Fachbeiträge & Kommentare zu Gehalt

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 113 Höhe d... / 2.7 Arbeitsentgelt aus Wertguthaben

Rz. 8 Zusätzliche Entgeltpunkte für ein Arbeitsentgelt aus einem nicht gemäß einer Vereinbarung für flexible Arbeitszeitregelungen verwendeten Wertguthaben (sog. Störfall) werden auch bei der Ermittlung der persönlichen Entgeltpunkte berücksichtigt. Dies ist auch dann der Fall, wenn sich der Versicherte nicht nur vorübergehend im Ausland aufhält (BT-Drs. 14/4375 S. 54).mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Ernsthaftigkeit der Zusage (Mindestpensionierungsalter)

Darüber hinaus ist die Pensionszusage steuerlich nur anzuerkennen, wenn ernsthaft mit einer Inanspruchnahme der Gesellschaft gerechnet werden muss. Die Pensionszusage muss einen unbedingten Anspruch des Gesellschafter-Geschäftsführers begründen. Klauseln, nach denen die Pension nur zu zahlen ist, wenn es die Geschäftslage der Gesellschaft erlaubt, führen zur steuerlichen Nich...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Nur-Pension

Die Vereinbarung einer Pension als alleinige Vergütung für den Gesellschafter-Geschäftsführer hält der BFH[1] für unangemessen und erkennt sie nicht an. Ein fremder Dritter hätte eine solche Vereinbarung nicht abgeschlossen, da sie für ihn zu riskant und ungünstig sei. Eine solche Vereinbarung lasse sich nur aus dem Gesellschaftsverhältnis erklären.[2] In einem weiteren Urtei...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Allgemeines

Da der Gesellschafter-Geschäftsführer, unabhängig von der Höhe seiner Beteiligung, bei Abschluss eines Arbeitsvertrages steuerlich als Arbeitnehmer behandelt wird, sind die an ihn geleisteten Vergütungen steuerlich arbeitsrechtliches Gehalt (Stichwort "Gesellschafter-Geschäftsführer"). Zuständig für den Abschluss des Arbeitsvertrages und die Vereinbarung über das Gehalt eins...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Überversorgung

Generell muss die Pensionszusage in einem angemessenen Verhältnis zum Gehalt stehen.[1] Die Pensionszusage soll eine Versorgungslücke aufgrund der fehlenden Sozialversicherung abdecken. Übersteigen die Versorgungsbezüge dieses angemessene Verhältnis zum Gehalt, wird unterstellt, dass entweder eine Überversorgung eintritt oder eine unzulässige Vorwegnahme künftiger Gehaltsste...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.1.1 Qualifikation als Gewinnausschüttung

Rz. 205 Die verdeckte Gewinnausschüttung besteht aus einer Vermögensminderung bzw. verhinderten Vermögensmehrung, die zu einer Minderung der Einkünfte (des Einkommens) auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage, aber in schuldrechtlicher Form, führt.[1] Der Vorgang, der als verdeckte Gewinnausschüttung zu qualifizieren ist, stellt also wirtschaftlich etwas anderes dar, als er se...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.4 Tatsächliche Durchführung und Ernsthaftigkeit einer Vereinbarung

Rz. 106 Schließen Gesellschafter und Gesellschaft einen schuldrechtlichen Vertrag, ist dies Ausdruck dafür, dass beide Parteien ihre Beziehungen als Teilnahme am Marktgeschehen auffassen und daher keine gesellschaftsrechtliche Veranlassung vorliegt. Ein schuldrechtlicher Vertrag kann diese Funktion nur erfüllen, wenn er tatsächlich durchgeführt wird. Der Besteuerung zugrunde...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zufluss und Erlass der Gehaltsforderung

Für den Zufluss des Gehalts und sonstiger Forderungen aus dem Arbeitsverhältnis bei dem Gesellschafter-Geschäftsführer mit der Folge der Lohnsteuerpflicht gilt grundsätzlich § 11 EStG. Ein Zufluss liegt danach bei Barauszahlung oder Gutschrift auf dem Konto des Gesellschafter-Geschäftsführers vor, darüber hinaus auch, wenn die Forderung in den Büchern der Gesellschaft gebuch...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Tatsächliche Durchführung

