Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Gesetzesgeschichte und Zweck.

Rn 1 § 556c ist durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I S 434) mWv 1.7.13 in das Gesetz eingefügt worden (s.a. Hinz PiG 111, 157, 158 ff). Er gibt nach den von ihm benannten Voraussetzungen (Rn 5 ff) die Möglichkeit, die vertraglich vereinbarte Umlage der Kosten der Selbstversorgung (§§ 7 II, 8 II HeizkostenV) auf diejenigen der Wärmelieferung (§§ 7 III, 8 III HeizkostenV) umz...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gewaltenteilung.

Rn 7 Einfach-gesetzliche und evtl verfassungsgewohnheitsrechtliche Funktion des Zweiten Titels ist es, in den zwei Stufen der gerichtsinternen Geschäftsverteilung – durch das Präsidium und das Plenum jedes Spruchkörpers des Gerichts – die Gewaltenteilungslinie zwischen Exekutive und Judikative zu gewährleisten (vgl BGH NJW 91, 421, 422 [BGH 14.09.1990 - RiZ (R) 1/90]; Remus ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. Auf Verlangen (Gebot der Umlagegerechtigkeit).

Rn 31 Eine Mietvertragspartei kann nach §§ 242, 313 die Änderung des geltenden Umlageschlüssels verlangen, wenn er ›zu einer krassen Unbilligkeit führt‹ – also unzumutbar ist (zum ›Wohnfächenanteil‹ BGH NJW 08, 1876 [BGH 12.03.2008 - VIII ZR 188/07] Rz 12; 06, 3557 Rz 21; s.a. Rn 5 und Rn 6 zu einem Leerstand und Rn 34 zur HeizkostenV). Soweit Mieter zur Entstehung der Gesam...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Ende.

Rn 15 Die Rechtsfähigkeit endet mit dem Tod eines Menschen. Dies und ebenso die Frage, wann der Tod eintritt, hat das Gesetz nicht geregelt, sondern als biologische Tatsache vorausgesetzt (vgl § 1922). Die Feststellung des Todes bedarf daher einer medizinisch-biologischen Feststellung. Davon geht insb auch das TPG aus, das auf den Tod abstellt, der nach dem aktuellen Stand d...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entscheidung.

Rn 39 Die Entscheidung des Beschwerdegerichts ergeht durch Beschl. Das Beschwerdegericht kann sogleich entscheiden, wenn die Sache unmittelbar entscheidungsreif ist. Ansonsten ist es zu eigenen Ermittlungen befugt und kann Tatsachen feststellen. Rn 40 Die Anhörung des Gegners im Beschwerdeverfahren ist entbehrlich, wenn die Beschwerde unbegründet ist. Richtet sich die Beschwe...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Überblick.

Rn 1 § 555a ist durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) mWv 1.5.13 ins Gesetz eingefügt worden (zum Übergangsrecht s Vor § 555a Rn 4). Er gibt dem Vermieter die Möglichkeit, seine aus § 535 I 2 folgende Gebrauchs- und Erhaltungspflicht (§ 535 Rn 134 ff) auch gegen den Willen des Mieters zu erfüllen. Beeinträchtigungen aus einer zu duldenden Erhaltungsmaßnahme können daher...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Subsidiaritätsprinzip.

Rn 1 Für wirtschaftliche Betätigung von privatrechtlichen Körperschaften stellt der Gesetzgeber die besonderen Rechtsformen der AG, eG, GmbH, KGaA und des VVaG zur Verfügung. Jeweils sorgt das Gesetz für Gläubiger- bzw Anlegerschutz. Diese Schutzbestimmungen dürfen nicht durch die Wahl der Rechtsform eines rechtsfähigen wirtschaftlichen Vereins (zur Abgrenzung § 21 Rn 2 ff) ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Europäische Zahlungsbefehle, sonstige europäische Rechtsakte.

Rn 61 § 794 I Nr 6 wurde durch das Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung v 30.10.08, im Wesentlichen in Kraft getreten am 12.12.08 (BGBl I 08, 2122), eingefügt. Danach findet die Zwangsvollstreckung nach den allgemeinen Vollstreckungsvorschriften der ZPO auch aus für vollstreckbar erklärten Europäischen Zahlungsbefehlen statt...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Vereinbarte auflösende Bedingung.

