Fachbeiträge & Kommentare zu Kindererziehungszeit

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Jansen, SGB VI § 271 Höhe d... / 2.1 Gleichstellung von Pflichtbeitragszeiten

Rz. 3 Den Bundesgebiets-Beitragszeiten werden die in § 271 Satz 1 Nr. 1 genannten Pflichtbeitragszeiten gleichgestellt, für die vor dem 9.5.1945 nach Reichsrecht Beiträge gezahlt worden sind, soweit ihnen eine versicherte Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im Inland (also im heutigen Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) zugrunde liegt. Von der Gleichstellung werden ...mehr

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Jansen, SGB VI § 57 Berücks... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Berücksichtigungszeiten sind mit Wirkung zum 1.1.1992 (Inkrafttreten des SGB VI v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261) gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 3 als rentenrechtliche Zeiten eingeführt worden, und zwar als Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (§ 57 Abs. 1 i. d. F. bis 31.3.1995) und als Berücksichtigungszeiten wegen Pflege (§ 57 Abs. 2 i. d. F. bis 31.3.1995). Aufgrund der...mehr

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Jansen, SGB VI § 57 Berücks... / 2.4 Verfallswirkung einer Beitragserstattung

Rz. 18 Zu den Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung zählen gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d SGB I u. a. auch Beitragserstattungen, deren Voraussetzungen sich für zu Recht gezahlte Beiträge seit dem 1.1.1992 (Inkrafttreten des SGB VI v. 18.12.1989, BGBl. I S. 2261) aus § 210 Abs. 1 und 2 ergeben. Durch die Erstattung von zu Recht gezahlten Beiträgen können grundsätzl...mehr

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Jansen, SGB VI § 57 Berücks... / 2.2.1 Gleichzeitige Erziehung mehrerer Kinder

Rz. 8 Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung sind bei Vorliegen der in § 56 Abs. 1 bis 4, § 57 genannten Voraussetzungen für jedes Kind bis zu dessen vollendetem 10. Lebensjahr als rentenrechtliche Zeiten anzuerkennen. Eine Verlängerung von Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung bei gleichzeitiger Erziehung mehrerer Kinder in deren ersten 10 Lebensjahren erfolg...mehr

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Jansen, SGB VI § 271 Höhe d... / 1 Allgemeines

Rz. 1a § 113 regelt, welche auf Bundesgebiets-Beitragszeiten beruhenden persönlichen Entgeltpunkte als Grundlage für die Berechnung von Renten an Berechtigte im Ausland zu berücksichtigen sind. Dabei sind nach § 113 Abs. 1 Satz 2 als Bundesgebiets-Beitragszeiten grundsätzlich Zeiten anzuerkennen, für die nach dem 8.5.1945 Beiträge nach Bundesrecht gezahlt worden sind. Darübe...mehr

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Jansen, SGB VI 244a Warteze... / 2 Rechtspraxis

Rz. 8 Die Vorschrift bestimmt als Übergangsregelung zu § 52 Abs. 2, in welchem Umfang sich die Ausübung einer geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigung auf die Wartezeit für einen Rentenanspruch auswirkt. Voraussetzung für die Anerkennung von Wartezeitmonaten für Arbeitsentgelt aus einer geringfügig entlohnten versicherungsfreien Beschäftigung ist allerdings, ...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.2 Rentenversicherung

Rz. 177 Das Mutterschaftsgeld als solches löst – anders als das Krankengeld – keine Versicherungspflicht und somit auch keine Beitragszeit in der gesetzlichen Rentenversicherung aus. Deshalb sind vom Mutterschaftsgeld auch keine Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Nach § 56 SGB VI können jedoch bei einem der beiden Elternteile die Zeiten der Kindererziehung als Pflicht...mehr

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Sommer, SGB V , SGB V § 24i... / 2.11.3.2 Weitere Voraussetzung: Keine andere Vorpflichtversicherung

