Fachbeiträge & Kommentare zu Gesetz

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.5.6 Antragsbefugnis

Der Antragsteller ist nur dann antragsbefugt, d. h. prozessführungsbefugt, wenn er den geltend gemachten Anspruch entweder als eigenes Recht beanspruchen kann oder den Antrag zum Schutz seiner eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsposition stellt.[1] Für den Antrag muss auch im Beschlussverfahren ein Rechtsschutzinteresse bestehen.[2] Das Fehlen der Antragsbefugnis is...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.4.3.d Zuständigkeit des Arbeitsgerichts nach § 2a Abs. 1 Nr. 3d ArbGG

Durch Gesetz vom 28.4.2011 wurde mit Wirkung zum 3.5.2011 die Nr. 3d ArbGG neu eingefügt.[1] Danach erstreckt sich die Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren auf Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Beteiligung von Freiwilligen nach § 10 BFDG.mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 2.3 § 99 ArbGG

Gemäß § 99 ArbGG ist das Verfahren über die Entscheidung, welcher Tarifvertrag im Betrieb anwendbar ist, geregelt. Nach § 99 Abs. 1 ArbGG wird in den Fällen des § 2a Abs. 1 Nr. 6 ArbGG das Verfahren auf Antrag einer Tarifvertragspartei eines kollidierenden Tarifvertrags eingeleitet. Für das Verfahren sind die §§ 80–82 Abs. 1 Satz 1, die §§ 83–84 und 87–96a entsprechend anzuwe...mehr

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Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.5.11 Verspätetes Vorbringen

Nach § 83 Abs. 1a ArbGG kann das Gericht das Verfahren beschleunigen und die Mitwirkung der Beteiligten forcieren, indem es den Beteiligten für ihr Vorbringen eine Frist setzt. Nach Ablauf der Frist kann das Vorbringen zurückgewiesen werden, wenn dessen Berücksichtigung nach der freien Überzeugung des Gerichts zu einer Verfahrensverzögerung führte und der Beteiligte die Vers...mehr

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Warum wird ein Immissionssc... / Zusammenfassung

Überblick Überblick In Gewerbe und Industrie entstehen neben den erwünschten Produkten auch Abwasser, Abluft oder Abwärme. Menschen, Tiere und Pflanzen sowie Wasser, Luft und Boden müssen vor schädlichen Umwelteinwirkungen geschützt werden (§ 1 Bundes-Immissionsschutzgesetz, BImSchG). Der Unternehmer bzw. Betreiber einer Anlage bestellt Beauftragte im Umweltbereich, um zu gew...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.5.2 Örtliche Zuständigkeit im Beschlussverfahren

Gemäß § 82 ArbGG ist das Arbeitsgericht ausschließlich örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Betrieb liegt. Die Begründung einer anderen Zuständigkeit ist weder durch eine Gerichtsstandsvereinbarung noch durch rügeloses Verhandeln möglich. Ist das angerufene Arbeitsgericht örtlich unzuständig, verweist es das Verfahren gemäß §§ 17 ff. GVG durch unanfechtbaren Beschluss des...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.3 Wahl der Verfahrensart

Grundsätzlich haben die Prozessbeteiligten zunächst zu prüfen, in welcher Verfahrensart ein Konflikt vor Gericht auszutragen ist. Diese Wahl der Verfahrensart ist dann von Amts wegen durch das Gericht zu überprüfen. Ist sie rechtsirrig erfolgt, wurde also Klage erhoben, wo ein Antrag im Beschlussverfahren zu stellen gewesen wäre oder umgekehrt, dann ist die Klage oder der An...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5.3 Umfang der Prüfung

Es ist zu prüfen, ob sich der Beschluss an Gesetze gehalten hat. Selbst bei Ermessensentscheidungen sind die Grenzen des Ermessens gerichtlich nachprüfbar.[1]mehr

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Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.3.3.1 Beschluss

Die Entscheidung erfolgt durch einen Beschluss, der – da er den Beteiligten zuzustellen ist – in Schriftform niedergelegt sein muss. Die Ablehnung der Anträge ist ebenso möglich wie die ganze oder teilweise Entsprechung. Die teilweise Entsprechung hat sich aber am Antrag zu orientieren und muss sich auf einen Teil des angestrebten Ziels beschränken. Der teilweise entsprechend...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Arbeitsgerichtliches Beschl... / 1.4.3 Zuständigkeit des Arbeitsgerichts nach § 2a Abs. 1 Nr. 3 ArbGG

