Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Beträge, die bei der Ausgabe von Anteilen einschließlich von Bezugsanteilen über den (rechnerischen) Nennwert hinaus erzielt werden (§ 272 Abs. 2 Nr. 1)

Rn. 68 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Dieses – auch als sog. korporatives Agio bezeichnete – Aufgeld umfasst den gesamten ­Erlös aus der Ausgabe von Anteilen, der den Nennbetrag dieser Anteile übersteigt. Das Aufgeld ist ungekürzt der Kap.-Rücklage zuzuführen, eine Verrechnung mit angefallenen Ausgabekosten (z. B. Notar- und Gerichtskosten, Prüfungsgebühren, Steuern etc.) ist – an...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Grundlagen

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Das bilanzielle oder auch rechnerische EK ermittelt sich als Saldogröße zwischen dem Vermögen einschließlich der aktiven RAP einerseits sowie den Schulden und den passiven RAP andererseits (vgl. Vodrazka, in: HWRev (1992), Sp. 2018 (2019)). Es ist der "in Geldwerten ausgedrückte Anteil der Unternehmer oder Gesellschafter am Betrieb" (Vormbaum ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 34... / 4.1 Verpflichtete Personen

Rz. 53 Abs. 3 des § 34 AO unterwirft die Vermögensverwalter, denen unter Ausschluss des Eigentümers oder seines gesetzlichen Vertreters die Verwaltung des gesamten bzw. eines Teils des Vermögens zusteht, für den Verwaltungsbereich den Pflichten des Abs. 1. Das kann etwa auf gesetzlicher Regelung, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung oder auf letztwilliger Verfügung beru...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / V. Umfang der Vorlagepflicht

Rn. 24 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nach dem Wortlaut des § 42a Abs. 1 Satz 1 GmbHG genügen die Geschäftsführer ihrer Berichterstattungspflicht, wenn sie die Abschlussunterlagen "den Gesellschaftern" vorlegen. Vorlage bedeutet nach bürgerlichem Recht eine tatsächliche Handlung, wodurch ein Gegenstand der sinnlichen Wahrnehmung einem anderen unmittelbar zugänglich gemacht und ih...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / eee) Reihenfolge der Verwendung freier Eigenkapitalbestandteile

Rn. 151 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Aus der Tatsache, dass der Gesetzgeber – auch weiterhin – die Frage, in welcher Reihenfolge die einzelnen freien EK-Bestandteile zur Dotierung der Rücklage für Anteile an einem herrschenden oder mehrheitlich beteiligten UN herangezogen werden sollen, nicht explizit im Gesetz geregelt hat, kann ein Verwendungswahlrecht des Bilanzierenden abge...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Einführung

Rn. 1 Stand: EL 32 – ET: 06/2021 In Zeiten einer globalisierten Weltwirtschaft kann der Wert des Euro gegenüber anderen wichtigen Währungen in z. T. erheblichem Ausmaß schwanken. Begünstigt durch die jüngsten Entwicklungen in der amerikanischen Geldpolitik, die Entkopplung des Schweizer Franken vom Euro Anfang des Jahrs 2015, der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der E...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / IV. Ausschüttungsgrenze (§ 30 GmbHG)

Rn. 21 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 30 GmbHG enthält eine allg. Obergrenze für Ausschüttungen jeglicher Art. § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG lautet: "Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft darf an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden." (1) Grundgedanke des § 30 GmbHG: § 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG gilt unverändert seit 1892. Er soll zusammen mit an...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Rechtliche Einordnung

Rn. 230 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Genussrechte stellen ein flexibles Finanzierungsinstrument dar, das zu unterschiedlichen Zwecken eingesetzt werden kann. Ihre Begebung erfolgt meist zur Kap.-Beschaffung (sog. Finanzierungsgenussrechte); in Ausnahmefällen werden Genussrechte als Entgelt für besondere Leistungen des Berechtigten (z. B. im Zusammenhang mit der Gründung, Erweit...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Bestandteile der Rechnungslegung während der Liquidation

