Fachbeiträge & Kommentare zu Grundsicherung

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 10 Kammern de... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift legt für die Spruchkörper bei den Sozialgerichten die Bildung von Fachkammern grundsätzlich fest; das Gleiche gilt für die Senate bei den Landessozialgerichten (§ 31) sowie beim Bundessozialgericht (§ 40). Die früheren Änderungen des § 10 waren im Wesentlichen redaktioneller Natur. So wurden durch das Psychotherapeutengesetz v. 16.6.1998 (BGBl. I S. 1311...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.8 Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe einschließlich der Angelegenheiten nach Teil 2 des SGB IX (Eingliederungshilfe) und des Asylbewerberleistungsgesetzes

Rz. 14 Gemäß Abs. 5 Satz 1 (bis zum 25.10.2013 Satz 2) entscheiden diese Kammern mit ehrenamtlichen Richtern aus den Vorschlagslisten der Kreise und kreisfreien Städte. Damit wird die bis Ende 2004 geltende Regelung der VwGO für Kammern mit diesem Zuständigkeitsbereich im Wesentlichen fortgeschrieben. Dies wird auch in der Gesetzesbegründung deutlich (BR-Drs. 302/04 S. 10 f....mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 13 Berufung d... / 1 Allgemeines

Rz. 1 Die Vorschrift regelt die Berufung der ehrenamtlichen Richter sowie deren Amtsdauer. Sie ist durch das 6. SGGÄndG v. 17.8.2001 (BGBl. I S. 2144) mit Wirkung zum 2.1.2002 neu gefasst worden. Dabei sind neben rein redaktionellen Anpassungen, die durch die Verkündung des SGB III und SGB IX sowie Änderung des SGB V erforderlich waren, auch inhaltliche Änderungen erfolgt. D...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 13 Berufung d... / 2.5 Besonderheiten

Rz. 7 Für die Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung ist bei der Berufung der ehrenamtlichen Richter die wirtschaftliche Struktur im Gerichtsbezirk zu beachten, damit die Sachkunde der ehrenamtlichen Richter in möglichst hohem Maße zu einer sachgerechten Entscheidungsfindung beitragen kann. Der Gesetzgeber hat deutlich gemacht, dass diese Auswahlkriterien nur für...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 12 Zusammense... / 2.2 Kammern für Angelegenheiten der Sozialversicherung

Rz. 4 Der Begriff der Angelegenheiten der Sozialversicherung ist identisch mit den in § 10 Abs. 1, § 13 Abs. 4 und § 14 Abs. 1 verwandten Termini. Der Begriff des Arbeitgebers ist in § 16 Abs. 4 definiert. Eine Definition des Begriffs "Versicherter" nimmt das SGG nicht vor, insbesondere ist aus § 16 Abs. 3 Satz 1 keine Begriffsbestimmung abzuleiten, da diese Vorschrift nur f...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 11 Ernennung ... / 2.2 Der beratende Ausschuss

Rz. 5 Die Mitwirkung eines Ausschusses bei der Ernennung eines Richters auf Lebenszeit kennen nur das SGG und das ArbGG. Gemäß Abs. 2 Satz 2 sollen darin aus dem Kreis der ehrenamtlichen Richter Vertreter der Versicherten, der Arbeitgeber, der Berechtigten nach dem SGB XIV und der mit dem Sozialen Entschädigungsrecht oder dem Recht der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 46 Vorschlags... / 2 Rechtspraxis

Rz. 2 Die Vorschlagslisten für die ehrenamtlichen Richter in den Senaten für Angelegenheiten der Sozialversicherung und der Arbeitsförderung sind erweitert worden um die in § 14 Abs. 1 genannten Organisationen und Behörden. Dabei wird durch den Verweis auf § 14 Abs. 1 gleichzeitig das Vorschlagsrecht auch auf die in § 14 Abs. 3 Satz 2 genannten Vereinigungen erweitert (BT-Dr...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 130 Verurteil... / 2.1.1 Voraussetzungen

Rz. 4 Anders als nach § 304 ZPO ist das sozialgerichtliche Grundurteil im Falle einer Anfechtungs- und Leistungsklage (Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, § 54 Abs. 4) kein Zwischenurteil, weil das Betragsverfahren lediglich durch eine neue Verwaltungsentscheidung in Gang gesetzt werden kann (vgl. BSG, SozR 3-1300 § 104 Nr. 9, 24 m. w. N.). Es wird durch das BSG auch als echtes Grundurtei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 128 Entscheid... / 2.2.4 Beweislast

