Fachbeiträge & Kommentare zu Entschädigung

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Die Vorschrift, die mit Ausnahme der Bundesagentur für Arbeit für alle Versicherungsträger (jedoch nicht für die Entschädigung des Vorstandsvorsitzenden einer Kassenärztlichen Vereinigung – BSG, Urteil v. 28.6.2000, B 6 KA 64/98 R, ZfS 2000 S. 280) gilt und im Wesentlichen § 5 Abs. 3 SVwG entspricht, regelt Art und Umfang der Entschädigung ehrenamtlich Tätiger. Es han...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.7 Empfehlungsvereinbarung der Sozialpartner

Rz. 13 Empfehlungsvereinbarung des Deutschen Gewerkschaftsbundes und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände: Entschädigung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane in der Renten- und Unfallversicherung DGB und BDA sind der Auffassung, dass die Entschädigung der Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane auch künftig durch Beschlüsse der Vertreterversammlungen u...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.2 Bruttoverdienst

Rz. 5 Zum tatsächlich entgangenen regelmäßigen Bruttoverdienst, der allen Mitgliedern der Selbstverwaltungsorgane sowie den Versichertenältesten und Vertrauenspersonen zu ersetzen ist, gehört jedes Einkommen einschließlich des Einkommens der Selbständigen, das durch persönliche Arbeitsleistung erzielt worden wäre. Dazu zählen: Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen, Urlaubs-, Weih...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2 Rechtspraxis

2.1 Bare Auslagen Rz. 2 Bare Auslagen werden den ehrenamtlich Tätigen nur insoweit erstattet, als sie entsprechend den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (vgl. § 69 Abs. 2) notwendig und angemessen sind. Zu den baren Auslagen zählen in erster Linie Kosten für Fahrt, Verpflegung und Unterkunft, aber auch alle sonstigen im Zusammenhang mit der Ausübung des Ehren...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch das Gesetz v. 23.12.1976 (BGBl. I S. 3845) am 1.7.1977 in Kraft getreten. Durch das Rentenreformgesetz 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261; Ber. 1990 S. 1337) wurde § 41 mit Wirkung zum 1.1.1992 in Abs. 1 angepasst. Das Dritte Gesetz zur Verbesserung des Wahlrechts für die Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (3. Wahlrecht...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.6 Festsetzungsverfahren

Rz. 12 Die festen Sätze bei der Auslagenerstattung und die Pauschalbeträge für Zeitaufwand werden von der Vertreterversammlung auf Vorschlag des Vorstandes bzw. bei den Krankenversicherungsträgern vom Verwaltungsrat ohne Vorschlag des Vorstandes (§ 41 Abs. 4 Satz 2) beschlossen. Der Beschluss bedarf der Genehmigung der Aufsichtsbehörde, die nicht nur die Rechtmäßigkeit, sond...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.4 Pauschalbetrag für Sitzungen

Rz. 9 Weiter können die ehrenamtlich Tätigen aufgrund eines Beschlusses der Vertreterversammlung (des Verwaltungsrates) einen angemessenen Pauschalbetrag für den Zeitaufwand (sog. Sitzungsgeld) erhalten, der ihnen durch ihre ehrenamtliche Tätigkeit und die Vorbereitung darauf regelmäßig außerhalb der Arbeitszeit entsteht. Das gilt in erster Linie für die Mitglieder der Selbs...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.1 Bare Auslagen

Rz. 2 Bare Auslagen werden den ehrenamtlich Tätigen nur insoweit erstattet, als sie entsprechend den Grundsätzen der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (vgl. § 69 Abs. 2) notwendig und angemessen sind. Zu den baren Auslagen zählen in erster Linie Kosten für Fahrt, Verpflegung und Unterkunft, aber auch alle sonstigen im Zusammenhang mit der Ausübung des Ehrenamts stehenden Au...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.3 Rentenversicherungsbeiträge

Rz. 8 Zu erstatten sind die den Arbeitnehmeranteil – der bereits im Bruttoverdienst enthalten ist – übersteigenden Rentenversicherungsbeiträge (§ 163 Abs. 3, § 168 Abs. 1 Nr. 5 SGB VI). Damit soll der Arbeitnehmer die Möglichkeit haben, eine gleich günstige Rentenversicherung wie ein nicht ehrenamtlich Tätiger zu erreichen. Die sonstigen den Arbeitnehmeranteil übersteigenden...mehr

