Fachbeiträge & Kommentare zu Formvorschrift

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§ 24 Der Erbvertrag / 2. Verbindung des Erbvertrags mit anderen Rechtsgeschäften unter Lebenden

Rz. 16 Wird der Erbvertrag äußerlich mit einem anderen Rechtsgeschäft verbunden, so verlieren die einzelnen Rechtsgeschäfte dadurch ihre Selbstständigkeit nicht. Ein Ehe- und Erbvertrag ist eine Verbindung eines Ehevertrags, der die güterrechtlichen Verhältnisse regelt (§§ 1408, 2276 Abs. 2 BGB), mit einem Erbvertrag unter Ehegatten. Beide Vertragstypen bleiben selbstständig...mehr

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Vorwort

Die 6. Auflage der "Anwaltformulare Testamente" erscheint nach nunmehr 5 Jahren neu. Als weiterer Herausgeber ab dieser Auflage konnte Herr Rechtsanwalt Dr. Rembert Süß gewonnen werden. Herr VRiLG a.D. Walter Krug hat sich als Autor zurückgezogen. Dafür sind mehrere Autoren dem Werk neu hinzugetreten. So haben Herr Notar Dr. Patrick Lenz und Herr Notar a.D. Dr. Klaus Koch die...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 1. Bestimmung des Erbstatuts

Rz. 259 Für alle nach dem 17.8.2015 eintretenden Erbfälle richtet sich das auf die Erbfolge anwendbare Recht auch aus niederländischer Sicht nach den Regeln der EuErbVO, Art. 83 EuErbVO. Für die vor diesem Stichtag und seit dem 1.10.1996 eingetretenen Erbfälle war das Erbstatut aufgrund des Wet Conflictenrecht Erfopvolging bzw. seit dem 1.1.2012 gem. Art. 10:145 Burgerlijk We...mehr

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§ 24 Der Erbvertrag / 1. Ausgangssituation

Rz. 11 Der Vorteil des Erbvertrags besteht u.a. darin, dass nicht nur einer der Vertragspartner vertragliche Verfügungen von Todes wegen treffen kann, sondern dass auch zwei oder mehrere Vertragspartner vertragliche Verfügungen von Todes wegen treffen können. Am häufigsten ist der zweiseitige Erbvertrag, der unter Ehegatten geschlossen wird. Er gewinnt auch zunehmende Bedeut...mehr

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§ 26 Testamente und Erbvert... / 7. Testamentserrichtung

Rz. 408 Das eigenhändig ohne Zuziehung von Zeugen errichtete Testament (holographic will) wird in noch nicht allen US-Staaten gesetzlich anerkannt. Gewöhnliche Testamentsform dagegen ist das Zweizeugentestament. Dieses muss schriftlich errichtet werden. Der Text kann eigenhändig, mit Schreibmaschine oder Computer verfasst werden. Möglich ist es auch, einen Vordruck aus dem S...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 30 Berufsb... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift definiert, was zur Berufsberatung der Agentur für Arbeit gehört. Berufsberatung ist Teil des Beratungsangebotes der Agentur für Arbeit. Anders als Arbeitsmarktberatung für Arbeitgeber richtet sich das Angebot der Berufsberatung an junge Menschen und Erwachsene, die am Arbeitsleben teilnehmen oder teilnehmen wollen (vgl. § 29 Abs. 1). So wie die Arbeitsma...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.2.3 Zusätzliche Formvorschriften

Da Art. 23 Abs. 1 der VOen für den schwächeren Ehegatten/Partner nur einen – nicht sehr weitreichenden – Mindestschutz gewährt, können die Mitgliedstaaten (zu deren Recht aufgrund des gewöhnlichen Aufenthalts beider oder eines Ehegatten/Partner(s) ein enger Bezug besteht) nach Art. 23 Abs. 2 bis 4 der VOen für die Rechtswahl zusätzliche Formerfordernisse vorgeben.[363] 7.2.3....mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.2.5 Formgültigkeit einer Vereinbarung über den ehelichen Güterstand/die güterrechtlichen Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft)

Art. 25 der VOen treffen – in weitgehender Übereinstimmung mit den Formwahlregelungen einer Rechtswahlvereinbarung nach Art. 23 der VOen[378] (arg.: "sachgerecht, da die Rechtswahl in der Praxis meist mit der Wahl eines bestimmten Güterstands einhergehend")[379] – Vorgaben über die Formgültigkeit einer Vereinbarung über den ehelichen/partnerschaftlichen Güterstand. Der Verord...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.2.3.3 Gewöhnlicher Aufenthalt nur eines Ehegatten/Partners in einem Mitgliedstaat

