Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

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zfs 01/2023, Berücksichtigu... / 2 Aus den Gründen:

1. Die Klage ist unbegründet. Der Kl. hat für den Zeitraum ab 1.6.2017 keinen Anspruch auf Leistungen aus der Berufsunfähigkeitsversicherung gemäß § 1 Abs. 1 Buchst. a und b AVB-BU. Denn die Bekl. hat ihre Leistungen gemäß § 13 Abs. 4 AVB-BU wirksam eingestellt. Die Bekl. hatte ihre Leistungspflicht zuletzt im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens am 14.6.2016 unbefristet anerk...mehr

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FoVo 01/2023, Unpfändbarkei... / 2 II. Aus der Entscheidung

Freiwillige Corona-Prämie als Erschwerniszulage mit Voraussetzungen Die zulässige Klage ist unbegründet. Die Klägerin hat keinen Anspruch gegen den Beklagten auf Zahlung von 182,99 EUR nebst Zinsen. Zahlt ein Arbeitgeber, der nicht dem Pflegebereich angehört, freiwillig an seine Beschäftigten eine Corona-Prämie, ist diese Leistung als Erschwerniszulage nach § 850a Nr. 3 ZPO u...mehr

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Leitfaden Verkehrsrecht in ... / 1.2.7 Verkehrsunfälle mit ausländischem Bezug

Bei Verkehrsunfällen mit ausländischem Bezug ist immer zu unterscheiden zwischen dem anwendbaren materiellen Recht (Schadensersatzpositionen) und dem geltenden Prozessrecht (Gerichtszuständigkeit im Fall einer Klage). Es sind folgende Konstellationen denkbar: Unfall im Ausland, die Unfallbeteiligten sind Inländer: In Fällen dieser Art gilt ausnahmsweise nicht der Ort des Schade...mehr

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FoVo 03+04/2023, Gebühren b... / 2 II. Aus der Entscheidung

BGH: Es ist nur eine Gebühr angefallen Das LG nimmt zu Recht an, dass die Verfahrensgebühr nach Nr. 3311 Ziff. 1 VV RVG in Höhe von 0,4 für die Tätigkeit des Rechtsanwalts der Gläubigerin bei den nach § 788 Abs. 1 S. 1 ZPO mit der Versteigerung zugleich beizutreibenden notwendigen Kosten nur einfach in Ansatz zu bringen ist. Allerdings mehrere Verfahren Dies folgt allerdings en...mehr

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ZErb 01/2023, Zur Anwachsun... / 1 Gründe

I. Der Senat beabsichtigt, die Berufung durch einstimmigen Beschluss nach § 522 Abs. 2 S. 1 ZPO zurückzuweisen. (…) II. Der Senat lässt sich bei seiner Absicht, nach § 522 Abs. 2 ZPO zu verfahren, von folgenden Überlegungen leiten: (…) Der Kläger ist Testamentsvollstrecker über den Nachlass des am TT.MM.1927 geborenen und am TT.MM.2021 gestorbenen B. Der verstorbene B war der Leben...mehr

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AGS 01/2023, Kein Anspruch ... / Leitsatz

Wer die Kosten der Rechtsverfolgung zu tragen hat, regelt sich im arbeitsgerichtlichen Verfahren allein nach § 12a ArbGG und § 91 ff. ZPO. 15 Abs. 1 AGG gewährt keinen Anspruch auf Ersatz gerichtlicher Rechtsverfolgungskosten entgegen den Regelungen des § 12a ArbGG und der §§ 91 ff. ZPO. § 12a ArbGG schließt nicht nur den prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch ei...mehr

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§ 4 Höchstrichterliche Rech... / 2. Orientierungssatz: BVerwG, Beschl. v. 23.3.2011 – 8 C 19/09

Rz. 54 Eine Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren ist zwar nach § 32 Abs. 1 RVG grundsätzlich für die Gebühren des Rechtsanwalts maßgebend. Voraussetzung ist jedoch, dass sich die Tätigkeit des Rechtsanwalts auftragsgemäß auf denselben Gegenstand bezogen hat, der der gerichtlichen Tätigkeit zugrunde gelegen hat. Sind die Kläger, deren Klagen zur gemeinsamen Verhandlung un...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 6.3 Inhalt der Niederschrift

Seit dem 1.8.2022 ist in die Niederschrift aufzunehmen: der Name und die Anschrift der Vertragsparteien, der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, bei befristeten Arbeitsverhältnissen: das Enddatum oder die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses. Anmerkung Diese Angaben sind schon allein deshalb erforderlich, weil ansonsten ein befristetes Arbeitsverhältnis nicht...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.8.1 Kündigung ohne Zustimmung des Integrationsamtes

