Fachbeiträge & Kommentare zu Finanzamt

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Haftung / 7.2 Bis 31.12.2019 geltende Haftung nach § 25d UStG

Durch den zum 1.1.2020 weggefallenen § 25d UStG sollte die Haftung auf Fälle beschränkt werden, in denen vorsätzlich im Rahmen einer Steuerhinterziehung (insbesondere im Rahmen organisierter Kriminalität) Vorsteuern erschlichen werden sollten. § 25d UStG hat sich weitgehend mit der Haftung als Teilnehmer an einer Steuerhinterziehung[1] gedeckt, sodass er zum 1.1.2020 durch §...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / V. Erbschaftsteuer

Rz. 16 Mit dieser Steuerart hat sich der Testamentsvollstrecker regelmäßig zu befassen.[24] Nach § 31 Abs. 5 ErbStG ist die Erbschaftsteuererklärung durch den Testamentsvollstrecker abzugeben. Die Vorschrift erscheint umfassend, ist aber in der Praxis vom Umfang der angeordneten Testamentsvollstreckung her zu verstehen. Nur im Rahmen seines zivilrechtlichen Aufgabenkreises h...mehr

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Haftung / 1.4 Haftung des Betriebsübernehmers

Wird ein Unternehmen oder ein in der Gliederung eines Unternehmens gesondert geführter Betrieb im Ganzen übereignet, haftet der Erwerber für Steuern, bei denen sich die Steuerpflicht auf den Betrieb des Unternehmens gründet, und für Steuerabzugsbeträge.[1] Bittet ein Kaufinteressent das Finanzamt um Auskunft über Rückstände an Betriebssteuern und Steuerabzugsbeträgen, für di...mehr

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Haftung / 1 Haftung des Vertreters (§ 69 AO)

Vertreter i. S. d. §§ 34 und 35 der Abgabenordnung (AO) haften für die vom Vertretenen geschuldete Umsatzsteuer, wenn diese infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der dem Vertreter auferlegten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder bezahlt wurde. Die Haftung umfasst ggf. auch die infolge der Pflichtverletzung zu zahlenden Säumniszuschläge. Di...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / C. Handlungspflichten bei Steuerhinterziehung durch den Erblasser – Schwarzgeldfälle

Rz. 27 Die Fälle, in denen der Erblasser zu Lebzeiten Einkünfte und/oder Erträgnisse hinterzogen hat, sind in der Erbrechtspraxis nicht gerade selten. Das Entdeckungsrisiko ist in den letzten Jahren stark gestiegen.[36] Strafrechtlich stellt sich i.d.R. kein Problem, weil der eigentliche Täter – der Erblasser – verstorben ist und eine etwaige strafrechtliche Verantwortlichke...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / 3. Sonderregelungen für Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater

Rz. 43 Eine "letzte Rettung" kann für einen Testamentsvollstrecker, der einer privilegierten Freiberufler-Berufsgruppe angehört, die Kenntnis von § 191 Abs. 2 AO darstellen. Bevor gegen einen Rechtsanwalt, Patentanwalt, Notar, Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder Vereidigten Buchprüfer wegen einer Pflichtverletzung i.S.v. § 69 AO, die ihm in Ausübung...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / II. Auslandsbankkonten

Rz. 58 Ein Fall aus der täglichen Praxis: Der Testamentsvollstrecker stellt fest, dass der Erblasser über erhebliche Vermögenswerte im Ausland verfügt und die daraus resultierenden nicht unerheblichen Zinseinkünfte in den letzten zehn Jahren dem deutschen Fiskus verschwiegen hat, ebenso wie seinem langjährigen Vermögensberater. Der Testamentsvollstrecker diskutiert die einge...mehr

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§ 15 Haftung des Testaments... / I. Haftung für Steuerhinterziehungen des Erblassers

Rz. 29 Gibt der Testamentsvollstrecker bei einer festgestellten Unrichtigkeit in früheren Steuererklärungen des Erblassers keine Berichtigung nach §§ 153 Abs. 1 S. 2, 34 AO ab, kann er sich der leichtfertigen Steuerverkürzung nach § 378 AO oder einer Steuerhinterziehung nach § 370 AO schuldig machen.[52] Den Testamentsvollstrecker trifft dann die persönliche Haftung für die ...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 4. Rechtsfolgen eines Verstoßes gegen die Anzeigepflicht

