Fachbeiträge & Kommentare zu Formvorschrift

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 29... / 1 Allgemeines

Rz. 1 § 298 Abs. 1 und 2 AO hatte eine Vorgängerbestimmung in § 352 RAO, während § 298 Abs. 3 AO zu Zeiten der Geltung der RAO in § 353 AO normiert war.[1] Die entsprechende Bestimmung für das zivilprozessuale Vollstreckungsrecht ist § 816 ZPO, der jedoch über die Regelung in § 298 AO hinaus den Ort der Versteigerung festschreibt.[2] Zudem wird in § 816 ZPO auf die Möglichke...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1.4.1 Vorrausetzungen der steuerrechtlichen Anerkennung

Angehörigen steht es grundsätzlich frei, ihre Rechtsverhältnisse untereinander so zu gestalten, dass sie steuerlich möglichst günstig sind. Mietverträge unter Angehörigen unterliegen jedoch stets einer kritischen Prüfung durch Rechtsprechung und Finanzverwaltung. Im Interesse einer effektiven Missbrauchsbekämpfung ist es daher geboten und zulässig, an den Beweis des Abschlus...mehr

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Vermietung und Verpachtung / 1.4.3 Einzelfälle

Mietverträge zwischen Eltern und Kindern Ein Mietverhältnis, das Eltern mit ihrem volljährigen und unterhaltsberechtigten Kind abschließen, ist auch dann steuerlich anzuerkennen, wenn das Kind die Mietzahlungen an die Eltern im Wesentlichen aus dem Barunterhalt der Eltern leistet. Allein diese Tatsache führt danach nicht zur Ablehnung des Mietvertrags als Missbrauch von recht...mehr

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ZErb 06/2020, Zur Testament... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 1.–3. sind die Kinder der im April 2010 vorverstorbenen Schwester des Erblassers U … Die bereits im Jahr 2003 verstorbene Mutter des Beteiligten zu 5. war eine Schwester der Beteiligten zu 1.–3., die Mutter der Beteiligten zu 4. war eine Halbschwester des Erblassers. Der 2018 verstorbene Erblasser war kinderlos und verwitwet. Er hat zwei letztwillige Verf...mehr

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Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2 Auflösung

Tz. 13 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Die Auflösung einer unter § 11 KStG fallenden Kö kann auf Beschl oder anderen Gründen (s Tz 18) beruhen und richtet sich nach den jeweils einschlägigen gesellschaftsrechtl Vorschriften. Für die Anwendung des § 11 KStG bedarf es einer zivilrechtl wirksamen Auflösung. Inwieweit für den Beschl Formvorschriften zu beachten sind, ergibt sich aus d...mehr

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Verträge mit nahen Angehörigen / 2 Form der Verträge

Verträge unterliegen nicht schon deshalb einem Formzwang, weil sie unter Angehörigen abgeschlossen werden. Die Schriftform ist allerdings aus Beweisgründen in der Regel zweckmäßig; denn der Steuerpflichtige trägt bei einem Streit mit dem Finanzamt wegen des Inhalts des Vertrags die Feststellungslast. Prinzipiell müssen die allgemeinen zivilrechtlichen Wirksamkeitsvoraussetzun...mehr

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Die Stiftung als Gesellschafter – was ist zu beachten?

Zusammenfassung Selbstständige und unselbstständige Stiftungen bzw. deren Treuhänder können – z.B. als Erben oder Vermächtnisnehmer – Gesellschaftsbeteiligungen erwerben. Dabei gelten jedoch Besonderheiten. Zum Sachverhalt An einer GmbH & Co. KG war außer der GmbH als Komplementärin eine Kommanditistin beteiligt. In ihrem Testament hatte die Kommanditistin eine unselbstständig...mehr

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Betriebliche Altersversorgu... / 4.3.1.1 Allgemeine Voraussetzungen

Rz. 90 Gem. § 6a Abs. 1 Satz 1 EStG "… darf eine Rückstellung …" nur unter gewissen Bedingungen gebildet werden. Dies könnte zu der Annahme berechtigen, dass § 6a EStG ein eigenes Ansatzwahlrecht, unabhängig vom HGB beinhaltet. So wird davon ausgegangen, dass das Wahlrecht in der Formulierung des § 6a Abs. 1 Satz 1 EStG i. S. d. Maßgeblichkeit des § 5 Abs. 1 EStG zu interpre...mehr