Der Fall Der Arbeitnehmer war seit dem 11.2.2018 arbeitsunfähig erkrankt. Mit Schreiben vom 29.3.2018 kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit der Begründung, der Auftrag sei gekündigt worden. Die Kündigungsschutzklage wurde durch einen Vergleich vor dem Arbeitsgericht erledigt. Der Arbeitnehmer macht sodann im April 2018 gegenüber dem Arbeitgeber einen Anspruch auf ...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.4 Verfall des Urlaubs bei Langzeiterkrankung

In einer weiteren Entscheidung des EuGH ging es um die Frage, ob der Urlaub im Falle einer Langzeiterkrankung des Arbeitnehmers über mehrere Jahre auch ohne Belehrung des Arbeitgebers über den Verfall des Urlaubs auch in dem Jahr verfällt, in dem der Arbeitnehmer noch einen Teil des Jahres gearbeitet hat bevor er dauerhaft arbeitsunfähig erkrankt ist. Der Fall Der Arbeitnehmer...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.10 Annahmeverzug nach Zutrittsverbot

Der Fall Der Arbeitnehmer verlangt Vergütung wegen Annahmeverzugs für den Zeitraum 17.8.2020 bis 28.8.2020. Der Arbeitnehmer reiste während des ihm von der Beklagten gewährten Urlaubs vom 11.8.2020 bis zum 14.8.2020 aufgrund des Todes seines Bruders in die Türkei, die zu dieser Zeit vom RKI als Corona-Risikogebiet ausgewiesen war. Vor der Ausreise aus der Türkei unterzog er si...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.9.1 Anordnung von PCR-Tests durch den Arbeitgeber

Der Fall Die Parteien streiten über Vergütung wegen Annahmeverzugs in der Zeit vom 24.8.2020 bis zum 29.2.2021 – hilfsweise Vergütung der Zeiten häuslichen Übens – und über die Beschäftigung der Arbeitnehmerin. Hauptstreitpunkt ist dabei die Verpflichtung der Arbeitnehmerin, sich zur Ausübung ihrer Tätigkeit als Flötistin an der Bayerischen Staatsoper auf eine Infektion mit S...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.1.2 Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeit und Überstundenprozess

In einem weiteren Rechtsstreit hatte das BAG zu entscheiden, ob die unterlassene Aufzeichnung der Überstunden des Arbeitnehmers sich auf die Beweislast im Überstundenprozess auswirkt. Der Fall Der Arbeitnehmer verlangt vom Arbeitgeber die Vergütung von Überstunden. Er war dort als Auslieferungsfahrer beschäftigt. Er erfasst die Arbeitszeit, aber nur Beginn und Ende. Die Pausen...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.6.1 Krankheitsbedingte Kündigung und betriebliches Eingliederungsmanagement

Spricht der Arbeitgeber eine krankheitsbedingte Kündigung aus, ohne vorher ein betriebliches Eingliederungsmanagement durchgeführt zu haben, ist es fast aussichtslos, einen entsprechenden Kündigungsschutzprozess zu gewinnen. Zwar ist die Durchführung des betrieblichen Eingliederungsmanagements keine formelle Wirksamkeitsvoraussetzung für den Ausspruch einer krankheitsbedingt...mehr

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Jahreswechsel 2022/2023: Ar... / 9.5 Verfall des Zusatzurlaubs für schwerbehinderte Menschen

Diese Regeln gelten auch für den Zusatzurlaub für Schwerbehinderte Menschen. Besonderheiten bestehen allerdings dann, wenn der Arbeitgeber von der Schwerbehinderung oder einer entsprechenden Antragstellung nichts weiß. Der Fall Der Arbeitnehmer verlangt den Zusatzurlaub für schwerbehinderte Menschen aus 2017 (2 Tage) und aus 2018 (5 Tage). Er teilt der Arbeitgeberin mit, dass ...mehr

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Urteil: Berichtigung / 3 Das Problem

In der Wohnungseigentumsanlage gibt es 4 Wohnungseigentümer. Wohnungseigentümer 1 und 2 erheben eine Beschlussersetzungsklage. In der Klageschrift ist als anwaltlicher Vertreter der nicht klagenden Wohnungseigentümer 3 und 4 ein Rechtsanwalt X aufgeführt. Diesem wird die Klage zugestellt. X beantragt, ohne deutlich zu machen, wen er vertritt, schriftsätzlich die Zurückweisun...mehr

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Urteil: Berichtigung / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es um eine Wohnungseigentumsanlage, in der es keinen Verwalter gibt. Bei einer gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gerichteten Klage wird dann – nach mittlerweile geklärter Rechtslage – die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer durch die Wohnungseigentümer vertreten, die nicht aufseiten der klagenden Wohnungseigentümer stehen. Es war dahe...mehr

