Fachbeiträge & Kommentare zu Handelsrecht

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Währungsumrechnung – ABC In... / Literaturtipps

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Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verbundene Unternehmen – AB... / 4 Beratungshinweise

Anders als etwa § 1 Abs. 2 AStG definiert Art. 9 OECD-MA keine konkreten Beteiligungsquoten als Tatbestandsvoraussetzung für Zwecke der nahestehenden Person. Darin kommt eine wirtschaftliche Betrachtungsweise zum Ausdruck. Sofern eine Anteils- oder Stimmrechtsmehrheit besteht, ist von einer Verbundbeziehung auszugehen. Auch in anderen Fällen kann – insbesondere bei deutlich ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Handelsrecht

Rn. 480 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Allen Umwandlungsarten – mit Ausnahme des Formwechsels – ist gemeinsam, dass eine vollständige (z. B. Verschmelzung) oder teilweise (z. B. Abspaltung) Vermögensübertragung von einem übertragenden auf einen übernehmenden Rechtsträger erfolgt. Der übertragende Rechtsträger hat eine Schlussbilanz aufzustellen, deren Stichtag unmittelbar (= eine...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Steuergesetzliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte

Rn. 74 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die allg. materielle Maßgeblichkeit handelsrechtlicher GoB wird durch zahlreiche steuergesetzliche Ansatz- und Bewertungsvorbehalte durchbrochen, die nach Anzahl und Regelungsdichte beständig zunehmen und sich zum Kern originären, bis dato gleichwohl fragmentalen Steuerbilanzrechts verdichten. Steuergesetzliche Ansatzvorbehalte (einschließlic...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / F. Würdigung des Maßgeblichkeitsgrundsatzes

Rn. 371 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Zweckmäßigkeit des Maßgeblichkeitsgrundsatzes wird vermehrt in Zweifel gezogen. Die Kritik berührt weniger den ursprünglich im Vordergrund gestandenen Aspekt einer Vereinfachung der steuerrechtlichen Gewinnermittlung durch die Anbindung an die HB oder das damit zugleich angestrebte vergleichsweise höhere Maß an Rechtssicherheit. Zentrale...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 1. Europäisierung des Steuerbilanzrechts

Rn. 341 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die europäischen Bilanz-R (vgl. die 4. EG-R, erweitert durch die R 90/605/EWG des Rates vom 08.11.1990 (ABl. EG, L 317/60ff. vom 16.11.1990), ersetzt durch die Bilanz-R), die mit dem BiRiLiG durch spezifische Regelungen über die für alle Kaufleute geltenden GoB in den §§ 238ff. sowie ergänzende Vorschriften für KapG (ebenso wie derweil haftu...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Fortschreitende Auflösung der Verbindung von Handels- und Steuerbilanz

Rn. 11 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die Verbindung von HB und StB wird insbesondere durch eine kontinuierlich wachsende Anzahl steuerlicher Regelungen durchbrochen, die Abweichungen von der handelsrechtlichen RL erzwingen respektive ermöglichen. Fiskalisch motivierte Durchbrechungen des Maßgeblichkeitsgrundsatzes tangierten ursprünglich tendenziell vornehmlich Randbereiche des ...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / b) Investitionszuschüsse

Rn. 261 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Zuschüsse zur Anschaffung oder Herstellung von Anlagegütern können steuerlich wahlweise erfolgswirksam als Betriebseinnahme oder zunächst erfolgsneutral durch Minderung der AHK des bezuschussten WG berücksichtigt werden (vgl. R 6.5 Abs. 2 EStR (2012)). Wird das Anlagegut ganz oder teilweise erst in einem auf die Zuschussgewährung folgenden W...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / d) Bewertungsvereinfachung im Vorratsvermögen

Rn. 271 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das Handelsrecht gestattet in Abweichung vom Einzelbewertungsgrundsatz unter bestimmten Voraussetzungen die Anwendung von Bewertungsvereinfachungsverfahren, wie Verbrauchsfolgeverfahren (vgl. § 256 Satz 1) oder die Gruppenbewertung zum gewogenen Durchschnitt (vgl. § 240 Abs. 4 i. V. m. § 256 Satz 2). Insoweit die Voraussetzungen für die Anwe...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / D. Wesentliche Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz

