Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Zeitlicher Anwendungsbereich

Rn. 41 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 EStG findet ebenso wie die anderen Vorschriften des X. Abschnitts ab dem VZ 1996 Anwendung. § 62 Abs 2 EStG ist in der durch das ZuwanderungsG v 30.07.2004 (BGBl I 2004, 1950) geänderten Fassung ab dem VZ 2005 anzuwenden (§ 52 Abs 61a EStG aF); bis 2004 gilt § 62 Abs 2 S 1 EStG. § 62 Abs 2 idF des Art 2 Nr 2 des Gesetzes v 13.12.2006, BG...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Drenseck, Aufwendungen für berufliche Bildungsmaßnahmen, DStR 2004, 1766; Kanzler, WK bei Teilnahme an einer Auslandsgruppenreise und einer Fortbildungsveranstaltung, NWB 2010, 1800; Pezzer, Das Aufteilungsverbot ist aufgehoben; wie geht es weiter?, Eine erste Einschätzung des Beschlusses des BFH v 21.09.2009, GrS 1/06, DStR 2010, 93. Verwaltungsanweisungen: R 9.2 LStR 2015. Rn....mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Faschingsveranstaltungen

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Förderung des traditionellen Brauchtums in seinen Erscheinungsformen ist seit dem 01.01.1990 als steuerbegünstigte gemeinnützige Betätigung anerkannt (§ 52 Abs. 2 Nr. 23 AO, Anhang 1b). Zum begünstigen traditionellen Brauchtum zählen auch Karneval, Fastnacht, Fasching. Werden anlässlich von traditionellen Brauchtumsveranstaltungen (wie: Karnevals-, ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Beispielfälle für eigenwirtschaftliche Interessen

Tz. 41 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Wirtschaftliche Interessen stehen z. B. bei den nachfolgenden Einrichtungen im Vordergrund, bei Obst- und Gartenbauvereinen; einem Fremdenverkehrsverband, den Landesfremdenverkehrsverbänden, den Fremdenverkehrsvereinen auf örtlicher Ebene (s. RFH vom 20.05.1941, RStBl 1941, 506 und s. Vfg. der OFD Frankfurt/Main vom 27.10.1995, DB 1995, 2500);...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Fallschirmspringen

Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Fallschirmspringen ist körperliche Ertüchtigung durch Leibesübung und gehört somit zur Förderung des "Sports". Fallschirmspringersportvereine können daher die Steuerbegünstigung wegen Gemeinnützigkeit (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b) erhalten. S. hierzu auch FG Rheinland-Pfalz vom 22.11.1994, EFG 1995, 543 und s. BFH vom 25.07.1996, BStBl II 19...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / c) Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Rn. 52b Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Um die Akzeptanz eines Jobtickets zu erhöhen, wurde § 40 Abs 2 S 2 EStG im Rahmen des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451 um einen weiteren Pauschalbesteuerungstatbestand ergänzt, der eine zusätzliche Wahlmöglichkeit des ArbG ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Für das Insolvenzverfahren ist das Amtsgericht, in dessen Bezirk ein Landgericht seinen Sitz hat, als Insolvenzgericht für den Bezirk dieses Landgerichts ausschließlich zuständig. (2) 1Die Landesregierungen werden ermächtigt, zur sachdienlichen Förderung oder schnelleren Erledigung der Verfahren durch Rechtsverordnung andere oder zusätzliche Amtsgerichte zu Insolvenzgeri...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / E. ABC der Aus- und Fortbildungskosten

Rn. 1022 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Sind die Voraussetzungen des Abzugsverbots für Berufsausbildungskosten nach § 9 Abs 6 EStG nicht erfüllt oder liegen Fortbildungskosten vor, können die Aufwendungen als WK abgezogen werden (auch s Rn 1008, 1010). Dies können insbesondere sein: Arbeitsmittel Arbeitsmittel sind alle WG, die unmittelbar der Erledigung beruflicher Aufgaben diene...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 8. Rückausnahme zu § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG wegen Aufenthaltsdauer (§ 62 Abs 2 Nr 4 EStG)

