Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 2. Weitere Rechtsfragen zur Liquidation

Rz. 521 Die Auflösungsgründe für die GmbH ergeben sich aus § 60 GmbHG . Zu berücksichtigen ist, dass es sich bei der Auflösung der Gesellschaft um einen mehraktigen Vorgang handelt, soweit nicht das Gesetz Liquidation und Auflösung zusammenfallen lässt, wie in Verschmelzungs- und Umwandlungsfällen oder der Löschung kraft Gesetzes. Im Normalfall folgt auf den Liquidationsbeschl...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Anstellungsvertrag

Rz. 246 Der Anstellungsvertrag regelt das Anstellungsverhältnis zwischen GmbH und Geschäftsführer. Der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers ist, wenn wie i.d.R. eine entgeltliche Tätigkeit vereinbart wird, ein Dienstvertrag in der Form eines Geschäftsbesorgungsvertrages, andernfalls ein Auftrag mit dem Recht auf Auslagenerstattung. Das Arbeitsrecht findet keine Anwendung....mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / b) Die Rechtsfähigkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts seit 1.1.2024

Rz. 56 Seit 1.1.2024[114] wird mit den umfangreichen Neuregelungen der §§ 705 ff. BGB die am Rechtsverkehr teilnehmende (Außen-)Gesellschaft als rechtsfähig anerkannt (§ 705 Abs. 2 BGB).[115] Maßgebend für die Verfassung der GbR ist nach wie vor der Gesellschaftsvertrag, den die Gesellschafter schließen, die §§ 708 ff. BGB sind grundsätzlich nachgiebige Regelungen. Sie beinh...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / d) Verteidigungseinwendungen des Kommanditisten

Rz. 303 Der Kommanditist kann einwenden, seine Inanspruchnahme sei zur Befriedigung der Gesellschaftsgläubiger, für deren Verbindlichkeiten er haftet, nicht (mehr) erforderlich. Hierfür trägt er sodann die Darlegungs- und Beweislast.[544] Das kann m.E. aber nur gelten, wenn der Insolvenzverwalter zuvor seiner vorgenannten Darlegungslast entsprochen hat. Rz. 304 Nicht mehr zur...mehr

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§ 17 Nachfolge in Gesellsch... / 2. Testamentsvollstreckung an Personengesellschaftsanteilen

Rz. 153 Nach herrschender Meinung setzt die Zulässigkeit der Testamentsvollstreckung an Personengesellschaften[262] voraus, dass sie im Gesellschaftsvertrag zugelassen ist oder alle Gesellschafter zustimmen. Rz. 154 Muster in Ihr Textverarbeitungsprogramm übernehmen Muster 17.9: Testamentsvollstreckung am Gesellschaftsanteil Die Anordnung der Testamentsvollstreckung am Gesells...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (3) Fakultativer Inhalt

Rz. 254 Als fakultative Regelung im Spaltungsvertrag sollten Vereinbarungen über vergessene Vermögenswerte oder gescheiterte Übertragungen (z.B. mangels ausreichender Bestimmtheit) aufgenommen werden.[547] Ein Scheitern der Übertragung ist insbesondere dann denkbar, wenn es sich um Vermögensgegenstände handelt, die in (vor allem nicht-europäischen) Jurisdiktionen belegen sin...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / 1. Allgemeines

Rz. 15 Als zusätzliche Voraussetzung für die Anwendung des § 23 GBO muss neben der Beschränkung des Rechts auf die Lebenszeit des Berechtigten und dem Versterben als Erlöschensgrund noch die grundsätzliche Möglichkeit von Rückständen des zu löschenden Rechts hinzutreten; andernfalls ist lediglich § 22 GBO anzuwenden.[52] Es kommt mithin nicht darauf an, ob im konkreten Einze...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / ee) Zeitpunkt der Einzahlung/Voreinzahlung

Rz. 1695 Mit Zustandekommen des Zeichnungsvertrages durch Annahme der Zeichnungserklärung der Gesellschaft wird die Einlageverpflichtung des Zeichners begründet.[4383] Als Mindesteinlage sind bei Bareinlagen 25 % des geringsten Ausgabebetrages sowie das gesamte korporative Agio/Aufgeld zu entrichten (§§ 188 Abs. 2, 36a Abs. 1 AktG). Ob ein etwa festgesetztes schuldrechtliche...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 1. Rechtsformen

