Fachbeiträge & Kommentare zu Geschäftsführung

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 5.4.3.3 Inlandsumwandlungen mit und ohne Auslandsbezug

Tz. 99 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Inl-Umwandlungen (ohne ausl BV) können auch nach Inkrafftreten des SEStEG in aller Regel ohne Gewinnrealisierung zum Bw erfolgen und zwar auch dann, wenn neben unbeschr stpfl auch beschr stpfl Gesellschafter beteiligt sind (s Tz 82). GlA s Hagemann/Jakob/Ropohl/Viebrock (NWB Sonderheft 1/2007, 20). Tz. 100 Stand: EL 104 – ET: 12/2021 Nitzschke...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerblichkeit einer Arztpraxis durch Aufnahme einer neuen Gesellschafterin und Verwirkung eines Anspruchs auf Gewerbesteuerfestsetzung

Leitsatz Für den Fall, dass eine ärztliche Gemeinschaftspraxis einen Arzt als weiteren Gesellschafter aufnimmt, der an einem neuen Standort eine (Neben-)Betriebsstätte betreibt, hier auch Behandlungsverträge mit Patienten abschließt und diese selbstständig behandelt, erzielt diese gem. § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG insgesamt gewerbliche Einkünfte, wenn der neue Gesellschafter weder...mehr

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§ 8 §§ 84, 84a, 84b, 84c, 8... / 1. Gesetzestext

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§ 8 §§ 84, 84a, 84b, 84c, 8... / V. Business-Judgement-Rule

Rz. 18 Tatsächlich neu ist die ausdrückliche Regelung einer an das Aktienrecht angelehnten und von dort bekannten, US-amerikanisch inspirierten sog. Business-Judgement-Rule für die Stiftungsorganmitglieder in § 84a Abs. 2 S. 2 BGB n.F. Mit Blick auf die Praxis wird man sagen dürfen, dass die Business-Judgement-Rule allgemeinen haftungsrechtlichen Rechtsgrundsätzen entspricht...mehr

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§ 6 §§ 83, 83a BGB n.F. – S... / III. Anmerkungen und Hinweise

Rz. 14 Als Sitz der Stiftung [24] gilt nach herrschender Meinung zum aktuell noch geltenden Recht der Ort, an welchem die Verwaltung der Stiftung geführt wird (Verwaltungssitz) oder, wie es die Gesetzesbegründung ausführt, der Ort, "an dem schwerpunktmäßig die Geschäftsführungsorgane der Stiftung tätig sind". Das lässt in der Praxis ggf. Ausnahmen zu, die im Einzelfall sinnvo...mehr

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§ 8 §§ 84, 84a, 84b, 84c, 8... / 2. Begründung

Rz. 2 Begründung Regierungsentwurf Zitat Zu § 84 BGB-neu (Stiftungsorgane) Die Rechtsstellung der Stiftungsorgane wird bisher in § 86 BGB durch zahlreiche Verweisungen ins Vereinsrecht geregelt, die teilweise zu nicht einfach verständlichen Verweisungsketten führen. Die Organverfassung der Stiftung soll künftig umfassender eigenständig im Stiftungsrecht geregelt werden und auf ...mehr

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§ 8 §§ 84, 84a, 84b, 84c, 8... / 2. Begründung

Rz. 9 Begründung Regierungsentwurf Zitat Zu § 84c BGB-neu (Notmaßnahmen bei fehlenden Organmitgliedern) Mit § 84c BGB-neu soll für Stiftungen eine eigenständige Regelung für die Notmaßnahmen bei fehlenden Vorstandsmitgliedern und Mitgliedern anderer Stiftungsorgane getroffen werden. Die Regelung ersetzt in Bezug auf die Notmaßnahmen beim Fehlen von Vorstandsmitgliedern die Verw...mehr

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Anhang 1: Synopse – Neues und altes Stiftungsrecht im BGB

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§ 14 Aus der Praxis für die... / II. Stiftungsreife