Rn. 10 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Zu erstellen sind Ob ein KA während der Abwicklungsphase z...mehr

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Küting/Weber, Handbuch der ... / 3. Bilanzielle Behandlung und Steuerrecht

Rn. 108 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Sind vGA nach den vorstehenden Ausführungen handelsrechtlich zulässig, so werden sie als Aufwand gebucht und schmälern den handelsbilanziellen Gewinn. Die Gesellschaft wird entsprechende Zahlungen in aller Regel auch steuerrechtlich als Aufwendungen behandeln, weil sie davon ausgehen wird, dass die entsprechenden Vorteilsgewährungen auch unt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Formale Darstellung von Anhang und Lagebericht

Rn. 73 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Da der Grundsatz der Klarheit und Übersichtlichkeit eine notwendige Voraussetzung jeder nützlichen Informationsvermittlung darstellt (vgl. Leffson (1987), S. 179), ist er auch auf die Berichte anzuwenden, durch die Bilanz und GuV der KapG sowie bestimmter anderer Gesellschaften ergänzt werden müssen (vgl. §§ 264 Abs. 1, 284ff.; ADS (1995), § ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Anforderungen des § 239 Abs. 2

Tz. 4 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Das verwendete Buchführungssystem muss gewährleisten, dass alle buchführungspflichtigen Vorgänge den formalen Anforderungen der Abs. 1–3 entsprechend aufgezeichnet werden, unabhängig von den dabei verwendeten Organisationsformen und der eingesetzten Organisationsmittel der Buchführung (z. B. konventionelle, papierbasierte Buchführung, mittels ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Allgemeiner Konsens

Rn. 32 Stand: EL 35 – ET: 03/2022 Die sehr allg. und teils gegensätzlichen Zwecke "Rechenschaft" und "Kap.-Erhaltung" lassen dem JA-Ersteller i. A. bei der Beurteilung der Frage, welche RL-Alternative in einem speziellen Sachverhalt zweckgerecht ist, einen großen Ermessensspielraum (vgl. Schneider, StuW 1983, S. 141 (158)). Ein so großes Spektrum von Alternativen ist nicht ve...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Literaturverzeichnis

Rn. 302 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Baetge/Kirsch/Thiele (2024), Bilanzen, 17. Aufl., Düsseldorf. Blaurock (2020a), § 4. Begriff, Wesen und Erscheinungsformen der stillen Gesellschaft, in: Blaurock (Hrsg.), Handbuch Stille Gesellschaft, 9. Aufl., Köln. Blaurock (2020b), § 5. Abgrenzung der stillen Gesellschaft gegenüber verwandten Rechtsinstituten, in: Blaurock (Hrsg.), Handbuch...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.8 Die Beendigung von Betriebsvereinbarungen

Rz. 31 Betriebsvereinbarungen können enden durch: Fristablauf Aufhebungsvertrag Zweckerreichung Kündigung Abschluss einer ablösenden Betriebsvereinbarung, die auch für die Arbeitnehmer schlechtere Regelungen vorsehen kann[1] Betriebsschließung[2] Keine Beendigungsumstände sind das Ende der Amtszeit des Betriebsrats, der vorübergehende oder endgültige Wegfall des Betriebsrats; bei ein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG)

Rn. 54 Stand: EL 41 – ET: 09/2023 Mit Inkrafttreten der Bilanz-R 2013/34/EU (ABl. EU, L 182/19ff. vom 29.06.2013, ABl. EU, L 330/1ff. vom 15.11.2014, ABl. EU, L 334/86f. vom 21.11.2014, ABl. EU, L 429/1ff. vom 01.12.2021, ABl. EU, L 322/15ff. vom 16.12.2022) zum 19.07.2013 wurde sowohl die 4. als auch 7. EG-R (83/349/EWG) aufgehoben (vgl. Art. 52). Dem deutschen Gesetzgeber v...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Beschränkung oder Ausschluss der Beschlusskompetenz in der Satzung