Nach § 2a Abs. 1 Nr. 3 ArbGG sind die Arbeitsgerichte im Beschlussverfahren zuständig für Streitigkeiten der Mitbestimmung. Unterschieden wird zwischen dem Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) vom 4.5.1976, dem Mitbestimmungsergänzungsgesetz (MonMitbestErgG) vom 7.8.1956 und dem Drittelbeteiligungsgesetz (DrittelbG) vom 18.5.2004. Diese Gesetze regeln die Vertretung der Arbeitneh...mehr

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Vermietung: Beschlusskompetenz / 5 Hinweis

Problemüberblick Nach § 13 Abs. 1 WEG kann jeder Wohnungseigentümer mit den in seinem Sondereigentum stehenden Gebäudeteilen nach Belieben verfahren, insbesondere diese vermieten. Die Wohnungseigentümer können dieses Recht einschränken. Die Wohnungseigentümer können z. B. das Recht zur Vermietung des Sondereigentums eines Wohnungs- oder Teileigentums im Wege einer Vereinbarun...mehr

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Versammlung und "2G-Plus" / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um die viel diskutierte Frage, ob die Rechte der Wohnungseigentümer verletzt werden, wenn eine Versammlung einberufen wird, an der von Gesetzes wegen nur Genesene oder Geimpfte teilnehmen dürfen. Kernbereich des Wohnungseigentums Ein Beschluss oder eine Vereinbarung sollen nach h. M. nichtig sein, wenn sie in den "Kernbereich des Wohnungseigentu...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mehrhausanlage: Verständnis... / 5 Hinweis

Problemüberblick Gibt es in einer Wohnungs- und/oder Teileigentumsanlage mehrere Gebäude oder jedenfalls ein Gebäude und eine (Tief-)Garage, so spricht man von einer "Mehrhausanlage". § 10 Abs. 1 Satz 2 WEG erlaubt es, für eine solche Mehrhausanlage durch eine oder mehrere Vereinbarungen vom Gesetz abweichende Bestimmungen zu treffen. Im Fall gibt es mehrere Vereinbarungen. F...mehr

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Vermietung: Beschlusskompetenz / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Der Beschluss ist nach Auffassung des AG in Ermangelung einer Beschlusskompetenz nichtig. Gem. § 13 Abs. 1 WEG dürfe jeder Wohnungseigentümer, soweit nicht das Gesetz entgegenstehe, mit seinem Sondereigentum nach Belieben verfahren, insbesondere dieses bewohnen, vermieten, verpachten oder in sonstiger Weise nutzen und andere von Einwirkungen ausschließen. Ein Wohn...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sondernutzungsrecht: Vermie... / 5 Hinweis

Problemüberblick Der Fall, der im Mietrecht spielt, weist mehrere wohnungseigentumsrechtliche Probleme auf. Eines besteht in der Frage, ob ein Wohnungseigentümer, dessen Wohnungseigentum ein Sondernutzungsrecht zugewiesen ist, berechtigt ist, dieses zu vermieten. Ein anderes besteht in der Frage, wer die Reparatur eines Bauteils organisieren darf, das im gemeinschaftlichen Ei...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Beschlussersetzungsklage: V... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall möchte ein Wohnungseigentümer, dass das Dachgeschoss als Maßnahme der erstmaligen ordnungsmäßigen Herstellung des gemeinschaftlichen Eigentums ausgebaut wird. Da der Antrag bei den anderen Wohnungseigentümern keinen Anklang findet, erhebt er nach § 44 Abs. 1 Satz 2 WEG eine Beschlussersetzungsklage. Beschlussersetzungsklage Geht es darum, die Zustimmung...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / IV. Nachweis

Strittig war seit jeher, in welcher Form der Nachweis einer kürzeren ND zu erbringen ist, da das Gesetz hierzu keine Angaben enthält. Das FG Köln[34] vertrat die Auffassung, dass schärfere Anforderungen als bei der Schätzung der ND anderer Wirtschaftsgüter einer gesetzlichen Grundlage entbehren, da sich eine erhöhte Nachweispflicht aus dem Gesetz nicht ableiten lasse. Vorauss...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / b) Exkurs: Immobilienwertermittlungsverordnung