Rz. 11 Der ambitionierte Berater wird sich bei der rechtsfähigen Stiftung zudem davon überzeugen, dass der Stifter die notwendige Stiftungsreife mitbringt. Es ist inzwischen allgemein anerkannt, dass es Aufgabe des Beraters ist, im Zusammenhang mit der Errichtung einer rechtsfähigen Stiftung bei dem Stifter auf diese Stiftungsreife hinzuwirken und eventuellen Missverständnis...mehr

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§ 8 §§ 84, 84a, 84b, 84c, 8... / 2. Begründung

Rz. 4 Begründung Regierungsentwurf Zitat Zu § 84a BGB-neu (Rechte und Pflichten der Organmitglieder) § 84a BGB-neu regelt das Innenverhältnis zwischen der Stiftung und dem Mitglied eines Stiftungsorgans. Die Vorschrift ersetzt hinsichtlich der Mitglieder des Vorstands den bisherigen § 86 Satz 1 BGB, der die vereinsrechtliche Vorschrift des § 27 Absatz 3 BGB für anwendbar erklär...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Beteiligung minderjähriger Kinder an einer Zahnarztpraxis in Form einer Innengesellschaft

Leitsatz 1. Ein zwischen dem Angehörigen eines freien Berufs und seinem minderjährigen Kind zivilrechtlich wirksam geschlossenes, als stille Gesellschaft bezeichnetes Gesellschaftsverhältnis führt – da es an einem Handelsgewerbe i.S. des § 230 HGB fehlt – zur Entstehung einer Innengesellschaft bürgerlichen Rechts, die einer stillen Gesellschaft einkommensteuerlich gleichsteh...mehr

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Die GmbH-Gesellschafterliste: Keine Neunummerierung bei Anteilsübertragungen

Zusammenfassung Für die Gesellschafterlisten von GmbHs gelten strenge formelle Voraussetzungen. Diese müssen eingehalten werden, um Beanstandungen des Registergerichts zu vermeiden. Zum Sachverhalt Der vom OLG Oldenburg entschiedene Fall betraf die Gestaltung einer Gesellschafterliste bei einer GmbH. Diese GmbH hatte zunächst zwei Gesellschafter. Diese übertrugen im später jew...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / (2) Die Regelgebühr beim durchschnittlichen Fall

Rz. 319 Der durchschnittliche Fall einer Inkassodienstleistung ist durch die automatisierte und standardisierte Aktenanlage aufgrund einer elektronischen Datenübermittlung, in der Regel via Schnittstelle, eine Schlüssigkeitsprüfung auf abstrakt-genereller Ebene, einen oder mehrere Kommunikationsversuche mit dem Schuldner auf schriftlicher, elektronischer oder fernmündlicher ...mehr

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Abkürzungsverzeichnis

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / A. Die Entstehung und Entwicklung der Inkassodienstleister

Rz. 1 Das Wort Inkasso entstammt der italienischen Sprache[1] und bedeutet das Einziehen von fälligen Forderungen – vor allem bei Wechseln, Schecks, Wertpapieren und Rechnungen – durch Dritte, die für das Inkasso eine Vergütung (Inkasso-Provision) erhalten.[2] Es ist als solches zunächst neutral und besagt nichts darüber, wer das Einziehen der Forderungen übernimmt. Rz. 2 Der...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / aa) Die Fragestellung

Rz. 117 Ist der Verzug eingetreten oder liegt eine unerlaubte Handlung vor, ist der Schuldner nach den vorstehenden Ausführungen zum Ersatz des Schadens nach den §§ 280, 286, 849 BGB i.V.m. §§ 249 ff. BGB verpflichtet. Es steht dann fest, dass eine Pflichtverletzung des Schuldners durch die Nichtleistung auf eine fällige Geldschuld vorliegt. Entfaltet der Gläubiger nach diese...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 2 Auftraggeber

Rz. 4 Der Begriff Auftraggeber ist in § 98 GWB legal definiert. Dies sind öffentliche Auftraggeber i. S. v. § 99 GWB, Sektorenauftraggeber i. S. v. § 100 GWB und Konzessionsgeber i. S. v. § 101 GWB. Alle 3 Gruppen von Auftraggebern können von der Vergabe ausgeschlossen werden. Öffentliche Auftraggeber können öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisiert sein.[1] Die ...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 3.5.3 Mitglieder des Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgans

Die Mitglieder des Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgans werden gesetzlich verpflichtet, für die Einhaltung des Berufsrechts in der Berufsausübungsgesellschaft zu sorgen.[1] Die berufsfremden Mitglieder des Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgans, die keine Gesellschafter sind, werden gem. § 55b Abs. 5 i. V. m. § 51 Abs. 1 StBerG n. F. ebenfalls zur Beachtung der Berufspflich...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung des Berufsrecht... / 3.1 Anforderungen an die Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane

3.1.1 Anforderungen an berufliche Qualifikation Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans einer anerkannten Berufsausübungsgesellschaft können Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Angehörige eines der in § 50 Abs. 1 Satz 1 StBerG n. F. genannten Berufe sein.[1] D. h., dass nicht nur der zulässige Gesellschafterkreis auf Angehörige weiterer Berufe[2] ausgewei...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 3.1.1 Anforderungen an berufliche Qualifikation

Mitglieder des Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans einer anerkannten Berufsausübungsgesellschaft können Steuerberater, Steuerbevollmächtigte oder Angehörige eines der in § 50 Abs. 1 Satz 1 StBerG n. F. genannten Berufe sein.[1] D. h., dass nicht nur der zulässige Gesellschafterkreis auf Angehörige weiterer Berufe[2] ausgeweitet wird, sondern dementsprechend auch der Krei...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Werbungskosten

Rz. 30 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Ebenso wie Schadensersatzleistungen des ArbG an den ArbN, zu denen er gesetzlich verpflichtet ist, zu > Betriebsausgaben führen können, sind derartige Schadensersatzleistungen des ArbN an den ArbG > Werbungskosten , soweit sie so gut wie ausschließlich beruflich veranlasst sind und § 12 Nr 1 Satz 2 EStG dem Abzug nicht entgegensteht (BFH 124,...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Aufsichtsrat

Rz. 1 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 Vergütungen an Mitglieder des Aufsichtsrats (AR) sind idR > Einkünfte aus selbständiger Arbeit (§ 18 Abs 1 Nr 3 EStG); ausnahmsweise kann es sich bei Beamten, die von ihrem Dienstherrn in ein Aufsichtsgremium entsandt werden, auch um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit handeln (> Rz 6). Rz. 2 Stand: EL 128 – ET: 11/2021 AR-Mitglieder iSd § ...mehr

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Neuregelung des Berufsrecht... / 3.1.2 Anzahl der vertretungsberechtigten Steuerberater und Steuerbevollmächtigten

Dem Geschäftsführungsorgan der Berufsausübungsgesellschaft müssen Steuerberater und Steuerbevollmächtigte in vertretungsberechtigter Zahl angehören.[1] D. h., es muss die Möglichkeit bestehen, dass die Gesellschaft allein durch Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte vertreten werden kann. Es reicht also aus, wenn mindestens einem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten d...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung des Berufsrecht... / 3.2 Prokura

Auf Prokuristen sind die in § 55b Abs. 1 StBerG n. F. festgelegten Anforderungen an die berufliche Qualifikation der Mitglieder des Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgans entsprechend anzuwenden.[1] Die bisher in § 25 Abs. 4 Satz 2 BOStB vorgesehene Möglichkeit, in Ausnahmefällen Personen, die nicht über die für ein Geschäftsführungsorgan erforderliche berufliche Qualifikati...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Neuregelung des Berufsrecht... / 3.7 Pflicht zur Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft

Berufsausübungsgesellschaften, die der Ausübung des Berufs des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten dienen, bedürfen grundsätzlich der Anerkennung durch die Steuerberaterkammer, in deren Kammerbezirk die Berufsausübungsgesellschaft ihren Sitz hat.[1] Eine Ausnahme von dem grundsätzlichen Anerkennungserfordernis besteht gem. § 53 Abs. 1 Satz 2 StBerG n. F. für Personenge...mehr