Hat schließlich zum Zeitpunkt der Rechtswahl nur einer der Ehegatten/Partner seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat und sind in diesem Staat zusätzliche Formvorschriften für Vereinbarungen über den ehelichen Güterstand/die güterrechtlichen Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft vorgesehen, so sind gemäß Art. 23 Abs. 4 der VOen diese Formvorschriften anzuwen...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.2.3.1 Gewöhnlicher Aufenthalt beider Ehegatten/Partner im selben Mitgliedstaat

Sieht das Recht eines Mitgliedstaats, in dem beide Ehegatten/Partner zum Zeitpunkt der Rechtswahl ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, zusätzliche Formvorschriften für Vereinbarungen über den ehelichen Güterstand (Deutschland bspw. § 1410 BGB, notarielle Beurkundungspflicht für einen Ehevertrag) bzw. über die güterrechtlichen Wirkungen einer eingetragenen Partnerschaft vor, ...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 7.2.3.2 Unterschiedliche Aufenthaltsstaaten der Ehegatten/Partner

Haben die Ehegatten/Partner im Zeitpunkt der Rechtswahl ihren gewöhnlichen Aufenthalt in verschiedenen Mitgliedstaaten und sieht das Recht beider Staaten unterschiedliche Formvorschriften für Vereinbarungen über den ehelichen Güterstand/die güterrechtlichen Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft vor, so ist nach Art. 23 Abs. 3 der VOen die Vereinbarung formgültig, wenn si...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 1. Einleitung

Der Rat der EU hat vor dem Hintergrund, dass die EU – mit dem Ziel einer Europäisierung des internationalen Ehe- und Familienrechts – seit langem den Wunsch verfolgt, auch Regelungen zum anwendbaren Recht in Güterstandssachen zu schaffen[4], am 24.6.2016 auf der Grundlage von Art. 81 Abs. 3 AEUV und gestützt auf den Beschluss (EU) 2016/954 des Rates vom 9.6.2016[5] im Wege d...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 4.1.2 Güterstand einer eingetragenen Partnerschaft

Schwierig gestaltete sich zunächst die Abgrenzung der "Ehe" (wobei der europäische Gesetzgeber auf eine Definition des Begriffs der "Ehe" bewusst verzichtet hat, womit das nationale Recht der Mitgliedstaaten für die Definition maßgeblich ist)[64] nach der EuEheGüVO von der "eingetragenen Partnerschaft" nach der EuPartGüVO. Das nationale Recht beantwortet damit die Frage, ob ...mehr

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Die Europäischen Güterrecht... / 5. Begriffsbestimmungen

Art. 3 EuEheGüVO/EuPartGüVO[140] trifft Begriffsbestimmungen.[141] In Sachen der VOen bezeichnet nach deren Art. 3 Abs. 1 der Ausdruckmehr

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§ 1 Mandatsvorbereitung, In... / 1. Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1a DSGVO

Rz. 40 Die Einwilligung des datenschutzrechtlich Betroffenen als Rechtsgrundlage findet sich nunmehr in Art. 6 Abs. 1a DSGVO und kommt natürlich auch zumindest im Verhältnis zwischen dem Rechtsanwalt und einem ihm den Auftrag erteilenden Mandanten in Betracht. Sie hat allerdings den Nachteil, dass sie jederzeit widerrufen werden kann, zudem an eine Vielzahl an Hinweisen und ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / 2. Formfreie Vergütungsvereinbarung (§ 3 Abs. 1 Satz 2 RVG)

Rz. 459 Ein Rechtsanwalt kann aufgrund einer formfrei geschlossenen Vergütungsvereinbarung für anwaltliche Tätigkeiten eine höhere als die gesetzliche Vergütung nur verlangen, soweit der Gegenstand des Auftrags die in § 34 Abs. 1 RVG genannte Beratung ist und diese nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängt oder es sich um die Ausarbeitung schriftlic...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / d) Zweckmäßigkeit und Wirksamkeit

Rz. 327 Der Entwurf einer einseitigen Erklärung oder eines Vertrags muss zweckmäßig [1265] und wirksam sein. Soweit Bedenken gegen die Wirksamkeit des Vertrages oder einzelner Klauseln bestehen, muss der Rechtsanwalt den Mandanten hierüber aufklären und dessen Entscheidung einholen.[1266] Der Rechtsanwalt hat dem Auftraggeber dann eine rechtlich einwandfreie Gestaltung zu emp...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / g) Zustimmungserklärung des Auftraggebers

