Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

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Genossenschaften und deren ... / 3. Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) bei Genossenschaften

Die vGA ist vereinfacht dargestellt das körperschaftsteuerliche Einkommenskorrektiv, wenn eine Körperschaft auf Veranlassung ihres/ihrer Gesellschafter steuerlich wirksame Vermögensminderungen oder verhinderte Vermögensmehrungen erleidet, oftmals dergestalt, dass Gesellschafter(-Geschäftsführer) oder denen nahestehende Personen überhöhte Vergütungen/Zinsen/Mieten erhalten od...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 8. Hürde: Eintragung des Förderzwecks und Gründungsprüfung

Nach § 1 Abs. 1 GenG können nur Gesellschaften von nicht geschlossener Mitgliederzahl, deren Zweck darauf gerichtet ist, den Erwerb oder die Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb zu fördern, die Rechte einer eG erwerben. Als Besonderheit müssen eG i.R.d. Gründungsprüfung gem. § 11 Abs. 2 Nr. 3 GenG ein...mehr

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Genossenschaften und deren ... / a) Grundsätze

Einzugehen ist hier noch auf die in § 22 KStG gesetzlich verankerte und in R 22 KStR 2022 in 13 Absätzen behandelte Besonderheit der Rückvergütungen von Genossenschaften an ihre Mitglieder, welche insoweit zum Betriebsausgabenabzug zugelassen werden, als die dafür verwendeten Beträge im Mitgliedergeschäft erwirtschaftet worden sind. Der Gesetzgeber will dabei der Eigenart vo...mehr

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Genossenschaften und deren ... / 2. Laufende Besteuerung

Wie bei anderen Körperschaften hat die Genossenschaft ihr Einkommen durch Betriebsvermögensvergleich i.S.d. § 4 Abs. 1 EStG zu versteuern und nach § 23 Abs. 1 EStG einem Steuersatz von 15 % zu unterwerfen, alle Einkünfte sind solche aus Gewerbebetrieb, § 8 Abs. 2 KStG. Da nach § 8 Abs. 1 KStG das Einkommen nach den Vorschriften des KStG und EStG zu ermitteln ist, finden gem....mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / a) Beitrag

Rz. 122 Der Beitrag eines Gesellschafters kann nach der neuen Legaldefinition in § 709 Abs. 1 BGB als Oberbegriff – in weitgehender Übernahme von § 706 Abs. 3 BGB alt[227] – in jeder Förderung des gemeinsamen Zwecks, auch in einer solchen, die nicht bilanzierungsfähig ist, wie bspw. der Leistung von Diensten (d.h. alle denkbaren Förderungsleistungen),[228] bestehen. Rz. 123 D...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / a) Geschäftsführung

Rz. 182 Das MoPeG bringt eine strikte Trennung von Geschäftsführungsbefugnis (§ 715 BGB) und Vertretung (§ 720 BGB). Zitat "Geschäftsführung ist jede zur Förderung des Gesellschaftszwecks ausgeübte Tätigkeit, mit Ausnahme solcher Maßnahmen, die die Grundlagen der Gesellschaft betreffen".[371] "Das Geschäftsführungsrecht gehört zu den unentziehbaren Rechten eines jeden Gesellsc...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Beiträge, Stimmkraft, Anteil an Gewinn und Verlust

Rz. 120 Die Neuregelung des § 709 BGB (Beiträge; Stimmkraft; Anteil an Gewinn und Verlust) – § 709 BGB alt regelte die gemeinschaftliche Geschäftsführung – hat folgenden Wortlaut: (1) Der Beitrag eines Gesellschafters kann in jeder Förderung des gemeinsamen Zwecks, auch in der Leistung von Diensten, bestehen. (2) Im Zweifel sind die Gesellschafter zu gleichen Beiträgen verpfl...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 2. Außerordentliche Kündigung

Rz. 299 Ist für das Gesellschaftsverhältnis eine Zeitdauer vereinbart (Fall einer befristeten Gesellschaft), ist die Kündigung der Mitgliedschaft durch einen Gesellschafter nach der allgemeinen Regelung in § 725 Abs. 2 S. 1 BGB vor dem Ablauf dieser Zeit zulässig, wenn ein "wichtiger Grund" vorliegt. Rz. 300 Ein wichtiger Grund liegt gemäß § 725 Abs. 2 S. 2 BGB insbesondere (...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 3. Mehrbelastungsverbot (Fehlen einer Nachschusspflicht, § 710 BGB)

