Fachbeiträge & Kommentare zu Kindererziehungszeit

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / I. Auszugleichende Anrechte (§§ 1, 2 VersAusglG)

Mit Wirkung zum 1.7.2014 wurde durch das RV-Leistungsverbesserungsgesetz vom 23.6.2014 die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, verbessert (sogenannte "Mütterrente"). Bei der Umsetzung der Leistungsverbesserungen wurde nur für Anwartschaftsfälle, in denen am 1.7.2014 noch keine Rente gezahlt wurde, eine Verlängerung der anrechenbare...mehr

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FF 01/2022, Rechtsprechungs... / VIII. Fragen der Wertermittlung

Sofern die Satzung einer berufsständischen Versorgung eine pauschale Zurechnungszeit vorsieht, führt dies nicht zu einer Verlängerung der im Wege der zeitratierlichen Berechnung zu berücksichtigenden Gesamtzeit der Mitgliedschaft im Versorgungswerk. Solche Zurechnungszeiten sind nach § 41 Abs. 1, 2 VersAusglG im Wege der zeitratierlichen Berechnung bei der Bestimmung des Ehe...mehr

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FF 07+08/2022, Die sekundär... / d) Folgerungen für die Darlegung und Beweisantritte in der anwaltlichen Praxis

An dem dargelegten Maßstab gemessen ergibt sich für die anwaltliche Praxis Folgendes: aa) Der für die Prozesseinwendung des § 1578b BGB grundsätzlich darlegungs- und beweisbelastete Unterhaltsschuldner erfüllt seine primäre Darlegungslast schon dann, wenn er knapp Tatsachen vorträgt, aus denen sich ergeben soll, dass und warum bei dem Unterhaltsgläubiger durch die Ehe auch un...mehr

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FF 07+08/2022, Keine Totalr... / Aus den Gründen

Gründe: I. [1] Der Antragsteller begehrt die Abänderung einer Entscheidung zum Versorgungsausgleich im Wege einer Totalrevision nach § 51 Abs. 1 VersAusglG. [2] Die am 3.2.1967 geschlossene Ehe des 1940 geborenen Antragstellers mit der 1944 geborenen früheren Ehefrau wurde auf den im Oktober 1984 zugestellten Scheidungsantrag mit Urteil des Amtsgerichts vom 9.7.1985 rechtskrä...mehr

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FF 11/2021, Das Wechselmodell im deutschen Familienrecht

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Katrin Helling-Plahr, Stephan Thomae, Grigorios Aggelidis, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP – Drucksache 19/30363 – BT-Drucksache 19/30895 v. 22.6.2021 Vorbemerkung der Fragesteller Das heutige Familienverständnis hat sich aufgrund gesellschaftlicher Entwicklungen stark verändert. Vielfach gehen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 2.1 Durchführung der Versicherung wegen Kindererziehung

Rz. 3 Gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1 sind Personen in der Zeit, für die ihnen Kindererziehungszeiten gemäß § 56 anzurechnen sind, in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Eine Pflichtversicherung wegen Kindererziehung ist grundsätzlich in der allgemeinen Rentenversicherung durchzuführen. Dies gilt selbst dann, wenn die Zuständigkeit der Deutschen Rentenversiche...mehr

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Jansen, SGB VI § 137 Besond... / 1 Allgemeines

Rz. 2 Der Kreis der Beschäftigten, für den die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See die Versicherung in der knappschaftlichen Rentenversicherung durchzuführen hat, ergibt sich im Einzelnen aus §§ 133, 273 Abs. 1, 2 und 4. Ergänzend hierzu regelt § 137 die Durchführung der Versicherung für sonstige Versicherte i. S. d. § 3 Satz 1 Nr. 1, 2, 3, 3a und 4 in der knapp...mehr

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Jansen, SGB VI § 60 Zuordnu... / 2.1 Pflichtbeiträge zur knappschaftlichen Rentenversicherung

Rz. 6 Eine Zuordnung von beitragsfreien Zeiten i. S. v. §§ 58, 59, 252 Abs. 1 Nr. 4 bis 6, 253a kann nach dem Wortlaut der Vorschrift ausschließlich aufgrund von Pflichtbeiträgen zur knappschaftlichen Rentenversicherung erfolgen, die darüber hinaus in einem zeitlichen Zusammenhang zu den vorgenannten beitragsfreien Zeiten stehen müssen. Neben tatsächlich gezahlten Pflichtbei...mehr

