Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Entgeltanspruch teilzeitbeschäftigter Betriebsratsmitglieder beim Schulungsbesuch

Rz. 628 Die zum BetrVG 1972 sehr streitige, durch BAG v. 5.3.1997 – 7 AZR 581/92, juris, letztlich abschlägig entschiedene Frage, ob teilzeitbeschäftigte Betriebsratsmitglieder bei der Teilnahme an Schulungen, die in Vollzeit stattfinden, nur ihr regelmäßiges (Teilzeit-)Entgelt oder auch Freizeitausgleich nach § 37 Abs. 3 BetrVG beanspruchen können, ist seit 2001 durch die i...mehr

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§ 16 Vertragstypen / g) Risiken für die Bestellung des Vorstandsmitglieds bei einem unwirksam gewählten Aufsichtsrat

Rz. 578 Gleichwohl kann der Beschluss des Gesamtaufsichtsrats über die Vorstandsbestellung unwirksam sein. Dies ist dann der Fall, wenn ein (oder mehrere) AR-Mitglied(er) unwirksam in den Aufsichtsrat gewählt wurden, und es auf diese Stimme(n) bei der Bestellung des Vorstands ankam (vgl. BGH v. 19.2.2013 – II ZR 56/12). Obwohl sich dies der Risikosphäre des Vorstandsmitglied...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / a) Rechtsgrundlagen und Geltungsbereich

Rz. 1847 Während der Dauer des Anstellungsverhältnisses hat sich analog § 60 Abs. 1 HGB jeder Arbeitnehmer (Handlungsgehilfe) eines Wettbewerbes zulasten seines Arbeitgebers grds. zu enthalten, auch wenn keine entsprechenden individual- oder kollektivvertraglichen Regelungen bestehen (vgl. BAG v. 25.11.2021 – 8 AZR 226/20, juris Rn 38; BAG v. 30.5.2018 – 10 AZR 789/16, juris...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Grundkenntnisse

Rz. 616 Dabei ist die Vermittlung von Grundkenntnissen stets als erforderlich anzusehen. Durch diese soll das Betriebsratsmitglied in die Lage versetzt werden, seine sich aus der Amtsstellung ergebenden Rechte und Pflichten ordnungsgemäß wahrzunehmen; eine besondere Darlegung der Erforderlichkeit ist für solche Grundschulungen über Grundkenntnisse im Betriebsverfassungsrecht...mehr

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§ 21 Rechte und Pflichten d... / f) Muster

Rz. 513 Muster 21.6: Betriebsvereinbarung über das Betriebliche Vorschlagswesen Muster 21.6: Betriebsvereinbarung über das Betriebliche Vorschlagswesen Betriebsvereinbarung Zwischen der Firma _________________________, vertreten durch _________________________ (Geschäftsführung, Vorstand) und dem Betriebsrat (Gesamt- oder Konzernbetriebsrat) der Firma _________________________ wir...mehr

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§ 32 Abwicklung / VII. Zeugniserteilung in der Insolvenz

Rz. 315 Gerät der Arbeitgeber in die Insolvenz, bleibt er gleichwohl ggü. bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmern verpflichtet, das Zeugnis zu erteilen. § 108 InsO begründet keine Arbeitgeberstellung des Insolvenzverwalters für bereits beendete Arbeitsverhältnisse, vgl. dazu auch ArbRHB/Linck, § 147 Rn 5. Ein laufender Zeugnisrechtsstreit wird daher auch aufgrund der Eröffnung...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / V. Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten an Sitzungen des Betriebsrats

Rz. 506 Der Betriebsrat kann im Einzelfall beschließen oder auch generell in seiner Geschäftsordnung die Teilnahme von Gewerkschaftsbeauftragten vorsehen, wenn ein Betriebsratsmitglied Mitglied in der betreffenden Gewerkschaft ist. Umgekehrt kann es der Betriebsrat wegen des gesetzlich verankerten Schutzes gewerkschaftlicher Minderheiten nicht ablehnen, dass ein Beauftragter...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Benachteiligungsverbot