Rn. 116 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Abweichungen zwischen HB und StB (vgl. auch Scheffler (2018), Rn. 39ff.; Stehle/Stehle/Leuz (2018), S. 48ff.; L/B/P (2019), §§ 4, 5 EStG, Rn. 337ff.; Kussmaul/Naumann/Berens, Ubg 2021, S. 690 (696ff.)) gehen zurück auf die folgende Ursachen:mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Pensionsrückstellungen

Rn. 141 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Für die Bewertung von Pensionsrückstellungen gelten handelsrechtlich die allg. Grundsätze. Zu berücksichtigende künftige Preis- und Kostensteigerungen umfassen insbesondere künftige Lohn-, Gehalts- und Rententrends. Auch Pensionsrückstellungen sind gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 grds. einzeln mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnitt...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / aa) Reichweite

Rn. 95 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 § 5 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) EStG eröffnet die Möglichkeit, steuerliche Wahlrechte ohne Vorprägung durch handelsrechtliche GoB, d. h. steuerlich autonom auszuüben. Der steuergesetzliche Wahlrechtsvorbehalt erfasst Ansatz- ebenso wie Bewertungswahlrechte. Der Wortlaut des § 5 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) EStG bezieht sich konkret zwar ledigl...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) Rechnungsabgrenzung unwesentlicher Beträge

Rn. 204 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Der Wesentlichkeitsgrundsatz als nicht-kodifizierter GoB (vgl. z. B. Scheffler, in: FS Baetge (2007), S. 505 (519)) gestattet es grds., unbedeutende Einflussgrößen für Bilanzansatz, Bewertung und Ausweis zu vernachlässigen, zu verkürzen oder zu verdichten, soweit zeit- und kostenintensive Arbeiten unverhältnismäßig wären, da die resultierend...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / a) Bilanzierung bei der Gesellschaft

Rn. 570 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Die bilanzielle Erfassung eines durch den Gesellschafter gewährten Vermögensvorteils im JA der empfangenden Gesellschaft setzt einen einlagefähigen VG voraus. Zum einen erfüllen Bareinlagen unzweifelhaft die Aktivierungskriterien. Zudem werden sie im handels- und steuerrechtlichen JA dem Grunde und der Höhe nach grds. im Gleichlauf angesetzt...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / I. Allgemeine Grundsätze

Rn. 190 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Das in internationalen Abschlüssen dominierende Temporary-Konzept fordert, dass latente Steuern entsprechend dem Ausweis des zugrunde liegenden Sachverhalts zu erfassen sind (vgl. IAS 12.61A). Dies impliziert bspw., dass latente Steuern auf nach IFRS erfolgsneutral im EK erfasste Wertänderungen (z. B. eines Finanzinstruments nach IFRS 9) ebe...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Einfluss der IFRS

Rn. 349 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Über die europäische Flanke des HB-Rechts besteht die Gefahr einer Öffnung des deutschen HB-Bilanzrechts und über den Maßgeblichkeitsgrundsatz auch des Steuerbilanzrechts für IFRS-determinierte Auslegungsgrundsätze. IFRS-konforme Interpretationstendenzen der Bilanz-R sind spätestens mit der seit 2005 für kap.-marktorientierte UN bestehenden ...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / L. Rechtsfolgen einer Verletzung des § 274

Rn. 770 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Bilanzierungsfehler bei latenten Steuern können grds. zur Nichtigkeit des festgestellten JA führen. Eine Nichtigkeit nach der zentralen Norm des § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG liegt vor, wenn der JA durch seinen Inhalt Vorschriften verletzt, die ausschließlich oder überwiegend zum Schutz der Gläubiger der Gesellschaft gegeben sind. Diese Tatbestand...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / bb) (Derivativer) Geschäfts- oder Firmenwert

Rn. 148 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Während in der Ansatzfrage mit der VG-Fiktion des GoF durch § 246 Abs. 1 Satz 4 (und der aus dem Vollständigkeitsgebot des § 246 Abs. 1 Satz 1 resultierenden Aktivierungspflicht) sowie der steuerlichen Qualifikation des entgeltlich erworbenen GoF als immaterielles WG (vgl. BFH, Urteil vom 24.03.1987, I R 202/83, BStBl. II 1987, S. 70; BFH, U...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / cc) Subventionelle Wahlrechte und Billigkeitswahlrechte