Rz. 8 Im sozialgerichtlichen Verfahren muss das Gericht gemäß § 103 den Sachverhalt von Amts wegen erforschen. Die Beteiligten tragen deshalb keine subjektive Beweislast. Es gilt aber der Grundsatz der objektiven Beweislast (Feststellungslast). Nach dem Grundsatz der objektiven oder materiellen Beweis- oder Feststellungslast ist zu entscheiden, wenn sich entscheidungserhebli...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jansen, SGG § 14 Vorschlags... / 2.2 Kreis der Vorschlagslisten für Angelegenheiten der Sozialversicherung

Rz. 3 Zu den vorschlagsberechtigten Organisationen i. S. v. § 14 Abs. 1 gehören hinsichtlich des Kreises der Vertreter der Versicherten neben den Gewerkschaften und selbständigen Vereinigungen von Arbeitnehmern mit berufs- oder sozialpolitischer Zwecksetzung aufgrund der Gesetzesänderung zum 2.1.2002 auch die in § 14 Abs. 3 Satz 2 genannten Vereinigungen der Leistungsempfäng...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 2 Grundsätze für die Leistungserbringung

Für die steuerfinanzierte Eingliederungshilfe gilt weiterhin grundsätzlich das Nachrangprinzip, d. h. Eingliederungshilfe erhält nicht, wer die erforderlichen Leistungen von anderen, insbesondere von Rehabilitationsträgern erhält. Dementsprechend gilt, dass andere Träger von Sozialleistungen ihre Leistungen nicht unter Verweis auf die Eingliederungshilfe versagen dürfen.[1] ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Eingliederungshilfe für Men... / 1 Struktur des Eingliederungshilferechts

Das Leistungssystem der Eingliederungshilfe wurde mit dem Bundesteilhabegesetz im Jahr 2016 grundlegend neu geordnet. Ziel der Neuausrichtung war es, die Eingliederungshilfe aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe herauszulösen und zu einem modernen Teilhaberecht weiterzuentwickeln. Die zuvor maßgeblich an der Wohnform ausgerichteten Leistungen orientieren sich nunmehr in ers...mehr

Beitrag aus Hartz, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)
Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führer Lohnsteuer, Lohnausfall

Stand: EL 138 – ET: 06/2024 Zum Arbeitslosengeld > Arbeitsförderung, siehe ferner > Grundsicherung, > Insolvenzgeld, > Kurzarbeitergeld, > Lohnersatzleistungen.mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 100 Armborster, Notwendiger Lebensunterhalt in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe – Auswirkungen des BTHG, ArchsozArb 2018, Nr. 4, 52. v. Boetticher, Das neue Teilhaberecht, 2. Aufl. 2020. Busse/Pyzik, Das Regelbedarfsdarlehen zur Sicherung des Lebensunterhaltes, NDV 2009, 94 und 136. Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e. V., Problemanz...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 22 Sonderre... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 22 übernimmt im Wesentlichen wortgleich die Regelung des bisherigen § 26 BSHG. Auszubildende, deren Ausbildung dem Grunde nach durch Ausbildungsförderung nach dem BAföG, durch Berufsausbildungsbeihilfe oder durch das Ausbildungsgeld nach dem SGB III förderungsfähig sind, haben im Grundsatz keinen Anspruch auf existenzsichernde Leistungen nach dem Dritten und Vierten ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.4 Behinderte Menschen in Ausbildung (Abs. 4)

Rz. 36 Eine ähnliche Regelung für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende findet sich in § 21 Abs. 4 SGB II. 2.4.1 Personenkreis (Abs. 4 Satz 1) Rz. 37 Personen haben, soweit nicht im Einzelfall ein abweichender (individueller) Bedarfs besteht, nach Vollendung des 15. Lebensjahres einen Anspruch auf Gewährung eines (pauschalen) Mehrbedarfszuschlages in Höhe von 35 % ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.1.2 Vollendung des 65. Lebensjahres bzw. Erreichen der Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 12 Personen, die unter Rz. 8 ff. dargestellten Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf Gewährung des Mehrbedarfs ab dem Beginn des Monats, in dem sie die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 erreicht haben. Rz. 13 Eigentlich ist die Vorschrift des Abs. 1 Nr. 1 im Dritten Kapitel systematisch nicht zutreffend eingeordnet, weil Personen, die die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.5.1 Ziel und Voraussetzungen