Rn. 235 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Das Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften hat mit Wirkung ab dem 01.03.2020 in § 62 Abs 2 EStG die Nr 4 neu eingefügt. Danach erhalten Drittstaatsangehörige, die eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG genannte Aufenthaltserlaubnis besitzen, aus verfassungsrechtlich...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Eigenwirtschaftliche Zwecke, die schädlichen Charakter haben

Tz. 40 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 AO (Anhang 1b) nennt als eigenwirtschaftliche Zwecke gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke. Eigenwirtschaftliche Interessen können sich z. B. aus der Zielsetzung der steuerbegünstigen Körperschaft (dem steuerbegünstigten Satzungszweck), der tatsächlichen Geschäftsführung (Auftreten der Körperschaft in der Öffentlichkeit und g...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 127 – ET: 06/2022 Ein Skiclub dient steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken, wenn er der Förderung des Breitensports (Skisports) dient (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b). Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen sind nicht als Zuwendungen/Spenden abzugsfähig (s. § 10b Abs. 1 EStG, Anhang 10), im Übrigen können Zuwendungen nach den allgemeinen Reg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / IV. Die Anspruchsberechtigung von nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern nach § 62 Abs 2 EStG

Rn. 157 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 Abs 2 EStG wurde mWv 01.03.2020 neu gefasst (Art 3 Nr 2, Art 39 Abs 3 Gesetz zur steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451). Da die in § 62 Abs 2 EStG aF genannten Anspruchsvoraussetzungen noch an die bisher im Aufenthaltsgesetz genannten Vorschriften...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Gosch, Zum Entstehungszeitpunkt der pauschalen LSt nach § 40 EStG, BB 1990, 1110; Seifert, ZollkodexAnpG: Lohnsteuerliche Änderungen 2015, DStZ 2015, 75. Verwaltungsanweisungen: BMF v 14.10.2015, BStBl I 2015, 832 (BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen); BMF v 17.11.2017, BStBl I 2017, 1546 (BMF-Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung der Üb...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 9. Rückausnahme zu § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG wegen Beschäftigungsduldung gemäß § 60d iVm § 60a Abs 2 S 3 AufenthG (62 Abs 2 Nr 5 EStG)

Rn. 246 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Die Regelung, die sich für Zeiträume, die nach dem 31.12.2019 beginnen und vor dem 01.03.2020 enden, in § 62 Abs 2 Nr 4 EStG befand (vgl § 52 Abs 49a S 2 idF Art 2 Nr 26 Buchst j des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451) findet s...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
AGS 11/2022, Häufige Fehler... / 3. Der elektronische Antrag

Ein "Meilenstein" der gerichtlichen Sachbearbeitung stellt die Einführung der EAkte sowie die Zulassung des elektronischen Rechtsverkehres dar. Zum 1.1.2018 wurde der elektronische Rechtsverkehr in Anschluss an das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten eröffnet. Seit dem 1.1.2018 können alle Kommunikationspartner der Justiz ihre Schriftsätz...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.9 Ausnahmen vom Gebot der schädlichen Mittelverwendung

Tz. 52 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Es ist grundsätzlich nicht zulässig, Mittel des ideellen Bereichs (insbesondere Mitgliedsbeiträge, Spenden, Zuschüsse, Rücklagen), Gewinne aus Zweckbetrieben, Erträge aus der Vermögensverwaltung und das entsprechende Vermögen für einen steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb zu verwenden, z. B. zum Ausgleich eines Verlustes. Tz. ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Unterkunftskosten bei einer Fahrtätigkeit (§ 9 Abs 1 S 3 Nr 5b EStG

Rn. 825 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 9 Abs 1 S 3 Nr 5b EStG wurde mit dem Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften v 12.12.2019 (JStG 2019 – BGBl I 2019, 2451) eingeführt. Nach dieser Regelung sind notwendige Mehraufwendungen, die dem StPfl während einer auswärtigen beruflichen Tätigkeit (zB als Beruf...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 4. Verpflegungsmehraufwand

