Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / f) Geschäftsführung und Vertretung

aa) Geschäftsführung (1) Gesetzliches Regelungsmodell Rz. 1113 Nach der gesetzlichen Regelung sind bei der GmbH & Co. KG alle (aber auch nur die) persönlich haftenden Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet (§§ 161 Abs. 2, 116 ff. HGB).[1487] Ist die persönlich haftende Gesellschafterin eine GmbH, wird die Geschäftsführung durch deren Geschäftsführer wa...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Joint Ventures / 4. Regelung der Geschäftsführung

Rz. 51 Zur Machtbalance im Joint Venture gehört auch das Austarieren der Kompetenzen von Geschäftsführung und Gesellschafter. Das aus dem Gesellschaftsrecht vertraute Instrument ist ein Katalog, der Maßnahmen auflistet, zu deren Vornahme die Geschäftsführung im Innenverhältnis der vorherigen Zustimmung der Gesellschafterversammlung bedarf. Dieser Katalog findet sich häufig i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / ff) Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 98 Ein die Personengesellschaft prägendes Element ist die Selbstorganschaft, wonach die Geschäftsführung zwingend bei den Gesellschaftern selbst liegt (§ 715 Abs. 1 BGB n.F., § 116 HGB n.F.). Anders als bei den Kapitalgesellschaften sind somit gesellschaftsfremde Dritte nicht als Geschäftsführer einsetzbar. Dies hindert selbstverständlich nicht daran, solchen Dritten Vol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / cc) Entziehung der Geschäftsführung

Rz. 102 Weder entsprechend § 715 Abs. 5 BGB noch entsprechend § 116 Abs. 5 HGB kann der stille Gesellschafter dem Geschäftsinhaber die Geschäftsführungsbefugnis entziehen.[126] Hinweis Liegt ein Grund zur Entziehung vor, verbleibt dem stillen Gesellschafter nur die fristlose Kündigung, die zur Auflösung der stillen Gesellschaft führt. Rz. 103 Im Gesellschaftsvertrag der stille...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Vertretung und Geschäftsführung

Rz. 250 Ob eine Willenserklärung für die GmbH gegenüber Dritten wirksam ist, hängt maßgeblich von der Vertretungsmacht des für die GmbH Handelnden Geschäftsführers. Demgegenüber bestimmt die Geschäftsführungsbefugnis, in welchem Umfang Geschäftsführungshandlungen im Innenverhältnis gegenüber der Gesellschaft zulässig sind (vgl. § 37 Abs. 1 GmbHG). Eine eventuelle Überschreit...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / cc) USt-Pflicht von Leistungen für Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 1128 Die Komplementär-GmbH erhält für die Übernahme der Geschäftsführung und der persönlichen Haftung von der GmbH & Co. KG eine Vergütung sowie den Ersatz ihrer Auslagen.[1503] Eine entsprechende Vereinbarung ist vor allem aus steuerrechtlichen Gründen notwendig, um die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung zu vermeiden.[1504] Rz. 1129 Früher ging man davon aus, da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / g) Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 54 Das MoPeG hält am Grundsatz der Selbstorganschaft für das gesamte Personengesellschaftsrecht fest. Das Gesetz unterscheidet weiterhin zwischen der Geschäftsführungsbefugnis im Innenverhältnis und der Vertretungsmacht im Außenverhältnis, wobei sich anders als nach altem Recht (§ 714 BGB a.F.) der Umfang der Vertretungsmacht nicht mehr nach der Geschäftsführungsbefugnis...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Geschäftsführung

Rz. 16 Bei der Gründung der GmbH ist eine Geschäftsführung (ausführlich dazu u. Rdn 242 ff.) zu bestellen. Die Bestellung einer Geschäftsführung ist zwingende Eintragungsvoraussetzung, da andernfalls die Vorgesellschaft handlungsunfähig wäre und die GmbH nicht beim Handelsregister angemeldet werden könnte. Hinweis Um nicht die Bestellung neuer Geschäftsführer von einer Satzun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Grundlegendes zur Geschäftsführung

