Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3 KfW-Programm 270 – Erneuerbare Energien "Standard"

Dieses KfW-Programm ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben, die zur Nutzung erneuerbarer Energien zur Strom- oder Wärmeerzeugung dienen. Das Förderprogramm erfüllt die Paris-kompatiblen Sektorleitlinien der KfW Bankengruppe.[2] 1.3.1 Das wird gefördert Das KfW-Förderprogramm fördert 4 Förderbereiche: Förderbereich 1 Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen,...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Es werden Darlehen bis zu einer Höhe von 70.000 EUR gewährt. Allerdings werden nur 80 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der Aufwand je Wohnung muss mindestes 12.500 EUR betragen. Konditionen Es können Darlehen bis zu 30 Jahre Laufzeit gewährt werden. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %. Der Zinssatz ist fest für die gesamte Laufzeit des Darlehens und beträgt n...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3.6 Zinsen

Der Zinssatz des Programms orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarkts und wird am Tag der Zusage festgesetzt. Ist die Laufzeit größer als die Zinsbindungsdauer, unterbreitet die KfW-Förderbank vor dem Ende der Zinsbindungsfrist ein Prolongationsangebot. Ermittlung des Zinssatzes Die KfW-Förderbank ermittelt den Zinssatz unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen V...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.3.3 Darlehenskonditionen

Die Laufzeit und die Zinsfestschreibung werden mit 10 Jahren und regelmäßig einem tilgungsfreien Anlaufjahr vereinbart. Wird das Darlehen nicht vollständig abgerufen, wird für die nicht abgerufenen Beträge (6 Monate und 2 Bankarbeitstage nach dem Zusagedatum) eine Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 % pro Monat erhoben. Für die Dauer der Zinsfestschreibung von 10 Jahren...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5 Bremen und Bremerhaven

Das Land Bremen fördert über die Förderbank für Bremen und Bremerhaven (BAB). Im Zusammenhang mit der energetischen Sanierung orientiert sich die BAB an den Bundesförderungen. Hier werden vor allem die KfW/BEG-Programme 261 und 159 durchgeleitet. Es stehen 2 interessante Förderprogramme zur Verfügung: Programme für Bremen und Bremerhaven Modernisierung Wohnraum Finanzierung v...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.1.3 Darlehenskonditionen

Die förderfähigen Kosten können bis zu 100 % finanziert werden. Das maximale Darlehen beträgt 200.000 EUR. Darlehen unter 5.000 EUR werden nicht ausgegeben. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %. Es werden folgende Laufzeitvarianten angeboten: 10 Jahre mit 1 oder 2 tilgungsfreien Jahren und Sollzinsbindung für 10 Jahre 20 Jahre mit 1, 2 oder 3 tilgungsfreien Jahren und Sollzinsbin...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.8.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen und Erbbauberechtigte. Diese Personen und Berechtigten müssen Eigentümer einer Miet- oder Genossenschaftswohnung oder einer selbst genutzten Wohnung sein. Das Förderobjekt muss in Mecklenburg-Vorpommern belegen sein. Besondere Anforderungen an die Antragsberechtigung An die Antragsteller werden je nach Nutzung diese ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer eines Baugrundstücks oder Erbbauberechtigte an einem geeigneten Grundstück sind. Bei einem Kauf reicht zur Antragstellung ein Nachweis darüber aus, dass der Kauf eines Grundstücks oder die Bestellung eines Erbbaurechts gesichert ist. Einkommensgrenzen Je nach Maßnahme darf das Gesamteinkommen aller zu einem Haushalt gehör...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.3.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Es werden Darlehen bis zu einer Höhe von 80.000 EUR je Wohnung gewährt. Allerdings werden nur 80 % der förderfähigen Kosten finanziert. Der Aufwand je Wohnung muss mindestes 12.500 EUR betragen. Führt die Maßnahme zur Barrierefreiheit, werden 90.000 EUR je Wohnung finanziert (80 % der förderfähigen Kosten). Konditionen Es können Darlehen bis zu 30 Jahre Laufzeit g...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4 KfW-Förderprogramm 442 – Solarstrom für Elektroautos (Zuschuss)