Rz. 540 Als Rechtsform kommt zunächst die Grundform der Personengesellschaft, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), in Betracht. Sie wird vielfach als die intensivste Form eines Pools verstanden.[675] Im Unterschied zum oben beschriebenen Stimmrechtspool in Form einer Innengesellschaft erfolgt eine Übertragung der Anteile an der Hauptgesellschaft auf die GbR, es kommt ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Vertragliche Regelungen

Rz. 324 Die gesetzlichen Bestimmungen zur Rechnungslegung und Ergebnisverteilung sind dispositiv.[552] Im Gesellschaftsvertrag selbst können damit ebenso abweichende Regelungen getroffen werden wie durch spätere Änderungen des Vertrages. Für Mehrheitsbeschlüsse bei einer Änderung ist allerdings neben dem formellen Erfordernis einer entsprechenden Mehrheitsklausel auch der ma...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / bb) Ausgliederung aus einer GmbH

Rz. 531 Die gesetzliche Kompetenzverteilung innerhalb einer GmbH unterscheidet sich wesentlich von derjenigen bei einer AG. Während bei der AG die drei Organe Vorstand, Hauptversammlung und Aufsichtsrat in einer ausgeglichenen Machtbalance zueinander stehen und insb. der Vorstand gem. § 76 Abs. 1 AktG die Geschäfte in eigener Verantwortung führt, ist bei der GmbH die Gesells...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / I. Vorbemerkungen

Rz. 209 Aus Gründen des Gläubigerschutzes existiert eine Vielzahl von Regelungen, welche gläubigerschädigendes Fehlverhalten insb. im Insolvenzvorfeld nicht nur zivilrechtlich, sondern auch strafrechtlich[401] sanktionieren und die durch die Rspr. auch sehr strikt angewandt werden. Hinweis Die Deliktanfälligkeit des Schuldners und der übrigen Beteiligten wächst mit der Insolv...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / bb) Gesellschafterbeschluss

Rz. 1137 Nach der gesetzlichen Regelung sind Gesellschafterbeschlüsse in der GmbH & Co. KG grds. einstimmig zu fassen (§ 109 Abs. 3 HGB). Eine abweichende Regelung im Gesellschaftsvertrag ist grds. möglich (§ 108 HGB) und vielfach auch sinnvoll. Denn das gesetzlich vorgesehene Einstimmigkeitsprinzip wird Gesellschafterbeschlüsse vielfach verhindern. Bei einer beteiligungsiden...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 2. Ertragsteuerliche Unterschiede

Rz. 608 Die zivilrechtlichen Unterschiede zwischen Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften haben – auch wenn sie nach wie vor unübersehbar vorhanden sind – in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich abgenommen. Die wichtigste Entwicklung hierbei ist die Zulassung und starke Verbreitung der GmbH & Co. KG, welche im Ergebnis dazu führt, dass eine wirtschaftliche Tätigk...mehr

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Keller/Munzig, KEHE Grundbu... / aa) Gesellschaftsformen

Rz. 147 Die der deutschen OHG entsprechende Gesellschaft spanischen Rechts heißt sociedad colectiva (S.C.). Obwohl alle Gesellschafter zur Geschäftsführung berechtigt sind, bedarf es zur Vertretung der Gesellschaft nach außen zusätzlich einer ausdrücklichen Ermächtigung.[480] Mangels abweichender Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag, die, um Drittwirkung zu haben, im Hande...mehr

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§ 11 Mittelbare Gesellschaf... / 5. Verfügungen über Gesellschafterrechte

Rz. 308 Die Unterbeteiligung ist grds. nicht frei übertragbar. Sowohl der Hauptbeteiligte als auch der Unterbeteiligte bedürfen für die Übertragung ihres Gesellschaftsanteils auf einen Dritten der Zustimmung des jeweils anderen, sei es durch Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag oder durch konkrete Zustimmung im Einzelfall.[380] Rz. 309 Der Hauptbeteiligte ist mangels anderwei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Landesgrundsteuergesetz Saa... / 4. Anzeigepflicht

Rz. 154 [Autor/Stand] Da das Saarländische Grundsteuergesetz eng an das Bundesmodell angelehnt ist, gelten neben den dortigen Erklärungspflichten auch die allgemeinen Anzeigepflichten des § 228 Abs. 2 – 6 BewG, denen die Steuerpflichtigen ohne Aufforderung des zuständigen Finanzamtes nachkommen müssen. Rz. 154.1 [Autor/Stand] Danach ist bspw. eine Änderung der tatsächlichen V...mehr

