Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.2.3 Rückwirkungsverbot bei beherrschenden Gesellschaftern

Tz. 1237 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Wenn eine Pers-Ges mit ihrer geschäftsführenden Kö rückwirkend eine Sondervergütung für die Geschäftsführung vereinbart, zB eine Gewinntantieme für das abgelaufene Wj, und wird diese Sondervergütung unmittelbar an den die Geschäftsführung tats ausübenden Ges-GF der Kö ausgezahlt, dann ist für diese Sondervergütung das Rückwirkungs- bzw Nac...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / aa) Formelle und materielle Satzungsmäßigkeit

Rz. 158 Im Gegensatz zu den §§ 52 bis 58 AO, welche die materiellen Voraussetzungen der Steuervergünstigung enthalten, regeln die §§ 59, 60, 61 sowie 63 AO die satzungsbezogenen Voraussetzungen, unter denen die Steuervergünstigung des jeweiligen Einzelsteuergesetzes gewährt wird.[267] Diese lassen sich inhaltlich unterteilen in:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / c) Zeitpunkt des Vorliegens der Voraussetzungen

Rz. 192 Die Voraussetzungen der Steuervergünstigung müssen bei einer Körperschaft grundsätzlich entweder bei Entstehen der Steuer (z.B. Schenkung- oder Erbschaftsteuer) oder bei zeitraumbezogenen Steuern (z.B. Körperschaft- oder Gewerbesteuer) im jeweiligen Zeitraum vorliegen. Maßgeblicher Zeitpunkt ist daher der Zeitpunkt des Erwerbs bei Erbschaft- oder Schenkungsteuer (§ 9...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.5.4 Körperschaft erbringt sonstige Leistung an die Personengesellschaft

Tz. 1248 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Erbringt die beteiligte Kö gegenüber der Pers-Ges eine nicht einlagefähige Leistung gegen eine unangemessen niedrige Vergütung, ergibt sich bei der Pers-Ges aufgr der zu niedrigen Sondervergütungen iSd § 15 Abs 1 Nr 2 EStG ein höherer (Rest-)Gewinn iHd unangemessenen Teils. Eine Veranlassung im Gesellschaftsverhältnis für die dadurch eintr...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / c) Maßnahme war kein Fall ordnungsgemäßer Verwaltung

Rz. 100 War eine Maßnahme für die Erhaltung des Nachlasses ungeeignet, so ist sie weder für die Miterben verbindlich noch nach außen wirksam.[281] Es bleibt jedoch zu prüfen, ob die Erbengemeinschaft eventuell nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag verpflichtet wird. Es erscheinen aber kaum Maßnahmen denkbar, die zwar die Voraussetzungen des § 683 BGB erfülle...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.1 Allgemeine Grundsätze und Rechtsfolgen einer verdeckten Gewinnausschüttung in diesen Fällen

Tz. 1204 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Ist eine Kö an einer Pers-Ges beteiligt, geht es häufig um die Angemessenheit der Gewinnverteilung. Dabei ist zur Beantwortung der Frage, ob und ggf in welchem Umfang eine vGA vorliegt, die bisherige Gewinnverteilung mit dem Sachverhalt zu vergleichen, der verwirklicht worden wäre, wenn alle Beteiligten die wirtsch Eigeninteressen der Kö h...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 5 Erbengemeinschaft / b) Objektiv lag kein Fall der Notverwaltung vor

Rz. 121 Eine Maßnahme der Notverwaltung ist stets auch ein Fall der ordnungsgemäßen Verwaltung.[320] Handelt der Miterbe im Rahmen einer vermeintlichen Notverwaltung, lag objektiv jedoch nicht die erforderliche Dringlichkeit vor bzw. war die Maßnahme für die Erhaltung des Nachlasses nicht erforderlich,[321] so ist zunächst zu prüfen, ob (wenigstens) die Voraussetzungen einer...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.4.3 Personengesellschaft erbringt sonstige Leistung an Mitunternehmer/Anteilseigner

Tz. 1252 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Erbringt eine Pers-Ges eine nicht einlagefähige Leistung an den MU, der zugleich AE der Kö oder eine dem AE nahe stehende Pers ist, und erhält sie dafür ein unangemessen niedriges Entgelt, verringert sich iHd unangemessenen Teils des Leistungsentgelts der Restgewinn der Pers-Ges und damit ein eventueller Gewinnanteil der beteiligten Kö. Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / cc) Rechtsfolgen bei Aufhebung oder Verletzung der Vermögensbindung