Rz. 183 Versicherungspflicht aufgrund des Bezugs von Mutterschaftsgeld besteht nicht, wenn gleichzeitig eine Vorpflichtversicherung nach § 26 Abs. 2a SGB III besteht (§ 26 Abs. 3 Satz 3 SGB III). Diese Vorpflichtversicherung wird teilweise in diesem Zusammenhang auch als Vorrangversicherung bezeichnet. Rz. 184 Eine solche Vorrang- bzw. Vorpflichtversicherung besteht in der Ar...mehr

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Sauer, SGB III § 152 Fiktiv... / 2.1 Fiktives Arbeitsentgelt

Rz. 3 § 152 setzt voraus, dass ein Bemessungszeitraum nicht gebildet werden kann. Ein solcher liegt nur vor, wenn er Entgeltabrechnungszeiträume aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen enthält, die entweder in Fällen des § 142 Abs. 1 mindestens 150 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt oder in Fällen des § 142 Abs. 2 mindestens 90 Tage mit Anspruch auf Arbeitsentgelt umf...mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.2 Fiktive Pflichtbeitragszeiten

Rz. 6 Gemäß Abs. 1 Satz 2 sind Pflichtbeitragszeiten auch Zeiten, für die Pflichtbeiträge nach besonderen Vorschriften als gezahlt gelten. Hierbei handelt es sich um Zeiten, für die eine tatsächliche Beitragszahlung weder stattgefunden hat noch behauptet wird. Fiktive Pflichtbeitragszeiten wirken sich – wie echte Pflichtbeitragszeiten – sowohl anspruchsbegründend als auch an...mehr

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Jansen, SGB VI § 55 Beitrag... / 2.3 Fiktive Beitragszeiten aufgrund von Berücksichtigungszeiten

Rz. 7 Nach Abs. 1 Satz 3 (mit Wirkung zum 1.1.2002 eingefügt durch das AVmEG v. 21.3.2001, BGBl. I S. 403) gelten als Beitragszeiten auch Zeiten, für die Entgeltpunkte gutgeschrieben worden sind, weil gleichzeitig Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (§ 57) oder Zeiten der Pflege eines pflegebedürftigen Kindes für mehrere Kinder vorliegen. Die Voraussetzungen für ei...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 2.3 Beitrags- und Kindererziehungszeiten bis zum 31.1.1949 in Berlin (Abs. 3)

Rz. 46 Abs. 3 stellt entsprechend früherer, bis 1991 geltender Rechtsvorschriften klar, dass Beitrags- und Kindererziehungs- bzw. -berücksichtigungszeiten vor Februar 1949 in Berlin, unabhängig davon, ob sie in Berlin-Ost oder Berlin-West zurückgelegt sind, einheitlich Entgeltpunkte (West) erhalten; sog. Berliner Beiträge. Dies war auch schon vor Inkrafttreten der Regelung r...mehr

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Jansen, SGB VI § 264c Zusch... / 2.1 Zuschlag an Entgeltpunkten (Ost) bei Witwen- und Witwerrenten (Abs. 1 Satz 1)

Rz. 8 Nach § 78a erhöht sich die Witwen- bzw. Witwerrente (vgl. §§ 46, 243, 303) um einen Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten, wenn der überlebende Ehegatte ein Kind in dessen ersten 3 Lebensjahren erzieht. Die Höhe des Zuschlages richtet sich nach der Dauer der Kindererziehung (vgl. im Einzelnen Komm. zu § 78a). Rz. 9 Mit der Kinderkomponente soll die Minderung dieser Re...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 3 Literatur und Rechtsprechung

Rz. 35 N.N., Amtshaftung: Hinweispflicht des Rentenversicherungsträgers bei rentenschädlichen Zusatz-Beitragszeiten – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, MDR 2021 S. 872. N.N., Pflicht des Rentenversicherungsträgers zum Hinweis auf rentenschädliche Auswirkungen eines späteren Hinzuerwerbs – Anm. zu: BGH, Urteil v. 11.3.2021 – III ZR 27/20, VersR 2021 S. 1043. Pap...mehr

