Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / A. Die Entstehung und Entwicklung der Inkassodienstleister

Rz. 1 Das Wort Inkasso entstammt der italienischen Sprache[1] und bedeutet das Einziehen von fälligen Forderungen – vor allem bei Wechseln, Schecks, Wertpapieren und Rechnungen – durch Dritte, die für das Inkasso eine Vergütung (Inkasso-Provision) erhalten.[2] Es ist als solches zunächst neutral und besagt nichts darüber, wer das Einziehen der Forderungen übernimmt. Rz. 2 Der...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 1. Die erste Reform des Rechtsdienstleistungsgesetzes

Rz. 97 Die erste umfassende Reform des Rechtsdienstleistungsrechtes hat im Jahre 2013 stattgefunden. Vor dem Hintergrund, dass die Diskussion um die Wertigkeit von Inkassodienstleistungen noch nicht beendet ist, lohnt es weiterhin hierauf einen Blick zu werfen. Ziel des Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken [195] war die Bekämpfung unseriöser Geschäftspraktiken, für den ...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / VI. De lege ferenda: Verordnung zu Inkassokosten?

Rz. 373 Mit dem Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken hatte der Gesetzgeber das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz in § 4 Abs. 5 S. 2 RDGEG a.F. ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundestages und ohne Zustimmung des Bundesrates unter Berücksichtigung des Umfangs der Tätigkeit Höchstsätze für die Gebühren, deren Erstattung der Gläubi...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / f) Die Terminsgebühr im gerichtlichen Mahnverfahren nach Vorbem. 3.3.2 VV RVG

Rz. 365 Eher überraschend dürfte die Erkenntnis sein, dass die Terminsgebühr nach der Vorbem. 3.3.2 i.V.m. Nr. 3104 VV RVG und der Vorbem. 3 Abs. 3 VV RVG auch im gerichtlichen Mahnverfahren anfallen kann. Da eine mündliche Verhandlung nicht stattfindet, liegt der Anwendungsfall in der Mitwirkung an Besprechungen, die – als wesentliche Tatbestandsvoraussetzung – auf die Verm...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 1. Beitreibung weitgehend unstreitiger Forderungen

Rz. 67 Es ist unbestritten, dass die Inkassodienstleister für die Wirtschaft in Deutschland im Sinne einer arbeitsteiligen Partnerschaft eine wichtige Aufgabe in der Liquiditätssicherung wahrnehmen,[139] in dem die Gegenleistung des Schuldners für von ihm in Anspruch genommene Waren oder Dienste geltend gemacht und insoweit berechtigte Ansprüche des Gläubigers durchgesetzt w...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / I. Problembeschreibung

Rz. 414 Die Praxis zeigt, dass rechtlich selbstständige Inkassodienstleister das Forderungsmanagement sowie das vorgerichtliche und das nachgerichtliche Inkasso (auch) für verbundene Unternehmen im Sinne des § 15 Aktiengesetz (AktG) betreiben. Es handelt sich um eine besondere Form des Outsourcings. Sie sichert, dass ein spezialisierter Unternehmensteil entsteht, der für ein...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 3. "Masseninkasso" und Einzelfallprüfung

Rz. 76 Eine weitere Kompetenz von Inkassodienstleistern liegt in der Bearbeitung einer Vielzahl von gleichartigen Einzelforderungen. Dafür hat sich innerhalb und außerhalb der Inkassobranche der Begriff Masseninkasso herausgebildet.[152] Der Begriff ist nicht nur juristisch unpräzise, sondern auch irreführend. Es bestehen Zweifel, ob an einen solchen Begriff gesonderte Recht...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Einleitung

Rz. 216 Der Gläubiger hat gegen den Schuldner unter den vorstehend erläuterten Voraussetzungen nach §§ 286, 280 BGB einen Anspruch auf Ersatz des Verzugsschadens oder einen korrespondierenden Anspruch aus dem Deliktsrecht.[447] Während ein Rechtsanwalt keine gesonderte Vergütungsabrede treffen muss und dann nach §§ 675, 612 Abs. 2 BGB das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz als "Ta...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / a) Die Zweckmäßigkeit und Erforderlichkeit