Rz. 242 Die GmbH muss gem. § 6 Abs. 1 GmbHG einen oder mehrere Geschäftsführer haben. Bestellung und Anstellung des Geschäftsführers sind voneinander zu unterscheiden. Nur die Bestellung zum Geschäftsführer begründet die spezifischen organschaftlichen Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insb. die Vertretungsmacht der Gesellschaft. Sie enthält jedoch nicht alle Rech...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 5. Mitwirkungsbefugnisse der Gesellschafter bei Maßnahmen der Geschäftsführung

a) Ausgangspunkt Rz. 367 Im Außenverhältnis wird die GmbH durch die Geschäftsführer vertreten und diese Vertretungsbefugnis ist grds. unbeschränkbar (§ 37 Abs. 2 Satz 1 GmbHG; s.o. Rdn 250). Die Kontrolle und Beeinflussung der Geschäftsführung durch die Gesellschafter erfolgt durch Weisungen, Nutzung der umfassenden Auskunftsrechte sowie (präventiv) durch entsprechende Zustim...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / III. Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 509 Die Unterscheidung zwischen Geschäftsführungsbefugnis und Vertretungsmacht der Gesellschafter entspricht dem zwischen Außen- und Innenverhältnis der OHG. In beiden Bereichen kann die OHG ausschließlich durch ihre Organe handeln. Als Personengesellschaft gilt für sie das Prinzip der Selbstorganschaft bzw. das sog. Abspaltungsverbot; die Gesellschafter selbst führen di...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vergütungsrecht / b) Geschäftsführung ohne Auftrag bzw. § 2 Abs. 8 Nr. 3 VOB/B

aa) Muster: Nachtrag aus Geschäftsführung ohne Auftrag Rz. 396 Muster 1.17: Nachtrag aus Geschäftsführung ohne Auftrag Muster 1.17: Nachtrag aus Geschäftsführung ohne Auftrag Als die Klägerin am _________________________ – dem Tag, an welchem die Decke über dem 3. OG des streitgegenständlichen Objekts hergestellt werden sollte – auf die Baustelle kam, musste sie feststellen, d...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Geschäftsführung

Rz. 443 Nach § 736 Abs. 1 BGB n.F. sind alle Gesellschafter zur Liquidation berufen (sog. geborene Liquidatoren). Das gilt selbst in den Fällen, in denen gesellschaftsvertraglich für die werbende Gesellschaft eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vertretung vereinbart wurde, sodass im Liquidationsverfahren grds. wieder die Gesamtgeschäftsführung aller Gesellschafter...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vergütungsrecht / aa) Muster: Nachtrag aus Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 396 Muster 1.17: Nachtrag aus Geschäftsführung ohne Auftrag Muster 1.17: Nachtrag aus Geschäftsführung ohne Auftrag Als die Klägerin am _________________________ – dem Tag, an welchem die Decke über dem 3. OG des streitgegenständlichen Objekts hergestellt werden sollte – auf die Baustelle kam, musste sie feststellen, dass dort nachts eingebrochen worden war. Die Eindringl...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / V. Geschäftsführung und Vertretung

Rz. 1450 Die Organe der Vereinigung sind die gemeinschaftlich handelnden Mitglieder und der oder die Geschäftsführer. Der Gründungsvertrag kann andere Organe vorsehen; er bestimmt in diesem Fall deren Befugnisse (Art. 16 Abs. 1 EWIV-VO). Solche anderen Organe können etwa ein Aufsichtsrat, ein Verwaltungsrat, ein Beirat oder ein Lenkungsausschuss ("Steering Committee") sein. ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Unternehmenskauf / b) Voraussetzungen der Offenlegung vertraulicher Informationen durch die Geschäftsführung einer GmbH/den Vorstand einer AG

Rz. 70 Neben dem nur sehr eingeschränkten Auskunfts- und Einsichtsrecht bestehen auch auf Ebene des Zielunternehmens Beschränkungen bzgl. der Herausgabe vertraulicher Informationen. In einer Due Diligence werden regelmäßig hochsensible Unternehmensinterna nachgefragt bzw. offengelegt. Neben detaillierten Daten über die finanziellen Verhältnisse und die Unternehmensplanung des...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Vergütungsrecht / a) Ansprüche aus Geschäftsführung ohne Auftrag