Rz. 45 Abs. 5 trägt dem Umstand Rechnung, dass bestimmte Personenkreise aus medizinischen Gründen einer Ernährung bedürfen, die mit der normalen Versorgung mit Lebensmitteln nicht erreicht werden kann. Ziel ist es, mit dem Zuschlag ernährungsbedingte Gesundheitsschäden abzuwenden oder zu lindern ( BSG, Urteil v. 10.5.2011, B 4 AS 100/10 R Rz. 20 m. w. N.). Rz. 46 Berechtigt si...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 1 Allgemeines

Rz. 5 Die Vorschrift ist nur vor dem Hintergrund des Urteils des BVerfG v. 9.2.2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 4/09, fortgeführt durch Beschluss v. 23.7.2014, 1 BvL 10/12, 1 BvL 12/12, 1 BvR 1691/13) zu verstehen, in der das Gericht das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG i. V. m. dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 1 Allgemeines

Rz. 2 Eine Vorgängerregelung zur heutigen Vorschrift befand sich in § 23 BSHG. Eine Parallelregelung enthält § 21 SGB II . Zu gewissen Unstimmigkeiten in diesem Zusammenhang vgl. Rz. 13 und 23. Abs. 1 Satz 1 entspricht dem früheren § 23 Abs. 1 Satz 1 BSHG. Die Abs. 2 bis 5 entsprechen den alten Vorschriften in § 23 Abs. 1a bis 4 BSHG. Abs. 6 vereinfachte die alte Regelung des...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.3 Regelsätze und Zahlungsmodalitäten (Abs. 3)

Rz. 53 Zur Deckung der Bedarfe nach Abs. 2 sind nach Abs. 3 Satz 1 Regelsätze zu gewähren. Die Vorschrift stellt somit die Verbindung zwischen den Regelbedarfen und den Regelsätzen her (so auch Gutzler, in: jurisPK-SGB XII, 3. Aufl. 2020, Stand: 19.2.2021, § 27a Rz. 82). Der Begriff des Regelsatzes bezieht sich nur noch auf die zu zahlende Leistung, d. h. und im Unterschied ...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 27a Notwend... / 2.4.1 Anderweitige Bedarfsdeckung (Abs. 4 Satz 1 Nr. 1, Satz 2 und 3)

Rz. 62 Abs. 4 regelte bis zum 31.12.2016 drei Ausnahmen von der Zahlung von Regelsätzen. Satz 1 enthielt eine Bestimmung über die individuelle Bedarfsfestsetzung bei "nach oben oder unten" abweichendem Bedarf. Satz 2 regelte die Zahlung für Fälle, in denen die Leistungsberechtigung nur für weniger als einen Monat besteht. Satz 3 den Sonderfall der Leistungsberechtigung in ei...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 22 Sonderre... / 2.1 Grundsätzlicher Ausschluss der Hilfe zum Lebensunterhalt

Rz. 7 Abs. 1 Satz 1 schließt die Hilfe zum Lebensunterhalt für alle Auszubildenden aus, deren Ausbildung dem Grunde nach im Rahmen entweder des BAföG oder der §§ 51, 57 und 58 SGB III förderungswürdig ist. Die Vorschrift ist insoweit konkretisiert worden, als sich in der ab dem 7.12.2006 geltenden Fassung der Ausschluss nur noch auf die Leistungen nach dem Dritten Kapitel (H...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 22 Sonderre... / 2.3 Härtefälle

Rz. 22 Mit der Härtefallregelung des Abs. 1 Satz 2 hat der Sozialhilfeträger die Möglichkeit, ausnahmsweise abweichend von Abs. 1 Satz 1 doch Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. Als Ausnahmevorschrift ist Abs. 1 Satz 2 restriktiv auszulegen. Rz. 23 Der Begriff "besondere Härte" ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, hinsichtlich dessen dem Sozialhilfeträger jedoch kein gerich...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.7 Dezentrale Warmwassererzeugung (Abs. 7)

Rz. 65 Eine vergleichbare Regelung für den Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende findet sich in § 21 Abs. 7 SGB II. Rz. 66 Die Vorschrift wurde erst im Vermittlungverfahren eingefügt (BT-Drs. 17/4719 S. 5) und ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass bis zum 31.12.2010 die Kosten der Warmwassererzeugung mit dem Regelsatz abgegolten wurden (vgl. v. Boetticher/Münder, in:...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 2.1.3 Volle Erwerbsminderung (Abs. 1 Nr. 2)