Rn. 780 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Notwendige Mehraufwendungen für Verpflegung, die bei einer beruflich veranlassten doppelten Haushaltsführung entstehen, soweit der ArbN vom eigenen Hausstand iSd § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 S 2 EStG (dh dem Ort seines Lebensmittelpunkts) abwesend ist, sind dem Grunde nach WK. Mit dem JStG 1996 wurde erstmals der zeitliche Umfang sowie die Höhe des A...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Vereinbarkeit mit dem Europarecht

Rn. 150 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Durch die Regelung in § 62 Abs 1a EStG wird für EU/EWR Ausländer für den Zeitraum der ersten 3 Monate nach einer Wohnsitznahme im Inland bzw der Begründung eines gewöhnlichen Aufenthalts im Inland ein grundsätzlicher Leistungsausschluss bestimmt. Von diesem Grundsatz besteht nach § 62 Abs 1a S 2 EStG eine Ausnahme für zugezogene Personen, d...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 4. Grundsatz der Ausschließlichkeit

Tz. 81 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Der Gesetzgeber fordert in § 56 AO (Anhang 1b) neben der selbstlosen und unmittelbaren Verfolgung steuerbegünstigter Zwecke auch den weiteren Grundsatz der Ausschließlichkeit. Eine Körperschaft verfolgt nur dann gemeinnützige Zwecke, wenn dies ausschließlich geschieht. D.h., die Gesamtbetätigung der Körperschaft und ihre Aufgaben müssen auf ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 251 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach § 9 Abs 1 S 3 Nr 1 EStG sind WK auch Zitat "Schuldzinsen ..., soweit sie mit einer Einkunftsart in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen". Eine inhaltsgleiche Regelung enthielten bereits die EStG von 1920 (§ 13 Nr 2), 1925 (§ 15 Abs 1 Nr 3) und 1934 (§ 9 Nr 1 insofern wörtlich übereinstimmend). Auch davor war unter der Geltung aller EStG s...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. § 113 EStG: Anspruchsberechtigung

Rn. 8 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 113 EStG bestimmt den Kreis der Anspruchsberechtigten. Anspruchsberechtigt sind nur nach § 1 Abs 1 EStG unbeschränkt StPfl (dazu s Rn 13, die im VZ 2022 (ggf auch nur für einen Teil des Jahres) Einkünfte aus § 13, § 15, § 18 oder § 19 Abs 1 S 1 Nr 1 EStG erzielt haben. Die Tätigkeit muss weder zu einem bestimmten Zeitpunkt noch für eine Min...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 3. Rechtsentwicklung

Rn. 452 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte wurden erstmals mit dem EStG 1920 zum Abzug zugelassen, allerdings beschränkt auf die notwendigen Ausgaben, dh jene, die bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel anfielen. Seit dem EStG 1934 findet sich die Regelung in § 9 Abs 1 S 3 Nr 4 EStG. Mit Wirkung ab 01.01.1955 wurde das E...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Änderung der BFH-Rspr für Fälle der Erstausbildung ab 2002

Rn. 990 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Ursprünglich unterschied die Rspr zwischen den unbegrenzt als WK zu berücksichtigenden Kosten der Fortbildung in einem bereits ausgeübten Beruf und den lediglich betragsmäßig begrenzt nach § 10 Abs 1 Nr 7 EStG abzugsfähigen Berufsausbildungskosten (so schon RFH v 24.06.1937, IV A 20/36, RStBl 1937, 1089). Als Berufsfortbildungskosten erkannt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Aktueller Meinungsstand

Rn. 65 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Nach dem Wortlaut der Legaldefinition in § 9 Abs 1 S 1 EStG sind WK Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und (zutreffender wohl "oder", da nach einheitlicher Auffassung – s Kreft/Bergkemper in H/H/R, § 9 EStG Rz 121 mwN – eine der Zielrichtungen ausreicht) Erhaltung von Einnahmen. Aus Abs 1 S 2 ergibt sich, dass die Aufwendungen daneben ein...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2022, Formgerechte N... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. "Das als Rechtsbeschwerde bezeichnete Rechtsmittel des Betroffenen ist als Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde zu werten (§ 300 StPO). Der so verstandene Antrag auf Zulassung der Rechtsbeschwerde erweist sich bereits als unzulässig, da er nicht den Vorgaben des § 110c OWiG i.V.m. § 32d S. 2 StPO genügt und dieser Vormangel zur Unwirksamkeit der Antragstellung u...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Grundsätze des steuerlichen Kindergelds nach dem X. Abschnitt des EStG