Rz. 111 Hat der Auftragnehmer ohne Veranlassung des Auftraggebers eine Leistung ausgeführt oder abgeändert, kann ihm ein Aufwendungsersatzanspruch nach den §§ 683, 670 BGB entstehen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Auftragnehmer bewusst eine Aufgabe des Auftraggebers übernimmt oder meint, im Rahmen seines (wirksamen) Vertrages zu handeln.[105] Rz. 112 Voraussetzung ist, da...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 5. Entziehung von Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnissen

Rz. 705 Sowohl Geschäftsführungs- als auch Vertretungsbefugnis können auf Antrag aller übrigen Gesellschafter, einschließlich der Kommanditisten, durch Urteil entzogen werden, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt (§§ 116 Abs. 5, 124 Abs. 5 HGB). Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn aufgrund der Umstände des Einzelfalles und nach Abwägung aller beteiligten Interessen ein ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 2. Beteiligung gemeinnütziger Stiftungen an Kapitalgesellschaften

Rz. 667 Für die Besteuerung der laufenden Geschäftstätigkeit einer gemeinnützigen Stiftung kommt es auf die Abgrenzung der Sphären Vermögensverwaltung und wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb an. Die Vermögensverwaltung ist als Kernbereich der Einkommenserzielung einer steuerbegünstigten Stiftung anzusehen. Darunter fällt insb. die Anlage des Stiftungsvermögens (vgl. § 14 Satz ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Abweichende Regelungen

Rz. 260 Der Unterbeteiligungsvertrag kann die Geschäftsführung aber auch abweichend von den vorstehend geschilderten Grundsätzen regeln. Dem Unterbeteiligten darf dabei grds. Geschäftsführungsbefugnis in jeder Abstufung eingeräumt werden, sogar alleinige Geschäftsführungsbefugnis.[338] Sind seine Einflussnahmemöglichkeiten auf die Geschäftsführung nicht ganz unbedeutend, spr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / (2) Vertragliche Regelungsmöglichkeiten

Rz. 1116 Die gesetzliche Regelung der Geschäftsführung ist dispositiv und kann durch den Gesellschaftsvertrag nahezu beliebig abgeändert werden (§§ 108, 163 HGB). Die Geschäftsführungsbefugnis der Komplementäre kann über die gesetzliche Regelung hinaus erweitert werden. Zulässig ist bspw. die Ausdehnung der Geschäftsführungsbefugnis auf einzelne oder alle außergewöhnlichen Ge...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / a) Einzelgeschäftsführung

Rz. 510 Ist im Gesellschaftsvertrag gem. § 108 HGB keine abweichende Regelung vereinbart, gilt für die OHG der Grundsatz der Einzelgeschäftsführung. Gem. § 116 HGB kann jeder Gesellschafter ohne Beteiligung der Übrigen im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb grds. jede in den Bereich der Geschäftsführung fallende Handlung vornehmen. Dadurch sind eine große Flexibilität und Beweglic...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Grundsatz

Rz. 88 Die Geschäftsführung in der stillen Gesellschaft obliegt, anders als bei der GbR, nicht den Gesellschaftern gemeinschaftlich, sondern allein dem Geschäftsinhaber. Dies lässt sich damit erklären, dass der stille Gesellschafter nicht am Handelsgeschäft des Geschäftsinhabers beteiligt ist und die Führung des Handelsgeschäfts deshalb eigene Sache des Geschäftsinhabers ist...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / e) Probleme des Abspaltungsverbots

Rz. 518 Aus der unbeschränkten persönlichen Haftung der Gesellschafter nach § 126 HGB wird gefolgert, dass Außenstehenden nicht die Geschäftsführungsbefugnis übertragen werden darf,[813] damit den Gesellschaftern stets die Möglichkeit erhalten bleibt, jede Gesellschaftshandlung auch selbst vorzunehmen oder von bestellten Hilfspersonen Unterlassung zu verlangen. Daraus ergibt...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Gesetzliche und gesellschaftsvertragliche Geschäftsführungsbefugnisse

Rz. 697 Hat die KG mehrere persönlich haftende Gesellschafter, ist grds. jeder Komplementär allein zur Geschäftsführung befugt. Den anderen geschäftsführenden Gesellschaftern steht jedoch ein Widerspruchsrecht zu (§§ 161 Abs. 2, 116 Abs. 1 und 3 HGB). Abweichend von der gesetzlichen Regelung kann der Gesellschaftsvertrag vorsehen, dass, wenn mehrere persönlich haftende Gesel...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / bb) Abweichende Regelungen