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Jansen, SGB IV § 41 Entschä... / 2.5 Unfallversicherung

Rz. 11 Organmitglieder, Versichertenälteste und Vertrauenspersonen genießen während der Ausübung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit Unfallversicherungsschutz gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 10 SGB VII . Deshalb besteht keine Notwendigkeit zum Abschluss privatrechtlicher Unfallversicherungsverträge seitens des Versicherungsträgers. Soweit den ehrenamtlich Tätigen jedoch in Ausübung ihres Amt...mehr

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Sauer, SGB III § 112 Teilha... / 2 Rechtspraxis

Rz. 6 Stellen die Agenturen für Arbeit fest, dass Personen ihre bisherige Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können oder aufgrund einer Behinderung oder drohenden Behinderung Unterstützung beim Einstieg in das Berufsleben benötigen, ist im Rahmen der grundlegenden Regelungen des § 112 eine Leistungserbringung zur beruflichen Rehabilitation möglich. Hie...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3c... / 5 ABC abziehbarer und nicht abziehbarer Ausgaben

Rz. 98 Abfindung: Wird eine steuerfrei gezahlte Abfindung nach § 88 BeamtVG bei erneuter Berufung in das Beamtenverhältnis auf eigenen Antrag zurückgezahlt, so ist der Rückzahlungsbetrag als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abzugsfähig.[1] Aktienanleihe: Das Abzugsverbot des § 3c Abs. 2 S. 1 EStG ist auf Teilwertabschreibungen auf eine Aktiena...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 46... / 3.8 Veranlagung bei Lohnsteuer-Ermäßigung für sonstige Bezüge (Nr. 5)

Rz. 49 Eine Amtsveranlagung ist nach § 46 Abs. 2 Nr. 5 EStG vorzunehmen, wenn bei einem Stpfl. die LSt für einen sonstigen Bezug i. S. d. § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 oder 4 EStG (das "und" ist ein offensichtlich sprachlicher Fehler im Gesetzestext), also für Entschädigungen i. S. d. § 24 Nr. 1 EStG oder für Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten, nach § 39b Abs. 3 S. 9 EStG erm...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2.3 Satzungsbeispiel

Rz. 10 In einer Mustersatzung für Unfallversicherungsträger könnte man die Aufgaben der Vertreterversammlung beispielhaft wie folgt bezeichnen: Wahl und Abberufung des Vorsitzenden und des stellvertretenden Vorsitzenden (§ 62 Abs. 1 und 5) Wahl der Mitglieder des Vorstandes und ihrer Stellvertreter (§ 52) Beschlussfassung über ihre Geschäftsordnung (§ 63 Abs. 1) Wahl des Hauptge...mehr

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Jansen, SGB IV § 36a Besond... / 2.5 Rechtsstellung der Mitglieder

Rz. 11 Für die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der besonderen Ausschüsse, also nicht für die Bediensteten der Versicherungsträger, die Ausschussmitglieder sind, gelten gemäß Abs. 3 die für die Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane bestehenden Vorschriften der §§ 40 bis 42. Darin werden die ehrenamtliche Tätigkeit, ihre Entschädigung sowie die Haftung der Ausschussmitglieder...mehr

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Jansen, SGB IV § 30 Eigene ... / 2.3 Übertragung von Aufgaben anderer Versicherungsträger

Rz. 6 Versicherungsträgern können Aufgaben anderer Versicherungsträger und anderer Träger öffentlicher Verwaltung (Auftragsangelegenheiten) übertragen werden. Damit wird auch für die übertragenen Aufgaben der Vorbehalt des Gesetzes deutlich gemacht und sichergestellt, dass den Versicherungsträgern durch Übernahme solcher Aufgaben keine finanziellen Belastungen entstehen. Zu ...mehr

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Jansen, SGB IV § 33 Vertret... / 2.2.2 Sonstige Aufgaben

Rz. 8 Neben den in Abs. 1 und 2 genannten Zuständigkeiten werden der Vertreterversammlung weitere Aufgaben durch Vorschriften im SGB und anderen Gesetzen übertragen. Dabei stellt Abs. 1 ausdrücklich klar, dass diese zusätzlichen Aufgaben nicht nur kraft Gesetzes, sondern auch durch sonstiges autonomes Recht (etwa die Satzung) festgelegt werden können. Hinsichtlich der gesetzl...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 5 Entschädigungen, Ausgleichszahlungen nach § 89b HGB und nachträgliche Einkünfte

