Fachbeiträge & Kommentare zu Erbrecht

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FF 01/2008, Berücksichtigun... / Aus den Gründen

Entscheidungsgründe: Das Rechtsmittel führt zur teilweisen Abänderung der angefochtenen Entscheidung. I. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts hat der Beklagte in der Ehe keinen Zugewinn erzielt. Seinem Anfangsvermögen (125.898,78 DM) sei gem. § 1374 Abs. 2 BGB der Wert der anteiligen Ansprüche auf Rückübertragung der enteigneten Grundstücke (indexiert: insgesamt 943.594,92...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Das ... / III. Die Zuständigkeit für "sonstige Familiensachen" nach § 266 FamFG

Die wichtigste der im FamFG vorgesehenen Zuständigkeitserweiterungen der Familiengerichte ist die in der obigen Auflistung an erster Stelle genannte Schaffung einer Zuständigkeit für "sonstige Familiensachen" (§§ 111 Nr. 10, 266 FamFG). Was sind "sonstige Familiensachen" nach § 266 FamFG? 1. Das Anliegen dieser Vorschrift ist im Kern, die vermögensrechtlichen Streitigkeiten d...mehr

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ZErb 04/2010, Stiftungen al... / cc) Die liechtensteinische Stiftung als Instrument der Pflichtteilsumgehung

Es bleibt die Frage ob sich nicht im Hinblick auf die besonderen liechtensteinischen Pflichtteilsvorschriften ein anderes Ergebnis ergibt. Schenkungen an Stiftungen führen nach liechtensteinischem Recht nur dann zu Pflichtteilsergänzungsansprüchen, wenn sie maximal 2 Jahr vor dem Tod des Stifters getätigt wurden. Auch wenn der Stifter deutscher Staatsangehöriger ist und dahe...mehr

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ZErb 03/2011, Ertrags- und ... / 4. Anteilsübertragung gegen Versorgungsleistungen

Eine Anteilsübertragung gegen Versorgungsleistungen kommt in Betracht, wenn der Senior sich aus der Leitung des Unternehmens bzw. der Verwaltung seines Gesellschaftsanteils zurückziehen und statt der ungewissen Gewinnanteile genau festgelegte Versorgungsleistungen, insbesondere Rentenzahlungen zu erlangen sucht. Bei dieser Gestaltung lässt man sich von dem Gedanken leiten, d...mehr

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ZErb 09/2011, Eintragung ei... / Aus den Gründen

Die Beschwerde ist nach den §§ 71 Abs. 1, 72 GBO statthaft sowie formgerecht eingelegt. In der Sache hat die Beschwerde lediglich aus formellen Gründen Erfolg. Nach § 18 GBO setzt der Erlass einer Zwischenverfügung das Vorliegen eines (zeitnah) behebbaren Eintragungshindernisses voraus, wobei die zu erlassende Zwischenverfügung das Mittel zur Behebung dieses Hindernisses konk...mehr

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ZErb 09/2011, Zivilprozessordnung

Walter Zimmermann 9. Aufl., ZAP Verlag 2011, 78,– EUR Das in der Reihe Praxiskommentare von Zimmermann erschienene Werk "Zivilprozessordnung" kommentiert in der 9. Aufl. neben der ZPO das FamFG, EVG, EGGVG, EGZPO und das EU-Zivilverfahrensrecht. Vom Umfang und Format her reiht sich der Kommentar zwischen den Konkurrenten Thomas/Putzo und Saenger ein. Auf ca. 2000 Seiten werden...mehr

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ZErb 10/2011, Erstreckung d... / Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist nach den §§ 27, 29 FGG, Art 111 FG-ReformG statthaft und auch sonst zulässig. Das Rechtsmittel ist aber unbegründet, weil die Entscheidung des Landgerichts in der Sache nicht auf einer Verletzung des Rechts beruht, § 27 FGG. Der Vater der Beteiligten zu 1) war im Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Gerichtsbeschlusses des AG Mannheim 22.9.1946 über die ...mehr

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ZErb 07/2010, Die Lebensver... / cc) Schenkung von Todes wegen als Rechtsgrund?