Rz. 94 Abweichend von der grds. Verteilung können dem stillen Gesellschafter über seine bloßen Informationsrechte hinaus – auf rein schuldrechtlicher Basis – weitere Einflussmöglichkeiten auf die Geschäftsführung der stillen Gesellschaft eingeräumt werden. Sind diese nicht ganz unbedeutend, spricht man von einer atypischen stillen Gesellschaft mit Geschäftsführungsbeteiligun...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Gesellschaftsvertragliche Regeln zur Geschäftsführerbestellung

Rz. 231 Die Bestellung der Geschäftsführer erfolgt auf Grundlage des Gesellschaftsvertrages. Regelmäßig werden die Beteiligten bereits darin vorsehen, wer die Aufgaben der Geschäftsführung wahrnimmt. Je nach Größe der GbR kann es sich allerdings auch empfehlen, bereits im Gesellschaftsvertrag Regelungen für den Fall vorzusehen, dass ein neuer Geschäftsführer bestellt werden ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 2. Faktischer Geschäftsführer

Rz. 473 Die im Folgenden zu erläuternden Haftungsverpflichtungen treffen nicht nur den ordnungsgemäß bestellten und ins Register eingetragenen Geschäftsführer, sondern auch den faktischen Geschäftsführer.[920] Dies gilt sowohl für die Sorgfaltspflichten etwa nach § 43 Abs. 1 GmbHG [921] als auch für die deliktische Haftung und die strafrechtliche Verantwortlichkeit[922] des f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / a) Personengesellschaften

Rz. 556 Zu beachten ist im Personengesellschaftsrecht der Grundsatz der Selbstorganschaft. Die Leitung der Geschäfte in einem Familienpool in Form einer GbR oder KG obliegt daher grds. Gesellschaftern der Poolgesellschaft, also Familienmitgliedern. Wird von den gesetzlichen Regelungen nicht im Gesellschaftsvertrag abgewichen, gelten bei der GbR gemeinschaftliche Geschäftsfüh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gesamtgeschäftsführungsbefugnis mehrerer aber nicht aller Gesellschafter

Rz. 226 Eine weitere Form der gemeinschaftlichen Geschäftsführung ist die Übertragung auf mehrere Gesellschafter, die allerdings nicht einzeln zu handeln befugt sind, sondern nur als Gruppe. Die übrigen Gesellschafter sind dann von der Geschäftsführung ausgeschlossen. Für die Gruppe der so qualifizierten geschäftsführenden Gesellschafter gelten gem. § 715 Abs. 3 Satz 2 BGB n...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / dd) Kombinationsmöglichkeiten

Rz. 229 Schließlich besteht auch für die GbR die Möglichkeit, verschiedene Kombinationen von Geschäftsführungsbefugnissen vorzusehen. So kann einem Gesellschafter Einzelgeschäftsführungskompetenz eingeräumt werden, während andere nur gemeinsam mit anderen Geschäftsführern oder gar mit außenstehenden Dritten, insb. mit (dem handelsrechtlichen Prokuristen angenäherten) rechtsg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / aa) Grundsatz

Rz. 253 Hinsichtlich der Geschäftsführung ist bei der Unterbeteiligung zwischen der Wahrnehmung der Rechte und Pflichten aus der Hauptbeteiligung einerseits und den Angelegenheiten, die sich aus dem Unterbeteiligungsverhältnis als solchem ergeben (z.B. Rechnungslegung, Gewinnverteilung) andererseits zu unterscheiden.[331] Die Geschäftsführung umfasst jeweils die gesamte Täti...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / f) Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis

Rz. 522 Gem. § 116 Abs. 5 HGB erfolgt die Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis wegen eines wichtigen Grundes durch gerichtlichen Beschluss. Zweck dieser Abweichung vom Recht der GbR, bei der zur Entziehung der Geschäftsführungsbefugnis ein Beschluss der übrigen Gesellschafter ausreicht, ist die Rücksichtnahme auf den geschäftsführenden Gesellschafter der OHG, für den häu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / (1) Gesetzliches Regelungsmodell