Rn. 10 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der X. Abschnitt des EStG beinhaltet die Regelungen über das einkommensteuerrechtliche Kindergeld. Dieses stellt nach der Auffassung des BVerfG v 09.04.2003, 1 BvL 1/01, 1 BvR 1749/01, NJW 2003, 2733; BVerfG v 08.06.2004, 2 BvL 5/00, HFR 2004, 1139) zugleich eine Sozialleistung dar. Soweit das Kindergeld über die Steuerfreistellung des elter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2022, Verjährungsunt... / 2 Aus den Gründen:

[…] II. Die gemäß § 79 Abs. 1 Ziff. 2 OWiG statthafte, Zulässigkeitsbedenken nicht unterliegende Rechtsbeschwerde bleibt in der Sache ohne Erfolg, weil diese durchgreifende, den Betroffenen beschwerende Rechtsfehler nicht aufzeigt. Über den Verwerfungsantrag der Generalstaatsanwaltschaft hinaus bedarf freilich Folgendes der Erörterung: 1. Der Senat kann zunächst offenlassen, o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 11/2022, Zu den Sorgfal... / 2 Aus den Gründen:

II. Der Antrag der Beklagten auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe ist unbegründet. Nach § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 7. Rückausnahme zu § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG bei Erwerbstätigkeit (§ 62 Abs 2 Nr 3 EStG)

Rn. 220 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 § 62 Abs 2 Nr 3 EStG erweitert den Kreis der Anspruchsberechtigten um Personen, denen eine in § 62 Abs 2 Nr 2 Buchst c EStG genannte Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde (s Rn 208) und die im Bundesgebiet berechtigt erwerbstätig sind oder Elternzeit nach § 15 BEEG oder laufende Geldleistungen nach dem SGB III in Anspruch nehmen, A 4.1 Abs 2 S...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 3.8 Ausnahmen für Finanzsicherheiten (Abs. 2 Satz 2, Satz 3)

Rn 97 Die durch das Insolvenzgericht angeordneten vorläufigen Maßnahmen haben keine Auswirkung auf Verfügungen über sogenannte Finanzsicherheiten im Sinne von Art. 1 Abs. 4 der europäischen Richtlinie 2002/47/EG[261] (im Weiteren: Finanzsicherheitenrichtlinie). Dabei kommen hauptsächlich Verfügungsbeschränkungen nach Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 oder ähnliche Maßnahmen nach Abs. 2 Sa...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 4. Abweichende Zuständigkeitsregelungen der Länder

Rn 12 Gemäß Abs. 2 besteht für die Bundesländer, die für die Justizorganisation zuständig sind, die Möglichkeit, von der gesetzlichen Zuständigkeitsregelung des Abs. 1 durch Rechtsverordnung abzuweichen und zusätzliche oder andere Amtsgerichte zu Insolvenzgerichten zu bestimmen. Die Norm eröffnet damit die Möglichkeit die genannten Varianten auch zu kombinieren. Die Zuständi...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / a) Grundsatz

Rn. 281 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Der notwendige wirtschaftliche Zusammenhang von Schuldzinsen mit einer Einkunftsart ist gegeben, wenn ein objektiver Zusammenhang dieser Aufwendungen mit der Überlassung von Kapital zur Nutzung besteht und (jedenfalls regelmäßig) subjektiv die Aufwendungen zur Förderung dieser Nutzungsüberlassung gemacht werden (zB BFH v 01.07.2003, VIII R ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 980 Stand: EL 161 – ET: 11/2022 Bildungsaufwendungen sind nach allgemeinen Grundsätzen WK, wenn die Aufwendungen in einem objektiven Zusammenhang mit dem Beruf stehen und subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt werden (BFH v 04.12.2002, VI R 120/01, BStBl II 2003, 403). Die Feststellungslast für die berufliche Veranlassung der Aufwendungen trägt der StPfl, wobei aller...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 11/2022, Elektronische E... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Mit Endbeschluss des Amtsgerichts – Familiengericht – Aschaffenburg vom 21.12.2021 ist der Antragsgegner verpflichtet worden, an die Antragstellerin für die gemeinsamen minderjährigen Kinder … jeweils monatlichen Kindesunterhalt zu zahlen. [2] Der Beschluss ist dem Antragsgegner am 23.12.2021 unter Beifügung einer ordnungsgemäßen Rechtsmittelbelehrung (§ 39 Fam...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.3.3.1 Deklarationen

