Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / D. Prozessuales.

Rn 6 Liegen die Voraussetzungen des § 1989 vor, ist im Rechtsstreit des Erben mit den Nachlassgläubigern die eingetretene Haftungsbeschränkung im Urt festzustellen; dadurch wird die Zwangsvollstreckung auf den Nachlass beschränkt (Soergel/Magnus § 1989 Rz 6). Rn 7 Vollstreckt ein Gläubiger nach § 201 II aus dem Tabellenauszug in das Eigenvermögen des Erben, kann dieser, auch ...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 3. Berechnung iE.

Rn 8 Die Monatsfrist beginnt mit dem Tag der Beschl-Fassung zu laufen. Tag der Beschl-Fassung ist bei einem Beschl, der in einer Versammlung gefasst wurde, das Datum der Versammlung. Ein Beschl im schriftlichen Verfahren kommt an dem Tag zustande, an dem mit der Kenntnisnahme der Beschl-Feststellung durch die WEigtümer nach den gewöhnlichen Umständen gerechnet werden kann. I...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Kraftfahrzeug.

Rn 179 Bei Klage auf Herausgabe ist nach § 6 der Verkehrswert zu schätzen; bei privatem Kl kommt es auf den im Privatverkauf erzielbaren höheren Wert an. Im Streit um den Kfz-Brief ist das wirtschaftliche Interesse des Kl nach § 3 zu schätzen; Basis ist der Verkehrswert des Kfz, von dem ein Bruchteil genommen wird (Ddorf MDR 99, 891: 33 %; LG Augsburg JurBüro 01, 143: 50 %)....mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / C. Rechtsfolge.

Rn 10 Liegen die Voraussetzungen von § 771 I vor, hat der Bürge eine dilatorische Einrede. Diese muss er im Prozess geltend machen (vgl § 214 Rn 1). Ein unbeschränkter Klagantrag des Gläubigers auf sofortige Leistung ist als zur Zeit unbegründet abzuweisen (Staud/Stürner § 771 Rz 10). Um der Einrede der Vorausklage entgegenzutreten, muss der Gläubiger darlegen und beweisen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zwischenfeststellungsklage (Abs 2).

Rn 35 Gegenstand einer Zwischenfeststellungsklage kann nur ein im Laufe des Prozesses str gewordenes Rechtsverhältnis sein, von dessen Bestehen oder Nichtbestehen die Entscheidung des Rechtsstreits ganz oder zT abhängt. Da nur die Entscheidung über den Klageanspruch in Rechtskraft erwächst (§ 322), kann dies in einem späteren Rechtsstreit ders Parteien über weitere auf das v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag.

Rn 4 Bsp: Abstandnahme vom Urkundenprozess (BGH NJW 11, 2796); Hilfsantrag wird Hauptantrag (BGHZ 170, 176); Wechsel von Kauf zu Rückabwicklung (BGH NJW 90, 2682) oder zwischen Gewährleistungsansprüchen, zB von Minderung zu rücktrittsbedingter Rückgewähr (BGH NJW 15, 2106 [BGH 29.04.2015 - VIII ZR 180/14]); Austausch der Zinsforderungen bei unveränderter Klagebezifferung (Ba...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Eingang Anspruchsbegründung.

Rn 13 Wenn dem Richter die Akte vorgelegt wird, idR nach Eingang der Anspruchsbegründung, prüft er vorrangig die Zulässigkeit des Einspruchs (§ 700 IV 1). Ist der Einspruch unzulässig, wird er durch Urt, wobei mündliche Verhandlung freigestellt ist (§ 341 II), als unzulässig verworfen (§ 341 I 2). Verwirft der Richter den Einspruch nicht, verfährt er wie nach Eingang einer Kl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Auslandsaufenthalt des Klägers.

Rn 8 Bei dem Kl muss es sich um eine in Rn 4 genannte natürliche oder juristische Person handeln. Kl ist derjenige des ersten Rechtszuges. Hierzu zählt auch der Hauptintervenient, § 64. Da der Nebenintervenient nach § 101 mit Kosten belastet werden kann, ist auch er sicherungspflichtig. Der einfache Nebenintervenient fällt hinsichtlich der Kosten der Nebenintervention, der s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Offenlegung der Prozessstandschaft.