Rz. 645 Die Betriebsratsmitglieder führen ihr Amt gem. § 37 Abs. 1 BetrVG unentgeltlich als Ehrenamt. Sie dürfen gem. § 78 BetrVG in der Ausübung ihrer Tätigkeit weder gestört noch an ihr gehindert werden. Sie dürfen nicht benachteiligt, aber auch nicht bevorzugt werden. Daher darf eine Entgeltminderung nicht stattfinden. Dabei kann auch die Gewährung von Aktienoptionen an e...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Abberufung/Amtsniederlegung – Rechtsmittel

Rz. 220 Die GmbH kann – unbeschadet der Entschädigungsansprüche aus bestehenden Verträgen – gem. § 38 Abs. 1 GmbHG grds. jederzeit und ohne Grund den Geschäftsführer durch Gesellschafterbeschluss abberufen (= Widerruf der Bestellung zum Geschäftsführer). Die Abberufung wird mit Zugang der Erklärung wirksam. Soweit der Gesellschafterbeschluss unklar ist, ist auch ein unklarer...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Datenschutz

Rz. 654 In dem durch das BetriebsrätemodernisierungsG vom 14.6.2021 eingefügten § 79a BetrVG ist in S. 1 ausdrücklich festgehalten, dass der Betriebsrat bei der – eigenen – Verarbeitung personenbezogener Daten die Vorschriften über den Datenschutz einzuhalten hat. Daneben hat der Betriebsrat das Recht und die Pflicht, die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen im Bet...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 3. Größe und Zusammensetzung

Rz. 512 Die Größe des Betriebsausschusses richtet sich zwingend nach der Staffel des § 27 Abs. 1 BetrVG . Er besteht aus dem Vorsitzenden des Betriebsrates und seinem Stellvertreter sowie drei weiteren Betriebsratsmitgliedern bei 9 bis 15 Betriebsratsmitgliedern, fünf weiteren Betriebsratsmitgliedern bei 17 bis 23 Mitgliedern usw. Anders als beim Betriebsausschuss ist für die...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Kompetenzüberschreitung

Rz. 445 Überschreitet der Vorsitzende seine Kompetenz, so ist die von ihm abgegebene Erklärung für den Betriebsrat nicht bindend. Der Betriebsrat kann eine solche Erklärung gem. § 177 BGB mit Rückwirkung (§ 184 BGB) nachträglich genehmigen; diese zeitliche Rückerstreckung der Genehmigung ist allerdings dann ausgeschlossen, wenn die Beschlussfassung des Betriebsrates erst nac...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Zulässige Betriebsratstätigkeiten nicht freigestellter Betriebsratsmitglieder

Rz. 563 Die Arbeitsbefreiung gem. § 37 Abs. 2 BetrVG ist an zwei Voraussetzungen geknüpft: Rz. 564 Zu den Aufgaben der Betriebsratsmitglieder gehört:mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / a) Vertretung i.R.d. Betriebsratsbeschlüsse

Rz. 442 Der Vorsitzende des Betriebsrates vertritt den Betriebsrat gem. § 26 Abs. 2 S. 1 BetrVG i.R.d. von ihm gefassten Beschlüsse. Der Betriebsratsvorsitzende ist lediglich Sprachrohr des Betriebsrates. Er ist nicht Vertreter im Willen, sondern nur Vertreter in der Erklärung. Er kann nicht nach eigenem Gutdünken handeln und entscheiden, sondern der Betriebsrat trifft seine...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 2. Schulungskosten und Aufwendungen

Rz. 663 Dagegen ist zur gerichtlichen Durchsetzung der Kostenerstattungsansprüche (Seminargebühren, Reisekosten) beim ArbG ein Beschlussverfahren gem. §§ 2a, 81 ArbGG einzuleiten. Es handelt sich insoweit nämlich um Kosten der Betriebsratstätigkeit gem. § 40 Abs. 1 BetrVG und nicht um individualrechtliche Ansprüche. Antragsberechtigt sind sowohl der Betriebsrat als auch einz...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Paus, Verzicht des Gesellschafters auf Forderungen gegenüber seiner PersGes, GStB 2004, 138; Erhardt/Zeller, Steuerneutraler Forderungsverzicht durch Gesellschafter einer (Familien-)PersGes zur Abwendung einer bilanziellen Überschuldung, DStR 2012, 1636. Rn. 28b Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Nach dem Wortlaut von § 15a Abs 1 S 2 EStG , der zur Erweiterung des Verlustausgleichsvol...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 7. Ausscheiden aus der Freistellung

