Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

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Cannabis-Legalisierung: Fol... / 4 Fragen für Arbeitsschutzverantwortliche und Führungskräfte

Verantwortliche stehen vor der Herausforderung, effektive und rechtlich saubere Lösungen zum Umgang mit Cannabis vor, während und nach der Arbeit zu finden. Bevor vorschnell Maßnahmen beschlossen werden, sollten Geschäftsführung und Arbeitsschutzverantwortliche sich folgende Fragen stellen, um eine Einschätzung des Handlungsbedarfs zu erhalten: In welchen Bereichen des Betrie...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.2 Gesellschafter einer GbR (§ 705 BGB), Partnerschaftsgesellschaft, OHG

Rz. 41a Eine GbR war jedenfalls nach der bis zum 31.12.2023 geltenden Rechtslage keine juristische Person, auch wenn sie nach der Rechtsprechung als (Außen-)Gesellschaft Rechtsfähigkeit besaß und auch ab dem 1.1.2024 als nicht rechtsfähige GbR ausgestaltet (§ 705 Abs. 2, 2. Var. BGB) besitzt und in diesem Rahmen im Zivilprozess aktiv und passiv parteifähig ist (BGH, Urteil v...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.9.7 Sitzungen, Beratungsunterlagen, Stimmrechte und Abstimmung

Rz. 29 Nach § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung beruft die oder der Vorsitzende den Innovationsausschuss unter Festsetzung von Ort und Termin ein, eröffnet, leitet und schließt die Sitzungen. Zu Beginn des Jahres sollen regelmäßige Sitzungstermine für das gesamte Kalenderjahr festgelegt werden; die Möglichkeit zur Anberaumung der Sitzung an Tagen, an denen das Plenum des Gemeins...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.14.2 Sicherstellung der Leistungen nach Standard-, Basis- sowie Notlagentarif der privaten Krankenversicherung (Abs. 3a bis 3c)

Rz. 94 Mit Wirkung zum 1.7.2007 ist den KVen/KZVen sowie der KBV/KZBV durch Abs. 3a bis c als Pflichtaufgabe die Sicherstellung der ärztlichen Leistungen für die in der privaten Krankenversicherung (PKV) Versicherten übertragen worden, die nach den bisherigen brancheneinheitlichen Standardtarifen nach § 257 Abs. 2a i. V. m. § 401 und nach § 257a Abs. 2a i. V. m. § 402versich...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.9.9 Einsetzung und Besetzung sowie Arbeitsweise der Arbeitsausschüsse

Rz. 36 Nach der Gesetzesbegründung soll die Vorbereitung und Umsetzung der Entscheidungen des Innovationsausschusses nicht in den Gremienstrukturen des Gemeinsamen Bundesausschusses (Unterausschüsse, Arbeitsgruppen) erfolgen. Dies unterstreicht die Unabhängigkeit bzw. Selbständigkeit des Innovationsausschusses gegenüber dem Gemeinsamen Bundesausschuss. Gleichwohl kann der Inn...mehr

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Sommer, SGB V § 75 Inhalt u... / 2.14.1 Sicherstellung für Berechtigte mit Anspruch auf freie Heilfürsorge (Abs. 3)

Rz. 93 Als weitere Pflichtaufgabe hat der Gesetzgeber den KVen/KZVen bzw. der KBV/KZBV nach Abs. 3 Satz 1 die Sicherstellung der ärztlichen und zahnärztlichen Behandlung von Personen übertragen, die Anspruch auf freie Heilfürsorge haben (z. B. Angehörige der Bundeswehr, der Bundespolizei, Zivildienstleistende oder Polizeivollzugsbeamte des Bundes und der Länder); außerdem zä...mehr

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Entwicklung einer businesso... / 3.1 Beitrag von HR an der Unternehmensentwicklung identifizieren

Vordenker Dave Ulrich wird nicht müde, darauf hinzuweisen, dass es heute wie in Zukunft bei HR darum geht, einen Mehrwert für das Business zu schaffen. Der Mehrwert von HR ist in erster Linie abhängig vom jeweiligen Zukunftsbild des Unternehmens und der Erwartung an den Beitrag von HR an dieser Entwicklung. Daher muss sich die Personalfunktion auch mit wesentlichen Aspekten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 1 Beschäft... / 2.1.2.1 Geschäftsführer und Gesellschaftsbeteiligung