Ziel dieses Programms ist, die Bürger zur Beschaffung und Errichtung einer Ladestation für Elektroautos in Kombination mit einer Photovoltaikanlage und einem stationären Solarstromspeicher im nicht öffentlichen Bereich von selbstgenutzten Wohngebäuden zu motivieren. Privatpersonen sollen eine eigene Ladeinfrastruktur im privaten Bereich schaffen, damit sie für die Ladung des...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.6 Kreditkonditionen

Die Mindestlaufzeit für ein Darlehen beträgt 4 Jahre. Für langfristige Darlehen stehen folgende Laufzeitvarianten zur Verfügung: bis zu 10 Jahre bei 1 bis höchstens 2 Tilgungsfreijahren mit Tilgung in einer Summe am Laufzeitende, bis zu 20 Jahre bei 1 bis höchstens 3 Tilgungsfreijahren, bis zu 30 Jahre bei 1 bis höchstens 5 Tilgungsfreijahren. Der Zinssatz wird für die ersten 10...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.1.3 Darlehenskonditionen

Folgende Darlehen und Zuschüsse werden gewährt:mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.2.2 Das wird gefördert

Die BAB-Förderbank hat kein eigenes Förderprogramm, sondern unterstützt Wohnungseigentümergemeinschaften bei der Finanzierung von energetischen Sanierungen, barrierearmen oder barrierefreien Modernisierungen, Maßnahmen zum Einbruchschutz sowie der Sanierung der privaten Entwässerungseinrichtungen und des Trinkwassernetzes. Hierzu werden Darlehen aus folgenden Programmen durc...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.3.2 Das wird gefördert

Das Programm fördert Anlagen zur Stromerzeugung aus regenerativen Energien, z. B. aus: Sonne Wind Biomasse Wasser Es wird aber vorausgesetzt, dass zumindest ein Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien müssen die Programmvoraussetzungen des KfW-Programms 270 in der aktuellen Fassung erfüllen (siehe hierzu oben Kap....mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.14.3 Darlehenskonditionen

Darlehenshöhe Gefördert werden 100 % der förderfähigen Kosten, max. 50.000 EUR pro Wohneinheit. Der Darlehensmindestbetrag beläuft sich auf 10.000 EUR. Konditionen Die Darlehen können mit folgenden Laufzeiten vereinbart werden: 10, 20 oder 30 Jahre, davon ein Jahr tilgungsfrei. Die jeweils aktuell geltenden Nominal- und Effektivzinssätze können im Internet unter www.ib-sachsen-a...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.3.3 Darlehenskonditionen

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.2.2 Das wird gefördert

Gefördert werden Modernisierungsmaßnahmen sowie energetische Sanierungen. Bei energetischen Maßnahmen sind grundsätzlich die baulichen Vorschriften des GEG in der zum Zeitpunkt des Antragseingangs bei der NRW.BANK gültigen Fassung zu beachten. Folgende Maßnahmen werden gefördert: Verbesserung der Energieeffizienz (z. B. Fenster, Wärmedämmung), Erneuerung von Heizungsanlagen ode...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.5.2 Das wird gefördert

Gefördert werden der Neubau oder Neubaukauf einer Immobilie, die die energetischen Mindeststandards einhält. Die Immobilie muss bei Jahresprimärenergiebedarf (QP) und Transmissionswärmeverlust (H'T) die Anforderungen des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes (GEG) um mindestens 10 % unterschreiten; der Kauf einer Immobilie, die mindestens den Energiestandard Effizienzhaus SH 100 ei...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.15.1.3 Darlehenskonditionen

Zinsbindungsfristen sind für 5, 10 oder 15 Jahre möglich bei einem Tilgungssatz von 2 % oder 3 % bzw. 1 % und 2 % bei 15 Jahren Zinsbindung p. a. Bereitstellungszinsen werden ab dem 7. Monat nach Darlehenszusage mit 3 % pro Jahr erhoben. Auszahlung bei Neubau: 50 % bei Baubeginn und 50 % bei Fertigstellung des Rohbaus. Auszahlung bei Kauf: in einer Summe bei Fälligkeit des Kau...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.1.3 Darlehenskonditionen

