Fachbeiträge & Kommentare zu Formvorschrift

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VI Das Kapital / 2.2.2.1 Beschlussinhalt

Rz. 1189 Wie auch bei der Gründung sind Sacheinlagen im Rahmen einer Kapitalerhöhung – unter Einhaltung strenger Formvorschriften – zulässig. Beispiel für Sachkapitalerhöhung: Muster VI, 1.5-1.6 Rz. 1190 Im Erhöhungsbeschluss muss Folgendes festgesetzt werden (§ 56 GmbHG): der Gegenstand der Sacheinlage; der Nennbetrag des Geschäftsanteils; die Person, von der die Gesellschaft de...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2.4.1.1 Angemessener Ausgleich im Fall einer satzungsmäßigen Mehrheitsklausel

Rz. 1595 Gemäß § 304 Abs. 1 Satz 2 AktG analog muss ein Beherrschungsvertrag den außenstehenden Gesellschaftern einen bestimmten jährlichen Gewinnanteil als angemessenen Ausgleich garantieren, wenn eine Mehrheitsklausel in der Satzung vorhanden ist und kein einstimmiger Zustimmungsbeschluss gefasst wird. Rz. 1596 Als Ausgleich kann entsprechend § 304 Abs. 2 Satz 1 AktG ein be...mehr

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II Gründung / 2.2.2 Insbesondere: Auslandsbeurkundung

Rz. 132 Eine Beurkundung im Ausland ist unproblematisch möglich vor deutschen Konsularbeamten im Rahmen ihrer Amtsbefugnisse (§ 10 KonsularG). Von dieser Möglichkeit wird freilich nur selten Gebrauch gemacht. Rz. 133 Nach herkömmlicher Auffassung[1] ist eine Beurkundung durch einen ausländischen Notar dann – allerdings auch nur dann – möglich, wenn die Beurkundung die Formerf...mehr

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II Gründung / 2.3.4.6 Sachgründung und Sachübernahme

Rz. 173 Grundsätzlich – also mangels anderweitiger Feststellung in der Satzung – sind die Einlagen der Gründer in bar zu erbringen (Bareinlage). Anderweitige Vereinbarungen (Sacheinlagen) sind nur wirksam, wenn sie detailliert in der Satzung festgesetzt werden (§ 5 Abs. 4 GmbHG). Dabei sind anzugeben der einzubringende Gegenstand; der Nennbetrag des Geschäftsanteils, auf den s...mehr

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IX Verbundene Unternehmen –... / 2.4 Beherrschungsvertrag

Rz. 1588 Gemäß § 291 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. AktG analog unterstellt eine GmbH die Leitung ihrer Gesellschaft bei einem Beherrschungsvertrag einem anderen Unternehmen. Aufgrund des Vertrages ist die Obergesellschaft gem. § 308 Abs. 1 Satz 1 AktG analog berechtigt, der Geschäftsführung der Gesellschaft hinsichtlich der Leitung der Gesellschaft Weisungen zu erteilen (Weisungsrec...mehr

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V Geschäftsführung, Aufsich... / 1.8.2 Weisungsrecht

Rz. 706 Die Funktion des Geschäftsführers als Führungsorgan der GmbH erfährt, wie bereits mehrfach erwähnt, dahingehend eine grundsätzliche "Einschränkung", dass er gem. § 37 Abs. 1 GmbHG verpflichtet ist, gesellschaftsvertragliche sowie durch Gesellschafterbeschluss gefasste Beschränkungen einzuhalten. Anders ausgedrückt: "Dem Geschäftsführer kommt Geschäftsführungsbefugnis...mehr

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II Gründung - Muster / 3.2 Gründungsurkunde (Beschluss über Formwechsel)

Es sind erschienen: Herr … , Frau … , mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern im Namen der … GmbH, …, und zwar als deren einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin. Zum Nachweis ihrer Vertretungsmacht legte sie einen beglaubigten Handelsregisterauszug vor; Herr … , mit der Erklärung, nicht im eigenen Namen zu handeln, sondern im Namen von Frau … , und ...mehr