Die Erfüllung der Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 2 AO kann, wie auch die nach § 138 Abs. 1 AO, durch das Finanzamt mit den in §§ 328 ff. AO genannten Zwangsmitteln (vor allem Zwangsgeld) erzwungen werden.[1] Zudem gilt der Verstoß gegen die Anzeigepflicht nach § 138 Abs. 2 AO als Ordnungswidrigkeit nach § 379 Abs. 2 Nr. 1 AO.[2] Gleichwohl ist in der Praxis festzustellen, das...mehr

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Nichtveranlagungsbescheinigung / 3.3 Widerruf

Die Bescheinigungen werden unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt und müssen zurückgegeben werden, wenn das Finanzamt sie zurückfordert. Die Abstandnahme vom Steuerabzug kann danach (bei Einkünften aus Kapitalvermögen) aufgrund eines Freistellungsauftrags erfolgen, wobei die bis dahin freigestellten Erträge zu berücksichtigen sind.[1]mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / f) Praxisfall: Zeitvergütung als Steuersparmodell für den Erben

Rz. 40 Praxisfall Die Erblasserin verstarb Mitte 2002[87] Alleinerbin kraft Testierung aus 1996 ist die Tochter. Angeordnet ist Testamentsvollstreckung durch den Steuerberater für die Dauer von 20 Jahren. Das Testament enthält folgende Vergütungsregelung: "Für jedes Jahr erhält er Testamentsvollstrecker 1,5 % vom Bruttonachlass". Der Nachlass setzt sich wie folgt zusammen:mehr

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Nichtveranlagungsbescheinigung / Zusammenfassung

Begriff Kapitalerträge unterliegen in den Fällen des § 43 EStG regelmäßig einem Kapitalertragsteuerabzug. Durch eine sog. Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) kann der zum Steuerabzug Verpflichtete in den gesetzlich vorgesehenen Fällen vom Steuereinbehalt absehen und die Kapitalerträge "brutto" an den Gläubiger auszahlen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / VI. Buchführungs- und Auskunftspflichten

Rz. 25 Steuerliche Pflichten über die Aufzeichnung, Buchführung und Aufbewahrung von Unterlagen treffen den Testamentsvollstrecker nicht. Verantwortlich hierfür sind vielmehr die Erben, soweit sie die Steuerpflichtigen im Sinne der jeweiligen Steuergesetze sind. Dies gilt auch dann, wenn der Testamentsvollstrecker im Rahmen seiner Vollstreckung diese Pflichten gegenüber den ...mehr

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§ 5 Financial Planning und ... / gg) Alternative Investmentfonds (AIF)

Rz. 95 In diversifizierten Nachlässen finden sich geschlossene Fondsbeteiligungen mit einem Volumen von 5–10 % am Gesamtvermögen. Standen zunächst hohe Verlustzuweisungen im Fokus der Anleger, gelangten später Renditefonds mit hohem steuerfreiem Anteil (bedingt durch die Optierung zur Tonnagesteuer bei Schiffsbeteiligungen, Steuerfreibeträge für Einkünfte bei ausländischen I...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / a) Fehlende Rechtskraft von Vergütungstabellen

Rz. 48 Zur Rechtsnatur der sog. Vergütungstabellen ist zunächst festzustellen, dass es sich bei ihnen nicht um Regelungen handelt, die mit irgendeiner Rechtskraft ausgestattet wären oder auch nur gesetzesnahe Regelungskraft entfalten würden. Sie müssen daher von den Gerichten im Vergütungsrechtsstreit nicht anerkannt werden. Zu Recht verwendet der Deutsche Notarverein daher ...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / B. Erklärungs- und Mitwirkungspflichten

Rz. 6 Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden im Zeitpunkt des Erbfalls nicht alle in der Person des Erblassers nach Maßgabe der Einzelsteuergesetze bereits entstandenen Steuern erklärt und die daraus entstandenen Steuerschulden beglichen sein. Dies gilt insbesondere für die laufenden Steuern, wie Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Gewerbesteuer. Zum Todeszeitpunkt bereits entsta...mehr

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Nichtveranlagungsbescheinigung / 3.1 Antragsvordrucke und Bescheinigungsverfahren

NV-Bescheinigungen müssen auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken beantragt werden. Hierzu sind folgende Vordrucke veröffentlicht: Antrag auf Nichtveranlagungs-Bescheinigung für natürliche Personen – NV 1 A; Antrag auf Nichtveranlagungs-Bescheinigung für nichtnatürliche Personen in besonderen Fällen – NV 2 A; Antrag auf Nichtveranlagungs-Bescheinigung für nichtnatürliche Persone...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 2.2 Einzelheiten zu den Meldepflichten

