Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzamt

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1.5 Nachweis der Steuerbefreiung (§ 4 Nr. 17 Buchst. b UStG)

Rz. 22 Die Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 17 Buchst. b UStG müssen für jeden einzelnen Umsatz vorliegen. Die Regelung bezieht sich auf die konkrete Beförderungsleistung. Die Feststellungslast trägt der Steuerpflichtige. Sind Beförderungsleistungen des Unternehmers nur teilweise steuerfrei, weil die Voraussetzungen der Steuerbefreiung des § 4 Nr. 17 Buchst. ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Allgemeines

Rz. 145 [Autor/Stand] Ein Verwaltungsakt wird nach § 124 Abs. 1 AO erst in dem Zeitpunkt wirksam, in dem er dem Inhaltsadressaten oder dem sonst von ihm Betroffenen bekannt gegeben ist.[2] Die Wirksamkeit tritt gegenüber demjenigen ein, an den die Bekanntgabe erfolgt ist. Der Verwaltungsakt kann bei mehreren Inhaltsadressaten bzw. Betroffenen verschiedenen Personen gegenüber...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 9. Einheitswertakte keine geeignete Datenquelle

Rz. 104 [Autor/Stand] Zum Teil wird vermutet, dass die Finanzverwaltung die maßgebliche Wohnfläche bereits innerhalb der Einheitswertakte gespeichert hat. Bei der Hauptfeststellung nach den Wertverhältnissen des 1.1.1964 war es erforderlich, die Jahresrohmiete zu erfassen. Zwar hing die Höhe der Jahresrohmiete letztlich auch von der vorhandenen Wohnfläche ab. Dennoch ist die...mehr

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ZErb 09/2022, Berliner Testament, zivilrechtlich verjährter Pflichtteil und Erbschaftsbesteuerung

Der BFH hat mit Urt. v. 19.2.2013 (II R 47/11) erbschaftsteuerliche Nachteile der Schlusserben von Berliner Testamenten beseitigt. In zwei Urteilen vom 5.2.2020 (II R 1/16 und 17/16) bestätigte er diese Nachteile, obwohl die Sachverhalte nur in der schicksalhaften Zeitspanne zwischen den Erbfällen der berlinisch testierenden Ehepaare differieren. Der Autor hält diese formal-...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Statthafte Rechtsbehelfe

Rz. 220 [Autor/Stand] Gegen den Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert oder die Ablehnung einer Feststellung ist als außergerichtlicher Rechtsbehelf der Einspruch gegeben.[2] Er muss nach § 355 Abs. 1 AO binnen eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids eingelegt werden.[3] Hinsichtlich der Auswirkungen einer unrichtigen Rechtsbehelfsbelehrung wird auf die Ausführ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Bekanntgabe an Bevollmächtigte

Rz. 155 [Autor/Stand] Das Finanzamt kann den Grundsteuerwertbescheid gem. §§ 122 Abs. 1 Satz 3, 80 Abs. 1 Satz 1 AO einem Bevollmächtigten des Steuerpflichtigen bekannt geben. Wird der Steuerpflichtige durch eine zur Steuerberatung befugte Person oder Vereinigung i.S.d. §§ 3 und 4 Nr. 11 StBerG vertreten, so wird die ordnungsgemäße Bevollmächtigung unterstellt (§ 80 Abs. 2 A...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / IV. Hinzuziehung und Beiladung

Rz. 240 [Autor/Stand] Grundsätzlich ist im Rechtsbehelfsverfahren jeder Feststellungsbeteiligte oder sonst Betroffene, der rechtsbehelfsbefugt ist, aber keinen Rechtsbehelf eingelegt hat, zum Rechtsbehelfsverfahren notwendig hinzuzuziehen bzw. beizuladen. Denn die Entscheidung über den Rechtsbehelf kann allen Anfechtungsberechtigten gegenüber nur einheitlich erfolgen. Rechts...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Inhaltsadressat bei Grundsteuerwertbescheiden