Rn 5 Die Mietvertragsparteien können nach II keine auflösende Bedingung iSv § 158 II bestimmen, die dem Mieter nachteilig ist. Eine Regelung, wonach zB der Mietvertrag enden soll, wenn die Mitgliedschaft des Mieters in einer Genossenschaft (LG Berlin MM 92, 354; LG Lübeck ZMR 71, 135) bzw sein Dienst- oder Arbeitsverhältnis endet, ist nichtig (BGH ZMR 21, 206 Rz 41). Rn 5a So...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeine Prozessvoraussetzungen.

Rn 46 Die Zuständigkeit für die Abänderungsklage bestimmt sich nach den allg Regeln (BGH FamRZ 79, 573). Eine Fortdauer der Zuständigkeit des vorherigen Prozessgerichts für das Abänderungsverfahren sieht das Gesetz nicht vor, obwohl diese wegen des Sachzusammenhangs sinnvoll wäre. Für den Klageantrag gilt § 253. Der abzuändernde Titel ist genau zu bezeichnen. Um die Interess...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / aa) Überblick.

Rn 2 Verstößt ein WEigtümer gegen seine Pflicht, sich an Beschl, Vereinbarungen und das Gesetz zu halten, an die § 14 I Nr 1 erinnert, sie aber nicht bestimmt, bestehen gegen ihn schuldrechtliche und/oder sachenrechtliche Unterlassungs- und/oder Beseitigungsansprüche (BGH NJW-RR 21, 1239 [BGH 16.07.2021 - V ZR 284/19] Rz 20). Rn 2a § 14 I Nr 1 ist spezielle schuldrechtliche A...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Vollstreckungsgericht kann dem Schuldner auf Antrag von dem nach den Bestimmungen der §§ 850c, 850d und 850i pfändbaren Teil seines Arbeitseinkommens einen Teil belassen, wennmehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Rechtsnatur und Wirksamkeitsvoraussetzungen.

Rn 8 Das Gesetz stellt in I neben die Erteilung der Zustimmung deren Verweigerung. Die Zustimmungsverweigerung iSv I ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die wie die Erteilung der Zustimmung nicht an eine Form gebunden ist und ggü beiden Seiten des Rechtsgeschäfts erklärt werden kann (s Rn 5 f). Sie ist darauf gerichtet, das Hauptgeschäft endgültig unwirksam werden ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Vermittlungsverfahren (Abs 3).

Rn 6 § 92 III klärt die noch unter Geltung des FGG umstrittene Frage, ob vor der Festsetzung von Ordnungsmitteln bzw der Anordnung von unmittelbarem Zwang ein Vermittlungsverfahren nach § 165 durchzuführen ist (BeckOKFamFG/Sieghörtner Rz 5 mwN). Rn 7 Wie das Gesetz nun ausdrücklich klarstellt, ist dies nicht der Fall. Beide Verfahren sind voneinander unabhängig. Ein eingeleit...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, BGB, EGBGB Vorbemerkung vor Art 38 EGBGB

Rn 1 1999 wurde das IPR der außervertraglichen Schuldverhältnisse durch das Gesetz zum IPR für außervertragliche Schuldverhältnisse und für Sachen v 21.5.99 (BGBl I 1026) erstmals kodifiziert. Am 11.1.09 sind die Art 38 ff EGBGB jedoch in weiteren Bereichen durch die ROM II (IPR-Anh 2) abgelöst worden (Art 3 Nr 1 lit a EGBGB) und gelten jetzt nur noch für Altfälle (Art 31 f ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Unzulässige Bedingungen.

Rn 19 Die Unzulässigkeit einer echten Bedingung kann sich aus der Bedingungsfeindlichkeit des Rechtsgeschäfts (Rn 15 ff) oder aus ihrem Inhalt ergeben. Letzteres ist insb bei unerlaubten oder sittenwidrigen Bedingungen der Fall. Sittenwidrig sind va solche Bedingungen, die eine Zuwendung an ein bestimmtes Verhalten des Empfängers knüpfen und dadurch unzumutbaren Druck auf di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / b) Modernisierungspflicht.

Rn 106 Das Gesetz kennt keine allgemeine Modernisierungspflicht (BGH ZMR 19, 189; 19, 576; NJW 14, 685 Rz 28), auch nicht aus dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (BGH NZM 15, 589 Rz 32; NJW 14, 685 [BGH 18.12.2013 - XII ZR 80/12] Rz 28; zum Grundsatz Rn 54). Eine Ausnahme stellen öffentlich-rechtliche Verpflichtungen dar (dazu § 555b Rn 19), zB die TA-Lärm, die sich an den ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Einwendungsausschluss.