Rz. 35 Die BSG-Rechtsprechung zu den GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführern ist in den letzten Jahren zwar restriktiver geworden; im Sinne der Rechtsklarheit aber auch klarer. Die Rechtsprechung hat sich hin zu einer formalen Betrachtung entwickelt (zutreffend: Rossa-Heise, GmbH-StB 2023, 104, 106). Die sog. "Kopf und Seele"-Rechtsprechung – insbesondere auch mit der Betrachtu...mehr

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Sommer, SGB V § 92b Durchfü... / 2.9.1 Überblick

Rz. 21 Nach Abs. 2 Satz 13 beschließt der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss eine eigenständige Geschäftsordnung; die Geschäftsordnung des Gemeinsamen Bundesausschusses sowie weitere für ihn geltende Regelungen sind nur dann auf den Innovationsausschuss anwendbar, wenn die Geschäftsordnung des Innovationsausschusses dies ausdrücklich bestimmt. In der konsti...mehr

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Entwicklung einer businesso... / 2 Von der Unternehmensvision zur HR Strategie – eine Begriffseinordnung

Zur Entwicklung einer HR Strategie ist es hilfreich, sich zunächst über die begriffliche Einordnung in den Gesamtkontext bewusst zu werden. Als Funktionalstrategie ist diePersonalstrategie ein integraler Bestandteil der Unternehmensstrategie. Sie ist der mittel- und langfristige ganzheitliche Handlungsrahmen, der die Personalarbeit auf die richtigen Ziele ausrichtet. Eine HR...mehr

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Bertram/Kessler/Müller, Hau... / 1.3 Normenzusammenhänge

Rz. 5 § 267a HGB definiert KleinstKapG als Untergruppe der kleinen KapG. Eine Inanspruchnahme der Erleichterungen bedarf jedoch zusätzlich zu der Einhaltung der quantitativen Schwellenwerte der Beachtung von § 253 Abs. 1 Satz 5 HGB. Demnach haben KleinstKapG keine Bewertung von Bilanzansätzen zum beizulegenden Zeitwert vornehmen. Relevant ist dabei nur die gem. § 253 Abs. 1 ...mehr

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Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 6.2.1.1 Allgemeiner Gerichtsstand

Rz. 70 Ist der Arbeitgeber eine natürliche Person, richtet sich dessen allgemeiner Gerichtsstand gem. § 13 ZPO nach seinem Wohnsitz. Dagegen soll ein ausländischer Staat in Bezug auf eine Kündigungsschutzklage nicht der deutschen Gerichtsbarkeit unterliegen, wenn dem Arbeitnehmer nach dem Vertragsinhalt auch konsularische Tätigkeiten zugefallen sind. Dies gilt nach dem BAG gr...mehr

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F / 6 Fahrtenbuch [Rdn 1312]

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / 6 Geschäftsordnung einer Geschäftsführung mit Ressortaufteilung

Wer sich auf seine Geschäftsführung mit Ressortaufteilung gut vorbereiten will, sollte mit seinen Mit-Geschäftsführern unbedingt eine Geschäftsordnung beschließen. Sie hilft mit Sicherheit, Streitigkeiten schon im Vorfeld zu vermeiden. Checkliste: Diese Punkte sollten Sie klar regeln Grundlegendes Prinzip: Geschäftsführung steht den Geschäftsführern nur gemeinschaftlich zu (Pri...mehr

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / 5 Vereinbarung der Geschäftsverteilung

Für die Geschäftsverteilung und Zuordnung sind in erster Linie die Gesellschafter der GmbH verantwortlich. Den Gesellschaftern steht es frei, ob und wie sie eine Geschäftsverteilung der Geschäftsführer festlegen wollen. Den Gesellschaftern steht es auch frei, bestehende Geschäftsordnungen zu ändern. Hinweis Eine wirksame Ressortverteilung knüpft der 2. Zivilsenat des BGH an 4...mehr

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / Einführung

Hat eine GmbH mehrere Geschäftsführer, ist es grundsätzlich zulässig – und meist auch sinnvoll – die Aufgaben zu verteilen. Mit einer Ressortaufteilung wird der Tatsache Rechnung getragen, dass auch bei einem GmbH-Geschäftsführer die zeitlichen Ressourcen beschränkt sind. Je nach Art und Größe des Unternehmens kann eine Ressortverteilung sogar zwingend sein. Die Geschäftsfüh...mehr