Rn 41 Im Interesse der Gegenpartei hat der Prozessstandschafter die Ermächtigung offenzulegen und mitzuteilen, wessen Rechte er einklagt (BGHZ 125, 196, 201 = NJW 94, 2549; BGHZ 94, 117, 122 = NJW 85, 1826; BGH NJW 99, 2110 f; NZG 08, 711). Einer Offenlegung bedarf es nicht, sofern allen Beteiligten bekannt ist, welches Recht eingeklagt wird (BGHZ 108, 52, 58 = NJW 89, 2751;...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / B. Grundschuldzinsen.

Rn 2 Da eine Forderung nicht Voraussetzung für das Bestehen der Grundschuld ist, muss § 1192 II die Geltung der Vorschriften über Hypothekenzinsen ausdrücklich anordnen. Die Grundschuldzinsen sind von den Zinsen der gesicherten Forderung unabhängig. Deshalb haftet der Ersteher in der Teilungsversteigerung ab Zuschlag für die Grundschuldzinsen in der eingetragenen Höhe (Münch...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 1. Genehmigung der Verfügung (Abs 2 S 1 Alt 1).

Rn 9 Für die Genehmigung des Berechtigten gelten die §§ 182, 184. Wenn der Berechtigte Klage gegen den Nichtberechtigten auf Herausgabe des an ihn Geleisteten (§ 816 II) erhebt, liegt darin idR eine stillschweigende Genehmigung der Verfügung (BGH NJW 12, 2871 [BGH 12.06.2012 - II ZR 256/11] Rz 27). Obwohl die Genehmigung als Gestaltungserklärung bedingungsfeindlich ist (§ 18...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Klageart.

Rn 10 Aus dem Zweck des Urkundenprozesses und der Vorschrift des § 592 folgt, dass die Ansprüche im Wege der Leistungsklage erhoben werden müssen, während Gestaltungs- und (selbst auf Feststellung eines Leistungsanspruchs gerichtete) Feststellungsklagen im Urkundenprozess ausgeschlossen sind (BGHZ 16, 207, 213; WM 79, 614; NJW-RR 12, 1179 Rz 34). Umstritten ist die Statthaft...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Anberaumung eines Verhandlungstermins.

Rn 38 Die Terminsbestimmung wird erforderlich, wenn der Kl – insb nach einem Hinweis auf Bedenken gegen die Zulässigkeit oder Begründetheit seiner Klage – die Anberaumung eines Termins beantragt (Köln OLGZ 89, 83, 85). Sie ist ebenfalls geboten, wenn der Kl den Antrag auf Erlass eines Versäumnisurteils nicht stellt oder zurücknimmt (hM: MüKoZPO/Prütting Rz 48; Musielak/Voit/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fristversäumnis (Abs 2).

Rn 9 Nach Fristablauf (eine Woche) werden nur die Kosten des Antragsstellers berücksichtigt und entsprechend der Quote festgesetzt. Ausgehend vom Wortlaut und der mit der Fristsetzung bezweckten Arbeitserleichterung für das Gericht muss der Rechtspfleger ein nach Fristablauf aber vor Hinausgabe des Kfb aus der Sphäre des Gerichts eingegangenen Antrag als verspätet nicht mehr...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Allgemeine Rechtsfolgen.

Rn 5 Die wirksam erklärte Kündigung beendet den Bauvertrag für die Zukunft. Der Unternehmer muss das Werk nicht fertig stellen, kann aber hinsichtlich der bis zur Kündigung vertragsgerecht erbrachten Leistungen (Teil-)Abnahme verlangen (BGH BauR 03, 689). Durch die wirksame Kündigung erlischt das Recht des Unternehmers aus § 632a, Abschlagszahlungen auf den Werklohn verlange...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Übergegangener Anspruch.

Rn 2 Der Kl muss einen Anspruch geltend gemacht haben, der auf ihn übergegangen ist, und zwar vor Erhebung der Klage (Musielak/Voit/Wolst § 94 Rz 2) Ein erst nach Klageerhebung erfolgter Anspruchsübergang wird von § 94 nicht erfasst (Anders/Gehle/Göertz ZPO § 94 Rz 2). Hier bietet § 93 die Möglichkeit, sofort Kosten befreiend anzuerkennen, sobald der Nachweis erbracht wird. A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Sonstiges.