Möglichkeiten der Wertermittlung durch ImmoWertV: Die ImmoWertV ist insbesondere bei der Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von Grundstücken und Grundstücksteilen einschließlich ihrer Bestandteile sowie ihres Zubehörs anzuwenden.[62] Zur Wertermittlung sind (grundsätzlich) das Vergleichswertverfahren (vor allem bei Einfamilienreihenhäusern, Zweifamilienhäusern, Eigentu...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Land- und Forstwirtschaft 2... / 1. Agroforstwirtschaft

Die Agroforstwirtschaft verfolgt die Idee, durch die Einbeziehung von Gehölzen die Bodeneigenschaften zu verbessern und zu stabilisieren. Die Gehölze – Bäume und Sträucher – können Schutz für Pflanzen und Tiere bieten, aber auch Nährstoffe liefern. Außerdem können sie verwertet werden. Sorgfältige Planung: Eine Agroforstwirtschaft ist sorgfältig zu planen, weil die Gehölze mit d...mehr

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Land- und Forstwirtschaft 2... / VIII. Zusammenfassung

Der Beitrag zeigt, dass auch bei Einkünften aus neuen Produktionsverfahren – wie Aquaponik und Agroforstwirtschaft – Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft vorliegen können. Bei Einkünften aus der Stromerzeugung mittels Agrophotovoltaik liegen jedoch Einkünfte aus Gewerbebetrieb vor. Die Umsetzung der neuen Produktionsverfahren in der Praxis bleibt abzuwarten. Bei der Agroph...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Land- und Forstwirtschaft 2... / 1. Landwirtschaft und Gartenbau

Landwirtschaft ist die planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren sowie die Verwertung der dadurch selbstgewonnenen Erzeugnisse. Zur klassischen Landwirtschaft gehören Ackerbau und Viehzucht. Als Boden gelten auch Substrate und Wasser (R 15.5 Abs. 1 S. 1 und 2 EStR 2012). Gartenbau ist die Erzeugung von Pflanzen durch Bodenbewir...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / [Ohne Titel]

Dipl.-Finw. (FH) Matthias Ulbrich[*] Der Anteil von Gebäuden mit einem Baujahr 2011 oder jünger macht trotz konstanter Anzahl an Baugenehmigungen in den vergangenen zwei Jahrzehnten zumindest bei Wohnungen nur ca. 3 % aus; es überwiegt der Anteil der Altbauten. So war im Erhebungszeitraum 2018 ein Viertel der Wohnungen in Deutschland vor 1948 errichtet worden. Weitere 42,4 % ...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Land- und Forstwirtschaft 2... / 2. Agrophotovoltaik

Kombination auf derselben Fläche: Agrophotovoltaik kombiniert die Agrarproduktion und die Stromerzeugung auf derselben Fläche, wodurch die landwirtschaftliche Fläche effektiv genutzt werden kann. Die Photovoltaikanlage kann Schutz für Pflanzen und Tiere vor Wetterereignissen – wie Hagel, Frost und Dürre – bieten und der Verkauf des Stroms kann zusätzliche Einkünfte ermöglichen. ...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Einordnung des § 18k UStG in das System der USt

Rz. 1 § 18k UStG ist eine mit Wirkung zum 1.4.2021[1] neu in das UStG eingefügte Regelung. Sie hat keine Vorgängerregelung, da sie Teil eines ebenfalls zum 1.7.2021 neuen Einfuhr-Fernverkaufs von aus dem Drittlandsgebiet eingeführten Gegenständen in Sendungen mit einem Sachwert von höchstens 150 EUR ist. Das Verfahren wird bereits als "Import-One-Stop-Shop" (IOSS)[2] bezeich...mehr

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Schwarz/Widmann/Radeisen, U... / 1 Einordnung des § 18j UStG in das System der USt

Rz. 1 § 18j UStG ist eine mit Wirkung vom 1.4.2021[1] neu in das UStG eingefügte Regelung. Sie ersetzt für seit dem 1.7.2021 getätigte Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- sowie auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen (TRFE-Leistungen) das bisherige besondere Besteuerungsverfahren gem. §§ 18 Abs. 4e, 18h UStG, dem sog. "Mini-One-Stop-Shop" (MOSS). § 18j UStG ist...mehr

