Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.4 IB.SH WEGfinanz

Dieses Programm soll Wohnungseigentümergemeinschaften den Weg zu günstigen Fördermitteln vereinfachen. Dabei haftet jedes WEG-Mitglied ausschließlich für das eigene Darlehen. 2.15.4.1 Antragsberechtigung Wohnungseigentümergemeinschaften, vertreten durch den bestellten Verwalter. 2.15.4.2 Das wird gefördert Modernisierungs- und Sanierungsvorhaben nach Beschlussfassung in Eigentüm...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind: kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieter, Investoren, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und selbstnutzende Wohnungseigentümer.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.1.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt online unter finanzass.ib-sh.de. Auf der Webseite der IB (www.ib-sh.de/) findet man auch einen Tilgungsrechner sowie die Konditionenübersicht.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die in ihre zu eigenen Wohnzwecken genutzte Wohnung investieren. Diese liegt auch vor, wenn das Objekt unentgeltlich zu Wohnzwecken an Angehörige überlassen wird. Das Förderobjekt muss in NRW belegen sein.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2 Saarländische Wohnraumförderung – Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum

Dieses Programm fördert Wohnungseigentümer, denen damit die Modernisierung ihrer Wohnung erleichtert werden soll. Das Programm enthält auch Komponenten einer energetischen Sanierung. 2.12.2.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die die Einkommensgrenzen des Saarlands nicht überschreiten. Bei der zu modernisierenden Wohnung muss es sich darüber hinaus um ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.3.4 Antragstellung

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Die Antragstellung erfolgt Online über das "eAntragsportal" der IFB Hamburg.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.5.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine förderungsfähige Investitionsmaßnahme am selbstgenutzten oder vermieteten Wohneigentum im Rahmen eines WEG-Beschlusses durchführen wollen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.5.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die das Darlehen für eine selbstgenutzte Immobilie benötigen. Ausgeschlossen sind Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.4 Effiziente Gebäude Plus

Wie der Programmname schon sagt, geht es hier um die energetische Sanierung von Immobilien in Berlin. Das Programm fördert Wohn- und Nichtwohngebäude. 2.3.4.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind: kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieter, Investoren, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), selbstnutzende Wohneigentümer und Vereine, Stift...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.5.3 Förderkonditionen

Je Wohnungseigentümer können Darlehen von 5.000 bis 35.000 EUR beantragt werden. Die Darlehen werden in Verbindung mit den folgenden Programmen gewährt: IFB-Modernisierungsdarlehen (Standard) bis maximal 25.000 EUR IFB-Modernisierungsdarlehen Energie bis maximal 35.000 EUR KfW-Altersgerecht Umbauen (Programm 159) bis maximal 25.000 EUR.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3 Berlin

Berlin bietet über die Investitionsbank Berlin (IBB) 4 interessante Förderprogramme an: Programme für Berlin IBB Wohnraum Modernisieren BEG-Wohngebäude – Sanieren (KfW 261) ENEO-Energieberatung für Effizienz und Optimierung Effiziente Gebäude Plus 2.3.1 IBB Wohnraum Modernisieren Dieses Programm fördert Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung mit energetischem Fokus an be...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.3.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Eigentümer einer selbstgenutzten oder vermieteten und in Berlin belegenen Wohnimmobilie: Eigentümer eines Eigenheims, Wohnungseigentümergemeinschaften, private Investoren, Wohnungsunternehmen und -genossenschaften. Diese Maßnahme wird gefördert Gefördert wird die Erstellung von Gutachten mit konkreten Modernisierungsempfehlungen zur energetischen Sanierung v...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.10 Sicherheiten

Es werden zur Absicherung der Kredite die banküblichen Sicherheiten verlangt. Die Vereinbarung über die Sicherheiten wird mit dem gewählten Finanzierungsinstitut vorgenommen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt ist man als Eigentümer von Wohngebäuden, die zur Vermietung bestimmt sind. Eigentümer in diesem Sinne sind Privatpersonen, Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des Öffentlichen Rechts.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, die Anträge sind von deren Verwaltern zu stellen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.3.1 Antragsberechtigung

Dieses Programm können private Bauherren und private Eigentümer, sofern sie natürliche Personen sind, nutzen. Die Wohnimmobilie muss ausschließlich zu selbst genutzten Wohnzwecken dienen und in Hessen belegen sein. Personen- und Kapitalgesellschaften sind nicht antragsberechtigt.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.4.3 Antragstellung

Das Antragsformular steht im Dokumentencenter der ILB zur Verfügung und ist dort nach dem Ausfüllen aller geforderten Anlagen vor Beginn der Maßnahme bei der ILB einzureichen. Der KfW-Darlehensantrag muss ebenfalls vorgelegt werden.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.1 Geringinvestive Maßnahmen – Zuschuss