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§ 2 Handels- und Unternehme... / b) Prüfung von Gesellschafterbeschlüssen einer GmbH

Rz. 112 Von besonderer praktischer Bedeutung ist der Prüfungsumfang des Registergerichts bei Beschlüssen der Gesellschafterversammlung einer GmbH. Seitens der Gerichte wird hierbei die materielle Prüfung unabhängig davon wahrgenommen, ob – wie z.B. bei Änderungen in der Geschäftsführung – die Eintragung deklaratorische Wirkung hat oder – wie etwa bei Satzungsänderungen – kon...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (4) Probleme des Registervollzuges

Rz. 281 Die Niederlegungserklärung wird ohne Rücksicht auf die Gründe der Niederlegung sofort mit Zugang wirksam. Sie vollzieht sich außerhalb des Registers, ist gem. § 39 Abs. 1 GmbHG jedoch zur Eintragung anzumelden. Die Eintragung hat also folglich nur deklaratorische Wirkung.[905] Die Amtsbeendigung eines GmbH-Geschäftsführers ist gem. § 39 Abs. 1 GmbHG auch dann in das ...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / (8) Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse

Rz. 1009 Die Regeln über Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse bei KG und Komplementär-GmbH sollten gleichfalls aufeinander abgestimmt werden. In der Praxis werden die Versammlungen vielfach gleichzeitig erfolgen. Für die Komplementär-GmbH enthält das Gesetz verschiedene Bestimmungen über Gesellschafterversammlungen und -beschlüsse (§§ 47 ff. GmbHG), von denen im Gesell...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / j) Persönliche Voraussetzungen der Aufsichtsratsmitglieder

Rz. 968 Aufsichtsrat kann nur eine natürliche, unbeschränkt geschäftsfähige Person sein. Unabhängigkeit des Aufsichtsratsmitglieds ist nicht gesetzliche Voraussetzung, entspricht aber einer Empfehlung in Ziff. 5.4.2 DCGK. Die zu wählenden Aufsichtsratsmitglieder müssen bestimmte, i.E. in den §§ 100, 105 AktG genannte Voraussetzungen erfüllen. Aufsichtsrat kann z.B. nicht sei...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / bb) Beschlüsse außerhalb einer Gesellschafterversammlung und kombinierte Beschlussfassung

Rz. 234 Beschlüsse können nach § 48 Abs. 2 GmbHG außerhalb einer Gesellschafterversammlung schriftlich oder in Textform gefasst werden. Erforderlich ist die Zustimmung aller Gesellschafter in Textform. Nach h.M.[700] soll die Satzung für Beschlüsse i.S.d. § 48 Abs. 2 GmbHG davon abweichend auch ein mehrheitliches Einverständnis mit der Beschlussfassung ohne eine Gesellschaft...mehr

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§ 15 Betriebsaufspaltungen / bb) Einordnung der Rechtsprechung und Abgrenzungsfragen

Rz. 72 Im Anschluss an das BFH-Urt. v. 28.5.2020 [173] war streitig geworden, in welchem Umfang es neben einer strukturellen Durchsetzungsmöglichkeit auf gesellschaftsrechtlicher Grundlage noch auf eine Beherrschung der Besitz- und Betriebsgesellschaft auf Grundlage der Beteiligungsmehrheiten ankommtIn dem vom BFH entschiedenen Fall verfügten die drei Doppelgesellschafter jew...mehr

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§ 22 Beurkundungsfragen im ... / 1. Beispielsfälle

Rz. 45 Während Aktien einer AG ohne Beurkundung übertragen werden können, bedarf es nach § 15 Abs. 3 GmbHG zur Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen eines in notarieller Form geschlossenen Vertrages.[49] Eine notarielle Beurkundung ist gem. § 15 Abs. 4 GmbHG auch für das Verpflichtungsgeschäft erforderlich. Auf die Rechtsnatur des Vertrages kommt es nicht an, sodass nicht n...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Firma

Rz. 180 Die Firma als Name der Gesellschaft ist gem. § 3 Abs. 1 Nr. 1 GmbHG zwingender Bestandteil des Gesellschaftsvertrages. Nach § 4 GmbHG muss die Firma die Bezeichnung "Gesellschaft mit beschränkter Haftung" oder eine allgemein verständliche Abkürzung dieser Bezeichnung aus Verkehrsschutzgründen zwingend enthalten.[478] Bei der Unternehmergesellschaft muss gem. § 5a Abs...mehr