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Jansen, SGB IV § 18e Ermitt... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1986 in Kraft getretene Vorschrift wurde durch das Gesetz zur Neuordnung der Hinterbliebenerenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz - HEZG) v. 11.7.1985 (BGBl. I S. 1450) eingefügt und ist wie folgt geändert worden: ab 1.7.2001 durch Art. 4 des Gesetzes z...mehr

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Jansen, SGB IV § 18a Art de... / 2.2 Kindbezogene Leistungen (Abs. 3 Satz 2)

Rz. 26 Kinderzuschüsse, Kinderzulagen und vergleichbare kindbezogene Leistungen, die in Erwerbsersatzeinkommen enthalten sind, bleiben nach Abs. 3 Satz 2 bei der Einkommensanrechnung unberücksichtigt; sie sind daher beim jeweiligen Ersatzeinkommen "herauszurechnen". Von vergleichbaren kindbezogenen Leistungen ist auszugehen, wenn sie für ein oder mehrere bestimmte Kinder in f...mehr

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Jansen, SGB IV § 18b Höhe d... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die am 1.1.1986 in Kraft getretene Vorschrift (eingefügt durch das Gesetz zur Neuordnung der Hinterbliebenenrenten sowie zur Anerkennung von Kindererziehungszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung (Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz – HEZG) v. 11.7.1985, BGBl. I S. 1450) ist mehrfach geändert worden, seit 2001 wie folgt: ab 1.7.2001 durch Art. 4 de...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 3 ... / 2 Leistungen für Kindererziehung nach dem SGB VI (Buchst. c)

Rz. 2 Gem. §§ 294 bis 299 SGB VI erhalten Mütter, die vor dem 1.1.1921 geboren sind, für jedes Kind, das sie im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland lebend geboren haben, eine Leistung für Kindererziehung im Rahmen der Rente. Die monatliche Höhe beträgt 75 % des jeweils für die Berechnung von Renten maßgebenden aktuellen Rentenwerts gem. § 68 SGB Abs. 1 VI. Diese Leistungen...mehr

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FF 05/2021, Eheverträge auf... / bb) Versorgungsausgleich

Anders als nach früherer Rechtslage (§ 1587o BGB a.F.) müssen vertragliche Vereinbarungen zum Versorgungsausgleich nicht mehr vom Familiengericht genehmigt werden. Das Gericht ist an die Vereinbarung gebunden, sofern keine Wirksamkeits- und Durchsetzungshindernisse bestehen (§ 6 Abs. 2 VersAusglG); die Vereinbarung muss einer Inhalts- und Ausübungskontrolle standhalten (§ 8 ...mehr

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Hartz/Meeßen/Wolf, ABC-Führ... / I. Begünstigte Personen

Rz. 9 Stand: EL 126 – ET: 04/2021 Begünstigt sind im Wesentlichen Stpfl, die von der Absenkung des Versorgungsniveaus betroffen sind (> Rz 2). Für den SA-Abzug nach § 10a EStG kommen nur Stpfl in Betracht, die der > Unbeschränkte Steuerpflicht unterliegen. Anspruch auf Altersvorsorgezulage (§§ 79ff EStG) haben hingegen auch beschränkt Stpfl (> Rz 5/2), wenn der Stpfl seine Al...mehr

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FF 04/2021, Eheverträge auf... / I. Ausgewählte Entscheidungen

Die Darstellung konzentriert sich auf die wichtigsten Entscheidungen der letzten Zeit, die aus Umfangsgründen nur in den wesentlichen Zügen dargestellt werden. 1. BGH v. 29.1.2014 – XII ZB 303/13 ("Ausbruch")[16] Die Ehefrau verfügte über keine abgeschlossene Berufsausbildung. Bis zur Geburt des gemeinsamen Kindes war sie selbstständig mit einem gastronomischen Betrieb. Währen...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.8 Beginn und Ende von Kindererziehungszeiten

Rz. 18 Die Kindererziehungszeit beginnt mit Ablauf des Monats der Geburt eines Kindes und endet für nach dem 31.12.1991 geborene Kinder nach 36 Kalendermonaten (Abs. 5 Satz 1, Umkehrschluss aus § 249 Abs. 1). Für ein vor dem 1.1.1992 geborenes Kind endet die Kindererziehungszeit bereits 30 Kalendermonate nach Ablauf des Monats der Geburt (§ 249 Abs. 1). Die ersten 36/30 Kale...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.9 Bewertung von Kindererziehungszeiten

