Fachbeiträge & Kommentare zu Entgeltbescheinigung

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.3 Netto-Arbeitsentgelt

Der Arbeitgeber gibt neben dem Brutto-Arbeitsentgelt auch das Netto-Arbeitsentgelt an. Das Netto-Arbeitsentgelt ist durch den Arbeitgeber ggf. fiktiv zu ermitteln. Das Krankengeld beträgt 70 % des (ggf.) aus laufendem und einmalig gezahltem Arbeitsentgelt kumulierten Regelentgelts (kalendertägliches Höchstkrankengeld 2024: 120,75 EUR).[1] Es darf 90 % des Netto-Arbeitsentgelt...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.4.1 Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ist bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit (Fortsetzungserkrankung) innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten auf insgesamt 6 Wochen begrenzt.[1] Zu dieser Begrenzung kommt es nur, wenn die wiederholte Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit während eines ununterbrochenen Arbeitsverhältnisses bei demselben Arbeit...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 4.2.2 Tatsächliche Gestaltung der Verhältnisse

Weicht die tatsächliche Arbeitszeit regelmäßig von der vereinbarten oder betriebsüblichen Arbeitszeit ab, ohne dass Mehrarbeitsstunden geleistet werden, oder ist keine bestimmte Arbeitszeit vereinbart, ist die Zahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden aus der tatsächlichen Gestaltung der Verhältnisse zu ermitteln. Hierfür wird aus den tatsächlich geleisteten Arbeitss...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.4.3 Betriebsübergang

Bei einem Betriebsübergang tritt der neue Betriebsinhaber in die Rechte und Pflichten aus den vorher begründeten Arbeitsverhältnissen ein.[1] Zeiten der Arbeitsunfähigkeit, die vor dem Übergang liegen, werden auf die Dauer der Entgeltfortzahlung angerechnet.mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.6.1 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses endet auch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Davon abweichend ist auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus Entgeltfortzahlung zu leisten, wenn der Arbeitgeber aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit oder der Arbeitnehmer aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Grunde kündigt.[1] Hinweis Arbeitsunfähigkeit nach dem Ende der Arbeitssc...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.1.3.2 Wiederholte Arbeitsunfähigkeit nach kurzer Zwischenbeschäftigung

Wenn zwischen Arbeitsunfähigkeiten ein abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum (auch von weniger als 4 Wochen) liegt, ist dieser zu bescheinigen. Wichtig Zwischenbeschäftigung Wenn zwischen der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit und dem Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit kein abgerechneter Entgeltabrechnungszeitraum liegt, ist das Arbeitsentgelt aus dem letzten davor abge...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.2 Dauer

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für längstens 6 Wochen (42 Kalendertage). Vorerkrankungen wegen derselben Krankheit sind ggf. anzurechnen.[1] Die Arbeitsunfähigkeit muss der einzige Grund für die Arbeitsverhinderung sein. Wenn der Arbeitnehmer während eines ruhenden Arbeitsverhältnisses erkrankt, besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Der 6-Wochen-Zeitraum...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.3.4 Leistungen zur Zukunftssicherung

Da bei der Berechnung des Krankengeldes auch die beitragspflichtigen Anteile der Leistungen des Arbeitgebers für die Zukunftssicherung des Arbeitnehmers zu berücksichtigen sind, ist dies auch bei der Ermittlung des Netto-Arbeitsentgelts zu beachten. Das bedeutet, dass von dem sozialversicherungsrechtlichen Brutto-Arbeitsentgelt die tatsächlichen Steuern sowie die Sozialversi...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.1 Bemessungszeitraum

4-wöchiger Bemessungszeitraum Bemessungszeitraum ist der letzte vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit abgerechnete Entgeltabrechnungszeitraum, der auch bei schwankenden Einkünften nicht ausgedehnt wird. Der Bemessungszeitraum muss mindestens 4 Wochen umfassen. Es handelt sich um einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum, der bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit betriebsüblic...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.1.1 Änderungen im Inhalt des Arbeitsverhältnisses

Ändert sich der Inhalt des Arbeitsverhältnisses (z. B. bei Übergang von Vollzeit- zur Teilzeitarbeit, bei Arbeitsplatzumbesetzungen, bei Beendigung des Probearbeitsverhältnisses) nach dem Bemessungszeitraum, wirken sich die Änderungen nicht auf die Berechnung des Regelentgelts aus. Das gilt auch, wenn die geänderten Verhältnisse vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit wirksam ...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.1.2 Nicht kontinuierliche Arbeitsverrichtung

