Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 48. Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Kapitalbeteiligungen (Vermögensbeteiligungsgesetz) vom 22.12.1983, BStBl I 84, 23

Rn. 56 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Einführung eines neuen § 19a EStG. Dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt überlassene Vermögensbeteiligungen iSd § 19a Abs 3 Nr 1 – 8 sind in Höhe des halben Werts, höchstens bis zu 300 DM im Kalenderjahr steuerfrei.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 61. 2. Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Kapitalbeteiligungen (2. Vermögensbeteiligungsgesetz) vom 19.12.1986 BStBl I 87, 231

Rn. 69 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Betrifft Ausbau des § 19a EStG durch Erweiterung der steuerbegünstigten Vermögensbeteiligungen (Einbeziehung von Anteilsscheinen an Beteiligungs-Sondervermögen sowie von GmbH-Anteilen; gleichzeitig Erhöhung des steuerlichen Freibetrages von 300 DM auf 500 DM). Neuregelung der Bewertung von Wertpapieren in Abs 8.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 29. Das Gesetz zur Förderung von Investitionen und Beschäftigung vom 23.12.1974, BStBl I 75, 48

Rn. 33 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hierdurch wurde ein neuer Abs 4 in § 7b ESt eingefügt, demzufolge auch Zweiterwerbe von Ein- oder ZweifHäusern sowie von Eigentumswohnungen unter bestimmten Voraussetzungen nach § 7b EStG 1975 begünstigt sind. Die neue Vorschrift galt erstmals für Ein- oder ZweifHäuser sowie für Eigentumswohnungen, die nach dem 30.11.1974 angeschafft wurden.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 92. Gesetz zur Förderung des Wohnungsbaues (WoBauFördG) 1994 vom 06.06.1994, BGBl I 94, 1184

Rn. 112 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Hinter § 3 Nr 58 EStG wurde eine neue Nr 59 betreffend Steuerfreiheit der Zusatzförderung nach § 88e des zweiten Wohnungsbaugesetzes und nach § 51f des Wohnungsbaugesetzes für das Saarland eingefügt.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / XII. Aufwendungen zur Förderung staatspolitischer Zwecke (§ 4 Abs 6 EStG) (Nacke)

A. Allgemeines Rn. 2086 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 1983 wurde die Parteienfinanzierung in der Bundesrepublik und Berlin (West) neu geregelt. Nach den gesetzlichen Regelungen werden Ausgaben zur Förderung staatspolitischer Zwecke als Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien iSd § 2 ParteienG erfasst. Sie sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen als Steuerermäßigung nac...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 45. Gesetz zur Förderung der Rückkehrbereitschaft von Ausländern vom 28.11.1983, BStBl I 83, 565

Rn. 53 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Verzicht auf die Nachversteuerung von als Sonderausgaben abgezogenen Bausparbeiträgen wegen vorzeitiger Verfügung bei ausländischen Arbeitnehmern aus Nicht-EG-Ländern, die die BRD nach dem 30.09.1983 auf Dauer verlassen: § 10 Abs 6 Nr 2e EStG; §§ 30, 31 EStDV.mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 142. Gesetz zur Förderung von Wagniskapital v 30.07.2004, BGBl I 2004, 2013

Schrifttum: Bauer/Gemmeke, DStR 2004, 1470; Friedrichs/Köhler, DB 2004, 1638. Rn. 162 Stand: EL 65 – ET: 02/2005 Das Gesetz ist eine Reaktion auf das Schreiben des BMF v 16.12.2003, DB 2004, 103 betr Private Equity-Fonds mit Beteiligung an einer KapGes, organisiert in der Rechtsform der GmbH & Co KG mit einer Private Equity-GmbH als geschäftsführendem Kommanditisten neben einer ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 87. Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres (FÖJG) vom 17.12.1993, BGBl I 93, 2118

Rn. 107 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Gefördert werden soll die Ableistung eines freiwilligen ökologischen Jahres zwischen der Vollendung des 16. und des 27. Lebensjahres mit einer Mindestdauer von 6 Monaten bis zur Dauer von 12 zusammenhängenden Monaten. Die Ableistung des ökologischen Jahres soll auch hinsichtlich der Gewährung des Kinderfreibetrages entsprechend begünstigt we...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 123. Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung u zur Förderung eines kapitalgedeckten Altersvorsorgevermögens (Altersvermögensgesetz – AVmG) v 26.06.2001, BGBl I 2001, 1310