Rz. 246 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat der Schädiger nicht schlechthin alle durch das Schadensereignis adäquat verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren.[493] Das findet auch in der Literatur Rückhalt.[494] Maßgeblich ist danach die...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Bonitätsgesteuerte Forderungseinziehung unter Vermeidung gerichtlicher Verfahren

Rz. 74 Inkassodienstleister sind schon historisch eng mit Fragen der Informationsbeschaffung und der Auskunftei verbunden. Die Frage der Kreditwürdigkeit bei Vertragsabschluss im Wege einer Bonitätsprüfung spielt auch bei der weiteren Forderungseinziehung eine große Rolle. Inkassodienstleister verfügen durch die Nutzung von Mandanteninformationen, öffentlichen Registern, von...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 3. Unseriöses Inkasso

Rz. 99 In der öffentlichen Diskussion wird nicht immer strikt getrennt, ob unseriöse Inkassodienstleistungen bekämpft oder seriöse Inkassodienstleistungen (weiter) reguliert werden sollen. Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken war schon in seiner Bezeichnung irreführend, weil es nicht nur unseriöse Geschäftspraktiken erfasst, sondern auch die Tätigkeit seriöser Recht...mehr

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§ 1 Grundsätzliche Betracht... / 2. Registrierung, Sachkunde und Postulationsfähigkeit

Rz. 13 Wie schon nach dem RBerG bedarf es zur Inkassotätigkeit nach §§ 3, 10 und 12 RDG einer Registrierung, um Inkassodienstleistungen als nach § 2 Abs. 2 RDG der Rechtsdienstleistung gleichgestellte Tätigkeit erbringen zu können. Voraussetzung ist eine besondere praktische und theoretische Sachkunde. Die außergerichtliche Rechtsdienstleistung unterliegt also weiter einem g...mehr

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§ 2 Die Erstattungsfähigkei... / III. Vertragliche Vereinbarungen

Rz. 70 Eher ein Schattendasein führen vertragliche Ansprüche auf Ersatz der Rechtsverfolgungskosten, zu denen neben den Vergütungsansprüchen von Rechtsanwälten und Inkassodienstleistern auch die Aufwendungen des Gläubigers, insbesondere die Mahnkosten gehören. Noch naheliegend und in der Praxis gängig ist die Regelung von Mahnkosten des Gläubigers in dessen allgemeinen Geschä...mehr

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Ferme/Carsten u.a., MiLoG §... / 7 Eintragung in das Gewerbezentralregister

Rz. 11 Nebenfolge einer Ordnungswidrigkeit, die bei oder in Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes oder dem Betrieb einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung begangen und die mit einer Geldbuße von wenigstens 200 EUR geahndet worden ist, ist die Eintragung in das Gewerbezentralregister.[1] Dieses wird nach § 149 Abs. 1 GewO vom Bundesamt für Justiz als Registerbehö...mehr

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Türkei / 3. Gerichtsbarkeit

Rz. 11 Die Türkei verfügt über eine gut ausgebaute und dem Wortlaut der Verfassung nach auch unabhängige Justiz.[14] Mängel weist sie infolge praktischer Unzulänglichkeiten auf, etwa wegen einer unzureichenden Anzahl von Richterinnen und Richtern oder einer unökonomischen Umsetzung der Verfahrensregeln, was zu unnötigen Verlängerungen der Prozessabläufe führt. Auch die Quali...mehr

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Liechtenstein / VII. Bekanntmachung

Rz. 55 Veröffentlichungspflichtige Eintragungen im Handelsregister werden, soweit nicht eine nur teilweise oder auszugsweise Bekanntmachung durch Gesetz oder Verordnung vorgeschrieben ist, mit ihrem ganzen Inhalt ohne Verzug durch das Amt für Justiz in den amtlichen Publikationsorganen veröffentlicht, Art. 22 Abs. 1 ÖRegV. Die Eintragungen können zudem in elektronischer Form...mehr

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Liechtenstein / I. Gesetzlicher Mindestinhalt