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ZErb 11/2019, Beweislast fü... / Aus den Gründen

Die form- und fristgerecht eingelegte Berufung ist – soweit sie sich gegen die Verurteilung zur Zahlung von 82.241,90 EUR wegen der Vereinnahmung des Guthabens auf dem Girokonto der Erblasserin, der Lebensversicherung und aus dem Wertpapierdepot richtet – unzulässig und im Übrigen unbegründet. A. Die Berufung ist hinsichtlich der Verteidigung der Beklagten gegen die Ansprüche...mehr

Kommentar aus Baetge, Rechnungslegung nach IFRS (Schäffer-Poeschel)
Jörg Baetge/Peter Wollmert/... / 2. Vertragliche Vereinbarung

Tz. 13 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 Die Tätigkeit, die die Parteien im Rahmen einer gemeinschaftlichen Vereinbarung ausführen, ist gem. IFRS 11.5 in einer vertraglichen Vereinbarung zu regeln. Der Vertrag ist somit eine konstitutive Bedingung. Tz. 14 Stand: EL 40 – ET: 02/2020 IFRS 11.B2 enthält keine Formvorschriften hinsichtlich der vertraglichen Vereinbarung. In der Regel werd...mehr

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§ 2 Verkehrsordnungswidrigk... / VII. Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 62 OWiG wegen Beschränkung der Akteneinsicht

Rz. 56 Muster 2.6: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 62 OWiG wegen Beschränkung der Akteneinsicht Muster 2.6: Antrag auf gerichtliche Entscheidung gemäß § 62 OWiG wegen Beschränkung der Akteneinsicht _________________________ Verwaltungsbehörde/Bußgeldbehörde _________________________ (Anschrift) Per Telefax: _________________________ Mandant: ________________________...mehr

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Auflösungsvertrag/Abfindung / 1.2.11 Schriftform, Angebot und Annahme

Seit 1.5.2000 bedarf nach § 623 BGB die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch einen Auflösungsvertrag zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist ausgeschlossen. Das bedeutet auch, dass der Vertrag von beiden Seiten eigenhändig unterschrieben sein muss (§ 126 BGB).[1] Es genügt jedoch zum Abschluss eines Auflösungsvertrags, wenn der Arbeitnehmer das A...mehr

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ZErb 09/2019, Deutsch-franz... / 4. Größere Autonomie

Das auf die Ehe anwendbare Recht können die Eheleute durch geeignete Rechtswahl selbst bestimmen. Zur Wahl stehen dabei das Recht des Ortes, an dem einer oder beide Ehepartner im Zeitpunkt der Rechtswahl ihren Lebensmittelpunkt[7] haben, und das Recht der Staatsangehörigkeit[8] eines oder beider Ehegatten. Die Verordnungen ermöglichen eine bislang ungekannte aktive Gestaltung...mehr

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FF 09/2019, Beurkundung der... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsteller schloss mit Frau X. einen Leihmuttervertrag nach kalifonischem Recht. Die Leihmutter trug Zwillinge aus, die aus Samenzellen des Antragstellers und einer anonymen Eizellenspende entstanden sind. Der Antragsteller erkannte am xx.xx.2017 vor dem Notar T. in B. die Vaterschaft an. Am xx.xx.2017 stimmte die Leihmutter der Anerkennung der Vaterschaft zu. ...mehr

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FF 09/2019, Eheverträge – v... / III. Zeitenwende – Tendenzen zur Inhaltskontrolle von Eheverträgen

In der Literatur fand die weitgehende Vertragsfreiheit gewährende Rechtsprechung des BGH durchaus Zustimmung.[34] Es gab jedoch bereits damals kritische Stimmen, die forderten, dass die Gerichte stärker korrigierend eingreifen müssten. Es sei ein Schutz vor Übervorteilung erforderlich. Der Ehegatte, der infolge Hausarbeit und Kindererziehung ökonomisch vom anderen Ehegatten ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 26... / 4.1.2 Ehegatten

