Fachbeiträge & Kommentare zu Kindererziehungszeit

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 177 Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten

1 Rechtsentwicklung und Allgemeines Rz. 1 Eine frühere Fassung der Vorschrift hatte vom 1.1.1992 bis 31.3.1995 die Beitragszahlung von Pflegepersonen geregelt. Durch Art. 4 Nr. 7 des Gesetzes zu Korrekturen in der Sozialversicherung und zur Sicherung der Arbeitnehmerrechte v. 29.12.1998 (BGBl. I S. 3843) ist ein neuer § 177 mit Wirkung zum 1.6.1999 eingefügt worden. Diese Vor...mehr

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Jansen, SGB VI § 178 Verord... / 2.3 Pauschale für Kindererziehungszeiten (Abs. 3)

Rz. 8 Mit dem zum 27.3.2001 in Kraft getretenen Abs. 3, der an die Stelle der bis dahin in § 279g geregelten Ermächtigung getreten war, wurde die Bundesregierung ermächtigt, durch Verordnung Näheres über die Beitragszahlung für Kindererziehungszeiten an die Rentenversicherung der Arbeiter und der Angestellten zu bestimmen. Diese Verordnungsermächtigung erschien dem Gesetzgeb...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 2.1 Wehr- oder Zivildienstleistende, Bezieher von Übergangsgebührnissen, Wehrdienstverhältnis besonderer Art, Arbeitslosenhilfe (bis 31.12.2004), Arbeitslosengeld II (bis 31.12.2010) und Kindererziehungszeiten (Abs. 1 Nr. 1)

Rz. 3 Parallelvorschriften sind für die Kranken- und Pflege- sowie Arbeitslosenversicherung § 251 Abs. 4 SGB V, § 59 Abs. 1 Satz 1 SGB XI und § 347 Nr. 2 SGB III. Vorgängervorschriften waren § 1385 Abs. 4 Buchst. d RVO i. V. m. § 1227 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, 7 RVO, § 112 Abs. 4 Buchst. d i. V. m. § 2Abs. 1 Nr. 8 und 9 AVG und § 130 Abs. 6 RKG. Die Beiträge der Personen, die aufgr...mehr

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Jansen, SGB VI § 177 Beitra... / 2.1 Abs. 1

Rz. 2 Vorgängervorschriften waren §1395c RVO und § 117c AVG. Während bis zum 31.5.1999 die Beiträge für Kindererziehungszeiten als gezahlt galten (§ 56 Abs. 1 Satz 1 i. d. F. bis 31.5.1999) und die Aufwendungen für Kindererziehung mit dem Bundeszuschuss pauschal erstattet wurden, bestimmte § 177 in seiner Fassung bis 31.12.2001, dass die Beiträge vom Bund getragen werden. Hie...mehr

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Jansen, SGB VI § 159 Beitra... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Die Beitragsbemessungsgrenze bezeichnet den Betrag, bis zu dem die Beitragsbemessungsgrundlage (§ 161) der Beitragsberechnung zugrunde gelegt wird (§ 157). Nur für die Höhe der Beiträge, nicht aber für die Frage, ob Versicherungspflicht besteht, hat sie Bedeutung. Denn anders als die gesetzliche Krankenversicherung (§ 6 Abs. 1 SGB V) kennt die gesetzliche Rentenversich...mehr

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Jansen, SGB VI § 177 Beitra... / 2.2 Abs. 2 bis 4

Rz. 3 Die Bundesregierung hat durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates den Betrag zu bestimmen, der vom Bund für Kindererziehungszeiten an die Träger der allgemeinen Rentenversicherung (bis 31.12.2004: der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten) pauschal zu zahlen ist (vgl. § 178 Abs. 3; bis 31.12.2001: § 279g a. F.). Dabei handelt es sich nicht um ech...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 1 Allgemeines

Rz. 2 § 170 regelt die Beitragstragung für die sonstigen Beschäftigten im Sinne des § 3 Nr. 1a bis 4 und für die Personen, die nach § 4 Abs. 1 und 3 auf Antrag pflichtversichert sind, sowie ab 1.1.2002 auch die Beitragstragung für Kindererziehungszeiten (vgl. dazu auch § 177 – Fassung ab 1.1.2002). Wegen der beitragspflichtigen Einnahmen dieses Personenkreises vgl. § 166.mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.1 Festsetzung durch Rechtsverordnung