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§ 26 Kartellrecht / 7. Vollzugsverbot

Rz. 157 Ein Zusammenschluss, der der EU-Fusionskontrolle unterliegt, darf gem. Art. 7 Abs. 1 FKVO nicht vollzogen werden, bevor er von der Kommission freigegeben wurde. Dieses "Vollzugsverbot", das es in ähnlicher Form auch in den meisten nationalen Fusionskontrollordnungen gibt, ist für die zeitliche Planung eines Unternehmenskaufs von erheblicher Bedeutung, weil es den Vol...mehr

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§ 13 Konzernrecht / 1. Aufhebung

Rz. 66 Die Aufhebung des Vertrages bedarf einer schriftlichen Vereinbarung der vertragsbeteiligten Unternehmen. Der Eintragung der Beendigung nach § 298 AktG kommt nur deklaratorische Wirkung zu.[189] Mit der Beendigung des Beherrschungs- und/oder Gewinnabführungsvertrages endet die Verpflichtung der Obergesellschaft zum Verlustausgleich aus § 302 AktG. Nach h.M. ist diese n...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (2) Gewerbesteuer

Rz. 471 Für Zwecke der Gewerbesteuer können bei einer KGaA sowohl die Komplementäre (nur im Fall der GmbH oder GmbH & Co. KG, nicht als natürliche Person als persönlich haftende Gesellschafter) als auch die KGaA kraft ihrer Rechtsform nebeneinander gewerbesteuerpflichtig sein.[835] Die KGaA unterliegt gem. § 2 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Satz 1 GewStG als Gewerbebetrieb kraft Recht...mehr

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§ 2 Geschiedenentestament / 3. Umwandlung

Rz. 113 Nach der herrschenden Meinung darf der Vorerbe grundsätzlich alle Mitgliedschaftsrechte ohne Mitwirkung des Nacherben ausüben.[151] Insbesondere darf er an Abänderungen des Gesellschaftsvertrages mitwirken, Umwandlungsverträge schließen oder die Auflösung der Gesellschaft mitbeschließen.[152] Umstritten ist jedoch, unter welchen Voraussetzungen die Änderung des Gesel...mehr

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§ 23 Bilanz- und Steuerrecht / (b) Einzelfragen zur Mitunternehmerstellung von Kommanditisten

Rz. 328 Kommanditisten, die nach dem Gesellschaftsvertrag mit dem Regelstatut des HGB vergleichbaren Rechten und Pflichten ausgestattet sind, werden nach der ständigen Rspr. des BFH regelmäßig als Mitunternehmer bewertet.[567] Unschädlich ist insoweit, dass der Kommanditist nach § 164 HGB nicht zur Geschäftsführung befugt ist bzw. ihm nach § 166 HGB keine Unternehmensinitiat...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Anwendung der aktienrechtlichen Vorschriften

Rz. 2277 Die Hauptversammlung der KGaA ist nicht eine Versammlung aller Gesellschafter, sondern eine Versammlung der Kommanditaktionäre. Es gelten die Vorschriften über die Hauptversammlung der AG entsprechend. Einberufen wird die Hauptversammlung durch die geschäftsführungs- und vertretungsbefugten Komplementäre (§ 283 Nr. 6 AktG).[5640] Nicht geschäftsführungsbefugte Komple...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Bedingtes Kapital

Rz. 1960 Sollen Mitarbeiter und/oder Mitglieder der Organe einer AG an dieser beteiligt werden, bestehen dafür verschiedene Möglichkeiten.[4954] Das dazu notwendige Kapital wird dabei ganz überwiegend mittels einer "bedingten Kapitalerhöhung" i.S.d. §§ 192 ff. AktG beschafft. § 192 Abs. 2 Nr. 3 AktG gestattet ausdrücklich eine bedingte Kapitalerhöhung zur Gewährung von Bezug...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / a) Rechtsstellung des Vorstands

Rz. 859 Der Vorstand ist notwendiges Organ der Gesellschaft.[2625] Er leitet nach § 76 Abs. 1 AktG die Gesellschaft. Gemeint ist damit die Planung, Geschäftspolitik und Strategie des Unternehmens sowie die Organisation und Überwachung ihrer Umsetzung im Unternehmen.[2626] Die Leitungsaufgabe ist dem Vorstand als Kollegialorgan zugewiesen, ein Handeln in vertretungsberechtigt...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / aa) Sachverhaltsgestaltungen des DES

