Fachbeiträge & Kommentare zu Justiz

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Vollstreckungshemmung [Rdn 1385]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Einfluss Grundgesetz [Rdn 1402]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 1403 Literaturhinweise: s. ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Strafbefehl, Inhalt [Rdn 789]

Rdn 790 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Strafbefehl, Allgemeines, Teil B Rdn 700. Rdn 791 1. Den Inhalt eines Strafbefehls gibt § 409 Abs. 1 S. 1 vor, wobei sich die Vorschrift z.T. an der Anklageschrift (§ 200 Abs. 1 S. 1), z.T. am Strafurteil (§ 275 Abs. 3) orientiert. In der Praxis dient der überwiegende Teil der erlassenen Strafbefehle der justiziellen Bewältigung v...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Antrag, formelle und inhaltliche Anforderungen [Rdn 333]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Rechtsmittelbeschränkungen [Rdn 817]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Darlegungslast, erweiterte [Rdn 1247]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Geeignetheit von Tatsachen und/oder Beweismitteln [Rdn 1282]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiederaufnahme, Wiederaufnahmeziele [Rdn 1412]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Ladung, Frist [Rdn 1613]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Haftbeschwerde (§ 304 StPO) [Rdn 880]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Entscheidungsergänzungen, nachträgliche [Rdn 765]

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Heimunterbringung, einstweilige [Rdn 788]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Allgemeines [Rdn 2006]

Rdn 2007 Literaturhinweise: Amelunxen, Die Revision der Staatsanwaltschaft, 1980 Barton, Schonung der Ressourcen der Justiz oder effektiver Rechtsschutz?, StRR 2014, 404 Basdorf, Formelle und informelle Präklusion im Strafverfahren, StV 1997, 488 ders., Reform des Instanzenzuges in Strafsachen, in: Festschrift für Karlmann Geiß, 2000, S. 31 ders., Was darf das Revisionsgericht, ...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Antragsteller [Rdn 533]

Rdn 534 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines, Teil B Rdn 494. Rdn 535 1.a) Antragsteller i.S.d. §§ 172 ff. ist derjenige, der sich schon bei der StA mit der in § 171 vorgesehenen Weise, also durchmehr

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Beschränkung, Vornahme [Rdn 277]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Prozesskostenhilfe/Notanwalt [Rdn 586]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 587 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Klageerzwingungsverfahren, Allgemeines, Teil B Rdn 486. Rdn 588 1.a) Der Antragsteller kann für das Klageerzwingungsverfahren PKH beantragen (§...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / JGG-Besonderheiten, Untersuchungshaft [Rdn 947]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Beschwer [Rdn 1383]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Entscheidungsbekanntmachung [Rdn 1483]

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Teil A: Rechtsmittel / Revision, Entscheidung, Allgemeines [Rdn 2132]

Rdn 2133 Literaturhinweise: Barton, Kennzeichen und Effekte der modernen Revisionsrechtsprechung – Führt die Materialisierung des Strafrechts auf den Weg nach Pappenheim, in: Opferschutz, Richterrecht, Strafprozessreform, Schriftenreihe der Strafverteidigervereinigungen, 28. Strafverteidigertag, Karlsruhe 2005, S. 195 ders., Schonung der Ressourcen der Justiz oder effektiver ...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Protokoll der Geschäftsstelle [Rdn 1517]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Anfechtungsgegenstand/Begriff des Justizverwaltungsakts [Rdn 317]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Justizverwaltungsakte, Anfechtung (§§ 23 ff. EGGVG), Antragsarten [Rdn 349]

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Anfechtung, Allgemeines [Rdn 73]

Rdn 74 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Allgemeines, Teil A Rdn 58. Rdn 75 1. Das ergangene Verwerfungsurteil kann alternativ oder kumulativ angefochten werden. Allerdings hat der Gesetzgeber dabei nicht das Gleiche auf zwei verschiedene Arten regeln wollen. Ziel der Wiedereinsetzung ist nämlich das unmittelbare Wiederaufleben der Ta...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Berufung, Ausbleiben des Angeklagten, Endgültiges, Urlaub [Rdn 171]