Rn 47 Die Rechtsfolge der Duldungs- und Anscheinsvollmacht besteht darin, dass sich der Vertretene auf das Fehlen der Vertretungsmacht nicht berufen kann und so behandeln lassen muss, als ob er eine echte Vollmacht erteilt bzw ein vollmachtloses Auftreten genehmigt hätte. Die Vollmacht kraft Rechtsscheins steht daher einer rechtsgeschäftlich erteilten Vollmacht gleich (BGH N...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Rechtsbedingung.

Rn 11 Der Begriff fasst die gesetzlichen Voraussetzungen für Zustandekommen und Wirksamkeit eines Vertrags zusammen. Auch soweit die Wirksamkeit des Vertrags von behördlichen Genehmigungen abhängt, handelt es sich hierbei nicht um Bedingungen iSv §§ 158 ff (BGHZ 158, 74, 77). Bei einer behördlichen Genehmigung handelt es sich schon nicht um ein objektiv ungewisses Ereignis. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Weiterveräußerung/Belastung.

Rn 2 Die Weiterveräußerung entspricht der Veräußerung gem § 566, zur Belastung vgl § 567. Rechtsfolge ist ein Vermieterwechsel, der Eintritt kraft Gesetz findet zwischen Ersterwerber und Zweiterwerber statt. Rn 3 § 567b 2 regelt die Bürgenhaftung des ursprünglichen Vermieters nach § 566 II, wenn der Zweiterwerber seine Verpflichtungen aus dem Mietverhältnis nicht erfüllen sol...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Rechtskrafterstreckung kraft gesetzlicher Anordnung.

Rn 41 In bestimmten Fällen ordnet das Gesetz eine Erstreckung der Rechtskraft auf dritte Personen an, die nicht Rechtsnachfolger einer Partei sind. Die Wirkung kann sich dabei auf bestimmte einzelne Personen, einen in bestimmter Weise abgrenzbaren Personenkreis oder aber auf alle erstrecken, ohne dass es sich im letzten Fall um eine Gestaltungswirkung (s Rn 9) handelt. 1. Auf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 5. Beweislast.

Rn 10 Da in §§ 827 f Verschuldensfähigkeit als Regelfall vorausgesetzt wird, muss der Minderjährige seine Verschuldensunfähigkeit beweisen (zB BGHZ 39, 103, 108; NJW 05, 354, 355; NJW-RR 05, 327, 328; BGHZ 181, 368 Rz 10; NJW 15, 2652 Rz 15; str, ob dafür auch ein Anscheinsbeweis in Betracht kommt: dagegen zB Grüneberg/Sprau § 828 Rz 6; dafür zB BeckOK/Spindler § 828 Rz 17; ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Bindung ohne rechtliches Gehör.

Rn 2 Das Gesetz sieht für den Anmelder keine Möglichkeit von Eingaben oder Stellungnahmen an das Prozessgericht vor. Er kann auch nicht ohne Weiteres die Verfahrensakten einsehen, wenn er nicht den Weg des § 299 II geht (s.o. § 609 Rn 7). Will er sich über den Fortgang des Verfahrens informieren, so hat er ansonsten nur die Möglichkeiten der allgemeinen Öffentlichkeit, zB al...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Stellung des Vorsitzenden.

Rn 10 Soweit das Gesetz dem Vorsitzenden die Prozessleitung überträgt, nimmt er eine selbstständige, vom Kollegium unabhängige Stellung ein (Musielak/Voit/Stadler § 136 Rz 6). Dies schließt nicht aus, dass einzelne Aufgaben auf ein Mitglied des Gerichts übertragen werden können, so zB iRd Güteverhandlung im Hinblick auf die Einführung des Sach- und Streitstandes, § 278 V 1. ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Übertragung des Guthabens, Abs 2.

Rn 8 Die Bestimmung zur Übertragung des Guthabens enthält mehrere Regelungsschichten. Nach Abs 2 S 1 kann der Schuldner die Übertragung von Guthaben eines Gemeinschaftskontos auf ein Einzelkonto verlangen. S 2 verbindet die Einrichtung des neuen Zahlungskontos mit dem Pfändungsschutz und dem Verfügungsrecht des Schuldners. S 3 stellt klar, dass für die Übertragung von Guthab...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Folgen.