Rz. 22 Die Statuten müssen als wesentliche Bestimmungen, soweit sich nicht aus den einzelnen Punkten selbst Ausnahmen ergeben, angeben (Art. 390 Abs. 2 PGR):mehr

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Liechtenstein / I. Grundlagen

Rz. 45 Die Rechtsgrundlagen finden sich in der Verordnung über das Öffentlichkeitsregister (ÖRegV) vom 11.2.2003, LGBl 2003 Nr. 66 i.d.F. LGBl 2013 Nr. 12. Dort ist ein zentrales Register für alle Verbandspersonen eingerichtet worden. Zuständig für die Führung des Registers ist nicht die Liechtensteinische Industrie- und Handelskammer, sondern eine staatliche Behörde, das Ha...mehr

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Liechtenstein / III. Staatliche Mitwirkung im Gründungsverfahren

Rz. 18 Behörden sind insoweit in die Gründung involviert, als die Statuten öffentlich beurkundet werden müssen. Dieses Privileg kam bis Ende 2020 dem Öffentlichkeitsregister allein zu. Mit Einführung des Notariatsgesetzes durch LGBl 2019 Nr. 306 wurde das per 1.1.2020 in Kraft tretende Notariatsgesetz durch den Landtag beschlossen. Die Beurkundung kann daher seit 1.1.2020 be...mehr

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Liechtenstein / N. Gesellschaft im internationalen Privatrecht

Rz. 98 Liechtenstein folgte bisher der Sitztheorie. Rz. 99 Die Sitzverlegung einer Liechtensteinischen Verbandsperson ins Ausland und somit die Unterstellung der Gesellschaft unter ausländisches Recht ist ohne Auflösung der Gesellschaft nur mit Bewilligung des Amtes für Justiz zulässig (vgl. Art. 234 Abs. 1 PGR). Rz. 100 Grenzüberschreitende Verschmelzungen wären nach national...mehr

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Österreich / 5. Beschränkungen der Vertretungsmacht

Rz. 185 Beschränkungen der Vertretungsbefugnis der Geschäftsführer sind unwirksam (§ 20 Abs. 2 GmbHG). Auch Beschränkungen im Gesellschaftsvertrag oder in Gesellschafterbeschlüssen wirken nur im Innenverhältnis und sind Dritten gegenüber unwirksam. Nur wenn der Dritte die Beschränkung kennt, kann das Geschäft wegen Sittenwidrigkeit unwirksam sein (Kollusion).[87] Die einzig ...mehr

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Liechtenstein / I. Überblick über das Gründungsverfahren

Rz. 11 Ansprechpartner für die Gründung einer GmbH sind die zugelassenen Rechtsanwälte. Die Inanspruchnahme anwaltlicher Beratung ist insoweit ratsam, aber letztlich nicht zwingend. Am 1.1.2020 trat das am 3.10.2019 beschlossene Notariatsgesetz in Kraft (LGBl 2019 Nr. 306) mit der das Notariat in Liechtenstein eingeführt wurde. Aufsicht führt eine Notarkammer. Rz. 12 Seit der...mehr

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Liechtenstein / IV. Abschluss des Gesellschaftsvertrags

Rz. 32 Die Gründer haben die Gründungserklärung in beglaubigter Form zu unterzeichnen. Das Gleiche gilt für die Annahmeerklärungen der Verwaltungsräte der Gesellschaft. Eine Beurkundung dieser Dokumente kann auch im Ausland in notarieller Form vorgenommen werden. Auch beim Abschluss des Gesellschaftsvertrags können sich die Gesellschafter vertreten lassen. Art. 390 Abs. 1 PG...mehr

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Liechtenstein / IV. Anlagen zur Handelsregisteranmeldung

Rz. 50 Mit der Anmeldung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung sind dem Handelsregister folgende Belege einzureichen (Art. 390 PGR; Art. 71 ff. ÖRegV):mehr

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Österreich / 5. Internetzugang