Verwaltungsanweisung: BMF v 18.09.2001, DB 2001, 2118 (zeitliche Anwendung der Änderungen der §§ 4d u 6a EStG). Rn. 143 Stand: EL 50 – ET: 02/2002 Durch das AVmG werden folgende Vorschriften in das EStG neu eingeführt: Nach der Begründung zum Regierungsentwurf (BR-Drucks 764/0; BT-Drucks 14/5068) würde ohne...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 218. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung v 14.12.2019, BGBl I 2019, 2763

Rn. 238 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Bundesrat hat am 29.11.2019 dem Gesetz zugestimmt, auf dessen Grundlage ab 2020 eine jährliche Förderung von Forschungs- u Entwicklungsaktivitäten iHv bis zu 500 000 EUR möglich wird. Das eigenständige steuerliche Nebengesetz zu EStG u KStG führt eine steuerliche Forschungszulage ein, die nicht an der Bemessungsgrundlage der Einkünfteerm...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 82. Gesetz zur Förderung von Investitionen und Schaffung von Arbeitsplätzen im Beitrittsgebiet sowie zur Änderung steuerrechtlicher und anderer Vorschriften (Steueränderungsgesetz 1991 – StÄndG 1991), BGBl I 90, 1322

Rn. 102 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Am 15.06.1991 wurde die erforderliche Einigung im Vermittlungsausschuß erzielt. Danach sind im EStG folgende Änderungen vorgesehenmehr

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zfs 08/2024, zfs Aktuell / 2.2 Gesetz zur Förderung der Videokonferenztechnik

Am 18.7.2024 ist ferner das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten v. 15.7.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden (BGBl I Nr. 237 v. 18.7.2024). Es ist überwiegend am 19.7.2024 in Kraft getreten und entspricht dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses. Das Gesetz stellt klar, dass in all...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 136. Gesetz zur Förderung von Kleinunternehmern u zur Verbesserung der Unternehmensfinanzierung (Kleinunternehmerförderungsgesetz) v 31.07.2003, BGBl I 2003, 1550

Rn. 156 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Der im Entwurf der Bundesregierung vom 28.02.2003 noch vorgesehene neue § 5b EStG (Gewinn­ermittlung durch Betriebsausgabenpauschalierung) ist, weil verzichtbar, ersatzlos entfallen. Eingefügt wurde in § 7g Abs 2 EStG eine Nr 3, wonach für die Inanspruchnahme von Sonderabschreibungen die vorherige Bildung einer Ansparrücklage Voraussetzung is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 191. Gesetz zur Verbesserung der steuerlichen Förderung der privaten Altersvorsorge (Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz – AltvVerbG) v 24.06.2013, BGBl I 2013, 1667

Rn. 211 Stand: EL 103 – ET: 02/2014 Mit der zulagenteilfinanzierten "Riester-Rentenversicherung" durch das AVmG u der steuerteilfinanzierten Basis-Rentenversicherung durch das AltEinkG (s Rn 160) hat der Gesetzgeber die demographiebedingt erforderliche private Altersvorsorge gefördert. Das zum 01.07.2013 in Kraft tretende AltvVerbG trägt insb dem Erfordernis einer verbesserte...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 242. Gesetz zur Förderung geordneter Kreditzweitmärkte und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/2167 über Kreditdienstleister und Kreditkäufer sowie zur Änderung weiterer finanzmarktrechtlicher Bestimmungen (Kreditzweitmarktförderungsgesetz) vom 22.12.2023, BGBl I 2023, Nr 411

Rn. 262 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Der Finanzausschuss des Bundestags hat Passagen aus dem auf 2024 verschobenen Wachstumschancengesetz in das bis dato von Steuervorschriften unbelastete Kreditzweitmarktförderungsgesetz aufgenommen, das in der Bundesratssitzung am 15.12.2023 verabschiedet wurde. Damit wurde deren Wirkung vorgezogen. Im Einzelnen betrifft das folgende Steuervo...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 170. Gesetz zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung v 07.03.2009, BGBl I 2009, 451

