Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

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AGS 05/2024, Ursächlichkeit... / IV. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung ist zutreffend. Denn die Tätigkeit des Rechtsanwalts – die Mitwirkung i.S.d. Nr. 4141 VV – muss nach überwiegender Auffassung nicht ursächlich für die Einstellung oder die Rücknahme des Rechtsmittels gewesen sein. Es reicht jede auf die Förderung der Erledigung des Verfahrens gerichtete Tätigkeit aus (so zutreffend BGH AGS 2008, 491 = JurBüro 2008, 639 = DAR...mehr

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AGS 05/2024, Ursächlichkeit... / Leitsatz

Die auf Förderung gerichtete anwaltliche Mitwirkungshandlung i.S.d. Nr. 4141 VV muss weder ursächlich noch mitursächlich für die Einstellungsentscheidung des Gerichts gewesen sein. LG Aachen, Beschl. v. 28.2.2024 – 2 Qs 8/23mehr

Beitrag aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/Hans-Jürgen Kirsch/Peter Oser/Stefan Bischof (Hrsg.), Rechnungslegung nach IFRS, Abkürzungsverzeichnis

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / A. Entstehungsgeschichte

Rz. 1 [Autor/Stand] Eine dem heutigen § 395 AO entsprechende Vorschrift wurde erst durch das 1. AO-StrafÄndG von 1967 [2] als § 431 RAO in das Gesetz eingefügt.[3] Dies war wegen der Neugestaltung der Rechtsstellung der FinB notwendig geworden. Bis dahin war das FA selbst im Verwaltungsstrafverfahren aktenführende Behörde und hatte im anschließenden staatsanwaltschaftlichen u...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 2.1 Grundsatz (Abs. 1)

Rn 5 Gemäß Abs. 1 sind alle natürlichen und alle juristischen Personen insolvenzverfahrensfähig, wobei der Verein ohne Rechtspersönlichkeit insoweit einer juristischen Person gleichsteht. Rn 6 Die Insolvenzfähigkeit setzt nicht die Prozessfähigkeit voraus, auch eine nicht prozessfähige natürliche Person kann Schuldner im Rahmen eines Insolvenzverfahrens sein. Der Prozessfähig...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Tatprodukte oder Tatwerkzeuge (§ 74 Abs. 1, 2 StGB)

Rz. 52 [Autor/Stand] § 74 Abs. 1 und 2 StGB (i.V.m. § 369 Abs. 2 AO, s. Rz. 33) eröffnen die Möglichkeit, bei allen vorsätzlich begangenen Steuervergehen (einschließlich der in § 375 Abs. 2 AO genannten) auch diejenigen Tatprodukte oder Tatwerkzeuge einzuziehen, die nicht ausdrücklich von § 375 Abs. 2 AO erfasst werden. In diesem Kontext sind u.a. folgende Sachen zur Tatbege...mehr

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ZErb 05/2024, Erbeinsetzung... / 1 Gründe

I. Im oben genannten Grundbuch wurde am 2.8.2023 der Beteiligte zu 2) aufgrund Erbfolge nach seinem vorverstorbenen Vater als Eigentümer eingetragen. Weiterhin wurde eingetragen, dass der Beteiligte zu 2) Vorerbe sei, bei dessen Tod die Nacherbfolge eintrete. Sodann heißt es: Zitat "Nacherben sind dessen Abkömmlinge. Ersatznacherben: a) H. … E. Stiftung – in der Treuhandschaft ...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / kk) § 18 ErbStG

Rz. 80 [Autor/Stand] Rechtlich nicht geschuldete "Beiträge an Personenvereinigungen" unterliegen grundsätzlich der Schenkungsteuer. Davon geht § 18 ErbStG aus. Zu den genannten Personenvereinigungen zählen nicht nur die in § 14a Abs. 1 AO als solche beschriebenen Personenzusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit,[2] sondern nach § 14a Abs. 2 Nr. 2 AO insb. auch rechtsfähige...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Datenschutz in der AO

Rz. 8 [Autor/Stand] Die DSGVO gilt innerhalb ihres Anwendungsbereichs unmittelbar (s. Rz. 4). Hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde, besteht die Möglichkeit...mehr

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AGS 05/2024, In diesem Heft

Im Aufsatzteil befasst sich Burhoff (S. 193) mit den zusätzlichen Verfahrensgebühren der Nrn. 4142 und 5116 VV bei Einziehung und verwandten Maßnahmen und liefert ein aktuelles Update. Mit der Frage der Abrechnung und Anrechnung der Geschäftsgebühr bei Wertgebühren, wenn der Anwalt mehrere Auftraggeber vertritt, befasst sich Schneider in einem weiteren Betrag (S. 200) und erl...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / II. Nebenbetriebe