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Jansen, SGB VI § 256 Entgel... / 2.6.2 In-Prinzip (Satz 2)

Rz. 33 Dagegen schreibt Abs. 6 Satz 2 – parallel zu § 70 Abs. 5 – für andere Nachzahlungen die Anwendung des In-Prinzips (Entgeltpunkte richten sich nach dem Durchschnittsentgelt des Jahres der Beitragsnachzahlung) vor. Das bezieht sich auf Nachzahlungen bei Heiratsabfindung früherer Beamtinnen (§ 283, gestrichen ab 1.1.1998), für Vertriebene, Flüchtlinge und Evakuierte (§ 284...mehr

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Jansen, SGB VI § 262 Mindes... / 2.1.1 Mindestens 35 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten (Satz 1)

Rz. 10 Hierzu zählen (vgl. §§ 54 ff.) sämtliche Beitragszeiten (vollwertige Beiträge ebenso wie beitragsgeminderte Zeiten) einschließlich Kindererziehungszeiten, mit Ausnahme der in § 55 Abs. 1 Satz 3 genannten – auf § 70 Abs. 3a beruhenden – Zeiten, beitragsfreie Zeiten (Anrechnungs- und Ersatzzeiten, die Zurechnungszeit) sowie Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung (§...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 1.1 Regelungsinhalt und Funktion

Rz. 2 § 254d regelt, in welchen Fällen anstelle von Entgeltpunkten (vgl. § 70) Entgeltpunkte (Ost) zu berücksichtigen sind, die – multipliziert mit dem Zugangsfaktor (§ 66, § 77, § 264c) – als persönliche Entgeltpunkte (Ost) über den aktuellen Rentenwert (Ost) zur Monatsrente (Ost) führen (§§ 254b, 255a). Sind sowohl Entgeltpunkte als auch Entgeltpunkte (Ost) vorhanden, ergib...mehr

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Jansen, SGB VI § 254d Entge... / 2.1.2 Reichsgebiet-Beitragszeiten (HS 2 Nr. 5 bis 7)

Rz. 24 Reichsgebiet-Beitragszeiten sind im HS 2 a. E. legaldefiniert als Beitragszeiten, die im jeweiligen Geltungsbereich der Reichsversicherungsgesetze außerhalb der Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt worden sind (vgl. weitergehend auch GRA der DRV zu § 254d SGB VI, Stand: 1.2.2021, Anm. 5). Rz. 25 Die gebietliche Zuordnung in Abs. 1 wird durch das Wort "jeweiliger" ze...mehr

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§ 4 Ehegattenunterhalt / a) Vorrang elterlicher Betreuung

Rz. 564 Der Gesetzgeber hat sich für diesen Zeitraum für einen eindeutigen Vorrang der elterlichen Betreuung entschieden.[656] Dies entspricht auch dem Kindeswohl. Die Einräumung des Vorrangs elterlicher Erziehung korrespondiert daher auch mit den sozialstaatlichen Regelungen hinsichtlich des Anspruchesmehr

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§ 1 Das Scheidungsverfahren / 7. Antrag auf Anpassung wegen Unterhalt, §§ 33, 34 VersAusglG

Rz. 90 Zugunsten der F, die während langjähriger Ehe aus Gründen der Haushaltsführung und der Erziehung der gemeinsamen Kinder nicht bzw. nur eingeschränkt berufstätig war, ist durch Ehescheidungsfolgenvergleich ein Unterhaltsanspruch gegen M von monatlich 800 EUR festgelegt worden. M, 5 Jahre älter als F, geht in den Ruhestand. Seine Rente aus dem Versorgungswerk der Rechts...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / cc) Vereinbarung zur Anrechnung von Einkünften