Rn 157 Für einen Ergebnisabführungsvertrag gilt § 105 IV Nr 1 iVm § 108 GNotKG (OLGR Celle 07, 455; OLGR Stuttg 08, 733 zu § 41a IV Nr 1 iVm § 41c KostO aF). Die Klage auf Eintragung in das Aktienregister, § 67 I AktG, wird mit 1/10 bis 1/4 des Aktienwertes angesetzt (OLGR Hamm 08, 688). Spruchverfahren. § 15 I 2 SpruchG gibt nach Maßgabe der Mehrforderung einen Rahmen von 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zweiter Rechtszug.

Rn 14 § 533, der die Zulässigkeit einer Klageänderung in der Berufungsinstanz einschränkt, bezieht sich nur auf § 263. Auf Fälle des § 264 findet § 533 keine Anwendung (BGHZ 158, 295, 307 f; BGH NJW-RR 2010, 1286). Rn 15 Klägerwechsel ist wie in 1. Instanz zulässig (BGHZ 155, 21). Die verweigerte Einwilligung des Bekl kann durch Sachdienlichkeitserklärung des Gerichts überwun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Zweiparteienprinzip (Verbot des Insichprozesses).

Rn 3 Der Zivilprozess lebt vom Parteiengegensatz, also einer Konstellation, in der sich zwei Parteien als Angreifer und Verteidiger gegenüberstehen. Darum endet ein Prozess, nachdem sich kraft Erbgangs in einer Person die Parteistellung von Kl und Bekl vereinigt (BGH NJW-RR 99, 1152; FamRZ 11, 288 Rz 7 ff). Wegen des notwendigen Interessengegensatzes müssen Kl und Bekl perso...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Zwangsvollstreckung kann nach § 750 I nur beginnen (s vor §§ 704 ff Rn 12), wenn Gläubiger und Schuldner im Titel oder in der Vollstreckungsklausel namentlich als solche bezeichnet sind. Für oder gegen wen vollstreckt wird, ist eine Frage, deren Beantwortung den Vollstreckungsorganen entzogen ist, weil es sich um eine inhaltliche Bedingung der Vollstreckbarkeit hand...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Auskunftsbefugnis der Listenbezieher (Abs 5 S 4).

Rn 14 Abs 5 S 4 erlaubt Listenempfängern, daraus Einzelauskünfte zu erteilen. So ist zB ein RA – als Kammermitglied – berechtigt, einen Mandanten, der eine Klage auf Geldzahlung erheben will, auf die Eintragung des Gegners im Schuldnerverzeichnis hinzuweisen (BTDrs 12/193, 12). Diese Möglichkeit besteht allerdings nur, wenn die Listenbezieher kraft Gesetzes oder Vertrags die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Das Prozessrechtsverhältnis.

Rn 4 Die Gesamtheit der rechtlichen Beziehungen zwischen den Verfahrensbeteiligten (Prozessparteien und Gericht) bilden das sog Prozessrechtsverhältnis. Es wird heute iA als ein Dreieck zwischen Kl, Beklagtem und Gericht verstanden (St/J/Brehm vor § 1 Rz 204). Das Prozessrechtsverhältnis ist weder abhängig von der Frage eines materiell-rechtlichen Rechtsverhältnisses zwische...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsnatur.

Rn 3 Die Abänderungsklage ist eine prozessuale Gestaltungsklage, die sowohl dem Schuldner als auch dem Gläubiger zur Verfügung steht. Soweit mit ihr eine erneute Verurteilung erstrebt wird, ist sie zugleich auch Leistungsklage. Für einen zusätzlichen Feststellungsantrag fehlt das Rechtsschutzinteresse, da hierdurch eine iRd § 323 allein zulässige Abänderung des ursprüngliche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sonderfälle, prozessunfähige Partei.

Rn 22 Obwohl die Zustellung in diesem Fall an den gesetzlichen Vertreter zu erfolgen hat und § 170 I 2 die Zustellung an die nicht prozessfähige Person ausdrücklich für unwirksam erklärt, löst die Zustellung an die unerkannt geschäftsunfähige Partei die Rechtsmittelfrist aus (BGH NJW 08, 2125 [BGH 19.03.2008 - VIII ZR 68/07]). Auch dem Geschäftsunfähigen ist mithin nach Abla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Internationale Zuständigkeit.