Rz. 532 § 52 Abs. 2 Satz 3 BRAO enthält für die Zustimmungserklärung des Auftraggebers zu einer Haftungskonzentration auf einzelne Mitglieder der Sozietät eine besondere Formvorschrift. Die Zustimmungserklärung darf keine anderen Erklärungen enthalten und muss vom Auftraggeber unterschrieben sein. Dem Gesetzeswortlaut ist nicht zu entnehmen, ob die Zustimmungserklärung des A...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / f) Vorformulierte Vertragsbedingungen und AGB-Recht

Rz. 510 Auf Haftungsbeschränkungen durch vorformulierte Vertragsbedingungen ist das AGB-Recht, soweit § 52 Abs. 1 Nr. 1 BRAO keine besonderen Regelungen enthält, unter den weiteren Voraussetzungen der §§ 305 Abs. 1, 305a, 308 bis 310 BGB grds. anwendbar.[1150] Rz. 511 § 52 Abs. 1 Nr. 2 BRAO regelt nicht die vertragliche Einbeziehung einer Haftungsbeschränkung durch vorformuli...mehr

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§ 13 Verschulden bei Vertra... / 3. Scheitern des Vertrages

Rz. 33 Schließt jemand einen unwirksamen Vertrag, so kann er dem Verhandlungspartner wegen Verschuldens vor oder bei Vertragsschluss zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn er den Grund der Unwirksamkeit zu vertreten hat; zu ersetzen sind dann diejenigen Aufwendungen, die dem Verhandlungspartner im Vertrauen auf die Wirksamkeit des Vertrages entstanden sind.[98] Allerding...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / c) Folgen einer formwidrigen Vergütungsabrede

Rz. 457 Entspricht die Vergütungsvereinbarung nicht den Anforderungen des § 3a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 RVG, so kann der Rechtsanwalt gem. § 4b Satz 1 RVG keine höhere als die gesetzliche Vergütung verlangen.[1732] Dies entspricht der bisherigen Rechtsprechung zu § 4 Abs. 1 Satz 1, 2 RVG/§ 3 Abs. 1 Satz 2 BRAGO.[1733] Der Verstoß gegen die vorgenannten Formvorschriften führt...mehr

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§ 9 Vertrag zugunsten Dritter / II. Deckungsverhältnis zwischen Rechtsberater und Auftraggeber

Rz. 10 Die Verpflichtung des Rechtsanwalts, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfers (Versprechender) ggü. seinem Mandanten (Versprechensempfänger), im Rahmen eines echten Rechtsberatervertrages – also i.d.R. eines Dienstvertrages (§§ 611, 675 Abs. 1 BGB), ausnahmsweise eines Werkvertrages (§§ 631, 675 Abs. 1 BGB; vgl. § 1 Rdn 5 ff.) – die geschuldete Rechtsbetreuung zugunsten ...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / hh) Erfolgshonorar

Rz. 208 Liegen die Möglichkeiten der Vereinbarung eines Erfolgshonorars nach § 49b Abs. 2 BRAO, § 4a RVG vor, kann der Anwalt eine solche Vereinbarung anbieten, wenn er hierzu bereit ist. Eine Pflicht hierzu besteht schon deshalb nicht, weil er zum Abschluss nicht gezwungen ist. Soll eine solche Vereinbarung abgeschlossen werden, ist es Sache des Anwalts, dafür zu sorgen, da...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / b) Aufklärung über die rechtliche Tragweite

Rz. 325 Der Rechtsanwalt hat bei einem Auftrag, der eine Vertragsgestaltung zum Gegenstand hat, den Mandanten über die rechtliche Tragweite der einzelnen Klauseln aufzuklären. Einzelheiten richten sich wiederum nach den allgemeinen Beratungs- und Aufklärungspflichten (vgl. Rdn 308 ff.). Ein Rechtsanwalt, der den Mandanten bei der Errichtung einer GmbH, die den Geschäftsbetri...mehr

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§ 2 Pflichten aus dem Anwal... / a) Formerfordernisse nach § 3a Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 RVG

Rz. 449 Die Textform dient nach der Gesetzesbegründung zu § 126b BGB dem Zweck, den Rechtsverkehr in den Fällen zu vereinfachen, in denen eine Erklärung – etwa aus Informations- oder Dokumentationsgründen – zwar einer textlichen Niederlegung bedarf, aber die Einhaltung der strengeren Schriftform wegen des Erfordernisses der eigenen Unterschrift unangemessen verkehrserschwere...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / 2. Ungerechtfertigte Bereicherung