Rz. 353 § 1570 Abs. 1 S. 1 BGB gewährt einen Basisunterhalt für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Für diese ersten drei Lebensjahre gilt der Vorrang elterlicher Betreuung.[285] Auch dann, wenn eine Fremdversorgung möglich wäre, kann der betreuende Elternteil sich frei entscheiden, das Kind selbst zu betreuen oder auch alternativ einer Arbeitstätigkeit nachzugehen.[286]...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / c) Zugewinn und Verzicht auf Versorgungsausgleich

Rz. 255 Auch der Versorgungsausgleich gehört, wie der Unterhalt, zum Kernbereich geschützter Rechtspositionen. Sein Ausschluss ist nur möglich, wenn im Gegenzug andere – äquivalente – Vorteile zugebilligt werden.[191] In erster Linie wird dies eine gleichwertige Altersversorgung sein müssen.[192] Rz. 256 Der Zugewinnausgleich/die Zugewinnverstärkung muss daher geeignet sein, ...mehr

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§ 7 Familienrechtliche Vere... / 3. Verrechnungen

Rz. 472 Die Beteiligten können selbstverständlich auch Verrechnungen vornehmen, sowohl im Rahmen der verschiedenen Versorgungsausgleichsansprüche als auch mit weiteren bzw. sonstigen Ansprüchen. Im Falle zweier Beamter bietet sich hinsichtlich der beiderseitigen Beamtenversorgung z.B. Folgendes an: Muster 7.122: Verrechnung von Beamtenversorgungen Muster 7.122: Verrechnung vo...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.3.3 Berechnungsbeispiele – Bewertung von Kindererziehungszeiten

Rz. 54 Praxis-Beispiel Das Kind ist am 6.10.2011 geboren. Kindererziehungszeiten waren vom 1.11.2011 bis 31.10.2014. Die Versicherte hat am 1.6.2012 eine Beschäftigung aufgenommen:mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.3 Kindererziehungszeiten (Abs. 2)

Rz. 47 Kindererziehungszeiten sind vollwertige rentenrechtliche Zeiten und damit Ausdruck und Dank der Gesellschaft für die Geburt und Erziehung von Kindern, weil und soweit der erziehende Elternteil in dieser Zeit nicht in der Lage war, eine Tätigkeit im Beruf auszuüben. Um diese Lücke zu schließen, hatte der Gesetzgeber bereits im alten Recht (RVO/AVG) durch das HEZG (Hint...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.3.2 Begrenzung auf den jeweiligen Höchstwert nach Anlage 2b und der Grundsatz der additiven Bewertung (Satz 2)

Rz. 49 Für den Fall, dass neben den Kindererziehungszeiten weitere Entgeltpunkte – z. B. durch eine versicherungspflichtige Beschäftigung – erworben worden sind, werden die Entgeltpunkte bis zum Höchstwert der Anl. 2b zum SGB VI (Beitragsbemessungsgrenze) addiert. Treffen daher Kindererziehungszeiten mit freiwilligen oder Pflichtbeiträgen zusammen, werden deren Entgeltpunkte...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 3 Rechtsprechung und Literatur

Rz. 96 Die Begrenzung der Bewertung zeitgleich zurückgelegter Kindererziehungszeiten und sonstiger Beitragszeiten auf die der Beitragsbemessungsgrenze entsprechenden Höchstwerte der Anlage 2b zum SGB VI ist systemimmanent und daher verfassungsgemäß. Die von dieser Regelung abweichende pauschale Begünstigung von Bestandsrentnern – § 307d – ist aus Gründen der Verwaltungsprakt...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.7 Beitragsnachzahlungen – In-Prinzip (Abs. 5)

Rz. 91 Abs. 5 gilt für nachgezahlte (nachentrichtete) Beiträge, die aufgrund der Vorschriften des Vierten Kapitels über die Nachzahlung erbracht werden; für Beitragsnachzahlungen aufgrund der Vorschriften des Vierten Kapitels SGB VI (und die in § 256 Abs. 6 Satz 2 genannten, vgl. dort) gilt das sog. In-Prinzip (Abs. 5), d. h., dass diese Beiträge Entgeltpunkte nach dem Durch...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.3.1 Regelbewertung 0,0833 Entgeltpunkte (Satz 1)