Rz. 90 [Autor/Stand] Inhaltsadressaten bei Grundsteuerwertbescheiden sind nach § 179 Abs. 2 Sätze 1 und 2 i.V.m. § 181 Abs. 1 AO regelmäßig der- oder diejenigen, denen das Finanzamt den Gegenstand der Feststellung, also den Grundbesitz, zugerechnet hat. Inhaltsadressat kann aber ausnahmsweise auch ein anderer sein. Hierzu gehören z.B. derjenige, dem das Finanzamt den Grundst...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 6. Besonderheiten bei der Bekanntgabe

a) Rechtsnachfolge Rz. 180 [Autor/Stand] Der mit der gesonderten Feststellung von Grundsteuerwerten verfolgte Zweck würde nicht erreicht, wenn die Grundsteuerwertfeststellung im Fall der Rechtsnachfolge wirkungslos wäre. § 182 Abs. 2 AO schreibt deshalb vor, dass ein Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert auch gegenüber dem Rechtsnachfolger wirkt, auf den der Gegens...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Auswirkungen der Festsetzungsverjährung

Rz. 40 [Autor/Stand] Die gesonderte Feststellung von Besteuerungsgrundlagen ist grundsätzlich nicht mehr möglich, wenn bereits Feststellungverjährung eingetreten ist. Nach § 181 Abs. 1 Satz 1 AO i.V.m. § 169 AO unterliegt die Feststellung des Grundsteuerwertes einer selbständigen Feststellungsverjährung.[2] Die Feststellung wird daher allein durch einen bestimmten Zeitablauf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 1. Grundsätze

Rz. 85 [Autor/Stand] Jeder Verwaltungsakt und mithin auch jeder Grundsteuerwertbescheid, muss erkennen lassen, an wen er sich zur Klärung eines Einzelfalles richtet.[2] Lässt sich der Inhaltsadressat nicht genau bestimmen, ist der Bescheid nach § 125 Abs. 1 AO unheilbar nichtig. Das gleiche gilt, wenn die Behörde zwar einen bestimmten Inhaltsadressaten bezeichnet, dieser abe...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / L. Gesonderte Feststellungen beim Verwaltungsvermögen (Abs. 10)

Rz. 240 [Autor/Stand] In verfahrensrechtlicher Hinsicht war bereits durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 [2] in § 13b Abs. 2a ErbStG a.F. die gesonderte Feststellung für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer durch das für die Bewertung der wirtschaftlichen Einheit örtlich zuständige Finanzamt auf Angaben zum Verwaltungsvermögen ausgeweitet worden. Das aktuelle Recht ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Folgen fehlerhafter Bekanntgabe

Rz. 170 [Autor/Stand] Ohne Bekanntgabe wird der Grundsteuerwertbescheid nicht wirksam (§ 124 Abs. 1 Satz 1 AO). Das Gleiche gilt, wenn das Finanzamt den Bescheid zwar bekannt gegeben hat, die Bekanntgabe jedoch fehlerhaft ist. Die Rechtswirkungen des Bescheides treten dann nicht ein. Der unwirksame Bescheid wahrt weder die Feststellungsfrist noch ist er geeignet, eine Ablauf...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / E. Zuständigkeit für die gesonderte Feststellung der Grundsteuerwerte

Rz. 65 [Autor/Stand] Für die Feststellung der Grundsteuerwerte sind die Finanzämter sachlich zuständig (§ 16 AO; § 17 FVG). Der Erlass eines Feststellungsbescheids durch eine sachlich unzuständige Behörde kann bei Offenkundigkeit der Unzuständigkeit zur Nichtigkeit des Bescheides (§ 125 AO) führen. Ein Verstoß gegen die sachliche Zuständigkeit kann im Regelfall nicht über § ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Erbschaft- und Schenkungsteuer

Rz. 278 [Autor/Stand] Wird der Wert des Betriebsgrundstücks für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer benötigt (vgl. dazu oben, Rz. 246 ff.), ist der Grundstückswert für die Betriebsgrundstücke i.S.v. § 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG (vgl. oben, Rz. 125 ff.) nach § 157 Abs. 1 und 3 i.V.m. den §§ 159 und 176 bis 198 sowie für die Betriebsgrundstücke i.S.v. § 99 Abs. 1 Nr. 2 BewG (v...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 4. Bekanntgabeerleichterungen

Rz. 165 [Autor/Stand] Grundsteuerwertbescheide, die sich an Ehegatten und deren Kinder richten, können gem. § 183 Abs. 4 AO i.V.m. § 122 Abs. 7 AO in einer Ausfertigung unter der gemeinsamen Anschrift bekannt gegeben werden, solange dem Finanzamt keine ernstlichen Meinungsverschiedenheiten bekannt sind und kein Empfangsbevollmächtigter bestellt ist. Diese Erleichterung betri...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.4 Steuerrecht