Rn 36 Für die Widerklage muss auch die internationale Zuständigkeit gegeben sein (RGZ 111, 149 f; Saarbr OLGR 04, 285; Musielak/Voit/Heinrich Rz 5). Insoweit gelten die allg Grundsätze (§ 12 Rn 19); beachte insb Art 8 Nr 3 Brüssel Ia-VO. Die internat Zuständigkeit für Klage und Widerklage ist jeweils selbstständig zu beurteilen (Saarbr OLGR 04, 285). Sind keine vorrangigen i...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / II. Sicherung des Anwartschaftsrechts.

Rn 52 Zu den Sicherungs-, Auskunfts- und Kontrollrechten des Nacherben s Rn 8. Ob der Nacherbe gegen den Vorerben eine Feststellungsklage bezüglich seines Nacherbenrechts erheben kann, ist umstr (Staud/Avenarius § 2100 Rz 91). Dasselbe gilt für eine Klage gegen den Vorerben auf Feststellung, dass eine von diesem getroffene Verfügung dem Nacherben ggü unwirksam ist (Staud/Ave...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Einberufungsverlangen (§ 24 II).

Rn 2 Nach § 24 II kann unter den dort genannten Voraussetzungen eine Einberufung verlangt werden. Der Verw darf und muss nach § 24 II prüfen, ob die erforderliche Anzahl das Begehren gestellt hat, die Textform eingehalten ist und Gegenstände für die Versammlung sowie ein Grund für die Eilbedürftigkeit benannt sind (formales Prüfungsrecht). Eine Prüfung, ob die angegebenen Gr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Abgrenzung zur Vollstreckungsabwehrklage nach § 767.

Rn 3 Mit der Erinnerung gegen die Erteilung der Vollstreckungsklausel kann der Schuldner nur solche Einwendungen (zB gegen eine dem Gläubiger erteilte Klausel) erheben, die Fehler formeller Art zum Gegenstand haben (BGH Rpfleger 05, 612; NJW-RR 04, 1718 [BGH 16.07.2004 - IXa ZB 326/03]; NJW-RR 04, 1135, 1136 [BGH 05.12.2003 - V ZR 341/02]). Auch kann die Erinnerung nach § 73...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Rechtskräftige Entscheidungen.

Rn 5 Die Bindung nur an Recht und Gesetz befreit ein Gericht bei identischen Beteiligten nicht von der Pflicht zur Beachtung rechtskräftiger Entscheidungen anderer Gerichte. Die Reichweite der Rechtskraft wird durch den Streitgegenstand und dieser wiederum durch die Klage bestimmt. Die materielle Rechtskraft erstreckt sich allg nicht auf Vorfragen, sofern sie nicht gesondert...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / 2. Verjährbarkeit.

Rn 5 Der Verjährung unterworfen ist nicht ein Rechtsverhältnis als solches, sondern nur der daraus resultierende materiell-rechtliche Anspruch, nicht der als Rechtsschutzbegehren oder Rechtsfolgebehauptung aufgefasste eigenständige prozessuale Anspruch. Ein Streitgegenstand (vgl BGHZ 194, 314 Rz 18 f) kann daher mehrere materiell-rechtliche Ansprüche umfassen, die grds jew e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erleichterung der Behauptungslast.

Rn 20 Darüber hinaus ist die Pflicht des Klägers zur genauen Substantiierung der klagebegründenden Tatsachen erleichtert (BGH NJW 00, 1572, 1573; 96, 2924, 2925; VersR 22, 1608, 1609 Rz 10). Eine Klage darf nicht wegen lückenhaften Vorbringens abgewiesen werden, solange noch greifbare Anhaltspunkte für eine Schätzung vorhanden sind (BGH NJW-RR 00, 1340, 1341 [BGH 01.02.2000 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff und Arten.

Rn 50 Unter den Prozesshandlungen der Parteien werden alle Handlungen von Prozessparteien, Nebenintervenienten und Prozessbevollmächtigten zusammengefasst, deren Hauptwirkung unabhängig von der Regelung iE auf prozessualem Gebiet liegt, sog funktioneller Prozesshandlungsbegriff (grdl Baumgärtel, Wesen und Begriff der Prozesshandlung einer Partei im Zivilprozess 1957). Dabei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anspruchsbegründende Tatsachen.

Rn 11 Die Statthaftigkeit des Urkundenprozesses setzt gem § 592 S 1 weiter voraus, dass alle anspruchsbegründenden Tatsachen durch Urkunden bewiesen werden können. Das Erfordernis erstreckt sich (außer beim Wechselprozess, § 605 II) auch auf die Nebenforderungen. Durch Urkunden zu beweisen sind die Tatbestandsvoraussetzungen der Anspruchsnorm, für die der Kl die Beweislast t...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / F. Actio pro societate bzw. pro socio.

