Fachbeiträge & Kommentare zu Internationales Steuerrecht

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Internationales Steuerrecht... / 3.2 Probleme aus den Gewerblichkeitsfiktionen des nationalen Steuerrechts

Während bei einer originären gewerblichen Tätigkeit z. B. eines Produktionsbetriebs kein Konflikt mit dem ausländischen Staat hinsichtlich der Anwendung des Artikels bestehen dürfte, sind diese Probleme bei den Gewerblichkeitsfiktionen des nationalen Rechts absehbar. Nach der Rechtsprechung[1] und Verwaltungsauffassung[2] kann die einkommensteuerrechtliche Qualifizierung ein...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.2 Laufende Gründungskosten

Problematisch sind bei den laufenden Gründungskosten nicht die unmittelbaren Gründungskosten, sondern die Kosten, die bereits im Vorbereitungsstadium anfallen. Es handelt sich hierbei um Kosten wie Reisekosten, Beratungskosten im Hinblick auf eine zu diesem Zeitpunkt evtl. zu errichtende Betriebsstätte. Im Betriebsstättenstaat ist es regelmäßig zweifelhaft, ob die laufenden ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 3.2.2 Betriebsverpachtung über die Grenze

Die bloße Vermietung eines Gebäudes, auch wenn es sich um eine Fabrikanlage handelt, wird nach Art. 6 OECD-MA behandelt, d. h., es gilt i. d. R. das Belegenheitsprinzip. Handelt es sich nach innerstaatlichem Recht um gewerbliche Einkünfte, z. B. infolge der Anwendung des Verpachtungserlasses, handelt es sich DBA-rechtlich nicht um einen Gewerbebetrieb. Es prüft die Finanzverw...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.1 Begriff

Bei der Auslegung des Merkmals "feste Geschäftseinrichtung" kann im Regelfall auf die Rechtsprechung zum Betriebsstättenbegriff des deutschen Steuerrechts gem. § 12 AO zurückgegriffen werden.[1] Der Begriff der Geschäftseinrichtung umfasst sämtliche Geschäftseinrichtungen jeglicher Art, auch soweit sie nur geringfügige Einrichtungen sind. Hierunter fallen auch Geschäftsplätze...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.10.2 Grundsätze

Folgende handelsrechtlichen Grundsätze sind steuerlich zu beachten: a) Vollständigkeitsprinzip gem. § 246 Abs. 1 HGB: Die Umrechnung darf nicht dazu führen, dass durch Wechselkursänderungen entstandene Wertänderungen unberücksichtigt bleiben. b) Währungseinheit Euro gem. § 244 HGB: Die Bewertung von Vermögenswerten und Schulden in der Buchführung in Euro ist unter Beachtung der ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.1 Verfahren

Im ersten Schritt ist eine Funktions- und Risikoanalyse zu erstellen, um damit die Geschäftstätigkeit der Betriebsstätte als Teil der Geschäftstätigkeit des Unternehmens vom übrigen Unternehmen abzugrenzen. Die identifizierten (maßgeblichen) Personalfunktionen bilden dann die Grundlage für die Zuordnung der positiven und negativen Vermögenswerte, des Dotationskapitals und de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.6.2 "unfairer Steuerwettbewerb"

Ein Rückfall des Besteuerungsrechts (und damit die Anrechnungsmethode) ist nach § 50d Abs. 9 2. Alt. auch vorzunehmen, wenn der ausländische Staat z. B. als Investitionsanreiz nur Steuerausländern (beschränkt Steuerpflichtigen) Investitionsanreize in Form von Steuervergünstigungen gewährt. Eine begrenzte Steuerfreistellung ("tax holiday") eines ausländischen Staats für Betri...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3 Einzelfragen