Rz. 3 Der Beitragssatz wird – so jedenfalls die gesetzliche Grundregel (vgl. auch Rz. 8 ff.) – nicht mehr wie noch unter der Geltung von AVG, RVO und RKG durch den Gesetzgeber, sondern durch den Verordnungsgeber festgesetzt (vgl. § 160 und die durch Art. 2 Nr. 5 BSSichG mit Wirkung zum 1.1.2003 aufgehobene Sonderregelung des § 287a). Dieses Verfahren soll eine schnelle und f...mehr

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Jansen, SGB VI § 158 Beitra... / 2.2.2 Erste Senkungen der Schwankungsreserve

Rz. 5 Dieses Konzept des RRG 1999 wurde mit den Gesetzesänderungen der Jahre 2001 und 2002 weitgehend aufgegeben, weil der Korridor zwischen Mindestschwankungsreserve und Höchstschwankungsreserve verringert worden ist und die für wenigstens 3 Jahre passende Festsetzung (Abs. 1 Satz 2 der Fassungen bis 31.12.2002) entfallen ist. Zunächst wurde die in Abs. 1 bestimmte Mindests...mehr

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Jansen, SGB VI § 171 Freiwi... / 2 Rechtspraxis

Rz. 3 Betroffen von der Vorschrift sind nicht nur diejenigen freiwillig Versicherten, die nach § 7 oder § 232 laufende freiwillige Beiträge zu zahlen berechtigt sind, sondern auch diejenigen Personen, die aufgrund besonderer Vorschriften (§§ 204 bis 207 – gemäß § 208 a. F. bis zum 10.8.2010 auch bei Kindererziehungszeiten – und §§ 284, 285) zur Nachzahlung freiwilliger Beitr...mehr

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Jansen, SGB VI § 170 Beitra... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 § 170 ist am 1.1.1992 in Kraft getreten. Abs. 1 Nr. 6 ist durch das PflegeVG v. 26.5.1994 (BGBl. I S. 1014) mit Wirkung zum 1.4.1995 eingefügt, sein Buchst. c durch Gesetz v. 15.12.1995 (BGBl. I S. 1824) neu gefasst worden. Das AFRG v. 23.4.1997 (BGBl. I S. 594) änderte mit Wirkung zum 1.1.1998 Abs. 1 Nr. 1 und fasste Abs. 1 Nr. 2 neu. Eine weitere Änderung erfuhr § 17...mehr

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Jansen, SGB VI § 76g Zuschl... / 1.1 Die Bedeutung der Grundrente und der Einkommensprüfung im Rentenversicherungssystem

Rz. 2 Die Gesetzesbegründungen finden sich in der BT-Drs. 19/18473 S. 12, 36 ff. und in der BR-Drs. 85/20 S. 2, 33 ff., wobei diese beiden Erwägungen identisch sind, und in der BT-Drs. 19/20711 (Beschlussempfehlung und Bericht). Rz. 3 Mit der Grundrente wird eine steuerfinanzierte (Zusatz-)Leistung in das System der deutschen Rentenversicherung aus sozialen Erwägungen eingefü...mehr

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Tillmanns/Mutschler, BEEG §... / 1.3.2 Auswirkungen in Bezug auf das Recht der gesetzlichen Renten- und Unfallversicherung – SGB VI/SGB VII

Rz. 14 Auch im Hinblick auf die Regelungsmaterie des SGB VI ergeben sich durch den Bezug von Elterngeld Besonderheiten, wobei für die rentenrechtliche Betrachtungsweise weniger der Bezug von Elterngeld als solcher, sondern vielmehr die damit ebenfalls einhergehende Betreuung und Erziehung von Relevanz ist. Denn Kindererziehungszeiten begründen nach § 3 Satz 1 Nr. 1 SGB VI i....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 82... / 7 Nachzahlung von Beiträgen für frühere Beitragsjahre

Rz. 31 Die Regelungen in § 82 Abs. 5 EStG wurden mit Wirkung ab Vz 2014 durch das Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Rz. 3d) ohne inhaltliche Änderungen aus dem bisherigen § 52 Abs. 64 EStG übernommen.[1] Ursprünglich waren diese als § 52 Abs. 63b EStG durch das Beitreibungsri...mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 2.1 Nachzahlungsrecht bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten

Rz. 6 Beschränkt ist das Recht zur Nachzahlung nach Abs. 1 auf vor dem 1.1.1955 Geborene. Die Eigenschaft als Elternteil richtet sich nach § 56 Abs. 1 Satz 2 SGB VI i. V. m. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I. Diesen müssen Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI anzurechnen sein. Weitere Voraussetzung ist das Nichterfüllen der allgemeinen Wartezeit von 5 Ja...mehr