Rz. 187 Das Mutterschaftsgeld und der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sind steuerfrei (§ 3 Nr. 1d EStG, § 1 Abs. 1 Nr. 6 SvEV). Wegen der Steuerprogression würde die Mutterschaftsgeldbezieherin eine niedrigere prozentuale Steuerbelastung haben als weiterbeschäftigte Frauen (je höher das Einkommen, desto höher die prozentuale Steuerbelastung). Um dies zu unterbinden, bestimmen ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Artfeststellung

Rz. 105 [Autor/Stand] In dem Feststellungsbescheid über einen Grundsteuerwert müssen nach § 219 Abs. 2 Nr. 1 BewG auch Feststellungen über die Art der wirtschaftlichen Einheit getroffen werden. Eine fehlende Artfeststellung kann in einem Ergänzungsbescheid nachgeholt werden. Die Art einer wirtschaftlichen Einheit wird zunächst durch die Vermögensart (vgl. § 218 BewG) bestimm...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Rechtsbehelfsbefugnis

Rz. 230 [Autor/Stand] Befugt, einen Rechtsbehelf[2] einzulegen, ist nur, wer geltend macht, durch einen Verwaltungsakt oder dessen Unterlassung beschwert zu sein. Beschwert wird durch einen Feststellungsbescheid derjenige, für den der Feststellungsbescheid bestimmt ist oder der von ihm betroffen wird. Wegen der dinglichen Wirkung der Feststellungsbescheide über Grundsteuerwe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Steuerliche Berater

Rz. 81 [Autor/Stand] Auch wenn der Stpfl. mit der Erledigung seiner Steuerangelegenheiten selbständige Steuerfachleute, z.B. Steuerberater oder -bevollmächtigte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, u.a., vgl. § 3 StBerG (im Folgenden steuerliche Berater), beauftragt, ist er der eigenen Verantwortlichkeit nicht ohne weiteres enthoben[2]. Ein leichtfertiges Handeln des S...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.2 Schema

Beide Firmen buchen ihre Umsätze mit Umsatzsteuer und ziehen jeweils ihre "eigene" Vorsteuer ab. Am Monatsende (Jahresende) meldet die Organgesellschaft ihre Umsätze und Vorsteuern an den Organträger, der mit seinen Umsätzen und Vorsteuern eine gemeinsame Umsatzsteuer-Voranmeldung (Jahreserklärung) erstellt. Die auf die Organgesellschaft entfallende Zahllast stellt auf Ebene...mehr

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Organschaft: Überblick über... / 4.1 Wirkung

Auch bei der Umsatzsteuer ist eine Organschaft möglich; die Umsätze der Organgesellschaft werden dann beim Organträger versteuert. Beide Unternehmen sind beim Finanzamt unter einer Steuernummer erfasst. Während für die Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer auch für die Organgesellschaft jeweils eine Steuererklärung abzugeben ist, sind die Umsätze und Vorsteuern der Organgesell...mehr

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Vorsteuerberichtigung bei Aufgabe einer von mehreren Tätigkeiten (zu § 15a UStG)

Kommentar Nachdem sich der EuGH und nachfolgend der BFH mit einem speziellen Thema zur Frage der Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG auseinandergesetzt hatten, nimmt nun auch die Finanzverwaltung zu der Frage Stellung, wie sich eine Änderung der Verhältnisse auf die Vorsteuerberichtigung auswirkt, wenn der Unternehmer eine von mehreren (steuerlich unterschiedlich zu beurte...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bekanntgabe an Empfangsbevollmächtigte

Rz. 160 [Autor/Stand] Haben mehrere Feststellungsbeteiligte einen Empfangsbevollmächtigten bestellt, ist der Bescheid diesem bekannt zu geben (Vgl. § 183 Abs. 1 Satz 1 AO). Das gilt auch bei einer vollbeendeten Gesellschaft.[2] Es gelten die Grundsätze wie bei einem Vertreter mit umfassender Vollmacht (siehe Rz. 155 ff.). Der Bescheid muss aber, um den Feststellungsbeteilige...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Bedeutung für die Besteuerung (Abs. 3)