Literatur: Borst, BB 1989, 38; Höfer/Kister-Kölkes, BB 1989, 1157; Baer, BB 1989, 1529; Felix, GmbHR 1990, 98; Frohnwieser, DB 1990, 1434; Felix, GmbHR 1992, 159 Ein zwischen Gesellschaft und Gesellschafter vereinbartes Geschäft ist nur dann der Besteuerung zugrunde zu legen, wenn es tatsächlich so, wie es vereinbart ist, auch durchgeführt wird.[1] Wird das Geschäft nicht tat...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gesellschafter-Geschäftsführer

Literatur: Richter, GmbHR 1981, 165; Schoor, DStZ 1990, 355; Wassermeyer, DStR 1991, 1065; Schulze zur Wiesche, GmbHR 1991, 113, 170; Wassermeyer, Stbg 1997, 529; Hoffmann, DStZ 2005, 97; Seer, GmbHR 2011, 225; Seer, GmbHR 2012, 563; Schothöfer, GmbHR 2012, 559; Schwedhelm, DB 2015, 2956; Merkle/Vocke, BB 2020, 2519 Ein Geschäftsführer, der kein beherrschender Gesellschafter ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.31.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 476 Im Einzelnen fallen unter Nr. 31 der Anlage 2 des UStG: Rz. 477mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Aktiengesellschaft

Literatur: Binnewies, DStR 2003, 2105; Erhart/Lücke, BB 2007, 183 Für den beherrschenden Aktionärs-Vorstand einer AG gelten die Grundsätze für den Gesellschafter-Geschäftsführer grundsätzlich analog.[1] Entsprechende Grundsätze gelten auch für die SE. Allerdings gelten einige Besonderheiten. Bei der AG werden die Anstellungsverträge der Vorstandsmitglieder vom Aufsichtsrat ges...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gemeinnützigkeit

Literatur: Weidmann/Kohlhepp, DB 2011, 497; Krüsmann, DStZ 2020, 880. Wendet eine gemeinnützige Körperschaft ihrem Gesellschafter Mittel zu, die eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen, stellt dies einen Verstoß gegen das Erfordernis der Selbstlosigkeit nach § 55 Abs. 1 Nr. 1-2 AO und gegen den Grundsatz, dass die tatsächliche Geschäftsführung nach § 63 AO auf die aussch...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Bewertung zur Feststellung der Angemessenheit

Bei der Prüfung der Angemessenheit der Pensionszusage sind alle Leistungen aufgrund des Anstellungsvertrags einzubeziehen. Zu prüfen ist die Angemessenheit der Gesamtvergütung für den Gesellschafter-Geschäftsführer.[1] Maßgebend ist, ob die Versorgungszusage zusammen mit den übrigen Leistungen an den Gesellschafter-Geschäftsführer angemessen ist. Ist das der Fall, wären dies...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.36.3 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 557 Unter Nr. 36 der Anlage 2 des UStG fällt lediglich Speiseessig der Position 2209 00 des Zolltarifs. Rz. 558 Hierzu gehören Gärungsessig (d. h. durch Essiggärung aus alkoholischen Flüssigkeiten gewonnenes Erzeugnis) ohne Rücksicht auf den Gehalt an Essigsäure, z. B. Weinessig, Malzessig, Obstessig, Bieressig, Essig aus Apfelwein, Birnenwein oder anderen vergorenen Fruch...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.29.5 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 459 Im Einzelnen fallen unter Nr. 29 der Anlage 2 des UStG: Rz. 460mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.49.9 Abgrenzung begünstigter Lieferungen von nicht begünstigten sonstigen Leistungen

Rz. 682 Der ermäßigte Steuersatz ist auf Lieferungen (einschließlich der Werklieferungen) anwendbar, nicht aber – mit Ausnahme der ab 18.12.2019 nach § 12 Abs. 2 Nr. 14 UStG begünstigten E-Books, E-Papers usw. (Rz. 681a) – auf sonstige Leistungen einschließlich der Werkleistungen (Rz. 42). Dem Lieferer der begünstigten Erzeugnisse steht der ermäßigte Steuersatz ohne Rücksich...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Erdienbarkeit der Pension