Der Rechtsgrund für das Valutaverhältnis im Vertrag zugunsten Dritter muss freilich nicht zwingend eine Schenkung nach den §§ 516 ff BGB sein; vielmehr kann es sich bei der Causa auch um ein erbrechtliches Rechtsgeschäft handeln.[275] Hierfür kommt – entgegen der Ansicht des BGH[276] – insbesondere die Schenkung von Todes wegen (donatio mortis causa) gemäß § 2301 BGB in Betr...mehr

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ZErb 08/2011, Unwirksamkeit... / Aus den Gründen

Die gemäß §§ 71 Abs. 1, 72, 73 GBO statthafte und auch im Übrigen zulässige Beschwerde hat in der Sache keinen Erfolg. Das Amtsgericht hat die nachgesuchte Löschung des Widerspruchs gegen die Eintragung des Beteiligten zu 2) zu Recht abgelehnt. 1. a) Ergibt sich, dass das Grundbuchamt unter Verletzung gesetzlicher Vorschriften eine Eintragung vorgenommen hat, durch die das Gru...mehr

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FF 09/2011, Europäische Vie... / III. Wandel der traditionellen Ehe

Die Ehe ist nach wie vor die dominierende Lebensform in Europa. Sie ist nicht nur eine persönliche Nähebeziehung, sondern hat nach wie vor Beistands- und Versorgungsfunktionen. Das Ehebild hat sich allerdings im Laufe der letzten Jahrzehnte erheblich gewandelt; Rollenbilder für Männer und Frauen werden jedenfalls nicht mehr explizit vorgegeben.[34] Das Recht geht nicht nur v...mehr

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FF 04_Sonderheft/2009, Fami... / 2. Begriff der Familienstreitsachen

§ 112 FamFG umschreibt den Begriff der sog. Familienstreitsache. Im Wesentlichen, gleichwohl mit Abweichungen, ist der Begriff identisch mit den bisherigen ZPO-Familiensachen. Familienstreitsachen sind Teilbereiche von Unterhaltssachen, Güterrechtssachen und sonstigen Familiensachen sowie den vergleichbaren Lebenspartnerschaftssachen.[5] Da nur Teilbereiche der genannten Fam...mehr

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ZErb 02/2010, Erblasserfrei... / I. Instrumentelle Grenzen – Faustregel 1

Der Senat hat mit seinen beiden Grundsatzentscheidungen zum Behindertentestament BGHZ 111, 36 und 123, 368 Grenzen der Testierfreiheit unter drei ganz unterschiedlichen Gesichtspunkten ausgelotet. Im ersten Komplex hat er sich damit befasst, ob das Testament mit seinen verschiedenen Elementen aus befreiter Vor-, Nach- und Mitvollerbschaft, Einsetzung des Nacherben zum Testam...mehr

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ZErb 07/2010, Die Lebensver... / ii) Auswirkungen auf die Ansprüche der Pflichtteilsberechtigten und die Haftung gegenüber den Nachlassgläubigern

Durch die Annahme einer vermächtnisähnlichen Zuwendung von Todes wegen mit dinglicher Wirkung[345] besteht insoweit keine Gefährdung der Erben oder der Nachlassgläubiger,[346] als der begünstigte Dritte wegen des unmittelbaren Erwerbs der Zuwendung selbst kein Nachlassgläubiger ist (arg. e § 327 Abs. 1 S. 2 InsO).[347] Die Annahme eines Vermächtnisses erlaubt außerdem – leich...mehr

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ZErb 06/2010, Die Lebensver... / I. Einleitung