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Optionsrecht / 7 Formvorschriften

Gesetzliche Formvorschriften für die Ausübung der Option bestehen nicht. In der Regel sehen die Mietverträge vor, dass die Option schriftlich ausgeübt werden muss. Eine solche Vereinbarung ist wirksam und hat zur Folge, dass eine mündlich erklärte Option keine Vertragsverlängerung bewirkt.[1] Die allgemeine Schriftformklausel ("Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfe...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.1.2.5 Unklarheiten

Die Schriftform ist nicht gewahrt, wenn die Parteien Ansprüche vereinbaren oder ausschließen, deren Umfang nicht feststeht.[1] Wichtig Im Zweifel Schriftform Ist nach den Regelungen in dem schriftlichen Mietvertrag unklar, ob die Parteien ein befristetes oder ein unbefristetes Mietverhältnis gewollt haben, so ist die gesetzliche Schriftform ebenfalls nicht gewahrt.[2] Zunächst ...mehr

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Schriftform – gesetzliche V... / 1.8 Nichtbeachten der Schriftform

Wird die Schriftform nicht beachtet, gilt der Vertrag als für unbestimmte Zeit geschlossen; die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassen des Wohnraums zulässig.[1] Wird ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossener Mietvertrag im Verlauf der Mietzeit befristet, ist dieser Zeitpunkt als der der Überlassung i. S. d. § 550 Satz 2 BGB anzusehen.[2] Wicht...mehr

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AGKompakt 04/2020, Vereinba... / II. Vereinbarungen zwischen Anwalt und Auftraggeber

Gegenstandswert ist frei vereinbar Anwalt und Auftraggeber können für die vom Auftraggeber zu zahlende Vergütung einen Gegenstandswert grds. frei vereinbaren (LG Düsseldorf, Urt. v. 5.12.1990 – 3 S 56/90 JurBüro 1991, 530; OLG Hamm, Beschl. v. 28.1.1986 – 28 U 201/85, AnwBl 1986, 452 = JurBüro 1986, 1878). Dieser Gegenstandswert ist dann allerdings nur dem Vergütungsanspruch ...mehr

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ZErb 04/2020, Zur Auslegung... / 1 Gründe

I. Die Beteiligten zu 2. bis 10. sind die Geschwister der Erblasserin bzw. Abkömmlinge vorverstorbener Geschwister. Der Beteiligte zu 1. ist der Patensohn des Ehemannes der Erblasserin; verwandtschaftliche Beziehungen zu der Erblasserin und ihrem 2011 vorverstorbenen Ehemann, die beide kinderlos waren, bestanden nicht. Die Erblasserin und ihr Ehemann hatten am 22.1.1992 hands...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / 3. Zurechnung an den "wirtschaftlichen Eigentümer"

Rz. 10 [Autor/Stand] § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 sieht vor, dass Wirtschaftsgüter unter bestimmten Voraussetzungen als Ausnahme von der Regel des Abs. 1 für die Besteuerung einem anderen als dem nach bürgerlichem Recht Berechtigten zugerechnet werden. § 39 Abs. 2 Nr. 1 AO 1977 ist ein gesetzlich geregelter Anwendungsfall der sog. wirtschaftlichen Betrachtungsweise. Er entspric...mehr

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§ 20 Geschwindigkeitsübersc... / III. Verwertung des Messfotos

Rz. 58 Bei aus dem Messfoto ersichtlichen Geschwindigkeitsangaben handelt es sich auch dann um Urkunden, wenn sie auf dem Foto eingeblendet sind. Als schriftliche Aufzeichnung können sie deshalb nur nach den für Urkunden geltenden Formvorschriften, nicht aber durch Verweis gem. §§ 267 Abs. 1, 3 StPO, 46 OWiG ordnungsgemäß in die Hauptverhandlung eingeführt werden (OLG Hamm N...mehr

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§ 28 Verfolgungsverjährung / a) Allgemeines

Rz. 66 Verjährungsunterbrechende Wirkung kann ein Bußgeldbescheid indessen nur haben, wenn er wirksam zugestellt wurde (OLG Düsseldorf DAR 2004, 41; OLG Brandenburg zfs 2005, 571; OLG Bamberg NZV 2006, 314; OLG Köln DAR 2013, 337; OLG Celle zfs 2016, 110). Besonders schwere Mängel machen die Zustellung indessen unwirksam (BFH NJW 1969, 1136; OLG Nürnberg NJW 1963, 1207),[2] m...mehr