Das Förderdarlehen umfasst bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Kosten. Die Höhe der ergänzenden Zuschüsse beträgt: 300 EUR je m2 Wohnfläche als Basiszuschuss, 200 EUR je m2 Wohnfläche als ergänzender Zuschuss für besonders nachhaltige Vorhaben. Als ein besonderes Vorhaben werden Maßnahmen angesehen, die die Faktoren Ökonomie, Ökologie, technische Qualität und soziokulturelle Ansp...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.6.3.3 Darlehenskonditionen

Die Darlehenslaufzeiten können bis zu 20 Jahre betragen. In der Regel wird ein tilgungsfreies Jahr vereinbart. Der Darlehenszinssatz beträgt 2 % und wird die ersten 15 Jahre festgeschrieben. Die Auszahlungsquote beträgt 100 %. Das gewährte Darlehen ist innerhalb von 12 Monaten abzurufen. Nach Ablauf von 12 Monaten werden auf den noch nicht in Anspruch genommenen Darlehensbetr...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.1.4 Antragstellung

Das Antragsformular kann auf der Webseite der ISB abgerufen werden (www.isb.rlp.de/fileadmin/user_upload/Foerderprogramme/505/Antrag.pdf). Der ausgefüllte Antrag ist neben weiteren Unterlagen bei der zuständigen Stadt- oder Kreisverwaltung (Bewilligungsbehörde) zu stellen, in deren Zuständigkeitsbereich das Wohnobjekt belegen ist. Die zuständige Behörde erteilt eine Förderbe...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.7 Zinsen

Der Zinssatz für dieses Programm orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarkts. Er wird am Tag der Zusage festgesetzt. Grundsätzlich gilt am Tag der Zusage der für die KfW gültige Produktzinssatz. Ist der Zinssatz am Tag des Antragseingangs bei der KfW günstiger, wird dieser Produktzinssatz angewandt. Die aktuellen Zinskonditionen (Soll- und Effektivzinssätze gemäß ge...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Anforderungen an das Förderobjekt Die vorgenommenen Modernisierungen müssen den Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) und der Bremischen Landesbauordnung (BremLBO) entsprechen. Zudem muss die Erschließung gesichert sein. Die geförderten Wohnungen müssen im Sinne der Technischen Baubestimmungen (BremLTB) barrierefrei...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.2.2 Das wird gefördert

Gefördert werden u. a. Modernisierungsmaßnahmen mit folgenden Zielen:[1] nachhaltige Einsparung von Endenergie (energetische Modernisierung), nachhaltige Einsparung nicht erneuerbarer Primärenergie, nachhaltige Reduzierung des Wasserverbrauchs, nachhaltige Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung oder dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse, bauliche Maßnahmen, di...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.2.3 Antragstellung

Der Förderantrag ist bei der Bayern Labo einzureichen. Sie ist vom Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft unter Verwendung eines Antragsformblatts [1] mit den dort bezeichneten Unterlagen (z. B. Plangrundlagen, Erläuterungen, Kosten- und Finanzierungsplan) vorzunehmen. Zeitliche Begrenzung! Dieses Programm soll am 31.12.2024 auslaufen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.2.9 Antragstellung

Kredite aus diesem Programm müssen über Banken und Sparkassen oder Versicherungen beantragt werden. Der Antragsteller kann selbst auswählen, welchen Finanzierungspartner er wählt. Voraussetzungen Der Kreditantrag muss vor Beginn des Vorhabens bei der KfW-Förderbank gestellt werden. Für den Zeitpunkt der Antragstellung ist das Datum des Eingangs des Antrags bei der KfW-Förder...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.1.3 Diese Zuschüsse werden gewährt

Die nachfolgende Tabelle zeigt, in welcher Höhe die Zuschüsse ab 2024 gewährt werden:mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.1.2 Das wird gefördert

Folgende Maßnahmen an einem in Berlin belegenen Gebäude werden über dieses Programm gefördert: Verbesserung der Energieeffizienz in Form von energetischen Einzelmaßnahmen, z. B. Wärmedämmung, Fenstererneuerung, Erneuerung der Heizungstechnik (u. a. Wärmepumpe) einschließlich der unmittelbar dadurch veranlassten Maßnahmen, Einsatz von erneuerbaren Energien, z. B. Photovoltaik, ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden alle Modernisierungsmaßnahmen rund um das Gebäude der Wohnungseigentümergemeinschaft. Energetische Sanierungen werden finanziert, wenn die technischen Mindestanforderungen eines Effizienzhauses 85 erreicht wird. Auch Investitionen in barrierearme oder barrierefreie Umbaumaßnahmen werden über dieses Programm gefördert. Voraussetzungen Diese Voraussetzungen müss...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.2.2 Das wird gefördert