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Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / 1. Erwerb einer gebrauchten Immobilie

Eine höhere Abschreibung aufgrund einer kürzeren ND kommt jedoch nicht etwa bereits deshalb in Betracht, weil ein Gebäude gebraucht erworben wurde und von der ND deshalb bereits ein Teil "verbraucht" wurde. Beim Erwerb einer solchen Immobilie richtet sich die Abschreibung – unabhängig davon, ob dafür bereits Abschreibungen vorgenommen wurden – somit erneut nach der typisiert...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Land- und Forstwirtschaft 2... / b) Hochsee- und Küstenfischerei

Die Hochsee- und Küstenfischerei ist stets als Gewerbebetrieb einzuordnen. Seefischerei übt aus, wer auf See erwerbsmäßig Fische fängt, zu fangen versucht, an Bord nimmt, aus Meeresaquakultur oder in anderer Weise gewinnt (vgl. § 1a Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zur Regelung der Seefischerei und zur Durchführung des Fischereirechts der Europäischen Union). Mithin wäre jede Aquakul...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / B. AfA bei tatsächlich kürzerer ND (§ 7 Abs. 4 S. 2 EStG)

Der Gesetzgeber hat in § 7 Abs. 4 S. 2 EStG ausdrücklich die AfA nach der tatsächlichen ND zugelassen, falls sie kürzer als die sich rechnerisch ergebenden 33, 40 bzw. 50 Jahre ist. Begründet hat er dies, weil es bei Betriebs- und ("in Ausnahmefällen") auch bei Wohngebäuden vorkomme, dass die tatsächliche ND nachweislich kürzer sei und es "in diesen Fällen zu unzureichenden A...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Gebäude: Kürzere Nutzungsda... / A. Grundsätzliche (typisierte) Gebäude-AfA (§ 7 Abs. 4 S. 1 EStG)

Abweichend von der AfA in gleichen Jahresbeträgen i.S.d. § 7 Abs. 1 EStG, bei der die Anschaffungs- oder Herstellungskosten (AK/HK) auf die betriebsgewöhnliche ND verteilt werden, sind bei Gebäuden gem. Abs. 4 als AfA folgende typisierte Prozentsätze abzuziehen. § 7 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 EStG: Bei Gebäuden, soweit sie zu einem Betriebsvermögen gehören und nicht Wohnzwecken dienen[1...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haustiere am Arbeitsplatz / Zusammenfassung

Überblick Berufstätige Hundehalter, die ihren Hund während ihrer Arbeitszeiten nicht anderweitig betreuen lassen können oder wollen, äußern gelegentlich den Wunsch, das Tier mit an den Arbeitsplatz zu nehmen. Vereinzelt wird das auch mit anderen Haustieren (Katzen, Kleintieren) so praktiziert. In allen Fällen, in denen die Anwesenheit eines Haustiers am Arbeitsplatz keine be...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.11 Beendigung einer Dienstvereinbarung

Die Dienstvertragsparteien können jederzeit eine Dienstvereinbarung wieder durch Vertrag aufheben. Hierbei sind dieselben Anforderungen zu beachten wie bei deren Abschluss. Voraussetzung ist somit zunächst ein gemeinsamer Beschluss, d. h. eine übereinstimmende Willenserklärung, es muss die Schriftform bzw. elektronische Form beachtet werden und schließlich muss die Aufhebung...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.8 Hessen

§ 113 Abs. 1-5 HPVG In Hessen enthält § 113 HPVG Bestimmungen über Dienstvereinbarungen. § 113 HPVG ist grds. vergleichbar mit der entsprechenden Bundesregelung, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend gelten folgende Besonderheiten: Gemäß § 113 Abs. 2 HPVG sind Dienstvereinbarungen nur insoweit zulässig, als sie in diesem Gesetz ausdrücklich zug...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.14 Sachsen

§ 84 Abs. 1-6 SächsPersVG – Dienstvereinbarungen – Tarifverträge Die Regelungen über Dienstvereinbarungen in Sachsen entsprechen im Wesentlichen den Regelungen auf Bundesebene, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend gelten folgende Besonderheiten: Vorschriften über Dienstvereinbarungen befinden sich in § 84 SächsPersVG. Gemäß § 84 Abs. 1 Satz 1 ...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.3 Zulässigkeit einer Dienstvereinbarung