Rn 18 Einzelne WEigtümer sind grds nicht befugt, Rechte der GdW durchzusetzen. Es sind indes Situationen denkbar, in denen der Verw – rechtsmissbräuchlich – seinen Verpflichtungen aus seiner Amtsstellung nicht nachkommt. In diesen Fällen kann er durch die WEigtümer abberufen werden bzw. die GdW kann ihn im Wege der Vornahmeklage auf Erfüllung gerichtlich in Anspruch nehmen u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Hilfswiderklage (Eventualwiderklage).

Rn 23 Eventualwiderklagen sind zulässig als echte Eventualwiderklagen (Widerklage für den Fall des – auch teilweisen – Scheiterns des Widerkl in der Hauptklage) und als unechte Eventualwiderklagen (Widerklage für den Fall des – auch teilweisen – Obsiegens des Widerkl mit seinem Hauptvortrag und ggf in vollem Einklang mit seinem Hauptvortrag) (vgl BGHZ 132, 390, 397; NJW 18, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Rechtsweg.

Rn 6 Für die Widerklage muss der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten (§ 13 GVG) eröffnet sein (vgl nur Musielak/Voit/Heinrich Rz 5; St/J/Roth Rz 10). Für die Widerklage bzgl rechtswegfremder Forderungen gilt die Regelung des § 17 II GVG nicht. Denn § 17 II GVG setzt einen einheitlichen prozessualen Anspruch voraus (s nur BGH VersR 91, 324; BAGE 98, 384; Zö/Lückemann § 17...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Dass das VU aufrechterhaltende Urteil (S 1).

Rn 5 Erweist sich das Versäumnisurteil im Ergebnis als richtig, ist es aufrechtzuerhalten. Die Entscheidung nach § 343 kann auf anderen rechtlichen Erwägungen als das Versäumnisurteil beruhen (Stadler/Jarsumbek JuS 06, 34, 35). Dasselbe gilt, wenn das Versäumnisurteil ergänzt oder dessen Tenor aus Gründen der Klarstellung neu gefasst werden muss (Köln NJW 76, 113 [OLG Köln 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält eine für alle Ehesachen geltende spezielle Regelung über die Folgen der Säumnis des ASt (Abs 1) und des Antragsgegners (Abs 2). Die Vorschriften der §§ 330, 331 ZPO finden trotz der allgemeinen Verweisung in § 113 I 2 mithin keine Anwendung. Die Vorschrift gilt nicht für Scheidungsfolgesachen; hier gelten die besonderen Vorschriften der §§ 142 I 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Erwerb des Handelsgeschäfts, vollmachtloser Vertreter (Abs 1 Nr 4 lit d, e).

Rn 10 Weitere Handelssachen sind aus §§ 22, 25 HGB abgeleitete Ansprüche ›aus dem Rechtsverhältnis, das durch den Erwerb eines bestehenden Handelsgeschäfts … zwischen dem bisherigen Inhaber und dem Erwerber entsteht‹. Der Kaufvertrag entsteht nicht aus dem Erwerb, sondern liegt diesem zugrunde. Deshalb ist ein Streit um den Kaufvertrag nach Abs 1 Nr 1 zu beurteilen. Ansprüch...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Mehrere Anwälte.

Rn 73 Vertreten sich mehrere Anwälte in eigener Sache selbst, so kann grds nicht jeder von ihnen die Erstattung derjenigen Kosten verlangen, die entstanden wären, wenn er einen eigenen Anwalt beauftragt hätte. Vielmehr sind grds insgesamt nur die Kosten eines gemeinsamen Anwalts erstattungsfähig (BGH NJW 07, 2257 = AGS 07, 541 = JurBüro 07, 490; Ddorf JurBüro 07, 263 = MDR 0...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Vollstreckung gegen Vereinsmitglieder.

Rn 7 Aus einem Vollstreckungstitel gegen den Verein ist ein Zugriff auf das persönliche Vermögen der Vereinsmitglieder nicht möglich. Das gilt auch dann, wenn das Vereinsmitglied ein Organ des Vereins ist oder wenn das Mitglied aus einem im Namen des Vereins geschlossenen Rechtsgeschäft persönlich haftet (§ 54 S 2 BGB). Rn 8 Allerdings lässt § 735 ausdr die Möglichkeit einer ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Unterlassungsanspruch.