Einzelheiten der Gewinnabgrenzung, sowohl hinsichtlich der Zuordnung von Wirtschaftsgütern als auch die Voraussetzungen für die Anerkennung anzunehmender schuldrechtlicher Beziehungen wurden in einer Rechtsverordnung, der Betriebsstätten-Gewinnabgrenzungsverordnung (BsGaV) geregelt. Diese soll noch durch ein umfassendes BMF-Schreiben, das noch im Jahr 2016 ergehen soll, erlä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.1 Allgemeine Grundsätze

Bei Bau- und Montageleistungen wird eine Betriebsstätte innerstaatlich nur dann begründet, wenn ihre Dauer 6 Monate übersteigt (§ 12 Satz 2 Nr. 8 AO). Diese nationale Betriebsstättendefinition greift jedoch regelmäßig nur in den Fällen, in denen im Verhältnis zum Sitzstaat der ausländischen Körperschaft kein DBA besteht. Besteht im Verhältnis zum Betriebsstättenstaat ein DBA,...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 11.1 Allgemeines

Für beschränkt steuerpflichtige Unternehmen/Unternehmer bestehen grundsätzlich keine Besonderheiten, da die Rechtsprechung und Finanzverwaltung die Betriebsstättenbegründung regelmäßig einheitlich für nationale Besteuerungsnormen entsprechend der DBA auslegen. Auch für die Gewinnermittlung und -abgrenzung ist originär das DBA-Recht maßgebend (vgl. Ziffer 5 und 6). Besonderhei...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.12 Zuordnung von Finanzierungsaufwendungen und -erträgen

Sog. "Bauzinsen" (also die beim Auftragnehmer, unabhängig vom Finanzierungsgeschäft, angefallenen Refinanzierungsaufwendungen) sind der Betriebsstätte entsprechend ihrem Anteil an der Bau- und Montageleistung zuzuordnen.[1] Im Fall einer Mischkalkulation (zu hohe Finanzierungserlöse bei gleichzeitig reduzierter Auftragssumme oder umgekehrt) sind entsprechende Erlöskorrekture...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.6 Konkurrenzverhältnis zu anderen Vorschriften

Es stellt sich die Frage der Abgrenzung zu anderen Entstrickungsregelungen. Verhältnis zu § 4 Abs. 1 Satz 2 EStG Insoweit stellt sich die Frage des Verhältnisses zur ‹Normalentnahme›, die u. U. auch einen grenzüberschreitenden Fall betreffen kann, wenn man z. B. eine ‹Lieferung› von einer deutschen Personengesellschaft an eine beteiligungsidentische ausländische Personengesell...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.14 Übertragung von stillen Reserven – dargestellt am Beispiel der Betriebsstätten bei Explorationen

Eine Exploration ist grundsätzlich eine Tätigkeit "vorbereitender Art" i. S. d. Art. 5 Abs. 4 DBA und führt nicht zur Annahme einer Betriebsstätte. Erfolgt später die Aufnahme eines Bergbaubetriebs, wird eine Betriebsstätte begründet. Für die Überlassung der Abbaurechte gelten die allgemeinen Grundsätze zur Überlassung von immateriellen Wirtschaftsgütern, d. h., die Kosten s...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.2 Schlussfolgerungen für die Entstrickungsregeln in § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG und § 12 Abs. 1 KStG

Die gesetzlichen Entstrickungsregelungen fingieren eine gewinnrealisierende Entnahme, wenn ‹das Besteuerungsrecht der Bundesrepublik Deutschlands hinsichtlich des Gewinns aus der Veräußerung oder der Nutzung eines Wirtschaftsguts ausgeschlossen oder beschränkt wird› . Hinweis Überführung eines Wirtschaftsguts in eine ausländische Betriebsstätte In seinem Urteil vom 17.7.2008 (...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.2.1 Verhältnis zu den anderen Regelungen