Die Erteilung einer Pensionszusage ist nur dann nicht gesellschaftsrechtlich veranlasst, wenn die zugesagte Pension in der ab Erteilung der Zusage noch verbleibenden Dienstzeit erdient werden kann. Das Merkmal der Erdienbarkeit beruht darauf, dass der Arbeitgeber mit der betrieblichen Altersversorgung eine freiwillige Leistung erbringt, die dem Arbeitnehmer zusätzlich zu dem...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.5 Klarer und eindeutiger Inhalt der Vereinbarung

Rz. 167 Der Inhalt der Vereinbarung muss nach Grund und Höhe eindeutig und klar sein.[1] Das ist der Fall, wenn ein unabhängiger Dritter sicher feststellen kann, welche Verpflichtungen beide Vertragsparteien zu erfüllen und welche Rechte sie haben. Rechte und Pflichten müssen ausreichend konkretisiert sein, d. h. sie müssen so konkret umschrieben werden, dass sie keiner weit...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 7 Vorteilsausgleich

Rz. 280 Der Maßstab der verdeckten Gewinnausschüttung ist das Verhalten eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Ein solcher Geschäftsleiter muss bei seinen Entscheidungen eine Vielzahl von Faktoren einbeziehen; diese Faktoren müssen auch bei der Beurteilung, ob seine Handlungen eine verdeckte Gewinnausschüttung bedeuten, berücksichtigt werden. Ein ordentliche...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.6.1 Allgemeines

Rz. 234 Bei verdeckten Gewinnausschüttungen im Dreiecksverhältnis, z. B. an nahestehende Personen einschließlich der Lieferungs- und Leistungsbeziehungen innerhalb von Konzernen[1], ist der Besteuerung nicht der tatsächliche Verlauf der Zuwendung im Zahlungsweg, sondern die wirtschaftliche Zuwendung des Vermögenswerts zugrunde zu legen. Wirtschaftlich handelt die Gesellschaf...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Nur-Tantieme

Die Rspr.[1] sieht die Vereinbarung einer Nur-Tantieme[2] grundsätzlich als ungewöhnlich an. Dies sei ein Indiz für die gesellschaftsrechtliche Veranlassung; die Nur-Tantieme sei regelmäßig eine verdeckte Gewinnausschüttung. Dies wird damit begründet, dass ein fremder Geschäftsführer eine solche Vereinbarung, die ihm ein untragbares Risiko auferlegt, nicht abgeschlossen hätt...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.3.6.4 Nutzungs- und Gebrauchsvorteile

Rz. 238 Die Behandlung der Gewährung von Nutzungs- und Gebrauchsvorteilen im Dreiecksverhältnis als verdeckte Gewinnausschüttung ist von der Vorfrage abhängig, ob diese Vorteile einlagefähig sind. Nachdem der Große Senat des BFH[1] die Einlagefähigkeit verneint hat[2], ist davon für die Abwicklung der verdeckten Gewinnausschüttung auszugehen. Rz. 238a Die verdeckte Gewinnauss...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 3.1 Steuerbegünstigte Umsätze

Rz. 41 Dem ermäßigten Steuersatz unterliegen nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG die Lieferungen, die Einfuhr und der innergemeinschaftliche Erwerb der in der Anlage 2 des UStG aufgeführten Gegenstände, mWv 1.1.2014 jedoch mit Ausnahme der in Nr. 49 Buchst. f (Sammlerbriefmarken), Nr. 53 (Kunstgegenstände) und Nr. 54 (Sammlungsstücke) der Anlage 2 des UStG aufgeführten Gegenstände (...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Allgemeine Voraussetzungen

Tantiemezahlungen an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer müssen vorherig, klar und eindeutig vereinbart sein (formeller Fremdvergleich).[1] Das ist nicht der Fall, wenn die Zahlung unter dem Vorbehalt einer anderweitigen Festsetzung durch die Gesellschafterversammlung steht. Die Tantieme muss dem Grunde und der Höhe nach im Vorhinein so vereinbart werden, dass ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Nebentätigkeit