Mehr als 20 Millionen Haushalte in Deutschland hatten im Jahr 2007 rund 77,6 Millionen klassische und fondsgebundene Kapitallebens- sowie private Rentenversicherungsverträge über eine Versicherungssumme von 1,65 Billionen EUR abgeschlossen.[2] Dieses gewaltige Kapital, das die Bürger zur privaten Vorsorge ansparen, dokumentiert ihr Misstrauen gegen die staatliche Sozialversi...mehr

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ZErb 10/2011, Zur Anerkennu... / 3. Substitution im Rahmen von § 35 Abs. 1 S. 1 GBO

Für § 35 Abs. 1 S. 1 GBO wird die Möglichkeit des Nachweises der Rechtsnachfolge durch eine ausländische Erbbescheinigung von der ganz herrschenden Meinung mit dem Argument abgelehnt, dass diese Norm einen deutschen Erbschein zwingend voraussetze.[40] Damit scheidet eine Substitution schon grundsätzlich aus. Auf die Frage der funktionellen Äquivalenz kommt es demgemäß nicht ...mehr

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ZErb 09/2011, Sterben dürfen

Wolfgang Putz/Elke Gloor Hoffmann und Campe, Hamburg 2011, 255 Seiten, 18,00 EUR Ein Lebenswerk kulminiert in einem Strafverfahren, das zuletzt vom BGH entschieden wird. Der Hauptbeteiligte selbst – der Kollege Wolfgang Putz – hat dazu ein Buch geschrieben: Das Buch zum Fall. Das Buch zum Lebenswerk. Das Buch zum Thema "Sterbehilfe" – zum "Sterben dürfen". Rückblende: Es ist Fr...mehr

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FF 11/2009, Sofortiges Aner... / 1 Gründe:

I. Mit Klageentwurf vom 23.7.2008, verbunden mit einem Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe vom 22.7.2008, kündigte der Kläger u.a. den Klageantrag zu Ziffer 1. an, das in einem Unterhaltsverfahren ergangene Urteil des OLG Stuttgart vom 26.1.2006 (16 UF 218/05) in Bezug auf seinen zwischenzeitlich volljährigen Sohn, den Beklagten Ziffer 1, aufzuheben. Der Prozesskos...mehr

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FF 04/2008, Übergang der Ko... / 2 Anmerkung

PKH-Verfahren haben Besonderheiten. Die zusätzlich liquidierbare Verfahrensgebühr gem. Ziff. 3335 KV RVG ist ein gesetzlicher Hinweis auf den Mehraufwand. Dieser beginnt für den PKH-Antragstellervertreter in der Regel links unten im amtlichen Antragsformular. Dort reicht der Platz in dem Feld F 3 für "Sonstige Versicherung" selten aus. Wird dieser Vorsorgeaufwand aber vollst...mehr

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ZErb 04/2009, Erbrechtliche... / Sachverhalt

Die Beschwerdeführerin ist am 15. November 1948 als nichteheliche Tochter des am 27. September 2003 verstorbenen Erblassers geboren. Über 50 Jahre nach ihrer Geburt hatten ihre Eltern am 28. Dezember 1998 die beiderseits erste Ehe geschlossen. In einem Erbvertrag vom 17. Juni 2002 hatte der Erblasser seine Ehefrau zur nicht befreiten Vorerbin und die Schwester der Beschwerde...mehr

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ZErb 04/2011, Die erbrechtl... / II. Die Entscheidung des EGMR vom 28.5.2009, Individualbeschwerde 3545/04

1. Der EGMR stellte nun am 28.5.2009 fest: Die deutsche Gesetzgebung und Rechtsprechung verstoße gegen Art. 14 iVm Art. 8 der EMRK,[14] da Art. 8 EMRK gerade auch das Erbrecht der Kinder bezüglich deren Eltern als Teil des Familienlebens schütze und Art. 14 EMRK gebiete, nichteheliche und eheliche Kinder gleich zu behandeln. Der EGMR hob im Rahmen seiner Entscheidung deutlic...mehr

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ZErb 01/2009, Gesellschafts... / (3) Qualifizierte Nachfolgeklausel