Rn. 44 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die gesetzliche Ermächtigung zur Beschlussfassung über die Gewinnthesaurierung in § 29 Abs. 2 GmbHG kann beschränkt oder abbedungen werden. Rn. 45 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Nahezu jede statutarische Bestimmung über die Gewinnverwendung, die nicht lediglich den Inhalt des Abs. 2 wiedergibt, greift direkt oder mittelbar in die Beschlusskompetenz...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / B. Anwendungsbereich

Rn. 4 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die in § 241a verankerte Befreiungsmöglichkeit gilt nach dem Gesetzeswortlaut ausschließlich für Einzelkaufleute. Sie ist anzuwenden auf den Istkaufmann i. S. v. § 1, d. h. Gewerbetreibende, deren UN nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, sowie auf den Kannkaufmann i. S. v. § 2, d. h. Klein...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Kriterium der "Zeitbestimmtheit"

Rn. 70 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Die vor dem Abschlussstichtag getätigten Ausgaben bzw. zugeflossenen Einnahmen sind gemäß § 250 Abs. 1f. nur dann als RAP zu bilanzieren, falls sie Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach dem Abschlussstichtag darstellen. Die Zeitbestimmtheit ist damit die dritte Voraussetzung, von der das Gesetz die Zulässigkeit der Bilanzierung von...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4.3 Grundpflichten des Arbeitgebers

Die Grundpflichten des Arbeitgebers ergeben sich aus § 3 ArbSchG . Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenh...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 267a wurde im Zuge des sog. Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetzes (MicroBilG) vom 20.12.2012 (BGBl. I 2012, S. 2751ff.) erstmalig in das deutsche Handelsrecht aufgenommen. Besagte (Definitions-)Norm ergänzt die drei bis dato schon existenten Grö­ßenkategorien ("klein", "mittelgroß" und "groß") des § 267 insoweit, als es ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / E. Verhältnis zu den §§ 140f. AO sowie kritische Würdigung

Rn. 20 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bücher und Aufzeichnungen zu führen hat, die für die Besteuerung von Bedeutung sind, ist nach § 140 AO auch für Besteuerungszwecke hierzu verpflichtet (sog. derivative Buchführungspflicht). § 140 AO nimmt insbesondere auf die handelsrechtliche Buchführungspflicht, aber auch auf spezielle Aufzei...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 4. Andere statutarische Gewinnverwendungsbestimmungen

Rn. 33 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 In den Grenzen der Treuepflicht und des Gleichbehandlungsgrundsatzes ist es den Gesellschaftern gestattet, im Gesellschaftsvertrag beliebige Regelungen über die Verwendung des Jahresüberschusses bzw. Bilanzgewinns zu treffen. Derartige Bestimmungen können auch nachträglich in Form einer Satzungsänderung, d. h. mit qualifizierter Mehrheit (vgl...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Rechnungsabgrenzungsposten im Überblick

Rn. 20 Stand: EL 40 – ET: 09/2023 Im Zuge des sog. Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) wurden die Bilanzierungsvorschriften für den Großteil an Gesellschaftsformen in das HGB 1985 übernommen. Fortan trennt(e) das HGB dabei ausdrücklich zwischen Ansatz- und Bewertungsvorschriften und unterteilt(e) diese weitergehend in solche für alle...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.5.4 Bindung an höherrangiges Recht

Rz. 18 Betriebsvereinbarungen dürfen nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen. Sie dürfen also nicht Gesetzen zuwiderlaufen, insbesondere nicht dem Grundgesetz. In diesem Zusammenhang ist vor allem der Gleichbehandlungsgrundsatz des Art. 3 GG zu nennen, der eine zentrale Gerechtigkeitsnorm darstellt und an den auch die Betriebspartner gebunden sind. Aber auch unterhalb dies...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz / Zusammenfassung