Rn. 190 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 § 3 Nr 39 EStG/§ 43 Abs 2 S 9 EStG: Der steuer- und sozialversicherungsfreie Höchstbetrag wird für die Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen nach dem neuen § 3 Nr 39 EStG von 135 auf 360 EUR deutlich erhöht. Maßgebend für die Ermittlung des geldwerten Vorteils ist der Börsenkurs vom Tag vor der Depoteinbuchung. Dabei wird die vorherige Beg...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 58. Gesetz zur Neuregelung der steuerrechtlichen Förderung des selbstgenutzten Wohneigentums (Wohneigentumsförderungsgesetz) vom 15.05.1986, BStBl I 86, 278

Rn. 66 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Ab 1987 wird grundsätzlich der Nutzungswert der vom Eigentümer selbst bewohnten bzw der unentgeltlich überlassenen Wohnung gem § 21 Abs 2 EStG nicht mehr besteuert mit einer Übergangsregelung für Altobjekte (§ 52 Abs 15 und 21 EStG); § 21a EStG entfällt ohne Übergangsregelung: sog "Konsumgutlösung" anstelle der bis dahin geltenden sog "Invest...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 66. Gesetz zur Änderung des Arbeitsförderungsgesetzes u zur Förderung eines gleitenden Übergangs älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand v 20.12.1988, BGBl I 88, 2343

Rn. 81 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Mit Wirkung ab 1989 ist das Vorruhestandsgesetz durch das Altersteilzeitgesetz ersetzt worden (Hinweis auf NWB Fach 26, 2093). Danach können Arbeitgeber Subventionen von der Bundesanstalt für Arbeit hinsichtlich des 20 %igen Aufstockungsbetrages sowie hinsichtlich des Höherversicherungsbeitrages erhalten. Zugleich hat das Altersteilzeitgesetz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 150. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum u Beschäftigung v 26.04.2006, BGBl I 2006, 1091

Rn. 170 Stand: EL 72 – ET: 11/2006 Mit dem Gesetz sollen Liquiditätsvorteile für kleinere und mittelständische Unternehmen gewährt und für private Haushalte neue Beschäftigungsmöglichkeiten mit steuerlicher Förderung geschaffen werden. Im Einzelnen:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 212. Gesetz zur steuerlichen Förderung des Mietwohnungsneubaus v 04.08.2019, BGBl I 2019, 1122

Rn. 232 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Der Bundesrat hat in seiner 979. Sitzung am 28.06.2019 dem vom Deutschen Bundestag (BT) am 29.11.2018 verabschiedeten Gesetz zugestimmt (BR-Drucks 303/19), nachdem er zuvor (am 14.12.2018) den Gesetzesbeschluss des BT zu Sonderabschreibungen beim Mietwohnungsneubau von der TO abgesetzt hatte. Das Bundeskanzleramt hat vor der Bundesratssitzun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 204. Gesetz zur steuerlichen Förderung von Elektromobilität im Straßenverkehr v 07.11.2016, BGBl I 2016, 2498

Rn. 224 Stand: EL 122 – ET: 06/2017 Zum Thema auch s Wünnemann, DB 2016, 2438 u wegen weiterer Erläuterungen BMF v 14.12.2016, IV C 5 – S 2334/14/10002–03, DB 2016, 3008. Deutschland hat sich das Ziel gesetzt, bis 2020 seinen CO ²-Ausstoß gegenüber 1990 um mindestens 40 % zu senken. Zur Erfüllung dieses Zieles bedarf es unterschiedlicher Maßnahmen. Vorläufer des Gesetzes zur s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 73. Gesetz zur stl Förderung des Wohnungsbaus und zur Ergänzung des Steuerreformgesetzes 1990 (WoBauFG) vom 22.12.1989, BGBl I, 2408

Rn. 85 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das WoBauFG verbindet zwei ursprünglich unabhängig voneinander eingebrachte Gesetzesentwürfe, nämlichmehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 164. Gesetz zur Förderung von Familien u haushaltsnahen Dienstleistungen (Familienleistungsgesetz – FamLeistG) v 22.12.2008, BGBl I 2008, 2955