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Jansen, SGB VI § 106 Zuschu... / 2.1 Rentenbezug

Rz. 4 Grundvoraussetzung für den Beitragszuschuss nach § 106 ist der Bezug einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Es muss also ein Zahlungsanspruch vorhanden sein. Dabei kommt es auf die Art der Rente nicht an; sowohl der Bezug von Versicherten- als auch von Hinterbliebenenrenten löst den Anspruch auf den Zuschuss aus. Gleichfalls unerheblich ist es, in welcher...mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Regelung wurde mit den Abs. 1 und 2 eingefügt durch Art. 2 Nr. 8 Drittes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze v. 5.8.2010 (BGBl. I S. 1127). Sie trat zum 11.8.2010 in Kraft. Abs. 3 wurde durch Art. 16 Nr. 2 Gesetz zur Begleitung der Reform der Bundeswehr (Bundeswehrreform-Begleitgesetz – BwRefBeglG) v. 21.7.2012 (BGBl. I S. 15...mehr

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Jansen, SGB VI § 282 Nachza... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift räumt in allen 3 Absätzen das Recht auf Nachzahlung von freiwilligen Beiträgen nach Erreichen der Regelaltersgrenze (§§ 35 Satz 2, 235) zur Erfüllung der allgemeinen Wartezeit von 5 Jahren (§ 50 Abs. 1) ein. Sie ermöglicht daher, Beitragszeiten für die Inanspruchnahme einer Regelaltersrente wirksam zu machen, aus denen sonst kein Rentenanspruch entstande...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 79... / 3.3 Besoldungsempfänger und Gleichgestellte

Rz. 10 Die Maßnahmen der Rentenstrukturreform wurden maßstabsgleich auf die Versorgung der Besoldungsempfänger übertragen und die Besoldungsempfänger im Gegenzug in den Kreis der Begünstigten nach §§ 10a, 79ff. EStG einbezogen (§ 10a EStG Rz. 44ff.). Besoldungsempfänger sind im Wesentlichen Beamte des Bundes, der Länder und Gemeinden, Gemeindeverbände und öffentlich-rechtliche...mehr

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Sauer, SGB II § 16 Leistung... / 2.1.4.2 Stellung der Frau

Rz. 74 § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III stellt ohne ausdrückliche Bezugnahme, aber als Referenzgesetz eine Ergänzung zu § 1 Abs. 1 Satz 4 dar. Durch die Inbezugnahme des § 1 Abs. 1 Satz 4 in § 16 ist letztlich zumindest auch der Geist des § 1 Abs. 2 Nr. 4 SGB III handlungsleitend für die Jobcenter. Danach ist die Gleichstellung von Frauen und Männern als durchgängiges Prinzip der Ar...mehr

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Jansen, SGB VI § 284a Nachzahlung bei anzurechnenden Kindererziehungszeiten (außer Kraft)

0. Rechtsentwicklung Rz. 1 § 284a in der Fassung des Art. 1 Nr. 105 Renten-Überleitungsgesetz (RÜG) v. 25.7.1991, in Kraft seit dem 1.1.1992, wurde durch Art. 1 Nr. 64 des Gesetzes zur Sicherung der nachhaltigen Finanzierungsgrundlagen der gesetzlichen Rentenversicherung (RV-Nachhaltigkeitsgesetz) v. 19.2.2002 mit Wirkung zum 1.8.2004 aufgehoben.mehr

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Jansen, SGB VI § 286g Ersta... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Die Vorschrift schafft ein Sondererstattungsrecht, da sich Änderungen hinsichtlich der Anrechnung von Kindererziehungszeiten (KEZ) bei Personen ergeben hatten, bei denen in der Zeit vom 22.7.2009 bis 30.6.2014 KEZ für vor dem 1.1.1992 geborene Kinder mit Bescheid vorgemerkt wurden. Diese sind nach der ab 1.7.2014 geltenden Rechtslage jedoch nicht mehr zu berücksichtige...mehr

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Sauer, SGB III § 81 Grundsatz / 2.2.3 Fehlender Berufsabschluss

Rz. 19 Mit der Neuregelung des Abs. 2 wird der Gesetzesbegründung zufolge anknüpfend an die bisherigen Fördervoraussetzungen ein Rechtsanspruch auf Förderung einer beruflichen Weiterbildung mit dem Ziel des Erreichens eines Berufsabschlusses eingeführt. Mit dem Regelungsziel wird auch einer Vereinbarung aus der Nationalen Weiterbildungsstrategie vom 12.6.2019 Rechnung getrag...mehr

