Fachbeiträge & Kommentare zu Förderung

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Schell, SGB IX § 162 Verord... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) wird mit Wirkung zum 1.1.2005 in Nr. 4 der Neuorganisation der Bundesanstalt für Arbeit Rechnung tragend die Bezeichnung "Landesarbeitsamtsbezirke" durch die Bezeichnung "Bundesländer" ersetzt. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderte...mehr

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Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) werden mit Wirkung v. 1.1.2005 in Abs. 1 und 2 sprachliche Anpassungen an die neue Bezeichnung der Bundesanstalt für Arbeit vorgenommen. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) werden mit Wirku...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde geändert durch: das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Vorschriften v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) – Ergänzung in Abs. 1 Nr. 1 (anzuwenden ab 1.1.2003), das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) – Benennung der Bundesagentur für...mehr

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Schell, SGB IX § 238 Bußgel... / 2.1 Tatbestände

Rz. 4 Abs. 1 Nr. 1: Nach dieser Vorschrift handelt der — öffentliche wie private — Arbeitgeber ordnungswidrig, wenn er seine Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllt. Aus dem Wortlaut könnte geschlossen werden, dass dies nur auf denjenigen Arbeitgeber zutrifft, der seine Beschäftigungspflicht überhaupt nicht erfüllt, also keinen einzigen schwerbehin...mehr

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Schell, SGB IX § 152 Festst... / 2.1 Feststellung der Behinderung

Rz. 3 Die Vorschrift befasst sich mit dem Verfahren zur Feststellung einer Behinderung und des Grades einer Behinderung und bestimmt die für die Feststellungen zuständigen Behörden. Zuständig sind grundsätzlich die für die Durchführung des BVG zuständigen Behörden, also die Versorgungsämter. Das bestimmt Satz 1. Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung sc...mehr

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Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.3 Umlagepflicht

Rz. 8 Über die Umlagepflicht eines Arbeitgebers entscheiden die Agenturen für Arbeit i. d. R. für einen unbefristeten Zeitraum durch Verwaltungsakt mit Dauerwirkung. Spätere Änderungen der Sach- und Rechtslage können die Umlagepflicht entfallen lassen oder sie (erneut) begründen. Über die Umlagepflicht kann isoliert entschieden werden; der Verwaltungsakt muss nicht gleichzei...mehr

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Sauer, SGB III § 357 Verord... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Mit dem Gesetz zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft v. 23.11.1999 (BGBl. I S. 2230) wurden rückwirkend zum 1.1.1999 Satz 1 neu gefasst und Satz 4 gestrichen. Die Vorschrift wurde zum 1.1.2004 durch das Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 23.12.2003 (BGBl. I S. 2848) redaktionell geändert. Zum 1.4.200...mehr

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Schell, SGB IX § 162 Verord... / 2.2 Verwendung der Ausgleichsabgabe

Rz. 5 Mit der Regelung in Nr. 2 wird die Bundesregierung ermächtigt, durch Verordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Vorschriften über die Verwendung der Ausgleichsabgabe durch die Integrationsämter (§ 160 Abs. 5) sowie die Gestaltung des Ausgleichsfonds und die Verwendung der Mittel durch ihn für die Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen mit ...mehr

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Schell, SGB IX § 152 Festst... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist mit Wirkung zum 1.5.2004 durch das Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen v. 23.4.2004 (BGBl. I S. 606) in Abs. 1, 2, 4 und 5 geändert worden. Die Änderungen betreffen die Regelung zur Bestimmung der für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und des Grades der Behinderung zuständigen Behörden, die ...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) ist die Vorschrift mit Wirkung zum 1.1.2003 in Abs. 1, 2 und 3 geändert worden. Durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt v. 24.12.2003 (BGBl. I S. 2954) werden mit Wirkung zum 1.1.2005 in A...mehr