In § 138 Abs. 2 AO sind nunmehr 4 Sachverhalte aufgeführt, bei deren Vorliegen eine Meldung an das zuständige Finanzamt erfolgen muss.[1] Diese Sachverhalte werden ergänzt durch den neuen § 138 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 AO, der für alle vier vorstehend aufgeführten Sachverhalte gilt. Gemeinsam ist den meldpflichtigen Vorgängen der erforderliche Bezug zum Ausland. Zu beachten ist, ...mehr

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Haftung / 3 Haftung des Gesellschafters einer Personengesellschaft

Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) als sehr einfache und beliebte Rechtsform hat ihre Tücken, wenn sie in eine finanzielle Schieflage gerät. Dann haften die Beteiligten mit ihrem privaten Vermögen für die Schulden, so wie das bei Personengesellschaften üblich ist. Insoweit kann das Finanzamt die Gesellschafter auch dann für Steuerschulden der GbR in Haftung nehmen, w...mehr

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Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.6 Personengesellschaften mit steuerbefreiten Gesellschaftern

Für Personengesellschaften kann grundsätzlich keine NV-Bescheinigung ausgestellt werden. Diese Kapitalertragsteuer kann regelmäßig nur über eine Einkommen-/Körperschaftsteuerveranlagung der Gesellschafter angerechnet werden. Somit ist selbst dann ein Steuerabzug vorzunehmen, wenn an der Gesellschaft Personen beteiligt sind, für die eine NV-Bescheinigung nach den o. g. Grundsä...mehr

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Haftung / 1.1 Haftung des gesetzlichen Vertreters

Gesetzliche Vertreter haften, soweit Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung der ihnen erfolgten Pflichten nicht oder nicht rechtzeitig festgesetzt oder erfüllt werden.[1] Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet regelmäßig eine zumindest grob ...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / V. Steuerliche Behandlung unangemessen hoher Testamentsvollstreckervergütung

Rz. 105 Der hinter dieser Problematik stehende Ausgangspunkt ist die Überlegung, dass eine unangemessen hohe Testamentsvollstreckervergütung gedanklich aufgeteilt und wie folgt betrachtet werden kann: Der Teil der Vergütung, der die anhand der Tabellen ermittelten Vergütungssätze übersteigt, ist unangemessen hoch. Zivilrechtlich soll der unangemessene Teil der Vergütung ein ...mehr

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Haftung / 4 Verjährung der ­Haftungsansprüche

Auch Haftungsansprüche unterliegen der Festsetzungsverjährung.[1] Für die Haftung aufgrund zivilrechtlicher Vorschriften (s. Tz. 2) gelten allerdings die Verjährungsvorschriften gem. §§ 195 ff. BGB bzw. die des Handelsrechts.[2] Die Festsetzungsfrist beträgt wie bei den Steuern 4 Jahre, bei Hinterziehung 10 Jahre und bei leichtfertiger Steuerverkürzung 5 Jahre.[3] Sie beginnt...mehr

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Haftung / 1.2 Haftung des Steuerhinterziehers

Wer eine Steuerhinterziehung (oder eine Steuerhehlerei) begeht oder an einer solchen Tat teilnimmt, haftet für die verkürzten Steuern und die zu Unrecht gewährten Steuervorteile sowie für die Zinsen nach § 235 AO und die Zinsen nach § 233a AO, soweit diese nach § 235 Abs. 4 AO auf die Hinterziehungszinsen angerechnet werden.[1] Praktisch erfasst werden damit Geschäftsführer ...mehr

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§ 4 Arten der Testamentsvol... / B. Regelfall: Abwicklungs- und Auseinandersetzungsvollstreckung

Rz. 2 Den gesetzlichen Regelfall beschreiben § 2203 BGB als (reine) Abwicklungsvollstreckung sowie § 2204 BGB als Auseinandersetzungsvollstreckung bei mehreren Erben. Entsprechend ihrer Stellung als gesetzlichem Regelfall greifen diese Regelungen immer dann, wenn der Erblasser zu den Aufgaben des Testamentsvollstreckers keine anderweitigen Bestimmungen getroffen hat und sich...mehr

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§ 21 Fallstudie 1: "Vergess... / 2. Erste Maßnahmen