Rz. 21 Für jeden Kalendermonat mit anzurechnenden Kindererziehungszeiten erhalten Erziehende gemäß § 70 Abs. 2 Satz 1 bei der Rentenberechnung 0,0833 Entgeltpunkte für Beitragszeiten, wenn die Versicherung in der allgemeinen Rentenversicherung durchgeführt worden ist. Beim Zusammentreffen von Kindererziehungszeiten mit sonstigen Beitragszeiten (= andere Beitragszeiten als Ki...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.7 Rechtsnatur von Kindererziehungszeiten

Rz. 17 Für Kindererziehungszeiten i. S. v. § 56 besteht seit dem 1.1.1986 (Inkrafttreten des HEZG v. 11.7.1985, BGBl. I S. 1450) Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, und zwar ab 1.1.1992 gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1 als sonstige Versicherte und bis zum 31.12.1991 gemäß § 1227a RVO, § 2a AVG, § 29a RKG. Vor dem 1.1.1986 zurückgelegte Kindererziehungszeiten g...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.3 Zuordnung von Kindererziehungszeiten (Abs. 2)

Rz. 7 Kindererziehungszeiten sind nach Abs. 1 Satz 1 Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten 3 Lebensjahren, die bei einem Elternteil als Pflichtbeitragszeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung anerkannt werden, soweit in dieser Zeit die Voraussetzungen der Abs. 2 bis 4 vorliegen. Wird ein Kind nachweislich von mehreren Elternteilen (z. B. durch die leibliche...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.3.2.1 Gemeinsame Erziehung mit übereinstimmender Erklärung zur Zuordnung

Rz. 10 Die übereinstimmende Erklärung der Eltern zur Zuordnung von Kindererziehungszeiten kann nach Abs. 2 Satz 5 grundsätzlich nur mit Wirkung für künftige Kalendermonate abgegeben werden; eine Rückwirkung der Erklärung ist max. für bis zu 2 Kalendermonate vor Abgabe der Erklärung zulässig, es sei denn, bei einem Elternteil ist bereits unter Berücksichtigung dieser Kalender...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.3.2 Gemeinsame Erziehung

Rz. 9 Erzieht ein Elternpaar (z. B. leibliche Mutter und leiblicher Vater oder Pflegemutter und Pflegevater) ein Kind gemeinsam, kann die in der gesetzlichen Rentenversicherung anzurechnende Kindererziehungszeit nur einem Elternteil zugeordnet werden (Abs. 2 Satz 2). Eine gemeinsame Erziehung durch die Eltern kann grundsätzlich unterstellt werden, wenn und soweit beide Elter...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 1 Allgemeines

Rz. 1a Kindererziehungszeiten wurden durch das Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeiten-Gesetz (HEZG) v. 11.7.1985 (BGBl. I S. 1450) mit Wirkung zum 1.1.1986 als rentenrechtlich relevante Zeiten eingeführt, die sowohl eine anspruchsbegründende als auch eine rentensteigernde Wirkung haben. Dabei sah das HEZG die Anerkennung von Kindererziehungszeiten lediglich für die erst...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.5 Ausgeschlossener Personenkreis (Abs. 4)

Rz. 15 Nach Abs. 4 Nr. 1 sind Elternteile, die während der Primär-Kindererziehungszeit (Abs. 5 Satz 1) oder unmittelbar vor der Geburt des Kindes eine Beschäftigung oder selbständige Tätigkeit im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt haben, von der Anerkennung einer Kindererziehungszeit ausgeschlossen, wenn sie aufgrund einer zeitlich befristeten Entsendung i. S. v. ...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.3.1 Alleinerziehung

Rz. 8 Abs. 2 Satz 1 regelt, dass eine Kindererziehungszeit dem Elternteil zuzuordnen ist, der sein Kind erzogen hat. Alleinerziehung liegt grundsätzlich vor, wenn ein Kind ausschließlich von einem Elternteil erzogen wird (z. B. von der unverheirateten leiblichen Mutter ohne Mithilfe des Kindesvaters). Bei nicht nur vorübergehend getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern lie...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindererziehungszeiten

0 Rechtsentwicklung Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 8 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) sind in Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 Nr. 1 die Worte "im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs" durch die Worte "im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland" ersetzt und ...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 0 Rechtsentwicklung