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Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 354 wurde durch das Gesetz zur Neuregelung der Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft v. 23.11.1999 (BGBl. I S. 2230) zum 1.11.1999 geändert. Zum 1.4.2006 wurde die Vorschrift neu gefasst durch das Gesetz zur Förderung ganzjähriger Beschäftigung v. 24.4.2006 (BGBl. I S. 926). Die Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederun...mehr

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Schell, SGB IX § 161 Ausgle... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Es wurde eine redaktionelle Änderung durch das Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003 (BGBl. I S. 462) aufgrund des Neuzuschnitts der Bundesministerien mit Wirkung zum 1.1.2003 vorgenommen. Aufgrund des erneuten Neuzuschnitts und der Neubezeichnung der Bundesministerien ab November ...mehr

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Schell, SGB IX § 161 Ausgle... / 2.3 Verfahren des Ausgleichsfonds

Rz. 9 Das Nähere über die Gestaltung des Ausgleichsfonds, die Verwendungszwecke der Mittel und das Verfahren zur Vergabe der Mittel regeln die §§ 35 bis 46 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (Wegfall der §§ 30 bis 34 SchbAV durch Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 ab 1.1.2024).mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.11 Verwendung

Rz. 27 Die Mittel der Ausgleichsabgabe dürfen nur für bestimmte Zwecke verwendet werden, und zwar ausschließlich für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben. Näheres über die Verwendung bestimmen § 185 und die Vorschriften der Ausgleichsabgabeverordnung. Die Mittel der Ausgle...mehr

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Schell, SGB IX § 61a Budget... / 2.2 Umfang der Leistung (Abs. 2)

Rz. 7 Absatz 2 regelt den Umfang des Budgets für Ausbildung. Zum Budget für Ausbildung gehört in erster Linie die Erstattung der Ausbildungsvergütung, die der Ausbildungsbetrieb zahlt. Die Erstattung ist begrenzt auf eine einschlägige tarifvertragliche Vergütungsregelung. Fehlt eine solche, bestimmt sich die Höhe der maximalen Erstattung nach der für das entsprechende Ausbil...mehr

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Sauer, SGB III § 357 Verord... / 2.2 Umlage-Verordnung

Rz. 6 Zu § 357 Abs. 1 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales i. V. m. § 109 Abs. 3 und 4 die Verordnung über ergänzende Leistungen zum Saison-Kurzarbeitergeld und die Aufbringung der erforderlichen Mittel zur Aufrechterhaltung der Beschäftigung in den Wintermonaten (Winterbeschäftigungs-Verordnung) v. 26.4.2006 (BGBl. I S. 1086) zum 1.5.2006 erlassen. Diese Verord...mehr

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Schell, SGB IX § 152 Festst... / 2.5 Ausweis

Rz. 15 Die Vorschrift enthält Regelungen über die Ausstellung des Ausweises. Der schwerbehinderte Mensch kann neben dem Bescheid über die Feststellung des Vorliegens einer Behinderung und den GdB einen Ausweis beanspruchen. Hierzu hat er einen gesonderten Antrag zu stellen. Die Ausstellung des Ausweises ist kein eigener Verwaltungsakt, weil die notwendigen Feststellungen zum ...mehr

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Schell, SGB IX § 160 Ausgle... / 2.4 Kleinbetrieberegelung

Rz. 16 Für Arbeitgeber mit jahresdurchschnittlich bis zu 59 Arbeitsplätzen, also für solche Arbeitgeber, die infolge der Regelung in § 71 Abs. 1 Satz 3 (eingefügt durch Gesetz zur Änderung von Fristen und Bezeichnungen im Neunten Buch Sozialgesetzbuch und zur Änderung anderer Gesetze v. 3.4.2003, BGBl. I S. 462) – ab 1.1.2018 § 154 Abs. 1 Satz 3 – bis zu 2 schwerbehinderte M...mehr