Rz. 134 Die Neuregelung des Mehrbelastungsverbots in § 710 BGB – § 710 BGB alt regelte die Übertragung der Geschäftsführung – hat in wesentlicher Übernahme von § 707 BGB alt[258] folgenden Wortlaut: Zur Erhöhung seines Beitrags kann ein Gesellschafter nicht ohne seine Zustimmung verpflichtet werden. Die §§ 728a und 737 bleiben unberührt. Rz. 135 Nach § 710 S. 1 BGB kann ein G...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 1. Kündigungsvoraussetzungen

Rz. 357 Ein Gesellschafter kann die Gesellschaft nach § 731 Abs. 1 S. 1 BGB jederzeit aus "wichtigem Grund" ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (mit auflösender Wirkung) kündigen (jederzeitige Auflösbarkeit einer Dauerrechtsbeziehung aus wichtigem Grund als allgemeines Prinzip),[627] wenn ihm (als Ausfluss des Verhältnismäßigkeitsprinzips)[628] die Fortsetzung der Gesellsc...mehr

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§ 2 Die Gesellschaft bürger... / 9. Beschlussfassung (§ 714 BGB)

Rz. 174 Die Neuregelung des § 714 BGB regelt – in Abgrenzung zur Geschäftsführung (vgl. § 715 BGB) – die Grundlagen der gesellschaftsinternen Willensbildung und Entscheidungsfindung durch Beschlussfassung[355] (wohingegen § 714 BGB alt die Vertretungsmacht geregelt hat): Gesellschafterbeschlüsse bedürfen der Zustimmung aller stimmberechtigten Gesellschafter. Rz. 175 Die Regel...mehr

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Abschreibung: Änderung des ... / 3 Anlass einer freiwilligen Planänderung

Häufigster Anlass einer freiwilligen Planänderung ist der Übergang von einer Abschreibungsmethode auf eine andere. Voraussetzung für einen solchen Methodenwechsel ist, dass die neue Abschreibungsmethode sachlich begründet ist. Davon ist auszugehen, wenn die neue Abschreibungsmethode dem Nutzungsverlauf besser entspricht als die bisherige. Ein nachträglicher Wechsel der Absch...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.6 Umfang der Förderung (Abs. 1 Satz 4 und 5)

Rz. 43 Abs. 1 Satz 4 und 5 enthalten Regelungen zum Umfang der Förderung von Aktivierungs- und beruflichen Eingliederungsmaßnahmen. Abs. 1 Satz 4 beschränkt die Förderung auf die angemessenen Kosten für die Teilnahme an der Aktivierungs- bzw. beruflichen Eingliederungsmaßnahme. Zudem fordert das Gesetz, dass die Förderung für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Dazu ...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.7 Dauer der Maßnahmen und der Förderung (Abs. 2)

Rz. 50 Abs. 2 regelt die Dauer von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung. Grundsätzlich sind die Maßnahmen nach dem Wortlaut des Gesetzes an keine Dauer gebunden. Abs. 2 Satz 1 legt insoweit lediglich fest, dass die Dauer von Einzel- oder Gruppenmaßnahmen deren Zweck und Inhalt entsprechen muss. Das bedeutet für die Auslegung des Gesetzes, dass insbesondere...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bündelt Regelungen zur Förderung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung einschließlich des Verfahrens mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Rz. 2a Die Förderung kann Ausbildungsuchenden, Arbeitslosen und von Arbeitslosigkeit bedrohten Arbeitsuchenden zugutekommen, nicht aber Arbeitsuchenden, die nicht von Arbeitslosigkeit b...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.4 Ermessen

Rz. 35 Leistungen für die Teilnahme an Aktivierungs- und beruflichen Eingliederungsmaßnahmen sind Ermessensleistungen (Ausnahme: Abs. 7). Die Agenturen für Arbeit und die Jobcenter haben dementsprechend nach pflichtgemäßem Ermessen darüber zu entscheiden, ob sie Förderleistungen erbringen und wenn ja, in welchem Umfang sie den Ausbildungsuchenden, Arbeitslosen und von Arbeit...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.5 Versicherungpflichtige Arbeitsaufnahme in der EU bzw. im EWR (Abs. 1 Satz 3)