Rz. 35 [Autor/Stand] Nach § 219 Abs. 3 BewG werden Grundsteuerwerte nur dann festgestellt, wenn und soweit sie für die Besteuerung von Bedeutung sind. Ist die subjektive Steuerbefreiung streitig, so kann der Streit allerdings nicht im Feststellungsverfahren über den Grundsteuerwert ausgetragen werden, sondern es muss grundsätzlich ein Grundsteuerwert festgestellt und der Str...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 5. Sonderfälle der Zurechnung

Rz. 125 [Autor/Stand] Bei Treuhandverhältnissen ist bereits beim Erlass des Grundsteuerwertbescheides zu prüfen, wem das Grundstück zuzurechnen ist. Folglich ist zu entscheiden, ob ein Treuhandverhältnis besteht und ob das Grundstück dem Treuhänder oder dem Treugeber zuzurechnen ist. Hat das Finanzamt das Grundstück dem Treuhänder zugerechnet, kann dieser nur gegen die Zurec...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / III. Bedeutung

Rz. 15 [Autor/Stand] Die Bedeutung des § 219 BewG liegt in der genauen gesetzlichen Festlegung, welche Bestandteile die Feststellung eines Grundsteuerwertes enthalten muss. Darüber hinausgehende Feststellungen gleich welcher Art sind unzulässig. Rz. 16 [Autor/Stand] Das gilt auch für die ggf. notwendige Aufnahme eines Wirkhinweises nach § 181 Abs. 5 AO.[3] Zwar handelt es sic...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / VI. Rechtsbehelfsbelehrung und Einlegung eines Einspruchs

Rz. 140 [Autor/Stand] Der Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert kann bis zu drei selbständige Feststellungen[2] enthalten, die auch selbständig anfechtbar sind. Dies erfordert, dass das Ziel des Einspruchs angegeben wird oder wenigstens durch Auslegung der Rechtsbehelfsschrift erkennbar ist. Sollen mehrere dieser Feststellungen angegriffen werden, so muss der jeweil...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Bedeutung der Vorschrift für die Erbschaft- und Schenkungsteuer sowie für die Grunderwerbsteuer

a) Erbschaft- und Schenkungsteuer Rz. 23 [Autor/Stand] Maßgebend für die Erbschafts- und Schenkungsbesteuerung sind nicht mehr die Einheitswerte des Grundbesitzes, sondern je nachdem, ob das Betriebsgrundstück, losgelöst von seiner Zugehörigkeit zu dem Gewerbebetrieb, zum Grundvermögen gehören würde (§ 99 Abs. 1 Nr. 1 BewG) oder einen Betrieb der Land- und Forstwirtschaft bil...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Grundsteuer und Gewerbesteuer

Rz. 264 [Autor/Stand] Gemäß § 19 Abs. 1 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[2] werden Einheitswerte auch für inländische Betriebsgrundstücke i.S.v. § 99 BewG festgestellt. Hierbei handelt es sich um einen Feststellungsbescheid i.S.v. § 179 Abs. 1 AO. Im Einheitswertbescheid sind gem. § 19 Abs. 3 Nr. 1 BewG in der bis zum 31.12.2024 geltenden Fassung[3] auch Fest...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Änderung von Grundlagenbescheiden

Rz. 210 [Autor/Stand] Grundlagenbescheide werden ungeachtet ihrer Bestandskraft mit ihrer Wirksamkeit für Folgebescheid verbindlich. Diese Bindungswirkung ergibt sich auch bei Änderungen eines Grundlagenbescheides wobei auf die Bestandskraft des Folgebescheides keine Rücksicht genommen wird. Die Korrektur des Folgebescheides wird über § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO ermöglicht....mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Bad... / 2. Bestimmung der wirtschaftlichen Einheit (Abs. 1)

Rz. 81 [Autor/Stand] § 25 Abs. 1 LGrStG BW bestimmt den Gegenstand der Bewertung und knüpft damit an § 24 Abs. 1 LGrStG BW an, der die wirtschaftliche Einheit als Bezugsgröße für die Bewertung des Grundbesitzes festlegt. Der Gesetzgeber lehnt sich an den in § 2 BewG verwendeten Begriff an. Das Bewertungsgesetz gibt selbst keine Begriffsbestimmung der wirtschaftlichen Einheit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / e) Überprüfung von Spendenbescheinigungen

Rz. 93 [Autor/Stand] Im Bereich der sog. Parteienfinanzierung [2] wurde 1989 mit dem Vereinsförderungsgesetz[3] eine Vertrauensschutzregelung für Spender, die an politische Parteien spenden, in § 10b Abs. 4 EStG eingeführt. Demnach darf der Stpfl. "auf die Richtigkeit der Bestätigung über Spenden und Mitgliedsbeiträge vertrauen, es sei denn, dass er die Bestätigung durch unla...mehr