Die qualifizierte Nachfolgeklausel zeichnet sich dadurch aus, dass nur bestimmten Personen, z. B. solchen, die eine bestimmte fachliche Eignung nachgewiesen haben, das Nachrücken in die Gesellschafterstellung ermöglicht wird. Auch der kraft einer qualifizierten Nachfolgeklausel berufene Gesellschafter-Erbe rückt unmittelbar in die Position des verstorbenen Gesellschafters ein...mehr

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ZErb 08/2011, Anspruch eine... / Aus den Gründen

Die sofortige Beschwerde hat keinen Erfolg. Im Ausgangspunkt zu Recht geht der Kläger davon aus, dass einem Pflichtteilsberechtigten ein Anspruch auf ergänzende Auskunftserteilung zustehen kann. Grundsätzlich zwar kann der Auskunftsberechtigte nicht die Vervollständigung eines seines Erachtens unvollständigen Nachlassverzeichnisses verlangen; er ist vielmehr auf das Verlange...mehr

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ZErb 02/2011, Beginn der Au... / Aus den Gründen

Die weitere Beschwerde ist zulässig, bleibt jedoch in der Sache ohne Erfolg. Das Landgericht hat zutreffend angenommen, dass der am 14.3.2008 erteilte Erbschein der Erbrechtslage entspricht und daher dessen Einziehung nicht geboten ist. 1. Das Landgericht hat im Wesentlichen ausgeführt: Die Ausschlagung sei wirksam und nicht verfristet. Entscheidend für den Fristbeginn sei de...mehr

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ZErb 04/2010, Pflichtteil u... / III. Der Pflichtteil neben dem Vermächtnis – entweder Pflichtteil oder Vermächtnis

1. Diskutiert wird das Abgrenzungsproblem als bloße Pflichtteilsverweisung oder Vermächtnisanordnung. Hat der Erblasser den Pflichtteilsberechtigten neben dem ungekürzten Pflichtteil mit einem Vermächtnis bedacht, so liegt nach überwiegender Ansicht im Anschluss an RGZ 129, 239, 241 in der Zuwendung des Pflichtteils kein Verweis auf die Pflichtteilsvorschriften, sondern eine...mehr

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ZErb 05/2010, Fälligkeit ei... / Aus den Gründen

Die Klage ist aus den §§ 280 Abs. 1, 286 Abs. 1 BGB begründet, weil die Beklagten als Erben ihre Pflicht zur Auszahlung des Vermächtnisses gemäß § 2174 BGB trotz Fristsetzung verletzt haben. (...) Nach § 2176 BGB kommt die Forderung des Vermächtnisnehmers an die Erben mit dem Erbfall zur Entstehung. Damit war der Vermächtnisanspruch gemäß § 271 Abs. 1 BGB sofort fällig, da ei...mehr

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FF 10/2009, Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein: Mitgliederversammlung und Herbsttagung 2009

Thema: Der Reformgipfel 26. bis 28. November 2009 in Bamberg Programm Donnerstag, 26. November 2009mehr

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FF 07_08/2011, Handbuch des Fachanwalts Familienrecht

Gerhardt/von Heintschel-Heinegg/Klein (Hrsg.)8. Auflage 2011, 2.688 Seiten, inkl. Online-Portal, 144 EUR, ISBN 978-3-472-07840-1, Luchterhand Verlag Nur ein Jahr nach Erscheinen der siebten Auflage ist nunmehr die achte Auflage des Handbuchs des Fachanwalts im Familienrecht erschienen. Das Werk bietet in 21 Einzelkapiteln eine umfassende Gesamtdarstellung der Querschnittsmater...mehr

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FF 04/2009, Brauchen wir no... / A. Eheliche Lebensverhältnisse und Stichtagsprinzip

Eine gesetzliche Regelung der ehelichen Lebensverhältnisse findet sich in §§ 1353 bis 1362 BGB. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet. Sie schulden der Familie Unterhalt in Form von Erwerbstätigkeit oder Haushaltsführung. Und sie sollen aufeinander Rücksicht nehmen. Mit der Scheidung finden wie die Ehe auch diese Pflichten ihr Ende. Nur we...mehr