Das Wichtigste in Kürze: Rdn 172 Literaturhinweise: s. die Hinw. bei → Berufung, Ausbleiben des Ang...mehr

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Verfahren [Rdn 592]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Sperrerklärung, Rechtsmittel [Rdn 676]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsmittel/Rechtsbehelfe, Form, Allgemeines [Rdn 1509]

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Teil C: Außerordentliche un... / Menschenrechtsbeschwerde, Recherche [Rdn 243]

Rdn 244 Literaturhinweise: Braun, Einführung in die juristische Internetrecherche, JuS 2004, 359 s.a. die Hinw. bei → Menschenrechtsbeschwerde, Allgemeines, Teil C Rdn 2. Rdn 245 1. Im Unterschied zu Verfahren über die Verfassungsbeschwerde vor dem BVerfG, in dem einzelfallbezogenen Besonderheiten i.d.R. im Rahmen der Prüfung der Verhältnismäßigkeit Rechnung getragen wird, kan...mehr

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, generelle [Rdn 484]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Ordnungsmittel [Rdn 518]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, Antrag [Rdn 1485]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Haftprüfung, schriftliche § 117 Abs. 1 StPO [Rdn 933]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Untersuchungshaft, Vollzug [Rdn 995]

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Teil A: Rechtsmittel / Rechtsbeschwerde, Sachrüge [Rdn 1157]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Begründung, gesetzlicher Richter (Art. 101 Abs. 1 S. 2 GG) [Rdn 883]

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Teil A: Rechtsmittel / Beschwerde, Beschwerdeeinschränkung, Bewährungsbeschluss [Rdn 456]

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Teil C: Außerordentliche un... / Verfassungsbeschwerde, Allgemeines [Rdn 729]

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Teil B: Rechtsbehelfe / Klageerzwingungsverfahren, Antrag, inhaltliche Anforderungen [Rdn 511]

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FF 6/2016, Aktuelle Entwicklungen in der Familienrechtspolitik

Interview mit Dr. Sabine Sütterlin-Waack, MdB (CDU/CSU), und Sonja Steffen, MdB (SPD) Dr. Sabine Sütterlin-Waack Sonja Steffen FF/Schnitzler: Ihre Arbeit wird im Augenblick von der Flüchtlingsproblematik in Deutschland und in Europa bestimmt. Trotzdem wollen wir gemeinsam einige Fragestellungen erörtern, die den Familienrechtler interessieren. Sie sind beide Rechtsanwältinnen u...mehr

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FF 6/2016, Statthaftigkeit ... / 1 Gründe:

[1] I. Der Antragsgegner, der von dem Antragsteller, seinem Sohn, in einem Unterhaltsverfahren im Wege eines Stufenantrags zunächst auf Auskunft in Anspruch genommen wird, wendet sich mit der Rechtsbeschwerde gegen die vom Amtsgericht ausgesprochene Auskunftsverpflichtung. [2] Das Amtsgericht hat den Antragsgegner, der freiberuflich als Zahnarzt tätig ist, verpflichtet, Ausku...mehr

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AGS 5/2016, Keine Aktenvers... / 1 Aus den Gründen

I. Die Beschwerde ist gem. § 66 Abs. 2 S. 2 GKG zulässig, weil das LG sie in der angefochtenen Entscheidung ausdrücklich zugelassen hat. Der Umstand, dass das LG die Beschwerde zugelassen hat, ohne die Voraussetzungen der Zulassung zu prüfen, die offensichtlich gar nicht vorgelegen haben, ändert hieran nichts. Das LG hat die Beschwerde zugelassen, "weil die Kammer von der Ent...mehr

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AGS 5/2016, Antrag und Wide... / 3 Anmerkung

I. Die Werte von Antrag und Widerantrag werden nach § 39 Abs. 1 S. 1 FamGKG grundsätzlich zusammengerechnet; insoweit bestätigt diese Regelung die allgemeine Vorschrift des § 33 Abs. 1 S. 1 FamGKG. Eine dem § 33 Abs. 1 S. 2 FamGKG entsprechende Einschränkung enthält § 39 Abs. 1 FamGKG allerdings nicht; gleichwohl dürfte das Additionsverbot auch hier gelten, wenn sich der Antr...mehr