Rz. 175 [Autor/Stand] Ein Nebenbetrieb der Land- und Forstwirtschaft liegt vor, wenn überwiegend im eigenen Hauptbetrieb erzeugte Rohstoffe be- oder verarbeitet werden und die dabei gewonnenen Erzeugnisse überwiegend für den Verkauf bestimmt sind oder ein Land- und Forstwirt Umsätze aus der Übernahme von Rohstoffen[2] erzielt, diese be- oder verarbeitet und die dabei gewonne...mehr

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§ 2 Darlegungslast – Substa... / 2. Rechtsprechung des BGH

Rz. 48 Die Rspr. des BGH ist nicht einheitlich.[143] Soweit sie sich überhaupt grundsätzlicher mit der Frage befasst, welche Anforderungen an die Substantiierung des Parteivorbringens zu stellen sind, weicht sie von der zuvor dargestellten der Instanzgerichte erheblich ab. Zwar geht auch der BGH davon aus, dass die an die Substantiierung des Vorbringens einer Partei zu stelle...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.1 Regelungsbereich

Rz. 9 § 14c Abs. 1 UStG regelt den unrichtigen Steuerausweis, der dann vorliegt, wenn ein Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder eine sonstige Leistung einen höheren Steuerbetrag gesondert ausweist, als er nach dem UStG schuldet. Der Rechnungsaussteller schuldet dann neben der gesetzlichen Steuer auf den Umsatz – die er übrigens selbstverständlich auch dann sc...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 8 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Rz. 46 Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde das Ziel verfolgt, die aktive Arbeitsmarktpolitik stärker auf ihr eigentliches Ziel, nämlich das schnelle und effiziente Vermitteln von Arbeitsuchenden, insbesondere aber von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt auszurichten. Dafür soll die umfangreiche Evaluation der bestehenden arbeit...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 11 Die weitere Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2018

Rz. 85 Zum 1.1.2018 traten Regelungen aus dem Gesetz zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) in Kraft. Betroffen sind insbesondere versicherungsrechtliche und förderungsrechtliche Vorschriften, häufig werden aber auch nur Verweisungen, insbesondere auf das SGB IX angepasst. Rel...mehr

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Sauer, SGB III § 459 Überga... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Kostentragung für Maßnahmen ab 1.1.2025, die bereits zuvor unter der Zuständigkeit der Jobcenter begonnen haben, ab dem Inkrafttreten der Zuständigkeitsänderungen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung und der beruflichen Rehabilitation vom Jobcenter auf die Agentur für Arbeit. Ab dem 1.1.2025 hat nach Satz 1 die Bundesagentur für Arbei...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 10 Die Entwicklung des Arbeitslosenversicherungsrechts ab 2013

Rz. 58 Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze (SchfAVNOG) v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2467) sind für die Zeit ab 1.1.2013 im Wesentlichen redaktionelle Unrichtigkeiten beseitigt worden, die im Zuge der sog. Instrumentenreform durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmark...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4.3 Arbeitsmarktpolitik

Rz. 15 Die Förderung von Berufsrückkehrern wird gesetzlich verankert (§ 8b). Teilnehmer an Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik gelten nicht als arbeitslos (vgl. § 16). Überbrückungsgeld für Existenzgründer ist keine Ermessensleistung mehr, sondern gehört – wie der Existenzgründungszuschuss für die Ich-AG – zu den Pflichtleistungen der Bundesagentur. Eine erneute Förderun...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 7 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III ab 2009

Rz. 37 Mit dem 8. Gesetz zur Änderung des SGB III und anderer Gesetze wurde eine erneute Beitragssenkung zur Arbeitsförderung ab 2009 befristet – für Januar 2009 nur aufgrund einer Rechtsverordnung nach § 352 – auf 2,8 % festgelegt. Zudem legt das Gesetz fest, dass die Bundesbeteiligung an den Kosten der Arbeitsförderung (§ 363) jeweils erst zum Jahresende gezahlt wird. Seit...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.7 Übertragung weiterer Aufgaben durch Rechtsverordnung