Die Satzung einer Krankenkasse kann bei nicht kontinuierlicher Arbeitsverrichtung und -vergütung abweichende Bestimmungen zum Bemessungszeitraum vorsehen.[1] Bei einer nicht kontinuierlichen Arbeitsverrichtung wechseln sich längere Perioden der Arbeitsverrichtung und der Arbeitsfreistellung (z. B. beim "Jobsharing") ab. Alternativ wird die Arbeit nur an bestimmten Tagen oder ...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.2.1 Laufendes Arbeitsentgelt

Der Arbeitgeber bescheinigt das gesamte im Bemessungszeitraum erzielte Arbeitsentgelt.[1] Zum erzielten Arbeitsentgelt in diesem Sinne gehört auch rechtswidrig vorenthaltenes und ggf. später nachgezahltes Arbeitsentgelt. Unberücksichtigt bleibt das nachgezahlte Arbeitsentgelt aus einem aufgelösten Wertguthaben, wenn die rückwirkende Beseitigung einer Altersteilzeitregelung v...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.2.3.2 Laufendes Nettoarbeitsentgelt

Das Nettoarbeitsentgelt ist vom Arbeitgeber auf der Basis des ohne Berücksichtigung der Entgeltumwandlung erzielten Bruttoarbeitsentgelts fiktiv zu ermitteln und entsprechend zu bescheinigen. Der Betrag des beitragsfrei umgewandelten Arbeitsentgelts wird bei der Ermittlung des kalendertäglichen Nettoarbeitsentgelts ebenfalls berücksichtigt. Dies erfolgt entsprechend der Syst...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.2.2 Änderungen des Arbeitsentgelts

Rückwirkende Änderungen in der Höhe des Arbeitsentgelts, die den Bemessungszeitraum betreffen, sind ggf. zu berücksichtigen. Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem der Rechtsanspruch auf das veränderte Arbeitsentgelt entstanden ist. Ein Rechtsanspruch wird durch gesetzliche oder vertragliche Regelung begründet (z. B. Abschluss eines Tarifvertrags). Der arbeitsrechtliche Regel...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.2.3 Entgeltumwandlung

Arbeitsentgeltbestandteile, die durch Entgeltumwandlung zum Zwecke der Altersvorsorge verwendet werden, gelten bis zur Höhe von 4 % der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze (West) der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten nicht als Arbeitsentgelt.[1] 2.2.3.1 Entgeltumwandlung von laufendem Arbeitsentgelt Bei Umwandlung von laufendem Arbeitsentgelt wird das Regelentge...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.4 Entgelt, das nicht nach Stunden bemessen ist

Wenn das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen ist oder sich aus anderen Gründen einer Stundenzahl nicht zuordnen lässt, gilt der 30. Teil des im Bemessungszeitraum erzielten Arbeitsentgelts (ohne einmalig gezahltes Arbeitsentgelt) als Regelentgelt.[1] Das Arbeitsentgelt ist z. B. bei Angestellten mit einem Monatsgehalt nach Monaten bemessen. Es lässt sich bei Arbeitern mit e...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.5 Bemessung nach Monaten

Wenn das Arbeitsentgelt nach Monaten bemessen ist, ist der Regelentgeltberechnung das für den Monat vereinbarte Arbeitsentgelt zugrunde zu legen. Das gilt auch dann, wenn nicht im gesamten Monat Arbeitsentgelt bezogen wurde. Die Berechnung erfolgt unabhängig von den tatsächlichen Kalendertagen des Monats. Für die Frage, ob das Entgelt nach Monaten bemessen ist, ist maßgeblic...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 4.1 Arbeitsstunden

Das maßgebliche Arbeitsentgelt ist durch die Zahl der Stunden zu teilen, für die es gezahlt wurde. Es kommt nicht darauf an, ob es sich bei diesen Stunden um tatsächlich geleistete Arbeitszeit oder um Stunden handelt, für die Arbeitsentgelt ohne Arbeitsleistung gezahlt wurde (z. B. entschuldigte Fehlstunden, bezahlte Arbeitsunfähigkeit, Tarifurlaub). Berücksichtigt werden so...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 4.2 Wöchentliche Arbeitszeit

Das durchschnittliche Arbeitsentgelt einer Stunde ist mit der Zahl der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden zu multiplizieren und durch 7 zu dividieren.[1] Die regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden sind so zu berücksichtigen, wie sie sich aus dem individuellen Inhalt des Arbeitsverhältnisses ergeben. Der Inhalt des Arbeitsverhältnisses wird durch den Arbeitsvertrag,...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 4.2.1 Änderung der individuellen Arbeitszeit