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§ 6 Vertretung des Betriebs... / B. Der angefochtene Betriebsrat als Mandant

Rz. 14 Es gibt Betriebsratswahlen, bei denen gegen unwesentliche Vorschriften verstoßen wird. Diese Wahlen sind nach § 19 Abs. 1 BetrVG nicht anfechtbar. Dann gibt es Wahlen, bei denen gegen wesentliche Wahlvorschriften verstoßen wird, wodurch das Wahlergebnis jedoch nicht geändert oder beeinflusst werden kann. Auch diese Wahlen sind nicht anfechtbar. Wahlen, bei denen gegen...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / V. Geschäftsführung

1. Pflichten der Geschäftsführer Rz. 128 Der Director hat die Ziele der Gesellschaft zu fördern; er muss dabei stets im Interesse der Gesamtheit der Gesellschafter, der Gesellschaft und ihrer Mitarbeiter handeln. Auch das Wohl der Gesellschaft und der Schutz der Umwelt sind stets zu beachten, Section 166 (1) CA. Es sind die Anwendung angemessener Sorgfalt und eine unabhängige...mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / III. Geschäftsführung

1. Aufgaben und Befugnisse der directors und officers Rz. 119 Das board of directors hat nach der gesetzlichen Grundkonzeption die umfassende Alleinzuständigkeit, über alle Angelegenheiten der Gesellschaft zu entscheiden. So ist das board of directors u.a. zuständig für die allgemeine Geschäftspolitik, einschließlich der Finanzplanung, die Bestellung, Überwachung und Abberufu...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / III. Geschäftsführung

1. Aufgaben der Geschäftsführung Rz. 97 Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft und vertritt diese nach außen. Außerdem ist er verantwortlich für die Führung der Geschäftsbücher und die interne Aufsicht. 2. Rücktrittsmöglichkeit Rz. 98 Der Geschäftsführer hat ein Recht zum jederzeitigen Rücktritt. Für die Wirksamkeit des Rücktritts ist die Abgabe einer entsprec...mehr

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England und Wales1 England ... / III. Geschäftsführung

1. Rechte und Pflichten des Geschäftsführers a) Gewaltenteilung zwischen Geschäftsführern und Gesellschaftern Rz. 428 Grundsätzlich besitzen die Geschäftsführer eine umfassende Geschäftsführungsbefugnis (Table A, Art. 3 und 4). Dieses Verständnis ist aus dem Fallrecht heraus entstanden. Nach dem Trennungsprinzip haben die englischen Gerichte den Grundsatz entwickelt, dass bei ...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / 1. Aufgaben der Geschäftsführung

Rz. 97 Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft und vertritt diese nach außen. Außerdem ist er verantwortlich für die Führung der Geschäftsbücher und die interne Aufsicht.mehr

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Niederlande1 Wir danken Fra... / III. Geschäftsführung

1. Rechte und Pflichten des Geschäftsführers Rz. 187 Gemäß Art. 2:239 Abs. 1 NL-BGB leiten die Geschäftsführer die Gesellschaft. Die Aufgabe zur Führung der Gesellschaft wird im Prinzip von der Gesamtgeschäftsführung wahrgenommen, wobei jeder einzelne Geschäftsführer seine Verantwortung zu tragen hat. Diese Befugnis wird beschränkt durch das Gesetz, den Unternehmensgegenstand...mehr

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Australien1 Der Autor dankt... / III. Geschäftsführung

1. Rechte und Pflichten des Geschäftsführers Rz. 85 Die Directors unterliegen einer Treuepflicht, die ihnen gebietet, im Interesse der Gesellschaft zu handeln, sowie spezifischen Sorgfaltspflichten. Diese beinhalten nach dem Corporations Act und den Rechtsgrundsätzen des Common Law die folgenden Pflichten:[89]mehr

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England und Wales1 England ... / IV. Vertretung und Geschäftsführung der Gesellschaft

