Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Kommentar aus Haufe Finance Office Premium
Frotscher/Geurts, EStG § 34... / 3 Persönlicher und sachlicher Geltungsbereich

Rz. 9 § 34b EStG gilt grundsätzlich im Rahmen der unbeschränkten und der beschr. Steuerpflicht. Bei natürlichen Personen ist es gleichgültig, ob sie die entsprechenden Einkünfte als Einzelunternehmer oder als Mitunternehmer erzielen. Ausreichend ist auch eine Bewirtschaftung des Forstbetriebs als Pächter oder Nießbraucher, sofern dem Pächter oder Nießbraucher das uneingeschr...mehr

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ICV Ideenwerkstatt Dream-Ca... / 6.1 Phase 1: Produkt-Hersteller

Das Engagement und der Wille, einem Freund zu helfen, für ihn eine Lösung zu finden, um Prozesse besser, leichter ablaufen zu lassen: Diese Gründerphilosophie, wird im Unternehmen Heidolph Instruments auch heute noch gelebt. Abb. 29: Heidolph-Website mit Leistungsversprechen und Hinweis auf Partner Abb. 30: Heidolph-Leistungspakete Beispiel: Heidolph Instruments GmbH und Co. KG...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.2 Mitarbeitender Gesellschafter

Rz. 111 Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und die Offene Handelsgesellschaft führen i. d. R. nicht zu einer versicherungspflichtigen Beschäftigung des mitarbeitenden Gesellschafters in der Gesellschaft (BSG, Urteil v. 26.5.1966, 2 RU 178/64). Bei einer Kommanditgesellschaft wird der Komplementär dann nicht versicherungspflichtig, wenn er persönlich haftet (BSG, Urteil v. ...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.4 Vorstandsmitglieder

Rz. 116 Für Vorstandsmitglieder einer Aktiengesellschaft gilt: Auch "Dienste höherer Art" (vgl. hierzu Rz. 48, 81, 89, 97) können im Rahmen einer Beschäftigung geleistet werden, wenn sie fremdbestimmt (vgl. hierzu Rz. 24, 48, 59, 81, 89, 92, 97, 122, 176) bleiben, weil sie in einer von anderer Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebes aufgehen (BSG, Urteil v. 17.12.2014, B 12...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.3 Fremdgeschäftsführer

Rz. 113 Die allgemeinen Grundsätze sind auch bei Organen juristischer Personen anzuwenden (BSG, Urteil v. 18.12.2001, B 12 KR 10/01 R ), gelten mithin auch hinsichtlich der Frage, ob ein Fremdgeschäftsführer abhängig beschäftigt ist. Die Organstellung in einer juristischen Person schließt für sich allein die Versicherungspflicht nicht aus (LSG Baden-Württemberg, Urteil v. 10....mehr

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Weilbach, GrEStG § 13 Steue... / 2 Allgemeines

Rz. 2 § 43 AO enthält keine spezifischen Regelungen zur Steuerschuldnerschaft, sondern bildet nur einen entsprechenden allgemeingesetzlichen Rahmen und verweist auf die jeweiligen Einzelsteuergesetze. Die Vorschrift des § 13 GrEStG füllt diesen Rahmen für den Bereich der Grunderwerbsteuer aus und bestimmt, wer Schuldner der Grunderwerbsteuer ist. Generell ist dies auch bei d...mehr

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Jansen, SGB IV § 7 Beschäft... / 1.1.8.1. Gesellschafter-Geschäftsführer

Rz. 86 Gestaltungen der Gesellschaftsrechts- bzw. Gesellschaftsvertragsrechtslage geben die Abwägungsentscheidung zum sozialversicherungsrechtlichen Status nicht i. S.e. strikten Parallelwertung zwingend vor, sondern haben lediglich Indizfunktion (BSG, Urteil v. 11.11.2015, B 12 KR 13/14 R ). Konstituierend für die Arbeitnehmereigenschaft ist die persönliche Abhängigkeit vom ...mehr

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Weilbach, GrEStG § 18 Anzei... / 2 Muster der Veräußerungsanzeigen, Beistandspflichten

Rz. 2 Gerichte, Behörden und Notare haben dem zuständigen Finanzamt Anzeige nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu erstatten. Rz. 3 Auf der Grundlage dieses Musters wird ein Vordrucksatz hergestellt, wovon je eine Durchschrift bestimmt ist für das nach §§ 19, 20 AO für den Erwerber zuständige Finanzamt, das nach §§ 19, 20 AO für den Veräußerer zuständige Finanzamt, das Lagefi...mehr