Rz. 30 Grob strukturiert können folgende, regelmäßig erforderliche Maßnahmen unterschieden werden: Rz. 31 1. Inbesitznahme der Wohnung/des Hauses Rz. 32 2. Kont...mehr

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§ 10 Ordnungsgemäße Durchfü... / IV. Erbenermittlung

Rz. 14 Es ist natürlich auch denkbar, dass die Erben zunächst noch ermittelt werden müssen. Mitunter ist diese Aufgabe aufwendig, weil die Familienverhältnisse nicht bekannt oder – gerade bei familienexternen Testamentsvollstreckern – schwer aufzuklären sind. Die Nachwirkungen der Kriegszeiten der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts in Europa bedingen weitere Schwieri...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / 4. Erwerbsfolgezeitraumbezogene Lohnsummenregelung

Rz. 125 Um den 85 %-igen oder den 100 %-igen Verschonungsabschlag in voller Höhe behalten zu können, wird in der Regel nach Ablauf von fünf Jahren bzw. sieben Jahren geprüft, ob – taggenau gerechnet vom Zeitpunkt des Erwerbs[213] – die in den Folgeperioden addierten Lohnsummen 400 % bzw. 700 % (oder in Abhängigkeit von den Mitarbeiterzahlen die anderen Prozentsätze) der Ausg...mehr

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§ 12 Steuerliche Verantwort... / A. Einführung

Rz. 1 Wer als Testamentsvollstrecker tätig ist, sieht sich umfangreichen steuerlichen Verpflichtungen ausgesetzt, die ein nicht unerhebliches Haftungsrisiko in sich bergen.[1] Die Besonderheit der Testamentsvollstreckung besteht darin, dass Vermögen zivilrechtlich einer bestimmten Person zugeordnet ist, nämlich dem Erben, die Verwaltungsbefugnis hingegen bei einer anderen Pe...mehr

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Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.2.2 Bescheinigung nach § 44a Abs. 7 EStG

Ist der Gläubiger der Kapitalerträge nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG steuerbefreit, z. B. gemeinnütziger Verein, oder eine Stiftung des öffentlichen Rechts, die unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, die unmittelbar kirchlichen Zwecken dient, wird auch auf weitere Kapitalerträge grds. kein Steuerabzug einbe...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 1. Hintergrund

§ 138 Abs. 2 AO normiert verschiedene Meldepflichten eines inländischen Steuerpflichtigen, der Aktivitäten im Ausland entfaltet. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine natürliche Person oder eine juristische Person handelt.[1] Die Bestimmung gilt darüber hinaus auch für Personengesellschaften.[2] Der Gesetzgeber hat diese Pflichten vor allem deshalb geschaffen, um die z...mehr

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Auslandsbeteiligungen: Steu... / 3. Zeitpunkt und Form der Meldung

Nach § 138 Abs. 3 AO a. F. hatte die Meldung innerhalb von 5 Monaten nach dem Ablauf des Kalenderjahres zu erfolgen, in dem der meldepflichtigen Vorgang eingetreten ist. Für Vorgänge ab dem 1.1.2018 gilt die Neufassung des § 138 Abs. 5 AO. Die Meldung hat erst mit der Abgabe der Steuererklärung zu erfolgen, spätestens aber 14 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem der...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Nichtveranlagungsbescheinigung / 1.3 Bescheinigung nach § 44a Abs. 5 EStG

Nach § 44a Abs. 5 EStG ist die Kapitalertragsteuer bei betrieblichen Kapitalerträgen nicht einzubehalten, wenn die Kapitalertragsteuer bei dem Gläubiger der Kapitalerträge aufgrund der Art seiner Geschäfte auf Dauer höher wäre als die gesamte festzusetzende Einkommen- oder Körperschaftsteuer (dauernde Überbesteuerung). Dies ist durch eine Bescheinigung des für den Gläubiger ...mehr

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§ 14 Vergütung des Testamen... / VI. Abzugsfähigkeit der Testamentsvollstreckervergütung beim Erben

Rz. 108 Vom Grundsatz her ist wie folgt zu differenzieren:[199]mehr

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§ 24 Muster und Checklisten / V. Spezialvollmacht für Immobilienvermögen

Rz. 34 Muster 24.17: Spezialvollmacht für Immobilienvermögen Muster 24.17: Spezialvollmacht für Immobilienvermögen Ich, _________________________, geboren am _________________________, wohnhaft in _________________________, – nachfolgend "Vollmachtgeber" genannt – erteile hiermit meiner Ehefrau _________________________, geborene _________________________, geboren am ___________...mehr