Die Vertreterbetriebsstätte tritt hinter Art. 5 Abs. 1, 2 OECD-MA zurück. Sofern die Tätigkeit des Vertreters losgelöst und außerhalb der festen Geschäftseinrichtung ausgeübt wird, liegen zwei Betriebsstätten vor. Hinweis Betriebsstätte Da im nationalen Recht der Vertreter keine Betriebsstätte i. S. d. § 12 AO begründet, ist insoweit auch die Gewerbesteuerpflicht bzw. Zerlegun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.1.2 Zuordnung von Stoffen und Teilen zur Betriebsstätte

Die Zuordnung von Wirtschaftsgütern zum Stammhaus oder zur Betriebsstätte ergibt sich aus der Funktion der Betriebsstätte, d. h. aus ihrem Aufgaben- und Tätigkeitsbereich. Insoweit ist streng zwischen Montage- und Baustellenbetriebsstätte zu unterscheiden. Vom Stammhaus geliefertes Montagegut muss diesem zugerechnet werden.[1] Dies folgt aus der Rechtsprechung[2], wonach der...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.5.3 BFH-Rechtsprechung ("wenn / soweit -Problematik")

§ 50d Abs. 9 EStG macht zur Verhinderung der Nichtbesteuerung oder Geringbesteuerung bestimmter Einkünfte eines unbeschränkt Steuerpflichtigen die Anwendung der Freistellungsmethode auf diese Einkünfte von deren Besteuerung im anderen Staat abhängig. Nach der derzeitig gültigen Fassung des § 50d Abs. 9 EStG ist die Freistellung von Einkünften ausgeschlossen, wenn sie aufgrun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.3.3.2 Geschäftsleitungsbetriebsstätte

Beschränkt sich die Tätigkeit des Stammhauses auf die geschäftliche Oberleitung, so kann dies z. B. auch in der Wohnung des Steuerpflichtigen erfolgen. Zu beachten ist, dass eine Geschäftsleitungsbetriebsstätte abkommensrechtlich immer eine Geschäftseinrichtung voraussetzt[1].mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.3 Allgemeine Grundsätze der Aufwandszuordnung

Eine Aufteilung und Zuordnung von allgemeinen Aufwendungen sind[1] nur möglich, wenn und soweit die Aufwendungen durch eine spezielle Leistung des Stammhauses ausgelöst wurden (z. B. Regie- und Kontrollleistungen), eine Leistung des Stammhauses an Dritte vorliegt, die auch der Betriebsstätte zugute kommt (z. B. Rechtsberatung, Werbung). Als derartige weiter zu belastende Aufwen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.5 Nutzungsüberlassung von immateriellen Wirtschaftsgütern (Know-how, Patente etc.)

Bei der Nichtverrechnungspflicht von Nutzungsvergütungen (vgl. Tz. 5.5) handelt es sich um den größten Vorteil der Betriebsstätte vor der Tochterkapitalgesellschaft (zumindest bis 2005). Lediglich der Fremdaufwand kann zum Selbstkostenpreis weiter berechnet werden. Der OECD-MA-Kommentar 1994 schlägt hierzu vor, die Entwicklungskosten für immaterielle WG all denjenigen Unterne...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 7.3.5 Zuordnung von Geschäftsvorfällen des Unternehmens (§ 11 BsGaV)

Nach § 11 Abs. 1 BsGaV ist ein Geschäftsvorfall und damit auch alle damit zusammenhängenden Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben einer Betriebsstätte zuzuordnen, wenn dessen Zustandekommen auf der Personalfunktion der Betriebsstätte beruht. Ggf. ist auch hier zu entscheiden, in welcher Betriebsstätte die Personalfunktion mit der größten Bedeutung für den Geschäftsvorfall a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.1 Verhältnis des Art. 5 Abs. 3 zu Abs. 1 OECD-MA