Gemäß § 63 Abs. 1 Satz 1 BPersVG sind Dienstvereinbarungen nur zulässig, soweit sie in diesem Gesetz ausdrücklich vorgesehen sind. Dies ist nur in den Fällen des 78 Abs. 1 Nr. 12 bis 15, des § 79 Abs. 1 Nr. 4 und 5 sowie des § 80 Abs. 1 gesetzlich festgelegt, also in Angelegenheiten, die auch der Mitbestimmung des Personalrats unterliegen. Dies lässt erkennen, dass die Diens...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.2.2.2 Notwendigkeit der Kosten

Eine Kostenerstattung nach § 46 Abs. 1 BPersVG kann es nur hinsichtlich solcher Kosten geben, die notwendig waren. Auch wenn diese Voraussetzung nicht ausdrücklich im Gesetz normiert ist, ergibt sich dies insbesondere aus dem Gebot der sparsamen Haushaltsführung, dem auch der Personalrat als Teil der öffentlich-rechtlichen Dienststelle unterliegt. Nach h. M. müssen nur solch...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.5 Brandenburg

§ 70 Abs. 1, 2, 3 LPVG-BB – Dienstvereinbarungen Eine Regelung über Dienstvereinbarungen enthält § 70 LPVG-BB. Diese Bestimmungen sind grds. vergleichbar mit den entsprechenden Bundesregelungen, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend gelten folgende Besonderheiten: Die Vorschrift gewährleistet im Unterschied zu § 63 BPersVG in Abs. 1 Satz 1 eine...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.9 Mecklenburg-Vorpommern

§ 66 Abs. 1-6 PersVG M-V – Dienstvereinbarungen In Mecklenburg-Vorpommern ist die Dienstvereinbarung in § 66 PersVG M-V geregelt. Diese Bestimmungen sind grds. vergleichbar mit den entsprechenden Bundesregelungen, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend gelten folgende Besonderheiten: § 66 PersVG M-V gewährleistet im Gegensatz zur Regelung auf Bu...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.13 Sachsen

§ 45 SächsPersVG In Sachsen enthält § 45 SächsPersVG eine entsprechende Regelung über die Kosten. Abs. 1 Satz 1 entspricht im Wesentlichen § 46 BPersVG, sodass auf die entsprechende Kommentierung verwiesen werden kann. Abweichend zur Regelung auf der Bundesebene wird in Satz 2 für entstehende Kosten bei Reisetätigkeiten auf § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Reisekostenvergütung...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.13 Saarland

§ 76 Abs. 1, 2 SPersVG – Dienstvereinbarungen, § 79 SPersVG – Vorrang von Tarifverträgen § 76 SPersVG, der Bestimmungen über Dienstvereinbarungen enthält, entspricht § 63 BPersVG, sodass auf die entsprechende Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend gilt Folgendes: Wie auf Bundesebene besteht auch im Saarland nur eine beschränkte Regelungsautonomie, d. h. Dienstvereinba...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.7 Geltungsbereich einer Dienstvereinbarung

Hier kann man unterscheiden zwischen räumlichem, persönlichem und zeitlichem Geltungsbereich. Grds. gilt eine Dienstvereinbarung für die Dienststelle, für die sie geschlossen wurde. Erfasst werden hierbei grds. alle Beschäftigten i. S. d. § 4 Abs. 1 Nr. 1 bzw. Nr. 5 BPersVG der Dienststelle bzw. Dienststellen, die vom Geltungsbereich erfasst sind. Auf die in § 4 Abs. 2 BPersVG...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.4 Abschluss einer Dienstvereinbarung

Das Zustandekommen einer Dienstvereinbarung ist in § 63 Abs. 2 BPersVG geregelt. Hiernach werden Dienstvereinbarungen durch die Dienststelle und Personalrat gemeinsam vereinbart, sind in schriftlicher oder elektronischer Form abzuschließen und in geeigneter Weise bekanntzumachen. Parteien der Dienstvereinbarung sind die Dienststelle, die durch den Dienststellenleiter repräsen...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Gasfilter / Zusammenfassung