Rz. 552 Endet die Freistellung eines Betriebsratsmitgliedes durch Abberufung, durch Ausscheiden aus dem Betrieb, durch Ausscheiden aus dem Betriebsratsamt, durch Verzicht auf die Freistellung oder aus sonstigen Gründen, gilt Folgendes: An die Stelle dieses ausgeschiedenen Mitgliedes rückt entsprechend § 25 BetrVG das auf derselben Vorschlagsliste stehende Betriebsratsmitglie...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / f) Übersicht über – bei Darlegung eines entsprechenden Bedarfes für Betriebsratsarbeit – anerkannte Schulungsveranstaltungen:

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / bb) Freizeit und Nachtschicht

Rz. 479 Die Tatsache, dass ein Betriebsratsmitglied während der Sitzungszeit keine Arbeitszeit hat – etwa weil es in Nachtschicht beschäftigt ist oder weil es an diesem Tag laut Dienstplan seinen freien Tag hat –, führt nicht zu einer Verhinderung dieses Mitgliedes (BAG v. 16.1.2008 – 7 ABR 71/06, juris; LAG Hamm v. 4.2.2005 – 13 TaBV 126/04, juris; BAG v. 27.9.2012 – 2 AZR ...mehr

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§ 32 Abwicklung / b) Unterschrift/Vertretungsbefugnis

Rz. 191 Die Schriftform bei der Zeugnisausstellung verlangt den eigenhändig geschriebenen Namen des Unterzeichners unter seiner Erklärung (§ 126 Abs. 1 BGB). Das Zeugnis muss daher die eigenhändige Namens- oder Firmenunterschrift tragen. Der Name des Ausstellers muss mit Tinte oder Kugelschreiber (nicht mit Bleistift!) voll und nicht bloß als Paraphe ausgeschrieben sein. Ein...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Erforderlichkeit

Rz. 678 Das BAG beurteilt die Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten ausschließlich nach § 40 Abs. 1 BetrVG: Nötig ist immer die Erforderlichkeit der verursachten Kosten. Deshalb besteht die Erstattungspflicht unabhängig vom Ausgang des Verfahrens, wenn es sich um eine betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeit handelt. Es muss all...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der Vereine, Minigolf

Stand: EL 133 – ET: 08/2023 Aufgrund der Nähe des Minigolfs zum reinen Freizeitvergnügen setzt die Anerkennung eines Minigolfvereins als steuerbegünstige (gemeinnützige) Einrichtung voraus, dass dieser lt. Satzung und seiner tatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittelbar das sportmäßig ausgeübte Minigolfen betreibt, um wegen Förderung des Sports (§ 52 Abs. 2 Nr...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / A. Die Funktion des § 15a Abs 3 S 1 EStG

Rn. 35 Stand: EL 166 – ET: 08/2023 Die Grundkonzeption des § 15a Abs 1 EStG, Verluste nur bis zum Stand null des für Verluste haftenden Kapitals oder der höheren Haftsumme zum Ausgleich oder Abzug zuzulassen (zur Abgrenzung der iSd § 15a Abs 1 EStG festen Pflichtkapitalkonto anerkannten variablen Kapitalkonten von den nicht § 15a-wirksamen Konten (FK-Charakter bzw jederzeit e...mehr

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§ 16 Vertragstypen / hh) Weitere Einzelfälle

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zfs 08/2023, Terminsvertret... / 2 Aus den Gründen:

II. [6] … "Die Rechtsbeschwerde ist statthaft und auch im Übrigen zulässig (§ 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 575 ZPO). In der Sache hat sie jedoch keinen Erfolg. 7 1. Das Beschwerdegericht hat seine Entscheidung – soweit für das Rechtsbeschwerdeverfahren von Interesse – im Wesentlichen damit begründet, das Landgericht habe zu Recht entschieden, dass die Kläger nicht die geltend ge...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / ff) Reihenfolge der Ersatzmitglieder

Rz. 490 Der Vorsitzende ist gehalten, das "richtige" Ersatzmitglied zur Sitzung zu laden. Grds. ist, hat die Betriebsratswahl aufgrund mehrerer Vorschlagslisten nach den Grundsätzen der Verhältniswahl stattgefunden, das Ersatzmitglied derjenigen Vorschlagsliste zu entnehmen, auf der auch das verhinderte Mitglied stand. Allerdings ist hierbei zu beachten, dass "das Geschlecht...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 1. Allgemeines