Rz. 39 Abs. 1 Satz 3 eröffnet die Förderung auch in Fällen der Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraums. Dabei stellt die gesetzliche Regelung sicher, dass Arbeitslosigkeit durch die aufzunehmende Beschäftigung in jedem Fall...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.17 Leistungsverfahren

Rz. 127 Die Förderung von Aktivierungs- bzw. beruflichen Eingliederungsmaßnahmen setzt einen Antrag voraus (§ 323 Abs. 1 Satz 1), zumindest muss die Zustimmung der geförderten Person vorliegen, die sodann als Antrag zu werten ist (vgl. § 323 Abs. 1 Satz 3 und 4). Im Hinblick auf das Meistbegünstigungsprinzip sollten auf eine Förderung oder deren Notwendigkeit gerichtete Auss...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 45 ist ursprünglich durch das Gesetz zur Reform der Arbeitsförderung v. 27.3.1997 (BGBl. I S. 594) mit Wirkung zum 1.1.1998 mit anderem Inhalt in Kraft getreten. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente v. 21.12.2008 (BGBl. I S. 2921) mit Wirkung zum 1.1.2009 neu gefasst. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur ...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.2 Förderungsfähiger Personenkreis, Maßnahmen und Maßnahmeziele

Rz. 8 Förderungsfähig nach Abs. 1 sind Ausbildungsuchende, Arbeitsuchende, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind, sowie Arbeitslose. Diesen Personenkreis definiert das SGB III selbst. Arbeitsuchende, die nicht von Arbeitslosigkeit bedroht sind, gehören nicht zum förderungsfähigen Personenkreis. Sie stehen, da sie auch nicht arbeitslos und deshalb förderungsberechtigt sind, i...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.9 Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (Abs. 4)

Rz. 67 In die Regelungen der Abs. 4 bis 7 zum Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein sind die früheren Regelungen in § 421g a. F. aufgegangen. Rz. 68 Der Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ist ein Papier mit Förder- und Vergütungszusage. Es enthält gegenüber der Person, der der Gutschein durch die Agentur für Arbeit ausgehändigt wird, eine Förderzusage in Bezug auf die ...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.15 Dauer der Maßnahme bei besonders erschwerter beruflicher Eingliederung (Abs. 8)

Rz. 115 Abs. 8 ist als Ausnahmeregelung zu verstehen. Die Vorschrift grenzt spezifische Fälle von den Regelungen in Abs. 2 Satz 2 und Abs. 4 Satz 3 Nr. 3 ab. Beide Vorschriften betreffen die Dauer von Maßnahmen, die bei Arbeitgebern durchgeführt werden. Abs. 2 Satz 2 bestimmt, dass Maßnahmen oder Teile von Maßnahmen, die nach Abs. 1 bei Arbeitgebern durchgeführt werden, jewe...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.1 Überblick

Rz. 3-4 Ziel der Vorschrift ist es, zusammenfassend ein Förderungsangebot zu unterbreiten, mit dem entsprechend dem individuellen Bedarf im Einzelfall zielgerichtete und passgenaue Angebote zur Unterstützung der Aktivierung bzw. beruflichen Eingliederung gefördert werden können, die aufgrund ihrer Intensität nur von kurzer Dauer und doch gleichwohl den betroffenen Personenkr...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.12 Höhe der Vermittlungsvergütung (Abs. 6)

Rz. 91 In der Verwaltungspraxis besteht der Zahlungsanspruch des privaten Arbeitsvermittlers gegen die Agentur für Arbeit. Als diejenige Person, die den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein erhalten und den Vermittlungsvertrag mit dem privaten Arbeitsvermittler geschlossen hat, hat der Arbeitslose den Anspruch auf die Vergütungszahlung gegen die Agentur für Arbeit. Die Ag...mehr

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Jung, SGB VII § 45 Vorausse... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist Nachfolgenorm des § 560 Abs. 1 Satz 1 und 5, Abs. 2 RVO und wurde zum 1.1.1997 durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) in das SGB VII eingeordnet. Eine Anpassung an das neue SGB IX erfuhr Abs. 2 zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046). Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistunge...mehr