Rn 21 Wird von mehreren Klägern oder gegen mehrere Beklagte ein Unterlassungsanspruch geltend gemacht, ist wirtschaftliche Identität gegeben, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung nur ein Gegenstand umstr ist, zB bei Klage mehrerer Miteigentümer eines Grundstücks auf Unterlassung von Immissionen (BGH NJW-RR 87, 1148 [BGH 29.01.1987 - V ZR 136/86]). Macht demgegenüber jeder K...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / A. Aufrechnung.

Rn 1 Die Aufrechnung bleibt auch mit einer verjährten Forderung möglich, soweit die Aufrechnungslage bereits zu einem Zeitpunkt bestanden hat, als die zur Aufrechnung gestellte Forderung noch nicht verjährt war. § 215 macht entbehrlich, dass der durch die Aufrechnungslage geschützte Gläubiger seine Forderung durchsetzen muss, um ihre Verjährung zu verhindern. Auf eine erst n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Kommentar, 32012R1215 Art. 69 Brüssel Ia-VO

Zusammenfassung Art. 69 Brüssel Ia-VO0 Diese Verordnung ersetzt unbeschadet der Artikel 70 und 71 im Verhältnis zwischen den Mitgliedstaaten die Übereinkünfte, die sich auf dieselben Rechtsgebiete erstrecken wie diese Verordnung. Ersetzt werden insbesondere die Übereinkünfte, die in der von der Kommission nach Artikel 76 Absatz 1 Buchstabe c und Artikel 76 Absatz 2 festgele...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Teilanerkenntnis.

Rn 5 Möglich ist auch, dass lediglich ein sofortiges Teilanerkenntnis abgegeben wird und dass hinsichtlich dieses Teils des Streitgegenstands keine Klageveranlassung gegeben worden ist. In diesem Fall sind dann die Kosten, soweit sie auf den anerkannten Teil entfallen, nach § 93 dem Kl aufzuerlegen. Im Übrigen ist im Wege der Kostenmischentscheidung über die weiteren Kosten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gerichtskosten.

Rn 25 Das PKH-Verfahren ist bis zur Rechtshängigkeit der Klage gerichtsgebührenfrei. Der Vergleich im PKH-Prüfungsverfahren ist ebenfalls gerichtsgebührenfrei. Die im Verfahren entstehenden Auslagen durch die Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen sind zunächst von der Staatskasse zu tragen. Der Antragsteller haftet gem § 22 GKG (Celle NJW 66, 114). Im PKH-Prüfungsverfah...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten des Rechtsstreits.

Rn 8 Die Kosten des Rechtsstreits sind nach S 2 grds ebenfalls gegeneinander aufzuheben, es sei denn die Parteien haben ein anders vereinbart oder über die Kosten ist bereits rechtskräftig erkannt. Haben die Parteien nichts Abweichendes vereinbart, ist auch hier grds davon auszugehen, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden sollen. Das Gericht kann jedoch in begründeten...mehr

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Prütting/Wegen/Weinreich, B... / IV. Beschlussmängel.

Rn 19 Inhaltliche oder Verfahrensmängel (BGH WM 14, 999) von Beschlüssen führen nach ganz hM zu ihrer Nichtigkeit nach § 134. Eine bloße Anfechtbarkeit von Beschlüssen kennt das Personengesellschaftsrecht anders als das Kapitalgesellschaftsrecht dagegen nicht (BGH NJW 99, 3113, 3114; Hueck OHG § 11 V 2a; MüKo/Schäfer § 709 Rz 109 f). Werden nichtige Beschlüsse über die Änder...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bindung an Anspruchsbezeichnung.

Rn 3 Selbst wenn im MB und VB der Anspruch bezeichnet ist wie zB ›Schadensersatzanspruch gem § 823 BGB …‹, ist der VB nicht geeignet, die rechtliche Einordnung des in ihm geltend gemachten Anspruchs als ›unerlaubte Handlung‹ festzulegen, denn der MB beruht auf den einseitigen, vom Gericht nicht auf Schlüssigkeit geprüften Angaben des Gläubigers (BGH 6.4.16 – VII ZB 67/13). T...mehr