Rn. 184 Stand: EL 83 – ET: 05/2009 Eltern erhalten mehr Kindergeld – ab 2009für das erste und zweite Kind plus je 10 EUR u ab dem dritten Kind je 16 EUR monatlich – gem § 66 Abs 1 S 1 EStG u § 6 BundeskindergeldG (= Art 2 dieses Gesetzes). Es gibt einen Zuschuss zum Schulbeginn, u haushaltsnahe Dienstleistungen lassen sich besser absetzen. Im Gegenzug werden Zahlungen an Tage...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 69. Gesetz zur Änderung des Steuerreformgesetzes 1990 sowie zur Förderung des Mietwohnungsbaus und von Arbeitsplätzen in Privathaushalten vom 30.06.1989, BGBl I 89, 1267

Rn. 84 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Gemäß Art 1 dieses Änderungsgesetzes wird das EStG wie folgt geändert:mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 115. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung von Stiftungen v 14.07.2000, BGBl I 2000, 1034

Rn. 135 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Die Neuregelungen sind rückwirkend ab dem 01.01.2000 anzuwenden. Kernpunkt ist die Einführung zusätzlicher Spendenabzugsbeträge für Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen des privaten Rechts. Hinzu kommen Regelungen in der AO zur zeitnahen Mittelverwendung, zur Zuführung von Mitteln zum Vermögen und Erweiterungen bei der Bildung von freien ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 215. Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (JStG 2019) v 12.12.2019, BGBl I 2019, 2451

Rn. 235 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Die Bundesregierung beschloss am 31.07.2019 den Entwurf des Gesetzes, das wegen zahlreicher Gesetzesänderungen aufgrund politischer Entscheidungen bzw Reaktionen auf die Rspr auch kurz JStG 2019 genannt wird. Aus dem vorgehenden Referentenentwurf v 08.05.2019 wurden die grunderwerbsteuerlichen Regelungen (Share Deals) eliminiert u in ein eig...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Einkommensteuerrecht, Abkürzungsverzeichnis

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Beihilfe

a) Tatbeitrag des Gehilfen ("Hilfe leisten") Rz. 153 [Autor/Stand] Beihilfe besteht in der "Hilfeleistung" zu einer fremden vorsätzlich begangenen rechtswidrigen Tat. Die Mittel der Beihilfe sind gesetzlich nicht näher konkretisiert. Es genügt jeder Tatbeitrag, der als physische oder psychische Unterstützung, Förderung, Erleichterung, Verstärkung, Absicherung oder Ermöglichun...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Begriff des Sports

Tz. 1 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Finanzverwaltung geht davon aus, dass die körperliche Ertüchtigung ein wesentliches Element des Sports ist (s. AEAO zu § 52 AO TZ 7, Anhang 2). Erforderlich ist eine körperliche, über das ansonsten übliche Maß hinausgehende Aktivität, die durch äußerlich zu beobachtende Anstrengungen oder durch eine dem persönlichen Können zurechenbare Ku...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / bb) Steuerrechtliche Gestaltungsberatung

Rz. 1791 [Autor/Stand] Als Gehilfenhandlung (oder ggf. Anstifterhandlung) kommt zunächst die Mitwirkung an der Gestaltung eines Cum-Ex-Konzepts in Betracht. Ein objektives Fördern der – unterstellten – Haupttat ist auch nicht von der Hand zu weisen. Allerdings dürfte regelmäßig sehr fraglich sein, ob der Berater Kenntnis von dem vollständigen tatsächlich verwirklichten oder ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 210. Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet u zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften – UStAVermG – (informell JStG 2018) v 11.12.2018, BGBl I 2018, 2338

Rn. 230 Stand: EL 135 – ET: 04/2019 Das Gesetz reagiert auf Anhaltspunkte dafür, dass es beim Handel mit Waren über das Internet unter Nutzung von elektronischen Marktplätzen verstärkt zu USt-Hinterziehungen gekommen ist, insb beim Handel mit Waren aus Drittländern. Betreiber von Internet-Marktplätzen haften nunmehr für Händler. Darüber hinaus enthält es zahlreiche Regelungen...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Allgemeines

Rn. 2086 Stand: EL 168 – ET: 10/2023 1983 wurde die Parteienfinanzierung in der Bundesrepublik und Berlin (West) neu geregelt. Nach den gesetzlichen Regelungen werden Ausgaben zur Förderung staatspolitischer Zwecke als Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien iSd § 2 ParteienG erfasst. Sie sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen als Steuerermäßigung nach § 34g EStG s...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 111. Neuregelung des Spendenrechts durch die Verordnung zur Änderung der EStDV, BGBl I 1999, 2413