Rz. 1 Die Vorschrift ist durch Art. 1 RRG 1992 v. 18.12.1989 (BGBl. I S. 2261) zum 1.1.1992 in Kraft getreten. Durch Art. 1 Nr. 8 des Renten-Überleitungsgesetzes (RÜG) v. 25.7.1991 (BGBl. I S. 1606) sind in Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 Nr. 1 die Worte "im Geltungsbereich dieses Gesetzbuchs" durch die Worte "im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland" ersetzt und Abs. 3 ist mit Wirk...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.3.2.2 Gemeinsame Erziehung ohne übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung

Rz. 12 Nach Abs. 2 Satz 8 in der bis zum 31.12.2018 geltenden Fassung war eine Kindererziehungszeit der Mutter zuzuordnen, wenn die Eltern bei gemeinsamer Erziehung ihres Kindes keine übereinstimmende Erklärung zur Zuordnung der Kindererziehungszeit i. S. v. Abs. 2 Satz 3 abgegeben hatten. Darüber hinaus bestimmte Abs. 2 Satz 9 i. d. F. bis 31.12.2018, dass eine Kindererziehu...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.4 Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland (Abs. 3)

Rz. 13 Nach Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 setzt die Anerkennung von Kindererziehungszeiten u. a. voraus, dass die Erziehung des jeweiligen Kindes im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erfolgt ist oder einer solchen gleichsteht; konkretisiert wird diese Anrechnungsvoraussetzung in Abs. 3 der Vorschrift. Nach Abs. 3 Satz 1 ist eine Erziehung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland er...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.6 Auswirkungen einer Beitragserstattung

Rz. 16 Durch eine nach dem 31.12.1991 durchgeführte Beitragserstattung gemäß § 210 Abs. 3 und 4 wird das bisherige Versicherungsverhältnis aufgelöst (§ 210 Abs. 6 Satz 2). Grundsätzlich erlöschen damit die Versicherteneigenschaft sowie sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Versicherten und der Deutschen Rentenversicherung. Daraus folgt, dass alle rentenrechtlichen Zeiten ...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.2 Kreis der anspruchsberechtigten Eltern

Rz. 5 Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten setzt nach Abs. 1 Satz 2 HS 1 voraus, dass ein Kind durch einen Elternteil i. S. v. § 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, Abs. 3 Nr. 2 und 3 SGB I erzogen worden ist. Der Kreis, der Eltern umfasst nach der vorgenannten Vorschrift die folgenden Personen: leibliche Mütter und Väter (§ 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 SGB I), Adoptivmütter und Adoptivvät...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.1 Erziehungstatbestand

Rz. 2 Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten nach § 56 und die damit einhergehende Versicherungspflicht gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1 setzt die Erziehung eines Kindes in dessen ersten 3 Lebensjahren voraus. Erziehung ist gemäß § 1631 Abs. 1 BGB Inhalt des Personensorgerechts, das insbesondere die Pflicht und das Recht umfasst, das Kind zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen ...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2.10 Zuständigkeit für die Durchführung der Versicherung wegen Kindererziehung

Rz. 23 Zuständig für die Durchführung einer Pflichtversicherung wegen Kindererziehung gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1 sind die Träger der Deutschen Rentenversicherung. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung (RVOrG) v. 9.12.2004 (BGBl. I S. 3242) zum 1.1.2005 sind dies die Deutsche Rentenversicherung Bund, die Regionalträger ...mehr

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Jansen, SGB VI § 56 Kindere... / 2 Rechtspraxis

2.1 Erziehungstatbestand Rz. 2 Die Anerkennung von Kindererziehungszeiten nach § 56 und die damit einhergehende Versicherungspflicht gemäß § 3 Satz 1 Nr. 1 setzt die Erziehung eines Kindes in dessen ersten 3 Lebensjahren voraus. Erziehung ist gemäß § 1631 Abs. 1 BGB Inhalt des Personensorgerechts, das insbesondere die Pflicht und das Recht umfasst, das Kind zu erziehen, zu be...mehr

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Jansen, SGB VI § 242 Rente ... / 2.2 Rentenanspruch ohne Nachweis der versicherungsrechtlichen Voraussetzungen

Rz. 4 Seit dem Inkrafttreten des Haushaltsbegleitgesetzes 1984 v. 22.12.1983 (BGBl. I S. 1532) zum 1.1.1984 wird die Bewilligung von Renten für Bergleute wegen im Bergbau verminderter Berufsfähigkeit von einer aktuellen Pflichtversicherung abhängig gemacht. Nach der Übergangsregelung des § 242 Abs. 2 ist eine 3-jährige knappschaftliche Pflichtbeitragszeit in den letzten 5 Ja...mehr