Arbeitszeitänderungen, die am Tage des Beginns der Arbeitsunfähigkeit oder später eintreten, haben auf die Regelentgeltberechnung keinen Einfluss. Das Regelentgelt ist in diesen Fällen nach den Verhältnissen vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu berechnen. Bei Arbeitszeitänderungen, die vor dem Beginn der Arbeitsunfähigkeit eingetreten sind, ist von der neuen Arbeitszeit ...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.4.2 Arbeitgeberwechsel

Bei einem Arbeitgeberwechsel zwischen 2 Arbeitsunfähigkeitszeiten entsteht ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung für längstens 6 Wochen. Es entsteht ebenfalls ein neuer Anspruch auf Entgeltfortzahlung für längstens 6 Wochen, wenn zwischen 2 Arbeitsunfähigkeitszeiten ein neues Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber eingegangen wird. Hinweis Einheitliches Arbeitsverhäl...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 4.2.3 Mehrarbeitsstunden

Neben der vertraglichen wöchentlichen Arbeitszeit sind Mehrarbeitsstunden zu berücksichtigen, wenn sie regelmäßig geleistet wurden. Unerheblich ist, ob die Mehrarbeitsstunden ohne die Arbeitsunfähigkeit auch weiterhin geleistet worden wären. An einer regelmäßigen Verrichtung von Mehrarbeitsstunden fehlt es, wenn im Ausgangszeitraum von 3 Monaten bzw. 13 Wochen während eines M...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.4.4 Berücksichtigung von Vorerkrankungszeiten

Der Arbeitnehmer hat einen neuen Anspruch auf Entgeltfortzahlung, wenn er vor der erneuten Arbeitsunfähigkeit mindestens 6 Monate nicht wegen derselben Krankheit arbeitsunfähig war.[1] Wenn der Arbeitnehmer in kürzeren Abständen arbeitsunfähig war, ist der Anspruch auf Entgeltfortzahlung innerhalb von 12 Monaten auf längstens 6 Wochen begrenzt.[2] Praxis-Beispiel Vorerkrankun...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 6 Arbeitsunfall

Wenn die Ursache für die Arbeitsunfähigkeit ein Arbeitsunfall ist, dann zahlt die Krankenkasse anstelle des Krankengeldes das Verletztengeld im Auftrag des Unfallversicherungsträgers aus. Dazu werden Informationen über den Unfalltag und den zuständigen Unfallversicherungsträger benötigt. Das Verletztengeld wird im Wesentlichen wie das Krankengeld berechnet. Berücksichtigt wi...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.2.3.1 Entgeltumwandlung von laufendem Arbeitsentgelt

Bei Umwandlung von laufendem Arbeitsentgelt wird das Regelentgelt zunächst auf der Basis des Bruttoarbeitsentgelts ohne Berücksichtigung der Entgeltumwandlung errechnet. Dies hat der Arbeitgeber der Krankenkasse entsprechend zu bescheinigen. Außerdem bescheinigt er das beitragsfrei umgewandelte laufende Arbeitsentgelt der letzten 12 Kalendermonate vor Beginn der Arbeitsunfäh...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2.3.3 Individuelle Verhältnisse im Bemessungszeitraum

Bei der Ermittlung des Netto-Arbeitsentgelts werden die Steuern auf der Grundlage der individuellen Verhältnisse in dem der Regelentgeltberechnung zugrunde liegenden Bemessungszeitraum berücksichtigt. Das gilt selbst dann, wenn im Bemessungszeitraum zu berücksichtigende Steuerfreibeträge (z. B. aufgrund von Körperbehinderung, Abschreibung für Wohnungseigentum) zu einem gerin...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.5 Wartezeit

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht frühestens nach 4-wöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses.[1] 2 aufeinanderfolgende rechtlich selbstständige Arbeitsverhältnisse mit demselben Arbeitgeber werden wie ein einheitliches Arbeitsverhältnis behandelt, wenn zwischen diesen Arbeitsverhältnissen ein enger zeitlicher und sachlicher Zusammenhang besteht. Die...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.3 Hinzutritt einer Krankheit

Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung verlängert sich nicht, wenn während der Arbeitsunfähigkeit eine weitere Krankheit hinzutritt. Ein Hinzutritt von Krankheit ist nicht gegeben, wenn 2 verschiedene Krankheiten nacheinander Arbeitsunfähigkeit verursachen. Dies gilt selbst dann, wenn nach dem Ende der ersten Arbeitsunfähigkeit die Beschäftigung nicht wiederaufgenommen wurde un...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.1.7 Gesetzliche Feiertage

Ist der Arbeitnehmer an einem gesetzlichen Feiertag arbeitsunfähig, erhält er für diesen Tag Entgeltfortzahlung. Arbeitnehmer, die am letzten Arbeitstag vor oder am ersten Arbeitstag nach Feiertagen unentschuldigt der Arbeit fernbleiben, haben keinen Anspruch auf Bezahlung für diese Feiertage.[1] Praxis-Beispiel Unentschuldigtes Fehlen Ein Arbeitnehmer bleibt am 30.4. (Arbeits...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.3 Beiträge vom Krankengeld

Vom Krankengeld sind Beiträge zur Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zu entrichten, die vom Versicherten und der Krankenkasse getragen werden. Die Beitragspflicht wird von der Krankenkasse geprüft. Der Arbeitgeber gibt zusätzlich die Information, ob ein Beitragszuschlag für Kinderlose (Pflegeversicherung) gezahlt wird. Ein Krankenversicherungsbeitrag ist während de...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 2 Arbeitsentgelt

Das regelmäßige Brutto-Arbeitsentgelt des Bemessungszeitraums (Regelentgelt) ist die Grundlage der Krankengeldberechnung. Es wird aus dem regelmäßig erzielten Arbeitsentgelt ermittelt, soweit es der Beitragsberechnung unterliegt.[1] Bei Arbeitnehmern unterscheidet die Berechnung danach, ob sich das Arbeitsentgelt einer Stundenzahl zuordnen lässt oder ob das Arbeitsentgelt na...mehr

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Krankengeld: Hintergründe z... / 1.2 Teil-Arbeitsentgelt

Wird ein Teil-Arbeitsentgelt über die Zeit der Entgeltfortzahlung hinaus gezahlt, ist dieses vom Arbeitgeber zu bescheinigen. Grundlagen für ein Teil-Arbeitsentgelt können sowohl einzelvertragliche Vereinbarungen als auch kollektivvertragliche Regelungen (Betriebsvereinbarung, Tarifvertrag) sein. Ein Teil-Arbeitsentgelt (Zuschüsse des Arbeitgebers zum Krankengeld) führt zum R...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.2 Zweck und Systematik

Rz. 2 Damit sich die nach § 12 Abs. 1 BEEG zuständigen Behörden (Elterngeldstellen) im Verwaltungsverfahren über die Bewilligung von Leistungen nach diesem Gesetz bei Bedarf vom Arbeitgeber erforderliche Daten beschaffen können, schafft Abs. 1 Satz 1 die Ermächtigungsgrundlage dafür, dass diese Behörden die näher aufgeführten Informationen vom Arbeitgeber bescheinigen lassen...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5.1 Verfahren nach § 108a SGB IV (Abs. 2 Satz 1)

Rz. 24 Im Rahmen der elektronischen Bescheinigungsverfahren (§§ 106 f. SGB VI) ist die Übermittlung der aus systemgeprüften Entgeltabrechnungsprogrammen vom Arbeitgeber erhobenen Entgeltbescheinigungsdaten unverzüglich an die DSRV vorzunehmen (§ 108a Abs. 1 Satz 2 SGB IV). Die vom Arbeitgeber übermittelten Daten sind dann von der DSRV im Rahmen des § 9 Abs. 2 BEEG an die Elt...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5.3 Übermittlungspflicht des Arbeitgebers (Abs. 2 Satz 3)

Rz. 26 Arbeitgeber, die ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm nutzen, sind nach Abs. 2 Satz 3 verpflichtet, die abgefragten Daten zu übermitteln. Systemgeprüft sind Programme, die den von der Deutschen Rentenversicherung mit Genehmigung des BMAS entwickelten Standards für eine gleichmäßige und sichere Datenübertragung entsprechen und zugelassen worden sind. Vorausse...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.5.2 Einwilligung der Arbeitnehmer/innen (Abs. 2 Satz 2)

Rz. 25 Die Nutzung des Verfahrens nach § 108a SGB IV setzt weiter die Einwilligung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin voraus (Abs. 2 Satz 2). Die Elterngeldstellen dürfen die Abfrage nur beauftragen, wenn sich die Betroffenen "zuvor", d. h. vor der Abfrage, mit der Nutzung dieses Verfahrens einverstanden erklärt haben. Die Elterngeldstellen (§ 12 Abs. 1 BEEG) ihrersei...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 2.3 Grenzen der Auskunfts- und Bescheinigungspflicht