Rz. 111 Im Rahmen einer Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe i. S. d. § 16 EStG gehört zum Veräußerungspreis alles, was der Veräußerer im Zusammenhang mit der Veräußerung bzw. Aufgabe des Betriebs erhält. Somit gehören auch Entschädigungen i. S. d. § 24 Nr. 1 Buchst. a und b EStG , die anlässlich einer Betriebsveräußerung bzw. -aufgabe gezahlt werden, grundsätzlich zum nicht der...mehr

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zfs 03/2022, zfs Aktuell / BGH verwirft sog. "taggenaue Berechnung" des Schmerzensgeldes (Urt. v. 15.2.2022 – VI ZR 937/20)

Der BGH hat mit Urt. v. 15.2.2022 (VI ZR 937/20) die sog. "taggenaue Berechnung" des Schmerzensgeldes verworfen. Maßgebend für die Höhe des Schmerzensgeldes sei eine Gesamtbetrachtung aller Umstände des Einzelfalls. Dabei sei in erster Linie die Höhe und das Maß der entstandenen Lebensbeeinträchtigung zu berücksichtigen. Auf der Grundlage dieser Gesamtbetrachtung sei eine ei...mehr

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zfs 03/2022, Keine Deckung ... / Sachverhalt

I. Der Kl., von Beruf Heilpraktiker mit eigener Praxis, begehrt die Verurteilung der Bekl., eines Schadenabwicklungsunternehmens, ihm aus einer Rechtsschutzversicherung Deckungsschutz für die außergerichtliche und gerichtliche Inanspruchnahme eines weiteren VR aus einer bei diesem gehaltenen Betriebsunterbrechungs-Versicherung zu gewähren. Die dem Vertrag zugrunde liegenden A...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 2.3.8 Versicherungspflicht von A–Z

Zusammenfassend wird im Folgenden dargestellt, in welchen Sonderfällen Versicherungspflicht besteht oder nicht. Abgeordnete Während einer Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag, Europäischen Parlament oder in einem Parlament eines deutschen Bundeslandes ruht das Beschäftigungsverhältnis. Die Pflichtversicherung in der Zusatzversorgung bleibt aufrechterhalten. Umlagen fallen nic...mehr

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Zusatzversorgung des öffent... / 4.1.1 Ausnahmen

Die Entgeltbestandteile, die kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt sind, sind in der Anlage 3 zum ATV aufgeführt. Kein zusatzversorgungspflichtiges Entgelt i. S. d. § 15 Abs. 2 ATV sind: 1. Bestandteile des Arbeitsentgelts, die durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag ausdrücklich als nicht zusatzversorgungspflichtig bezeichnet sind, 2. Bestandteile des...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 7... / 4.2 Veräußerungs- und Aufgabegewinne bei Einzelunternehmen

Rz. 93 Der Gewinn bzw. Verlust aus der Veräußerung bzw. Aufgabe eines Gewerbebetriebs oder eines Teilbetriebs i. S. d. § 16 EStG gehört nicht zum Gewerbeertrag des Einzelunternehmens.[1] Rz. 94 Eine Betriebsveräußerung i. S. d. § 16 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG liegt vor, wenn in einem einheitlichen Vorgang alle wesentlichen Betriebsgrundlagen an einen Erwerber veräußert werden.[2]...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.12 Saarland

Die Regelungen über den Zeitpunkt und über die Entschädigung für die Teilnahme an Personalversammlungen in § 50 SPersVG sind in etwa mit den Regelungen aus § 60 BPersVG vergleichbar. Auf die Unterschiede wird nachstehen eingegangen. § 50 Abs. 1 Satz 1 SPersVG Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 BPersVG finden nur die in § 59 Abs. 1 BPersVG bezeichneten und die auf Wunsch des Leiters der ...mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 3.3 Berlin

§ 48 Satz 1 PersVG BE In etwa ist § 48 Satz 1 PersVG BE mit § 60 Abs. 1 Satz 1 BPersVG vergleichbar. Entscheidender Unterschied ist aber, dass nach § 48 Satz 1 PersVG BE alle Personalversammlungen, also auch die außerordentlichen, während der Arbeitszeit stattfinden sollen. Davon kann nur aus zwingenden dienstlichen Gründen abgewichen werden. Dieser erhöhte Beurteilungsmaßsta...mehr