Rz. 14 Personen, die die Altersgrenze nach § 41 Abs. 2 noch nicht erreicht haben und die unter Rz. 8 ff. dargestellten Voraussetzungen erfüllen, haben Anspruch auf Gewährung des Mehrbedarfszuschlages, wenn sie voll erwerbsgemindert sind. Die Vorschrift verweist damit auf § 43 Abs. 2 Satz 2 SGB VI . Danach sind voll erwerbsgemindert Personen, die wegen Krankheit oder Behinderu...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Jung, SGB XII § 30 Mehrbedarf / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 76 Vgl. hierzu zunächst die Hinweise im laufenden Text sowie die übrige zur Vorgängervorschrift § 23 BSHG ergangene Rechtsprechung. Axmann, Keine nachträgliche Erbringung des Mehrbedarfs nach § 30 Abs. 1 SGB XII bei rückwirkender Zuerkennung des Merkzeichens G, Anmerkung zum Urteil des SG Wiesbaden v. 30.4.2014, S 30 SO 47/12, RdLH 2014, 201. Berlit, Kein pauschalierter Me...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 6.1 Sicherung des Lebensunterhalts

Flüchtlinge haben Anspruch auf existenzsichernde Leistungen zum Lebensunterhalt. Abhängig vom Aufenthaltsstatus und von der Erwerbsfähigkeit werden Leistungen nach dem AsylbLG, SGB II oder SGB XII gezahlt. Wichtig Aktuelle Fragen zu Flüchtlingen aus der Ukraine Rechtskreiswechsel aus dem AsylbLG in die Grundsicherung für Arbeitsuchende Seit dem 1.6.2022 werden Menschen, die aus...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 6.2.2 Berufsbezogene Deutschsprachförderung

Die berufsbezogene Deutschsprachförderung ist ein Regelangebot des Bundes[1], das auf der Grundlage der vom BMAS erlassenen Deutschsprachförderverordnung durch das BAMF umgesetzt wird. Die Berufssprachkurse bauen auf dem allgemeinen Sprachangebot der Integrationskurse auf und setzen sich aus verschiedenen Kursen zusammen, die sich untereinander sowie mit Maßnahmen der Agentu...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Flüchtling / 6.2.1 Integrationskurse

Am Beginn des Integrationsprozesses steht vielfach ein Integrationskurs,[1] der vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) im Umfang von bis zu 700 Unterrichtseinheiten gefördert wird. Kernelemente sind ein Deutschsprachkurs und ein erster Orientierungskurs. Auf die Teilnahme an einem Integrationskurs besteht grundsätzlich ein Anspruch für Ausländer, die sich dauerhaf...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 5 Die Einführung der Grundsicherung im SGB II

Rz. 17 Eine langjährige konjunkturelle und strukturelle Krise hat die Kosten für die Arbeitsförderung stetig erhöht. Deshalb sind grundsätzliche Überlegungen angestellt worden, die Möglichkeiten einer Senkung der Leistungen an Arbeitslose und Einsparungen bei den Verwaltungskosten eröffnen. Dazu sind Vorschläge der Kommission für Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Har...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.10 Verwaltungsvereinbarungen auf örtlicher Ebene

Rz. 32 Abs. 5 ist als Ergänzung zu § 9 anzusehen. Die Agenturen für Arbeit erhalten den gesetzlichen Auftrag, mit den Kreisen und Gemeinden verbindliche öffentlich-rechtliche Verträge über die Zusammenarbeit zu schließen. Die Ausgestaltung der Regelung als Kann-Vorschrift ist eher dahin zu verstehen, dass die Agenturen für Arbeit diese Verträge nur bei angemessenen Bedingung...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 8 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt

Rz. 46 Mit dem Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt wurde das Ziel verfolgt, die aktive Arbeitsmarktpolitik stärker auf ihr eigentliches Ziel, nämlich das schnelle und effiziente Vermitteln von Arbeitsuchenden, insbesondere aber von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt auszurichten. Dafür soll die umfangreiche Evaluation der bestehenden arbeit...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 421d Vorüb... / 2.1 Verlängerung der Anspruchsdauer auf Alg (Abs. 1)