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Jung, SGB VII § 52 Anrechnu... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) mit Wirkung zum 1.1.1997 in das SGB VII eingefügt. Vorgängernorm war § 560 Abs. 1 Satz 2 bis 4 RVO. Zugleich mit der Abschaffung der Arbeitslosenhilfe und Einführung des SGB II wurde durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.8 Vergabe von Maßnahmen (Abs. 3)

Rz. 57 Abs. 3 bevollmächtigt die Agenturen für Arbeit dazu, Träger von Maßnahmen wie auch Arbeitgeber unmittelbar mit der Durchführung von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung zu beauftragen. Hierbei haben die Agenturen für Arbeit allerdings Vergaberecht anzuwenden, als das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, die Vergabeverordnung und die Verdingungsor...mehr

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Jung, SGB VII § 47 Höhe des... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Norm wurde durch das Unfallversicherungs-Einordnungsgesetz (UVEG) v. 7.8.1996 (BGBl. I S. 1254) zum 1.1.1997 in das SGB VII eingefügt. Kurz darauf folgte eine Neufassung des Abs. 1 Satz 1 durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Behandlung von einmalig gezahltem Arbeitsentgelt v. 12.12.1996 (BGBl. I S. 1859). Eine Entscheidung des BVerfG zur Behandlung der Einmalzahl...mehr

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Sauer, SGB III § 296 Vermit... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Vereinfachung der Wahl der Arbeitnehmervertreter in den Aufsichtsrat v. 23.3.2002 (BGBl. I S. 1130) zum 27.3.2002 neu gefasst. Durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) wurde Abs. 4 mit Wirkung zum 1.1.2004 geändert. Abs. 3 wurde mit Wirkung zum 1.1.2005 geändert durch d...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.10 Vorlagepflichten

Rz. 81 Abs. 4 Satz 4 und 5 schreiben dem ausgewähltem Träger vor, den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein der Agentur für Arbeit vorzulegen. Dabei hat der Gesetzgeber aus Zweckmäßigkeitsgründen und zur Reduzierung der aufzuwendenden Bürokratie unterschiedliche Vorlagepflichten in zeitlicher Hinsicht vorgesehen. Maßnahmeträger i. S. v. Abs. 4 Satz 3 Nr. 1 und Arbeitgeber ...mehr

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Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 3 Rechtsprechung

Rz. 128 Ein schriftlicher Vermittlungsvertrag muss nicht bereits vor der ersten Vermittlungstätigkeit für den Arbeitsuchenden geschlossen sein, wenn diese Vermittlungstätigkeit erfolglos und damit vergütungsrechtlich unerheblich geblieben ist. Es ist vielmehr ausreichend, wenn ein schriftlicher Vermittlungsvertrag geschlossen ist, bevor die (spätere) vergütungsrechtlich rele...mehr

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Sauer, SGB III § 296 Vermit... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift befasst sich mit Honorarvereinbarungen zwischen Arbeitsvermittlern und Arbeitsuchenden. Gegenleistung für das Honorar ist die Vermittlung einer Arbeitsstelle. Honorarvereinbarungen zwischen einem Arbeitsvermittler und einem Arbeitgeber regelt das SGB III in Bezug auf die Vermittlung eines Arbeitnehmers nicht (mehr). Solche Verträge richten sich nach priv...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.13 Ausschluss von der Vermittlungsvergütung

Rz. 104 Die Auszahlung der Vermittlungsvergütung kann aufgrund eines dem privaten Arbeitsvermittler nicht bekannten oder nicht beeinflussbaren Ereignisses entfallen. Eine Nebenbestimmung des Aktivierungs- und Vermittlungsgutscheins, dass die Gültigkeitsdauer bei Ende der Arbeitslosigkeit ohne Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung endet, ist wirksam, wenn sie ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 45 Maßnahm... / 2.16 Ausländer mit Aufenthaltsgestattung (Abs. 9)