Übt der Gesellschafter-Geschäftsführer eine Nebentätigkeit auf eigene Rechnung aus, liegt darin allein noch keine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn er nicht unzulässig in die Geschäftschancen der Gesellschaft eingreift. Die Gesellschaft erwirbt mit der Anstellung jedoch grundsätzlich den Anspruch auf die gesamte Arbeitsleistung. Es ist daher zu prüfen, ob die Gesamtausstatt...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.30.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 468 Im Einzelnen fallen unter Nr. 30 der Anlage 2 des UStG: Rz. 469mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Sozialversicherungsbeiträge

Literatur: Borst, BB 1989, 38, 44; Schwedhelm, GmbHR 1993, 354; Roemer, INF 2000, 142 Bei einem beherrschenden oder nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer sind die Beiträge zur Sozialversicherung in die Prüfung der Angemessenheit der Gesamtvergütung einzubeziehen. Eine Zahlung der Pflichtbeiträge ist in diesem Rahmen keine verdeckte Gewinnausschüttung, auch wenn ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Qualifikation des Geschäftsführers (Probezeit)

Bei der Prüfung der betrieblichen Veranlassung ist auf die Umstände des Einzelfalls und die Situation der Kapitalgesellschaft Rücksicht zu nehmen. Es spricht gegen die betriebliche Veranlassung, wenn einem unerfahrenen Gesellschafter-Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt wird, bevor über seine Eignung ein zuverlässiges Urteil möglich ist. Erforderlich ist also eine ang...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Künftige Ertragslage des Unternehmens

Die betriebliche Veranlassung fehlt, wenn sich eine GmbH schon kurz nach ihrer Gründung mit einer hohen Pensionszusage belastet, bevor die Ertragsaussichten der Gesellschaft zuverlässig eingeschätzt werden können.[1] Eine zuverlässige Aussage über die Ertragsaussichten der Gesellschaft ist i. d. R. erst einige Jahre nach der Gründung des Unternehmens möglich.[2] Die Finanzve...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Dienstleistungen

Literatur: Stock/Kaminski, IStR 1997, 449; Verwaltungsgrundsätze Verrechnungspreise v. 6.6.2023, IV B 5 – S 1341/19/10017 :003, BStBl I 2023, 1093, Rz. 3.64ff. Für Vergütungen von Dienstleistungen (Rechts- und Steuerberatung, wirtschaftliche Beratung, Vermittlung, Baubetreuung, Planung, Ingenieurleistungen, Verschaffung von Versicherungsschutz) zwischen Kapitalgesellschaft un...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.28.3 Allgemeines

Rz. 442 Unter Nr. 28 der Anlage 2 des UStG fallen alle Waren des Kap. 16 des Zolltarifs mit Ausnahme von Kaviar und der Zubereitungen von Langusten, Hummern, Austern und Schnecken. Dazu gehören genießbare Zubereitungen aus Fleisch oder aus Schlachtnebenerzeugnissen, auch von Wildbret und Geflügel (z. B. Zubereitungen von Füßen, Häuten, Herzen, Zungen, Lebern, Därmen, Magen u...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Betriebsvergleich

Die Angemessenheit von Aufwendungen, die die Kapitalgesellschaft an einen Gesellschafter bzw. an eine dem Gesellschafter nahestehende Person zahlt, kann durch einen Betriebsvergleich überprüft werden. Der Betriebsvergleich ist ein innerer Betriebsvergleich, wenn die Aufwendungen an gleichartigen Aufwendungen an betriebsangehörige Arbeitnehmer bzw. an nicht nahestehende Kunde...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Korrektur der verdeckten Gewinnausschüttung

Steuertechnisch bedeutet eine verdeckte Gewinnausschüttung, dass den Kommanditisten im Rahmen der KG ein höherer Gewinnanteil zugewendet wird, der Komplementär-GmbH dagegen ein unangemessen niedriger Gewinnanteil. Das ist nicht nur der Fall, wenn die Gewinnverteilung selbst zulasten der Komplementär-GmbH unangemessen ist, sondern auch dann, wenn die Vergütung für die Leistun...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.3.3 Wettbewerbsverbot und Geschäftschancenlehre