Rz. 101 Die Überschuldung der Gesellschaft kann auch dadurch beseitigt werden, dass ein Gläubiger seine Forderung gegen die Gesellschaft ganz oder teilweise in eine Kapitalbeteiligung umwandelt.[247] Die Umwandlung (Swap) von Schulden der Gesellschaft (Debt) in Gesellschaftsanteile (Equity) des Gläubigers hat als Transaktions- und Sanierungsinstrument nach meiner Beobachtung...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / aa) Haftung gegenüber der GmbH

Rz. 264 Im Mittelpunkt der Haftung der Geschäftsführer[816] gegenüber der GmbH steht § 43 GmbHG, wonach Geschäftsführer in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns anzuwenden haben und der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden haften, wenn sie ihre Obliegenheiten verletzen. Die Haftung gilt unabhängig vom Bestehen eines A...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / c) Cash-Pool, Hin- und Herzahlen bzw. Her- und Hinzahlen

Rz. 409 Nicht selten kommt es zu Fehlern bei der Leistung auf die übernommenen Geschäftsanteile. So etwa, wenn der vom Gesellschafter an die GmbH gezahlte Einlagebetrag dazu verwendet wird, ihm dieses Geld kurze Zeit später als Darlehen zurückzugewähren (sog. Hin- und Herzahlen).[1352] Die Grundsätze des Hin- und Herzahlens gem. § 19 Abs. 5 GmbHG finden gem. § 56a GmbHG auch...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / 3. Vertretung der KG nach Gesetz und Gesellschaftsvertrag

Rz. 701 Gesetzliche Vertreter der KG sind die Komplementäre, und zwar grds. mit Einzelvertretungsbefugnis (§ 124 Abs. 1 HGB). Hinsichtlich der Einzel- oder Gesamtvertretungsbefugnis, ggf. gemeinsam mit einem Prokuristen, besteht weitgehende Gestaltungsfreiheit (vgl. §§ 161 Abs. 2, 124 HGB), wenn mehrere persönlich haftende Gesellschafter vorhanden sind. Ist nur ein persönlic...mehr

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§ 1 Vergütungsrecht / cc) Nicht angeordnete Leistungsänderungen

Rz. 52 Unter Umständen ändert der Auftragnehmer Leistungen gegenüber den vertraglichen Vereinbarungen eigenmächtig, also ohne Anordnung oder Veranlassung des Auftraggebers. Diese Fälle sind in § 2 Abs. 8 VOB/B geregelt. Die Vorschrift folgt dabei der folgenden Systematik: Rz. 53mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / 1. Bankrott (§ 283 StGB)

Rz. 248 Wenn der Schuldner bei Überschuldung oder drohender oder eingetretener Zahlungsunfähigkeit Bestandteile seines Vermögens, die für den Fall der Insolvenzeröffnung zur Insolvenzmasse gehören, beiseiteschafft oder verheimlicht, wenn er Waren oder Wertpapiere auf Kredit beschafft und sie oder die aus diesen Waren hergestellten Sachen erheblich unter ihrem Wert in eine de...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / b) Geschäftsführende Direktoren

Rz. 2197 Der deutsche Gesetzgeber hat im Ausführungsgesetz von der Ermächtigung in Art. 43 Abs. 1 SE-VO Gebrauch gemacht und die Bestellung mindestens eines geschäftsführenden Direktors zwingend vorgeschrieben, § 40 Abs. 1 Satz 1 SEAG. Dies schränkt die Gestaltungsfreiheit der Anteilseigner in der Satzung stark ein. Die geschäftsführenden Direktoren können gem. § 40 Abs. 1 S...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 2. Typische Rechtsformen

Rz. 11 Die GmbH ist neben der GmbH & Co. KG die häufigste Rechtsform einer Joint Venture-Gesellschaft.[11] Die GmbH ist geprägt durch eine große Freiheit bei der Gestaltung der Satzung (vgl. § 45 Abs. 2 GmbHG), das Recht der Gesellschafter, der Geschäftsführung verbindliche Weisungen zu erteilen (§ 37 Abs. 1 GmbHG), sowie die Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermöge...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / (2) Abberufung