Rz. 13 Die Möglichkeit der Übertragung weiterer Aufgaben durch Rechtsverordnung regelt Abs. 3 Satz 1. Sie setzt voraus, dass die jeweilige Aufgabe im Zusammenhang mit den Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit nach dem SGB III steht. Gefordert wird ein Sachzusammenhang, der ohne weiteres an den in § 1 aufgeführten Zielen des SGB III gemessen werden kann. Rz. 14 Die Vorschrift ...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 4 Die Hartz-Gesetze

Rz. 10 Bis Ende 2007 dominierten die Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt das SGB III. Mit dem Ersten und Zweiten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (in Kraft seit 1.1.2003) sollten insbesondere die arbeitsmarktpolitischen Instrumente zur Vermittlung in Arbeit und die Möglichkeiten zur Erschließung neuer Beschäftigungsfelder verbessert werden...mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 2.2 Freiwilliges soziales und ökologisches Jahr als Jugendfreiwilligendienst sowie Bundesfreiwilligendienst (Abs. 2)

Rz. 7 Abs. 2 bestimmt ein Entgelt in Höhe der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV als beitragspflichtige Einnahme, wenn im Anschluss an ein Versicherungspflichtverhältnis ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr als praktischer Helfer nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten bzw. eine Zeit im Bundesfreiwilligendienst nach dem Bundesfreiwillig...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 1 Arbeitsförderung nach dem Arbeitsförderungs-Reformgesetz (Eingliederung der Arbeitsförderung in das SGB III)

Rz. 1 Mit der Einordnung des Arbeitsförderungsrechts als Drittes Buch in das Sozialgesetzbuch wollte der Gesetzgeber ungelöste Probleme angehen: ungünstige Erwerbschancen für Arbeitslose, kaum sichtbare Strategien zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit, unübersichtliches, komplexes und kaum anwendbares Arbeitsförderungsrecht im Arbeitsförderungsgesetz, nicht ausgeschöpftes Potenzi...mehr

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Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein...mehr

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Sauer, SGB III § 355 Höhe d... / 2.2 Bemessung der Umlage

Rz. 6 Die umlagepflichtigen Betriebe haben die Umlagebeträge nach den lohnsteuerpflichtigen Bruttoarbeitsentgelten einschließlich der nicht pauschal nach § 40 EStG versteuerten Sachbezüge der Arbeitnehmer unabhängig davon abzuführen, ob und in welchem Umfang die Förderung tatsächlich von dem einzelnen Winterbau-Arbeitnehmer in Anspruch genommen wird bzw. in Anspruch genommen...mehr

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Sauer, SGB III § 355 Höhe d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.4.2006 durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926) geändert. Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt v. 20.12.2011 (BGBl. I S. 2854) mit Wirkung zum 1.4.2012 geändert. Dadurch ist die Vorschrift zugleich geschlechtsneutral ausformuliert worden.mehr

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Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 3 Literatur

Rz. 31 Leube, Förderung des Bundesfreiwilligendienstes als soziale Subvention, ZFSH 2015, 194. Schäfersküpper, Aktuelles aus der Arbeitslosenversicherung der Gefangenen, NZS 2017, 327.mehr

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Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 wurde zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970) und Abs. 3 zum 1.7.2001 durch das SGB IX v. 19.6.2001 (BGBl. I S. 1046) geändert. Abs. 4 wurde zum 1.4.2003 angefügt durch das Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 4621) und zum 1.7.2006 geändert durch das Haushaltsbegleitgesetz 2006 v. 29...mehr

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Sauer, SGB III § 356 Umlage... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert. Zum 1.4.2006 wurde die Vorschrift neu gefasst durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926). Abs. 1 der Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungs...mehr

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Sauer, SGB III § 340 Aufbri... / 2.1 Überblick und Einordnung der Vorschrift

Rz. 3 Das Zehnte Kapitel enthält die Vorschriften zur Finanzierung der Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit. Finanzierungsquellen sind Beiträge von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Dritten sowie Umlagen, Bundesmittel und Erträge aus dem Vermögen der Bundesagentur. Die Versicherungsbeiträge zur Arbeitsförderung machen den Hauptanteil der Einnahmen aus...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Bundesagentur für Arbeit als den für die Arbeitsförderung zuständigen Leistungsträger und eröffnet weitere Möglichkeiten zur Übernahme und Übertragung zusätzlicher Aufgaben und den Eingang von Kooperationen. Die Regelung erfasst nicht die Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, diese ist in § 6 SG...mehr

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Klose, SGB I § 64 Leistunge... / 2.2 Obliegenheit