Rz. 82 Ursprünglich hatte der BFH eine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung der Körperschaft darin gesehen, dass der Gesellschafter bzw. Gesellschafter-Geschäftsführer im Bereich der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft für eigene Rechnung tätig ist, ohne vom Wettbewerbsverbot wirksam befreit zu sein.[1] Die Befreiung vom Wettbewerbsverbot musste zivilrechtlic...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Angemessenheit der Gewinnverteilung

Die Komplementär-GmbH muss angemessen an dem Gewinn der KG beteiligt sein. Hierbei ist zu unterscheiden, ob die GmbH vermögensmäßig an der KG beteiligt ist oder nicht. Ist die Komplementär-GmbH vermögensmäßig an der KG beteiligt, besteht der ihr zuzurechnende Gewinn aus zwei Komponenten. Ihr ist ein Vorweggewinn als Vergütung für die Geschäftsführung und die Haftungsübernahme...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.2.1 Beherrschung durch Verfügung über die Stimmrechte

Rz. 128 Die Stellung eines beherrschenden Gesellschafters liegt vor, wenn der Gesellschafter aufgrund seiner Gesellschafterposition den Abschluss des Geschäftes, dessen Beurteilung als verdeckte Gewinnausschüttung infrage steht, erzwingen kann. Maßgebend ist somit, ob der Gesellschafter aufgrund der aus seiner Gesellschafterposition fließenden Stimmrechte den entscheidenden ...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Allgemeines

Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer haben im Bereich der verdeckten Gewinnausschüttung besondere Bedeutung. Eine Pensionszusage muss vor allem den Voraussetzungen des § 6a EStG entsprechen. Allerdings kommen körperschaftsteuerliche Kriterien hinzu, sodass auch eine Pensionszusage, die den Voraussetzungen des § 6a EStG entspricht, zu einer verdeckten Gewinnaussc...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Geschäftschancen

Literatur: Röhricht, Wpg 1992, 766, 775; Thiel, DStR 1993, 1801; Gosch, DStR 1995, 1863; Wichmann, INF 1995, 715; Lawall, DStR 1996, 605; Schmid, DStZ 1996, 458; Wassermeyer, DStR 1997, 681; Weisser, GmbHR 1997, 429; Schulze- Osterloh, StuW 1994, 131; Gosch, DStR 1997, 442; Müller, BB 1997, 1441; Herlinghaus, GmbHR 2003, 373; Steck, GmbHR 2005, 1157; Serg, DStR 2005, 1916; W...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.10.4 Einzelheiten der Abgrenzung

Rz. 274 Im Einzelnen fallen unter Nr. 10 der Anlage 2 des UStG: Rz. 275mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.9 Verfahrensrechtliche Fragen

Rz. 263 Die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft ist materiell- und verfahrensrechtlich unabhängig von der verdeckten Gewinnausschüttung auf der Ebene des Gesellschafters, selbst wenn es sich um den gleichen Sachverhalt handelt. Die Entscheidung über die verdeckte Gewinnausschüttung auf der Ebene der Kapitalgesellschaft entfaltet daher keine Bin...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.1 Notwendigkeit einer Vereinbarung

Rz. 143 Aus den beiden Grundgedanken, die die Rechtsprechung des BFH zum beherrschenden Gesellschafter prägen (vgl. Rz. 117), folgt, dass eine Leistung an den beherrschenden Gesellschafter, auch wenn sie angemessen ist, nur dann schuldrechtlich veranlasst und damit keine verdeckte Gewinnausschüttung ist, wenn sie im vorhinein, klar und eindeutig nach Grund und Höhe durch ein...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 8.4 Rückabwicklung bei verdeckter Gewinnausschüttung an nahestehende Personen