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3.5 Rahmenbedingungen und Laufzeiten

Die Auszahlung des Kreditbetrags erfolgt zu 100 % des zugesagten Betrags. Der gewährte Kreditbetrag kann in einer Summe oder auch in Teilen abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt 12 Monate, gerechnet ab Zusage. Diese Abruffrist kann für noch nicht ausgezahlte Beträge um maximal 24 Monate verlängert werden. Allerdings wird für den noch nicht abgerufenen Kreditbetrag, beginne...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.7.3.2 Das wird gefördert

Gefördert werden der Kauf und die Installation einer PV-Anlage mit einer installierten Leistung von bis zu 20 kW inklusive des Anschlusses an das Stromnetz, der Kauf und die Installation eines Batteriespeichers, wenn der Kauf im Zusammenhang mit der Installation einer neuen PV-Anlage steht und der Kauf und die Installation von Steuer- und Regeltechnik im Zusammenhang mit der In...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.3.4.3 Antragstellung

Der Förderantrag kann über das Antragsportal der IBB[1] gestellt werden. Der Förderantrag muss vom Antragsteller vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Es dürfen zuvor keine Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen werden. Die Planungs- und Beratungsleistungen gelten nicht als Vorhabenbeginn. Zeitliche Begrenzung! Dieses Programm soll am 31.12.2024 auslaufen.mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.13.2 Das wird gefördert

Gefördert wird die Anschaffung und Installation sowie die Inbetriebnahme einer steckerfertigen netzgekoppelten Stecker-PV-Anlage mit Wechselrichter (kurz: "Balkonkraftwerk") mit einem Zuschuss von 300 EUR. Die Mindestleistung soll 300 Wp (Leistung der PV-Module) betragen. Der Zuschuss wird auch für die dauerhaft sichere Installation und Montage der Stecker-PV-Anlage (wie z. ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.3.2 Das wird gefördert

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.4.2 Das wird gefördert

Das Programm soll der langfristigen Finanzierung von komplexen energieeffizienten Projekten in der Wohnungswirtschaft dienen. Gefördert werden Neubauten und Maßnahmen der Umnutzung sowie der Sanierung von Mietwohnungen zum Erreichen von Effizienzhausstandards. Die ILB gewährt einen Tilgungszuschuss, wenn eine durch die KfW geförderte Maßnahme einen KfW geförderten Effizienzha...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.5.1.3 Darlehenskonditionen

Gefördert wird mit einem zinsverbilligten Darlehen i. H. v. bis zu 55.000 EUR und einem Kostenzuschuss in Höhe von 15.000 EUR je Wohneinheit, höchstens jedoch bis zu 80 % der anerkannten Modernisierungskosten. In der ersten Finanzierungsphase werden die Darlehenszinsen 10 Jahre festgeschrieben. Der marktübliche Zinssatz wird aber für die ersten 20 Jahre der Laufzeit jährlich ...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.2.2 Das wird gefördert

Durch Bürgschaften werden Darlehen zur energetischen und/oder altersgerechten Modernisierung von Wohnraum[1] gesichert. Maßnahmen zur energetischen Modernisierung nachträgliche Wärmedämmung der Gebäudewände, des Daches, der Kellerdecke oder von erdberührten Außenflächen beheizter Räume Fenster- und Außentürenerneuerung Erneuerung von Heizungstechnik auf Basis fossiler Brennstoff...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.9.3.2 Das wird gefördert

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.1.2.3 Darlehenskonditionen

Zur Finanzierung bietet die L-Bank ein langfristiges zinsverbilligtes Darlehen an. Die Höhe des Darlehens kann bis zu 100 % der förderfähigen Kosten betragen. Gefördert werden aber nur Darlehen ab einem Betrag von 5.000 EUR. Besteht ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf, kann dieser über das Kombi-Darlehen Wohnen der L-Bank abgedeckt werden. Folgende Laufzeitvarianten werden a...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.11.1.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind Eigentümer oder dinglich Nutzungsberechtigte von selbst genutztem Wohneigentum. Die Antragsteller dürfen die Einkommensgrenze des § 13 Abs. 2 Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG) um nicht mehr als 10 % (für einen Tilgungszuschuss von bis zu 25 %) oder um nicht mehr als 60 % (für einen Tilgungszuschuss von bis zu 15 %) überschreiten. Einkommensgrenzen – Ü...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.5.2 Definition und Voraussetzungen (Ladestation, Ladepunkt und bidirektionale Ladestation)