Begriff Der Arbeitsschutz umfasst den sozialen Arbeitsschutz, der den Arbeitnehmer als abhängig Beschäftigten schützt und den technischen Arbeitsschutz, bei dem die Sicherheit am Arbeitsplatz im Vordergrund steht. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Arbeitsrecht: Eine privatrechtliche Pflicht zur Ergreifung von Schutzmaßnahmen zwischen den Vertragsparteien ergibt sich au...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / VII. Anfechtbarkeit des festgestellten Jahresabschlusses

Rn. 75 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Verstößt der JA gegen Vorschriften des Gesetzes oder der Satzung und führen diese Verstöße nicht zur Nichtigkeit des JA, so ist der Beschluss über die Feststellung des fehlerhaften Abschlusses anfechtbar (analog § 243 AktG). Die Klage auf Anfechtung muss innerhalb eines Monats nach der Beschlussfassung erhoben werden (analog § 246 Abs. 1 AktG...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 35 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 EU-KOM (2003), Empfehlung der Kommission vom 06.05.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (2003/361/EG), in: ABl. EG, L 124/36ff. vom 20.05.2003. Kock (2024), Kommentierung des § 1 AÜG, in: Rolfs et al. (Hrsg.), Beck’scher Online-Kommentar Arbeitsrecht, München 2006ff. WPK (2024), Stell...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / 1 Arbeitsrechtliche Stellung

Der Studentenstatus als solcher begründet keine arbeitsrechtliche Sonderstellung. Erfüllt der Studierende die Voraussetzungen des Arbeitnehmerbegriffs (insbesondere eine Tätigkeit in persönlicher Abhängigkeit, Weisungsgebundenheit und betrieblicher Eingliederung), ist er Arbeitnehmer. Auf den zeitlichen Umfang kommt es dabei nicht an. Arbeitsverhältnisse, die mit Studierende...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 1 Begriffserklärungen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit und deren Zusammenhang

Der Arbeitsschutz wird gesetzlich definiert in § 2 Abs. 1 ArbSchG. Danach sind Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren, einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. § 3 Abs. 1 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber, die erforderlichen Maßnahmen de...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Überblick

Rn. 1 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Vorschrift des § 41 GmbHG enthält seit Inkrafttreten des Bilanzrichtlinien-Gesetzes ­(BiRiLiG) vom 19.12.198 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) lediglich die Sorgepflicht der Geschäftsführer für die Buchführung. Die ursprünglich in dieser Vorschrift ebenfalls geregelte Aufstellungsfrist für die "Bilanz" sowie die Möglichkeit, durch den Gesellschaf...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Ortsfeste und bewegliche Tr... / Zusammenfassung

Überblick Ortsfeste Treppen – kurz Treppen – sind fest eingebaute Verkehrswege für den Gehverkehr, deren Verkehrsflächen wegen ihrer starken Steigung in einzelne waagerechte Teilflächen, die Stufen, aufgeteilt sind. Treppen verbinden z. B. Stockwerke von Gebäuden oder Bühnen von maschinellen Einrichtungen miteinander oder führen zu hochgelegenen Arbeitsplätzen. Unter besonde...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 2.2 Medizinischer Arbeitsschutz

Der medizinische Arbeitsschutz ist Teil des technischen Arbeitsschutzes. Wegen seiner besonderen Bedeutung wird er jedoch häufig gleichberechtigt neben dem technischen Arbeitsschutz aufgeführt. Wichtigste Vorschrift ist die Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV). Der medizinische Arbeitsschutz berücksichtigt das Zusammenspiel von Arbeit und Beruf mit Gesundhe...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Umfang

Rn. 81 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Teilnahmepflicht gemäß § 42a Abs. 3 GmbHG besteht für die Verhandlungen der Gesellschafterversammlung (oder eines anderen, an ihrer Stelle satzungsgemäß zur Bilanzfeststellung berufenen Beschlussorgans) über den Tagesordnungspunkt "Feststellung des JA". Wenngleich nach dem Wortlaut des Gesetzes die Beschlussfassung über die Verwendung des...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Einführung