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Einstweiliger Rechtsschutz ... / 1 Grundsätzliches zu Arrest und einstweiliger Verfügung

Der Arrest dient zur Sicherung der Zwangsvollstreckung in das bewegliche oder unbewegliche Vermögen des Schuldners wegen einer Geldforderung, z. B. zur Sicherung von Rückforderungsansprüchen wegen Gehaltsüberzahlungen oder zur Sicherung von Schadensersatzansprüchen gegen den Arbeitnehmer bzw. von Ansprüchen auf Arbeitslohn gegen den Arbeitgeber. Unterschieden wird dabei zwisc...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Geschäftsführerhaftung: Überwachungsverschulden, eigenes Unvermögen

Leitsatz Der Geschäftsführer einer GmbH kann sich gegenüber der Haftungsinanspruchnahme nicht darauf berufen, dass er aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten nicht in der Lage gewesen sei, den Aufgaben eines Geschäftsführers nachzukommen. Wer den Anforderungen an einen gewissenhaften Geschäftsführer nicht entsprechen kann, muss von der Übernahme der Geschäftsführung absehen...mehr

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§ 2 Überblick über beA, Ges... / 2. Gesellschafts-beA (GePo) seit 1.8.2022

Rz. 19 Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtberatenden Berufe führte der Gesetzgeber zum 1.8.2022 das beA für Berufsausübungsgesellschaften – Gesellschafts-beA ein.[17] Da auch die Steuerberatungsgesellschaft ein Gesellschaftspostfach er...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Bestellung des Verwalters (... / 7.4 Wechsel von Komplementär/Geschäftsführer

Wechsel des persönlich haftenden Komplementärs einer KG Der Komplementär einer Kommanditgesellschaft haftet stets persönlich und unbeschränkt für Verbindlichkeiten der Gesellschaft. In der Praxis versucht man diese Haftung durch einen Wechsel des Komplementärs zu begrenzen. Zu diesem Zweck wird dann eine GmbH gegründet, die künftig als Komplementärin fungiert. Die ursprünglic...mehr

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Abberufung des Verwalters (... / 2.2.1 Erteilte Entlastung

Die Entlastung des Verwalters ist gesetzlich nicht geregelt. Lediglich im Aktienrecht ist in § 120 AktG die vergleichbare Entlastung des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats geregelt. Aus dem Fehlen einer gesetzlichen Regelung im Wohnungseigentumsrecht ergibt sich zunächst, dass der Wohnungseigentumsverwalter keinen gesetzlichen Anspruch auf Entlastung hat. Ein sol...mehr

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Die Einführung des § 38 Abs... / IV. Folgen für die verbleibenden GF

Im Rahmen der Gesetzgebung weitgehend ausgeblendet wurden die Konsequenzen für den oder die verbleibenden GF. Mit der Abberufung des betroffenen GF stellt sich in der Praxis regelmäßig die Frage, wer die bisherigen Aufgaben des betreffenden GF übernimmt. Entstehen eines Tätigkeits- und oft auch Kenntnisvakuums: Da die Geschäftsführung heutzutage – ob ausdrücklich als Ressortz...mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 16 Die Revision hatte Erfolg. Allerdings verneinte das Berufungsgericht zutreffend einen eigenen Anspruch der Firma D. gegen die Beklagten aus Geschäftsführung ohne Auftrag auf Aufwendungsersatz gemäß §§ 677, 683 S. 1 BGB. Rz. 17 Beruht die Verpflichtung des Geschäftsführers auf einem wirksam geschlossenen Vertrag, der die Rechte und Pflichten des Geschäftsführers und insb...mehr

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§ 11 Fahrbahnverschmutzungen / b) Die rechtliche Beurteilung

Rz. 5 Das Berufungsgericht bejahte einen Anspruch der Klägerin gegen die Beklagte aus § 7 StVG, § 823 Abs. 2 BGB i.V.m. § 31 Abs. 2 StVZO, § 3 Nr. 1 PflVG. Infolge der – unstreitig – vom Versicherungsnehmer der Beklagten verursachten Eigentumsverletzung habe die Klägerin die Orangen entsorgen müssen. Die Entsorgungskosten seien ein Schaden im Sinne des § 249 BGB. Zu ersetzen...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3. Tatsächliche Geschäftsführung