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Schell, SGB IX § 161 Ausgle... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift nimmt Bezug auf die Aufgaben des nach § 86 gebildeten Beirats für die Teilhabe behinderter Menschen, zu dessen Aufgaben es insbesondere auch gehört, das zuständige Bundesministerium bei der Förderung von Rehabilitationseinrichtungen zu unterstützen und bei der Vergabe der Mittel des Ausgleichsfonds mitzuwirken.mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.6 Persönliches Budget

Rz. 36 Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist Abs. 7 (ab 1.1.2018 Abs. 8) angefügt worden. Danach kann das Integrationsamt seine Leistungen zur begleitenden Hilfe im Arbeitsleben auch als persönliches Budget ausführen. Satz 2 bestimmt die entsprechende Anwendung des § 29.mehr

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Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 2.4 Mehrfachanrechnung Auszubildender

Rz. 11 Stets auf zwei Pflichtarbeitsplätze angerechnet werden schwerbehinderte Menschen, die beruflich ausgebildet werden. Dies sind nicht nur betriebliche Ausbildungsstellen in anerkannten Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Hierzu gehören auch Stellen, auf denen Beamtenanwärter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis ausgebi...mehr

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Schell, SGB IX § 222 Mitbes... / 2.6 Kosten der Tätigkeit der Frauenbeauftragten

Rz. 18 Nachdem mit dem Bundesteilhabegesetz v. 23.12.2016 in den Werkstätten zusätzlich zu den Werkstatträten auch Frauenbeauftragte eingeführt worden waren (in § 39a WMVO), wurde mit Art. 1 der Verordnung zur Änderung der Werkstätten-Mitwirkungsverordnung und der Versorgungsmedizin-Verordnung v. 19.6.2023 (BGBl. Nr. 158) auch die Finanzierung der überregionalen Interessenve...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.5 Vorleistung

Rz. 35 Mit dem Gesetz zur Förderung der Ausbildung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen ist durch Ergänzung des Abs. 7 die mit der Einordnung des Schwerbehindertengesetzes zum 1.7.2001 in das SGB IX gestrichene Möglichkeit der Vorleistung durch das Integrationsamt – einem Anliegen der Praxis entsprechend – wieder eingeführt worden. Eine Vorleistung durch das Integrat...mehr

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Schell, SGB IX § 162 Verord... / 2.1 Veränderung der Pflichtquote

Rz. 3 Die Regelung in Nr. 1 ermächtigt die Bundesregierung, die Pflichtquote nach § 154 Abs. 1 nach dem jeweiligen Bedarf an Arbeitsplätzen für schwerbehinderte Menschen zu ändern (auf bis zu 10 % zu erhöhen oder auf bis zu 4 % zu senken), wobei der Pflichtsatz für öffentliche Arbeitgeber höher festgesetzt werden kann als für private Arbeitgeber. Die Bundesregierung hat in de...mehr

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Sommer, SGB XI § 71 Pflegee... / 1 Allgemeines

Rz. 1a In Erfüllung des Sicherstellungsauftrags gemäß § 69 schließen die Pflegekassen u. a. Versorgungsverträge und Vergütungsvereinbarungen mit den Trägern von Pflegeeinrichtungen. § 71 definiert deshalb den für das PflegeVG maßgebenden Begriff der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtung. Die begriffliche Abgrenzung ist notwendig, da das Gesetz für beide Arten von Pfle...mehr

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Schell, SGB IX § 61a Budget... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 2 des Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) v. 10.12.2019 (BGBl. I S. 2135) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt. Mit Art. 7 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Be...mehr

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Schell, SGB IX § 216 Aufgaben / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 1824) wurde mit Wirkung zum 1.8.2016 ein Satz 2 angefügt. Mit Inkrafttreten des Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behi...mehr

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Schell, SGB IX § 61 Budget ... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift wurde mit Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2018 in das SGB IX eingefügt. Mit Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) wurden mit Wirkung zum 14.6.2023 in A...mehr

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Schell, SGB IX § 161 Ausgle... / 2.5 Finanzierung der Administrationskosten (Abs. 3)