1. Bestand und Umfang der Vertretungsmacht des Geschäftsführers a) Umfassende Vertretungsmacht und Einschränkungen der Vertretungsmacht Rz. 450 Die Vertretungsmacht eines Geschäftsführers setzt nach allgemeinen Regelungen des englischen Vertretungsrechts (agency) voraus, dass der Vertreter vom Vertretenen zu Vertretung autorisiert wurde. Der Umfang der Vertretungsmacht eines G...mehr

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Luxemburg1 Der Länderbeitra... / III. Geschäftsführung

1. Rechte und Pflichten der Geschäftsführer Rz. 83 Abgesehen von einer gegenteiligen Bestimmung in der Satzung darf jeder Geschäftsführer alle Handlungen vornehmen, die notwendig oder nützlich für die Erfüllung des Zwecks der Gesellschaft sind, mit Ausnahme derer, welche den Beschlüssen der Gesellschafter vorbehalten sind. Außerdem vertritt jeder Geschäftsführer die Gesellsch...mehr

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Spanien1 Die Autoren bedank... / III. Geschäftsführung

1. Rechte und Pflichten des Geschäftsführers Rz. 256 Das Verwaltungsorgan übt sämtliche Befugnisse der Geschäftsführung der Gesellschaft aus; es vertritt diese.[96] Das Amt des Geschäftsführers ist unentgeltlich, es sei denn, die Satzung bestimmt etwas anderes (Art. 217.1 LSC). Die Vergütung des Geschäftsführers kann durch die Auszahlung von festen oder variablen Bezügen, der...mehr

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Slowenien / 1. Aufgaben der Geschäftsführung

Rz. 98 Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft und vertritt diese nach außen. Außerdem ist er verantwortlich für die Führung der Geschäftsbücher und die interne Aufsicht.mehr

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Serbien / 1. Aufgaben der Geschäftsführung

Rz. 86 Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft und vertritt diese nach außen. Außerdem ist er verantwortlich für die Führung der Geschäftsbücher und die interne Aufsicht, sofern kein Aufsichtsrat bestellt wurde.mehr

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Rumänien / 1. Aufgaben der Geschäftsführung

Rz. 98 Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der Gesellschaft und vertritt diese nach außen. Außerdem ist er für die Führung der Geschäftsbücher und die interne Aufsicht verantwortlich.mehr

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Bulgarien / 1. Aufgaben der Geschäftsführung

Rz. 95 Der Geschäftsführer führt die Geschäfte der OOD und vertritt diese nach außen. Er ist verantwortlich für die Führung der Geschäftsbücher, des Anteils- und des Protokollbuchs. Der Geschäftsführer muss die Beschlüsse und die Weisungen der OS befolgen.mehr

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USA1 Der Länderbeitrag wurd... / G. Geschäftsführung und Vertretung

I. Geschäftsführung Rz. 107 Nach dem gesetzlichen Leitbild werden die Geschäfte der corporation durch die Gesamtheit der Direktoren (board of directors) als Kollegialorgan geleitet und gleichzeitig auch überwacht (§ 141(a) DGCL, § 300(a) CalCC, § 701 NYBCL). Das board of directors ist somit Leitungs- und Überwachungsorgan der corporation. Außer der Gesellschafterversammlung g...mehr

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Litauen1 Der Länderbeitrag ... / G. Geschäftsführung und Vertretung

I. Geschäftsführer Rz. 97 Die zwingend vorgeschriebenen Organe der Gesellschaft sind die Hauptversammlung der Gesellschafter und der Geschäftsführer. Der Geschäftsführer organisiert die tägliche Arbeit der Gesellschaft. Es bestehen keine besonderen Anforderungen an die Person des Geschäftsführers, außer dass es eine natürliche Person sein muss. Das Gesetz erlaubt auch die Bes...mehr

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Frankreich1 Der Länderbeitr... / G. Geschäftsführung und Vertretung

I. Allgemeines Rz. 139 Die Gesellschaft hat nach Art. L 223–18 Abs. 1 C.com. einen oder mehrere Geschäftsführer (gérant). Geschäftsführer können nur natürliche Personen sein, es kann sich um Gesellschafter oder außenstehende Dritte handeln. Ausländische Staatsbürger können Geschäftsführer sein, wenn sie entweder ihren festen Wohnsitz in Frankreich haben oder Inhaber einer (te...mehr