Rz. 48 Für diese Pflichtbeitragszeiten, in denen keine Arbeitsentgelte erzielt wurden, bestimmt § 70 Abs. 2 die Regelbewertung. Kindererziehungszeiten erhalten nach Satz 1 für jeden Kalendermonat 0,0833 Entgeltpunkte. Satz 1 regelt insoweit den gesetzgeberisch angenommenen Normalfall, dass eine zeitgleiche sonstige Beitragszeit nicht vorhanden ist.mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 2.5.1.1 Mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten

Rz. 63 Es müssen mindestens 25 Jahre mit rentenrechtlichen Zeiten vorhanden sein. Hierzu zählen (vgl. §§ 54 ff.; vgl. zu den berücksichtigungsfähigen Zeiten auch GRA der DRV zu § 70 SGB VI,Stand: 1.2.2021, Anm. 8.1) sämtliche Beitragszeiten (vollwertige Beiträge ebenso wie beitragsgeminderte Zeiten) einschließlich Kindererziehungszeiten, mit Ausnahme der in § 55 Abs. 1 Satz 3...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.1.1 Zwei Säulen der Rentenberechnung

Rz. 2 Die Rentenhöhe durch die Ermittlung von (persönlichen) Entgeltpunkten – als der die individuelle Lebensleistung prägender Faktor der Rentenberechnung – steht seit der Novellierung des Rentenrechts durch die Überführung der rentenrechtlichen Regelung aus dem alten Recht (RVO/AVG) in das SGB VI durch das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung (Rentenreform...mehr

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Jansen, SGB VI § 70 Entgelt... / 1.2 Inhalt der Regelung

Rz. 10 Die Vorschrift regelt, wie Entgeltpunkte für Beitragszeiten (vgl. § 66 Abs. 1 Nr. 1) zu ermitteln sind. Sie bezieht sich auf Pflicht- und freiwillige Beiträge (Abs. 1), Kindererziehungszeiten (Abs. 2), Beiträge, die für Arbeitsentgelte aus nach § 23 b Abs. 2 Satz 1 bis 4 SGB IV aufgelösten Wertguthaben gezahlt wurden (Abs. 3), zusätzliche Entgeltpunkte für Kinderberücksic...mehr

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FF 06/2022, Rechtsprechung ... / Versorgungsausgleich

BGH, Beschl. v. 23.3.2022 – XII ZB 337/21 a) Zur Berechnung der nach einem Statuswechsel zwischen Arbeitnehmereigenschaft und Unternehmereigenschaft jeweils gesondert zu ermittelnden Ehezeitanteile einer einheitlichen Versorgung. b) Das Pfandrecht des ausgleichspflichtigen Ehegatten an den Rechten aus einer Rückdeckungsversicherung ist anteilig auf den ausgleichsberechtigten E...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 98... / 3.2 Ergehende Verwaltungsakte aufgrund des XI. Abschnitts

Rz. 5 § 98 EStG eröffnet den Finanzrechtsweg nur für die aufgrund des XI. Abschn. EStG erlassenen bzw. noch zu erlassenden Verwaltungsakte. Damit findet § 98 EStG insbesondere keine Anwendung auf Verwaltungsakte der zentralen Stelle (§ 81 EStG) auf der Rechtsgrundlage von § 10 Abs. 2a und 4b EStG, § 10a Abs. 5 sowie § 22a EStG. Jedoch ist die zentrale Stelle (§ 81 EStG) gem....mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 81... / 4.6 Steuerpflichtige i. S. d. § 10a Abs. 1 S. 1 Nr. 5 EStG