Rz. 596 Um den Betriebsrat überhaupt in die Lage zu versetzen, die ihm gesetzlich zugewiesenen Aufgaben wahrzunehmen, haben Betriebsräte gem. § 37 Abs. 6 und Abs. 7 BetrVG Anspruch auf bezahlte Freistellung von ihrer beruflichen Tätigkeit zur Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen. Rz. 597 Dabei sindmehr

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§ 16 Vertragstypen / (e) Pflicht zu zügigen Ermittlungen

Rz. 292 Weitere Voraussetzung ist, dass die Ermittlungen zügig durchgeführt werden bzw. der Geschäftsführer tatsächlich und mit der gebotenen Eile gehört wird (vgl. BGH v. 2.7.1984 – II ZR 16/84, GmbHR 1985, 112 = WM 1984, 1187; a.A. OLG Düsseldorf v. 8.12.1983, ZIP 1984, 86). Es darf keine pflichtwidrige Verzögerung vorliegen (vgl. BGH v. v. 26.2.1996 –II ZR 114/95, DB 1996...mehr

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ZErb 08/2023, Dem demografi... / 3. Erhalt oder Vermehrung des Erblasservermögens in besonderem Maße

Obwohl es an einer ausdrücklichen Anordnung im § 2057 Abs. 1 S. 2 BGB fehlt, fordern Teile der Literatur[40] und der Rechtsprechung,[41] dass die ausgleichungspflichtige Handlung – in gleicher Weise wie in den Fällen des § 2057 Abs. 1 S. 1 BGB – grundsätzlich kausal für den Erhalt des Erblasservermögens gewesen sein muss. Dem könnte jedoch letztlich der konkrete Wortlaut des...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Ladung und Tagesordnung

Rz. 498 Wirksame Beschlüsse des Betriebsrates können nur gefasst werden, wenn zu der Sitzung alle Betriebsratsmitglieder rechtzeitig unter Mitteilung der Tagesordnung geladen worden sind (BAG v. 28.4.1988 – 6 AZR 405/86, juris). Das BAG vertritt die Auffassung, § 29 Abs. 2 S. 3 BetrVG gehöre zu den wesentlichen und unverzichtbaren Verfahrensvoraussetzungen, von deren Beachtu...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 4. Rechtsanwaltskosten

Rz. 718 Es wird von der Rspr. auch anerkannt, dass über § 80 Abs. 3 BetrVG ein Rechtsanwalt zur Beratung des Betriebsrates in einer betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheit herangezogen werden kann (BAG v. 25.4.1978 – 6 ABR 9/75, juris; BAG v. 15.11.2000 – 7 ABR 24/00, juris). Auch hierfür bedarf es grundsätzlich einer vorherigen Vereinbarung zwischen Betriebsrat und Arb...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / 5. Protokollierung

Rz. 502 Gem. § 34 Abs. 1 BetrVG ist über jede Verhandlung des Betriebsrates ein Protokoll anzufertigen. Darin muss nicht der gesamte Ablauf der Sitzung dargestellt werden, sondern zwingend vorgeschrieben ist die Protokollierung und die Beifügung der eigenhändig unterschriebenen Anwesenheitsliste (bei Teilnahme per Video ...mehr

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§ 32 Abwicklung / 9. Beendigungsmodalität

Rz. 172 Der Grund, der zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geführt hat, ist regelmäßig nur auf Verlangen des Arbeitnehmers in ein Zeugnis aufzunehmen (vgl. LAG Hamm v. 17.6.1999 – 4 Sa 309/98, juris). Unter Beendigungsgrund ist die Tatsache zu verstehen, aufgrund derer ein Arbeitsverhältnis aufgelöst wurde; er gibt Antwort auf die Frage, "warum" eine Partei gekündigt hat...mehr

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§ 16 Vertragstypen / a) Vorstand als Vertretungsorgan der AG

Rz. 555 Vertreten wird die AG durch den Vorstand. Im Gegensatz zur GmbH ist der Vorstand einer AG das – weitgehend unabhängige – Geschäftsführungs- und Vertretungsorgan der AG.mehr

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§ 27 Aufhebungsvertrag, Abw... / aa) Vorziehen des rechtlichen Endes