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Verantwortung im Arbeitssch... / 8 Haftungsprivileg

Das allgemeine Schadensersatzprinzip wird bei Arbeitsunfällen durch Sonderregelungen des Unfallversicherungsrechts wesentlich eingeschränkt. Bei Arbeitsunfällen tritt die gesetzliche Unfallversicherung für die Beseitigung und Entschädigung der unfallbedingten Körperschäden und deren Folgen ein. Damit soll, nach dem Willen des Gesetzgebers, der Arbeitnehmer von der Notwendigke...mehr

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Konsignationslager / 3.3 Lösung

U ist Unternehmer nach § 2 Abs. 1 UStG, der selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht Umsätze tätigt. Er wird im Rahmen seines Unternehmens tätig. Im Januar 2022 versendet U die Bauteile zu einem feststehenden Kunden in die Niederlande. Nach dem Sachverhalt sind zu diesem Zeitpunkt sowohl Name, Anschrift als auch die zutreffende USt-IdNr. des vorgesehenen Le...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.5.1 Lieferung von Gegenständen

Rz. 107 Art. 14 MwStSystRL regelt den Begriff der Lieferung von Gegenständen. Abs. 1 enthält die Grundsatzdefinition, wonach als Lieferung eines Gegenstands die Übertragung der Befähigung gilt, wie ein Eigentümer über einen körperlichen Gegenstand zu verfügen. Bei einer Lieferung muss nicht das rechtliche Eigentum an dem Gegenstand übertragen werden.[1] Die Lieferung eines G...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.2 Sachlicher Steueranwendungsbereich

Rz. 61 Besteuert werden alle Lieferungen von Gegenständen und alle Dienstleistungen, die ein Steuerpflichtiger im Inland gegen Entgelt ausführt, und die Einfuhr von Gegenständen. Zwischen einer Dienstleistung und dem erhaltenen Entgelt muss ein unmittelbarer Zusammenhang bestehen.[1] Rz. 62 Steuerbare Umsätze setzen das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen Parteien über den ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.1.1 Grundprinzipien

Rz. 55 Die Grundprinzipien, die sich aus der 1. und 2. EWG-Richtlinie ergaben, wurden durch die 6. EWG-Richtlinie[1] weitgehend konkretisiert. Die Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit sind Teil der Unionsrechtsordnung. Sie müssen von den Mitgliedstaaten bei der Ausübung der Befugnisse, die ihnen die Gemeinschaftsrichtlinien einräumen, beachtet werden. D...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.3.10.1 Steuerbefreiungen im Inland

Rz. 204 Art. 132 Abs. 1 Buchst. a MwStSystRL sieht vor, dass die Mitgliedstaaten von öffentlichen Posteinrichtungen ausgeführte Dienstleistungen und die dazugehörigen Lieferungen von Gegenständen mit Ausnahme der Personenbeförderung und der Telekommunikationsdienstleistungen von der MwSt befreien. Was unter "öffentliche Posteinrichtungen" zu verstehen ist, definiert die Rich...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 3.3 Abfindung

Im Rahmen der Lohnabrechnung sind Abfindungen vom Steuerberater auf der Lohnsteuerbescheinigung richtig zu erfassen und auch sozialversicherungsrechtlich korrekt zu behandeln. Der Steuerberater muss daher die arbeitsrechtlichen Grundsätze kennen und darf diese dem Mandanten mitteilen. Wesentliche Inhalte Eine Abfindung ist die einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers, die aus An...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.6 Datenschutz für Bewerber

Wesentliche Inhalte Seit dem 25.5.2018 gelten die DS-GVO und die neue Fassung des BDSG. Bewerbungen erfolgen größtenteils "online" über Job-Portale, E-Mails oder eigens auf den Internetseiten des Unternehmens befindliche Bewerbungsformulare, aber auch noch "klassisch" in Papierform per Post. Dabei werden personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet wie Name, Adresse, Wohnor...mehr

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Steuerberater-Haftungsfalle... / 1.5 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das für die Rechtsbereiche Arbeitsrecht, Zivilrecht, Beamtenrecht und Sozialrecht gilt, sorgt immer wieder für neue Rechtsstreitigkeiten bzw. Entscheidungen, die der Arbeitgeber kennen sollte. Das AGG ist bereits bei Abschluss eines Arbeitsvertrags bzw. bei der Stellenausschreibung[1] zu beachten. Arbeitgeber sind z. B. verpflicht...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 8 Gebühren – Kosten