Rz. 12 Für Stpfl., die grundsätzlich den aufgezählten Personengruppen zuzurechnen wären, die jedoch beurlaubt sind und eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten nach § 56 SGB VI (d. h. i. S. d. inländischen gesetzlichen Rentenversicherung) in Anspruch nehmen könnten, wenn die Versicherungsfreiheit in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung nicht bestehen würde, gil...mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / 4. Formular über die Anerkennung der Kindererziehungszeiten

Rz. 43 Das Formular über die Anerkennung der Kindererziehungszeiten ist erforderlich, wenn ein Ehegatte Kinder betreut hat.mehr

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§ 11 Während des Scheidungs... / 2. Kontenklärungsantrag bei Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung

Rz. 38 Der Kontenklärungsantrag ist ein Antrag an den zuständigen Versorgungsträger, das Rentenkonto des Ehegatten zu klären und praktisch fiktiv einen Rentenbescheid zu erstellen, in dem die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften besonders ausgewiesen und errechnet werden. Der Kontenklärungsantrag muss auf einem entsprechenden Formular des Versorgungsträgers ge...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 14. Bedeutung der der Dauer der Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes

Rz. 171 Die Tatsache der Kinderbetreuung während der Ehe begründet keinen Nachteil, sondern kann allenfalls ein Grund für die Annahme der Ehebedingtheit eines bestehenden Nachteils sein. Erst wenn also ein Nachteil konkret festgestellt worden ist, bekommt im Rahmen der Prüfung der Ehebedingtheit die Dauer der Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes entscheidende Bedeutung ...mehr

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§ 2 Während der intakten Ehe / E. Familienversicherung nach § 10 SGB V

Rz. 18 Von praktischer Bedeutung ist noch die gesetzliche Regelung zur Familienversicherung nach § 10 Abs. 1 SGB V. Danach sind in der Familienversicherung beitragsfrei (§ 3 Satz 3 SGB V) versichert der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, sofern diese Familienangehörigen[12]mehr

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§ 3 Trennung der Eheleute / I. Krankenversicherung des Ehegatten

Rz. 232 Die Trennung führt nicht zwingend zum Verlust des Krankenversicherungsschutzes aus der gesetzlichen Krankenversicherung für den getrennt lebenden Ehegatten. Vielmehr ist der getrennt lebende Ehegatte grds. in der gesetzlichen Krankenversicherung des Ehepartners bis zur Rechtskraft der Scheidung mitversichert (§ 10 SGB V). Rz. 233 Nach § 10 Abs. 1 Abs. 1 SGB V sind in ...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / I. Krankenversicherung des Ehegatten

Rz. 377 Mit der Rechtskraft der Ehescheidung erlischt für den berechtigten Ehepartner i.d.R. der Versicherungsschutz durch die Familienversicherung aus § 10 SGB V. Rz. 378 Nach § 10 Abs. 1 Abs. 1 SGB V sind in der Familienversicherung beitragsfrei (§ 3 Satz 3 SGB V) versichert der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern, sofern diese Familienangehörigen[582...mehr

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§ 14 Rechtskraft der Scheidung / 9. Kinderschutzklausel

Rz. 314 Bei den gebotenen Abwägungen sind die Belange eines gemeinschaftlichen Kindes, das von dem geschiedenen, in einer verfestigten Lebensgemeinschaft lebenden Ehegatten betreut wird, durch die "Kinderschutzklausel" im Einleitungssatz des § 1579 BGB zu wahren. Rz. 315 Bei der Billigkeitsabwägung im Einzelfall sind die Kindesbelange zu wahren und die Kindesbetreuung ist bes...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 3.3 Riester-Förderung während einer Elternzeit

Kindererziehende sind regelmäßig in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert und damit Riester-förderberechtigt. Es empfiehlt sich, die Anerkennung der Kindererziehungszeiten frühzeitig bei der gesetzlichen Rentenversicherung zu beantragen. Eine Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht aber häufig nicht mehr bei einem anschließenden Sonderurla...mehr