Definitionen Eine Ladestation ist eine stationäre Lademöglichkeit für Elektroautos. Sie besteht aus einem oder mehreren Ladepunkten. Beispiele für eine Ladestation sind eine Wallbox oder eine Ladesäule. Ein Ladepunkt ist eine Einrichtung, die dem Aufladen von Elektroautos dient und an der zur gleichen Zeit nur ein Elektroauto aufgeladen werden kann. Eine bidirektionale Ladestat...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.4.5.1 Definition und technische Mindestvoraussetzungen (Gesamtsystem, Photovoltaikanlage und Speicher)

Definitionen Als ein Gesamtsystem[1] wird eine Anlagenkombination aus Photovoltaikanlage, Solarstromspeicher und nicht öffentlich zugängliche Ladestation für Elektroautos sowie die für den gekoppelten Betrieb der Anlagen notwendigen Nebenanlagen wie Wechselrichter, Energiemanagementsystem und Netzanschluss angesehen. Eine Photovoltaikanlage ist eine dezentrale Energieerzeugung...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.8.2 Das wird gefördert

Förderfähig sind Modernisierungsmaßnahmen, die den Gebrauchswert der Wohnungen und Wohngebäude nachhaltig erhöhen, die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern, nachhaltig Einsparungen von Energie und Wasser bewirken, die Kohlendioxid-Emissionen reduzieren, der Sanierung von Wohngebäuden als Effizienzhaus dienen, dem Abbau von Mobilitätsbarrieren durch Wohnraumanpassungen...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.12.3.1 Antragsberechtigung

Antragsberechtigt sind alle Träger von Investitionsmaßnahmen an vermieteten Wohngebäuden. Vorgaben zur Wohnungsgröße Bezüglich der Wohnungsgrößen ergeben sich folgende Anforderungen:mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.2.1.2 Das wird gefördert

Das Förderobjekt, an dem die Modernisierung und Erneuerung (Instandsetzung) vorgenommen werden soll, muss mindestens 3 Mietwohnungen haben. Bei stationären Pflegeeinrichtungen müssen mindestens 8 Pflegeplätze vorhanden sein. Kein Wohnungseigentum An keiner der Wohnungen des Förderobjekts darf Wohnungseigentum begründet sein. Es darf sich bei dem Mehrfamilienhaus um keinen Neu...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 2.10.1.2 Das wird gefördert

Gefördert werden alle baulichen Maßnahmen der Modernisierung und Instandsetzung in und an bestehenden Wohngebäuden und auf dem zugehörigen Grundstück (Wohnumfeld). Die Maßnahmen müssen die im Programm geforderten technischen Anforderungen erfüllen. Werden durch die Modernisierungsmaßnahmen weitere Instandsetzungsmaßnahmen erforderlich, gelten diese auch als Modernisierung. Al...mehr

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Förderprogramme zur Finanzi... / 1.3.1 Das wird gefördert

Das KfW-Förderprogramm fördert 4 Förderbereiche: Förderbereich 1 Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen, die die technischen Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien (Erneuerbare-Energien-Gesetz – EEG in der jeweils aktuellen Fassung) erfüllen. Hierzu gehören auch die zur Erfüllung der Maßnahmen erforderlichen Planungs-, Projektierungs- und Insta...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Anlage Energetische Maßnahm... / 4 Ausschluss der Förderung

Rz. 515 Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG ist ausgeschlossen, soweit für die Aufwendungen für die energetische Maßnahme bereits Betriebsausgaben, Werbungskosten (z. B. im Rahmen der doppelten Haushaltsführung), Sonderausgaben (§ 10f EStG) oder außergewöhnliche Belastung berücksichtigt worden sind. Auch eine andere Steuerermäßigung (§ 35a EStG, haushaltsnahe Aufwendungen) ...mehr