Tz. 145 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 63 AO (Anhang 1b) stellt noch bestimmte Anforderungen an die tatsächliche Geschäftsführung. Nach § 63 Abs. 1 AO (Anhang 1b) muss die tatsächliche Geschäftsführung der Körperschaft auf die ausschließliche und unmittelbare Erfüllung der steuerbegünstigten Zwecke gerichtet sein und den Bestimmungen entsprechen, die die Satzung über die Vorau...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / III. Satzung und Geschäftsführung

1. Allgemeines Tz. 140 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Steuerbefreiung bzw. Steuerbegünstigung wird nur dann gewährt, wenn alle Voraussetzungen in der Satzung verbindlich festgelegt und die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Vermögensbindung erfüllt sind, § 59 AO (Anhang 1b) und die tatsächliche Geschäftsführung mit dem Satzungsinhalt übereinstimmt (s. § 63 AO, Anhang 1b)...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 8. Geschäftsführung und Vertretung

Im Bereich der Geschäftsführung und Vertretung bleibt es im Grundsatz dabei, dass die Gesellschafter nur gemeinsam zur Führung der Geschäfte und zur Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Jedoch sind mit dem MoPeG zwei wesentliche Änderungen verbunden: Nach § 720 Abs. 3 BGB n.F. sind Beschränkungen der Vertretungsmacht gegenüber...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Stichwortverzeichnis

Bearbeiterin: Dr. Ursula Roth-Caspari Die fetten Zahlen bezeichnen die Paragraphen, die mageren Zahlen die Randziffern. Abbauland Begriff BewG 34 114; BewG 43 6 ff.; BewG 237 78 Abgrenzung zu Substanzabbau durch Dritte BewG 43 9 Abgrenzung zu Umland BewG 43 14 Betrieb der Land- und Forstwirtschaft BewG 234 112 ff. Bewertung BewG 43 18 f. Einzelertragswert BewG 34 27; BewG 43 18; Bew...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 1. Allgemeines

Tz. 140 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Steuerbefreiung bzw. Steuerbegünstigung wird nur dann gewährt, wenn alle Voraussetzungen in der Satzung verbindlich festgelegt und die satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Vermögensbindung erfüllt sind, § 59 AO (Anhang 1b) und die tatsächliche Geschäftsführung mit dem Satzungsinhalt übereinstimmt (s. § 63 AO, Anhang 1b). Aus der Satzu...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 2. Zweckverfolgung, Zweckbindung, Vermögensbindung

Tz. 144 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Zu diesen Problemkreisen s. "Satzung" Tz. 34 ff.mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2.1.1 Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft auf Aktien

Rn 6 Ein Widerspruch der Aktionäre gegen einen Insolvenzplan ist nicht möglich. Der Vorstand entscheidet auch über die Ausübung des Widerspruchsrechts – ebenso wie über jeden anderen Bereich der Geschäftsführung oder Vertretung – allein und ausschließlich. Die Weisungsunabhängigkeit wird in der Insolvenz nicht unterlaufen. Rn 7 Ein Widerspruchsrecht des Vorstands ist für die ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / Gesetzestext

(1) Auch wenn die erforderlichen Mehrheiten nicht erreicht worden sind, gilt die Zustimmung einer Abstimmungsgruppe als erteilt, wennmehr

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Entlastung des Verwalters (... / Zusammenfassung

Überblick Die Entlastung des Verwalters ist gesetzlich nicht geregelt. Im Aktienrecht ist in § 120 AktG die Entlastung des Vorstands und der Mitglieder des Aufsichtsrats geregelt. Auch das Recht der Gesellschaft mit beschränkter Haftung kennt die Entlastung, wie in § 47 Abs. 4 GmbHG zum Ausdruck kommt. Aus dem Fehlen einer gesetzlichen Regelung im Wohnungseigentumsrecht ergi...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3.2 Weiterleitung von Mitteln an inländische Körperschaften des privaten Rechts, die steuerbegünstigt sind

Tz. 118 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die Beschaffung von Mitteln für eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts setzt immer voraus, dass diese selbst steuerbegünstigt ist. Nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG (Anhang 3) und § 3 Nr. 6 GewStG (Anhang 7) muss diese Körperschaft folglich von der Körperschaft- und Gewerbesteuer befreit sein, weil sie nach der Satzung...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2.1 Kapitalgesellschaften