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / 4 Verantwortung für Gefahrsteuerung

Fragen der Produktsicherheit können für ein Unternehmen von entscheidender Bedeutung sein (z. B. Vertriebsstopp, Warnung vor weiterer Benutzung, Rückruf, Kompetenzen der Abteilung, Qualitätskontrolle). Zunächst trägt der jeweilige Geschäftsführer, der das Ressort leitet, die Verantwortung. Allerdings sollte bei Kenntnis von Schadensfällen eine Entscheidung aller Geschäftsfüh...mehr

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / 2 Anforderungen an eine Ressortaufteilung

Für die Geschäftsführer, gleichgültig, ob Gesellschafter-Geschäftsführer oder Fremd-Geschäftsführer, ist es wichtig, dass eine Ressortaufteilung im Falle eines Falles auch straf- und zivilrechtlich Bestand hat. Die GmbH ist verpflichtet, jedem einzelnen Geschäftsführer die ordnungsgemäße Ausübung seines Amts zu ermöglichen. Ein Geschäftsführer hat Anspruch darauf, über alle A...mehr

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / 7 Gesetze, Richtlinien und Urteile

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / 1 Wirtschaftliche und organisatorische Vorteile der Ressortaufteilung

Eine Aufteilung in Ressorts ist nur dann sinnvoll, wenn Ihre GmbH mehrere Geschäftsführer hat oder bald haben soll und diese Geschäftsführer Kenntnisse in unterschiedlichen Sachgebieten haben, z. B. Vertrieb und Controlling. Vor allem bei kleinen und mittelgroßen GmbHs ist die Einteilung in "kaufmännische" und "technische" Geschäftsführung geradezu klassisch – aber nicht imme...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 12.1 Allgemeines

Rz. 74 Nach § 560 Abs. 5 ist bei der Veränderung der Betriebskosten der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit zu beachten. Nur diejenigen Betriebskosten sind ansetzbar, die einer ordentlichen Bewirtschaftung entsprechen. Für früher preisgebundenen Wohnraum ergab sich dies aus § 20 Abs. 1 Satz 2 NMV, § 24 Abs. 2 II. BV, wonach nur solche Kosten umgelegt werden durften, die bei gew...mehr

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M&A: Zur Bedeutung der aktualisierten Gesellschafterliste im Handelsregister

Zusammenfassung Beim Unternehmenskauf kann ein Gesellschafter, der noch nicht in der Gesellschafterliste im Handelsregister eingetragen ist, ausnahmsweise seine Gesellschafterrechte auch dann wirksam ausüben, wenn die aktualisierte Gesellschafterliste unverzüglich nach Vornahme der entsprechenden Handlung in das Handelsregister aufgenommen wird. Der Gesellschafter einer GmbH ...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 3 Anwendungsbereich – Ansprüche des Mieters, § 548 Abs. 2

Rz. 8 Der Begriff der "Verwendungen" ist durch die geänderte Fassung des § 536a Abs. 2 und § 539 durch den Begriff "Aufwendungen" ersetzt worden. Der Begriff der Aufwendungen bzw. Einrichtungen ist derselbe wie in §§ 536a, 539. Die Aufwendungen des Mieters müssen dem Mietobjekt zugutegekommen sein und es in seinem Bestand erhalten, wiederhergestellt oder verbessert haben (BGH...mehr

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GmbH: Ressortaufteilung - H... / 3.1 Einzelvertretung – Gesamtvertretung

Hat eine GmbH nur einen Geschäftsführer, vertritt dieser die GmbH alleine. Auch bei mehreren Geschäftsführern kann jeder von ihnen einzelvertretungsberechtigt sein, sofern ihm von der Gesellschafterversammlung Einzelvertretungsbefugnis erteilt wird. Schließt ein einzelvertretungsberechtigter Geschäftsführer Verträge für die Gesellschaft, ist diese daran gebunden, auch wenn d...mehr

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Kinne/Schach/Bieber, BGB § ... / 2 Anwendungsbereich – Ansprüche des Vermieters, § 548 Abs. 1