Rz. 13 Für den Gerichtsvollzieher ist die Durchsuchung Teil der Pfändung, Wegnahme oder Verhaftung und in den Gebühren nach dem Kostenverzeichnis der Anlage zu § 9 GvKostG schon mitberücksichtigt. Rz. 14 Die Aufwendungen für die Entschädigung der Personen, die zum Öffnen von Türen und Behältnissen sowie zur Durchsuchung von Schuldnern herangezogen wurden, gehören zu den Ausla...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2.3 Zeugen

Rz. 4 Die Vorschrift spricht vom "Gemeinde- oder Polizeibeamten". Dabei muss es sich nicht um einen Beamten der Gemeinde handeln; ausreichend ist ein Angestellter, der mit öffentlich-rechtlichen Funktionen ausgestattet ist. Der Polizeibeamte, der zum Zwecke der Gewaltanwendung nach § 758 Abs. 3 ZPO vom Gerichtsvollzieher hinzugezogen worden ist, kann kein Zeuge sein, da er "...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 10 Gebühren – Kosten

Rz. 19 Für die Erwirkung des Durchsuchungsbeschlusses fallen Gerichtsgebühren nicht an Der Rechtsanwalt erhält neben der 0,3 Gebühr nach Nr. 3309 VV RVG keine gesonderte Vollstreckungsgebühr, denn es handelt sich hier nicht um eine besondere Angelegenheit. Ist der Rechtsanwalt allerding nur mit dem Antrag auf Erlass der Durchsuchungsanordnung befasst, erhält er die 0,3 Gebüh...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / a) Ansatz der amtlichen Kilometersätze

Rz. 63 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Im Regelfall wird der ArbN die Fahrtkosten ohne Einzelnachweis mit pauschalen Km-Sätzen ansetzen (> R 9.5 Abs 1 Satz 5 LStR). Seit 2014 richtet sich die Höhe der pauschalen Km-Sätze nach der für das benutzte Beförderungsmittel höchsten Wegstreckenentschädigung nach dem BRKG (§ 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a Satz 2 EStG iVm § 5 BRKG). Danach beträgt di...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 2 Eintritt eines Kalendertages (Absatz 1)

Rz. 3 In den Fällen, in denen die Fälligkeit des im Urteil zugesprochenen Anspruchs von dem Eintritt eines Kalendertages abhängig ist (z. B.: "... am 23. September 20012 zu zahlen"), ist der Eintritt dieses Kalendertages eigentlich eine Voraussetzung der Zwangsvollstreckung, die sich schon aus dem Urteil ergibt (LG Hamburg, Beschluss v. 2.12.2020, 328 T 49/20, juris). Die vo...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. In Betracht kommende Aufwendungen

Rz. 35 Stand: EL 129 – ET: 02/2022 Reisekosten sind alle Aufwendungen, die dem ArbN im Zusammenhang mit der Auswärtstätigkeit entstehen. Dazu gehören: Fahrtkosten (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 4a EStG; > Rz 60 ff), Verpflegungsmehraufwendungen (vgl § 9 Abs 4a EStG; > Rz 80 ff), Übernachtungskosten (vgl § 9 Abs 1 Satz 3 Nr 5a EStG; > Rz 110 ff) und Reisenebenkosten (> R 9.8 LStR; > Rz ...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4 Keine Anwendung des § 726 ZPO wegen Fehlens der Abhängigkeit

Rz. 6 Kein Fall eines bedingten Titels im Sinne der vorstehenden Ausführungen liegt vor in den Fällen der auflösenden Bedingung (bei einem Rentenanspruch der Tod des Gläubigers; die Vollstreckung kann durch die Leistung eines anderen Gegenstands oder die Stellung eines Ersatzmieters abgewendet werden, LG Köln, MDR 1959, 394). Die Beweislast trifft in diesen Fällen den Schuldn...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Entschädigung (§ 401 Abs. 1 Nr. 10 AO)

Rz. 66 [Autor/Stand] Für die Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen gilt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz ( JVEG). Auf die Erl. zu § 405 wird verwiesen.mehr