Rn. 232 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Steuerliche Wahlrechte mit Subventionscharakter können unstreitig gemäß § 5 Abs. 1 Satz 1 (2. Halbsatz) EStG steuerlich autonom, d. h. ohne entsprechende Abbildung in der HB ausgeübt werden, Letzteres ist ausgeschlossen. Die Eliminierung steuerlich bedingter Verzerrungen aus der HB war primäres Ziel der Abschaffung der umgekehrten Maßgeblich...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / A. Entwicklung der aktienrechtlichen Vorschriften

Rn. 1 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Im Hinblick auf die Zwecksetzung dieses Kommentars, die RL-relevanten und prüfungsrechtlichen Vorschriften des HGB und anderer Gesetze – hier insbesondere des AktG – zu erläutern, wird auf die Entwicklung der ursprünglichen aktienrechtlichen Regelungen bis zum AktG in der aktuellen Fassung lediglich in aller Kürze eingegangen. Zur Vertiefung w...mehr

Kommentar aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / II. Unternehmensbegriff

Rn. 16 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Nach § 15 AktG setzt ein aktienrechtlicher UN-Verbund notwendig voraus, dass er zwischen UN besteht. Auf eine Umschreibung des UN-Begriffs hat der Gesetzgeber jedoch angesichts der erheblichen Schwierigkeiten einer Definition verzichtet (vgl. Kropff (1965), S. 27). "Sie ist für die Rechtsanwendung aber unverzichtbar" (Hüffer-AktG (2022), § 15...mehr

Beitrag aus Küting, Handbuch der Rechnungslegung - Einzelabschluss (Schäffer-Poeschel)
Küting/Weber, Handbuch der ... / 2. Wirtschaftliches Eigentum

Rn. 306 Stand: EL 37 – ET: 09/2022 Trotz des im Gesetzgebungsverfahren zum BilMoG gesetzgeberseitig propagierten klarstellenden Charakters des in § 246 Abs. 1 Satz 2 erstmals handelsrechtlich kodifizierten Grundsatzes der Zurechnung von VG (vgl. BR-Drs. 344/08, S. 101) folgt die handelsrechtliche Zurechnungsvorschrift in ihrem Wortlaut nicht – wie vom BR vorgeschlagen (vgl. B...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Rücklagen im Abschluss nach... / 5.6 Rücklage nach R 6.11 Abs. 3 EStR

Rz. 44 Durch das BilMoG sind sachleistungsbezogene Rückstellungen, z. B. für Rekultivierungs-, Rückbau-, Entsorgungs- und Sanierungsverpflichtungen, nach § 253 Abs. 2 HGB mit dem durchschnittlichen Marktzins am Bilanzstichtag bis zum erwarteten Zeitpunkt der zukünftigen Erfüllung abzuzinsen. Steuerrechtlich sind dagegen Rückstellungen für Verpflichtungen mit einem Zinssatz v...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Lagebericht / 1 Grundlagen nach HGB und IFRS

Der Lagebericht ist Bestandteil der jährlichen Rechnungslegung von Unternehmen, jedoch nicht als Teil des Jahresabschlusses, sondern als ein zusätzliches Berichtsinstrument, das den Jahresabschluss ergänzt. Die Hauptzielsetzung des Lageberichts ist dabei die Informationsvermittlung. Die gesetzlichen Grundlagen für den Lagebericht von Einzelunternehmen bilden hinsichtlich des...mehr

Buchungssatz aus Haufe Finance Office Basic
Rückstellung, öffentlich-re... / 3 Voraussetzung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten

In § 249 HGB ist abschließend bestimmt, für welche Zwecke eine Rückstellung zu bilden ist. Bei Vorliegen der Tatbestände des § 249 HGB muss nach Handelsrecht zum nächsten Bilanzstichtag eine Rückstellung gebildet werden. Es besteht kein Wahlrecht. § 253 HGB enthält die Regelungen zur Bewertung von Rückstellungen. Eine wesentliche Rückstellungskategorie sind die Rückstellungen...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Dötsch/Pung/Möhlenbrock (D/... / 4.1 Handelsrecht