Die Frage, ob Bauausführungen und Montagen unter den allgemeinen Begriff der Betriebsstätte (feste Geschäftseinrichtung) fallen, ist umstritten. Nach Tz. 16 des amtlichen OECD-MA-MK zu Art. 5 sind kurzfristige Bauausführungen und Montagen für sich keine Betriebsstätten, auch wenn zu ihnen feste Geschäftseinrichtungen gehören, wie z. B. ein ganzjährig nutzbarer Baucontainer, ...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.1.1 Entstrickungsrechtsprechung des BFH

Die Überführung von der inländischen Betriebsstätte in die ausländische Betriebsstätte führt bei direkter und indirekter Methode zu verschiedenen Ergebnissen: indirekte Methode: Ohne Bedeutung, da keine Abgrenzung erfolgt direkte Methode: Es ist eine Korrektur erforderlich. Der BFH[1] trennt zwischen Überführung in ein DBA-Land und Nicht-DBA-Land. Überführung in ein Nicht-DBA-La...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.13 Zuordnung von Aquisitionskosten und anderen "Regiekosten"

Insbesondere im Industrieanlagenbau tätige Unternehmen erstellen aufgrund internationaler Ausschreibungen im erheblichen Umfang Angebote mit entsprechenden Sach- und Personalkosten, von denen oft nur ein geringer Prozentsatz zu einem tatsächlichen Auftrag und damit einer Betriebsstätte kommt (Münch, StBp 1995, 54). Nach allgemeinen Grundsätzen (s. o.) müssten derartige Koste...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.2.2.1 Einkünfte aus passiver Tätigkeit

Durch den Wegfall der Verweisung auf die Tatbestände des § 8 Abs. 1 Nr. 5a AStG entfällt die Anwendung des § 20 Abs. 2 AStG ab 2010 (und auch für alle nicht bestandskräftigen Besteuerungsfälle) die den Dienstleistungsbereich betreffen. Verbleibende Anwendungsbereiche Lediglich für den Teilgeschäftsbereich ‹Einkauf für verbundene Unternehmen› oder für Lizenzverwertungsbetriebss...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.4.2.5 Gemeinschaftsbauprobjekte

Bei größeren Auslandsbauaktivitäten schließen sich häufig die beteiligten deutschen Firmen zu einer Projektgemeinschaft zusammen. Wenn die örtliche Anwesenheit der einzelnen Firmen nicht über der nach dem jeweiligen DBA maßgebenden Frist (OECD-MA: 12 Monate) liegt, stellt sich die Frage, ob auf die Tätigkeit der Einzelfirma oder der Gemeinschaft abzustellen ist. Nach Auffassu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.4 Entstrickung von Nutzungen

Bei einem Ausschluss oder der Beschränkung des Besteuerungsrechts hinsichtlich des Gewinns aus der Nutzung eines Wirtschaftsguts erfolgt keine Realisierung der stillen Reserven, sondern der Ansatz der fremdüblichen Nutzungsvergütung. Eine derartige Nutzung eines Wirtschaftsguts, das der deutschen Betriebsstätte zuzuordnen ist, aber von der ausländischen Betriebsstätte genutz...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.2 Gebietsmäßige Abgrenzung

Bei den sog. Vertreterbetriebsstätten (abhängiger Vertreter mit Abschlussvollmacht i. S. v. Art. 5 Abs. 5 OECD-MA) kommt es im Gegensatz zu § 12 AO nach dem DBA nicht auf eine feste örtliche Anlage oder Einrichtung des vertretenden Unternehmens an. In diesen Fällen wird die Betriebsstätte allein schon durch die "ständige Vertretereigenschaft" der in dem anderen Vertragsstaat...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.6.4 Gesetzliche Nachbesserungen

Eine solche unterschiedliche Wirkung des Rückfalls des Besteuerungsrechts, je nachdem ob Einkünfte gar nicht oder zu einem (gegebenenfalls nur sehr kleinen) Teil der Besteuerung unterlegen haben, würde jedoch zu unbilligen Ergebnissen führen. Aufgrund der Zielrichtung der Regelungen zum Rückfall des Besteuerungsrechts, die tatsächliche Besteuerung bestimmter Einkünfte unabhä...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.10 Ausblick – die geplante Änderung bei der Steuerentstrickung/-verstrickung nach dem ATADUmsG