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VI. Die Freiwillige Versich... / 3.1.1 Gesetzlich Rentenversicherte

Förderungsberechtigt sind grundsätzlich alle in der gesetzlichen Rentenversicherung Pflichtversicherten. Hierzu gehören insbesondere alle pflichtversicherten Arbeitnehmer, wie auch Auszubildende, Kindererziehende, für die Kindererziehungszeiten anzurechnen sind, sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch geringfügig Beschäftigte (wenn sie auf die Versicherungsfreiheit in de...mehr

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Jansen, SGB VI § 254 Zuordn... / 2.1 Pflichtbeiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 2 Die Zuordnung von beitragsfreien Zeiten zur knappschaftlichen Rentenversicherung kann nach dem Wortlaut der Abs. 1 und 2 nur durch Pflichtbeiträge bewirkt werden. Freiwillige Beiträge, die in der knappschaftlichen Rentenversicherung längstens für Zeiten bis zum 31.12.1967 zulässig waren, beeinflussen die Zuordnung von beitragsfreien Zeiten entgegen dem bis zum 31.12.19...mehr

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Jansen, SGB VI § 198 Neubeg... / 2.2.1 Beitragsverfahren

Rz. 7 Bei Anwendung von § 198 Satz 1 ist der Begriff "Beitragsverfahren" weit auszulegen. Somit stellen nicht nur Verfahren, in denen es um die Berechtigung oder Verpflichtung zur Beitragszahlung geht, sondern grundsätzlich alle Verfahren ein Beitragsverfahren dar, die in irgendeiner Weise außerhalb eines Rentenverfahrens mit der Anerkennung oder Ablehnung von rentenrechtlic...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.6 Verlängerungstatbestände (Abs. 3)

Rz. 90 Soweit der Versicherte die Voraussetzung des Abs. 1 Nr. 2 nicht erfüllt, ist zu prüfen, ob nicht diese Voraussetzung aufgrund der in Abs. 3 genannten Verlängerungstatbestände (sog. Aufschubzeiten) dennoch erfüllt ist. Die hier aufgeführten Zeiten führen ebenso wie die in der Übergangsvorschrift des § 240 Abs. 1 erwähnten Ersatzzeiten und Zeiten des Bezugs einer Knapps...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.10.3 Verlängerungstatbestände (Abs. 4)

Rz. 44 Soweit der Versicherte die Voraussetzungen des Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2 nicht erfüllt, d. h. in den letzten 5 Jahren vor dem Versicherungsfall nicht über Pflichtbeiträge in einem Umfang von 36 Kalendermonaten verfügt, ist zu prüfen, ob nicht diese Voraussetzung aufgrund der in Abs. 4 genannten Verlängerungstatbestände (sog. Aufschubzeiten) dennoch erfüllt ist. Die h...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 4.2.7 Allgemeine Wartezeit (Abs. 1 Nr. 3)

Rz. 95 Vor dem Eintritt der Berufsunfähigkeit muss die allgemeine Wartezeit erfüllt sein (Abs. 1 Nr. 3). Sie beträgt 5 Jahre (§ 50 Abs. 1). Auf sie werden Kalendermonate mit Beitragszeiten (§ 51 Abs. 1) sowie Ersatzzeiten (§ 51 Abs. 4 i. V. m. § 250) angerechnet. Zur Begriffsdefinition der Beitragszeit vgl. § 55. Kindererziehungszeiten gelten nach § 56 Abs. 1 als sog. fiktiv...mehr

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Jansen, SGB VI § 43 Rente w... / 2.10.1 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren (Dreifünftelbelegung)

Rz. 39 Weitere Voraussetzung für den Anspruch auf Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist, dass der Versicherte in den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit hat (Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2). Durch diese Anspruchsvoraussetzung, die bereits 1984 durch das Haushaltsbegleitgesetz in die en...mehr