Tz. 59 Stand: EL 107 – ET: 09/2022 Der Formwechsel erlangt seine hr-liche Wirksamkeit mit der Eintragung (unabhängig von der Bekanntmachung) im maßgebenden (öffentlichen) Reg (s Tz 10). Dies ist bei Pers-Handels-Ges das (identische) H-Reg, in das auch die formwechselnde Pers-Ges eingetragen ist (s § 202 Abs 1 UmwG; im Fall der Umwandlung einer Partnerschaftsgesellschaft oder ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Organschaft: Überblick über... / 2.4.6 Mehr-/Minderabführungen

Abgeführt wird der nach den Vorschriften des HGB ermittelte Gewinn. Aufgrund von vom Handelsrecht abweichenden steuerlichen Gewinnermittlungsvorschriften bzw. Änderungen aufgrund Betriebsprüfungen kann der handelsrechtlich abgeführte Gewinn über dem nach Steuerrecht ermittelten Gewinn liegen (Mehrabführung) oder darunter (Minderabführung). In organschaftlicher Zeit verursacht...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Pensionsrückstellung / Zusammenfassung

Begriff Pensionsrückstellungen sind Rückstellungen aus betrieblicher Altersversorgung. Die betriebliche Altersversorgung bildet in Deutschland neben der gesetzlichen Rentenversicherung und der privaten Eigenvorsorge eine Säule des Alterssicherungssystems. Eine Versorgungszusage (sog. Pensionszusage) kann Altersruhegeld, Invalidenrente und Hinterbliebenenversorgung beinhalten...mehr

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Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht

1 Abgrenzung von anderen Prüfungen Rz. 1 Die folgenden Ausführungen befassen sich mit externen, periodischen (jährlichen) Unternehmensprüfungen der Rechnungslegung (z. B. Einzel-Jahresabschluss und Einzel-Lagebericht) privatrechtlicher Unternehmen. Es stehen vor allem privat organisierte Prüfungen, insbesondere solche mit gesetzlicher Grundlage, im Zentrum des Interesses, der...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 1 Abgrenzung von anderen Prüfungen

Rz. 1 Die folgenden Ausführungen befassen sich mit externen, periodischen (jährlichen) Unternehmensprüfungen der Rechnungslegung (z. B. Einzel-Jahresabschluss und Einzel-Lagebericht) privatrechtlicher Unternehmen. Es stehen vor allem privat organisierte Prüfungen, insbesondere solche mit gesetzlicher Grundlage, im Zentrum des Interesses, deren Träger nur Wirtschaftsprüfer, v...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.5.1 Allgemeines

Rz. 96 Die folgenden Ausführungen betreffen Prüfungshandlungen, die sich unmittelbar auf den Jahres- und den Einzelabschluss sowie den Lagebericht beziehen, welche gem. § 320 Abs. 1 Satz 1 HGB i. V. m. § 324a Abs. 1 Satz 1 HGB von den gesetzlichen Vertretern der Kapitalgesellschaft und ihr gesetzlich gleichgestellten Unternehmen gefertigt und dem Abschlussprüfer unverzüglich...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.1.1 Kreis der prüfungspflichtigen Unternehmen

Rz. 16 Abbildung 2 gibt einen Überblick über die wichtigsten privatrechtlichen Unternehmensformen.[1] Die im Gesellschaftsrecht existierenden Grundtypen privater Unternehmen lassen sich nach dieser Darstellung in Personenunternehmen, körperschaftlich organisierte Unternehmen und rechtsfähige Stiftungen unterscheiden.[2] Die Wahl einer bestimmten Unternehmensform zieht unmitt...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Prüfung des Jahresabschluss... / 3.3.2 Beurteilung des IKS

Rz. 82 Die Beurteilung des IKS, verstanden als Teil des Internal Control System, insbesondere soweit es zur Sicherung einer ordnungsmäßigen Rechnungslegung dient, bietet dem Abschlussprüfer die Möglichkeit, Art und Umfang seiner Revisionshandlungen zielgerichtet im Rahmen der Prüfungsplanung (vgl. Rz. 100 ff.) festzulegen. Im Grundsatz sind diese Untersuchungen darauf ausger...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 4.4 Internationale Einflüsse