Rz. 278 Die Abberufung, durch die die Organstellung des Geschäftsführers beendet wird, ist von der Beendigung des Anstellungsvertrages zu unterscheiden. Gem. § 38 Abs. 1 GmbHG ist die Abberufung von Geschäftsführern in einer nicht mitbestimmten GmbH[890] grds. zu jeder Zeit möglich und bedarf keines Grundes.[891] Der Gesellschaftsvertrag kann die freie Abberufbarkeit einschr...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / 1. Jahresabschluss

Rz. 491 Jeder Kaufmann hat für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres einen Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, aufzustellen (§ 242 HGB). Gem. § 264 Abs. 1 Satz 1 HGB haben die gesetzlichen Vertreter einer Kapitalgesellschaft den Jahresabschluss um einen Anhang zu erweitern, der mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung eine Einhe...mehr

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§ 20 Joint Ventures / 3. Optionsrechte

Rz. 70 Es kann vereinbart werden, dass die Partner bei Eintritt eines bestimmten Ereignisses berechtigt sind, ihre Joint Venture-Anteile dem Partner zu verkaufen (sog. Put Option) bzw. dessen Anteile zu erwerben (sog. Call Option). Put Optionen und Call Optionen lassen sich auch miteinander kombinieren. In diesem Fall ist der Ausübungspreis für den Call häufig höher vereinba...mehr

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§ 12 Unternehmenskauf / a) Auskunfts- und Einsichtsrechte des Gesellschafters bzw. Aktionärs

Rz. 68 Der Geschäftsführer einer GmbH darf – und muss – auf Anweisung des Alleingesellschafters bzw. aller Gesellschafter einem Kaufinteressenten umfänglich Auskunft erteilen, da die Interessen der Gesellschaft und aller Gesellschafter identisch sind. Auch einem entsprechenden Gesellschafterbeschluss der Mehrheit der Gesellschafter hat die Geschäftsführung Folge zu leisten.[...mehr

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§ 10 Recht der Kapitalgesel... / e) Haftung

Rz. 882 Nach § 93 Abs. 1 Satz 1 AktG haben Vorstandsmitglieder bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. Fehlt dem Vorstand im konkreten Fall die notwendige Sachkunde, muss er sich fremden qualifizierten Rat einholen. Holt er sich diesen Rat nicht ein, haftet er ebenso.[2693] § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG bestimmt hi...mehr

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§ 28 Insolvenz- und Strafre... / a) Geschäfts- und Ressortaufteilungen

Rz. 478 Selbstverständlich ist es möglich, den Pflichtenkatalog bzw. Aufgabenbereich des Geschäftsführers statuarisch oder individualvertraglich zu definieren. Solche Geschäfts- bzw. Ressortaufteilungen und interne Zuständigkeitsregelungen unter mehreren Geschäftsführern können grds. zu einer Beschränkung der straf- und zivilrechtlichen Verantwortlichkeit führen.[934] Darauf...mehr

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§ 14 Unternehmensumstruktur... / (1) Verschmelzungsbericht

Rz. 118 Die Vertretungsorgane jedes beteiligten Rechtsträgers haben grds. einen (ggf. gemeinsamen) schriftlichen Verschmelzungsbericht zu erstellen (§ 8 UmwG). Unter bestimmten Voraussetzungen sind in den besonderen Regelungen für Rechtsträger bestimmter Rechtsformen auch Ausnahmen von der Berichtspflicht vorgesehen (z.B. § 41 UmwG für Personenhandelsgesellschaften, bei dene...mehr

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§ 24 Unternehmensfinanzierung / cc) GmbH und UG

Rz. 44 Die GmbH als Kapitalgesellschaft haftet gem. § 13 Abs. 2 GmbHG nur mit ihrem Gesellschaftsvermögen (allgemein zur GmbH § 10 A.). Daher ist ihre Eigenkapitalausstattung für die Gläubiger von besonderer Bedeutung. Anders als bei der OHG oder hinsichtlich der Komplementäre der KG haftet das Privatvermögen der Gesellschafter bei der GmbH grds. nicht, sondern allein das Ge...mehr

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§ 9 Recht der Personengesel... / b) Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)

Rz. 1037 Mit dem "Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG)" hat der Gesetzgeber die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) geschaffen (§ 5a GmbHG). Dabei handelt es sich um keine neue Rechtsform, sondern lediglich um eine Erscheinungsform der GmbH. Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) ist somit eine GmbH, darf si...mehr