Rn 4 Während zunächst § 293 RegE (= § 247) den ersten Absatz um einen zweiten Satz ergänzt hatte, in dem ausdrücklich klargestellt wurde, dass neben dem für Geschäftsführung und Vertretung zuständigen Organ einer juristischen Person (§ 101) auch die Gesellschafter dieses Widerspruchsrecht ausüben könnten, wenn sich eine Kapitalmehrheit gegen die Annahme des Plans entscheidet...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / 3.4 Eigenwirtschaftliche Zwecke, die schädlichen Charakter haben

Tz. 40 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 55 Abs. 1 AO (Anhang 1b) nennt als eigenwirtschaftliche Zwecke gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke. Eigenwirtschaftliche Interessen können sich z. B. aus der Zielsetzung der steuerbegünstigen Körperschaft (dem steuerbegünstigten Satzungszweck), der tatsächlichen Geschäftsführung (Auftreten der Körperschaft in der Öffentlichkeit und g...mehr

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ZErb 11/2022, Nachlassverbi... / 2 Gründe

II. Die Revision ist begründet. Sie führt zur Aufhebung der Vorentscheidung und zur Zurückverweisung der Sache an das FG zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung (§ 126 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 FGO). Zu Unrecht ist das FG davon ausgegangen, dass in jedem Fall nur die Kosten für das zeitlich zuerst errichtete Grabdenkmal nach § 10 Abs. 5 Nr. 3 S. 1 ErbStG zum Abzug zuzulassen s...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 3.13.1 Die aktuelle Rechtslage

Tz. 77 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Die steuerbegünstigten Zwecken dienende Körperschaft muss ihre Mittel vorbehaltlich der gesetzlichen Vorschrift des § 62 AO (Anhang 1b) grundsätzlich zeitnah für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke verwenden (s. § 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 1 AO, Anhang 1b). In § 62 AO lässt der Gesetzgeber, wie auch bisher, eine Bildung von Rücklagen zu ...mehr

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Reuber, Die Besteuerung der... / 5.3.1 Mittelbeschaffung für steuerbegünstigte Zwecke

Tz. 115 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 § 58 Nr. 1 AO (Anhang 1b) enthält eine Ausnahme vom Gebot der Unmittelbarkeit (s. § 57 AO, Anhang 1b). Nach dieser gesetzlichen Vorschrift ist es für die Steuerbegünstigung einer Körperschaft unschädlich, wenn ihre Betätigung ausschließlich in der Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Kör...mehr

Beitrag aus Reuber, Die Besteuerung der Vereine
Reuber, Die Besteuerung der... / I. Allgemeines

Tz. 1 Stand: EL 129 – ET: 11/2022 Steuerliche Vergünstigungen können nach dem Abschn. "Steuerbegünstigte Zwecke", §§ 51–68 AO (Anhang 1b) grundsätzlich nur von unbeschränkt steuerpflichtigen Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die das KStG (§ 1 KStG, Anhang 3) erfasst, in Anspruch genommen werden. Eine steuerliche Vergünstigung wird für den Personenkrei...mehr

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Stenger/Loose, Bewertungsre... / I. Definition der Bewirtschaftungskosten

Rz. 8 [Autor/Stand] Bewirtschaftungskosten sind nach § 255 BewG die bei ordnungsgemäßer Bewirtschaftung und zulässiger Nutzung marktüblich entstehenden jährlichen Verwaltungskosten, Betriebskosten, Instandhaltungskosten und das Mietausfallwagnis, die nicht durch Umlagen oder sonstige Kostenübernahmen gedeckt sind. Damit entspricht die Regelung den bei der Verabschiedung des ...mehr

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Blersch/Goetsch/Haas, InsO ... / 1.2.2 Personengesellschaften

Rn 10 Bei den Personengesellschaften stehen die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnisse den Gesellschaftern zu (§§ 709, 714 BGB; §§ 114, 125 HGB), sofern sie persönlich unbeschränkt für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft haften.[6] Es besteht das Prinzip der Selbstorganschaft, d.h., die Gesellschafter der Gesellschaft bilden selbst die Handlungsorgane. Daher können ...mehr

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ZErb 11/2022, Praktische Au... / 4. Tod eines Gesellschafters