Rz. 11 Abs. 3 ist ebenfalls durch Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 mit Wirkung zum 1.1.2024 angefügt worden. Der angefügte Absatz stellt sicher, dass abweichend von § 160 Abs. 5 Satz 2, wonach aus dem Aufkommen an Ausgleichsabgabe persönliche und sächliche Kosten der Verwaltung und Kosten des Verfahrens nicht bestritten werden dürf...mehr

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Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 20 trat mit der Einführung des SGB VI aufgrund des Gesetzes v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) in Kraft. Der Wortlaut der Vorschrift veränderte sich im Laufe der Zeit wie folgt: Zum 1.1.1997 Durch das Wachstums- und Beschäftigungsförderungsgesetz (WFG) v. 25.9.1996 (BGBl. I S. 1461) wurde dem § 20 Abs. 1 Satz 2 folgender Satz 3 angefügt: "Anspruch auf Übergangsgeld haben a...mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) v. 23.12.2016 (BGBl. I S. 3234) mit Wirkung zum 1.1.2020 in das SGB IX eingefügt worden. Mit Art. 1 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) wurden in Abs. 2 Satz 1 die Ve...mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 2.2 Verhältnis von Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX und Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (Abs. 2)

Rz. 10 In Abs. 2 wird für Menschen mit Behinderungen, die gleichzeitig Pflegebedarf haben, das Verhältnis zwischen Eingliederungshilfe und Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII geregelt. Treffen diese Leistungen zusammen – unabhängig davon, ob sie gleichartig oder nicht gleichartig sind –, gilt der sog. Lebenslagenansatz. Abs. 2 wurde im Gesetzgebungsverfahren neu gefasst (Besch...mehr

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Sommer, SGB XI § 54 Grundsatz / 2.3 Entsprechende Geltung des 12. Kapitels des SGB V (Abs. 3)

Rz. 8 Nach Abs. 3 gelten die Vorschriften des 12. Kapitels des SGB V entsprechend. Dieses Kapitel enthielt bis zum 19.10.2020 Überleitungsregelungen aus Anlass der Herstellung der Einheit Deutschlands. Seitdem sind diese im 14. Kapitel des SGB V geregelt, während das 12. Kapitel des SGB V zunächst Regelungen zum Inoperabilitätsverzeichnis und seit dem 9.6.2021 zur Förderung ...mehr

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Schell, SGB IX § 61a Budget... / 2.5 Verpflichtung des Leistungsträgers (Abs. 5)

Rz. 15 Abs. 5 regelt, dass die Bundesagentur für Arbeit anspruchsberechtigte Menschen mit Behinderungen bei der Suche nach einem geeigneten Ausbildungsplatz unterstützen soll. Diese Verpflichtung gilt ausdrücklich nicht für den Träger der Rentenversicherung, wenn er zuständiger Leistungsträger ist. § 16 Satz 3 SGB VI i. d. F. des Art. 4 des Gesetzes zur Entlastung unterhalts...mehr

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Sommer, SGB XI § 125 Modell... / 2 Rechtspraxis

Rz. 4 Für die Durchführung des Modellvorhabens stellt der Gesetzgeber im Zeitraum 2020 bis 2024 zusätzlich 10 Mio. EUR aus den Mitteln des Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung zur Verfügung (Satz 1). Für die Förderung gilt § 8 Abs. 3 gemäß Satz 2 entsprechend mit der Maßgabe, dass die Planung und Durchführung der Maßnahmen in Abstimmung mit der Gesellschaft für Telematik u...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.7 Genehmigungsfiktion für Anträge an das Integrationsamt

Rz. 37 Mit Art. 2 des Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts v. 6.6.2023 (BGBl. I Nr. 146) wurde mit Wirkung zum 1.1.2024 eine Genehmigungsfiktion für bestimmte Anträge an das Integrationsamt eingeführt. Danach gilt ein Antrag auf eine Leistung, auf die ein Rechtsanspruch besteht, 6 Wochen nach Eingang als genehmigt, wenn das Integrationsamt bis dahin nicht üb...mehr