Rz. 1113 Nach der gesetzlichen Regelung sind bei der GmbH & Co. KG alle (aber auch nur die) persönlich haftenden Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt und verpflichtet (§§ 161 Abs. 2, 116 ff. HGB).[1487] Ist die persönlich haftende Gesellschafterin eine GmbH, wird die Geschäftsführung durch deren Geschäftsführer wahrgenommen (§§ 35 ff. GmbHG).[1488] Mehrere Komplemen...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Ausnutzung des genehmigten Kapitals

Rz. 442 Innerhalb des durch die Ermächtigung gesetzten Rahmens obliegt die Durchführung der Kapitalerhöhung der Geschäftsführung in eigener Verantwortung. Innerhalb dieses Rahmens entscheiden die Geschäftsführer nach pflichtgemäßem Ermessen über Zeitpunkt und Umfang der der Ausnutzung des genehmigten Kapitals. Es handelt sich insoweit um eine Geschäftsführungsmaßnahme, wesha...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Muster: Gesellschaftsvertrag

Rz. 178 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 10.4: Gesellschaftsvertrag Gesellschaftsvertrag I. Allgemeine Bestimmungen § 1 Firma und Sitz (1) Die Firma der Gesellschaft lautet: _________________________ GmbH (2) Der Satzungssitz der Gesellschaft ist _________________________. (3) Der Verwaltungssitz der Gesellschaft ist _________________________. § 2 Gegenstan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Geschäftsführer

Rz. 1463 Die Geschäftsführer der Vereinigung haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Über vertrauliche Angaben und Geheimnisse der Vereinigung, namentlich Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, die ihnen durch ihre Tätigkeit bekannt geworden sind, haben sie Stillschweigen zu bewahren (§ 5 Abs. 1 Satz 2 EWI...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / b) Kapitalgesellschaften

Rz. 561 Wird die Familien-Holding in Form einer Kapitalgesellschaft errichtet, so gilt der Grundsatz der Fremdorganschaft (was allerdings die Selbstorganschaft nicht ausschließt). Die Leitung der Geschäfte wird in der GmbH durch den Geschäftsführer bzw. in der AG durch den Vorstand wahrgenommen (§ 35 Abs. 1 GmbHG, § 76 Abs. 1 AktG), wobei diese Position von Nichtgesellschaft...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / aa) Grundsatz der Gesamtgeschäftsführungsbefugnis

Rz. 225 Nach § 715 Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. (vormals: § 709 Abs. 1 BGB a.F.) ist gesetzlicher Regelfall der Geschäftsführung bei der GbR die gemeinschaftliche Geschäftsführung durch alle Gesellschafter. Damit ist für jede vorzunehmende Geschäftsführungsmaßnahme die Zustimmung aller Gesellschafter erforderlich. Eine Ausnahme gilt im Fall der Notgeschäftsführung, die durch das M...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Geschäftsführungsberechtigung und -verpflichtung

Rz. 224 Bei der GbR ergibt sich die Berechtigung und die korrespondierende Verpflichtung zur Geschäftsführung aus dem Gesellschaftsverhältnis selbst.[386] Als originäre gesellschaftsrechtliche Berechtigung kann ein Ausschluss der Geschäftsführungsbefugnis nicht im Wege des Beschlusses, sondern grds. nur durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen geregelt werden. So sieh...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / d) Widerspruch

Rz. 517 Gegen Handlungen eines Gesellschafters in Ausübung seiner Geschäftsführungsbefugnis steht den übrigen geschäftsführungsberechtigten Gesellschaftern gem. § 116Abs. 3 Satz HGB ein Widerspruchsrecht zu. Diese Regelung ist jedoch nicht zwingend.[808] Der Widerspruch darf nur im Interesse der Gesellschaft eingelegt werden.[809] Erfolgt er aus eigenen Interessen eines Gese...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / ee) Notgeschäftsführung

Rz. 237 Eine Geschäftsführung kommt auch außerhalb der vertraglich vorgesehenen Befugnisse dann in Betracht, wenn zur Sicherung des Gesellschaftsvermögens oder der Gesellschaft selbst eine Geschäftsführungsmaßnahme durch einen nicht oder nicht in dieser Form zur Geschäftsführung berufenen Gesellschafter notwendig ist. Diese, gesellschaftsvertraglich nicht ausschließbare Notg...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Satzung und Gründungsurkunde