Rz. 103 Durch die zentrale Speicherung sind Abfragemöglichkeiten für alle im Hauptbuch und in der Urkundensammlung (seit 1.1.2007) des Firmenbuches gespeicherten Firmen und Urkunden, unabhängig von ihrem Sitz, von jedem mit Firmenbuchsachen betrauten Gerichtshof erster Instanz (§ 33 FBG) sowie von allen öffentlichen Notaren (§ 35 FBG) in ganz Österreich möglich. Die von den ...mehr

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Liechtenstein / III. Sprache des Gesellschaftsvertrags

Rz. 31 Die Verordnung vom 11.2.2003 über das Öffentlichkeitsregister (Öffentlichkeitsregisterverordnung; ÖRegV i.d.F. LGBl 2013 Nr. 12)[19] bestimmt zur Frage der Sprache in § 4 generell, dass die Eintragungen in das Register in deutscher Sprache vorgenommen werden. Vorbehalten bleibt die Eintragung fremdsprachiger Fassungen der Firma. Belege können in einer anderen Sprache ...mehr

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Liechtenstein / III. Inhalt der Handelsregisteranmeldung

Rz. 48 Zwingender Bestandteil der Anmeldung ist die Festsetzung der Statuten anlässlich der Gründung (Art. 390 Abs. 1 PGR), die Abtretung eines Gesellschaftsanteils (Art. 403 Abs. 4 PGR), die Abänderung der Statuten (Art. 419 Abs. 1 PGR), die Auflösung (Art. 177 Abs. 6 PGR) und die Umwandlung ohne Liquidation (Art. 425 PGR). Die Anmeldepflicht beginnt mit der Eröffnung des B...mehr

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Liechtenstein / V. Form der Handelsregisteranmeldung

Rz. 52 Art. 177 PGR und Art. 85 RSO bestimmen hierfür:mehr

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§ 3 Schnittstellen des Inte... / I. Einleitung und Grundsätze

Rz. 94 Das Internationale Insolvenzrecht ist infolge der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.5.2015 über Insolvenzverfahren (EuInsVO) zu weiten Teilen vergemeinschaftet. Die Neufassung der EuInsVO (EU) 2015/848 löste die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 vom 29.5.2000[238] ab, die gemäß Art. 19 der VO aufgehoben ist und nur noch für Altfälle...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / VII. Verfahren der Satzungssitzverlegung einer GmbH nach dem neuen Sekundärrechtsrahmen

Rz. 134 Mit der Umsetzung der Mobilitäts-RL wird künftig auf Grundlage der Gesellschaftsrechts-RL ein rechtssicherer, unionsweiter Rahmen für den grenzüberschreitenden Formwechsel in der EU existieren. Dies wird zugleich Auswirkungen auf die Satzungssitzverlegung der GmbH in der Union haben. Es steht zu erwarten, dass künftig wesentlich mehr derartiger Vorgänge in der Rechts...mehr

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Türkei / 1. Allgemeines

Rz. 36 Die Gründung einer GmbH erfolgt direkt beim Handelsregister, wobei die Anträge elektronisch über das Datenbanksystem Mersis gestellt werden. Der Notar[33] spielt bei der Gründung einer GmbH keine zentrale Rolle mehr. Nach Vorbereitung der Gründungsdokumente werden diese beim Handelsregister eingereicht und die Eintragung der Gesellschaft beantragt. Die Beglaubigung de...mehr

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Türkei / 1. Rechtsgeschichte

Rz. 1 Bereits Mitte des 19. Jahrhunderts begann im Osmanischen Reich in einer französisch beeinflussten Reformbewegung (Tanzimat) eine Modernisierung der türkischen Rechtsordnung, die sich in die europäischen Kodifizierungsbewegungen einordnen lässt. Im Jahre 1876 gab es erstmals eine geschriebene Verfassung, die dann im Jahre 1909 eine Metamorphose von der konstitutionellen...mehr

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§ 1 Grundlagen des internat... / 2. Form der Gründung

Rz. 69 Gemäß Art. 11 Abs. 1 EGBGB genügt für die Formwirksamkeit eines Rechtsgeschäfts nicht nur die Einhaltung der von dem Recht, das auf seinen Gegenstand anzuwenden ist, vorgesehenen Formerfordernisse (Geschäftsrecht bzw. lex causae, in casu also das Gesellschaftsstatut). Zur Erleichterung der Einhaltung der Form (favor negotii) soll auch die Einhaltung der Formerforderni...mehr