Rz. 19 Die Auskunfts- und Bescheinigungspflicht nach Abs. 1 der Vorschrift ist in 2-facher Weise begrenzt. Sie besteht erstens nur, "soweit erforderlich". Die zuständige Elterngeldstellemuss die Daten zur Bestimmung von Grund und/oder Höhe eines Anspruchs benötigen. Die Angaben müssen zur Berechnung des Einkommens aus der Erwerbstätigkeit oder zur Bestimmung der Arbeitszeit ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Krankengeld (Sonderfälle be... / 2.2 Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

Werden (Teile von) Einmalzahlungen umgewandelt, dann lässt der Arbeitgeber diese bei der Entgeltmeldung unberücksichtigt. Er bescheinigt ausschließlich die beitragspflichtigen (Teile der) Einmalzahlungen. Dadurch ist sichergestellt, dass aus beitragsfrei umgewandelten Einmalzahlungen kein Hinzurechnungsbetrag ermittelt wird. Es ist nicht ausgeschlossen, dass in Einzelfällen s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sommer, SGB V § 47 Höhe und... / 2.3 Berechnung des Regelentgelts bei Arbeitnehmenden

Rz. 8 Nach § 47 Abs. 2 Satz 5 wird das Regelentgelt nach § 47 Abs. 2, 4 und 6 berechnet. Abs. 2 und 4 bestimmen die Regelentgeltberechnung für bestimmte Personengruppen; Abs. 6 enthält eine generelle Bestimmung zur Beachtung des sog. Höchstregelentgelts (= höchstmögliches Regelentgelt, Rz. 61 ff.). Mit der Regelentgeltberechnung bei Arbeitnehmenden befasst sich § 47 Abs. 2. I...mehr

Beitrag aus TVöD Office Professional
Krankenbezüge / 5.3 Steuer-, Sozialversicherungs- und Zusatzversorgungspflicht des Krankengeldzuschusses

Der Krankengeldzuschuss ist steuerpflichtiger Arbeitslohn. In der Zusatzversorgung gehört der Krankengeldzuschuss nicht zum zusatzversorgungspflichtigen Entgelt (§ 15 Abs. 2 i. V. m. Anlage 3 ATV / ATV-K). Als zusatzversorgungspflichtiges Entgelt gilt für Kalendermonate, in denen Beschäftigte für mindestens einen Tag Anspruch auf Krankengeldzuschuss haben – auch wenn dieser w...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neustarthilfe, FAQ / 3.7 Ich möchte Einnahmen aus kurz befristeten Beschäftigungsverhältnissen in den Darstellenden Künsten und/oder Einnahmen aus unständigen Beschäftigungsverhältnissen geltend machen. Welche Einnahmen muss ich angeben?

Wenn Sie als natürliche Person Einnahmen aus kurz befristeten Beschäftigungsverhältnissen in den Darstellenden Künsten und/oder unständigen Beschäftigungsverhältnissen geltend machen (vgl. 2.3, geben Sie die Summe dieser Einnahmen (Bruttoarbeitslohn) im Vergleichszeitraum bei Antragstellung in dem dafür ausgewiesenen Feld an ("Einnahmen im Vergleichszeitraum aus kurz befrist...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Neustarthilfe 2022, FAQ / 3.7 Ich möchte Einnahmen aus kurz befristeten Beschäftigungsverhältnissen in den Darstellenden Künsten und/oder Einnahmen aus unständigen Beschäftigungsverhältnissen geltend machen. Welche Einnahmen muss ich angeben?

Wenn Sie als natürliche Person Einnahmen aus kurz befristeten Beschäftigungsverhältnissen in den Darstellenden Künsten und/oder unständigen Beschäftigungsverhältnissen geltend machen (siehe Ziffer 2.3, geben Sie die Summe dieser Einnahmen (Bruttoarbeitslohn) im Vergleichszeitraum bei Antragstellung in dem dafür ausgewiesenen Feld an ("Einnahmen im Vergleichszeitraum aus kurz...mehr

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Neustarthilfe Plus, FAQ / 3.7 Ich möchte Einnahmen aus kurz befristeten Beschäftigungsverhältnissen in den Darstellenden Künsten und/oder Einnahmen aus unständigen Beschäftigungsverhältnissen geltend machen. Welche Einnahmen muss ich angeben?