Rz. 248 Wenn ein Anwaltsvertrag nichtig ist, kommen neben Ansprüchen aus Geschäftsführung ohne Auftrag auch Bereicherungsansprüche, insb. aus Leistungskondiktion gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB in Betracht.[611] Der Bereicherungsschuldner hat dann i.d.R. die von dem Rechtsanwalt geleisteten Dienste "erlangt". Deren Wert (§ 818 Abs. 2 BGB) richtet sich nach der Höhe der ü...mehr

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§ 1 Anwaltsvertrag / II. Vertragsschluss

Rz. 12 Das Zustandekommen eines Anwaltsvertrages richtet sich nach den allgemeinen Vorschriften der §§ 145 ff. BGB .[42] Es bedarf also eines hinreichend bestimmten Angebots, das die Gegenseite ohne Änderung innerhalb der Annahmefrist annimmt. Vertretung ist beim Vertragsschluss durch einen anderen Rechtsanwalt möglich, nicht jedoch durch das Büropersonal, das etwaige Tätigke...mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 4. Formvorschriften

Rz. 85 Die Bürgschaftserklärung bedarf grundsätzlich der Schriftform, lediglich bei Kaufleuten kann sie formfrei vereinbart werden. Zu beachten ist dabei, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes die Form nicht gewahrt ist, wenn die Bürgschaftserklärung nur per Telefax vorliegt.mehr

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / III. Formvorschriften

Rz. 66 Grundsätzlich ist für Rechtsgeschäfte keine besondere Form erforderlich – es gilt der Grundsatz der Formfreiheit. Danach genügt es für die Wirksamkeit eines Rechtsgeschäfts, dass die Erklärungen mündlich abgegeben werden. Einige Rechtsgeschäfte unterliegen bestimmten Formvorschriften. Als Formen kennt das Gesetz:mehr

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / 4. Formvorschriften

Rz. 24 Da das Mietrecht – soweit es die Wohnraummiete betrifft – eine erhebliche soziale Funktion zu erfüllen hat, hat der Gesetzgeber es stark formalisiert. § 550 S. 1 BGB bestimmt, dass Mietverträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr als auf unbestimmte Zeit geschlossen gelten, wenn sie nicht der Schriftform genügen. Rz. 25 Ganz erheblichen rechtlichen Einschränkung...mehr

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§ 22 Vergleich / II. Formvorschriften

Rz. 16 Der Vergleich muss durch Anwälte im Namen und mit Vollmacht der vertretenen Partei geschlossen werden. Inhaltlich muss der Vergleich die Klausel enthalten, dass es sich um einen Vergleich handeln soll, durch den sich der Schuldner der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwirft. Der Vergleich muss sodann beim für den Wohnsitz einer Partei zuständigen Gericht hinterlegt ...mehr

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§ 30 Rechtsanwaltsvergütung... / IV. Vergütungsvereinbarungen

Rz. 8 Der Rechtsanwalt ist nicht verpflichtet, einen Auftrag anzunehmen. Lediglich bei der Pflichtverteidigung und Beratungshilfe wird ihm die Übernahme von Gesetzes wegen auferlegt. Aus diesem Grundsatz der Vertragsfreiheit folgt, dass der Rechtsanwalt auch nicht verpflichtet ist, einen Auftrag zu den gesetzlichen Gebühren und Auslagen anzunehmen. Er kann vielmehr mit seine...mehr

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§ 8 Sachenrecht / IV. Vorkaufsrecht

Rz. 64 Das BGB kennt in §§ 463 ff. BGB ein schuldrechtliches und in §§ 1094 ff. BGB ein dingliches Vorkaufsrecht. Das dingliche Vorkaufsrecht kann nur an Grundstücken (sowie an Wohnungs-, Teileigentum und Erbbaurecht) bestellt werden, während das schuldrechtliche auch bzgl. beweglicher Sachen vereinbart werden kann. Das dingliche Vorkaufsrecht entsteht gem. § 873 BGB mit Eini...mehr

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§ 49 Wörterlexikon / 19 S

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§ 49 Wörterlexikon / 20 T

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§ 9 Familienrecht / I. Eheschließung

Rz. 5 Die Ehe wird gem. § 1310 BGB vor dem Standesbeamten unter Beachtung der Formvorschriften der §§ 1311 und 1312 BGB geschlossen. Werden diese Vorschriften nicht beachtet, ist die Ehe formnichtig. Ehemündig sind grundsätzlich geschäftsfähige Volljährige. Minderjährigen kann durch Entscheidung des Familiengerichts die Ehemündigkeit zugesprochen werden, wenn der Minderjährig...mehr

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§ 9 Familienrecht / 1. Zugewinngemeinschaft