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Ukraine / K. Insolvenz der Gesellschaft

Rz. 219 Die Gesellschaft ist insolvent, wenn sie unfähig ist, die Geldverbindlichkeiten gegenüber den Gläubigern nach dem Fälligkeitsdatum anders als durch Anwendung der im InsolvenzGB vorgesehenen Prozedere zu erfüllen. Rz. 220 Die Sanierung des Vermögens des Schuldners vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist ein vorgerichtliches Verfahren, das durch den Schuldner nach...mehr

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§ 4 Sitzverlegung / IV. Kodifiziertes Unionsrecht

Rz. 71 Bis vor Kurzem gab es keinerlei kodifiziertes Sekundärrecht, welches sich mit Fragen der grenzüberschreitenden Sitzverlegung auseinandergesetzt hätte. Durch mehrere Richtlinien wurde jedoch das innerstaatliche Umwandlungsrecht der Mitgliedstaaten in zahlreichen Teilbereichen ausgeformt und harmonisiert, insbesondere was die Verschmelzung und Spaltung betrifft.[169] Al...mehr

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Liechtenstein / II. Vorbemerkungen zur GmbH

Rz. 5 Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung firmiert als "GmbH". Die Zahl der GmbHs schrumpfte bis ca. 2010; seit 2009 hat sich die Anzahl der Gesellschaften mit beschränkter Haftung von 89 auf nunmehr 638 (31.12.2019) vervielfacht; die praktische Bedeutung im Fürstentum Liechtenstein war sehr gering, ist aber deutlich gestiegen. Hauptgrund hierfür ist die Tatsache, dass...mehr

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Österreich / VII. Bekanntmachung

Rz. 117 Da das Firmenbuch öffentlich zugänglich ist, ist die Eintragung im Firmenbuch an sich schon eine erste Art der Bekanntmachung. Zusätzlich ist die Eintragung von Amts wegen in der Ediktsdatei [54] (§ 89j GOG) zu veröffentlichen.mehr

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Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.6.1 Verhältnis zu § 153 AO

Rz. 389 § 153 AO und § 371 AO regeln zwei unterschiedliche Wege, eine Erklärung zu berichtigen, wenn sie auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben beruht und zu einer Steuerverkürzung führen kann oder die Verkürzung bereits eingetreten ist. Durch die neue, am 3.5.2011 in Kraft getretene Fassung des § 371 AO ist die Abgrenzung zwischen einer (steuerstrafrechtlichen) Selbst...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 2.2.3.3.3 Zeitraum

Rz. 109 Die Offenbarungspflicht umfasst seit dem 1.1.2015 sämtliche "unverjährte Steuerstraftaten einer Steuerart […] mindestens der letzten zehn Kalenderjahre". Im Hinblick auf die "unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart" ergibt sich aus der Anknüpfung an den Straftatbestand der Steuerhinterziehung, dass die strafrechtliche Verfolgungsverjährung[1] und nicht die steu...mehr

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AGS 11/2021, Dokumentenpaus... / II. Dokumentenpauschale bei per Telefax übermittelten Mehrfertigungen

1. Gesetzliche Regelung Nach Nr. 9000 Nr. 1 b) GKG KV fällt die gerichtliche Dokumentenpauschale an, wenn Ausfertigungen, Kopien oder Ausdrucke vom Gericht angefordert worden sind, weil die Partei oder ein Beteiligter es unterlassen hat, die erforderliche Zahl von Mehrfertigungen beizufügen. Dieser Anfertigung steht es gleich, wenn per Telefax übermittelte Mehrfertigungen von...mehr

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FF 11/2021, Ein Paukenschla... / I. Qualität der Familiengerichte

In den vergangenen Jahren ist der Ruf nach einer Verbesserung der Qualität familiengerichtlicher Rechtsprechung immer lauter geworden, die dazu vorgeschlagenen Instrumente sind vielfältig: Die Vermittlung des Familienrechts an den Universitäten ist nach Auffassung wohl aller Beteiligter Grundlage eines gelingenden Einstiegs in ein Familiendezernat – und deswegen ist die stie...mehr