Deklarationen sind Willens- oder Absichtserklärungen in Bezug auf das nachhaltige Engagement von Unternehmungen. Die Standards für Deklarationen werden genutzt, um Unternehmungen innerhalb einer Branche oder über die Branchengrenzen hinweg besser vergleichen zu können. In Deutschland hat sich in den letzten Jahren der Deutsche Nachhaltigkeitskodex (DNK) als Rahmenwerk für di...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Geschäftsmodell... / 2.4 Modularization – Lösungen modular und multifunktional gestalten

Mehr Nachhaltigkeit bedeutet, die Lebensgrundlagen langfristig lebenswert zu erhalten, die Unternehmungen zukunftssicher zu gestalten und das menschliche Wohlergehen langfristig zu sichern und zu stärken. Es bedeutet, weniger Ressourcen und Energie zu verbrauchen sowie effizientere und ressourcenschonendere Verfahren und Technologien für den Abbau und die Förderung von Resso...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 2 Inhalt und Zweck der Vorschrift

Rz. 2 § 18 GewStG regelt die Entstehung des GewSt-Anspruchs und konkretisiert § 38 AO in zeitlicher Hinsicht. Nach § 38 AO entsteht die GewSt, sobald der Tatbestand verwirklicht ist, an den das GewStG die Pflicht zur Zahlung der GewSt knüpft. Mit dem Begriff "Tatbestand" ist dabei die Gesamtheit der im GewStG enthaltenen Voraussetzungen gemeint, bei deren tatsächlichem Vorli...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltigkeitsmanagement: ... / 3.2.1 Aufbau und Inhalte einer Wesentlichkeitsanalyse

Die Wesentlichkeitsanalyse befasst sich mit den folgenden Analysebereichen: Umfeldanalyse (externe Analyse) Unternehmensanalyse (interne Analyse) Analyse der Stakeholder-Erwartungen Umfeldanalyse (externe Analyse) Bei der Umfeldanalyse geht es darum, sämtliche externe Faktoren auszuwerten, die nicht oder nur wenig von Unternehmungen beeinflusst werden können. Dazu gehören Trends,...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Premium
Rückstellung, Altersteilzeit / 3 Überblick Altersteilzeit

Das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) regelt die Ausgestaltung von Altersteilzeit, die einen gleitenden Übergang in den Ruhestand ermöglicht. Das Altersteilzeitgesetz enthält wesentliche Regelungen und Voraussetzungen. Jedoch muss Altersteilzeit zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer entweder individuell oder auf Basis eines Tarifvertrags oder einer Betriebsvereinbarung o...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.3 Besteuerung bei Mittelverwendung zur Unterstützung oder Förderung politischer Parteien

Rz. 162 § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG enthält eine doppelte steuerliche Belastung von Berufsverbänden, die mittelbar oder unmittelbar politische Parteien fördern.[1] Die Regelung ist durch Gesetz v. 28.1.1994[2] eingeführt worden und zum Vz 1994 in Kraft getreten. Rz. 163 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 S. 2 Buchst. b KStG ist die Steuerbefreiung ausgeschlossen, wenn der Berufsverband Mittel i...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.1 Steuerbefreite Verbände

Rz. 133 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG sind von der KSt befreit Berufsverbände, kommunale Spitzenverbände auf Bundes- oder Landesebene einschließlich ihrer Zusammenschlüsse sowie Zusammenschlüsse von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die wie Berufsverbände allgemeine ideelle und wirtschaftliche Interessen ihrer Mitglieder wahrnehmen.[1] Berufsverbände waren bereits ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.17 Bürgschaftsbanken (§ 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG)