Rz. 2 § 548 gilt für alle Mietverhältnisse sowie gemäß § 581 Abs. 2 für Pachtverträge. Bei Mischmietverhältnissen kommt es darauf an, wo der Schwerpunkt der Vereinbarungen liegt; dabei ist auf den Nutzungszweck abzustellen, den der Mieter mit der Anmietung des Mietobjekts vertragsgemäß verfolgt (BGH, Urteil v. 13.1.2021, VIII ZR 66/19, GE 2021, 496; Bestätigung von BGH NZM 2...mehr

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Aufrechnung gegen Hausgeldf... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall wird die Frage gestellt, ob ein Wohnungseigentümer gegen den Anspruch der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer auf Vor- und/oder Nachschuss aufrechnen kann. Aufrechnung gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer Ein Wohnungseigentümer kann nach herrschender Meinung gegenüber Vor- und/oder Nachschüssen grundsätzlich nicht aufrechnen. In Anlehnung an § ...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 8.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 64 Die Aufstellung des Jahresabschlusses bei der Genossenschaft obliegt als Handlung der Geschäftsführung dem Vorstand. Gemäß § 336 Abs. 1 Satz 1 HGB hat der Vorstand der Genossenschaft den aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang bestehenden Jahresabschluss aufzustellen und darüber hinaus noch einen Lagebericht zu erstatten. Nach § 336 Abs. 1 Satz 2 HGB sind...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 4 Jahresabschlusskompetenz bei Kommanditgesellschaften

Rz. 17 Eine Kommanditgesellschaft (KG) ist eine im Handelsgesetzbuch einzeln geregelte Abwandlung der offenen Handelsgesellschaft.[1] Bei ihr muss mindestens ein Gesellschafter – der Komplementär – den Gläubigern der Gesellschaft unbegrenzt persönlich haften. Der Komplementär ist gemäß § 161 Abs. 2 HGB i. V. m. § 125 Abs. 1 HGB mit der Geschäftsführung betraut. Daneben ist m...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 3.1 Aufstellungs- und Prüfungskompetenz

Rz. 11 Die Aufstellung des Jahresabschlusses, zu der, wie jeder Kaufmann, gemäß § 242 Abs. 1 Satz 1 HGB auch die offene Handelsgesellschaft verpflichtet ist, stellt eine Geschäftsführungsaufgabe dar und liegt damit in der Verantwortung der Geschäftsführung. Die Aufstellung beinhaltet sämtliche Bilanzierungs- und Bewertungsentscheidungen, die für einen feststellungsfähigen Bi...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 6 Jahresabschlusskompetenz bei Aktiengesellschaften

Rz. 43 Die Aktiengesellschaft[1] ist eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (§ 1 Abs. 1 Satz 1 AktG). Für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haftet den Gläubigern gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 AktG nur das Gesellschaftsvermögen. Die Unternehmensverfassung ist auf große Einheiten ausgerichtet. Auch hier müssen Geschäftsführungs- und Aufsichtsratstätigkeit nic...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 30 Gemäß § 42a Abs. 1 GmbHG ist die Geschäftsführung für die Aufstellung des Jahresabschlusses der GmbH verantwortlich. Dies schließt ein den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchhaltung entsprechendes Rechnungswesen mit ein. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung müssen richtig aus der Finanzbuchhaltung entwickelt werden. Für die GmbH finden die für Kapitalgesellscha...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 3 Jahresabschlusskompetenz bei offenen Handelsgesellschaften

Rz. 10 Die offene Handelsgesellschaft ist eine im Handelsgesetzbuch geregelte[1] Personengesellschaft. Jeder Gesellschafter haftet persönlich und unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft und ist dafür grundsätzlich zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet. 3.1 Aufstellungs- und Prüfungskompetenz Rz. 11 Die Aufstellung des Jahresabschlusses, zu der, wie j...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 4.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 18 Bei der Kommanditgesellschaft müssen die Komplementäre als zur Geschäftsführung berechtigte und verpflichtete Gesellschafter den Jahresabschluss aufstellen. Dabei kann entschieden werden, ob Bilanzansatzwahlrechte wahrgenommen werden und wie die Vermögensgegenstände bewertet werden sollen. Den Komplementären kommt damit die Aufgabe zu, sämtliche Entscheidungen im Rahm...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 7 Jahresabschlusskompetenz bei Kommanditgesellschaften auf Aktien