Rz. 162 Die Bestimmung über die Vermögensbindung gilt gem. § 61 Abs. 3 S. 1 AO von Anfang an als nicht ausreichend, wenn sie nachträglich so geändert wird, dass sie den Anforderungen des § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO nicht mehr entspricht.[271] Bei einer formellen Satzungsänderung ist dabei nicht auf den Beschluss abzustellen, sondern auf den Zeitpunkt der Eintragung in das Handels- ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / b) Kernrechtsbereichstheorie

Rz. 260 Hinsichtlich der sog. Innenseite, also der personenrechtlichen Sphäre, ist die Kernrechtsbereichstheorie entwickelt worden.[333] Danach sind die Gesellschafterrechte im eigentlichen Sinne wegen ihrer höchstpersönlichen Natur der Ausübung durch einen Dritten nicht zugänglich und können somit der Testamentsvollstreckung grundsätzlich nicht unterliegen. Dementsprechend ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / a) Vorläufige Bescheinigung und Feststellungsverfahren

Rz. 184 Ein besonderes Verfahren zur Anerkennung der Gemeinnützigkeit ist im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht nicht vorgesehen. Ob eine Körperschaft steuerbegünstigt ist, entscheidet das Finanzamt im Veranlagungsverfahren spätestens alle drei Jahre. Das Finanzamt ermittelt von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse. Wenn nach dieser Prüfung die Vorausse...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Anhang: Wichtige Geset... / A. Auszug aus dem BGB

Rz. 1 § 1958 Gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen gegen den Erben Vor der Annahme der Erbschaft kann ein Anspruch, der sich gegen den Nachlass richtet, nicht gegen den Erben gerichtlich geltend gemacht werden. § 1959 Geschäftsführung vor der Ausschlagung (1) Besorgt der Erbe vor der Ausschlagung erbschaftliche Geschäfte, so ist er demjenigen gegenüber, welcher Erbe wird, ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / g) Zusammenfassung

Rz. 65 Die Gründung einer Familiengesellschaft eröffnet die Möglichkeit, die designierten Nachfolger schrittweise mit der Vermögensverwaltung vertraut zu machen, ihnen langsam Mitverantwortung und schließlich die Geschäftsführung zu übertragen. Zudem ist die Familiengesellschaft ein hochinteressantes Instrument, um das Familienvermögen über einen längeren Zeitraum zusammenzu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 12 Nachlasspflegschaft un... / b) Gesellschaftsanteil im Nachlass

Rz. 238 Der Nachlassverwalter ist nicht befugt, den Auflösungsantrag gem. § 133 HGB zu stellen. Der Nachlassverwalter ist auch nicht befugt, persönliche Mitgliedschaftsrechte eines Gesellschafter-Erben (einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts) geltend zu machen; er hat auch an der Verfügung über ein zum Gesellschaftsvermögen gehörendes Grundstück nicht mitzuwirken, damit ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / VIII. Möglichkeiten der Haftungsvermeidung

Rz. 403 Befreiungsvermächtnisse, Vermächtnisse mit Anspruch auf Entlastung oder ein Vermächtnis auf Verkürzung der Verjährungsfrist aufgrund des Umgehungsverbots des § 2220 BGB hinsichtlich der Haftung sind unwirksam. Als probates Mittel zur Klärung der eigenen Haftung als Testamentsvollstrecker im Vorfeld eignet sich die Einwilligungsklage nach § 2206 Abs. 2 BGB. Rz. 404 Für...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.2.2 Geschäftsführergehalt ist unangemessen hoch

Tz. 1231 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Steht der angemessenen Vergütung für die Geschäftsführung eine unangemessen hohe Gehaltszahlung an den GF gegenüber, führt das iHd Differenz zu einer Vermögens- und Gewinnminderung bei der Kö. Diese Gewinnminderung wird idR im Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein, wenn der GF auch AE (auch Minderheitsgesellschafter) oder nahe stehende P...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 8 Nachlassverwaltung und ... / a) Haftung für eigene Verwaltungsmaßnahmen