Wenn Sie als natürliche Person Einnahmen aus kurz befristeten Beschäftigungsverhältnissen in den Darstellenden Künsten und/oder unständigen Beschäftigungsverhältnissen geltend machen (siehe Ziffer 2.3, geben Sie die Summe dieser Einnahmen (Bruttoarbeitslohn) im Vergleichszeitraum bei Antragstellung in dem dafür ausgewiesenen Feld an ("Einnahmen im Vergleichszeitraum aus kurz...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.5.2.1 Grundsätze

Rz. 59 Als Ausgangszeitraum für die Berechnung des Mutterschaftsgeldes gelten die letzten 3 vom Arbeitgeber vor Beginn der Schutzfrist abgerechneten Kalendermonate (§ 24i Abs. 2 Satz 1). Abgerechnet ist ein Kalendermonat dann, wenn der Arbeitgeber das für diesen Zeitraum in Betracht kommende Arbeitsentgelt vollständig berechnet hat, sodass aufgrund des Ergebnisses dieser Bere...mehr

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Jansen, SGB VI § 301a Einma... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Da nach der Änderung von § 21 einmalig gezahltes Arbeitsentgelt pauschal das für die Höhe des Übergangsgeldes maßgebliche Regelentgelt erhöht, war eine Übergangsregelung erforderlich. Die Regelung erfasst sowohl Übergangsgeldansprüche, über die am Tag der Wirksamkeit der Entscheidung des BVerfG v. 24.5.2000 (1 BvL 1/98, 1 BvL 4/98, 1 BvL 15/99, NJW 2000 S. 2264) noch n...mehr

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Jansen, SGB VI § 258 Entgel... / 2.3.1 Nachweis des Arbeitsentgelts (Abs. 3)

Rz. 16 Kann der Versicherte nachweisen (z. B. durch Lohn- oder Gehaltsunterlagen), dass er in der Zeit vom 20.11.1947 bis 31.8.1957 ein höheres Arbeitsentgelt in Franken erhielt, als der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wurde, ist für die Ermittlung der Entgeltpunkte das (höhere) tatsächliche Arbeitsentgelt maßgebend. Rz. 17 Der Nachweis kann über eine vom Arbeitgeber ausge...mehr

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§ 20 Auskunftsansprüche / c) Kein Verweigerungsrecht

Rz. 25 Der Auskunftspflichtige hat kein Recht, bestimmte Teile der Auskunft zu verweigern. Insbesondere können die Belange des Arbeitgebers keine Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Auskunftsberechtigten im Rahmen eines Rechtsstreits um Unterhalt rechtfertigen.[47] Das Familiengericht kann sogar Auskünfte über die Höhe der Einkünfte und des Vermögens von den Finanzämtern e...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 50... / 4.2.2 Nachweispflichten

Rz. 136 Den Stpfl. trifft die volle Nachweispflicht, dass der ausl. Staat auf sein Besteuerungsrecht verzichtet hat oder dass die Steuer festgesetzt und entrichtet wurde. Er muss die Tatsachen nachweisen, aus denen sich ergibt, dass die Ausschlussgründe für die Steuerfreistellung nach Abs. 8 nicht vorliegen. Glaubhaftmachung genügt regelmäßig nicht. Soweit dieser Nachweis ni...mehr

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Jansen, SGB IV § 18c Erstma... / 2.3 Arbeitgeberbescheinigung (Abs. 2)

Rz. 7 Bezieher von Arbeitsentgelt und vergleichbarem Einkommen (nicht jedoch die Versicherungsträger) können vom Arbeitgeber eine Bescheinigung verlangen, die das im Vorjahr erzielte Einkommen und den Zeitraum, für den es gilt, ausweist. Hierfür halten die Versicherungsträger Formulare bereit. Rz. 8 Die Verpflichtung des Arbeitgebers entfällt allerdings, wenn der Rentenversic...mehr

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Jansen, SGB IV § 107 Elektr... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Vorschrift verpflichtet in Abs. 1 den Arbeitgeber die notwendigen Angaben für die Gewährung der genannten Entgeltersatzleistungen mitzuteilen. Dazu kann der Leistungsträger vom Arbeitgeber die Bescheinigung elektronisch anfordern. Der Arbeitgeber hat ebenso das Recht zur elektronischen Übermittlung. Er muss sich jedoch dazu einer verschlüsselten und gesicherten Dat...mehr