Rz. 15 Die Zugewinngemeinschaft bildet den gesetzlichen Güterstand , d.h. jede Ehe, die in Deutschland geschlossen wird, unterliegt diesem Güterstand, wenn nicht die Ehepartner sich ausdrücklich und unter Beachtung der jeweiligen Formvorschriften für einen anderen Güterstand entscheiden. In ihrem Wesen entspricht die Zugewinngemeinschaft einer Gütertrennung mit einem später e...mehr

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§ 9 Familienrecht / V. Eheverträge

Rz. 13 Die Ehepartner können ihre Ehe rechtlich selbstständig durch Eheverträge gem. § 1408 BGB ausgestalten. In diesen können sie beispielsweise Unterhaltsansprüche ausschließen oder begründen, den Versorgungsausgleich im Fall der Scheidung ausschließen – dabei sind allerdings die §§ 1408 Abs. 2, 1587o BGB zu beachten – oder den Güterstand abweichend von dem im Gesetz vorge...mehr

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§ 10 Erbrecht / 7. Gemeinschaftliches Testament

Rz. 30 Ein Sonderfall des Testaments ist das gemeinschaftliche Testament, das nur von Ehegatten errichtet werden kann (§ 2265 BGB). Ist die Ehe nichtig, so schlägt dies auf das Testament durch. Wird die Ehe geschieden oder die Scheidung der Ehe beantragt, so führt auch dies zu einer Unwirksamkeit des Testaments. Rz. 31 Inhalt dieses Testament ist zumeist, dass die Ehegatten z...mehr

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§ 10 Erbrecht / K. Fragen und Antworten

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§ 10 Erbrecht / II. Form

Rz. 48 Das Nachlassgericht erteilt gem. § 2353 BGB einen Erbschein nur auf Antrag. Dieser Erbscheinantrag unterliegt gem. § 23 FamFG keinen besonderen Formvorschriften, es genügt die Einreichung in Schriftform. Gem. § 23 FamFG soll der Antrag begründet werden, er soll vom Antragsteller oder seinem Bevollmächtigten unterschrieben werden. Inhaltliche Besonderheiten ergeben sic...mehr

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§ 8 Sachenrecht / E. Fragen und Antworten

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§ 49 Wörterlexikon / 6 F

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§ 49 Wörterlexikon / 5 E

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§ 4 Allgemeiner Teil BGB / H. Fragen und Antworten

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§ 7 Besonderer Teil des Sch... / F. Fragen und Antworten

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I Grundlagen / 2.4.4.1 Rechtsgeschäftliche Übertragung

Rz. 65 Geschäftsanteile sind veräußerlich, § 15 Abs. 1 GmbHG, und werden als sonstiges Recht nach §§ 413, 380 BGB durch Abtretung übertragen. Zu beachten ist dabei die besondere Formvorschrift nach § 15 Abs. 3 und 4 GmbHG – notwendig ist die notarielle Beurkundung sowohl des schuldrechtlichen Kausal- als auch des dinglichen Verfügungsgeschäfts. Eine formell ordnungsgemäß dur...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2.1.1 Vertragsschluss

Rz. 1560 Für die Verhandlungen und die erforderlichen Willenserklärungen ist die Geschäftsführung der GmbH gem. § 35 GmbHG zuständig. Erforderlich ist außerdem ein Zustimmungsbeschluss der Gesellschafter. Rz. 1561 Der Unternehmensvertrag selbst bedarf gem. § 293 Abs. 3 AktG analog der Schriftform. Wird diese Formvorschrift nicht beachtet, ist der Vertrag nichtig (§ 125 BGB). ...mehr

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I Grundlagen / 2.4.6 Zwangsvollstreckung

Rz. 78 Geschäftsanteile können im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Gesellschafter gemäß §§ 857, 829 ZPO gepfändet werden. Eine gesellschaftsvertragliche Beschränkung der Abtretung nach § 15 Abs. 5 GmbHG steht der Pfändung nicht entgegen. Es ist aber sinnvoll eine Einziehungsklausel auch für den Fall der Pfändung im Gesellschaftsvertrag festzuschreiben. Für die Pfändu...mehr

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VI Das Kapital / 2.2.3.1 Übernahmeerklärung

Rz. 1193 Der Kapitalerhöhungsbeschluss alleine schafft noch keine Verpflichtung der Bezugsberechtigten, die Einlagen zu leisten. Die Übernahme wird stattdessen in einem Übernahmevertrag erklärt. Dazu bedarf es der in § 55 GmbH vorgesehenen Übernahmeerklärung der Bezugsberechtigten, die – anders als bei der Gründung – nicht notwendiger Bestandteil des Kapitalerhöhungsbeschlus...mehr