Rz. 8 Die Gründung einer GmbH erfolgt durch Errichtung einer sog. Gründungsurkunde (Mantelurkunde), an die als Anlage die Satzung (dazu ausführlich u. Rdn 179 ff.) genommen wird. Es empfiehlt sich, in der Gründungsurkunde (statt durch die Satzung) die erste Geschäftsführung zu bestellen, um nicht für jede Änderung der Geschäftsführung eine Satzungsänderung erforderlich zu mac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / cc) Rechtsfolgen

Rz. 247 Beim Entzug der gesetzlichen Vertretungsmacht nach § 715 Abs. 3 Satz 1 BGB n.F. (vormals: § 709 BGB a.F.) sowie der entsprechenden Kündigung durch einen Gesellschafter findet alsdann nur noch eine Gesamtvertretung durch die verbleibenden Gesellschafter statt. Rz. 248 Im Fall der Entziehung bzw. Kündigung einer übertragenen Geschäftsführungsbefugnis sollte nach einer f...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / cc) Verstoß gegen Stimmverbot

Rz. 518 Vielfach wird ein Gesellschafter, mit dessen Person bestimmte Sachverhalte verknüpft sind, von der Ausübung seines Stimmrechts in der Hauptgesellschaft ausgeschlossen sein.[654] Sofern sich ein Gesellschafter verpflichtet, nach Weisungen anderer – jedoch von der Abstimmung aufgrund Stimmverbots ausgeschlossener – Gesellschafter zu stimmen, ist diese Vereinbarung unwi...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / a) Geschäftsführer

Rz. 1451 Die Geschäfte der Vereinigung werden von einer oder mehreren natürlichen Personen geführt, die durch den Gründungsvertrag oder durch Beschluss der Mitglieder bestellt werden (Art. 19 Abs. 1 EWIV-VO). Die Anzahl der Geschäftsführer ist nicht begrenzt. Die Geschäftsführer können, müssen aber nicht selbst Mitglieder der Vereinigung sein (Fremdorganschaft). Das Recht de...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / a) Zivilrecht

Rz. 978 Bei der Wahl der richtigen Rechtsform gilt es stets alle Umstände des jeweiligen Einzelfalls zu berücksichtigen.[1336] Steuerliche Gründe spielen bei der Rechtsformwahl zwar meist eine wichtige Rolle, sollten aber niemals allein entscheidend sein. Die zivilrechtlichen Vorteile der Rechtsform der GmbH & Co. KG können wie folgt zusammengefasst werden:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Recht der Personengesel... / c) Geschäftsführungsbefugnis und Prokuraerteilung

Rz. 514 Gem. § 116 Abs. Abs. 2 Satz 1 HGB bedarf es unter dem Blickwinkel der Geschäftsführung zur Vornahme von Handlungen, die über den gewöhnlichen Betrieb des Handelsgewerbes der Gesellschaft hinausgehen, eines Beschlusses sämtlicher Gesellschafter.[801] Zum gewöhnlichen Geschäftsbetrieb des Handelsgewerbes der konkreten OHG gehört das, was in einem Handelsgewerbe, wie es...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Ausgangspunkt

Rz. 367 Im Außenverhältnis wird die GmbH durch die Geschäftsführer vertreten und diese Vertretungsbefugnis ist grds. unbeschränkbar (§ 37 Abs. 2 Satz 1 GmbHG; s.o. Rdn 250). Die Kontrolle und Beeinflussung der Geschäftsführung durch die Gesellschafter erfolgt durch Weisungen, Nutzung der umfassenden Auskunftsrechte sowie (präventiv) durch entsprechende Zustimmungsvorbehalte ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Joint Ventures / IV. Muster: Joint Venture-Vertrag

Rz. 58 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 20.1: Joint Venture-Vertrag Joint Venture-Vertrag [53] zwischen 1. A-GmbH, _________________________ (nachfolgend "A"), und 2. B-AG, _________________________ (nachfolgend "B"), – A und B nachfolgend gemeinsam die "Parteien" –. Präambel (1) A ist _________________________ ( Anm.: Beschreibung Unternehmen und Tätigkeit vo...mehr