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ZErb 02/2011, Anzahl der Ve... / Aus den Gründen

Das Oberlandesgericht Stuttgart ist für die Entscheidung über die Beschwerde nicht zuständig. Nach der Übergangsvorschrift des Art. 111 Abs. 1, 112 Abs. 1 FGG-RG ist vorliegend das bisherige Recht anwendbar, da das Erbscheinsverfahren vor dem 1. September 2009 eingeleitet wurde. Zwar ist es richtig, dass der Erbscheinsantrag des Beteiligten Ziff. 1, dem stattzugeben das Nachl...mehr

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ZErb 05/2010, Übernahme von... / Sachverhalt

Die Beteiligten streiten über die Übernahme der Kosten für die Bestattung der am 13. Januar 2006 in E. verstorbenen A. W. (iF A.W.) gemäß § 74 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII). Der 1943 geborene Kläger war ausweislich seiner Angaben gegenüber der Stadtverwaltung E. der Sohn der Cousine des bereits 1966 verstorbenen Ehemanns der A.W; aus dieser Ehe waren keine Ki...mehr

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ZErb 11/2011, Folgeprobleme... / b) Problemlösung

Den maßgeblichen Ausgangspunkt für die Klärung des Spannungsfeldes zwischen den beiden Normen bildet der Ansatz der gesetzgeberischen Reform. Die Differenzierungen zwischen den beiden Lösungen nach § 2306 Abs. 1 S. 1 u. 2 BGB aF sind zugunsten eines generellen Wahlrechts des mit Beschränkungen oder Beschwerungen belasteten pflichtteilsberechtigten Erben aufgegeben worden. De...mehr

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ZErb 07/2011, Die schwierig... / cc) Bekanntgabe an den Minderjährigen selbst?

Viel Streit besteht nun hinsichtlich der sich anschließenden Frage: Wem ist der Beschluss bekannt zu geben? Einigkeit besteht aber insoweit: gewiss nicht einem 7-Jährigen. Ein Minderjähriger ist nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 FamFG verfahrensfähig, wenn er 14 Jahre alt ist und – als weitere Voraussetzung – wenn er in einem Verfahren, das seine Person betrifft, ein ihm nach bürgerliche...mehr

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ZErb 04/2011, Güterstatut e... / Aus den Gründen

Die zulässige weitere Beschwerde ist nicht begründet. Die Entscheidung des Landgerichts hält der rechtlichen Nachprüfung stand (§ 27 Abs. 1 FGG, § 546 ZPO). Für die Ehe galt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft nach deutschem Recht. Der vom Beteiligten zu 1 beantragte Erbschein entspricht der Erbrechtslage. 1. Die Erbfolge richtet sich nach deutschem Recht, weil die Erblas...mehr

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FF 11/2009, Erbrechtsreform passiert den Bundesrat

Der Bundesrat hat heute den Weg zu der von Bundesjustizministerin Zypries vorgeschlagenen Erbrechtsreform freigemacht. Die Neuregelung wird am 1. Januar 2010 in Kraft treten. ( … ) Die wichtigsten Punkte der Reform im Einzelnen: Modernisierung der Pflichtteilsentziehungsgründe Das Pflichtteilsrecht lässt Abkömmlinge oder Eltern sowie Ehegatten und Lebenspartner auch dann am Nac...mehr

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ZErb 03/2010, Praxiskommentar ErbStG und BewG

Daragan/Halaczinsky/Riedel (Hrsg.) zerb verlag, 1. Auflage 2010, 1.424 Seiten gebunden, 128 EUR Ein Werk, mehrfacher Nutzen. Herausgeber und Autoren dieses Werkes hatten es nicht leicht. Einerseits kündigte der Gesetzgeber nach Abschluss der Koalitionsverhandlungen die "Reform der Reform" an und hatte der Erlassgeber weder die angekündigten Zeitvorgaben eingehalten noch für die...mehr