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§ 33 Beweisaufnahme / 5. Fotografien, Unfallskizzen oder Schaltpläne

Rz. 14 Fotografien, Unfallskizzen, Schaltpläne u.Ä. können – neben einer Ortsbesichtigung – Gegenstand einer Inaugenscheinnahme sein (OLG Zweibrücken DAR 2012, 403; OLG Köln zfs 2016, 229). Dabei muss allerdings die Inaugenscheinnahme protokolliert werden (BGH NStZ 1995, 10; OLG Zweibrücken DAR 2012, 403; OLG Koblenz zfs 2014, 170). Achtung: Datenfeld des Radarfotos Bei den au...mehr

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ZErb 03/2020, Grundbuchberi... / 1 Gründe

I. Im Grundbuch ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) bestehend aus fünf Personen, darunter auch Herr …, als Eigentümerin von Grundbesitz eingetragen. Im privatschriftlich verfassten, in beglaubigter Kopie vorgelegten Gesellschaftsvertrag vom 17.12.2007 ist in § 8 für den Fall des Todes eines Gesellschafters geregelt: Zitat (1) Im Falle des Todes eines Gesellschafters...mehr

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ZErb 03/2020, Zur Amtspflic... / 2 Anmerkung

Die Entscheidung des OLG Karlsruhe, die auch im Anwendungsbereich von § 19 Abs. 1 S. 1 BNotO nicht anders hätte ausfallen können, veranschaulicht die hohen Hürden für einen Anspruch des in einem formunwirksamen notariellen Testament Begünstigten gegen den beurkundenden Notar aus Notarhaftung. Ihr kann weitestgehend – kommentarlos – zugestimmt werden. Soweit das Oberlandesgeri...mehr

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ZErb 03/2020, Betreuungsrec... / 1 Gründe

I. Gegenstand des Verfahrens ist die betreuungsgerichtliche Genehmigung eines Schenkungsversprechens. Für die Betroffene ist wegen einer schweren geistigen Behinderung eine Betreuung eingerichtet. Nach dem Tod ihrer Mutter im Jahr 2014 wurde ihr Vater, der Beteiligte zu 1, zum Betreuer unter anderem mit dem Aufgabenkreis Vermögensangelegenheiten bestellt. Mit Beschl. v. 12.7....mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Antrag (§ 10 Abs 1a Nr 1 S 2 EStG)

Rn. 410 Stand: EL 141 – ET: 02/2020 Nach dem Gesetzeswortlaut sind SA Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder getrennt lebenden unbeschränkt stpfl Ehegatten, wenn der Geber dies mit Zustimmung des Empfängers beantragt. Formvorschriften existieren nicht. Der Antrag auf Abzug der Unterhaltsleistungen als SA und die Zustimmung des Leistungsempfängers erfolgen üblicherweise...mehr

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Digitale Zusammenarbeit mit Mandanten

Zusammenfassung Die Cloud als Heilsbringer der medienbruchfreien Zusammenarbeit, künstliche Intelligenz und Big Data sollen künftig für 90 % Automatisierung sorgen und Informationen in Echtzeit liefern. Die Zusammenarbeit zwischen Kanzlei und Mandant geht also in – die schon seit Jahrzehnten propagierte – Richtung qualitative Beratung. Buchungsroutinen und Formulare ausfülle...mehr

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Existenzgründungsberatung d... / 10 Verträge mit Ehepartner und Verwandten

Nach ständiger Rechtsprechung[1] ist die steuerrechtliche Anerkennung von Vertragsverhältnissen zwischen nahen Angehörigen, also z. B. zwischen Eltern und Kindern und Ehepartner untereinander davon abhängig, dass die Verträge bürgerlich-rechtlich wirksam vereinbart worden sind und sowohl die Gestaltung als auch die Durchführung des Vereinbarten dem zwischen Fremden Üblichen ent...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 3 Pfandrecht/Verstrickung

Rz. 12 Die wirksame Pfändung hat zwei Rechtsfolgen. Zum einen führt sie zur Verstrickung der gepfändeten Sache, d. h. die Sache ist der Verfügungsbefugnis des Schuldners entzogen. Die Verstrickung begründet zum einen die Verfügungsmacht des Staates über die beschlagnahmte Sache zum anderen ein relatives Veräußerungsverbot des privatrechtlich Berechtigten über die Sache (§ 13...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 4.2 Antrag