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Schell, SGB IX § 241 Überga... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Durch das Gesetz zur Einordnung des Sozialhilferechts in das Sozialgesetzbuch v. 27.12.2003 (BGBl. I S. 3022) ist mit Wirkung zum 1.1.2005 Abs. 5 angefügt worden (Art. 8 des Gesetzes). Durch Art. 8 Nr. 6, Art. 32 Abs. 6 des Gesetzes zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren im Sozialrecht (Verwaltungsvereinfachungsgesetz) v. 21.3.2005 (BGBl. I S. 818) wurde Abs. 6 mit ...mehr

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Schell, SGB IX § 216 Aufgaben / 2.1.3 Psychisch kranke Menschen

Rz. 7 Durch das Neunte Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch – Rechtsvereinfachung – sowie zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht (9. SGB II-ÄndG) v. 26.7.2016 (BGBl. I S. 3234) wurde mit Wirkung zum 1.8.2016 der Satz 2 angefügt, dass von den in dieser Vorschrift genannten Aufgaben der Inklusionsbetriebe auch psychisch kranke behinderte ...mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 2.1 Menschen mit Pflegebedarf in Einrichtungen nach § 43a SGB XI (Abs. 1)

Rz. 3 Abs. 1 bestimmt in Satz 1, dass in den Fällen, in denen Leistungen der Eingliederungshilfe in Einrichtungen oder Räumlichkeiten i. S. d. § 43a SGB XI in Verbindung mit § 71 Abs. 4 SGB XI erbracht werden, die Leistung auch die Pflegeleistungen in diesen Einrichtungen oder Räumlichkeiten umfasst. Einrichtungen i. S. d. § 43a SGB XI sind vollstationäre Einrichtungen der H...mehr

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Schell, SGB IX, SGBIX SGB I... / 2.2.1 Leistungen außerhalb von Einrichtungen (Satz 1)

Rz. 12 Satz 1 HS 1 regelt, dass bei Leistungsberechtigten nach Teil 2 des SGB IX, also bei Menschen mit Behinderungen, die Leistungen der Eingliederungshilfe erhalten, solange die Teilhabeziele nach Maßgabe des Gesamtplanes (§ 121) erreicht werden können, die Leistungen der Eingliederungshilfe zugleich die Leistungen der häuslichen Pflege nach den §§ 64a bis 64f SGB XII sowi...mehr

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Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 2.2.1 Mehrfachanrechnung besonderes betroffener schwerbehinderter Menschen

Rz. 6 Der Gesetzgeber hat sich im Interesse der Verbesserung der Beschäftigungschancen wegen Art oder Schwere ihrer Behinderung besonders betroffener schwerbehinderter Menschen in begrenztem Umfang für die Ermöglichung einer Mehrfachanrechnung entschieden, diese Möglichkeit aber auf einen eng definierten Personenkreis beschränkt. Dieser Personenkreis muss dadurch gekennzeich...mehr

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Sommer, SGB XI § 55 Beitrag... / 2.3.2 Beitragsabschlag ab dem 2. bis 5. Kind (Abs. 3 Satz 4 und 5)

Rz. 9 Nachdem das BVerfG mit Beschluss v. 7.4.2022 (1 BvL 3/18, 1 BvR 717/16, 1 BvR 2257/16 und 1 BvR 2824/17) festgestellt hat, dass die kinderzahlunabhängige Beitragsbelastung der Eltern diese bereits ab einschließlich dem 2. Kind belastet, was eine Gleichbehandlung von wesentlich Ungleichem darstelle, hat der Gesetzgeber in Abs. 3 Satz 4 zum 1.7.2023 einen Beitragsabschla...mehr

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Sauer, SGB III § 354 Grundsatz / 2.1 Umlageprinzip