Rz. 90 Für Verwaltungsmaßnahmen vor der Annahme der Erbschaft, also für Geschäfte mit Bezug auf den Nachlass in der Zeit zwischen Erbfall und Annahme der Erbschaft, haftet der später annehmende Erbe dem Nachlass wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag, §§ 1978 Abs. 1 S. 2, 677 ff. BGB , wenn später eine endgültige Haftungsbeschränkungsmaßnahme, wie Nachlassinsolvenz, Nachlassver...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / 1. Voraussetzungen

Rz. 420 Voraussetzung, dass ein Testamentsvollstrecker durch das Nachlassgericht nach § 2227 BGB entlassen werden kann, ist das Vorliegen eines wichtigen Grundes, ins. eine Rz. 421 Grundvoraussetzung ist selbstverständlich, dass zunächst der Testamentsvollstrecker o...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 17 Vorweggenommene Erbfolge / II. Wichtiges im Zusammenhang mit Minderjährigen als Gesellschafter

Rz. 141 Nachfolgend soll im Einzelnen dargestellt werden, wann im Zuge der Gründung einer Familiengesellschaft bzw. beim Eintritt in eine bereits bestehende Familiengesellschaft, bei Änderungen des Gesellschaftsvertrages und im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftsführung minderjährige Kinder der Vertretung und Zustimmung ihrer Eltern bedürfen, wann die Eltern nicht selbs...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 6 Vermächtnisrecht / 2. Verschiedene Anspruchsgrundlagen

Rz. 135 Denkbar sind Ansprüche aus einem schuldrechtlichen Vertrag zwischen dem Erblasser und der Pflegeperson. Bei nahen Verwandten spricht jedoch grundsätzlich ein Indiz für die Unentgeltlichkeit. Demnach muss hier das Bestehen einer vertraglichen Vereinbarung, ein Dienstvertrag, nachgewiesen werden. Nehme man Geschäftsführung ohne Auftrag an, würde gem. §§ 677, 683 BGB nur...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / c) Nachträglicher Wegfall der Steuerpflicht des Erben

Rz. 199 Wendet jemand einer gemeinnützigen Stiftung zu Lebzeiten im Rahmen einer Erstausstattung oder einer Zustiftung Vermögensgegenstände zu, die er von Todes wegen oder durch Schenkung unter Lebenden erlangt hat, so kann die für diesen Erwerb angefallene Erbschaft- oder Schenkungsteuer nach § 29 Abs. 1 Nr. 4 ErbStG mit Wirkung für die Vergangenheit entfallen. Die Vorausse...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.5 Sonstige Leistungsbeziehungen

Tz. 1243 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Sofern es bei Leistungsbeziehungen zwischen Kö und Pers-Ges zur Anwendung der Einlagegrundsätze kommt, scheidet idR die Annahme einer vGA bei der Kö aus, weil es insoweit nicht zu einer Gewinn- und Einkommensminderung bei der Kö kommt. Eine (anteilige) Einlage der Kö liegt zB vor, wenn die Pers-Ges ein WG zu einem unangemessenen hohen Kaufp...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 20 Privatrechtliche Vorso... / IV. Vertragliche Regelung des Innenverhältnisses mit dem Kontrollbevollmächtigten

Rz. 47 In der Vorsorgevollmacht des Vollmachtgebers (Außenverhältnis) ist der Kontrollbevollmächtigte mit allen Rechten wie ein vom Betreuungsgericht nach § 1815 Abs. 3 BGB bestellter Kontrollbetreuer ausgestattet. Zu seinen Rechten zählen demnach u.a.: das Verlangen nach Auskunft und Rechnungslegung, jährliche Prüfung der Rechnungslegung und Entlastung des Beauftragten für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Ausschlagung – nich... / V. Haftung nach den §§ 1959 Abs. 1, 677 ff. BGB

Rz. 39 Für die erbrechtlichen Geschäfte vor der Ausschlagung bzw. nach erfolgreicher Anfechtung der Annahme der Erbschaft haften die Erben wie ein Geschäftsführer ohne Auftrag, § 1959 Abs. 1 BGB. Insbesondere hat der ausschlagende Erbe den Nachlass nach §§ 1959 Abs. 1, 667 BGB herauszugeben. Bei Pflichtwidrigkeit haftet er auf Schadensersatz nach §§ 1959 Abs. 1, 280 ff., 677...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 2.2.3 Weder Geschäftsleitung noch Sitz im Inland