Rz. 3 Die Vorschrift ist ursprünglich recht einfach und gut nachvollziehbar formuliert gewesen. Die wiederholte zeitraumbezogene Anschlussregelung in Abs. 3 hat die Übersichtlichkeit deutlich erschwert. Die Schwierigkeiten treten zudem bei der effizienten Umsetzung auf. Rz. 4 Mit der Regelung des Abs. 1 soll der Versicherungsschutz für Personen verbessert werden, die in der K...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift bestimmt die Bundesagentur für Arbeit als den für die Arbeitsförderung zuständigen Leistungsträger und eröffnet weitere Möglichkeiten zur Übernahme und Übertragung zusätzlicher Aufgaben und den Eingang von Kooperationen. Die Regelung erfasst nicht die Trägerschaft der Bundesagentur für Arbeit für die Grundsicherung für Arbeitsuchende, diese ist in § 6 SG...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 340 Aufbri... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift enthält den Finanzierungsgrundsatz der Arbeitsförderung. Sie definiert die im Beitrag zur Arbeitsförderung zusammengefassten Mittel und sonstigen Einnahmen der Bundesagentur für Arbeit zur Finanzierung der Leistungen zur Arbeitsförderung einschl. der dafür aufzuwendenden Verwaltungsausgaben. Versicherungspflichtige Arbeitnehmer und Arbeitgeber leisten de...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 368 Aufgab... / 2.3 Verbindungsstelle bei über- und zwischenstaatlichem Recht

Rz. 12a Abs. 1a bestimmt die Bundesagentur für Arbeit als Verbindungsstelle bei grenzüberschreitenden Sachverhalten wegen Leistungen bei Arbeitslosigkeit. Verbindungsstelle meint koordinierende Stelle zwischen den grundsätzlich fachlich und rechtlich verantwortlichen Stellen und den zuständigen ausländischen Trägern, mit denen aufgrund über- oder zwischenstaatlichen Rechts d...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.3 Tatbestand und Rechtsfolgen nach Abs. 1

Rz. 13 Abs. 1 kann nur Antragssteller oder Empfänger einer Sozialleistung betreffen. Für die Entscheidung nach Abs. 1 ist der Leistungsträger zuständig, der auch über Bewilligung oder Ablehnung der Sozialleistung zu befinden hat. In Fällen eines gesetzlichen oder rechtsgeschäftlichen Auftrags (§§ 88ff. SGB X) trifft der Auftragnehmer die Entscheidung (z. B. das Jobcenter ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 62 Untersuch... / 2.2 Voraussetzungen der Untersuchung

Rz. 5 Zulässige Untersuchungen nach § 62 setzen deren Erforderlichkeit für die Entscheidung über die Leistung und ein entsprechendes Verlangen des Leistungsträgers voraus. Das bezieht sich auf die Anordnung der Untersuchung sowie auch auf die Untersuchungsmaßnahme selbst. Daraus wird deutlich, dass es sich bei § 62 nicht allein um die Regelung der Duldung von Untersuchungen ...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 6 Weitere wesentliche Entwicklungen des SGB III nach den Hartz-Gesetzen ab der 16. Legislaturperiode

Rz. 24 Das 5. SGB III-ÄndG ist unmittelbar nach Bildung der Großen Koalition im Herbst 2005 erneut ins Gesetzgebungsverfahren eingebracht worden und im Wesentlichen am 31.12.2005 in Kraft getreten. In der Hauptsache diente das Gesetz dem Ziel, auslaufende arbeitsmarktpolitische Instrumente zu verlängern, um Zeit für eine Evaluation zu gewinnen. Die Bundesagentur für Arbeit h...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 10 Die Entwicklung des Arbeitslosenversicherungsrechts ab 2013

Rz. 58 Mit dem Gesetz zur Neuordnung der Altersversorgung der Bezirksschornsteinfegermeister und zur Änderung anderer Gesetze (SchfAVNOG) v. 5.12.2012 (BGBl. I S. 2467) sind für die Zeit ab 1.1.2013 im Wesentlichen redaktionelle Unrichtigkeiten beseitigt worden, die im Zuge der sog. Instrumentenreform durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmark...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 66 Folgen fe... / 2.5 Rechtsfolgenbelehrung nach Abs. 3