Rz. 6 Die Regelung ist als Sollvorschrift ausgelegt. Damit bringt der Gesetzgeber zum Ausdruck, dass es sich bei der Mitwirkungspflicht um eine Obliegenheit handelt, die aber nicht erzwungen werden kann und soll. Nach Maßgabe des § 66 muss der Leistungsberechtigte allerdings ggf. hinnehmen, dass die Leistung versagt oder entzogen wird. Das ist nicht der Fall, wenn die sich a...mehr

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Jansen, SGB X § 67 Begriffs... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift trat zum 1.1.1981 mit der Einfügung des SGB X v. 18.8.1980 (BGBl. I S. 1469) in das Sozialgesetzbuch in Kraft. 1994 wurde § 67 durch das 2. SGBÄndG (BGBl. I S. 1229) überarbeitet und erstmals wurden einheitliche Begriffsbestimmungen durch Übernahme der Definitionen aus dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) auch für das Sozialdatenschutzrecht zusammengefasst...mehr

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Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.4 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Rz. 9 Bei Zuerkennung von Rente wegen voller Erwerbsminderung ruht der Anspruch auf Alg vom Beginn der laufenden Rentenzahlung an (Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 2). Das ist i. d. R. der erste Tag des Kalendermonats, der auf den bewilligenden Rentenbescheid folgt. Das gilt auch für die vollen Erwerbsminderungsrenten wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. Bezieht der Arbeitsl...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift fasst die Ordnungswidrigkeiten gegen Regelungen im SGB III zusammen. Abs. 1 der Bußgeldvorschriften bestimmt die mittelbare illegale Ausländerbeschäftigung als Ordnungswidrigkeit. Betroffen sind Unternehmen, die ausländische Arbeitnehmer nicht selbst beschäftigen, sondern Aufträge oder Teile davon an ein oder mehrere andere Unternehmen vergeben, die wiede...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.8 Übertragung weiterer Aufgaben durch Verwaltungsvereinbarung

Rz. 19 Abs. 3 Satz 2 ermöglicht die Übertragung weiterer Aufgaben auf die Bundesagentur für Arbeit durch Verwaltungsvereinbarung. Eine solche Verwaltungsvereinbarung ist ein öffentlich-rechtlicher Vertrag. Vertragspartner sind die Bundesregierung und die Bundesagentur für Arbeit. Das fachlich zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist zum Abschluss einer Verein...mehr

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Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.6 Weiterbildungsportal

Rz. 12o Nach Abs. 2b prüft die Bundesagentur für Arbeit den Aufbau und den Betrieb eines Weiterbildungsportals als Ausbau ihres derzeitigen Informationsangebotes. Damit wird die Bundesagentur für Arbeit insbesondere den Anforderungen einer zunehmenden Digitalisierung gerecht. Rz. 12p Der Gesetzesbegründung zufolge verändert der Wandel der Arbeitswelt und des Arbeitsmarktes di...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 404 Bußgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Abs. 1 und Abs. 3 wurden neu gefasst, Abs. 2 geändert und ergänzt (Nr. 4, 6, 7) zum 1.1.1998 durch das 1. SGB III-ÄndG v. 16.12.1997 (BGBl. I S. 2970). Dabei wurden Nr. 4 zu Nr. 5, Nr. 5 bis 23 zu Nr. 8 bis 26. Zum 1.8.2004 wurden Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 24 redaktionell bereinigt, Abs. 2 Nr. 17 und 18 aufgehoben, Abs. 3 neu gefasst durch das Gesetz zur Intensivierung der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 3 Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts nach dem SGB III

Rz. 6 Das 1. SGB III-ÄndG ist zusammen mit dem SGB III am 1.1.1998 in Kraft getreten. Dieses Gesetz enthielt insbesondere Regelungen zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Leistungsmissbrauch, datenschutzrechtliche Vorschriften, die Möglichkeit der Untersagung der Berufsberatung durch die Arbeitsverwaltung, die Übernahme privater Versicherungsbeiträge bei Leistungsbe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.7 Pflegetätigkeiten (Abs. 2b)

Rz. 28a Versicherungspflichtige Pflegezeiten nach Abs. 2b richteten sich bis zum 31.12.2016 nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Pflegezeitgesetz. Danach waren Beschäftigte von der Arbeitsleistung vollständig oder teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung während einer Pflegezeit von längstens 6 Monaten pflegen. Pflegezeit konnte ni...mehr

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Strategische Einkaufsteueru... / 2.3 Erfolgsmessung