Tz. 10 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Eine beschr StPflicht nach § 2 Nr 1 KStG setzt zwingend voraus, dass sich weder die Geschäftsleitung noch der Sitz des KSt-Subjektes (s § 1 KStG Tz 22–24) im Inl befinden, denn andernfalls wäre nach § 1 Abs 1 KStG unbeschr StPflicht gegeben. Tz. 11 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Unter Inl ist der Geltungsbereich des Grundges, die B-Rep Deutschlan...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
zfs 12/2023, zfs Aktuell / 2.1 Ersatzfähigkeit der Kosten für die Verwahrung eines privat abgeschleppten Kfz (BGH, Urt. v. 17.11.2023 – V ZR 192/22)

Mit Urt. v. 17.11.2023 (V ZR 192/22) hat der V. Zivilsenat des BGH entschieden, dass zu den nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag (§ 577, 683 Satz 1 i.V.m. § 670 BGB) erstattungsfähigen Kosten für die Entfernung eines unbefugt auf einem Privatgrundstück abgestellten Fahrzeugs grundsätzlich auch die Kosten zählen, die im Zusammenhang mit der Verwahrung des F...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / bb) Satzungsmäßige Vermögensbindung (§ 61 AO)

Rz. 161 Neben dem Grundsatz der satzungsgemäßen Mittelverwendung ist der Grundsatz der Vermögensbindung zu beachten, vgl. § 55 Abs. 1 Nr. 4 AO. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Vermögen, das sich aufgrund der Steuervergünstigungen gebildet hat, im Falle der Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall ihres bisherigen Zwecks nicht für andere als für beg...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 30 ... / 2 Steuerabzugsbeträge (Nr. 1)

Rz. 4 Bei Steuerabzugsbeträgen (z. B. KapESt für Ausschüttungen, die eine Körperschaft erhält) entsteht die KSt im Zeitpunkt des Zufließens[1] der abzugspflichtigen Beträge. Da der Schuldner der abzugspflichtigen Beträge die Abzugsteuer im Zeitpunkt des Abfließens (respektive der hierfür gültigen Frist) dieser Beträge einbehalten und abführen muss, wird der Empfänger zum gle...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / b) Freistellungsbescheid

Rz. 191 Endgültig entschieden wird über die Steuerfreiheit als Folge der Gemeinnützigkeit erst im Veranlagungsverfahren für die jeweilige Steuer und den jeweiligen Steuerabschnitt (Freistellungsbescheid).[310] Die erstmalige Überprüfung der Gemeinnützigkeit ist erst nach Aufnahme der tatsächlichen Geschäftsführung möglich. Hier gelten die gleichen allgemeinen Regeln wie für ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / bb) Extremismusklausel

Rz. 117 Extremistische Körperschaften, die nach ihrer Satzung oder bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung Bestrebungen i.S.d. § 4 BVerfSchG fördern oder dem Gedanken der Völkerverständigung zuwiderhandeln,[192] sind kraft Gesetzes von Steuervergünstigungen ausgeschlossen, vgl. § 51 Abs. 3 AO.[193] Zu den extremistischen Körperschaften gehören solche, deren Zweck oder Tätig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.4 Kapitalverzinsung

Tz. 1241 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Hat die Kö keine Vermögenseinlage in die Pers-Ges zu erbringen (Regelfall bei GmbH & Co KG), ist ein Entgelt für ihren Kap-Einsatz bei der Pers-Ges nicht zu gewähren. Die Kö hat die Möglichkeit, ihr Kap anderweitig Ertrag bringend anzulegen und auf diese Weise eine angemessene Rendite zu erwirtschaften. In diesen Fällen ist die Gewinnverte...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 13 Nachlassinsolvenzverfa... / VI. Aufwendungsersatzansprüche des Erben

Rz. 156 Nach § 1978 Abs. 3 BGB sind dem Erben Aufwendungen aus dem Nachlass zu ersetzen, d.h. die Kosten für die Bestattung und wohl auch die Kosten für das nachlassgerichtliche Verfahren soweit er nach den Vorschriften über den Auftrag oder die Geschäftsführung ohne Auftrag Ersatz verlangen könnte. Die Ersatzpflicht ist Nachlassverbindlichkeit. Sie ist gegen den Nachlassins...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.4.6.1 Pensionszahlung und Weiterbeschäftigung ("Pension neben Gehalt")