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Annuitätendarlehen: Zins, T... / 6 Wie Fremdwährungsdarlehen richtig erfasst werden

Verbindlichkeiten wie Annuitätendarlehen sind zum Bilanzstichtag mit ihrem Rückzahlungsbetrag anzusetzen.[1] Sofern die Schuld in Euro geführt wird, ist der Bilanzansatz in der richtigen Höhe unproblematisch. Der (Darlehens-) Kontoauszug des Kreditinstituts gibt den korrekten Betrag vor, der abschließend noch mit dem eigenen Konto in der Buchführung abzustimmen ist. Bei Frem...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
ESt-Erklärung 2021 (Teil I)... / 1. Elektronische Abgabe der Einkommensteuererklärung

Grundsatz: Die Einkommensteuer (ESt) wird nach Ablauf des Kalenderjahres – sog. Veranlagungszeitraum (VZ) – nach dem Einkommen veranlagt, das der Steuerpflichtige in diesem VZ bezogen hat, soweit nicht nach § 43 Abs. 5 EStG (Kapitalerträge mit Abgeltungswirkung des Steuerabzugs) und § 46 EStG (bestimmte Arbeitnehmerfälle) eine Veranlagung unterbleibt. Grundsätzlich hat der Steue...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aufwendungen für freiwillig... / [Ohne Titel]

LRD Dipl.-Finw. Wilfried Apitz[*] Klimaschutz als weltweit zentrale Aufgabe ist wichtig, um drohende Gefahren für Mensch und Natur zu reduzieren. Der Klimawandel ist eine unserer größten Herausforderungen und schreitet unerbittlich fort; weltweit steigen die Treibhausgasemissionen stetig an. Erst wenn sich Treibhausgase nicht mehr vermeiden und reduzieren lassen, kommt deren ...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Steuerhinterziehung bei Kenntnis der Finanzbehörden

Leitsatz Keine Verlängerung der Festsetzungsfrist wegen Steuerhinterziehung bei Kenntnis der Steuerdaten durch die Finanzbehörden. Sachverhalt Die Kläger erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Bis 2008 betraf dies nur den Ehemann, ab 2009 erzielte auch die Klägerin diese Art von Einkünften. Sämtliche Daten wurden von den Arbeitgebern an die Finanzbehörden übermitt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Fischer/Pahlke/Wachter, Erb... / 2.1.4 Rechtslage für Erwerbe ab dem 25.6.2017

Rz. 8e Mit dem Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz – StUmgBG) hat der Gesetzgeber die Judikate des EuGH aufgegriffen. Die europarechtswidrige Optionsregelung des § 2 Abs. 3 ErbStG , die erst 2011 als Folge der EuGH-Entscheidung Mattner eingefügt wurde, wurde zurückgenommen. Diese Rückabw...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuerfreiheit von Supervisionsleistungen

Leitsatz 1. Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL erfasst auch Unterrichtseinheiten, die sich auf Ausbildung, Fortbildung oder berufliche Umschulung beziehen. Die Anforderungen, die der EuGH an die Steuerfreiheit des Schul- und Hochschulunterrichts stellt, gelten hierfür nicht. 2. Umsätze einer Supervisorin können nach Art. 132 Abs. 1 Buchst. j MwStSystRL steuerfrei sein. Norm...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Tatsächliche Durchführung eines Gewinnabführungsvertrags

Leitsatz Ein Gewinnabführungsvertrag erfordert, dass die darin begründete Verpflichtung zur Abführung des Gewinns auch tatsächlich innerhalb angemessener Zeit durchgeführt wird. Sachverhalt Zwischen der A-GmbH und deren Alleingesellschafter A wurde im Jahr 2002 ein Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. Dieser Vertrag entsprach den formellen Anforderungen. Im Rahmen einer Bet...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, BewG § 247 Bewertu... / 3 Ermittlung und Bereitstellung der Bodenrichtwerte (Abs. 2)

Rz. 38 Bereits nach § 193 Abs. 5 S. 1 und 3 BauGB ist es die Aufgabe der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte (§§ 192ff. BauGB) Bodenrichtwerte zu ermitteln und den zuständigen Finanzämtern für Zwecke der steuerlichen Bewertung mitzuteilen. Durch § 247 Abs. 2 BewG werden die Gutachterausschüsse i. S. d. §§ 192ff. BauGB ergänzend verpflichtet, Bodenrichtwerte jeweils auf d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 6.6 Begrenzung der Nutzungsdauer bei einer Abbruchverpflichtung (Abs. 4 S. 5)