Rz. 31 Ob Stpfl. "Ehegatten" sind, richtet sich nach dem deutschen Zivilrecht einschließlich der Vorschriften des deutschen internationalen Privatrechts.[1] Entscheidend ist daher, ob die Ehe zivilrechtlich wirksam ist.[2] In seinem Beschluss zum Splittingverfahren[3] hat sich das BVerfG auf die gesetzlich geregelte bürgerliche Ehe bezogen. § 26 EStG kann daher nicht abweich...mehr

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Sauer, SGB III § 40 Allgeme... / 2.3.3 Ausdruck aufgenommener Daten

Rz. 41 Abs. 3 Satz 3 enthält einen Anspruch auf einen Ausdruck der aufgenommenen Daten für den Betroffenen. Das betrifft Arbeitgeber wie Ausbildung- bzw. Arbeitsuchende gleichermaßen, ebenso nach Maßgabe des Abs. 4 seit dem 1.8.2019 auch Ausländer mit Aufenthaltsgestattung. Der Anspruch auf einen Ausdruck ist daraus abzuleiten, dass die Agentur für Arbeit dazu verpflichtet is...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Amtlich vorgeschriebener Vordruck

Rn. 41 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Eine ESt-Erklärung stellt nur dann einen wirksamen Antrag iSd § 46 EStG dar, wenn die Formvorschriften des § 150 AO u § 25 Abs 3 EStG erfüllt sind. Fehlt es daran, ist der Antrag nicht wirksam gestellt, vgl BFH v 22.05.2006, BStBl II 2007, 2 mwN. Nach § 150 Abs 1 S 1 AO, ebenso für Feststellungserklärungen § 3 Abs 2 der VO zu § 180 Abs 2 AO, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Allgemeines

Rn. 6 Stand: EL 137 – ET: 08/2019 Seit der Abkehr von der sog Haushaltsbesteuerung (s § 26 Rn 1ff (Schneider)), unter deren Geltung Rechtsbeziehungen zwischen Ehegatten grundsätzlich den aus der ehelichen Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft hervorgehenden natürlichen Wirkungen gegenseitiger Hilfeleistung untergeordnet wurden (vgl insb BFH BStBl III 1956, 233; 1957, 2), sind d...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 4 ... / 18 ABC der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben

Rz. 905 Da der Begriff der betrieblichen Veranlassung bei Betriebsausgaben und Werbungskosten identisch ist, können Aufwendungen gleichermaßen Betriebsausgaben und Werbungskosten sein. Zur Vermeidung von Wiederholungen wird daher auf das umfangreiche ABC der Werbungskosten (mit Verweisungen zu den jeweiligen Darstellungen) in § 9 EStG Rz. 244 verwiesen. Im Folgenden sind nur...mehr

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ZErb 08/2019, Erbschaft-/Sc... / 1. Formelle Rechtmäßigkeit

Bescheid über die Festsetzung von Hinterziehungszinsen sind verfahrensrechtlich Steuerbescheide, die Formvorschriften für Steuerbescheide gelten entsprechend. Es gilt eine besondere Festsetzungsfrist; sie beträgt nach § 239 Abs. 1 Satz 1 AO ein Jahr. Der Beginn der Festsetzungsfrist ist vom Ablauf des Jahres abhängig, in dem die hinterzogenen Steuern unanfechtbar geworden si...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 22... / 4 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 53 Die Aufrechnung wird durch Aufrechnungserklärung geltend gemacht. Für die Aufrechnungserklärung durch die Finanzbehörde und durch den Stpfl. gelten grundsätzlich die gleichen Regeln. Die Aufrechnungserklärung ist eine einseitige, empfangsbedürftige, bedingungsfeindliche öffentlich-rechtliche Willenserklärung, durch die ein steuerschuldrechtliches Gestaltungsrecht ausg...mehr

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Internationale Gewinnabgren... / 3.7.3 Formerfordernisse und Dokumentation

Tz. 949 Stand: EL 80 – ET: 04/2014 Hinsichtlich der "Formfragen" werden nachfolgende stliche Anforderungen an Lizenzverträge gestellt:mehr