Rn. 3 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Im Zuge des sog. Bilanzrichtlinien-Gesetzes (BiRiLiG) vom 19.12.1985 (BGBl. I 1985, S. 2355ff.) wurde der EK-Ausweis neu geregelt. Erstmals wurden die einzelnen Teile des EK (Stammkap., Rücklagen, Gewinn- und Verlustvortrag, Jahresüberschuss/-fehlbetrag) grds. zu einer Abschlussgruppe zusammengefasst, wie es in Art. 9 der 4. EG-R ((78/660/EWG)...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 5.1 Pflichten des Arbeitgebers

Die wesentlichen Pflichten des Arbeitgebers ergeben sich aus § 1 ASiG . Der Arbeitgeber hat nach Maßgabe des Gesetzes Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Ziel ist es, die dem Arbeitsschutz und der Unfallverhütung dienenden Vorschriften den besonderen Betriebsverhältnissen anzupassen, gesicherte arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Erkenntn...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / G. Literaturverzeichnis

Rn. 14 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Dusemond/Küting/Wirth (2018), Küting/Weber: Der Konzernabschluss, 14. Aufl., Stuttgart. WPK (2024), Stellungnahme zum Änderungsvorschlag zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof (hier: Anhebung der Schwellenwerte im HGB), URL: https://tinyurl.com/5549dvfw (Stand: 31.05.2024).mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Einnahmen-Überschussrechnung / Zusammenfassung

Begriff Die Einnahmen-Überschussrechnung erleichtert bestimmten Gewerbetreibenden und Freiberuflern die Gewinnermittlung. Statt zu bilanzieren genügt es, die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüberzustellen. Es entfällt die Einrichtung und das laufende Führen einer umfangreichen Buchführung und das Aufstellen von Bilanzen. Am Ende jeden Geschäftsjahrs muss eine Einna...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Literaturverzeichnis

Rn. 93 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 BMJ (2024), Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2022/2464 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14.12.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 und der Richtlinien 2004/109/EG, 2006/43/EG und 2013/34/EU hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen vom 22.03.2024, URL: https:...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4.1 Anwendungsbereich und Begriffsbestimmungen

Das ArbSchG gilt gemäß § 1 Abs. 1 ArbSchG in allen Tätigkeitsbereichen. Es findet somit auf alle Beschäftigten in privaten und öffentlich-rechtlichen Betrieben anwendbar. Ausgenommen sind Hausangestellte in privaten Haushalten; weiter gilt es nicht für den Arbeitsschutz von Beschäftigten auf Seeschiffen und in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen, soweit für diese...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Geringwertige Wirtschaftsgü... / Zusammenfassung

Regelungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern (GWG) sind Ausdruck der Anwendung der Wesentlichkeits- und Wirtschaftlichkeitsprinzipien in der Rechnunglegung. Sie sorgen für eine geringere Arbeitsbelastung, da für diese Güter keine Abschreibungspläne zu entwickeln und umzusetzen sind. Regelungen dazu gibt es nur im Steuerrecht, die jedoch über die GoB ggf. mit Prüfung der Ta...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Formelle Richtigkeit

Tz. 20 Stand: EL 36 – ET: 06/2022 Während der Grundsatz der materiellen Richtigkeit fordert, dass Buchführung und JA materiell richtig zu sein haben, verlangt der Grundsatz der Klarheit, dass Buchführung und JA formell richtig sein müssen (vgl. Leffson (1987), S. 207). Somit kann der Grundsatz der Klarheit der Handelsbücher auch als Grundsatz der formellen Richtigkeit bezeich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Vorbemerkungen