Das BMF hat am 10.12.2019 einen Referentenentwurf zur Umsetzung der ATAD I und II Richtlinie vorgestellt: das ATADUmsG. Dieses enhält auch folgende Grundelemente im Bereich der Steuerentstrickung bzw. -verstrickung: Ungeachtet der eigentlich nach der ATAD-RL in Art. 5 geregelten Milderung der Besteuerung durch Gewährung einer 5-jährigen "Zahlungsstundung" bleibt es für Fragen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.6 Freigrenze bei gemischten Einkünften (§ 9 AStG)

§ 20 Abs. 2 AStG verweist auf die Hinzurechnungsbesteuerung insgesamt. Wenn ein Gewerbetreibender/Selbstständiger in seiner ausländischen Betriebsstätte sowohl aktive als auch passive Einkünfte i. S. d. § 8 AStG erwirtschaftet, ist die Freigrenze des § 9 AStG ebenfalls analog anzuwenden.mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.6 Ausnahmekatalog der Betriebsstätten

Die deutschen DBA enthalten i. d. R. einen Katalog von Tatbeständen, wonach ungeachtet fester Geschäftseinrichtungen keine Betriebsstätten gegeben sind. Es handelt sich hier immer um Hilfstätigkeiten bzw. vorbereitende Tätigkeiten. Als nicht als Betriebsstätten geltende Einrichtungen kommen nachfolgende Geschäftseinrichtungen in Betracht, wobei anhand jedes deutschen DBA im E...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.3 § 20 Abs. 2 AStG bei Einkünften aus freiberuflicher oder selbstständiger Tätigkeit

§ 20 Abs. 2 AStG bezieht sich gem. dem Wortlaut auf Betriebsstätten, und zwar auf Betriebsstätten i. S. des nationalen Rechts nach § 12 AO. Die Begriffsbestimmung des § 12 AO gilt auch für die freiberufliche und selbstständige Tätigkeit (vgl. AEAO zu § 12 Nr. 1). Dies führt dazu, dass § 20 Abs. 2 AStG nicht nur bei Einkünften aus Gewerbebetrieb, sondern auch bei Einkünften a...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9. Rechtsfolgen

Die deutschen DBA sehen für die Betriebsstättengewinne regelmäßig die Steuerfreistellung unter Progressionsvorbehalt vor. Es gibt jedoch eine Vielzahl von Ausnahmeregelungen sowohl im DBA, im AStG als auch im EStG, die die Steuerfreistellung wieder einschränken und insoweit wieder auf die Anrechnungsmethode übergehen. Diese sind im gesonderten Beitrag "Grenzüberschreitende Be...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.2.3 Grundsatz der Einzelbetrachtung

Nur Tätigkeiten, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, sich also ergänzen oder gegenseitig fördern, bilden abkommensrechtlich auch für die Betriebsstättenfrage eine Einheit. National wird hingegen bei Baubetriebsstätten ausschließlich darauf abgestellt, ob die verschiedenen Bauausführungen oder Montagen in einer Gemeinde bestehen (vgl. R 2.9 (2) GewStR). Auswirku...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.3 Schranken des Fremdverhaltensgrundsatzes – Verbot der vertraglichen Regelung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte

Die Forderung nach einer eigenen Gewinnermittlung für die Betriebsstätte bedeutet nicht deren rechtliche Verselbstständigung. Die Betriebsstätte ist immer nur Teil des Gesamtunternehmens und kann deshalb nicht als selbstständiges Unternehmen behandelt werden. Dementsprechend ist auch der Gewinn der Betriebsstätte immer nur als Teil des Gesamtgewinns des Unternehmens zu sehen...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.3.2.7 § 20 Abs. 2 AStG und EU-Recht