Eine wichtige Maßnahme zur Reduzierung des Energieverbrauchs ist ein Heizungscheck. Durch dieses Programm erhält man einen entsprechenden Zuschuss. 2.6.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte). Das Wohngebäude muss in Hamburg belegen se...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.4.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind: kommunale Wohnungsgesellschaften, Wohnungsgenossenschaften und private Investoren der Wohnungswirtschaft.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3.4 Höhe des Kreditbetrags

Maximal werden Kredite von bis zu 150 Millionen EUR pro Vorhaben gewährt. Die förderfähigen Kosten bis zu 100 %. Die Umsatzsteuer kann mitfinanziert werden, wenn der Antragsteller nicht zum umsatzsteuerlichen Vorsteuerabzug berechtigt ist.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3.8 Sicherheiten

Es werden zur Absicherung der Kredite die banküblichen Sicherheiten verlangt. Die Vereinbarung über die Sicherheiten wird mit dem gewählten Finanzierungsinstitut vorgenommen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.3 IFB Energiedarlehen – Einzelmaßnahmen

Dieses Programm fördert Einzelmaßnahmen mit dem Zweck der energetischen Sanierungen von selbstgenutzten Eigenheimen und Eigentumswohnungen in Hamburg. Im Schwerpunkt geht es um Modernisierungen im Gebäudebestand durch die energetische Ertüchtigung der Gebäudehülle und Gebäudetechnik. 2.6.3.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte, die eine...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.2 IB.SH Immoflex

Dieses Darlehen unterscheidet sich vom zuvor genannten Immofix-Darlehen nur darin, dass ein jährliches Sondertilgungsrecht vereinbart werden kann. Die Sondertilgung ist kostenfrei in Höhe von 10 % des Darlehensbetrags möglich, aber nur in maximal 2 Zahlungen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Grundeigentümer, sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Einfamilienhäusern, Doppelhaushälften, Reihenhäusern, kleinen Mehrfamilienhäusern mit bis zu 2 vermieteten Wohneinheiten und Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG).mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.2.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt nicht direkt bei der L-Bank, sondern bei einem frei wählbaren Finanzierungsinstitut. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn der Maßnahme.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.5 IFB-WEGfinanz

Die IFB bietet Wohnungseigentümergemeinschaften ein vereinfachtes Verfahren zur Nutzung von zinsvergünstigten IFB-Krediten zur Finanzierung von Modernisierungsarbeiten. 2.6.5.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine förderungsfähige Investitionsmaßnahme am selbstgenutzten oder vermieteten Wohneigentum im Rahmen eines WEG-Beschlusses durchführe...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.1.3 Zuschusshöhe

Es werden folgende Zuschüsse gewährt: bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften beträgt der Zuschuss 60 %, max. 6.000 EUR/Wohneinheit, bei Mietwohngebäuden beträgt der Zuschuss 30 % der Kosten, max. 3.000 EUR/Wohneinheit, die maximale Höhe der förderfähigen Kosten beträgt 10.000 EUR je Wohneinheit.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.14.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, private Vermieter, gewerbliche Vermieter und Wohnungsunternehmen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.2.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Wohneigentümergemeinschaften, vertreten durch den bestellten Verwalter.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Wohnungseigentümergemeinschaften oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte). Das Wohngebäude muss in Hamburg belegen sein.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3.4 Antragstellung

Der Förderantrag ist direkt bei der L-Bank zu stellen. Alle notwendigen Informationen hierzu finden sich unter www.l-bank.de/weg.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.2.3 Bürgschaftshöhe

Es werden Bürgschaften in Höhe von 80 % des Darlehensbetrags, max. 25.000 EUR je Wohneinheit übernommen. Der maximale Bürgschaftsbetrag je Wohneinheit beträgt 20.000 EUR. Es werden einmalig 2 % des Bürgschaftsbetrags als Kostenbeitrag verlangt. Zusätzlich werden Gebühren in Höhe von 0,2 % des Restbürgschaftsbetrags verlangt.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.3 PV-Anlagen-Darlehen

Das Programm dient der Finanzierung von Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden. Die Wohngebäude müssen im Eigentum von privaten Bauherren oder Eigentümern stehen. 2.7.3.1 Antragsberechtigung Dieses Programm können private Bauherren und private Eigentümer, sofern sie natürliche Personen sind, nutzen. Die Wohnimmobilie muss ausschließlich zu selbst genutzten Wohnzwecken dienen und...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die das Darlehen für eine selbstgenutzte Immobilie benötigen (ausgeschlossen sind Ferienwohnungen und Zweitwohnsitze).mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.3.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Investoren, die Mietwohnungen modernisieren oder energetisch modernisieren möchten. Fertigstellungstermin beachten Das Förderobjekt muss vor dem 1.2.2002 fertiggestellt worden sein.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.1.1 Antragsberechtigung