Begriff Sind in der Atemluft Schadstoffe in Form von Gasen oder Dämpfen vorhanden, die nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen aus der Atemluft entfernt werden können, werden Gasfilter eingesetzt, die diese Schadstoffe aus der Umgebungsluft filtern. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Bei der Benutzung von Gasfiltern sind die entsprechenden Abschnitte der ...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Viertelmasken / Zusammenfassung

Begriff Viertelmasken sind Atemanschlüsse, die Mund, Nase und Kinn umschließen. Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung Bei der Benutzung von Halbmasken sind die entsprechenden Abschnitte der DGUV-R 112-190 "Benutzung von Atemschutzgeräten" anzuwenden, insb. Abschn. 10.1.3.mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Akteure im BGM / 2.3.1 Gesetzliche und staatliche Akteure

Naheliegend ist die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und BGs/Unfallkassen, da diese grundsätzlich mit den Unternehmen in Kontakt stehen. Die Verbindung zu den gesetzlichen Kassen ergibt sich einerseits aufgrund des Versicherungsverhältnisses und der damit verbundenen Lohnabrechnung der Mitarbeiter, andererseits haben die Krankenkassen gemäß §§ 20 ff. einen Präventionsauf...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Betriebsanweisungen für Gef... / Zusammenfassung

Überblick Der Einsatz von Gefahrstoffen kann mit verschiedenartigen Risiken verbunden sein. Die umfassende Information über die Gefährdungen beim Umgang mit Gefahrstoffen durch Betriebsanweisungen ist Grundlage der Unterweisung, um die Beschäftigten zu sensibilisieren und zu schützen. Daher ist der Arbeitgeber laut § 14 Gefahrstoffverordnung (Unterrichtung und Unterweisung d...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.2 Baden-Württemberg

§ 85 LPVG BW – Dienstvereinbarungen Baden-Württemberg enthält in § 85 LPVG BW eine Vorschrift bezüglich Dienstvereinbarungen. § 85 Abs. 1 Sätze 1 und 2 LPVG BW stecken durch Verweise auf einzelne Bestimmungen des LPVG BW den Rahmen für die Zulässigkeit einer Dienstvereinbarung. Dabei wird entsprechend der Regelung auf Bundesebene einschränkend vorausgesetzt, dass keine gesetzl...mehr

Lexikonbeitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Sicherheitsdatenblatt / Zusammenfassung

Begriff Das Sicherheitsdatenblatt ist die zentrale Informationsquelle für den gewerblichen Anwender gefährlicher Stoffe und Gemische. Es muss v. a. Angaben darüber enthalten, um welchen Gefahrstoff es sich handelt, welche Gefährdungen bestehen und welche Maßnahmen geeignet sind, um Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten. Inhalt und Struktur legt die REA...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 2.10 Niedersachsen

§ 78 Abs. 1-4 NPersVG – Dienstvereinbarungen, § 82 NPersVG – Unabdingbarkeit des Personalvertretungsrechts Die Regelungen über Dienstvereinbarungen im Land Niedersachsen entsprechen im Wesentlichen den Regelungen auf Bundesebene, sodass auf die dortige Kommentierung verwiesen werden kann. Ergänzend ergeben sich folgende Besonderheiten: In Niedersachsen findet sich die Vorschr...mehr

Beitrag aus Arbeitsschutz Office Professional
Haustiere am Arbeitsplatz / 2 Assistenzhunde

Assistenzhunde müssen nach Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) am Arbeitsplatz zugelassen werden – wenn nicht zwingende Gründe dagegensprechen. Das gilt z. B. dann, wenn hygienische Anforderungen es nicht zulassen, dass ein Hund sich in einem Arbeitsbereich aufhält. Das BGG beschreibt detailliert, unter welchen Umständen ein Hund ein Assistenzhund im Sinne des Gesetzes ist...mehr

Kommentar aus TVöD Office Professional
Hock, Stehle, Wäldele (u.a.... / 1.8 Auslegung von Dienstvereinbarungen

Die Auslegung von Dienstvereinbarungen erfolgt entsprechend der Auslegung einer Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag. Aufgrund des normativen Charakters gelten hierbei dieselben Auslegungsgrundsätze wie bei Gesetzen. Grundlage ist der Wortlaut. Wie bei § 133 BGB darf jedoch nicht am buchstäblichen Sinn des Wortlauts gehaftet werden bleiben, sondern es ist der wirkliche Wil...mehr