Rn. 34 Stand: EL 34 – ET: 12/2021 Im Bestreben, "nach einigem Hin und Her [...] einerseits den IFRS-Regeln [(vgl. HdR-E, HGB § 256a, Rn. 143ff.), d.Verf.] nach[zu]eifern (Satz 2), andererseits aber die althergebrachten Grundsätze der Imparität und der Gewinnrealisation aufrecht[zu]erhalten (Satz 1)" (Hoffmann, PiR 2011, S. 55), entschied sich der Gesetzgeber mit Verankerung d...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsschutz und Arbeitssi... / 4.4 Gefährdungsbeurteilung

Infographic Die Gefährdungsbeurteilung ist die Basis für einen erfolgreichen Arbeitsschutz. Je exakter eine potenzielle Gefährdung erkannt und untersucht wird, desto besser kann es gelingen, die Risiken auszuschalten oder bestmöglich zu reduzieren. Die Gefährdungsbeurteilung ist ein zentrales Element des Gesundheitsschutzes und notwendige Voraussetzung für die betriebliche Um...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bbb) Satzungsmäßige Rücklagen bei einer AG/KGaA/SE

Rn. 170 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Bildung satzungsmäßiger Rücklagen ist für UN in der Rechtsform einer AG/KGaA/SE ausschließlich in § 58 AktG (für die KGaA i. V. m. § 278 Abs. 3 AktG) geregelt. Nach § 58 Abs. 1 AktG kann die Satzung bestimmen, dass die HV bei der Feststellung des JA Beträge aus dem Jahresüberschuss in andere Gewinnrücklagen einzustellen hat. Gleichwohl s...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 3.11 Streitigkeiten

Rz. 47 Ein Streit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat darüber, ob eine Betriebsvereinbarung zustande gekommen ist und wie sie auszulegen ist, muss im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren entschieden werden. Der Betriebsrat kann im Beschlussverfahren jedoch nur eigene Rechte geltend machen. Er kann vom Arbeitgeber daher nicht im Wege des betriebsverfassungsrechtlichen Dur...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Student / Zusammenfassung

Begriff Student ist, wer an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule (Universität, Fachhochschule) eingeschrieben (immatrikuliert) ist, um dort einem wissenschaftlichen Studium nachzugehen. Studenten stehen grundsätzlich unter dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung. Zur Renten- und Arbeitslosenversicherung besteht keine Versic...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Nachschusskapital

Rn. 40 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 § 42 Abs. 2 GmbHG enthält eine spezielle Bilanzierungsanweisung für Nachschüsse. Nachschüsse sind Gesellschafterbeiträge in Form von Geldeinlagen, welche allein auf statutarischer Grundlage und auf Einforderung der Gesellschaft über den Nennbetrag der Geschäftsanteile hinaus zur Vermehrung des Gesellschaftsvermögens zu leisten sind und von de...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Strategieentwicklung: Instr... / 1.2 Mögliche Strategien diskutiert anhand der Ansoff-Matrix

Mit der nach Igor Ansoff benannten Matrix können die verschiedenen strategischen Handlungsfelder systematisch (1-7 in der unten aufgeführten Liste) aufgezeigt und im Risiko eingeschätzt werden. In der auch manchmal Quo-Vadis-Matrix (=lateinisch und heißt "Wohin gehst du?") genannten Darstellung, werden auf der x-Achse bestehende und neue Produkte oder Dienstleistungen unters...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / III. Rechtzeitigkeit der Vorlage

Rn. 13 Stand: EL 43 – ET: 08/2024 Die Abschlussunterlagen (vgl. HdR-E, GmbHG § 42a, Rn. 9ff.) sind unverzüglich, mithin ohne schuldhaftes Zögern (vgl. § 121 Abs. 1 Satz 1 BGB) vorzulegen. "Unverzüglich" i. S. d. Gesetzes heißt nicht sofort, sondern bedeutet, dass die Urkunden nach deren Erstellung bzw. deren Zugang bei den Geschäftsführern i. R.e. ordnungsgemäßen Geschäftsgan...mehr