Das Förderprogramm richtet sich an Eigentümer, Erbbauberechtigte und Nießbraucher von Mietwohngebäuden und stationären Pflegeeinrichtungen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.13 Sachsen

Das Land Sachsen fördert über die Sächsische Aufbaubank (SAB) Balkonkraftwerke, um mit diesem Zuschussprogramm den Einstieg in die Nutzung von Photovoltaikanlagen zu fördern. Programm für Sachsen Balkonkraftwerke – Zuschuss[1] 2.13.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Mieter einer Wohnung. Der Erstwohnsitz muss sich in Sachsen befinden. Eigentümer wa...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3 Modernisierung von Wohneigentümerschaften (WEG)

Über dieses Programm wird landesweit die energetische Sanierung und/oder der barrierereduzierende Umbau bestehender Wohnungen von Wohnungseigentümergemeinschaften gefördert. 2.1.3.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften nach Wohnungseigentumsgesetz, die ihren Wohnungsbestand modernisieren wollen. Die geförderte Wohnung muss in Baden-Württe...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.3.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Eigentümer oder Erbbauberechtigte, die eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzen. Nicht antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften. Für sie steht das Programm IFB-WEGfinanz zur Verfügung (s. Kap. 2.6.5).mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.4.1 Antragsberechtigung

Folgende Personenkreise können einen Zuschuss erhalten: Grundeigentümer oder dinglich Verfügungsberechtigte, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (sowohl kleine und mittlere Unternehmen als auch große Unternehmen) und sonstige Organisationen (z. B. Vereine, Stiftungen, Kirchen) Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-)Dienstleistungen für Dritte er...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.1.4 Antragstellung

Der Darlehensantrag ist bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) zu stellen. Diese ist online unter www.nrwbank.de/de/info-und-service/tools-und-rechner/bewilligungsbehoerde zu recherchieren. Zeitliche Begrenzung! Die Mittel stehen voraussichtlich bis Ende 2027 zur Verfügung.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.1 Finanzierung von Wohnungseigentümergemeinschaften

Dieses Programm bietet Wohnungseigentümergemeinschaften günstige Kredite zur Finanzierung einer Modernisierung oder energetischen Sanierung sowie altersgerechten Umbauten ihrer Wohnungen an. 2.12.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften, die Anträge sind von deren Verwaltern zu stellen. 2.12.1.2 Das wird gefördert Gefördert werden alle Mode...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.1 IBB Wohnraum Modernisieren

Dieses Programm fördert Maßnahmen zur Instandsetzung und Modernisierung mit energetischem Fokus an bestehenden Wohngebäuden. 2.3.1.1 Antragsberechtigung Antragsberechtigt sind: kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieter, Investoren, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und selbstnutzende Wohnungseigentümer. 2.3.1.2 Das wird gefördert Folgende M...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.4.3 Antragstellung

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Die Antragstellung erfolgt Online über das "eAntragsportal" der IFB Hamburg.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.3 IB.SH Immokonstant 24

Dieses Darlehen unterscheidet sich von Programm IB.SH Immofix darin, dass ein fest vereinbarter Zinssatz über die gesamte Laufzeit von 24 Jahren angeboten wird. Das Darlehen ist nach 24 Jahren vollständig zurückgezahlt.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.5.2 Das wird gefördert

Gefördert werden Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an Eigentumswohnungen in Hamburg. Die förderfähigen Maßnahmen ergeben sich aus den Einzelprogrammen (siehe nachfolgendes Kapitel zu den Förderkonditionen).mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.4.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind: kommunale und private Wohnungsunternehmen, Wohnungsbaugenossenschaften, Vermieter, Investoren, Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), selbstnutzende Wohneigentümer und Vereine, Stiftungen sowie mildtätige und kirchliche Einrichtungen etwa für Wohn-, Alten und Pflegeheime. Gebäudevoraussetzung Für das Förderobjekt muss vor dem 1.2.2002 der Bauantrag oder die B...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.2.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt über das Hausbankverfahren. Der Antragsteller kann die Darlehen also über das Finanzierungsinstitut seines Vertrauens beantragen. Form und Umfang der Sicherheiten werden mit der Hausbank vereinbart. Eine Antragstellung setzt voraus, dass mit dem Vorhaben noch nicht begonnen worden ist. Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Beginn des Vo...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.1.4 Antragstellung

Der Förderantrag kann über das Antragsportal der IBB[1] gestellt werden. Der Förderantrag muss vom Antragsteller vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Es dürfen zuvor keine Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Die Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.5.4 Antragstellung

Die Antragstellung erfolgt bei der IFB. Die Antragstellung soll von dem WEG-Verwalter koordiniert und organisiert erfolgen. Mit dem Vorhaben darf vor Antragstellung nicht begonnen werden. Planungs- und Beratungsleistungen zählen nicht als Beginn des Vorhabens.mehr