Rn. 131 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Durch die Verordnung ist das sog Durchlaufspendenverfahren abgeschafft worden, dh alle steuerbegünstigten Körperschaften sind berechtigt, selbst Spendenbescheinigungen für Spenden ab dem Jahr 2000 auszustellen. Gem § 48 Abs 4 S 1 EStDV sind Zuwendungen (umfassend) zur Förderung der in Abschn A der Anlage 1 EStDV zu § 48 EStDV bezeichneten Zw...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Kolpingvereine

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Kolpingvereine sind rechtlich selbständige Organisationen innerhalb der Diözesanverbände der Katholischen Kirche, Dachorganisation ist das Kolpingwerk Deutschland (katholischer Sozialverband) in Form des nicht eingetragenen Vereins. Teil des Kolpingwerks sind auch die Kolpingfamilien. Diese sind ebenfalls als e. V. organisiert und in der Regel steu...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Völkerverständigung

Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Die Förderung des Völkerverständigungsgedankens gehört zu den förderungswürdigen gemeinnützigen Zwecken. Der Begriff der Völkerverständigung meint das Anbahnen oder Verstärken freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Völkern mit dem Ziel, Frieden und Entspannung zu sichern, s. Urteil des FG Düsseldorf vom 09.02.2010 (6 K 1908/02), EFG 2010, 1287....mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / IV. Abgrenzungskriterien

Tz. 31 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Eine wichtige Voraussetzung für die Anerkennung als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienende Körperschaft ist, dass der Sport ernsthaft betrieben wird. Er darf nicht ein Deckmantel für gesellige Veranstaltungen sein. Überwiegt die private Freizeitgestaltung, kann es sich ebenfalls nicht um die "Förderung des Sports" handeln. Wo d...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Doppelfunktion des Kindergelds (§ 31 S 2 EStG)

Rn. 220 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Soweit das Kindergeld nicht zur Freistellung eines Einkommensbetrags in Höhe des sächlichen Kinderexistenzminimums sowie des Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarfs erforderlich ist, dient es der Förderung der Familie. Aus Art 6 Abs 1 GG folgt der staatliche Auftrag zur Förderung der Familie, der im Kindergeld nach dem X. Abschn...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 35 Ein Mieterhöhungsverlangen ist unwirksam, wenn der Erklärende Formfehler gemacht hat. Inhaltliche Fehler führen demgegenüber nicht zu formaler Unwirksamkeit und zur Unzulässigkeit einer vom Vermieter daraufhin erhobenen Zustimmungsklage (Rn 38), sondern sind im Rahmen der Begründetheit zu prüfen (BGH NJW 08, 848 [BGH 10.10.2007 - VIII ZR 331/06] Rz 18). Rn 36 Ein formal...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) 1Hat der Vermieter Modernisierungsmaßnahmen nach § 555b Nummer 1a durchgeführt, welche die Voraussetzungen für Zuschüsse aus öffentlichen Haushalten dem Grunde nach erfüllen, und dabei Drittmittel nach § 559a in Anspruch genommen, so kann er die jährliche Miete um 10 Prozent der für die Wohnung aufgewendeten Kosten abzüglich der in Anspruch genommenen Drittmittel erhöhe...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 24. Steueränderungsgesetz 1973 vom 26.06.1973, BStBl I 73, 545

Rn. 28 Stand: EL 48 – ET: 08/2001 Das StÄndG 1973 brachte eine Einschränkung der Anwendung des § 7 Abs 5 (degressive AfA für Gebäude), die Streichung des Schuldzinsenabzugs als Sonderausgabe (nicht als Werbungskosten oder Betriebsausgaben) und die Streichung der 24 000 DM-Grenze bei Anwendung des § 34a (Steuerfreiheit bestimmter Zuschläge zum Arbeitslohn). Weitere Änderungen ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / C. Handwerkerleistungen (§ 35a Abs 3 EStG)