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ZErb 09/2022, Zur erbschaft... / 1 Gründe

I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) ist Alleinerbin ihres im März 2009 verstorbenen Vaters. Zum Nachlass gehörte u.a. ein Grundstück mit einem 1951 erbauten Einfamilienhaus. Die Klägerin hatte dieses Haus gemeinsam mit ihrem Vater bewohnt und wohnte zunächst weiterhin im Obergeschoss. Demzufolge berücksichtigte der Beklagte und Revisionsbeklagte (Finanzamt –FA) b...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / (2) Erstellung der Steuererklärung und der Bilanz

Rz. 114 [Autor/Stand] Ist dem steuerlichen Berater lediglich ein sog. Einzelauftrag (s. Rz. 110) erteilt worden, beschränkt sich seine Aufgabe darauf, die Steuererklärung aufgrund der vom Mandanten selbst zusammengestellten Unterlagen vorzubereiten. Die Verantwortung des steuerlichen Beraters bezieht sich in diesen Fällen nur darauf, die angegebenen Werte ordnungsgemäß in di...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Verhältnis Grundlagen- zum Folgebescheid

Rz. 215 [Autor/Stand] Die Folge der selbständigen Feststellung der Besteuerungsgrundlage durch den Feststellungsbescheid über den Grundsteuerwert ist, dass die Feststellungen des Grundlagenbescheids nicht mit einem Rechtsbehelf gegen den Folgebescheid angegriffen werden können, der auf dem Grundsteuerwertbescheid beruht. Daraus ergibt sich weiter, dass gegen den Grundlagenbe...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / cc) Angestellte

Rz. 75 [Autor/Stand] Jeder Stpfl. darf die Bearbeitung von steuerlichen Angelegenheiten auf Angestellte übertragen (z.B.: Mitarbeiter der Steuerabteilung), die eine hinreichende Sachkunde in Steuerfragen besitzen[2]. Macht der Stpfl. von dieser Möglichkeit Gebrauch, so hat er sich innerhalb des ihm Möglichen und Zumutbaren zu vergewissern, ob die Hilfspersonen die ihnen über...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / II. Berichtigungserklärung

Rz. 129 [Autor/Stand] Nach dem Wortlaut des § 378 Abs. 3 AO waren bis zur Neufassung des § 371 AO durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz an die Berichtigung die gleichen Anforderungen zu stellen wie bei § 371 Abs. 1 AO (s. Rz. 125.1). Nach der Neufassung des § 371 AO durch das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz und das AO-Änderungsgesetz[2] kann hinsichtlich § 378 AO nicht mehr un...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Sorgfaltspflichten

Rz. 64 [Autor/Stand] An die von einem Stpfl. zu beachtende Sorgfalt dürfen generell keine überspannten Anforderungen gestellt werden. Bereits in einer Entscheidung des RG[2] finden sich dazu folgende Grundsätze, die auch heute noch Gültigkeit haben, in der Praxis aber viel zu wenig Beachtung finden: Es würde dem Geist der AO "überhaupt nicht entsprechen, bei Anwendung des § 4...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / H. Selbstanzeige (§ 378 Abs. 3 AO)

Schrifttum: Behrendt, Arbeitskreis I, 2. Referat, Steuerberater-Kongress-Report 1982, 245; Beyer, Selbstanzeige ab 1.1.2015 – Fallstricke in der Praxis, NWB 2015, 769; Beyer, Selbstanzeigenberatung: Unwirksamkeit der Selbstanzeige bei verspäteter Erklärung zur Einkommensteuer?, NWB 2015, 2473; Beyer, Erste bundesweite Verwaltungsanweisung zur Neuregelung der Selbstanzeige zum...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 2. Veranlagung

Rz. 331 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Die Mitteilung der Freistellung für das Steuerabzugsverfahren hat nur vorläufigen Charakter (> Rz 327). Erst bei der Veranlagung wird abschließend über die Steuerbefreiung entschieden (vgl BMF vom 03.06.1996, BStBl 1996 I, 644, formal aufgehoben). Dabei ist § 50d Abs 7–10 und 12 EStG zu beachten. Zu Einzelheiten > Rz 336 ff. Rz. 332 Stand: E...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / 1. Lohnsteuerabzug