Rn 9 Ergeht das Urt in abgekürzter Form, obwohl die Voraussetzungen für ein Absehen von Tatbestand und Entscheidungsgründen nicht erfüllt sind, so stellt dies einen wesentlichen Verfahrensmangel dar; eine Nachholung vAw wäre mitunter sinnvoll (St/J/Althammer Rz 22), ist aber vom Gesetz nicht vorgesehen und würde ein bereits eingelegtes, auf den Mangel gestütztes Rechtsmittel...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1.

Rn 1 Die ZPO sieht mit dem Verweis in § 402 auf den Zeugenbeweis zunächst vor, dass Gutachten mündlich erstattet werden. Aus der Formulierung des Abs 1 lässt sich entnehmen, dass das Gesetz auch die Möglichkeit einer schriftlichen Gutachtenerstattung als selbstverständlich und einer mündlichen Begutachtung gleichwertig ansieht (BGHZ 6, 398 = NJW 52, 1214). In der Praxis ist ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / III. EWR-Währungen.

Rn 6 Vom Gesetz abweichende Vereinbarungen sind zwischen Zahlungsdienstleister und Zahlungsdienstnutzer ebenfalls möglich, wenn Zahlungsvorgänge in einer anderen EWR-Währung als Euro erfolgen. Ein Zahlungsvorgang erfolgt aber schon dann in Euro, wenn bei einem grenzüberschreitenden Zahlungsvorgang mit nur einer Währungsumrechnung zwischen dem Euro und einer anderen EWR-Währu...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Zweifelsregel des § 269.

Rn 10 Ist der Leistungsort nicht durch Gesetz, Parteivereinbarung oder die Umstände bestimmt, greift § 269 subsidiär ein und legt als Leistungsort den Wohnsitz des Schuldners bei Entstehung des Schuldverhältnisses (§ 269 I) oder für gewerbliche Verpflichtungen den Ort der Niederlassung (§ 269 II) fest. Da § 269 eine Zweifelsregel ist, trägt derjenige die Beweislast, der aus ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Dauerwohnvertrag.

Rn 4 Nach § 32 III muss der Bestellung eines Dauerwohnrechtes ein schuldrechtlicher Vertrag zu Grunde liegen (Dauerwohnvertrag). Sein Inhalt ist tw gesetzlich diktiert, vgl §§ 33 IV Nr 1 bis Nr 4, 32 III. Der Dauerwohnvertrag ist meist kauf- oder mietähnlich und grds formfrei (BGH NJW 84, 612, 613 [BGH 21.10.1983 - V ZR 121/82]). Mögliche Inhalte werden im Gesetz ua genannt ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Umsetzung.

Rn 2 Die RL wurde in Deutschland durch das Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz – ProdHaftG ) vom 15.12.89 (BGBl I 2198) umgesetzt; Änderungen erfolgten 2000 (Aufhebung der Ausnahme für landwirtschaftliche Naturprodukte und Jagderzeugnisse) und 2002 (Ausweitung der Ersatzpflicht auf immaterielle Schäden, zur europarechtlichen Bedenklichkeit ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Rechtsbeschwerde zum BGH ist gegen jeden Musterentscheid statthaft, weil sie ausdrücklich im Gesetz zugelassen ist (§ 574 I 1 Nr 1 ZPO iVm § 20 I 1 KapMuG) und das Merkmal der grundsätzlichen Bedeutung (§ 574 II Nr 1 ZPO) kraft gesetzlicher Anordnung (§ 20 I 2 KapMuG) erfüllt ist. Die generelle Zulassung der Rechtsbeschwerde dient der umfassenden Richtigkeitskontrol...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Arten der Schriftsätze.

Rn 2 Nach ihrem Inhalt unterscheidet man die vorbereitenden Schriftsätze von den bestimmenden Schriftsätzen. Nur die vorbereitenden Schriftsätze sind im Gesetz in allg Form geregelt (§§ 129 ff). Sie sind in zentraler Weise darauf ausgerichtet, den künftigen Vortrag einer Partei in der mündlichen Verhandlung anzukündigen. Demgegenüber enthalten bestimmende Schriftsätze solche...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Inhaltskontrolle erstreckt sich auf AGB iSv § 305 (§ 305 Rn 1 ff), nicht dagegen auf vertragliche Verhältnisse, deren Inhalt unmittelbar durch Rechtsnormen (Gesetz, VO, Satzung) bestimmt wird, wie etwa im Bereich der Daseinsvorsorge (vgl aber BGHZ 93, 364; 91, 86; s.a. zu den ›Ergänzenden Bestimmungen‹ § 305 Rn 1) oder bei öffentlich-rechtlich ausgestalteten Nutzung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Gemeinschaft.