Tz. 688 Stand: EL 112 – ET: 12/2023 Im Hinblick auf die faktische Unternehmerstellung eines beherrschenden Ges-GF gibt es häufig Fälle, in denen Ges-GF trotz Erreichens der vertraglich vereinbarten Altersgrenze weiterhin für die GmbH tätig sein wollen oder müssen (zB weil ein geeigneter Nachfolger in der Geschäftsführung noch nicht vorhanden ist, bisher kein Käufer für die Gm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.2.3.3 Haftungsentschädigung (insbesondere bei GmbH & Co. KG)

Tz. 1238 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Der Kpl einer KG haftet den Gesellschaftsgläubigern gegenüber mit seinem gesamten Vermögen (s § 161 Abs 1 HGB). Auch die Kpl-GmbH haftet mit ihrem gesamten Vermögen. Dies beschr sich vielfach auf das Mindest-Stamm-Kap oder uU sogar auf einen niedrigeren Betrag (zB bei zwischenzeitlich eingetretenen Verlusten). Tz. 1239 Stand: EL 102 – ET: 0...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 12/2023, Steuerliche F... / b) Beschränkte Einkommensteuerpflicht

Neben der unbeschränkten Steuerpflicht gibt es aber auch in der Schweiz eine beschränkte Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit, die u.a. durch die folgenden Anknüpfungspunkte begründet wird:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / e) Amtshaftung der Stiftungsaufsichtsbehörde

Rz. 104 Erleidet die Stiftung einen Schaden – bspw. durch eine pflichtwidrige Geschäftsführung des Stiftungsvorstands –, so stellt sich die Frage, ob die Stiftungsbehörde für eine mangelhafte Aufsicht haftet.[157] Ein Amtshaftungsanspruch nach § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG kann grundsätzlich in Betracht kommen. Die Aufsicht über die Stiftung obliegt dem zuständigen Beamten als...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Alleinerbe / III. Überblick "Auskunftspflichten des Alleinerben"

Rz. 5 Der Alleinerbe ist nicht nur Gläubiger, sondern auch Schuldner von Auskunftsansprüchen. Die in der Praxis relevanten Auskunftspflichten werden in dem nachstehenden Überblick dargestellt:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 16 Testamentsvollstreckung / 3. In-Sich-Geschäfte des Testamentsvollstreckers

Rz. 204 § 181 BGB ist analog auf den Testamentsvollstrecker anwendbar, da dieser nicht Vertreter, sondern lediglich Inhaber eines privaten Amtes ist.[277] Die Auslegung der letztwilligen Verfügung kann eine Gestattung durch den Erblasser ergeben, jedoch muss in diesem Fall bei jedem konkreten Geschäft hinzukommen, dass es sich im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung bewegt.[278...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.7 Umsatztantiemen

Tz. 498 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Umsatztantiemen werden von Rspr und Fin-Verw nur in Ausnahmefällen anerkannt. Sie führen idR zu einer Gewinnabsaugung zugunsten des Ges-GF; s Urt des BFH v 28.06.1989 (BStBl II 1989, 854). Der BFH weist darauf hin, dass die Frage der Gewinnabsaugung durch eine Tantieme unabhängig von der Höhe der Gesamtausstattung zu prüfen ist. Auch eine Um...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / a) Begriff der Gemeinnützigkeit

Rz. 105 Die Gemeinnützigkeit ist im deutschen Recht ein Tatbestand des Steuerrechts.[160] Das Gemeinnützigkeitsrecht ist in den §§ 51 bis 68 AO geregelt. Die Antwort auf zahlreiche Detailfragen findet sich im Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO). Der AEAO gibt teilweise den Standpunkt der Finanzverwaltung wieder, teilweise fasst er aber auch die Rechtsprechung des BFH ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 3.3.1 Anerkennung dem Grunde nach

Tz. 445 Stand: EL 92 – ET: 03/2018 Bei GF stellen erfolgsabhängige Vergütungen übliche Gehaltsbestandteile dar. Nach den Grundsätzen des Fremdvergleichs bestehen deshalb dem Grunde nach idR keine Bedenken, auch im Anstellungsvertrag mit einem Ges-GF eine Tantiemeregelung zu treffen. Etwas anderes kann allerdings dann gelten, wenn im Betrieb gleichzeitig auch noch ein Fremdges...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Die Ausschlagung – nich... / A. Ausschlagung der Erbschaft