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AGS 06/2019, Stöber, ZVG – Kommentar zum Zwangsversteigerungsgesetz mit Anhang einschlägiger Texte und Tabellen

Begründet von Kurt Stöber, Regierungsdirektor. 22. Aufl., 2019. Verlag C. H. Beck, München. XXI, 1.929 S., 139,00 EUR Der Beck´sche Kurzkommentar zur ZVG, der seit der 11. Aufl. von Kurt Stöber vollständig bearbeitet wurde, hat sich schon lange zu dem Standardkommentar des ZVG entwickelt. Kurt Stöber ist nach Erscheinen der 21. Aufl. verstorben. Sein Erbe wird nunmehr von ein...mehr

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ZErb 06/2019, Keine Abschic... / Aus den Gründen

Die gegen den Zuruckweisungsbeschluss gerichtete Beschwerde, uber welche nach der erfolgten Nichtabhilfeentscheidung gemaß § 75 GBO der Senat als Beschwerdegericht zu entscheiden hat, ist nach §§ 71, 73 GBO zulassig. Soweit das Grundbuchamt die Akte auf die Beschwerde des Beteiligten zu 3) vom 27.9.2018 nicht dem Oberlandesgericht vorgelegt hat, war dies verfahrensfehlerhaft....mehr

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 25... / 5.1 Erklärung nach amtlichem Vordruck

Rz. 61 Die nach § 25 Abs. 3 EStG notwendige Steuererklärung ist aus Gründen der Vereinheitlichung und Verfahrensvereinfachung nach § 150 Abs. 1 S. 1 AO "nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck" abzugeben, wenn keine elektronische Steuererklärung vorgeschrieben ist, nicht freiwillig eine gesetzlich oder amtlich zugelassene elektronische Steuererklärung abgegeben wird, keine mü...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 28a Versic... / 2.3 Beginn, Ruhen und Ende der Versicherung (Abs. 3 bis 5)

Rz. 13 Eine freiwillige Weiterversicherung konnte nicht vor dem 1.2.2006 beginnen. Für Zeiten davor fehlte es im SGB III an einer Rechtsgrundlage. Bei Fristversäumnis ohne Verschulden und Nachholung der Antragstellung binnen 2 Wochen nach Wegfall des Hindernisses kommt eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht. Das gilt nicht bei Zuwarten auf eine Statusfeststel...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Vorsteuerabzug aus Bewirtungsaufwendungen trotz fehlendem Bewirtungsbeleg

Leitsatz Ein Verstoß gegen die einkommensteuerrechtlichen Aufzeichnungspflichten für Bewirtungsaufwendungen (z.B. ein fehlender Bewirtungsbeleg) führt nicht zugleich zur Versagung des Vorsteuerabzugs. Entscheidend ist insoweit vielmehr, ob die unternehmerische Verwendung der Bewirtungsleistungen nachgewiesen und die Aufwendungen nach allgemeiner Verkehrsauffassung als angeme...mehr

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AGS 04/2019, PKH-Bewilligun... / 3 Anmerkung

Die Entscheidung ist zutreffend. Noch eindeutiger ist die Rechtslage, wenn der Vergleich Regelungen enthält, die der notariellen Beurkundung bedürfen. Insoweit wird gem. § 127a BGB die an sich gebotene notarielle Beurkundung durch den Beschluss des Gerichts nach § 278 Abs. 6 ZPO ersetzt.[1] In diesem Fall kann der Vergleich auch materiell-rechtlich erst mit Beurkundung zustan...mehr

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AGS 04/2019, Rechtsfolgen e... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Berufung der Klägerin hat bis auf die anzurechnende Vergütung für die außergerichtliche Tätigkeit der Beklagten i.H.v. 48.479,41 EUR Erfolg. Auf die zulässige Klage hin ist die angefochtene Entscheidung teilweise abzuändern. Die Klägerin hat an die Beklagte unstreitig 403.524,81 EUR geleistet, davon jedoch 323.363,08 EUR ohne Rechtsgrund (§ 812 Abs. 1 S. 1 1. A...mehr