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Sauer, SGB II § 12 Zu berüc... / 2.2.4 Altersvorsorgevermögen (Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4)

Rz. 41 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 und 4 schützen Altersvorsorgevermögen vollständig. Eine Angemessenheitsprüfung findet seit 2023 nicht mehr statt. Bei Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 geht es um Versicherungsverträge zur Altersvorsorge einschließlich der Versicherungsverträge in der nach Bundesrecht ausdrücklich geförderten Altersvorsorge (sog. Riester-Verträge zur Altersvorsorge). Bei dieser ...mehr

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Sauer, SGB II § 11b Absetzb... / 2.2 Absetzbeträge nach Abs. 1

Rz. 21 Abs. 1 regelt, welche Beträge vom Einkommen abzusetzen sind. Dabei handelt es sich vom Charakter her um Abgaben und Versicherungs- bzw. Vorsorgebeiträge, Werbungskosten, den Erwerbstätigenfreibetrag und Unterhaltsleistungen. Die Aufzählung ist abschließend, sie enthält keine Öffnungsklausel. Abzüge nach § 11b verhindern einen entsprechenden Vorwegabzug bei der Ermittl...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berücksichtigungszeiten (Ki... / 1.1 Berücksichtigungszeit gekoppelt an Kindererziehungszeit

Kindererziehungs- und Berücksichtigungszeit für dasselbe Kind sind aneinander gekoppelt. Außerhalb der Kindererziehungszeit kann die Berücksichtigungszeit aber auch der Elternteil erhalten, der nicht die Kindererziehungszeit erhält, z. B. wenn das Kind im Geburtsmonat (oder nach Ende der Kindererziehungszeit) von dem anderen Elternteil überwiegend erzogen wurde.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berücksichtigungszeiten (Ki... / 1.4 Zuordnung/gemeinsame Erklärung

Anspruch auf die Berücksichtigungszeit hat jeweils der überwiegend erziehende Elternteil – im Allgemeinen die Mutter des Kindes bei gemeinsamer Erziehung. Bei gemeinsamer Erziehung des Kindes besteht die Möglichkeit, die Berücksichtigungszeiten (und die Kindererziehungszeit) durch Abgabe einer gemeinsamen Erklärung insgesamt oder auch abschnittsweise zwischen den Eltern aufzu...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berücksichtigungszeiten (Ki... / 1.3 Dauer der Kinderberücksichtigungszeit

Die Berücksichtigungszeiten beginnen mit dem Tag der Geburt des Kindes und nicht erst mit dem darauffolgenden Kalendermonat wie bei der Kindererziehungszeit. Sie enden spätestens mit der Vollendung des 10. Lebensjahres des Kindes. Praxis-Beispiel Beginn der Berücksichtigungszeiten Geburt des Kindes am 13.2.2014. Berücksichtigungszeit reicht vom 13.2.2014 bis 12.2.2024. Wird die ...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berücksichtigungszeiten (Ki... / 3.2 Beitragserstattung vor dem 1.1.1992

Die Verfallswirkung erfasst nicht die Kinderberücksichtigungszeit, wenn die Beitragserstattung vor dem 1.1.1992 durchgeführt wurde, weil es Kinderberücksichtigungszeiten (auch für vor 1992 geborene Kinder) zu diesem Zeitpunkt noch nicht gab. Ist die Kindererziehungszeit von der Verfallswirkung erfasst, weil die Beitragserstattung in der Zeit zwischen 1986 bis 1991 durchgefüh...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berücksichtigungszeiten (Ki... / 2 Berücksichtigungszeiten für Pflege

Voraussetzung für diese Berücksichtigungszeit ist, dass die nicht erwerbsmäßig tätige Pflegeperson die Anerkennung der Berücksichtigungszeit beantragt, wegen der Pflege zur Zahlung von höheren Pflichtbeiträgen oder zur "Umwandlung" freiwilliger Beiträge in Pflichtbeiträge berechtigt war, nicht von der Anrechnung einer Kindererziehungszeit ausgeschlossen ist (z. B. Beamte) und be...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berücksichtigungszeiten (Ki... / 1 Berücksichtigungszeiten für Kindererziehung