Rn. 27 Stand: EL 174 – ET: 08/2024 Für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen, unabhängig davon, ob es sich um regelmäßig vorzunehmende Renovierungsarbeiten oder um Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen handelt, können ab 01.01.2006 (§ 52 Abs 50b EStG aF) ebenfalls auf Antrag 20 %, höchstens aber EUR 1 200 (bis 2008: EUR 600) pro Jahr abgezogen werden. Begünstigt sin...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 21. Skisport

Tz. 24 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Skisport gehört in all seinen Disziplinen zur "Förderung des Sports".mehr

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ZErb 08/2024, Die gemeinnüt... / B. Fazit

Die gGmbH eignet sich zweifellos als Gestaltungsmittel für die Nachfolgeplanung und stellt eine ernsthafte Alternative zur Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung dar, wobei die Wahl des richtigen Rechtsträgers stets abhängig von den kurz- und langfristigen Vorstellungen des "Stifters" ist. Ungeachtet der Möglichkeit, die gGmbH der Stiftung durch entsprechende satzungsmäßige...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / Gesetzestext

(1) Der Beitrag eines Gesellschafters kann in jeder Förderung des gemeinsamen Zwecks, auch in der Leistung von Diensten, bestehen. (2) Im Zweifel sind die Gesellschafter zu gleichen Beiträgen verpflichtet. (3) Die Stimmkraft und der Anteil an Gewinn und Verlust richten sich vorrangig nach den vereinbarten Beteiligungsverhältnissen. Sind keine Beteiligungsverhältnisse vereinba...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Zweck.

Rn 1 Die Vorschrift des § 505e wurde erst zum 10.6.17 mit dem Zweck eingefügt, die gesetzlichen Vorgaben zur Kreditwürdigkeitsprüfung zur Förderung der Rechtssicherheit zu konkretisieren. Die gemeinsame Zuständigkeit des BMJV u des BMF zum Erlass der Verordnung soll sicherstellen, dass für die Prüfung zivil- u aufsichtsrechtlich (vgl § 18a Xa KWG) dieselben Kriterien u Metho...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 7. Drachenflugsportvereine

Tz. 11 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Vereine, die diese Sportart betreiben, sind steuerbegünstigt, weil sie die Förderung des Sportsi. S. d. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b) verfolgen (s. OFD Hannover vom 01.04.1988, DB 1988, 1062), s. "Drachenfliegerclubs/-vereine".mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 9. Golfsport

Tz. 13 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Golfsport, auch der Minigolfsport, ist wegen der "Förderung des Sports" als steuerbegünstigten (gemeinnützigen) Zwecken dienend anzuerkennen. s. "Golfsport/-clubs", s. "Minigolf/Miniaturgolf" und s. "Gemeinnützigkeit".mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 179. Gesetz zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften v 08.04.2010, BGBl I 2010, 386

Rn. 199 Stand: EL 89 – ET: 11/2010 Das Bundeskabinett hat am 16.11.2009 den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher EU-Vorgaben sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften beschlossen. Mit dem Gesetz sollen dringend erforderliche Anpassungen des deutschen Steuerrechts an europarechtliche Vorgaben durchgeführt werden. Im Einzelnen die Änderungen des EStG gem Art 1: (1...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Ballonsport/-fahren

Tz. 7 Stand: EL 138 – ET: 08/2024 Der Ballonsport (das Ballonfahren) ist als Sport anzusehen. Vereine, die diese Sportart betreiben, können steuerbegünstigte (gemeinnützige) Zwecke wegen der "Förderung des Sports" verfolgen (s. § 52 Abs. 2 Nr. 21 AO, Anhang 1b und s. AEAO zu § 52 AO TZ 7, Anhang 2) und BFH vom 01.08.2002, BStBl II 2003, 438), s. "Ballonsport".mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 216. Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v 21.12.2019, BGBl I 2019, 2886

Rn. 236 Stand: EL 142 – ET: 04/2020 Historie: Am 10.10.2019 veröffentlichte das BMF den Referentenentwurf. Der Bundestag beschloss das Gesetz am 15.11.2019 in 2./3. Lesung. Der Bundesrat hat danach am 29.11.2019 beschlossen, dass der Vermittlungsausschuss gemäß Artikel 77 Abs 2 GG mit dem Ziel einer grundlegenden Überarbeitung des Gesetzes einberufen wird. Am 18.12.2019 erfol...mehr