Rz. 194 Als sog. "Internationalisierungsinstanz" (International Standard Setter) der Wirtschaftsprüfung wird die International Federation of Accounts (IFAC) , zu deren Mitgliedern zwischenzeitlich die Berufsorganisationen aller wichtigen Industrienationen zählen, bezeichnet. Für die Bundesrepublik Deutschland gehören der IFAC seit ihrer Gründung im Jahr 1977 die WPK und das I...mehr

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Prüfung des Jahresabschlusses: Abschlussprüfung nach Handelsrecht – Unternehmen von öffentlichem Interesse

Zusammenfassung Aufgrund spezifischer Regelungen des Europarechts, die zwischenzeitlich auch in die nationalen Gesetze übernommen wurden, unterliegen Unternehmen von öffentlichem Interesse erweiterten Vorschriften im Hinblick auf die Prüfung des Jahres- und Konzernabschlusses sowie des Lage- und des Konzernlageberichts. Hieraus folgt, dass für den deutschen Rechtsraum zwei Re...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 2.4 International Financial Reporting Standards

Rz. 18 Die Regelungen hinsichtlich der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses nach den IFRS finden sich in IFRS 10.4 [1] Für deutsche Mutterunternehmen sind diese Regelungen allerdings gegenstandslos, da sich die Konzernrechnungslegungspflicht nach wie vor aus den nationalen Umsetzungen der europäischen Richtlinien und Verordnungen ergibt. So ist auch für IFRS-Konze...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 7 Ausblick

Rz. 109 Als Ausfluss der jüngsten "europäischen Internationalisierung" des Prüfungswesens sind vor allem die Änderung der Wirtschaftsprüferordnung (WPO) und des Handelsgesetzbuches (HGB) durch das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) vom 31.3.2016,das Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) vom 10.5.2016 und das Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) vom 3.6.2021...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 4.2.2.2 Konzernabschluss

Rz. 62 Dem Grundsatz der Wesentlichkeit folgend, ist die Prüfung des Konzernabschlusses darauf auszurichten, "[...] mit hinreichender Sicherheit falsche Angaben aufzudecken, die wegen ihrer Größenordnung oder Bedeutung einen Einfluss auf den Aussagewert der Rechnungslegung für die Rechnungslegungsadressaten haben"[1]. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen sollte der Aufwand zur Erl...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 2.1.5 Unterrichtungspflichten

Rz. 12 Neben der Berichterstattung des Abschlussprüfers über das Ergebnis der Prüfung in Gestalt des Prüfungsberichts und des Bestätigungs- bzw. Versagungsvermerks[1] kommt im Rahmen der EU-APrVO vor allem der Kommunikation des Abschlussprüfers zum einen mit dem Aufsichtsgremium des geprüften Unternehmens und zum anderen mit der verantwortlichen Behörde zentrale Bedeutung zu....mehr

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Konzernabschlussprüfung / 2.2 Handelsgesetzbuch und Publizitätsgesetz

Rz. 10 Das Handelsgesetzbuch verpflichtet gem. § 290 Abs. 1 HGB die gesetzlichen Vertreter aller Kapitalgesellschaften[1] mit Sitz im Inland, die als Muttergesellschaft auf mindestens ein anderes (Tochter-)Unternehmen unmittelbar oder mittelbar einen beherrschenden Einfluss ausüben können, zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und eines Konzernlageberichts. Ein herrschend...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 2.2.3.2 Bestätigungsvermerk

Rz. 24 Im Hinblick auf den Bestätigungsvermerk sind bei der Prüfung von Unternehmen in öffentlichem Interesse zunächst die Vorschriften von § 322 HGB zu beachten.[1] Darüber hinaus gelten unter Bezugnahme auf § 316a HGB die Regelungen von Art. 10 EU-PrVO. In diesem Zusammenhang verweist Art. 10 Abs. 2 EU-PrVO hinsichtlich der Mindestinhalte des Bestätigungsvermerks auf Art. 2...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 3.4 Weitere Prüfungsobjekte

Rz. 44 Neben den oben vorgestellten Objekten der Konzernabschlussprüfung können weitere Prüfungsobjekte vorliegen. Infrage kommen beispielsweise freiwillig verfasste Unternehmenspublikationen wie separate Nachhaltigkeitsberichte, Substanzerhaltungsrechnungen, Wertschöpfungsrechnungen, Value Reports und Corporate-Governance -Berichte, die teilweise erheblich über die gesetzlic...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 4.1 Bestellung des Abschlussprüfers