Rz. 2 Der finanzielle Aufwand für die Winterarbeitslosigkeit soll nach dem politischen Willen nicht allein der Versichertengemeinschaft der Arbeitsförderung auferlegt werden. Ein witterungsbedingter Ausfall an Bautätigkeiten in den Wintermonaten oder mit der Ausübung des Gewerbes verbundene Mehrkosten in dieser Jahreszeit sind dem Risiko des baugewerblichen Arbeitgebers zuzu...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 20 Anspruch / 2.1.3 Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (Abs. 1 Nr. 1, 3. Alternative)

Rz. 12 Nach § 20 Nr. 1 kann der Versicherte auch während der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben Übergangsgeld zulasten der Rentenversicherung beanspruchen. Voraussetzung ist, dass der Versicherte wegen der Teilnahme an dieser Leistung daran gehindert ist, ganztägig eine (andere) Beschäftigung oder Tätigkeit auszuüben. Das ist dann der Fall, wenn die Leistungen zur Teilh...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Per E-Mail gestellter Kindergeldantrag formwirksam

Leitsatz 1. Entgegen V 5.2 Abs. 1 Satz 1 und 2 der Dienstanweisung des Bundeszentralamts für Steuern zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz 2023 (DA‐KG 2023) enthält § 67 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) kein Unterschriftserfordernis. 2. An die Form eines Kindergeldantrags sind keine hohen Anforderungen zu stellen, da das Kindergeld der Wahrung des Grundsatzes...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.2 Leistungen der begleitenden Hilfe

Rz. 13 Abs. 3 zählt die Geldleistungen auf, die die Integrationsämter im Rahmen der Zuständigkeit für die begleitende Hilfe erbringen können, Leistungen an schwerbehinderte Menschen (Nr. 1), Leistungen an Arbeitgeber (Nr. 2) und Leistungen an Träger bestimmter übertragener Aufgaben (Nr. 3). Die in diesem Absatz aufgezählten Geldleistungen werden als Ermessensleistungen aus d...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.2.2 Leistungen an schwerbehinderte Menschen

Rz. 15 Die in Abs. 3 genannten Leistungen sind in der Ausgleichsabgabeverordnung aufgeführt. Für die Leistungen an schwerbehinderte Menschen (Nr. 1) sind dies die folgenden Vorschriften: für technische Arbeitshilfen (Beschaffung, Wartung, Instandsetzung und Ausbildung des schwerbehinderten Menschen im Gebrauch: § 19 SchwbAV), zum Erreichen des Arbeitsplatzes (§ 20 SchwbAV), zur...mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 2.2 Umsatzsteuergesetz und UStDV

Rz. 9 Der deutsche Gesetzgeber hat die Richtlinie 91/680/EWG durch das Umsatzsteuer-Binnenmarktgesetz [1] umgesetzt. In der Bekanntmachung als "UStG 1993" wurde der Übergangscharakter der Besteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip durch die Einführung von Paragrafen und Absätzen mit dem Buchstabenzusatz a, b usw. gekennzeichnet. Die Richtlinienbestimmungen wurden nicht wörtl...mehr

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Schell, SGB IX § 185 Aufgab... / 2.2.6 Arbeitsassistenz

Rz. 23 Abs. 5 regelt den Anspruch schwerbehinderter Menschen auf Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz. Während die übrigen Leistungen der begleitenden Hilfe im Arbeitsleben als Ermessensleistungen erbracht werden, besteht auf die Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz ein Rechtsanspruch. Der Rechtsanspruch besteht zwar "aus den zur Verfügu...mehr

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Schell, SGB IX § 159 Mehrfa... / 2.2 Mehrfachanrechnung

Rz. 4 Eine Ausnahme von diesem Grundsatz ist § 159, in dem hier zugelassen wird, dass ein schwerbehinderter Mensch auch auf mehr als einen Pflichtarbeitsplatz angerechnet werden kann. In Betracht kommt eine Anrechnung auf höchstens drei Pflichtarbeitsplätze. Im Ergebnis bedeutet dies, dass ein Arbeitgeber mit der Beschäftigung nur eines schwerbehinderten Menschen bis zu drei...mehr