Für die Anrechnung der Kinderberücksichtigungszeit müssen dieselben Voraussetzungen vorliegen, die zur Anrechnung einer Kindererziehungszeit erforderlich sind. Somit sind von der Anrechnung der Berücksichtigungszeiten u. a. vor 1921 geborene Mütter und vor 1927 geborene Mütter mit gewöhnlichem Aufenthalt am 18.5.1990 in den neuen Ländern ausgeschlossen (ggf. besteht aber hier An...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berücksichtigungszeiten (Ki... / 1.2 Ausschluss bei selbstständiger Tätigkeit

Für Zeiten einer mehr als geringfügig ausgeübten selbstständigen Tätigkeit kommen Berücksichtigungszeiten nur in Betracht, wenn hierfür auch Pflichtbeitragszeiten in der Rentenversicherung vorliegen, wie z. B. während der Kindererziehungszeit oder durch Zahlung von Pflichtbeiträgen während der selbstständigen Tätigkeit.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsversicherung / 1.1 Durchführung der knappschaftlichen Versicherung

Eine knappschaftliche Versicherung ist durchzuführen für Beschäftigte in knappschaftlichen Betrieben oder mit knappschaftlichen Arbeiten. Knappschaftliche Betriebe sind Betriebe, in denen Mineralien oder ähnliche Stoffe bergmännisch gewonnen werden, Betriebe der Industrie der Steine und Erden jedoch nur dann, wenn sie überwiegend unterirdisch betrieben werden. Knappschaftlic...mehr

Beitrag aus Haufe Personal Office Platin
Mutterschaftsgeld: Versiche... / 1.3 Rentenversicherung

Frauen, die wegen Schwangerschaft oder Mutterschaft während der Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nicht ausgeübt haben, werden Anrechnungszeiten gutgeschrieben.[1] Weiterhin werden bis zu 3 Jahre als Kindererziehungszeit anerkannt.[2]mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Knappschaftsversicherung / 1.2 Höhere/besondere Leistungen

Den höheren Beiträgen in der knappschaftlichen Rentenversicherung stehen auch um 1/3 höhere Rentenleistungen gegenüber. Dies wird in der Rentenberechnung über die Rentenartfaktoren gesteuert.[1] So beträgt z. B. der Rentenartfaktor bei einer Altersrente für persönliche Entgeltpunkte in der knappschaftlichen Rentenversicherung nicht 1,0 (wie in der allgemeinen Rentenversicher...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Geistliche Genossenschaften / 2.2 Versicherungsfreiheit im Fall der Sicherung der Versorgung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit und im Alter

Die Versicherungsfreiheit des zunächst versicherungspflichtigen Personenkreises[1] wird unter bestimmten Voraussetzungen nach § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB VI angeordnet. Danach sind satzungsmäßige Mitglieder geistlicher Genossenschaften, Diakonissen und Angehörige ähnlicher Gemeinschaften versicherungsfrei in der Rentenversicherung, wenn ihre Versorgung bei Minderung der Erwe...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Freiwillige Krankenversiche... / 1 Beginn der freiwilligen Versicherung

Für Rentenantragsteller, die bis zum Rentenantrag aufgrund einer Pflichtversicherung oder als Familienangehöriger gesetzlich versichert waren und die Vorversicherungszeit für die Pflichtversicherung in der KVdR[1] nicht erfüllen, schließt sich durch die obligatorische Anschlussversicherung nahtlos eine freiwillige Versicherung an die bisherige Versicherung an. Eine Vorversic...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Gesamteinkommen / 7.2 Zahlbetrag der Rente

Renten werden abweichend von der steuerrechtlichen Behandlung ohne den auf Entgeltpunkte für Kindererziehungszeiten entfallenden Teil mit dem Zahlbetrag (Bruttorente) als Gesamteinkommen berücksichtigt.[1] Die Vorschrift ist nicht auf Renten der gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt und erfasst sowohl Versorgungsbezüge als auch andere private Renten (z. B. private Leben...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Ersatzzeiten / 1.1 Kindererziehung

Kindererziehungszeiten vor 1986 und das 2. Jahr der Kindererziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder (sog. Mütterrente), stehen einer Anerkennung von Ersatzzeiten nicht entgegen, da während dieser Kindererziehungszeiten seinerzeit keine Rentenversicherungspflicht bestand.mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Fremdrentengesetz / 2.3 Kinder-/Berücksichtigungszeiten/Anrechnungszeiten

Die Zeiten der Erziehung eines Kindes in den Herkunftsgebieten sind als Kindererziehungszeit und Berücksichtigungszeiten (Kindererziehungszeit) anzurechnen. Schließlich sind auch Anrechnungszeiten zu berücksichtigen, u. a. wenn eine FRG-Beitragszeit oder Beschäftigungszeit durch Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit, Leistungen zur Rehabilitation, Schwanger- oder Mutterschaft wä...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Wartezeit / 4.1 Berechnung der anzurechnenden Wartezeitmonate