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AGS 11/2021, Elektronischer... / V. Bedeutung für die Praxis

Die Entscheidung des LAG "umschifft" die die Beschäftigung mit dem unter III. wiedergegebenen Streit. Mit Zulassung des elektronischen Rechtsverkehrs wird diese Frage immer häufiger auftreten und sich sogar in anderen Rechtsgebieten – wie etwa der Beratungshilfe – stellen. Bedauerlich ist es folglich, dass das LAG diese Frage explizit nicht entschieden hat, sich stattdessen ...mehr

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FF 11/2021, Ein Paukenschla... / III. Kindesanhörungen, § 159 FamFG

Die für gute Ergebnisse elementare Anhörung von Kindern muss künftig häufiger stattfinden.[29] Ein Kind ist nicht Objekt elterlicher Interessen oder staatlicher Schutzzwecke, sondern muss als Subjekt mit eigenen Grundrechten angemessen im Verfahren beteiligt werden. Diesen Grundsatz will der Gesetzgeber stärken, wenn nun die Anhörungsrechte des Kindes ganz erheblich ausgewei...mehr

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FF 11/2021, Ein Paukenschla... / Einführung

Der lange Schatten der Verfahrensfehler im Staufener Missbrauchsfall hat die Gesetzgebung erreicht und führt zu einer breit angelegten Qualitätsoffensive für die im Zentrum der Kritik stehenden Familiengerichte.[1] Am 1.7.2021 ist nun das Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt an Kindern in Kraft getreten. Das Gesetz tritt insgesamt mit dem ehrgeizigen Ziel an, den Schu...mehr

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FF 11/2021, Das Wechselmodell im deutschen Familienrecht

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/30363 – BT-Drucksache 19/30895 v. 22.6.2021 Vorbemerkung der Fragesteller Das heutige Familienverständnis hat sich aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen stark verändert. Vielfach gehen ...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Gewinnermittlung nach EStG / 3.5.2.1 Gründe für den Wechsel zur Einnahmenüberschussrechnung

Rz. 291 Betriebe der Land- und Forstwirtschaft, die die Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 EStG erfüllen, haben ihren Gewinn grundsätzlich nach Durchschnittssätzen zu ermitteln – es sei denn, sie machen von ihrem Wahlrecht nach § 13a Abs. 2 EStG Gebrauch, welches ihnen auf Antrag eine Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich oder Einnahmenüberschussrechnung gestattet....mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Entschädigungsanspruch für eine infolge der Corona-Pandemie verursachte Verfahrensverlängerung

Leitsatz 1. Nach den Erwägungen des Gesetzgebers setzt der (verschuldensunabhängige) Entschädigungsanspruch i .S. des § 198 GVG voraus, dass die Umstände, die zu einer Verlängerung der Verfahrensdauer geführt haben, innerhalb des staatlichen bzw. dem Staat zurechenbaren Einflussbereichs liegen müssen. 2. Eine zu Beginn der Corona-Pandemie hierdurch verursachte Verzögerung bei...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Unterhalt / 9.3 Vereinfachtes Verfahren für minderjährige Kinder

Das vereinfachte Verfahren ermöglicht dem minderjährigen Kind getrennt lebender, verheirateter oder nicht verheirateter Eltern, über seinen Unterhaltsanspruch gegen den Elternteil, der nicht mit ihm zusammenlebt, schnell und kostengünstig einen Vollstreckungstitel zu erwirken.[1] Der erneuten Festsetzung aufgrund übergegangener Unterhaltsansprüche im vereinfachten Unterhalts...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Trennungsunterhalt / 1.5 Unterschiedliche unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate

Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien der Familiensenate der diversen Oberlandesgerichte dienen nur als Hilfsmittel zur Bestimmung des angemessenen Unterhalts. Sie beruhen auf Erfahrungswerten, resultieren aus typischen Sachverhalten, und sollen zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts beitragen. Sie haben keine bindende Wirkung und können eine auf den Einzelfall bezogene G...mehr