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AGS 04/2019, Hinne/Klees/Müllerschön/Winkler, Vereinbarungen mit Mandanten – Vergütungsvereinbarungen, Mandatsbedingungen, Haftungsbeschränkungen, Verhandlungsführung

Von RA Dirk Hinne, FA für VersR, MedR und SozR, RA Dr. Hans Klees, Dr. phil. Albrecht Müllerschön, RA Klaus Winkler. Nomos Verlag, Baden-Baden. 4. Aufl., 2018. 279 S., 49,00 EUR Aus der Reihe "Die erfolgreiche Kanzlei" erscheint das vorliegende Werk zwischenzeitlich in 4. Aufl., was für seine Akzeptanz in der Praxis sprechen dürfte. Schwerpunkt der Darstellung ist die Vergütu...mehr

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AGS 04/2019, Hinweispflicht... / 2 Aus den Gründen

Die zulässige Revision hat Erfolg. Sie führt zur Aufhebung der angefochtenen Entscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht, soweit das Berufungsgericht zum Nachteil des Klägers entschieden hat. I. Das Berufungsgericht hat zur Begründung der Klageabweisung ausgeführt: Die Honorarvereinbarung v. 4.7.2013 genüge den formalen Anforderungen des § 3a Abs. ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 5 ... / 4.3.10 Treuhandgeschäfte

Rz. 138 Treuhandschaft ist ein Rechtsverhältnis, bei dem dem Treuhänder von dem Treugeber ein Recht (Eigentum, Forderung usw.) in der Weise übertragen wird, dass der Treuhänder im Außenverhältnis uneingeschränkt Berechtigter des Rechts ist und darüber in eigenem Namen verfügen kann (Vollrechtsübertragung). Im Innenverhältnis ist der Treuhänder aber dem Treugeber gegenüber ve...mehr

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ZErb 03/2019, Einführung in das luxemburgische Recht

João Nuno Pereira/Dr. Jochen Zenthöfer C.H. Beck, 2017, 1. Auflage; 223+XX Seiten, JuS-Schriftenreihe Band 202; 49,80 EUR ISBN 978-3-406-69539-1 Es gibt viele Gründe, das Erscheinen dieses Buches zu loben. Der wohl wichtigste Aspekt ist, dass bislang kein systematischer Überblick zum luxemburgischen Recht in deutscher Sprache erhältlich war. Die JuS-Schriftenreihe, die bereits...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Keine Erstattung der Branntweinsteuer wegen sachlicher Unbilligkeit

Leitsatz 1. Keine Erstattung einer Branntweinsteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen, die nach § 153 Abs. 3 BranntwMonG deshalb entstanden ist, weil der Inhaber einer allgemeinen Verwendungserlaubnis vergällten Branntwein an andere Erlaubnisinhaber abgegeben hat. 2. Die allgemeine Verwendungserlaubnis nach § 44 BrStV umfasst nicht die Abgabe vergällten Branntweins an Dritte....mehr

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Was gilt, wenn durch Gesellschafterbeschluss dauerhaft von der Satzung abgewichen wird?

Zusammenfassung Ein Gesellschafterbeschluss, durch den dauerhaft von der GmbH-Satzung abgewichen wird, unterliegt bei seiner Anmeldung zum Handelsregister erhöhten formalen Voraussetzungen. Dazu gehört insbesondere, dass der notariell beurkundete Beschluss in die Satzungsurkunde aufgenommen wird. Hintergrund Gegenstand des Verfahrens vor dem OLG war die Zurückweisung eines Ant...mehr

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11. Kapitel: Die Auseinande... / § 43 Die freie Vereinbarung über die Auseinandersetzung des Nachlasses durch die Miterbengemeinschaft

Rz. 314 Die Auseinandersetzung einer Miterbengemeinschaft ausschließlich nach den Regeln des Gesetzes (siehe Rdn 300 ff.) erfolgt recht selten – schon weil man die Versteigerung von Grundstücken oder den Pfandverkauf von beweglichen Sachen scheut. Die Erbteilung nach den gesetzlichen Regeln kommt allerdings häufiger vor, wenn es nur gilt, nach den gesetzlichen Regeln einzeln...mehr