Rn 4 Von der Gemeinschaft (§§ 741 ff) ist die GbR durch die auf schuldrechtlicher Vereinbarung beruhende Förderung eines – über die bloße gemeinschaftliche Berechtigung an einem gemeinsamen Gegenstand hinausgehenden – überindividuellen Zweckes abzugrenzen. Im Gegensatz zur GbR ist die Gemeinschaft eine im Hinblick auf den gemeinsamen Gegenstand per Gesetz verbundene Vereinig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Durchsetzbarkeit von Ansprüchen, die sich auf Grundstücksrechte beziehen, hängt nicht nur vom Willen und Handlungsspielraum der Parteien ab. Verfügungen über Immobiliarrechte (§§ 873 I, 875, 877) setzen idR eine Eintragung im Grundbuch voraus. Daneben können weitere von den Beteiligten nicht zu beeinflussender Erfordernisse (zB Vermessung und katasteramtliche Fortsc...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 6. Vergleichbare energetische Ausstattung und Beschaffenheit.

Rn 15 Der Zusatz ›vergleichbare energetische Ausstattung und Beschaffenheit‹ ist durch das MietRÄndG v 11.3.13 (BGBl I 434) ins Gesetz eingefügt worden. Er stellt klar, dass energetische Kriterien bei der Bildung der Vergleichsmiete berücksichtigt werden können und müssen (BTDrs 17/10485, 24) – sofern sie das Marktgeschehen beeinflussen, was zurzeit idR indes noch nicht der ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Schadensersatzansprüche.

Rn 8 Während im Referentenentwurf von 2011 noch allgemein von ›Ansprüchen‹ die Rede war, beschränkt das Gesetz nun in Abs 1 Nr 1 u 2 seinen Anwendungsbereich weiterhin ohne ersichtlichen Grund auf ›Schadensersatzansprüche‹, so dass zB ein gesellschaftsrechtlich begründeter Abfindungsanspruch nach Kündigung dem Wortlaut nach nicht in den Anwendungsbereich fällt (krit Wigand Z...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bedeutung des Gewahrsams.

Rn 3 Der GV darf grds alle Sachen pfänden, die sich im (alleinigen, s.u. Rn 7) Gewahrsam des Schuldners befinden. Das Gesetz geht davon aus, dass der idR leicht feststellbare Gewahrsam für die Zugehörigkeit zum Schuldnervermögen spricht (BGHZ 95, 10, 16). Der GV prüft nicht, ob die Sache tatsächlich zum Schuldnervermögen gehört (vgl BGHZ 80, 296, 299; LG Dortmund NJW-RR 86, ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Erbfall (Abs 2 S 1 Alt 3).

Rn 11 Erforderlich für eine Heilung gem II 1 Alt 3 ist, dass die Erbenhaftung gem § 2013 endgültig nicht mehr beschränkt werden kann (BayObLG FamRZ 97, 710, 712). Diese hat deshalb nur geringe praktische Bedeutung. Eine Konvaleszent ist wegen § 2063 II auch ausgeschlossen, wenn ein Miterbe zugleich Gläubiger und Begünstigter der Verfügung ist (BGH LM 2113 Nr 1). II 1 Alt 3 s...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Allgemeines/Regelungsgehalt.

Rn 1 Die Vorschrift ist durch Art 1 Nr 25 BauVtrRRefuaG (BGBl I 2017, 969) eingefügt worden. Sie gilt gem Art 229 § 39 EGBGB für alle nach dem 31.12.17 geschlossenen Schuldverhältnisse. Kapitel 2 des Untertitels 1 zum Titel 9 des BGB enthält seitdem spezielle Regeln für den Bauvertrag, der nunmehr einen eigenständigen Vertragstyp als Sonderfall des Werkvertrages (Kapitel 1) ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Allgemeines.