Rz. 48 Der Konzernabschluss und der Konzernlagebericht sind gem. § 316 Abs. 2 Satz 1 HGB durch einen Abschlussprüfer zu prüfen. Der Kreis der prüfungsberechtigten Personen wird in § 319 Abs. 1 Satz 1 HGB weiter konkretisiert, indem ausschließlich Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften als mögliche Abschlussprüfer genannt werden. Zudem muss der Abschlussprüfe...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 4.2.2.3 Konzernlagebericht

Rz. 69 Der Konzernlagebericht[1] ist zunächst darauf zu prüfen, ob er mit dem Konzernabschluss in Einklang steht. Ferner muss er auch mit den Erkenntnissen des Konzernabschlussprüfers korrespondieren, die dieser im Rahmen der Prüfung gewinnt. Weiterhin soll der Konzernlagebericht ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermitteln (§ 317 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die zutref...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 1 Einführung

Rz. 1 Die Konzernabschlussprüfung hat sowohl für die internen Leitungs- und Überwachungsorgane eines Konzerns als auch für externe Konzernabschlussadressaten eine große Bedeutung. Während im Innenverhältnis z. B. durch den Prüfungsbericht des externen Konzernabschlussprüfers wertvolle Informationen über die Ordnungsmäßigkeit des Rechnungswesens und die Funktionsfähigkeit imp...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 2.2.3.1 Prüfungsbericht

Rz. 19 Aus dem Blickwinkel des deutschen Rechtssystems ist bei sämtlichen Abschlussprüfungen ein Prüfungsbericht nach § 321 HGB zu erstellen.[1] In Bezug auf Unternehmen von öffentlichem Interesse hat dieser darüber hinaus den Anforderungen von Art. 11 VO (EU) zu entsprechen, der die zusätzliche Erstellung eines Berichts an den PrA verlangt.[2] Allerdings besteht die Möglichk...mehr

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Prüfung des Jahresabschluss... / 1 Zum Begriff der Unternehmen von öffentlichem Interesse

Rz. 1 Nach Art. 2 der EU-Bilanzrichtlinie vom 26.06.2013 sind Unternehmen von öffentlichem Interesse nach EU-Recht wie folgt definiert: Unternehmen, deren übertragbare Wertpapiere auf einem geregeltem Markt zugelassen sind; Kreditinstitute; Versicherungsunternehmen; Unternehmen, die von Mitgliedstaaten von öffentlichem Interesse bestimmt werden. Aufgrund des öffentlichen Interess...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 6.3 Bilanzkontrolle und BaFin

Rz. 97 Das mit dem Bilanzkontrollgesetz (BilKoG) 2004 eingeführte 2-stufige Enforcement-System (§ 342b–§ 342e a. F. HGB) sollte dazu beitragen, die Glaubwürdigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und ihrer Prüfung sicherzustellen.[1] Auf der ersten Stufe prüfte die privatrechtliche Deutsche Prüfstelle für Rechnungslegung DPR e. V. (DPR) die zuletzt festgestellten K...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 4.2.1 Prüfungsgrundsätze und Prüfungstechnik

Rz. 51 Die Durchführung der Konzernabschlussprüfung ist, unabhängig davon, ob der Konzernabschluss nach deutschen oder internationalen Rechnungslegungsgrundsätzen erstellt wurde, nach den deutschen Prüfungsgrundsätzen vorzunehmen.[1] Die Konkretisierung dieser Prüfungsgrundsätze erfolgt in den IDW PS 200 und 201 n. F.[2] Während der IDW PS 200 allgemeine Grundsätze der Durch...mehr

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Konzernabschlussprüfung / 4.2.2.1 Einbezogene Jahresabschlüsse

Rz. 58 Da sich der Konzernabschluss aus den modifizierten Einzelabschlüssen des Mutterunternehmens und der Tochterunternehmen nach § 290 Abs. 1 HGB ergibt,[1] können Unrichtigkeiten und Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben oder Regelungen aus Satzungen oder Gesellschaftsverträgen, die sich auf die Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns auswirken, vom...mehr