Wartezeitmonate werden ermittelt, indem die zusätzlichen Entgeltpunkte durch den Wert 0,0313 geteilt werden. Das Ergebnis dieses Rechengangs wird auf den vollen Wert (Monat) gerundet.[1] Praxis-Beispiel Wartezeit für eine geringfügige Beschäftigung 0,0246 zusätzliche Entgeltpunkte aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung für 7 Monate: 0,0246 : 0,0313 = 0,7859 =...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Rentenrechtliche Zeiten / 3 Berücksichtigungszeiten

Berücksichtigungszeiten[1] sind Zeiten der Erziehung eines Kindes bis zum vollendetem 10. Lebensjahr (vor und ab 1992), wenn die Voraussetzungen für eine Kindererziehungszeit vorliegen, der ehrenamtlichen Pflege eines Pflegebedürftigen (frühestens ab 1.1.1992, ggf. erst ab Antragsmonat und längstens bis zum 31.3.1995. Sie zählen für die Wartezeit von 35 und 45 Jahren (Altersrent...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Schwangerschaft und Mutters... / 3 Rentenfälle ab 2002

Für Rentenfälle ab 2002 gilt das Unterbrechungserfordernis nur noch für Zeiten, die vor Vollendung des 17. und ab Vollendung des 25. Lebensjahres liegen.[1] Anrechnungszeiten (Schwanger- und Mutterschaft) kommen auch für Zeiten infrage, in denen Pflichtbeiträge wegen Kindererziehung[2] vorliegen. Die Pflichtbeiträge werden im Rentenfall als beitragsgeminderte Zeiten gewertet....mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Berufliche Rehabilitierung / 4.3 Unterbliebene Kindererziehung

Bei der Ermittlung des rentenrechtlichen Nachteilsausgleichs für Zeiten politischer Verfolgung in der ehemaligen DDR wird auf Eingriffe in den Beruf, verfolgungsbedingten Minderverdienst und Haftzeiten abgestellt. Für die Berücksichtigung einer nicht erfolgten Kindererziehung im Rahmen eines rentenrechtlichen Nachteilsausgleichs gab es bis Ende 2018 keine Rechtsgrundlage. Sei...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Anrechnungszeiten im Beitri... / 1.1 Zeiten der Schwangerschaft/Mutterschaft

Zeiten der Schwangerschaft oder Mutterschaft während der jeweiligen Schutzfristen (bei Geburten vor dem 3.10.1990, für Geburten danach Anrechnungszeiten), wenn eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit nicht ausgeübt wurde. Bei Renten, die vor dem 1.1.2002 begonnen haben, können diese Zeiten nur dann als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden, wenn sie eine versicherte B...mehr

Lexikonbeitrag aus SGB Office Professional
Deutsche Rentenversicherung / 5 Versicherter Personenkreis

Versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung sind alle Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind. Ausgenommen hiervon sind lediglich versicherungsfreie Personen wie z. B. Beamte, Zeit- und Berufssoldaten, ordentlich Studierende in einem in der Studien-/Prüfungsordnung vorgeschriebenen Praktikum. Dies gilt auch für Vol...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2023, Behandlung der ... / 1 Gründe:

A. [1] Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer Totalrevision nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 25.9.1978 geschlossene Ehe des 1954 geborenen Antragstellers mit der 1953 geborenen früheren Ehefrau wurde auf den am 1.10.1997 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Familiengerichts vom 1.4.1998 rechtskräftig g...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
FF 12/2023, Behandlung der ... / Leitsatz

Zur Behandlung der rentenrechtlichen Besserbewertung von Kindererziehungszeiten durch die sogenannte Mütterrente bei der Ermittlung von Ehezeitanteil und Ausgleichswert im Abänderungsverfahren. BGH, Beschl. v. 23.8.2023 – XII ZB 202/22 (OLG Frankfurt, AG Kirchhain]mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Der Ertragsteuer-Check 2023... / 9. Weitere wichtige Entscheidungen

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Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Jansen, SGB VI § 3 Sonstige... / 2.16.1 Kindererziehungszeiten nach Nr. 1

Rz. 67 Die Beiträge für Kindererziehungszeiten werden vom Bund allein getragen (§ 177 Abs. 1 Nr. 1).mehr