitnehmers entfällt, wenn der Arbeitgeber von seiner Beschäftigungspflicht befreit ist (sog. Suspendierung). Im Unterschied zu einer Kündigung besteht das Arbeitsverhältnis im Falle einer Suspendierung grundsätzlich fort. Die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis ruhen bei einer Suspendierung nur ganz oder teilweise. § 611a B...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3.2.1 Nichtigkeitsgründe

Rz. 31 Der Arbeitsvertrag kann in seiner Gesamtheit oder in Teilen gegen ein gesetzliches Verbot i. S. v. § 134 BGB verstoßen und damit insgesamt oder teilweise nichtig sein. Der Anwendungsbereich des § 134 BGB ist im Arbeitsrecht groß, da zahlreiche Arbeitsschutznormen Verbotsgesetze i. S. d. Vorschrift enthalten. Verbotsgesetze sind insbesondere Arbeitnehmerschutzvorschrif...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 7.2 Voraussetzungen und Verhinderung einer betrieblichen Übung

Rz. 111 Ob aus einem wiederholten tatsächlichen Verhalten des Arbeitgebers eine betriebliche Übung mit Anspruch auf eine zukünftige Gewährung entsteht oder ob aus dem Verhalten des Arbeitgebers nur eine Vergünstigung für das jeweilige Jahr abzuleiten ist, ist in den Tatsacheninstanzen unter Berücksichtigung aller Umstände zu ermitteln.[1] Eine vertragliche Bindung kann nur d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4.5.1.3 Rückzahlung bei späterem Ausscheiden

Rz. 52 Der Arbeitgeber kann eine Sondervergütung auch mit einer Rückzahlungsklausel versehen für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis zu einem Zeitpunkt nach der Auszahlung endet. In der Praxis verbreitet ist die Vereinbarung der Rückzahlung der Weihnachtsgratifikation, wenn das Arbeitsverhältnis vor Ablauf des 31.3. des Folgejahres endet.[1] Rz. 53 Eine ausdrückliche und ein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5 Höhe der Vergütung, § 612 Abs. 2

Rz. 8 Die Maßstäbe zur Bemessung der Höhe der Vergütung sind vorgegeben in der Reihenfolge der vorrangig anzuwendenden Taxe, soweit eine solche vorhanden ist. Erst wenn dies nicht der Fall ist, kommt es auf die Üblichkeit einer Vergütungshöhe an. Rz. 9 Eine Taxe ist ein bestimmter Vergütungssatz, der durch Bundes- oder Landesrecht festgelegt ist.[1] Taxmäßig festgelegte Vergü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 614 BGB regelt die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs. Abweichend von § 271 Abs. 1 BGB tritt die Fälligkeit erst nach der Leistung der Dienste ein. Der zur Dienstleistung Verpflichtete ist demnach vorleistungspflichtig. Zum Teil wird der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" aus § 614 BGB abgeleitet.[1] Richtiger dürfte jedoch sein, diesen Rechtssatz aus dem Gegenseitigk...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / d) Vergütungen für Leistungen zur Förderung des Gesellschafts- oder Gemeinschaftszwecks

Rn. 387 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Die Vergütungen müssen für Leistungen zur Förderung des Gesellschafts- oder Gemeinschaftszwecks gezahlt worden sein. Hiermit ist mE dieselbe Gesellschaft oder Gemeinschaft angesprochen, an der die Beteiligung bestehen muss, also die Fondgesellschaft. Es genügt also nicht, wenn der Bezieher der Einkünfte Leistungen etwa für die Portfoliogese...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sicherungsabtretung / 3.5 Abtretung von Lohn- und Gehaltsansprüchen

Häufig lassen sich Kreditgeber Lohn- und Gehaltsansprüche zur Sicherung der Darlehensforderung abtreten, üblicherweise in stiller Form. Bei der Vorausabtretung künftiger Lohn- und Gehaltsansprüche mittels einbezogener Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist Folgendes zu beachten: Der Darlehensgeber muss ein anerkennenswertes Interesse an dieser Sicherung haben; Die abgetretene Fo...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BGB § 612 Vergütung

1 Allgemeines Rz. 1 Nach § 612 Abs. 1 BGB "gilt" eine Vergütung unter bestimmten Voraussetzungen "als stillschweigend vereinbart". Die Formulierung deutet darauf hin, dass es sich bei der Norm um eine gesetzliche Fiktion handelt.[1] Andere deuten sie unzutreffend als Auslegungsregel, durch die die unentgeltliche Geschäftsbesorgung von dem entgeltlichen Dienstverhältnis abgegr...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BGB § 615 Vergütung bei Annahmeverzug und Betriebsrisiko

1 Allgemeines Rz. 1 Die Vorschrift enthält eine Ausnahme des Grundsatzes "Ohne Arbeit kein Lohn" (§ 326 Abs. 1 BGB). [1] Häufig kann der Dienstverpflichtete seine Arbeitskraft nicht kurzfristig anderweitig verwerten, ist zugleich aber auf die Vergütung als elementare Einkunftsquelle für seinen Lebensunterhalt angewiesen. Hinweis § 615 BGB stellt zwar keine eigenständige Anspruc...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BGB § 614 Fälligkeit der Vergütung

1 Allgemeines Rz. 1 § 614 BGB regelt die Fälligkeit des Vergütungsanspruchs. Abweichend von § 271 Abs. 1 BGB tritt die Fälligkeit erst nach der Leistung der Dienste ein. Der zur Dienstleistung Verpflichtete ist demnach vorleistungspflichtig. Zum Teil wird der Grundsatz "Ohne Arbeit kein Lohn" aus § 614 BGB abgeleitet.[1] Richtiger dürfte jedoch sein, diesen Rechtssatz aus dem...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 3 Vorschuss- und Abschlagszahlungen

Rz. 4 Unter Vorschüssen versteht man Vorauszahlungen des Arbeitgebers auf noch nicht verdienten Lohn.[1] Hierbei erhält der Arbeitnehmer eine Zahlung für eine Forderung, die entweder noch nicht oder nur aufschiebend bedingt entstanden oder zwar entstanden, aber noch nicht fällig ist.[2] Der Arbeitgeber ist zur Vorschusszahlung ohne ausdrückliche oder konkludente Parteiverein...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 4 Rechtsfolgen

Rz. 7 Erfolgt die Vergütung nach Zeitabschnitten i. S. v. Satz 2, liegt eine kalendermäßig bestimmte Leistungszeit vor. Kommt der Arbeitgeber seiner Zahlungspflicht am Ende des Zeitabschnitts nicht rechtzeitig nach, gerät er somit auch ohne Mahnung in Verzug (§ 286 Abs. 2 Nr. 1 BGB).[1] Der Verzug beginnt am darauffolgenden Tag und kann zu einem Schadensersatzanspruch gem. §...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 2 Anwendungsbereich

Rz. 2 Die Vorschrift erfasst alle Dienst- und Arbeitsverhältnisse sowie Geschäftsbesorgungsverträge. Unter den Begriff der Vergütung fällt also die Gegenleistung sowohl in einem freien Dienstverhältnis als auch in einem Arbeitsverhältnis oder in einem Geschäftsbesorgungsverhältnis. Die bloße Verwendung des Begriffs erlaubt dabei keinen Rückschluss darauf, ob es sich bei dem ...mehr