Für den in der Vermögens- und Unternehmensnachfolge tätigen Berater ist die Rechtsfolge des Todes eines Gesellschafters eine elementare Frage. Gem. § 727 Abs. 1 BGB a.F. wird die Gesellschaft durch den Tod eines Gesellschafters aufgelöst, sofern nicht aus dem Gesellschaftsvertrag sich ein anderes ergibt. Gem. § 723 Abs. 1 Nr. 1 BGB n.F. führt der Tod eines Gesellschafters hing...mehr

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Frotscher/Drüen, GewStG § 1... / 3.2 Ertragshoheit

Rz. 10 Die Ertragshoheit hinsichtlich des vom FA festgesetzten Verspätungszuschlags liegt nach § 14b S. 1 GewStG bei der hebeberechtigten Gemeinde. Keine Bedeutung hat die Regelung wegen der Identität von Verwaltungs- und Ertragshoheit für die Stadtstaaten Berlin und Hamburg sowie für das Bundesland Bremen.[1] Der Hebesatz der Gemeinde ist nach § 14b S. 4 GewStG auf den Vers...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.5.1 Vermögens- und Einkünftebindung während des Bestehens der Kasse

Rz. 84 Die Steuerfreiheit der Pensions-, Sterbe- und Krankenkassen sowie der Unterstützungskassen setzt nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. c KStG voraus, dass die ausschließliche und unmittelbare Verwendung des Vermögens und der Einkünfte der Kasse für die begünstigten Zwecke dauernd gesichert ist. Diese Vermögens- und Einkünftebindung muss durch die Satzung und die tatsächliche ...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.10 Gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Körperschaften (§ 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG)

Rz. 189 Die Steuerbefreiung nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG erfasst alle Rechtsformen, die KSt-Subjekte sind. Die Vorschrift verweist für die Voraussetzungen der Steuerbefreiung auf die §§ 51–68 AO. Nach § 51 Abs. 1 S. 2 AO können alle Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen i. S. d. KStG begünstigt sein. Erfasst werden damit alle Rechtsformen, die § 1 Abs. 1 KS...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.16 Entschädigungs- und Sicherungseinrichtungen der Kredit- und Versicherungswirtschaft (§ 5 Abs. 1 Nr. 16 GewStG)

Rz. 250 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 16 KStG sind KSt-Subjekte steuerbefreit, die von einem Verband der Kreditinstitute getragen werden und nach ihrer Satzung (und, wie sinngemäß ergänzt werden muss, nach ihrer tatsächlichen Geschäftsführung) nach dem Anlegerentschädigungsgesetz v. 16.7.1998[1] ausschließlich den Zweck haben, die Erfüllung der Verpflichtung der Kredit- und Finanzdien...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.6.2 Besteuerung bei Unterhalten eines wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs

Rz. 149 Ein Berufsverband ist nur steuerbefreit, wenn sein Zweck nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb gerichtet ist.[1] Der Zweck des Berufsverbands ergibt sich aus seiner Satzung; er fällt daher nur unter die Steuerbefreiung, wenn er nach seiner Satzung die allgemeine Förderung seiner Mitglieder in dem oben (Rz. 135) umschriebenen Sinn fördert, nicht aber selbs...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.2.1 Hausgeldschuldner

Sollte ein Wohnungseigentümer versuchen, mit eigenen Ansprüchen gegen die Ansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach §§ 387 ff. BGB aufzurechnen, wäre dies zum Scheitern verurteilt, denn nach gesicherter Rechtsprechung kann ein Wohnungseigentümer gegenüber Hausgeldansprüchen grundsätzlich nicht aufrechnen.[1] Diese Beschränkung wird etwa aus dem Umstand hergeleite...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.3.4.2 Geschäftsplan

Rz. 62 Nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b KStG muss der Geschäftsplan der Kasse sicherstellen, dass der Betrieb der Kasse eine soziale Einrichtung darstellt. Der Geschäftsplan ist ein Begriff aus dem Versicherungsaufsichtsrecht. Zur Aufstellung des Geschäftsplans sind nach § 5 Abs. 2 VAG Unternehmen verpflichtet, die der Versicherungsaufsicht unterliegen, d. h. Kassen, die dem ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 2.4.4.2 Steuerliche Besonderheiten bei dem Träger