Rz. 9 Das Verfahren wird nur auf Gläubigerauftrag hin betrieben (§ 802a Abs. 2 Nr. 2 ZPO). Den Antrag können auch nach § 10 RDG registrierte Inkassounternehmen stellen (§ 79 Abs. 2 Nr. 4 ZPO; zur alten Rechtslage vgl. LG Bremen, MDR 2001, 351; AG Hamburg-Blankenese, MDR 2000, 663; AG Zerbst, DGVZ 2000, 172; Nies, MDR 2000, 625; Musielak/Voit, § 900 Rn. 3 m. w. N.; LG Frankfu...mehr

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Gottwald/Mock, Zwangsvollst... / 5 Allgemeine Wirkungen

Rz. 11 Die Zustellung des vorläufigen Zahlungsverbots an den Drittschuldner hat die Wirkungen eines Arrests (§ 930 ZPO) sowie einer Beschlagnahme im Wege der Zwangsvollstreckung (BGHZ 87, 166 = ZIP 1983, 618 = WM 1983, 599 = NJW 1983, 1738 = MDR 1983, 663 = DB 1983, 2410 = BB 1984, 178). Entsprechendes gilt für die Sicherungsvollstreckung nach § 720a ZPO (BGH, NJW 1985, 863)...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Zwingende Formvorschriften des BeurkG

Rz. 17 Die Niederschrift muss nach § 9 Abs. 1 BeurkG die Bezeichnung des Bürgermeisters und der Beteiligten und die Wiedergabe der Erklärung des Erblassers enthalten. Falls ein Schriftstück übergeben wurde, ist die Übergabe festzustellen (§ 30 S. 1 BeurkG). Daneben muss sie die Unterschriften des Erblassers, des Bürgermeisters und der Zeugen enthalten (§ 13 BeurkG, § 2249 Ab...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Erbverzicht kann insbesondere für den Verzichtenden und dessen Abkömmlinge erhebliche Folgen haben, die oft nicht ausreichend abzuschätzen sind, da über ein zukünftiges Recht disponiert wird. Die Formvorschrift dient daher dem Schutz vor übereilten Entscheidungen.mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Die Formvorschrift des § 1955 BGB ist lex specialis zu § 143 BGB. Für die Form der Erklärung sind nach S. 2 die Vorgaben von § 1945 BGB einzuhalten. Die damit erforderliche Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht soll wegen der Bedeutung der Anfechtung für Dritte Rechtsklarheit schaffen.mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / G. Notarielle Beurkundung

Rz. 24 § 2371 BGB verlangt die notarielle Beurkundung des Verpflichtungsgeschäfts. Sie soll den Verkäufer vor Übereilung warnen, eine sachgerechte Beratung sichern und den Abschluss und Inhalt des Vertrages im Interesse der Klarstellung und der Erleichterung des Nachweises festlegen.[38] Das Formerfordernis bezieht sich auch auf alle Nebenabreden, die nach dem Willen der Par...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / C. Rechtsfolgen

Rz. 10 Wird die Formvorschrift verletzt, ist der Erbverzicht nichtig, § 125 BGB. Dasselbe gilt auch für einen Vertrag, der auf eine Verpflichtung zum Abschluss eines Erbverzichts gerichtet ist. Eine Heilung ist nicht möglich. Das gilt auch, wenn die Abfindung oder sonstige Gegenleistung bereits erbracht wurde.[17] Nach der zutreffenden, h.M. wird bei einem formwirksamen Erbver...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / II. Form

Rz. 3 Die Anfechtung durch den Erblasser – bzw. durch seinen Betreuer (Abs. 2) – bedarf der notariellen Beurkundung. Das dient zum einen dem Schutz des Erblassers vor Übereilung, zum anderen der Rechtsklarheit, auch für den Vertragspartner.[3] Die notarielle Beurkundung ist auch dann erforderlich, wenn die Anfechtungserklärung gegenüber dem Nachlassgericht erklärt wird. Für ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / I. Zu Lebzeiten durch einen Ehepartner

Rz. 1 Zu Lebzeiten ist der Widerruf eines gemeinschaftlichen Testaments jederzeit und ohne Angabe und Vorliegen von Gründen möglich. Die Formvorschrift für den Widerruf und das Verbot, diese Erklärung durch einen Vertreter abzugeben, gilt jedoch nur für die wechselbezüglichen Verfügungen. Sämtliche einseitigen Verfügungen werden und können nach den allg. Vorschriften der §§ ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / IV. Form