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Vertragsrecht und Steuern: ... / 1 Einführung

Die Auswirkungen zivilrechtlicher Gestaltungen auf das Steuerrecht verdeutlicht beispielsweise die Frage, ob ein steuerbarer Umsatz vorliegt oder nicht. Die Beantwortung ist abhängig von den schuldrechtlichen Regelungen. Praxis-Beispiel Gegenleistung beim Darlehen Bei einem Darlehen zählen zum Entgelt im Sinne der Umsatzsteuer die Zinszahlungen, während die Rückzahlung der Dar...mehr

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§ 2 Haftungs-ABC / III. Prozessuale Fristen

Rz. 572 Grds. ist durch eine geeignete Büroorganisation des Anwalts sicherzustellen, dass sämtliche Fristen, die im Zusammenhang mit einem Mandat und einem Rechtsstreit zu beachten sind, eingehalten werden. Die Versäumung einer Prozesshandlung hat nach § 230 ZPO im Allgemeinen zur Folge, dass die Partei mit der vorzunehmenden Prozesshandlung ausgeschlossen wird. Wenn also in...mehr

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ZErb 01/2019, Der deutsch-s... / (2) Qualifikation der Klausel

Die Zulässigkeit der Klausel ist umstritten. Wird sie als Verfügung von Todes wegen qualifiziert, scheitert die Wirksamkeit bereits an der Einhaltung erbrechtlicher Formvorschriften, da Bankverträge diese Vorschriften regelmäßig nicht erfüllen.[35] Die h. L. qualifiziert die Klausel als Rechtsgeschäft unter Lebenden und kommt zu deren Zulässigkeit.[36] Das BG hat die Klausel ...mehr

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Insolvenzverwalter darf keine Vereinbarung über den Gerichtsstand treffen

Zusammenfassung Ein Insolvenzverwalter ist kein Kaufmann und daher nicht befugt, eine Vereinbarung über den Gerichtsstand nach § 38 Abs. 1 ZPO zu treffen. Eine Ausweitung der Vorschrift kommt aus Gründen der Rechtsklarheit und Rechtssicherheit nicht in Betracht. Der Hintergrund Der Kläger ist Insolvenzverwalter eines Malerbetriebs in Rechtsform einer GmbH (Insolvenzschuldnerin...mehr

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FF 11/2018, (Nicht-) Anerke... / 2 Anmerkung

Problemstellung In dem Verfahren geht es um die Wirksamkeit einer im Rahmen eines gemäß § 107 FamFG geführten Anerkennungsverfahrens zu beurteilenden, vor einem geistlichen Shari'a-Gericht in Syrien vollzogenen einseitigen Verstoßungsscheidung (sog. Privatscheidung). Eine Privatscheidung ist dadurch gekennzeichnet, dass sie nur auf der Willenserklärung eines (oder auf einem v...mehr

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§ 19 Mietrecht / C. Abschluss eines Mietvertrags, Schriftform, § 550 BGB

Rz. 17 Wird ein Mietvertrag für längere Zeit als ein Jahr geschlossen, so ist dieser gem. § 550 BGB in schriftlicher Form abzuschließen. Wird dieses Schriftformerfordernis nicht eingehalten, so gilt der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Die Kündigung ist jedoch frühestens zum Ablauf eines Jahres nach Überlassung des Wohnraums zulässig. Diese Regelung gilt im Wohnungs...mehr

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§ 7 Ausgleichung / 3. Nachträgliche Anordnung einer Ausgleichsbestimmung

Rz. 42 Ist die Zuwendung erfolgt und hat es der Erblasser unterlassen, eine Ausgleichspflicht nach § 2050 Abs. 3 BGB anzuordnen, so kann er hieran im Interesse der Rechtssicherheit einseitig durch formloses Rechtsgeschäft grundsätzlich nichts mehr ändern.[88] Der Erblasser hat für den Zuwendungsempfänger eine Vertrauensgrundlage geschaffen, die auf die fehlende Ausgleichungs...mehr