Es stellt sich die Frage, ob § 20 Abs. 2 AStG gegen die Grundfreiheiten des EGV verstößt. Der EuGH hat dies verneint.[1] Diese Entscheidung ist allerdings zur alten Fassung des § 20 Abs. 2 AStG ergangen, nach der diese Switch-over-Klausel nur bei Einkünften mit Kapitalanlagecharakter gegolten hat. Nach Auffassung der Finanzverwaltung sind zur Frage, ob § 20 Abs. 2 AStG in de...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.7.2 Verhinderung von Missbrauch bei Bau- und Montagetätigkeiten

Die Regelung des neuen Artikel 5 Abs. 3 und 4 DBA (Australien) soll verhindern, dass eng verbundene Unternehmen das Überschreiten der zeitlichen Grenzen der Abs. 3 und 4 (i. d. R. 12 Monate) umgehen, indem sie Tätigkeiten der in den Abs. 3 (und 4) genannten Art auf Mitglieder der Unternehmensgruppe aufteilen. Wenn ein Unternehmen eine der in den Absätzen 3 und 4 genannten Bau...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.3.5 Besonderheiten für Kapitalgesellschaften

Die Ausführungen zu § 4 Abs. 1 Satz 3 EStG gelten entsprechend für Kapitalgesellschaften. Zu beachten ist allerdings, dass die Formulierung wesentlich ‹weiter› ist. Nach dem Wortlaut des § 12 KStG würden auch Fälle der vGA und verdeckten Einlage von der Vorschrift abgedeckt werden, da eine subjektbezogene Sicherstellung der Besteuerung nicht gegeben ist. Aufgrund der eindeut...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 9.5 Vierte Ausnahme – Switch-over-Klausel im DBA

Außerdem ist in einigen DBA (z. B. Art. 28 DBA Österreich 2000) ist eine sog. "Switch-over-Klausel" enthalten, die unter bestimmten Voraussetzungen den Ansässigkeitsstaat berechtigt, anstelle der Freistellungsmethode die Anrechnungsmethode anzuwenden. Dies kann z. B. in Betracht kommen, wenn Einkünfte durch Zuordnungs- oder Zurechnungskonflikte oder durch Missbrauchsgestaltu...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.6.1.3 ‹Europatauglichkeit› der Regelung

Der EuGH hat im Verfahren ‹Lasteyrie du Saillant›[1] die französische Regelung des Art. 167 ff. CGI, die in weiten Bereichen der deutschen Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG entspricht, mit der in Art. 52 EGV verankerten Niederlassungsfreiheit für unvereinbar erklärt. Nachdem die Finanzverwaltung[2] für den ‹EU-/EWR-Raum› die sofortige Besteuerung durch eine sog. Stundungsrege...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.11 Umlageverträge des Gesamtunternehmens

Derartige Verträge sind grundsätzlich nicht zu berücksichtigen (vgl. Tz. 5.3). In Kostenbereichen, die nur einer indirekten Zuordnung zugänglich sind (z. B. Tz. 27 des OECD-MAK), wird eine derartige Aufteilung jedoch die einzig praktikable Möglichkeit sein. Sie wird deshalb z. B. ausdrücklich von der Finanzverwaltung im Rahmen der indirekten Methode[1] z. B. für die Zuordnun...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.15 Gewinnermittlungsfragen im Bereich der Bau- und Montageunternehmen

Nach den allgemeinen Grundsätzen über die steuerliche Gewinnermittlung wird der Gewinn aus der Bau- oder Montagebetriebsstätte i. d. R. erst mit der Abnahme des Bauvorhabens realisiert. Gewinn oder Verlust (das gesamte Auftragsergebnis) ist bei Bau- und Montageleistungen zwischen Stammhaus und Betriebsstätte so aufzuteilen, dass die Betriebsstätte erhält, was ein fremder sel...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 4.5.2.4 Zeitdauer der Vertretertätigkeit