Rz. 5 Das Testament kann in jeder zulässigen Form errichtet werden, §§ 2229 ff. BGB; § 2291 BGB enthält insoweit keine Formvorgaben. Die Zustimmungserklärung bedarf der notariellen Beurkundung, Abs. 2. Diese Formvorschrift dient nicht nur Beweiszwecken, sondern auch der Rechtssicherheit der Parteien, die nun wieder frei von Todes wegen verfügen können.[6] Wird die Zustimmung...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Der Erbvertrag kann als Verfügung von Todes wegen ebenso wie das Testament (§ 2064 BGB) nur höchstpersönlich geschlossen werden. Dadurch soll gewährleistet werden, dass der Erblasser die Erbfolge selbst bestimmt hat und sein Wille nicht verfälscht worden ist.[1] Aus dem Grund haben auch die Anfechtung (§ 2282 BGB), die Bestätigung des Erbvertrages (§ 2284 BGB), seine A...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / b) Anwendung nein

Rz. 89 Ist hingegen die Frage zu klären, ob eine Willenserklärung oder nur eine unverbindliche Erklärung vorliegt, ist allein § 133 BGB anzuwenden. § 2084 BGB kann für Zweifel bezüglich des Erklärungswillens nicht, auch nicht analog, herangezogen werden.[327] § 2084 BGB findet auch dann keine Anwendung, wenn es um die Beurteilung geht, ob es sich um den Entwurf eines Testame...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 Ein Vertrag über den Nachlass eines noch lebenden Dritten (§ 311b Abs. 4 BGB) oder die Übertragung eines künftigen Vermögens (§ 311b Abs. 2 BGB) ist nichtig, ebenso, wenn sich jemand verpflichtet, eine Verfügung von Todes wegen zu errichten oder nicht zu errichten, aufzuheben oder nicht aufzuheben, § 2302 BGB. § 2302 BGB verbietet schuldrechtliche Verträge, durch die s...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Rechtsgeschäftliche Vertretung möglich

Rz. 8 Der Verzichtende kann sich vertreten lassen. Es gelten dafür die allgemeinen Regeln. Die Vollmacht kann formlos sein, § 167 Abs. 2 BGB, zumindest wenn sie nicht unwiderruflich ist (weil dies der Bindung des Hauptgeschäftes entsprechen würde). Nach einer vollmachtslosen Vertretung kann der Verzichtende die Genehmigung auch formfrei erklären, § 182 Abs. 2 BGB.[6] Dies erö...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2265 ff.... / I. Abgrenzung zum Erbvertrag

Rz. 15 Auch wenn das gemeinschaftliche Testament stets Verfügungen beider Ehegatten enthalten muss, besteht doch Einigkeit darüber, dass es sich dabei nicht um einen Vertrag handelt, sondern um eine andere Art des Testaments.[17] Der Erbvertrag muss stets notariell beurkundet werden (§ 2276 BGB). Im Gegensatz hierzu gilt für das gemeinschaftliche Testament die freie Formwahl...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 In außergewöhnlichen Katastrophenfällen, in denen weder ein Notar noch ein Bürgermeister greifbar ist, und bei drohender Todesgefahr wollte der Gesetzgeber dem Erblasser die Errichtung eines Testaments ermöglichen. Es handelt sich beim Dreizeugentestament um eine Privaturkunde von Laien, die grundsätzlich juristisch nicht vorgebildet sind. Daher ist die Rspr. großzügig...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Zustimmung

Rz. 4 Weil die Zustimmung empfangsbedürftig ist, kann sie nach dem Tod des Erblassers nicht mehr erklärt werden;[5] das Zustimmungsrecht steht nur dem Vertragspartner des Erbvertrages zu, nicht auch seinen Erben. Stimmt der Vertragspartner zu, dann wird die Wirksamkeit der Zustimmung nicht dadurch beeinflusst, dass er vor Zugang der Erklärung stirbt, § 130 Abs. 2 BGB. Die Zu...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 2292 BGB erleichtert die Aufhebung eines zwischen Ehegatten oder Lebenspartnern geschlossenen Erbvertrages; das gemeinschaftliche Testament geht daher dem früheren Erbvertrag vor, ungeachtet dessen, dass der Erbvertrag strengeren Formvorschriften unterliegt und seine Aufhebung grundsätzlich der notariellen Beurkundung bedarf (§§ 2276, 2290 Abs. 4, 2291 Abs. 2 BGB). D...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Fertigung der Niederschrift