Rz. 326 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Für die Deutschland zugewiesenen Gehaltsbestandteile (> Rz 263 ff) ist die > Lohnsteuer nach nationalen Regelungen zu bestimmen (deutsche Bewertungsregeln zB für > Reisekosten). Weist das DBA das Besteuerungsrecht jedoch (teilweise) dem anderen Vertragsstaat zu, darf der ArbG nicht ohne Beteiligung des FA vom Steuerabzug absehen. Das gilt b...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 1.3 Verhältnis zu den EU-Grundfreiheiten

Der EuGH hatte mit Urteil v. 29.11.2011[1] entschieden, dass die Sofortbesteuerung der niederländischen Wegzugsbesteuerung gegen Unionsrecht verstößt. Hieraus wurde abgeleitet, dass auch in Deutschland für die betriebliche Entstrickung eine Stundung entsprechend § 6 Abs. 5 AStG zu gewähren ist.[2]. Die Finanzverwaltung ist dem nicht gefolgt und vertrat die Auffassung, dass §...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.11.2 Sonderregelungen für den Wegzug oder die Verlegung des Mittelpunkts der Lebensinteressen in einen EU-/EWR-Staat

Bedingt durch die Rechtsprechung des EuGH und ein eingeleitetes Vertragsverletzungsverfahren hat Deutschland mit dem SEStEG[1] § 6 AStG grundlegend überarbeitet und – rückwirkend zum 1.1.2007[2] – Sonderregelungen, insbesondere ein Stundungskonzept eingeführt. Für den Wegzug eines EU-/EWR-Staatsangehörigen in einen EU-/EWR-Mitgliedstaaten erfolgten folgende Korrekturen: Die Ei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / Zusammenfassung

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Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Dirigenten

Rz. 1 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Dirigenten können abhängig vom Gesamtbild der Verhältnisse selbständig oder nichtselbständig tätig sein (> Arbeitnehmer Rz 15 ff; vgl Wolf, FR 2002, 202). Gastspielverpflichtete Dirigenten bei Theaterunternehmen sind grundsätzlich nichtselbständig tätig. Sie sind ausnahmsweise selbständig, wenn sie nur für kurze Zeit einspringen (BMF vom 05.1...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.3.1 Tatbestände einer vorzeitigen gewinnerhöhenden Auflösung

Der Ausgleichsposten ist nach § 4g Abs. 2 EStG 2022 vollständig aufzulösen, wenn ein Ereignis i. S. d. § 36 Abs. 5 Satz 4 EStG eintritt oder ein Steueranspruch aus der Auflösung des Ausgleichspostens gefährdet erscheint. Ferner erhält das zuständige Finanzamt die Möglichkeit, bei Gefährdung des Steueranspruchs aus der Auflösung des Ausgleichspostens vom Steuerpflichtigen ein...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.7 Vorübergehende Abwesenheit

Besteht bereits zum Zeitpunkt des Wegzugs die Absicht innerhalb von fünf Jahren zurückzukehren, erfolgt eine vorläufige Steuerfestsetzung gegen Stundung mit Sicherheitsleistung. Hintergrund ist hierfür die Regelung des § 6 Abs. 4 AStG, wonach die Steuerpflicht rückwirkend entfällt, wenn die Person innerhalb von fünf Jahren wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird. Das Finanza...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 2 Steuerverstrickung (Rechtslage bis einschließlich 2021)

Korrespondierend zur Behandlung des Verlusts des Besteuerungsrechts als Entnahme wird die Begründung des Besteuerungsrechts Deutschlands als Einlage behandelt (Verstrickung). Dabei ist der Wechsel von einem eingeschränkten zu einem uneingeschränkten Besteuerungsrecht nicht als Einlage zu behandeln, da das Wirtschaftsgut bereits steuerverstrickt war. Dies liegt insbesondere in...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / IV. Ortskräfte

Rz. 45 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Für die steuerliche Behandlung nicht entsandter Bediensteter der Auslandsvertretungen und nachgeordneter Dienststellen im Ausland (> Ortskräfte ) gilt Folgendes: Rz. 46 Stand: EL 131 – ET: 09/2022 Verzichten die Kassenstaaten in einem DBA auf die Besteuerung des Arbeitslohns, den ihre Dienststellen den am Dienstort im anderen Vertragsstaat eing...mehr