Rz. 258 Die Steuerbefreiung für Bürgschaftsbanken (Kreditgarantiegemeinschaften) in § 5 Abs. 1 Nr. 17 KStG wurde durch Gesetz v. 25.2.1992[1] mit Wirkung ab Vz 1992 eingefügt. Bis dahin wurden Bürgschaftsbanken als gemeinnützig angesehen. Da aber Bedenken bestanden, ob die Voraussetzungen der §§ 51ff. AO tatsächlich erfüllt waren, wurde eine eigenständige Steuerbefreiung ein...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.18 Wirtschaftsförderungsgesellschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 18 GewStG)

Rz. 264 Wirtschaftsförderungsgesellschaften sind Gesellschaften, die der Verbesserung der Regionalstruktur oder der allgemeinen Wirtschaftsstruktur dienen. Die Steuerbefreiung solcher Gesellschaften als gemeinnützig[1] konnte zweifelhaft sein, weil es etwa an der Unmittelbarkeit fehlen konnte.[2] Durch das Gesetz v. 13.9.1993[3] wurde daher ab Vz 1993 eine eigenständige Steu...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.1 Begriff Genossenschaft

Rz. 212 Nach § 1 GenG sind Genossenschaften juristische Personen des Privatrechts mit nicht geschlossener Mitgliederzahl, die die Förderung des Erwerbs oder der Wirtschaft ihrer Mitglieder oder deren soziale oder kulturelle Belange mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs bezwecken. Gekennzeichnet sind Genossenschaften danach dadurch, dass ihr Zweck nicht, wie der der Ka...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.2 Besteuerung bei Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Rz. 149 Ein Berufsverband ist nur steuerbefreit, wenn sein Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.[1] Der Zweck des Berufsverbands ergibt sich aus seiner Satzung; er fällt daher nur unter die Steuerbefreiung, wenn er nach seiner Satzung die allgemeine Förderung seiner Mitglieder in dem oben (Rz. 135) umschriebenen Sinn fördert, nicht aber selbs...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.3.5 Nebengeschäfte

Rz. 223 Nebengeschäfte sind alle Geschäfte, die weder Zweck- noch Gegen- oder Hilfsgeschäfte sind, insbesondere also alle außerhalb des Zwecks der Genossenschaft liegende Geschäfte, die über den Bereich der Hilfsgeschäfte hinausgehen. Im Einzelnen gilt Folgendes: Die Vermietung von Wohnräumen an Nichtbetriebsangehörige ist immer ein Nebengeschäft; aus Billigkeitsgründen tritt...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.4.1 Persönliche Steuerpflicht und Steuerbefreiung

Rz. 227 Genossenschaften sind nach § 1 Abs. 1 Nr. 2 KStG unbeschränkt steuerpflichtig. Bestimmte Genossenschaften, die sich auf dem Gebiet der Land- und Forstwirtschaft betätigen, sind jedoch nach § 5 Abs. 1 Nr. 14 KStG von der KSt befreit. Zweck dieser Steuerbefreiung ist die agrarpolitische Förderung land- und forstwirtschaftlicher, insbesondere kleinbäuerlicher Betriebe, ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.15.1.2 Arten der Genossenschaften

Rz. 214 Für steuerliche Zwecke werden Genossenschaften nach den Arten ihrer Geschäftsbetriebe eingeteilt: Absatz-, Verwertungsgenossenschaften: Ihr Zweck besteht darin, die Mitglieder bei dem Absatz ihrer Produkte zu unterstützen; die Genossenschaft erwirbt daher Waren von den Genossen, um sie weiterzuveräußern. Produktionsgenossenschaften: Sie stellen eine Sonderform der Absa...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.22 Gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien (§ 5 Abs. 1 Nr. 22 KStG)

Rz. 290 Steuerbefreit sind gemeinsame Einrichtungen der Tarifvertragsparteien nach § 4 Abs. 2 TarifvertragsG. Voraussetzung ist, dass diese Einrichtungen Beiträge nach § 186a AFG oder aufgrund tarifvertraglicher Vereinbarungen erheben und Leistungen ausschließlich an tarifgebundene Arbeitnehmer des entsprechenden Gewerbezweigs bzw. an ihre Hinterbliebenen erbringen. Bei dies...mehr