Insbesondere in der Baubranche, bei denen verantwortliche leitende Mitarbeiter häufig nur zeitlich begrenzt auf der Baustelle tätig sind, stellt sich die Frage einer Mindestanwesenheit. Hier stellt sich insbesondere die Frage der "gewöhnlichen" Vertragsausübung, der sog. "Ständigkeit". Das gewöhnliche Ausüben ist nach der Kommentierung zum OECD-MA (Nr. 33.1 zu Art. 5) eine Fr...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.4 Gewinnabgrenzung bei Dienstleistungen

Erbringt die Betriebsstätte eines Unternehmens einer anderen bzw. dem Stammhaus gewerbliche Leistungen, wie z. B. Montagen oder Warenlieferung, so kann die Gewinnermittlung hierfür erfolgen durch Kostenaufteilung unter Gewinnaufschlag oder Fremdpreisverrechnung. Die Finanzverwaltung[1] lässt es entsprechend Tz. 17.6 OECD-MA zu, dass Dienstleistungen mit dem Fremdvergleichspreis...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.10.3 Folgen

Hieraus ergeben sich für die einzelnen Bilanzposten/Wirtschaftsgüter folgende Wertansätze: a) Anlagevermögen: Die Umrechnung zum jeweiligen Kurs erfolgt bei Anschaffungsgeschäften mit dem Briefkurs zum Zeitpunkt des Zugangs des Wirtschaftsguts, bei Herstellungsgeschäften jeweils fortschreitend entsprechend der Aktivierung auf dem Konto "unfertige Arbeiten" oder dergleichen. Hi...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.9 Verstrickung

Korrespondierend zur Behandlung des Verlusts des Besteuerungsrechts als Entnahme wird die Begründung des Besteuerungsrechts Deutschlands durch die Verbringung der Wirtschaftsgüter nach Deutschland gem. § 4 Abs. 1 Satz 7, 2. Hs. EStG als Einlage behandelt (Verstrickung). Dabei ist der Wechsel von einem eingeschränkten zu einem uneingeschränkten Besteuerungsrecht nicht als Ein...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 6.2 Zuordnung von Eigen- und Fremdkapital (Dotation)

Das Ergebnis einer Betriebsstätte bzw. des Stammhauses wird bei einer Gesamtfremdfinanzierung im erheblichen Umfang durch die Frage der Kapitalausstattung und damit korrespondierend der Frage der Zuweisung des nicht direkt unmittelbar zuordenbaren Zinsaufwands bestimmt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung muss eine Betriebsstätte über das zur Erfüllung ihrer Funktion notwend...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 8.3 Gescheiterte Betriebsstättengründung

Scheitert die Betriebsstättengründung, stehen die Gründungskosten in einem Veranlassungszusammenhang mit der Betriebsstätte; § 3c EStG ist anwendbar.[1] Dies führt dazu, dass die Kosten weder im Ausland (mangels Betriebsstättenbegründung) noch im Inland (wegen des funktionalen Zusammenhangs mit geplanten steuerfreien Einnahmen) abzugsfähig sind. Die Finanzverwaltung übernimmt...mehr

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Internationales Steuerrecht... / 5.4 "Treaty Override" im SEStEG ab 2006

Abweichend von den OECD-Grundsätzen der "Nichtverrechnung" insbesondere von Finanzierungs- und Lizenzaufwand sieht § 4 Abs. 1 Satz 4 EStG bzw. § 12 KStG ab 2006 die Gewinnrealisierung eines marktüblichen Fremdvergleichsentgelts (als Entnahme oder Einnahme) vor. Insoweit stellt sich die Frage, ob ein wirksamer Treaty Override vorliegt, da sich aus der Gesetzesbegründung eine ...mehr