Rz. 55 Die Kommanditgesellschaft auf Aktien[1] ist nach § 278 Abs. 1 AktG eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, bei der mindestens ein Komplementär den Gläubigern der Gesellschaft unbeschränkt haftet. Wie bei der Kommanditgesellschaft muss der persönlich haftende Gesellschafter keine natürliche Person[2] sein.[3] Die Geschäftsführung der KGaA liegt in de...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 5.5 Offenlegungsverpflichtung

Rz. 42 §§ 325 ff. HGB regelt die Offenlegungsverpflichtungen[1] für Kapitalgesellschaften der einzelnen Größenklassen.[2] Die Anforderungen sind umso weitgehender, je größer die Gesellschaft ist. Danach müssen bestimmte Unterlagen unverzüglich (§ 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) nach ihrer Vorlage an die Gesellschafter aber spätestens innerhalb von 12 Monaten beim elekronischen Bundes...mehr

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Forderungen im HGB-, EStG- ... / 1 Begriff

Rz. 1 Eine Forderung ist das Recht, von einem anderen aufgrund eines Schuldverhältnisses eine Leistung zu fordern (§ 241 BGB). Rz. 2 Das Schuldverhältnis kann entstanden sein durch Erfüllung der Tatbestandsvoraussetzungen einer bestimmten Gesetzesvorschrift, durch Vertrag oder ausnahmsweise durch einseitiges Rechtsgeschäft. Das Recht des Gläubigers auf die Leistung, die Forderung...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 3.2 Feststellungskompetenz

Rz. 13 Zur Feststellung des Jahresabschlusses von offenen Handelsgesellschaften existiert keine explizite gesetzliche Regelung. Die Feststellung erklärt den Abschluss nach innen (für die Gesellschafter untereinander) wie auch nach außen (gegenüber sämtlichen Interessengruppen) für verbindlich. Der Jahresabschluss ist gemäß § 245 Satz 2 HGB durch sämtliche persönlich haftende...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuer: Der Gewerbeb... / 1.2.2 Personengesellschaften

Eine Personengesellschaft erzielt in drei Fällen gewerbliche Einkünfte: zum einen kann sie genauso wie eine natürliche Person allgemein eine gewerbliche Tätigkeit ausüben. Dies gilt insbesondere für die Personenhandelsgesellschaften OHG und KG, aber auch für andere Personengesellschaften, wenn sie die gesetzlichen Tatbestandsmerkmale des § 15 Abs. 2 EStG erfüllen. zum anderen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlusskompetenz / 4.2 Feststellungskompetenz

Rz. 23 Die formelle Jahresabschlussfeststellung ist für die Kommanditgesellschaft nicht gesetzlich geregelt. Inzwischen gehen die herrschende Meinung im Schrifttum wie auch die Rechtsprechung davon aus, dass die Feststellung des Jahresabschlusses ein Grundlagengeschäft darstellt.[1] Damit sind sämtliche Gesellschafter, auch die von der Geschäftsführung ausgeschlossenen, pers...mehr

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Jahresabschlusskompetenz / 7.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 56 Bei der KGaA hat der mit der Geschäftsführung betraute, persönlich haftende Gesellschafter den Jahresabschluss sowie den Lagebericht entsprechend den für Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften (§§ 264– 335 HGB) aufzustellen.[1] Auf Grund der Verweisung des § 278 Abs. 3 AktG auf die Vorschriften, die für die Aktiengesellschaft gelten, kann an dieser Stelle weitgeh...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlusskompetenz / 5 Jahresabschlusskompetenz bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Rz. 29 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung[1] ist eine Kapitalgesellschaft und kann jeden Zweck (auch nichtgewerblich) verfolgen. Sie ist eine juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit, § 13 Abs. 1 GmbHG, gilt als Handelsgesellschaft und ist damit auch Kaufmann i. S. v. § 6 HGB. Die Mitgliedschaft in einer solchen Körperschaft ist in erster Linie auf eine Kap...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlusskompetenz / 6.1 Aufstellungskompetenz

Rz. 44 Die Rechnungslegung im allgemeinen und die Aufstellung des Jahresabschlusses im Besonderen fällt als Aufgabe der Geschäftsführung dem Vorstand in seiner Gesamtheit zu. Er hat nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB innerhalb der ersten 3 Monate eines Geschäftsjahres für das vorangegangene Geschäftsjahr einen aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang bestehenden Jahres...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Jahresabschlusskompetenz / 5.2 Prüfungskompetenz