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ZErb 10/2011, Die Haftung d... / III. Nachhaftung

Nun können wir uns der eigentlichen Frage, ob die Testamentsvollstrecker – ggf. auch noch nach Jahren – für den erst dann festzusetzenden Teil der Erbschaftsteuer, die sog. "Nachsteuer", gem. § 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG, persönlich haften, zuwenden. Eine solche Haftung könnte durch den Wortlaut des § 32 Abs. 1 S. 2 ErbStG nahelegt werden, weil es dort generell heißt, dass der Tes...mehr

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ZErb 10/2008, Nachweis eine... / Aus den Gründen

Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung des angefochtenen Urteils und zur Abweisung der Klage (§ 126 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Finanzgerichtsordnung – FGO –). 1. Der Senat vermag der Rechtsauffassung des FG nicht zu folgen, die Kläger hätten durch das vorgelegte Sachverständigengutachten den Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts iSd § 146 Abs. 7 BewG erbracht. D...mehr

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FF 04/2008, Das Schicksal v... / d) Nachscheidungsunterhalt gem. §§ 1570 ff. BGB

Hier gilt das gleiche wie für den Unterhalt unter Ziffer c), denn der geschiedene Ehegatte gehört ebenfalls nicht mehr zum Kreis der Erbrechts- und Pflichtteilsberechtigten.mehr

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ZErb 02/2010, Erblasserfreiheit versus Erbenfreiheit

Faustregeln zu Grenzen der Testierfreiheit[1] Einführung Der Beitrag versucht aus höchstrichterlicher Sicht der letzten zwei Dekaden, das Verhältnis von Erblasserfreiheit zur Erbenfreiheit und daraus abzuleitende Grenzen der Testierfreiheit auszuloten. Aus der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs insbesondere zum Pflichtteilsrecht, zum Behind...mehr

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ZErb 10/2011, Voraussetzung... / Leitsatz

§ 2369 Abs. 1 BGB setzt nicht mehr die Anwendung ausländischen Erbrechts voraus. Vielmehr ist nach dem neuen Wortlaut der Norm für den gegenständlichen beschränkten Erbschein nur erforderlich, dass sowohl im Ausland als auch im Inland Nachlassgegenstände vorhanden sind OLG Brandenburg, Urteil vom 3. August 2011 – 3 Wx 21/11mehr

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zfs 01/2008, Ausschluss von... / Leitsatz

Unter den Ausschluss von Ansprüchen aus dem Bereich des Erbrechts fallen Ansprüche auf Grund von eine Erbfolge vorwegnehmenden "Übergabeverträgen" nicht. OLG Karlsruhe, Urt. v. 20.9.2007 – 12 U 27/07mehr

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ZErb 01/2010, Landwirtschaftserbrecht

Die tatsächliche Entwicklung landwirtschaftlicher Betriebe im Spiegel des Erbrechts und des neuen Erbschaftsteuergesetzes[1] Einführung Die weit überwiegend als Einzelunternehmen geführten landwirtschaftlichen Betriebe nehmen in ihrer Anzahl kontinuierlich ab. Betriebe in einer Größenordnung von bis zu 100 ha Ackerfläche haben sich im Zeitraum 1991–2007 halbiert.[2] Bei differ...mehr

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ZErb 05/2010, Einstweilige ... / Aus den Gründen

Die zulässige sofortige Beschwerde hat keinen Erfolg. Das Landgericht hat die begehrte Untersagungsverfügung zu Recht mangels Rechtsgrundlage nicht erlassen. Es hat dabei keineswegs übersehen, dass die Antragstellerin in der Tat nicht die zeitweilige Entlassung der Antragsgegnerin als Testamentsvollstreckerin, sondern nur ein Verbot ihrer Amtsausübung erstrebt hat. Auch ein ...mehr