Rz. 168 Kein echter Abfindungspoker findet bei Geschäftsführern (siehe aber zur neuen Entwicklung nachfolgend sogleich Rdn 170) und Vorstandsmitgliedern (vgl. zur Besteuerung von Abfindungszahlungen an Vorstandsmitglieder, die in das Ausland verzogen sind, Binnewies/Wimmer, AG 2017, 271) statt, da es bei diesen i.d.R. lediglich durch Vorziehen des rechtlichen Endes um das Um...mehr

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§ 16 Vertragstypen / b) Nebenpflichten

Rz. 1470 Als Nebenpflichten obliegen dem Außendienstmitarbeiter wie dem Handelsvertreter ausgeprägte Interessenwahrnehmungs- und Sorgfaltspflichten. Zu ihnen gehören umfassende Berichts- und Informationspflichten (Küstner/Thume/Castelletti, HdB-VertR, Bd. III, Kap. 3 Rn 8 ff.). Die angestellte Vertriebskraft muss ihrem Arbeitgeber alles mitteilen, was für diesen von Interess...mehr

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§ 43 Mitbestimmung des Betr... / b) Schriftführer und Geschäftsordnung

Rz. 424 Es muss ein Schriftführer bestellt werden, der die Protokollführung in der Betriebsratssitzung übernimmt. Es muss geregelt werden, wann und wie der Betriebsrat für Geschäftsleitung und Mitarbeiter erreichbar ist (z.B. Postfach, Briefkasten, Sekretärin des Betriebsrates, Büro des Betriebsratsvorsitzenden), wie die Büroorganisation ausgestaltet wird, wer bei Abwesenhei...mehr

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§ 16 Vertragstypen / III. Sozialversicherungsrecht

Rz. 389 Vor Abschluss des Geschäftsführer-Dienstvertrages ist jeweils zu prüfen, ob der GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig in der ist (vgl. ausführlich Haase, GmbHR 2022, 1225 ff. m.w.N.; kritisch zur Rspr. des BGH,...mehr

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§ 16 Vertragstypen / d) Anwendbarkeit des AGG für Vorstandsverträge – Altersdiskriminierung und Geschlechtsneutralität

Rz. 597 Gem. § 6 Abs. 3 AGG fallen auch Vorstände entsprechend unter den Anwendungs-/Schutzbereich des AGG , soweit es die Bedingungen für den Zugang zur Erwerbstätigkeit sowie den beruflichen Aufstieg betrifft. Rz. 598 Ob diese beschränkte Anwendung des AGG – lediglich auf den Zugang und den Aufstieg – europarechtskonform ist, muss nach der Danosa-Entscheidung des EuGH (vgl. ...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.5 Gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Einrichtungen sowie deren Zusammenschlüsse (§ 12 Abs. 2 Nr. 8 UStG)

Tz. 226 Stand: EL 133 – ET: 08/2023 § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a UStG (Anhang 5) begünstigt nur die Leistungen von Körperschaften. Gemeint sind Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. Körperschaftsteuergesetzes, die gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke i. S. d. §§ 51–68 AO (Anhang 1b) verfolgen. Begünstigt sind auch die unentgeltlichen Wer...mehr

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§ 16 Vertragstypen / (4) Besonderheiten für die (Weiter-) Beschäftigung bzw. den Schadensersatzanspruch des Geschäftsführers nach Abberufung

Rz. 319 Für die Praxis sehr relevant ist die Frage, ob ein abberufener Geschäftsführer, bei dem kein sog. ruhendes Anstellungsverhältnisses besteht, welches nach der Abberufung aufleben könnte, und keine vertragliche Beschäftigungsvereinbarung für den Fall der Abberufung getroffen ist, verpflichtet ist, für die restliche Dauer seines Geschäftsführervertragsverhältnisses bis ...mehr

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§ 16 Vertragstypen / 9. Vergütung (einschließlich Herabsetzung) und Nebenleistungen für den Geschäftsführer – Ausgleich für Führung der Geschäfte, Verantwortung und Haftung

Rz. 352 Die Vergütung und die Nebenleistungen der GmbH für den Geschäftsführer stellen den Ausgleich für die Erfüllung der Pflichten des Geschäftsführers dar. Das "Gesamt-Vergütungs-Package" (Total Compensation) hat auch zu berücksichtigen, dass der Geschäftsführer gem. § 14 Abs. 1 Nr. 1 KSchG grundsätzlich keinen Kündigungsschutz (s. aber zu den neuen Tendenzen oben Rdn 237...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Geschäftsführung ohne Auftrag