Rn 65 Die GdW – vertreten nach § 9b II – kann den aktuellen und/oder Ex-Verw ›entlasten‹ (BGH NJW 18, 2550 Rz 65; ZMR 10, 775). Sie billigt mit der Entlastung die zurückliegende Amtsführung im jew genannten Zeitraum als dem Gesetz, der Gemeinschaftsordnung und den vertraglichen Pflichten entspr und als zweckmäßig. Ferner spricht sie auf diese Weise gleichzeitig für die künft...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Streitbeilegung in Verbrauchersachen.

Rn 14 Der deutsche Gesetzgeber hat in Umsetzung der europäischen ADR-Richtlinie (RiLi 2013/11/EU) ein Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) vom 19.2.16 (BGBl I 254, ber. 1039) geschaffen. Das Gesetz ist am 1.4.16 in Kraft getreten. Es schafft für den Verbraucher flächendeckend die Möglichkeit, eine (private oder behördliche) Verbraucherschlichtungsstelle anzurufen. Wird i...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Überprüfungsumfang.

Rn 3 Der Überprüfung durch das Beschwerdegericht unterliegen gem § 58 II auch die der angefochtenen Endentscheidung vorausgegangenen nicht selbständig anfechtbaren Zwischenentscheidungen (Rn 1). Trotz der in ihrem Wortlaut abw Gesetzesformulierung gilt damit nichts anderes als nach § 512 ZPO. Ausgenommen v der Überprüfung sind also zum einen solche Zwischenentscheidungen, di...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Materiell-rechtliche Vorprüfung.

Rn 6 Bestehen keine prozessualen Bedenken, so nimmt der Streitmittler eine kurze materiell-rechtliche Prüfung vor. Er prüft dabei zunächst, ob der Antrag offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg oder mutwillig erscheint. Die im Gesetz hierfür genannten Gründe (Verjährung, erfolgte Beilegung des Rechtsstreits, Ablehnung einer beantragten Prozesskostenhilfe wegen Aussichtslosig...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Grundlagen.

Rn 1 Abs 2 wurde eingefügt und der bisherige Abs 2 wurde Abs 3 durch das G zur Ermöglichung hybrider und virtueller Mitgliederversammlungen im Vereinsrecht v 14.3.23, BGBl I Nr 72. Näher Rn 15a. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan des Vereins und nach §§ 36, 37, 41 zwingend (§ 40 1) notwendig. Sie wird durch die Gesamtheit der erschienenen Mitglied...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Benachrichtigung des Gegners (Abs 4).

Rn 4 Zur Sicherung der Waffengleichheit und des Grundsatzes der Parteiöffentlichkeit schreibt Abs 4 vor, dass die beweisführende Partei die Gegenseite über Ort und Termin der Beweisaufnahme so zeitig zu informieren hat, dass diese ihre Rechte wahrnehmen, insb an der Beweiserhebung teilnehmen kann. Obwohl dadurch wichtige Verfahrens(grund)rechte der Gegenpartei betroffen sind...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / I. Höchstpersönliche Rechtsgeschäfte.

Rn 26 Die Stellvertretung ist im rechtsgeschäftlichen Verkehr grds überall zulässig. Eine Ausn hiervon gilt für sog höchstpersönliche Rechtsgeschäfte. Ein Vertretungsverbot kann sich aus einem Gesetz oder Rechtsgeschäft mit dem künftigen Vertragspartner (›gewillkürte Höchstpersönlichkeit‹; BGHZ 99, 90, 94) ergeben. Str ist, ob auch aus der Natur des Rechtsgeschäfts ein Stell...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Verweisung auf nicht mehr geltendes Recht.

Rn 1 Die Norm beinhaltet im Interesse der Rechtsklarheit eine Einschränkung der Vertragsfreiheit dahin, dass die Eheleute durch Verweisung nur einen der im BGB genannten Güterstände vereinbaren dürfen. Das sind außer dem gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft die Gütergemeinschaft (§§ 1415–1518) und die Gütertrennung sowie der deutsch-französische Wahlgüterstand (§...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Entscheidung durch den Vorsitzenden (Abs 3).

Rn 4 Das Gesetz ermöglicht in Abs 3, dass der vorsitzende Schiedsrichter über einzelne Verfahrensfragen allein entscheiden kann, wenn die Parteien oder die übrigen Mitglieder des Schiedsgerichts ihn dazu ermächtigt haben. Gemeint sind hier diejenigen Fragen von verfahrensrechtlicher Bedeutung, die nicht über das Verfahren hinaus ausstrahlen. So kann etwa der Vorsitzende die ...mehr