Rz. 52 Eine Verkürzung der Restnutzungsdauer bzw. Begrenzung der Nutzungsdauer kommt nur bei einer bestehenden Abbruchverpflichtung für das Gebäude in Betracht. In diesen Fällen ist die Alterswertminderung gem. § 259 Abs. 4 S. 5 BewG auf das Verhältnis des Alters des Gebäudes im Hauptfeststellungszeitpunkt zur tatsächlichen Gesamtnutzungsdauer begrenzt. Die Formel zur Bestimm...mehr

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Roscher, BewG § 247 Bewertu... / 2.2 Abweichungen zwischen Grundstücksmerkmalen des Bodenrichtwertgrundstücks und des zu bewertenden Grundstücks (Abs. 1 S. 2)

Rz. 23 Ein Bodenrichtwert i. S. d. § 196 BauGB (Rz. 16) ist regelmäßig nicht nur ein Wert (eine Zahl), sondern das dem jeweiligen Bodenrichtwert zugrundeliegende Bodenrichtwertgrundstück ist untrennbar mit bestimmten wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen verknüpft. Nach § 13 Abs. 1 ImmoWertV ist der Bodenrichtwert bezogen auf 1 m² Grundstücksfläche des Bodenrichtwertgrunds...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 253 ... / 4.1.2.4 Begrenzung der Restnutzungsdauer bei einer Abbruchverpflichtung (Abs. 2 S. 6)

Rz. 29 Eine Verkürzung der Restnutzungsdauer bzw. Begrenzung der Restnutzungsdauer kommt gem. § 253 Abs. 2 S. 6 BewG nur bei bestehender Abbruchverpflichtung für das Gebäude in Betracht. In diesen Fällen ist die Restnutzungsdauer auf den Unterschiedsbetrag zwischen der tatsächlichen Gesamtnutzungsdauer (vom Baujahr bis zum Jahr der Abbruchverpflichtung) und dem Alter des Geb...mehr

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Roscher, GrStG, BewG § 259 ... / 3.1 Herleitung der Normalherstellungskosten

Rz. 12 Die Normalherstellungskosten (NHK) nach § 259 Abs. 1 BewG i. V. m. der Anlage 42, Teil II. zum BewG wurden de facto mehrstufig aus den Kostenkennwerten der Normalherstellungskosten 2010 (NHK 2010) in der Anlage 1 der SW-RL hergeleitet. Herleitung der Normalherstellungskosten (NHK) Vordergründig wurden die NHK aus den Pauschalherstellungskosten (PHK) abgeleitet, die im R...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fertigungsstraßen von Autoherstellern keine Bauwerke im Sinne der Bauabzugsteuer

Leitsatz Das FG Berlin-Brandenburg urteilte, dass automatisierte Fertigungsstraßen von Automobilherstellern keine "Bauwerke" im Sinne des § 48 Abs. 1 Satz 3 EStG sind, sodass Baumaßnahmen an diesen Straßen keinen Bauabzugsteuereinbehalt auslösen. Sachverhalt Geklagt hatte ein Betrieb der Automobilindustrie, der - unter anderem bei Daimler, Audi und Opel - Fertigungsroboter zu...mehr

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Der Datenzugriff der Steuer... / b) Am Tag der Durchsuchung

Erkunden der DV-Systeme, der Speicherorte, der Zugangsvoraussetzungen und der IT-Verantwortlichen: Zunächst einmal wird durch die IT-Fahndung überprüft, welche DV-Systeme am Durchsuchungsort vorgefunden werden. Auch müssen die Speicherorte verfahrensrelevanter Daten festgestellt werden und wie der Zugriff auf diese Daten erfolgen kann. In Unternehmen mit entsprechenden IT-Ri...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Praxisfall: Verlängerte Fes... / I. Einleitung

In Einzelfällen berufen sich Finanzämter auf eine verlängerte steuerliche Verjährungsfrist von fünf bzw. zehn Jahren bei Leichtfertigkeit bzw. Vorsatz (§ 169 Abs. 2 S. 2 AO). Dann kommt es darauf an, für welche Umstände das FA die Darlegungs- und Feststellungslast trägt. Hierbei ist zu sehen, dass es sich bei Verschulden i.S.d. § 169 Abs. 2 S. 2 AO um eine bußgeld- bzw. stra...mehr