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Jansen, SGB VI § 244 Anrech... / 2.5 Glaubhaftmachung und Ausschluss von Grundrentenzeiten

Rz. 11 Mit Wirkung zum 1.1.2021 wurde durch Art. 1 Nr. 3, Art. 8 Abs. 1 GruRG v. 12.8.2020 (BGBl. I S. 1879) bei Berechnung von Renten für Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen ein weiterer Zuschlag an Entgeltpunkten eingeführt, dessen Voraussetzungen und Höhe sich aus § 76g ergeben. Nach § 76g Abs. 1 Satz 1 wird dieser Zuschlag an Entgeltpunkten nur ermittelt, w...mehr

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Jansen, SGB VI § 54 Begriff... / 2.3 Beitragsfreie Zeiten

Rz. 8 Beitragsfreie Zeiten sind nach Abs. 4 der Vorschrift Kalendermonate, die mit Anrechnungszeiten (§§ 58, 252 bis 253), einer Zurechnungszeit (§ 59, 253a) oder mit Ersatzzeiten (§ 250) belegt sind, wenn für sie nicht auch Beiträge gezahlt worden sind. Soweit für Kalendermonate mit Anrechnungszeiten, einer Zurechnungszeit oder mit Ersatzzeiten zeitgleich oder nacheinander ...mehr

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Frotscher/Geurts, EStG § 22... / 2.3.3.6 Kindererziehungsleistungen

Rz. 54 Leistungen für Kindererziehung, die nach dem SGB VI an Mütter der Geburtsjahrgänge vor dem 1.1.1921 gezahlt werden, sind nach § 3 Nr. 67 EStG steuerfrei. Bei Müttern der Geburtsjahrgänge ab 1921 erhöhen nach dem SGB VI anzurechnende Kindererziehungszeiten die Bemessungsgrundlage und wirken somit rentensteigernd. Derartige Rentenerhöhungen sind bis Vz 2004 mit dem Ertra...mehr

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FF 01/2021, Auskunft zum Ve... / 2 Anmerkung

Der sorgsam begründeten Entscheidung ist zuzustimmen und nichts hinzuzufügen. Bedauerlicherweise hat der BGH aber bis zur Entscheidung der eher einfachen Rechtsfrage mehr als zwei Jahre benötigt. Das KG hatte die Rechtsbeschwerde trotz der bisher einhelligen Ansicht in Rechtsprechung und Literatur zugelassen. Die in der Entscheidung bestätigte Rechtsauffassung, dass die verfa...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Nichtbegünstigter Personenkreis

Rn. 21 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Zum nichtbegünstigten Personenkreis gehören folgende Personengruppen: Selbstständige, die eine eigene private Altersvorsorge aufbauen können. Sollte sich dieser Personenkreis ebenfalls eine steuerlich geförderte Altersvorsorge aufbauen wollen, besteht die Möglichkeit, auf die Basisrente nach § 10 EStG zurückzugreifen. freiwillig Versicherte ger...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 1. Pflichtversicherte in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung (§ 10a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG)

Rn. 5 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach § 10a Abs 1 S 1 Hs 1 EStG gehören die Pflichtversicherten in der inländischen gesetzlichen Rentenversicherung zum begünstigten Personenkreis. Das sind in erster Linie die Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Ausbildung beschäftigt sind. Weitere Hinweise sind Anlage 1 des BMFv 21.12.2017, BStBl I 2018, 93 (Steuerliche Förderun...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 2. Empfänger von Versorgung (§ 10a Abs 1 S 1 Hs 2 Nr 1–5 EStG)

Rn. 7 Stand: EL 148 – ET: 12/2020 Nach § 10a Abs 1 S 1 Hs 2 Nr 1 EStG gehören folgende weitere Personengruppen zum begünstigten Personenkreis: Empfänger von Besoldung nach dem BundesbesoldungsG Empfänger von Besoldung nach einem LandesbesoldungsG. Das sind Bundesbeamte, Landesbeamte, Beamte der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie der sonstigen der Aufsicht eines Landes unterste...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 136 Anspru... / 2.2 Anspruch auf Arbeitslosengeld