Rz. 119 Zuwendungen des Trägers an die Pensions- oder Unterstützungskasse sind grundsätzlich als Betriebsausgaben zu behandeln.[1] Nicht erforderlich für die Abzugsfähigkeit der Zuwendungen ist, dass die Pensionskasse ihren Sitz oder ihre Geschäftsführung im Geltungsbereich des KStG hat. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Zuwendungen in der in den §§ 4c, 4d EStG bezeich...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Veränderung zu ... / 4 Vorsicht vor Volldampf: Mitnehmen statt abhängen

Wer den Change ausruft, hat den Nutzen dafür direkt vor Augen. Aus Sicht einer Geschäftsführung ist ganz klar, wo die Reise hingehen muss. Immerhin steckt i. d. R. einiges an geistiger Vorarbeit, Reflexion oder Austausch mit anderen Managerkollegen dahinter. Der Leuchtturm der Veränderung ist klar. Die Begeisterung ist da. Und es gibt das Gefühl, gerne den Schalter sofort um...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Veränderung zu ... / 1 Aktuell wie nie zuvor – doch Vorsicht vor Aktionismus

"Bei uns hat die Geschäftsführung Nachhaltigkeit mit Priorität 1 ausgerufen. Seitdem sind wir alle in hellem Aufruhr". So berichtet es eine Mitarbeiterin aus einem Bildungsunternehmen. Ganz typisch, lange passiert nichts, plötzlich herrscht Aktionismus. Auslöser dafür können die Erwartungen von Kunden sein oder gesetzliche Anforderungen, wie etwa das anstehende Lieferkettens...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 1 Messverfahren / b) Haftung durch den Versender

Rz. 1820 Kommt es bei Ladungen, die durch den Versender auf den Lastwagen verbracht wurden zu einem Schaden, weil sie nicht richtig gesichert wurden, so haftet nach § 412 HGB prinzipiell der Verlader. Doch auch hier gilt Vorsicht! Rz. 1821 Denn nach dem Gesetz sind alle am Verladevorgang Beteiligten für die Ladungssicherung verantwortlich. Um keine Mitschuld zu erhalten, darf...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Veränderung zu ... / 6 Wo soll die Reise hingehen? Nachhaltigkeitskriterien definieren

CO2-neutrale Reisen, Investitionen in Klimaschutzprojekte, Plastik vermeiden, erneuerbare Energien? Was genau soll Nachhaltigkeit im Unternehmen umfassen? Wen und was muss bzw. soll es betreffen? Die Beantwortung dieser Frage ist am Anfang ein zentraler Schritt für ein Unternehmen. Jedes Unternehmen muss diese individuell für sich selbst beantworten. Es gilt, ein gemeinsames ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Nachhaltige Veränderung zu ... / 2 Hochrisikogebiet: Wenn Nachhaltigkeit nur ein Feigenblatt ist

Klassischerweise rufen Vorstände bzw. Geschäftsführungen betriebliche Veränderungsprozesse aus und treiben diese voran. So auch beim Thema Nachhaltigkeit bzw. Corporate Sustainability.[1] Und da gibt es aus Change-Sicht eine wichtige Regel. Solange es auf dieser Ebene keinen wirklichen Treiber und Promotor für den Wandel gibt, geht einem Change-Prozess schnell die Luft aus. ...mehr

Beitrag aus Haufe Sustainability Office
Geschäftsmodelle mittelstän... / 2 Die Energiewende in Verbindung mit dem Ukrainekrieg erfordert kurzfristige operative und langfristige strategische Lösungen

Abb. 2: Operative und strategische Lösungsansätze Wie in Abbildung 2 dargestellt, ist es unerlässlich zwischen operativen und strategischen Lösungen zu unterscheiden. Gerade bei den operativen Maßnahmen ist eine konsequente und schnelle Identifizierung der potenziellen Maßnahmen zur Senkung der Kosten sowie zur Sicherung der Liquidität überlebensnotwendig. Hierzu sind die Maß...mehr

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§ 9 Testamentsvollstreckung / 1. Muster: Beschluss über die Entlassung

Rz. 79 Muster 9.25: Beschluss über die Entlassung Muster 9.25: Beschluss über die Entlassung _________________________ VI _________________________ Amtsgericht – Nachlassgericht – Beschluss Der Testamentsvollstrecker _________________________, _________________________, wird aus seinem Amt entlassen. Gründe: Nach § 2227 BGB kann der Testamentsvollstrecker auf Antrag eines Beteilig...mehr