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AGS 02/2022, Verfahrensbete... / III. Bedeutung für die Praxis

1. Rechtsanwalt im Kostenfestsetzungsverfahren kein Beteiligter Die Entscheidung ist zutreffend. Der Umstand, dass es in dem als überlang gerügten Kostenfestsetzungsverfahren der Sache nach um die Erstattungsfähigkeit von anwaltlichen Gebühren und Auslagen ging, macht den Rechtsanwalt/Vertreter des Klägers aus dem Ausgangsverfahren nicht zum Verfahrensbeteiligten der Kostenfe...mehr

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AGS 02/2022, Verfahrensbete... / I. Sachverhalt

Gestritten wird um eine Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Kostenfestsetzungsverfahrens beim VG Berlin. Der Kläger hat in einem asylrechtlichen Klage- und Eilverfahren einen armenischen Staatsangehörigen als Rechtsanwalt vertreten. In dem Verfahren sind der beklagten Bundesrepublik Deutschland die Kosten auferlegt worden. Nach Abschluss des Verfahrens reichte der Klä...mehr

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AGS 02/2022, Erstattungsfäh... / II. Kostenerstattung

1. Terminsgebühren Die Terminsgebühr nach Nr. 3104 VV für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor dem LG Magdeburg und die Terminsgebühr nach Nr. 3202 VV für die Wahrnehmung des Verhandlungstermins vor dem OLG Naumburg waren der Klägerin angefallen, weil ihre Prozessbevollmächtigten diese Termine durch den jeweils von ihnen beauftragten Terminsvertreter, Rechtsanwalt J un...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Weites Verständnis

Rn. 476 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 BE sind alle Zugänge in Geld oder Geldeswert, die durch die selbstständige Berufstätigkeit veranlasst sind (BFH BStBl II 1990, 1028; 1982, 587; BFH/NV 1991, 537). Sie sind demjenigen zuzurechnen, der einen Tatbestand des § 18 Abs 1 EStG verwirklicht (vgl BFH BStBl II 1990, 939). Ein Leistungsaustausch ist nicht erforderlich (vgl BFH BStBl I...mehr

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AGS 02/2022, Verfahrensbete... / II. Keine Aktivlegitimation des Prozessbevollmächtigen

Das OVG hat einen Anspruch auf Ausgleich eines immateriellen Nachteils nach § 173 S. 2 VwGO, § 198 GVG wegen einer unangemessenen Dauer des vor dem VG durchgeführten Kostenfestsetzungsverfahrens verneint. Bei einem Kostenfestsetzungsverfahren einschließlich des gerichtlichen Erinnerungsverfahrens gem. §§ 164 f. VwGO handele es sich zwar um ein eigenständiges Gerichtsverfahre...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 28 Stand: EL 156 – ET: 02/2022 Der Begriff der selbstständigen Arbeit ist im Gesetz nicht definiert; er bildet den Gegensatz zum Begriff der nichtselbstständigen Arbeit iSv § 19 EStG (BFH BStBl II 1979, 188; BFH/NV 2011, 585), die im Gesetz ebenfalls nicht definiert ist, nach st Rspr jedoch durch § 1 LStDV zutreffend umschrieben wird (BFH BStBl II 1991, 409; 1993, 155). Fü...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Zweck, Anwendungsbereich und Bedeutung

Rz. 2 [Autor/Stand] Festzuhalten ist, dass der Gesetzgeber darauf verzichtet hat, in die AO ein eigenständiges Verfahren zur Verfolgung und Ahndung von Steuerordnungswidrigkeiten einzufügen. Die einschlägigen §§ 409–412 AO enthalten nur wenige Sonderregelungen für das Bußgeldverfahren bei Steuerordnungswidrigkeiten, im Übrigen die Generalverweisungsnorm des § 410 AO. Nach di...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. Einziehung

a) Gegenstände Rz. 140 [Autor/Stand] Die Bußgeldtatbestände der AO (§§ 378–384a AO) enthalten keine dem § 375 Abs. 2 AO entsprechenden Ermächtigungen für die Einziehung von Gegenständen (vgl. § 22 Abs. 1 OWiG). Somit wird die Einziehung – über die Blankett-Vorschriften der §§ 381, 382 AO – nur auf dem Gebiet der Zoll- und Verbrauchsteuerzuwiderhandlungen (so z.B. § 37 Abs. 3 ...mehr