Schaffen der Datenbasis Für die Beurteilung der Zielerreichung ist eine fundierte Datenbasis eine unabdingbare Voraussetzung. Speziell die Zugänglichkeit und der Zugriff auf steuerungsrelevante Kennzahlen und Daten stellt für viele Unternehmen eine große Herausforderung dar. Deswegen ist der Aufbau eines unternehmensweiten Spend-Cubes (siehe Abbildung 6) zur Ergänzung der ope...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 347 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Nr. 1 bezieht sich auf Einrichtungen für behinderte Menschen, die nach ihrer Ausstattung eine behindertengerechte Förderung gewährleisten können. Die Beitragsbemessungsgrundlage regelt § 345 Nr. 1. Rz. 4 Der Bund trägt nach Nr. 2 die Beiträge für sämtliche versicherungspflichtigen Wehr- und Zivildienstleistenden. Durch die besonderen Regelungen wird der Beitrag vom Bund...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 344 Sonder... / 2.4 Arbeitsentgelt im Übergangsbereich (Abs. 4)

Rz. 12 Abs. 4 bestimmt die beitragspflichtige Einnahme im Übergangsbereich von Arbeitsentgelten über 450,00 EUR monatlich, seit 1.10.2022 als Folge der Änderung der Geringfügigkeitsgrenze in § 8 SGB IV über 520,00 EUR monatlich bis zu höchstens 1.300,00 EUR, seit 1.10.2022 als Folge einer Änderung in § 20 Abs. 2 SGB IV 1.600,00 EUR monatlich. Ab 1.10.2022 reicht der Übergang...mehr

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Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.5 Rechtsfolgenbelehrung nach Abs. 3

Rz. 28 Abs. 3 stellt 2 weitere Voraussetzungen auf, unter denen eine Versagung oder Entziehung nur möglich ist: Die Einräumung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach einem schriftlichen Hinweis darauf, dass die Leistungen nach § 66 versagt oder entzogen werden können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.10.2012, L 7 AS 1879/12). Zutreffend ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 26 Sonstig... / 2.5 Sozialleistungen und vergleichbares Einkommen (Abs. 2)

Rz. 16 Abs. 2 unterwirft Bezieher von bestimmten Sozialleistungen bzw. Krankentagegeld unter denselben Voraussetzungen der Versicherungspflicht wie bei der Arbeitsförderung. Bei den Sozialleistungen nach Abs. 2 Nr. 1 handelt es sich um Leistungen, die regelmäßig im Rahmen der spezialgesetzlichen Bestimmungen während einer Zeit erbracht werden, die zur Wiedererlangung der Ges...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beschaffungscontrolling: De... / 2.2.1 Einzelkosten, Strukturkosten und Prozesse

Grundsätzlich haben die Materialkosten (oder umfassender die Beschaffungsobjektkosten) einen wesentlichen Einfluss auf das Unternehmensergebnis. Sie umfassen die Einkaufspreise, Rabatte und Zuschüsse, öffentliche Abgaben (beispielsweise Zölle), Subventionen, Vermittlungsentgelte, Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten. Die Effektivitätspotenziale der Beschaffung zu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderbetriebsvermögen / 4 Sonderbetriebseinnahmen und -ausgaben

Die Vorschrift des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG verwendet den Begriff der Sonderbetriebseinnahmen nicht, sondern spricht von "Vergütungen, die der Gesellschafter von der Gesellschaft für seine Tätigkeit im Dienst der Gesellschaft oder für die Hingabe von Darlehen oder für die Überlassung von Wirtschaftsgütern bezogen hat". Der Umfang der gewerblichen Einkünfte einer Mitunte...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Sonderbetriebsvermögen / 1.5.1 Aktives Sonderbetriebsvermögen I

Der BFH unterscheidet zwischen aktivem und passivem Sonderbetriebsvermögen I und II. Um als Sonderbetriebsvermögen qualifiziert zu werden, muss zunächst ein (bilanzierungsfähiges) Wirtschaftsgut gegeben sein, das im zivilrechtlichen oder wirtschaftlichen Eigentum des Mitunternehmers steht. Notwendiges Sonderbetriebsvermögen I sind Wirtschaftsgüter, die einem Mitunternehmer ge...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Änderungen des Forschungszu... / h) Evaluierung

Die Freistellung einer Maßnahme von der Anmeldepflicht entfällt bei bestimmten Beihilfen nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Inkrafttreten des Gesetzes. Eine darüber hinausgehende Anwendung der Maßnahme ist nur möglich, wenn der Mitgliedstaat der Kommission spätestens 20 Tage nach dem Inkrafttreten des Gesetzes einen Evaluierungsplan zur Genehmigung vorlegt. Sofern diese ...mehr