Rz. 28 Abs. 3 stellt 2 weitere Voraussetzungen auf, unter denen eine Versagung oder Entziehung nur möglich ist: Die Einräumung einer angemessenen Frist zur Erfüllung der Mitwirkungspflicht nach einem schriftlichen Hinweis darauf, dass die Leistungen nach § 66 versagt oder entzogen werden können (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil v. 18.10.2012, L 7 AS 1879/12). Zutreffend ...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 156 Ruhen ... / 2.4 Rente wegen voller Erwerbsminderung

Rz. 9 Bei Zuerkennung von Rente wegen voller Erwerbsminderung ruht der Anspruch auf Alg vom Beginn der laufenden Rentenzahlung an (Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 2 Satz 1 Nr. 2). Das ist i. d. R. der erste Tag des Kalendermonats, der auf den bewilligenden Rentenbescheid folgt. Das gilt auch für die vollen Erwerbsminderungsrenten wegen verschlossenem Arbeitsmarkt. Bezieht der Arbeitsl...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 60 Angabe vo... / 2.3.1 Tatsachen und Auskünfte nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Rz. 8 Abs. 1 enthält unmittelbare Mitwirkungspflichten, die der Antragsteller, Leistungsempfänger oder Erstattungspflichtige zu erfüllen hat. Die weiteren Mitwirkungspflichten (Abs. 2, §§ 61 bis 64) sind als Soll-Vorschrift ausgestattet und bringen damit zum Ausdruck, dass die Mitwirkung nicht erzwungen werden kann und soll. Rz. 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 verpflichtet zur Angabe a...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 65 Grenzen d... / 2.2 Keine Mitwirkungspflicht (Abs. 1)

Rz. 4 Abs. 1 listet die Tatbestände auf, bei denen eine Mitwirkungspflicht nach den §§ 60 bis 64 erst gar nicht entsteht. Das bedeutet nicht nur, dass der Leistungsberechtigte von ihm geforderte Mitwirkungshandlungen verweigern darf, sondern insbesondere, dass der Sozialleistungsträger die Mitwirkung erst gar nicht verlangen darf, so dass sich der Leistungsberechtigte darauf...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 65a Aufwendu... / 2.1 Regelungszusammenhänge

Rz. 3 § 65a gilt nicht für das Wohngeldrecht (vgl. § 23 Abs. 5 WoGG), im übrigen aber für alle in den §§ 18ff. aufgeführten Sozialleistungsbereiche. Der Grundgedanke der Regelung entstammt dem Versorgungsrecht für Kriegsopfer, das ein vorausgegangenes Opfer für die Allgemeinheit zugrunde legt. In sozialrechtlichem Zusammenhang ist § 191 SGG zu sehen, der Gerichtskostenfreihe...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 366a Verso... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Einführung der Versorgungsrücklage ist in dem 6. SGB III-ÄndG aufwendig begründet worden (BR-Drs. 633/07). Grundlage der Vorschrift ist die Sorge, dass die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden ebenso wie die der Bundesagentur für Arbeit insbesondere durch Pensionslasten überreizt werden könnte. Die gesetzliche Begründung verweist darauf, dass mit der Einführun...mehr

Kommentar aus Deutsches Anwalt Office Premium
Sauer, SGB III Einführung / 12 Die Entwicklung des Arbeitsförderungsrechts ab 2022

Rz. 105a Durch das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite v. 22.11.2021 (BGBl. I S. 4906) wurde § 421d Abs. 3 mit Wirkung zum 1.1.2022 geändert. Für das Kalenderjahr 2022 wurden die Regelungen zur Leistungsfortzahlung durch das InfektionsschutzÄndG noch ein...mehr

Kommentar aus SGB Office Professional
Klose, SGB I § 67 Nachholun... / 2.3 Nachträgliche Leistungserbringung

Rz. 11 Über die nachträgliche Leistungserbringung hat der Leistungsträger nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. In der Regel wird er nach Sinn und Zweck der §§ 66, 67 Leistungen auch für die Vergangenheit erbringen; denn durch das Nachholen der Mitwirkung ist das Ziel der Vorschriften, Berechtigte zur Erfüllung ihrer Mitwirkungspflichten zu bewegen, ja gerade erreicht...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 173 Überna... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Regelung füllt eine Lücke bei der Sozialversicherung der Leistungsempfänger, die dadurch entsteht, dass bestimmte Personenkreise nicht versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind. Leistungsbezieher sind grundsätzlich pflichtversichert auch in der gesetzlichen Rentenversicherung. Das gilt lediglich dann nicht, wenn im letzten Jahr vor Beginn d...mehr