Rz. 126a Abs. 9 bezieht Ausländer mit Aufenthaltsgestattung in die Förderung nach den Abs. 1 bis 8 ein. Dies geschieht durch Verweisung auf die ebenfalls zum 1.8.2019 in Kraft getretene Vorschrift des § 39a. Dort ist bereits geregelt, dass Ausländer mit Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz, die aufgrund des § 61 AsylG keine Erwerbstätigkeit ausüben dürfen, Leistungen na...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 296 Vermit... / 2.2 Vergütungsanspruch

Rz. 10 Abs. 2 geht von der Überlegung aus, dass der private Arbeitsvermittler auf sein Risiko tätig wird und ihm ein Vergütungsanspruch nur bei erfolgreicher Vermittlungstätigkeit und seit 1.1.2022 bei erfolgter Information des Arbeitsuchenden nach Maßgabe des § 299 (ebenfalls seit dem 1.1.2022 bei grenzüberschreitenden Arbeitsvermittlungen) zustehen soll. Die Informationen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Thomas, Einzelfragen zur Gestellung eines Kfz nach dem JStG 1996, DStR 1996, 1859; Urban, Privatnutzung mehrerer Dienstwagen und Nutzungsgemeinschaften, FR 1996, 741; Korn, Zum JStG 1996, KÖSDI 1996, 10 562; Broudré, Nutzung betrieblicher Kfz zu Privatfahrten, DB 1997, 1197; Böhlk-Lankes, Die sog Dienstwagenbesteuerung, BB 1997, 1122; Söhn, Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsst...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Zivilschutz

Stand: EL 131 – ET: 04/2023 In Deutschland wird der Zivilschutz unter der Leitung des Bundesministeriums des Inneren durch das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe organisiert. Daneben erfolgt die Durchführung der technischen Unterstützung in Notlagen durch das Technische Hilfswerk (THW). Auch das THW gehört als rechtsfähige Bundesanstalt zum Bundesministeriu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / VIII. Beispielsfälle

Tz. 85 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Sachverhalt 1: Der Deutsche Rote Kreuz e. V. in B hat ein neues Gebäude errichtet. In ihm befinden sich Räume für die Verwaltung, Unterrichts- und Schulungsräume und die Hausmeisterwohnung. Ergebnis 1: Wegen der gemeinnützigen Betätigung (Förderung der Wohlfahrtspflege) kann für die Verwaltungsräume und die Unterrichts- und Schulungsräume eine...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung

Tz. 43 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Die Steuerbefreiung hängt von zwei Voraussetzungen ab: Die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft muss als solche nach den Vorschriften der §§ 51–68 AO (Anhang 1b) als gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienend anerkannt sein (subjektive Voraussetzung); der Grundbesitz muss unmittelbar für die steuerbegünstigten Zwecke genutzt w...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / c. Der Leistungsbezieher im BVG – Kriegsopferfürsorge

In Art. 7 des Bürgergeldentwurfsgesetzes war eine Sonderbehandlung von Erbschaften anfänglich ebenfalls nicht vorgesehen. Art. 7 bezieht sich auf das Bundesversorgungsgesetz (BVG), das bis jetzt noch das Grundlagengesetz des sozialen Entschädigungsrechts (§ 5 SGB I) ist. Gesetze wie das Soldatenversorgungsgesetz, das Opferentschädigungsgesetz, das Impfschadensgesetz etc. verw...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / b) Gewinnung von Bodenschätzen

Rn. 154 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Bodenschätze sind selbstständig abnutzbare WG, die aus dem Boden gewonnen werden. Neben der eigentlichen Gewinnung, dh der Förderung, ist auch die Vorbereitung der Ausbeutung begünstigt. Nicht begünstigt nach dieser Vorschrift sind sonstige selbstständige gewerbliche Leistungen im Zusammenhang mit der Bodenschatzgewinnung. Rn. 155–157 Stand:...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Hörster, Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht – Maßnahmen zur steuerrechtlichen Förderung von umweltfreundlichem Verhalten, NWB 2019, 3202; Titgemeyer, Kritische Würdigung der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht, DStZ 2020, 16; Eichholz, Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht sowie weite...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Sport-/Yachthäfen der öffentlichen Hand