Rz. 1 Aus der Schuldnerstellung gegenüber den Nachlassgläubigern kommt der Erbe nur durch Ausschlagung oder Anfechtung der Annahme der Erbschaft wieder heraus (siehe oben § 2 Rdn 19). Diese Möglichkeit steht nur dem Erben selbst bzw. seinen Rechtsnachfolgern, den Erbeserben, persönlich zu; der Nachlasspfleger ist nicht berechtigt, mit Wirkung für die unbekannten Erben eine i...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / 4. Besonderheiten bei der GmbH & Co. KG

Rz. 274 Die Rechtsform der GmbH & Co. KG [213] kann für die Gestaltung der Unternehmensnachfolge in verschiedener Hinsicht von Vorteil sein:mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / I. Überblick

Rz. 212 Familienstiftungen werden im BGB nicht ausdrücklich genannt. Der BGB-Gesetzgeber orientierte sich am Leitbild der gemeinwohlkonformen Allzweckstiftung, das auch privatnützige bzw. Familienstiftungen umfasst. Zivilrechtliche Sonderregeln für privatnützige Stiftungen existieren jedoch teilweise in den Landesstiftungsgesetzen.[334] Rz. 213 Sonderregeln für Familienstiftu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 22 Stiftungsrecht / (1) Organstruktur

Rz. 47 Die Stiftung muss zur Sicherstellung ihrer Handlungsfähigkeit einen Vorstand haben, vgl. § 84 Abs. 1 und 2 BGB (bis 30.6.2023: § 86 S. 1 BGB a.F. i.V.m. § 26 Abs. 1 S. 1 BGB a.F.). Der Stiftungsvorstand ist als Leitungsorgan nach der gesetzlichen Konzeption zugleich zur Geschäftsführung und zur Vertretung berufen. Er beschließt somit über die Verwendung der Stiftungsm...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 3 Alleinerbe / 1. Bankvollmacht

Rz. 37 Bankvollmachten sind in der Rechtspraxis weit verbreitet. Der Bedarf für die Bankvollmacht – insbesondere die Kontovollmacht – ist groß. Im Erbfall ist es erforderlich, auf Schließfächer oder Wertpapierkonten zeitnah zugreifen zu können, schon um Nachlassverbindlichkeiten begleichen zu können und den Nachlass zu verwalten.[71] Die Klärung der erbrechtlichen Rechtsnach...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 9 Rund um die Beerdigung / 1. Vorrangige Kostentragung der Erben nach § 1968 BGB

Rz. 150 Das Recht und die Pflicht zur Totenfürsorge einerseits und die Verpflichtung andererseits, die daraus entstehenden Bestattungskosten zu tragen, sind nicht (immer) deckungsgleich. Während grundsätzlich bei fehlenden anderweitigen Bestimmungen durch den Verstorbenen die nahen Angehörigen Art und Weise der Bestattung regeln können und müssen, sind die hieraus entstehend...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 30 Steuerrechtliche Bezüg... / (2) Kürzungen

Rz. 232 Gem. § 202 Abs. 1 S. 2 Nr. 2a BewG ist das jeweilige Betriebsergebnis um Gewinne aus der Auflösung steuerfreier Rücklagen sowie aus Wertaufholungen bzw. Teilwertzuschreibungen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 4 und Nr. 2 S. 3 EStG) zu mindern. Derartige Gewinne resultieren stets aus einmaligen Ereignissen und können daher bei der Ermittlung des nachhaltigen zukünftigen Ertrags k...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 23 Unternehmertestament –... / V. Vorbereitung des Unternehmertestaments

Rz. 22 Die Gestaltung des Unternehmertestaments erfordert eine genaue und umfassende Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse. Im Rahmen der Vorbereitung des Unternehmertestaments ist daher die bestehende Situation des Unternehmers, seiner Familie und des Unternehmens selbst sorgfältig zu ermitteln. Angesichts der engen Verbindung von Erbrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 7.4.4 Stiller Gesellschafter ist nahe stehende Person des Anteilseigners

Tz. 1277 Stand: EL 102 – ET: 06/2021 Es ist auch denkbar, dass der stille Gesellschafter eine dem AE der Kap-Ges nahe stehende Pers ist (allg zu nahe stehenden Pers s § 8 Abs 3 KStG Teil C Tz 500ff). Dies hätte bei einer atypisch stillen Gesellschaft zB den Vorteil, dass die Vergütungen für die Geschäftsführung des Ges -GF bei diesem nicht als Sondervergütungen iSd § 15 Abs 1...mehr