Rz. 35 Der Jahresabschluss und der Lagebericht von Kapitalgesellschaften, die nicht kleine i. S. des § 267 Abs. 1 HGB sind, sind nach § 316 Abs. 1 Satz 1 HGB durch einen Abschlußprüfer zu prüfen.[1] Abschlussprüfer können gemäß § 319 Abs. 1 Satz 1 HGB Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften sein. Abschlussprüfer von Jahresabschlüssen und Lageberichten mitte...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.5 Unmittelbare und mittelbare Anteilsvereinigung

Rz. 91 Eine Vereinigung aller Anteile in einer Hand nach § 1 Abs. 3 GrEStG in der Fassung vor Inkrafttreten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 konnte sowohl unmittelbar als auch mittelbar über eine 100-prozentige Beteiligung an einer Gesellschaft, die wiederum an der grundbesitzenden Gesellschaft beteiligt ist (vgl. BFH v. 12.1.1994, BStBl II 1994, 408), oder teilw...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.7 Abhängige Personen und Unternehmen

Rz. 93 Eine Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer Gesellschaft in einer Hand (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG) liegt u. a. auch vor, wenn die Anteile in der Hand von herrschenden und abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen oder von abhängigen Unternehmen oder abhängigen Personen allein vereinigt werden. Die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile einer ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Aktuelle FG-Rechtsprechung ... / f) Atypisch stille Gesellschaft zwischen einer GmbH und ihrem alleinigen GF sowie dem Prokuristen

Streitig ist, ob die von einer GmbH mit ihrem GF und dem Prokuristen jeweils objektbezogen geschlossenen Verträge über eine "stille Beteiligung durch Erbringung von Dienstleistungen" zu einer atypisch stillen Gesellschaft geführt haben. Dazu entschied das FG: Stille Gesellschaft i.S.d. § 230 HGB? Eine von einer mit dem An- und Verkauf von Immobilien befassten GmbH mit dem GF ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Frik/Heise/u.a., BG... / 5.2.4 Stellvertretung

Rz. 77 Unterzeichnet ein Vertreter die Erklärung, muss dies in der Urkunde durch einen das Vertretungsverhältnis anzeigenden Zusatz hinreichend deutlich, d. h. zumindest andeutungsweise, zum Ausdruck kommen.[1] Dies geschieht z. B. durch den Zusatz "i. V.", bei Prokuristen durch "ppa" oder schlichtweg durch die Unterschrift des Personalleiters in dieser Funktion unterhalb de...mehr

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XI Anhang II: Die GmbH & Co... / 2.2.3 Einbringungsvariante

Rz. 842 Die vorstehend angesprochene Problematik der verdeckten Einlage kann bei Einbringung der Kommanditanteile in die Komplementär-GmbH im Wege der Kapitalerhöhung vermieden werden. Steuerrechtlich liegt eine Einbringung i. S. v. § 20 UmwStG vor; dabei handelt es sich jedoch nicht um die Einbringung eines "Betriebes" i. S. v. § 20 Abs. 1 UmwStG, sondern um den Fall der Ei...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Weilbach, GrEStG § 1 Erwerb... / 2.9.4 Vereinigung der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG

Rz. 90 Die Vereinigung von mindestens 90 % der Anteile i. S. v. § 1 Abs. 3 Nr. 1 und 2 GrEStG setzt einen Rechtsvorgang hinsichtlich des bürgerlich-rechtlichen Anspruchs auf Übertragung der Anteile oder des bürgerlich-rechtlichen Erwerbs der Anteile und eine auf dem jeweiligen Rechtsvorgang beruhende rechtliche Vereinigung voraus. Eine allein wirtschaftliche Vereinigung der ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Thüsing/Rachor/Lembke, KSch... / 2.1 Geschäftsführung der Agentur für Arbeit

Rz. 3 Nach § 20 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist die Geschäftsführung der Agentur für Arbeit für die Entscheidung zuständig, wenn die Zahl der Entlassungen weniger als 50 beträgt. Dabei wird teilweise unter Hinweis auf den Wortlaut "darf" geschlossen, dass sich der bei der Agentur für Arbeit gebildete Ausschuss auch in diesem Fall vorbehalten kann, eine Entscheidung zu treffen.[1] Au...mehr