Tz. 77 Stand: EL 131 – ET: 04/2023 Juristische Personen des öffentlichen Rechts erfüllen stets die subjektiven Voraussetzungen einer Befreiung wegen Gemeinnützigkeit (§ 3 Abs. 1 Nr. 3a GrStG, Anhang 12d). Es ist daher nur noch zu prüfen, ob objektiv mit der Unterhaltung eines Yacht- und Bootshafens ein gemeinnütziger Zweck im Sinne der §§ 51ff. AO (Anhang 2) verfolgt wird. Da...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Tipke, Übertragung von Einkunftsquellen, StuW 1977, 293; Tipke, Bezüge und Abzüge im ESt-Recht, StuW 1980, 1; Biergans/Stockinger, Zum Einkommensbegriff und zur persönlichen Zurechnung von Einkünften im ESt-Recht, FR 1982, 1 und 25; Wolff-Diepenbrock, Einnahmen und Aufteilung bei Einnahmen, DB 1986, 242; Ruppe, ESt-rechtliche Positionen bei Rechtsnachfolge, DStJG Bd 10 (1987), 4...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Die Entstehungsgeschichte des § 8 EStG

Rn. 1a Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Seit dem EStG 1934 galt die Vorschrift des § 8 EStG bis zum StÄndG 1977 unverändert. Das StÄndG 1977 (BStBl I 1977, 224) hat § 8 Abs 2 EStG um den S 2, der den Sachbezug durch ArbN betrifft, mit dem Verweis auf die Sachbezugs-VO ergänzt. Soweit die Sachbezugs-VO eingreift, wurden die Sachbezüge erstmals bundeseinheitlich festgelegt. Rn. 2 Sta...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / K. Bewertungsabschlag bei verbilligter Wohnungsüberlassung an ArbN (§ 8 Abs 2 S 12 EStG)

Schrifttum: Schmidt, Verbilligte Wohnungsvermietung an ArbN, NWB 2021, 832. Rn. 546 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Steuervergünstigung des § 8 Abs 2 S 12 EStG (Bewertungsabschlag) ist durch Art 2 Nr 6 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451, 2457 eingefügt worden u...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Keine Geltung des § 8 Abs 1 S 2 EStG für bestimmte Gutscheine und Geldkarten (§ 8 Abs 1 S 3 EStG)

Rn. 302 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die durch das Gesetz zur weiteren Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (BGBl I 2019, 2451) erfolgte Einfügung des § 8 Abs 1 S 3 EStG verfolgt das Ziel, bestimmte zweckgebundene Gutscheine und Geldkarten, die die Kriterien des § 2 Abs 1 Nr 10 ZahlungsdiensteaufsichtsG (ZAG) erfüllen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Luf Verluste (§ 2a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG)

Rn. 64 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Die Verlustausgleichsbeschränkungen des § 2a Abs 1 S 1 Nr 1 EStG gelten für Einkünfte aus einer in einem Drittstaat belegenen luf Betriebsstätte. Rn. 65 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Bei Anwendbarkeit eines DBA mit Freistellungsklausel werden die Verluste aus einer in einem Drittstaat belegenen luf Betriebsstätte schon nach DBA nicht berücksicht...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Entstehungsgeschichte

Rn. 1a Stand: EL 164 – ET: 04/2023 Der LStJA durch den ArbG, geregelt in § 42b EStG, ist als einzige von insgesamt 4 Vorschriften (§§ 42, 42a EStG – LStJA durch das FA; § 42b EStG – LStJA durch den ArbG; § 42c EStG – örtliche Zuständigkeit der FA im LSt-Verfahren) aus den bis zum Kj 1990 geltenden Regelungen zum LStJA übrig geblieben. Rn. 2 Stand: EL 164 – ET: 04/2023 § 42 EStG...mehr

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ZErb 04/2023, Was hat das n... / a. In der Kritik: die unterschiedliche Konkretisierung des Nachranggrundsatzes durch immer neue Differenzierung von Lebenssachverhalten

Die vorstehenden Ausführungen zeigen, dass Erbschaften in nachrangig ausgestalteten Sozialleistungsgesetzen nicht gleichbehandelt bzw. berücksichtigt werden. Die Unterschiede sind selbst für eine juristisch ausgebildete Person schwerlich bis gar nicht nachzuvollziehen bzw. nicht mehr zu verstehen. Mit überzeugenden Gründen für eine solche Differenzierung hält sich der Gesetz...mehr