Rz. 300 Ist der Vermögensvorteil der verdeckten Gewinnausschüttung an eine nahestehende Person geflossen, liegt also eine verdeckte Gewinnausschüttung im "Dreiecksverhältnis" vor, stellt sich die Frage, wie die Rückgewähr des Vorteils durch die nahestehende Person zu beurteilen ist. Ebenso wie bei einer Rückgewähr des Vorteils durch den Gesellschafter selbst kann die Rückgew...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Zufluss (Abfluss)

Literatur: Briese, DB 2014, 1334 Auf der Ebene der Körperschaft ist die verdeckte Gewinnausschüttung verwirklicht, wenn ihr Einkommen gemindert ist. Dazu ist der Abfluss bei der Körperschaft und der Zufluss bei dem Empfänger (Gesellschafter) nicht erforderlich.[1] Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann daher auch vorliegen, wenn die Körperschaft ihr Einkommen durch eine Rücks...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 4.13.4 Leistungen landwirtschaftlicher Lohnunternehmer

Rz. 332 Die umsatzsteuerrechtliche Beurteilung der Leistungen eines landwirtschaftlichen Lohnunternehmers, der einem Landwirt Getreidesaatgut liefert und es auch in den Boden einsät, war lange Zeit umstritten. Der BFH hat schließlich entschieden, dass ein Unternehmer, der einem Landwirt Saatgut liefert und es einsät, die (dem ermäßigten Steuersatz unterliegende) Lieferung de...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 4.7 Auswirkungen der verdeckten Gewinnausschüttung auf die Umsatzsteuer

Rz. 261 Das UStG enthält folgende Tatbestände, die für die verdeckte Gewinnausschüttung von Bedeutung sind, wobei Gewinnausschüttungen an nahestehende Personen nach § 10 Abs. 5 Nr. 1 UStG einbezogen sind: § 3 Abs. 1b S. 1 Nr. 3 UStG stellt die unentgeltliche Zuwendung eines Gegenstands einer Lieferung gegen Entgelt gleich. Darunter fällt auch die Zuwendung eines Gegenstands d...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 1.3.1.2 Verdeckte Gewinnausschüttung in der Handelsbilanz

Rz. 22 Vorgänge, die steuerrechtlich als verdeckte Gewinnausschüttung einzustufen sind, entsprechen in aller Regel dem Handelsrecht und sind daher handelsrechtlich wirksam. So kennt das Handelsrecht kein Erfordernis der klaren und eindeutigen Vereinbarung (vgl. Rz. 117); auch ein Rückwirkungsverbot ist dem Handelsrecht fremd. Es gibt keine Einschränkungen für Umsatztantiemen...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Verschmelzung

Literatur: Wassermeyer, Der Konzern 2005, 424; Becker/Loose, IStR 2010, 383; Schaden/Wild, Ubg 2011, 337; Pyszka, DStR 2016, 2683 Bei der Verschmelzung einer Körperschaft auf eine Körperschaft zu gemeinen Werten tritt bei der übertragenden Körperschaft keine Vermögensminderung bzw. verhinderte Vermögensmehrung ein, sodass sich insoweit die Frage der verdeckten Gewinnausschütt...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Management-Leistungen

Beauftragt eine Kapitalgesellschaft andere Personen (Schwestergesellschaften) mit dem Erbringen von Managementleistungen einschließlich der Geschäftsführung, liegt darin allein noch keine verdeckte Gewinnausschüttung. Die Kapitalgesellschaft kann grundsätzlich alle betrieblichen Funktionen, auch ihre Geschäftsleitungsfunktion, gegen Entgelt durch nahestehende Personen oder D...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Firma

Literatur: Ditz/Bärsch, IStR 2014, 492; Haverkamp, ISR 2014, 190; Krüger, IStR 2015, 650; Renz/Kern, IStR 2015, 132; Krüger, IStR 2016, 945; Baumhoff/Kluge, Ubg 2016, 338; Greil/Wargowske, IStR 2017, 12; Schmitt, IStR 2017, 311; Birnbaum/Nientimp, DB 2017, 1673; Stein/Schwarz, BB 2017, 1566; Beermann, BB 2017, 1431; Krüger, Der Konzern 2017, 340; Rasch/Mank, ISR 2018, 73. Ein...mehr