Rz. 3 Der Anspruch auf Alg ist Arbeitnehmern vorbehalten. Nur diese können einen konkreten Leistungsanspruch haben und ein Stammrecht auf Alg erwerben. Diese Personengruppe wird jedoch im Gesetz nicht eindeutig definiert. Mit Arbeitnehmern sind grundsätzlich die Personen gemeint, die in der Vergangenheit in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis gestanden ha...mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Sauer, SGB III § 137 Anspru... / 2.4 Wohnsitz/Aufenthalt im Ausland

Rz. 12 Grundsätzlich ist ein Anspruch auf Alg nach dem Territorialitätsprinzip an einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet gebunden (vgl. § 30 Abs. 1 SGB I). Das BSG hat diese Vorschrift jedoch dahin verfassungskonform ausgelegt, dass ein grenznaher Auslandswohnsitz dem Anspruch auf Alg eines Arbeitnehmers nicht entgegensteht, der zuvor in Deutschland wohn...mehr

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FF 11/2020, Inhaltskontroll... / Aus den Gründen

Gründe: A. [1] Die Beteiligten sind geschiedene Ehegatten. Sie streiten in einem isolierten Verfahren zum Versorgungsausgleich darüber, ob dieser wirksam durch eine Scheidungsfolgenvereinbarung ausgeschlossen worden ist. [2] Die im März 1960 geborene Antragstellerin und der im Juli 1939 geborene Antragsgegner heirateten am 23.10.1981. Aus ihrer Ehe sind drei (in den Jahren 19...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Fremdübliche Verteilung der Vertragschancen und -risiken bei einer Wertguthabenvereinbarung unter Ehegatten

Leitsatz 1. Schließen Ehegatten im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses zusätzlich eine Wertguthabenvereinbarung i.S. des SGB IV ab, muss für diese – gesondert – ein Fremdvergleich erfolgen. 2. Im Rahmen der Gesamtwürdigung ist wesentliches Indiz, ob die Vertragschancen und -risiken fremdüblich verteilt sind. Eine einseitige Verteilung zu Lasten des Arbeitgeber-Ehegatten ist reg...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.4 Härtefälle – Herabsetzung und Ausschluss des Versorgungsausgleichs aus Billigkeitsgründen

Bei grober Unbilligkeit kann der Versorgungsausgleich herabgesetzt und sogar ausgeschlossen werden (§ 27 VersAusglG). Dies ist zwar von Amts wegen zu beachten (§ 26 FamFG); das Gericht ist nicht an die Anträge und Vorstellungen der Ehegatten bzw. Lebenspartner gebunden. Es muss jedoch diesbezüglich keine eigenen Nachforschungen anstellen.[1] Grobe Unbilligkeit (§ 27 Satz 1 Ve...mehr

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Versorgungsausgleich / 6.6 Abänderung von Versorgungsausgleichsentscheidungen

Materiell rechtskräftige Entscheidungen zum Versorgungsausgleich unterliegen einer erleichterten Abänderungsmöglichkeit (§§ 225, 226 FamFG). Grund ist, dass sich zwischen der Entscheidung und dem Leistungsbezug Veränderungen ergeben können. Abänderbar sind nur Anrechte aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Beamtenversorgung, einer beamtenähnlichen Versorgung, einer be...mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Anlagen R (Renten), R-AV/bA... / 1.2 Steuerfreie Renten oder nichtsteuerbare Renten

Rz. 918 Nicht alle Renten unterliegen der Besteuerung. So sind z. B. folgende Renten oder Rentenanteile steuerfrei: Berufsunfähigkeits- oder Erwerbsminderungsrenten aus der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft; § 3 Nr. 1 Buchst. a EStG), Sachleistungen und Kinderzuschüsse aus der gesetzlichen Rentenversicherung (§ 3 Nr. 1 Buchst. b EStG), Abfindungsbetrag einer...mehr

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Gleichstellung / 3.2.3 Auswahlentscheidungen bei Einstellung, beruflichem Aufstieg und der Vergabe von Ausbildungsplätzen (§ 8 BGleiG)

Nach § 8 BGleiG sind Frauen in Bereichen, in denen sie unterrepräsentiert sind (vgl. § 3 Nr. 10 BGleiG), bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung (Qualifikation) bevorzugt zu berücksichtigen, sofern nicht in der Person eines Mitbewerbers liegende rechtlich schützenswerte Gründe überwiegen.[1] Diese einzelfallbezogene Quotenregelung gilt bei der Vergabe von Au...mehr