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§ 16 Landwirtschaftserbrecht / 3. Form der Anordnung

Rz. 24 Die Übernahme durch nur einen Erben bedarf der Anordnung durch den Erblasser. Die Anordnung ist, anders als im Geltungsbereich von Höfeordnung und Anerbengesetzen, formbedürftig. Die dort geltenden Erleichterungen können, wegen der im Anwendungsbereich des BGB-Erbrechts geltenden strengen Formvorschriften, nicht über den Geltungsbereich der Höfeordnung hinaus auf Land...mehr

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§ 16 Landwirtschaftserbrecht / a) Bestimmung des Hoferben durch den Erblasser

Rz. 83 Nur der Hofeigentümer kann den Hoferben bestimmen.[108] Der Erblasser kann jedoch einen Dritten bestimmen, der aus einem Personenkreis den am besten geeigneten Hoferben auswählt.[109] Insoweit sind die Voraussetzungen der Bestimmung durch einen Dritten weniger eng als nach den Vorschriften des BGB. Bestimmt er keinen Hoferben, so greift die gesetzliche Erbfolge nach §...mehr

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§ 26 Länderkurzübersichten / Q. Schweizerische Eidgenossenschaft

Rz. 105 Erbstatut: Das Schweizer int. Erbrecht unterstellt die Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Wohnsitzrecht des Erblassers.[280] Es folgt dem Grundsatz der Nachlasseinheit.[281] Davon zu unterscheiden ist das Eröffnungsstatut, welche sich nach den lex fori (Ort des angerufenen Gerichts) richtet.[282] Es beinhaltet unter anderem verfahrensrechtliche Aspekte. Befindet sich...mehr

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§ 8 Beendigung der Erbengem... / C. Auseinandersetzungsvertrag (Teilungsvertrag)

Rz. 85 Neben der Auseinandersetzung nach den gesetzlichen Teilungsregeln (siehe oben Rdn 7 ff.) bleibt es den Erben im Rahmen der Vertragsfreiheit unbenommen, sich einvernehmlich im Rahmen eines Auseinandersetzungsvertrages abschließend über die Verteilung der Nachlassgegenstände u.Ä. zu einigen. Der Vertrag, mit dem sich die Miterben auf eine Auseinandersetzung einigen, ist...mehr

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§ 19 Mietrecht / III. Schriftliche Form

Rz. 20 Der Gesetzgeber verweist zur Einhaltung der Form auf § 126 BGB. Dies bedeutet, dass der Mietvertrag von beiden Seiten eigenhändig auf derselben Urkunde unterschrieben werden muss, § 126 Abs. 1 BGB. Die so umschriebene Form kann durch die elektronische Form des § 126a BGB ersetzt werden oder durch notarielle Beurkundung, § 126 Abs. 4 BGB. Auch eine gerichtliche Protoko...mehr

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§ 3 Rechtsvergleichung / 3. Auflösung und Beendigung

Rz. 53 & Bulgarien/Kroatien Sowohl in Bulgarien als auch in Kroatien kann jeder Miterbe zu jeder Zeit die Auseinandersetzung des Nachlasses verlangen. Zu beachten ist jedoch in Kroatien, dass erst die Erbteile durch das Nachlassgericht festgestellt sein müssen.[142] In beiden Ländern besteht zudem der Anspruch, im Falle des Auftretens von Streitigkeiten die ordentlichen Geric...mehr

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Anerkennung der Beurkundung einer Verschmelzung durch einen Schweizer Notar

Zusammenfassung Die Beurkundung einer Verschmelzung von zwei deutschen GmbHs durch einen Schweizer Notar mit Amtssitz im Kanton Basel-Stadt erfüllt jedenfalls dann die Anforderungen der notariellen Beurkundung der Verschmelzungsbeschlüsse und des Verschmelzungsvertrags nach §§ 6, 13 UmwG, wenn die Niederschrift in Gegenwart des Notars den Beteiligten vorgelesen, von ihnen ge...mehr