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ZErb 01/2010, Aktuelle Prax... / a) Erblasserin mit doppelter Staatsangehörigkeit

Hatte die Erblasserin gleichzeitig die deutsche Staatsbürgerschaft, findet das deutsch-türkische Nachlassabkommen keine Anwendung.[58] Es findet also unmittelbar Art. 25 Abs. 1 EGBGB und Art. 5 Abs. 1 Satz 2 EBGB Anwendung, wonach deutsches Erb(sach)recht berufen ist. Dieser Anwendungsvorrang des deutschen Erbrechts ist unbedingt, es spielt es also keine Rolle, ob die Indizi...mehr

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ZErb 11/2011, Folgeprobleme... / I. Einleitung

Seit dem 1. Januar 2010 ist das Gesetz zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts in Kraft.[1] Zwar sind von ihm nur recht geringfügige Umgestaltungen ausgegangen, dennoch stellt die Reform eine der umfangreichsten Modifikationen des Erbrechts sowie in ihrem Kern die erste genuin erbrechtlich motivierte Änderung des Pflichtteilsrechts seit Bestehen des BGB dar. Mit dem ents...mehr

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ZErb 10/2011, Zur Anerkennu... / 1. Gegenstand der Anerkennung

Anerkennung ausländischer Entscheidungen bedeutet aufgrundlage der herrschenden Lehre Wirkungserstreckung. Dabei ist zwar im Einzelnen umstritten, ob die Wirkungen ausländischer Entscheidungen nur insoweit auf das deutsche Recht zu erstrecken sind, wie eine entsprechende inländische Entscheidung Wirkungen entfaltet (sog. Kumulationstheorie),[13] oder ob die Grenze möglicher ...mehr

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ZErb 02/2011, Amtshaftung w... / Aus den Gründen

Die Berufung der Beklagten ist zulässig. In der Sache Erfolg hat sie keinen Erfolg. Der Senat folgt nach Überprüfung den zutreffenden Ausführungen des Landgerichts. Danach kann die Klägerin Schadensersatz gemäß § 839 Abs. 1 BGB, Art. 34 GG in Höhe von 76.781,39 EUR beanspruchen. Denn der Ortsvorsteher der Beklagten hat bei der Bestätigung der Echtheit der Unterschrift unter ...mehr

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ZErb 02/2011, Amtshaftung w... / Sachverhalt

Die Klägerin macht gegen die Beklagte Amtshaftungsansprüche geltend. Die Klägerin und ihr inzwischen verstorbener Ehemann, Karl-Heinz L, waren Eigentümer einer Wohnung in der F-Straße 1, ... Diese war seit 1984 an Hartmut K vermietet. Karl-Heinz L setzte im Sommer 2006 handschriftlich den Text des Testaments ohne Datumszusätze sowie Beglaubigungsvermerk auf (Testament vom 4. ...mehr

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ZErb 05/2010, Das Testament... / a) Pflegeleistungen und Ausgleichung

Die Berücksichtigung von Pflegeleistungen im Rahmen des Erbrechts war ein besonderes Anliegen der Erbrechtsreform, der Entwurf sah eine wesentlich weiter gehende Regelung vor, als Gesetz geworden ist. Nach § 2057 a (aF) hatte ein Abkömmling bei der Erbauseinandersetzung Anspruch auf Wertausgleich, wenn er "unter Verzicht auf berufliches Einkommen" den Erblasser über längere Z...mehr

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zfs 02/2009, Die sofortige ... / a) Auskunftsanspruch des Versicherers

Zunächst dürfte Einigkeit darüber bestehen, dass ein Rückforderungsvorbehalt für den leistenden Versicherer im Ergebnis wertlos wäre, wenn man dem Versicherer nach Ablauf der Sechsmonatsfrist keinen Auskunftsanspruch gegen den Geschädigten zugesteht. Dieser Anspruch muss darauf gerichtet sein zu erfahren, ob der Geschädigte sein Fahrzeug zwischenzeitlich veräußert hat. Auch ...mehr