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Kroatien1 Der ursprüngliche... / G. Geschäftsführung und Vertretung

I. Geschäftsführer Rz. 86 Die Gesellschaft muss einen oder mehrere Geschäftsführer (Direktoren) haben, wobei eine j.d.o.o. nur einen Geschäftsführer, der alleinvertretungsbefugt ist, haben muss. Die Zahl der Geschäftsführer muss durch Gesellschaftsvertrag bestimmt werden. Dabei ist ausreichend, eine Mindest- und Höchstzahl anzugeben. Sollten mehr oder weniger Geschäftsführer ...mehr

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England und Wales1 England ... / G. Geschäftsführung und Vertretung

I. Geschäftsführer 1. Anforderungen an die Person des Geschäftsführers Rz. 400 Die gesetzlichen Regeln über die Geschäftsführer (directors) enthalten sowohl Bestimmungen zu deren Voraussetzungen als auch Regelungen, die diesen haftungsbewährte Pflichten auferlegen. Folglich fallen unter den Begriff des Geschäftsführers nicht nur ordentlich bestellte, sondern auch de facto-Gesc...mehr

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Portugal1 Der Verfasser dan... / G. Geschäftsführung und Vertretung

I. Geschäftsführer Rz. 97 Geschäftsführer einer GmbH kann jede natürliche Person,[139] die rechtsfähig ist, werden. Es gibt keine Restriktionen hinsichtlich der Staatsbürgerschaft oder des Wohnortes. Der Geschäftsführer, der sich nicht im aufenthaltsrechtlichen Sinne ständig in Portugal aufhält, benötigt keine Aufenthaltsgenehmigung. Ebenso ist die professionelle Begleitung e...mehr

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Polen1 Korrektur/Proofreadi... / G. Geschäftsführung und Vertretung

I. Vorstand Rz. 122 Der Geschäftsführer nach deutschem Sprachgebrauch ist nach polnischem Recht der Vorstand. Vorstand einer Sp. z o.o. kann jede natürliche Person sein, die unbeschränkt geschäftsfähig ist. Juristische Personen können nicht Vorstand einer Sp. z o.o. sein. Der Vorstand besteht aus einem oder mehreren Mitgliedern (Art. 201 HGG). Zum Vorstand können sowohl Gesel...mehr

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Indien1 Der Verfasser dankt... / G. Geschäftsführung und Vertretung

I. Das Board of Directors Rz. 113 Das Board of Directors hat eine umfassende Zuständigkeit für das Führen der laufenden Geschäfte. Es ist den Gesellschaftern nicht gestattet, die laufende Geschäftsführung an sich zu ziehen oder an das Board of Directors Einzelweisungen zu erteilen. Einfluss auf das Board of Directors nehmen die Gesellschafter in Form des Rechts, die Mitgliede...mehr

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Estland / III. Geschäftsführung

1. Rechte und Pflichten des Geschäftsführers Rz. 106 Der Geschäftsführer führt die Gesellschaft und vertritt sie nach außen. Er führt die Liste der Gesellschafter und ist für die Buchführung der Gesellschaft verantwortlich. Weiterhin beruft er die Gesellschafterversammlungen ein. Sofern die OÜ einen Aufsichtsrat hat, unterliegt der Geschäftsführer dessen Weisungen und ist ver...mehr

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Brasilien / III. Geschäftsführung

1. Rechte und Pflichten des Geschäftsführers Rz. 94 Rechte und Pflichten der Geschäftsführung einer Limitada sind in den Art. 1060, 1010 ff. CC geregelt, insbesondere Art. 1011 CC. Danach muss die Geschäftsführung insbesondere "diejenige Sorgfalt beachten, die jeder rechtschaffene Geschäftsmann bei der Führung seiner eigenen Geschäfte beachtet". Sofern der Gesellschaftsvertra...mehr