Rz. 18 Über diese Erklärung ist anschließend zwingend eine Niederschrift zu fertigen. Sie kann von einem der Zeugen oder einer dritten Person erstellt werden.[24] Die Niederschrift ist Ausdruck und Verkörperung des letzten Willens des Erblassers. Sie muss beim Tod des Erblassers grundsätzlich abgeschlossen worden sein und aus ihr muss sich ergeben, dass die in ihr zum Ausdru...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 3. Entwürfe oder Ankündigungen

Rz. 8 Ein Testament hat nur dann Gültigkeit, wenn der Verfasser es mit dem erforderlichen Testierwillen errichtet hat. Anhand des jeweiligen Schriftstücks muss sich zumindest feststellen lassen, dass der Verfasser das Bewusstsein hatte, dass dieses Schriftstück als Testament angesehen werden könnte.[6] Mangels Testierwillens kein gültiges Testament ist dagegen, was aus sich ...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / A. Allgemeines

Rz. 1 § 2276 BGB verlangt für den Erbvertrag die notarielle Beurkundung; sie dient der Beweisbarkeit[1] sowie der Vollständigkeit, Verbindlichkeit und Authentizität des Erblasserwillens. Daher sind die Formen des privatschriftlichen Testaments (§ 2247 BGB) und des Nottestaments (§§ 2249 ff. BGB) ebenso wie eine öffentliche Beglaubigung für den Erbvertrag nicht vorgesehen. Fü...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / III. Rechtsstellung des Dritten

Rz. 4 Die Mitwirkung eines bedachten Dritten ist nicht erforderlich, da er vor dem Erbfall keine rechtlich gesicherte Anwartschaft hat.[10] Mit ihm kann der Erblasser aber einen Erbverzichtsvertrag schließen,[11] § 2352 S. 2 BGB; im Umkehrschluss bedeutet das, dass, wenn der Bedachte der (einzige) Vertragspartner, also "Nicht-Dritter" ist, der Erbverzichtsvertrag wegen Umgeh...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / a) Auseinandersetzungsvertrag

Rz. 8 Der Vertrag mit dem sich die Miterben auf eine Auseinandersetzung einigen, ist grundsätzlich an keine Form gebunden. Zu beachten sind ggf. Formvorschriften, die sich bei der Übertragung einzelner Nachlassgegenstände i.R.d. Vollzugs der Auseinandersetzung ergeben (z.B. bei Übertragung von Grundstücken, § 311b Abs. 1 BGB, oder Geschäftsanteilen einer GmbH, § 15 Abs. 3, 4...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / D. Formale Gesichtspunkte

Rz. 9 Die Ausschlagungserklärung muss unter Einhaltung der Formvorschriften der §§ 1945, 1955 BGB abgegeben werden.[28] Da mit ihr kein rechtsgeschäftlicher (sondern höchstens ein tatsächlicher) Verzicht auf das Pflichtteilsrecht verbunden ist, bedarf die Ausschlagungserklärung eines gesetzlichen Vertreters nicht der familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1822 Nr. 2 BGB.[2...mehr

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Vorbemerkung zu §§ 2265 ff.... / 3. Eigene Stellungnahme

Rz. 10 Die Anwendung der Andeutungstheorie i.R.d. hier zu entscheidenden Frage kann nur dann in Betracht kommen, wenn es sich bei dem Willen, gemeinschaftlich zu testieren, um eine Willenserklärung mit rechtsgeschäftlicher Qualität handelt. Würde es sich bei diesem Willen nicht um einen rechtsgeschäftlichen, sondern um einen rein tatsächlichen bzw. rechtsgeschäftsähnlichen W...mehr

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Damrau/Tanck, Praxiskomment... / 1. Form der Anordnung

Rz. 19 Die Übernahme durch nur einen Erben bedarf der Anordnung durch den Erblasser. Die Anordnung ist, anders als im Geltungsbereich von Höfeordnung und Anerbengesetzen, formbedürftig. Die dort geltenden Erleichterungen können, wegen der im Anwendungsbereich des BGB-Erbrechts geltenden strengen Formvorschriften, nicht über den Geltungsbereich der Höfeordnung hinaus auf Land...mehr