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AGkompakt 5/2016, Anwaltsge... / II. Parteiwechsel auf Beklagtenseite

Der Anwaltswechsel auf Beklagtenseite vollzieht sich dadurch, dass die Klage gegen den bisherigen Beklagten zurückgenommen und gleichzeitig gegen den neuen Beklagten erhoben wird. Dadurch findet faktisch ein Austausch des Beklagten statt. Auf Klägerseite ändert sich dagegen diesmal nichts. Der Kläger macht den gleichen Anspruch geltend, mit dem Unterschied, dass dieser nunme...mehr

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FF 5/2016, Geschäftsbericht 2014/2015

der Vorsitzenden des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht zur Mitgliederversammlung am 28.11.2015 in Weimar Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der Geschäftsbericht umfasst den Zeitraum von der letzten Mitgliederversammlung am 22.11.2014 in Marburg bis heute. Die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht steht mit 6.737 Mitgliedern (Stand 9/2015) unve...mehr

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FoVo 5/2016, Lieferung eine... / 2 II. Entscheidung und Praxistipp

Der BGH musste die Entscheidung des LG aus formalen Gründen aufheben, hat sie allerdings in der Sache bestätigt. Wieder einmal muss man schon fast bedauernd sagen, hat ein Einzelrichter die Rechtsbeschwerde wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen, ob wohl er in dieser Konstellation nach § 568 S. 2 Nr. 2 ZPO verpflichtet (BGH NJW 2012, 3518 m.w.N.) gewesen wäre, ...mehr

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AGS 4/2016, Kostenerstattun... / 2 Anmerkung

Die StPO kennt im Gegensatz zur ZPO keine Mehrkosten der Säumnis, was es m.E. aber nicht ausschließt, bestimmte Kostenpositionen in der Kostenentscheidung von der Erstattung auszuschließen. Das muss m.E. aber – wie in Zivilsachen – in der Kostengrundentscheidung geschehen und kann nicht dem Festsetzungsverfahren überlassen bleiben. Das Festsetzungsorgan hat nur die Kostenent...mehr

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AGS 4/2016, Anfall der Post... / 2 Aus den Gründen

Der hier zur Entscheidung berufene Abteilungsrichter folgt dem nicht, weil der Begriff der Pauschale zu eng ausgelegt wird. Zwar ist es zutreffend, dass es in Nr. 7001 VV heißt, dass die Entgelte für die Post- und Telekommunikationsdienstleistungen (so sie denn erstattungsfähig sind und nicht allgemein Kosten darstellen) in voller Höhe in Rechnung gestellt werden können oder ...mehr

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zfs 4/2016, Burhoff/Kotz: Handbuch für die strafrechtliche Nachsorge, ZAP Verlag, 1. Auflage 2016, 1.696 Seiten, 109 EUR, ISBN 978-3-89655-809-1

Unter der Federführung der RAe Burhoff und Kotz ist ein neues Handbuch im ZAP Verlag erschienen, das sich mit der sogenannten strafrechtlichen Nachsorge befasst. In diesem Bereich besteht erheblicher Nachholbedarf auf dem Buchmarkt, denn bislang musste man sich die notwendigen Informationen stückweise aus Kommentaren, Formularbüchern und Lehrbüchern zusammensuchen, bisweilen...mehr

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FoVo 4/2016, Die Forderungs... / 2 II. Die Entscheidung

Eingeschränktes Wahlrecht beachten Zu Recht hat das LG die sofortige Beschwerde der Gläubigerin zurückgewiesen. Der Antrag auf Erlass des PfÜB entspricht nicht der nach § 829 Abs. 4 Satz 2 ZPO, § 2 Satz 1 Nr. 2 ZVFV i.V.m. Anlage 2 ZVFV, § 5 ZVFV vorgeschriebenen Form und war daher als unzulässig zurückzuweisen. Gemäß § 829 Abs. 4 Satz 1 ZPO wird das Bundesministerium der Jus...mehr