Obwohl § 677 BGB einen gesetzlichen Vergütungsanspruch gewährt, erkannte die Rechtsprechung eine Vergütung bei beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführern nur an, wenn eine vorherige, wirksame, klare und eindeutige Vereinbarung vorlag. Entsprechendes galt für andere gesetzliche Ansprüche.[1] Dagegen hat der BFH[2] zu Ansprüchen aus den §§ 951, 812 BGB unter Aufgabe der ge...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Gesetzliche Ansprüche

Bei beherrschenden Gesellschaftern muss die Gegenleistung für eine Leistung an die Gesellschaft zur Vermeidung einer verdeckten Gewinnausschüttung im Vorhinein klar und eindeutig bestimmt sein, da der Gesellschafter die Wahl hat, seiner Gesellschaft auf schuld- oder gesellschaftsrechtlicher Basis gegenüberzutreten. Entstehen jedoch im Rahmen einer vorherig klar und eindeutig...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.2.1 Beherrschung durch Verfügung über die Stimmrechte

Rz. 128 Die Stellung eines beherrschenden Gesellschafters liegt vor, wenn der Gesellschafter aufgrund seiner Gesellschafterposition den Abschluss des Geschäftes, dessen Beurteilung als verdeckte Gewinnausschüttung infrage steht, erzwingen kann. Maßgebend ist somit, ob der Gesellschafter aufgrund der aus seiner Gesellschafterposition fließenden Stimmrechte den entscheidenden ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.1 Das Körperschaftsteuersubjekt als Leistender der verdeckten Gewinnausschüttung

Rz. 46 Da die verdeckte Gewinnausschüttung definiert wird als Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung im Interesse des Gesellschafters in schuldrechtlicher Form, ist als Leistender einer verdeckten Gewinnausschüttung jedes KSt-Subjekt geeignet, das in schuldrechtlicher Form handeln kann und das mitgliedschaftsrechtliche Beziehungen zu anderen Personen (Anteilsin...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG Anhan... / 3.4.5.3.6 Gesetzliche Ansprüche

Rz. 171 Nach der Rechtsprechung[1] ist auch bei gesetzlichen Ansprüchen[2] eine vorherige, klare und eindeutige Vereinbarung erforderlich, weil es trotz des zivilrechtlichen Bestehens der Ansprüche in der Hand von Gesellschaft und Gesellschafter liege zu entscheiden, ob eine Beziehung zwischen ihnen schuldrechtlicher Art sein soll. Nur wenn dies der Fall ist, müssen Ansprüch...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Angemessenheit der Gewinnverteilung

Die Komplementär-GmbH muss angemessen an dem Gewinn der KG beteiligt sein. Hierbei ist zu unterscheiden, ob die GmbH vermögensmäßig an der KG beteiligt ist oder nicht. Ist die Komplementär-GmbH vermögensmäßig an der KG beteiligt, besteht der ihr zuzurechnende Gewinn aus zwei Komponenten. Ihr ist ein Vorweggewinn als Vergütung für die Geschäftsführung und die Haftungsübernahme...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / KGaA

Literatur: Mahlow, DB 2003, 1540; Kollruss, INF 2003, 347; Hageböke/Koetz, DStR 2006, 293 Die KGaA ist eine Kapitalgesellschaft und kann als solche grundsätzlich eine verdeckte Gewinnausschüttung vornehmen. Allerdings ist zu unterscheiden zwischen der mitunternehmerähnlichen Stellung des persönlich haftenden Gesellschafters und der aktionärsähnlichen Stellung der Kommanditakt...mehr

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Anhang zu § 8: ABC der verd... / Handlung der Körperschaft

Literatur: Kohlhepp, DB 2007, 2446 Eine verdeckte Gewinnausschüttung liegt nur vor, wenn die Vermögensminderung oder verhinderte Vermögensmehrung auf einer der Körperschaft zurechenbaren Handlung beruht. Der Körperschaft zuzurechnen sind die Handlungen ihrer Organe, also insbesondere des Geschäftsführers. Es ist dabei ohne Bedeutung, ob es sich um einen Fremd- oder einen Gese...mehr