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Bauliche Veränderung: Besch... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat keinen Erfolg! Der Einbau einer Klimaanlage stelle eine bauliche Veränderung dar, die gem. § 20 Abs. 1 WEG mit einfacher Mehrheit beschlossen werden könne. Eine Zustimmung aller Eigentümer sei nicht erforderlich. Die Beschlussfassung sei nicht gem. § 20 Abs. 4 Fall 1 WEG ausgeschlossen, da das Klimagerät keine grundlegende Umgestaltung bewirke. Auch eine unbill...mehr

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Vorschuss-Beschluss (1) / 5 Hinweis

Problemüberblick In dem Fall geht es zum einen um die Frage, wie der Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG zu formulieren und nach § 23 Abs. 2 WEG anzukündigen ist. Zum anderen geht es um eine prozessuale Frage: Was muss innerhalb der Frist des § 45 Satz 1 Fall 2 WEG vorgetragen werden? Beschluss nach § 28 Abs. 1 Satz 1 WEG Das LG meint, man müsse bei einem Beschluss nach § 28 ...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Hera... / 4 Die Entscheidung

Die Klage hat überwiegend Erfolg! Nach Beendigung des Verwaltervertrages habe eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber einem Verwalter einen Anspruch auf Herausgabe von allem, was der Verwalter zur Ausführung seiner Verwaltertätigkeit gem. §§ 675, 667 BGB erlangt habe, insbesondere aller Verwaltungsunterlagen. Die Verwaltungsunterlagen müssten nicht zwingend im Pro...mehr

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Vorschuss-Beschluss (2) / 4 Die Entscheidung

Die Berufung hat Erfolg! Die Klage sei dahingehend auszulegen, dass K den Nachschuss insgesamt angreife. Denn die Anfechtung von Einzelpositionen sei nicht möglich. Es könne nur die Zahlungsverpflichtung, die den Beschlussgegenstand bilde, angegriffen werden. Offenbleiben könne, ob den Wohnungseigentümern die Beschlusskompetenz gefehlt habe und damit ein Nichtigkeitsgrund vo...mehr

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Anfechtungsklage alten Rech... / 5 Hinweis

Problemüberblick Bis zum 1.12.2020 gab es u. a. bei Anfechtungsklagen eine Diskrepanz zwischen dem Innen- und dem Außenverhältnis. Ein Beispiel: Es gibt 20 Wohnungseigentümer. Teileigentümer K, Eigentümer eines Tiefgaragenstellplatzes, hat einen Miteigentumsanteil von 20/1.000. Eine Anfechtungsklage hat Erfolg. Dem klagenden Wohnungseigentümer entstehen Kosten i. H. v. 20.000...mehr

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Verwaltungsunterlagen: Hera... / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer berufen B als Verwalter zum 31.12.2016 ab. Am 23.3.2017 übergibt B an den neuen Verwalter Unterlagen. Die Wohnungseigentümer sind der Ansicht, es fehlten welche. Sie beschließen daher, von B die Herausgabe der restlichen Unterlagen bis Ende des Jahres 2019 zu verlangen. Dieser Aufforderung kommt B, insbesondere in Bezug auf E-Mail-Schriftverkehr, nicht...mehr

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Beschluss(un)fähigkeit: Geg... / 3 Das Problem

Nach der Gemeinschaftsordnung ist eine Versammlung nur beschlussfähig, wenn wenigstens 3 Wohnungseigentümer anwesend oder wirksam vertreten sind. Bei einer Versammlung am 19.10.2021 sind aber nur 2 Wohnungseigentümer anwesend. Diese fassen eine Reihe von Beschlüssen. Die anwaltlich vertretene Wohnungseigentümerin K geht gegen diese Beschlüsse im Wege einer "Feststellungsklage...mehr

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Vorschuss-Beschluss (2) / 3 Das Problem

Die Wohnungseigentümer "genehmigen" im Dezember 2020 die Einzel- und Gesamtabrechnungen 2019. In den Einzelabrechnungen sind unter der Position "umlagefähige Beträge" Gesamtheizkosten in Höhe von 5.395,46 EUR ausgewiesen, wovon ein Anteil in Höhe von 646,33 EUR auf Wohnungseigentümer K entfällt. Neben der Position "Heizkostenabrechnung" enthalten die Einzelabrechnungen unter...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachschuss-Beschluss: Verhä... / 4 Die Entscheidung

Die Anfechtungsklage hat keinen Erfolg! Zwar sei es nicht ausreichend, den Vermögensbericht in der Versammlung nur zur Einsicht vorzulegen. Gem. § 28 Abs. 4 Satz 2 WEG sei der Vermögensbericht jedem Wohnungseigentümer zur Verfügung zu stellen. Beispielsweise eine Übersendung per Post oder per E-Mail, aber auch die Einstellung auf einer zugangsbeschränkten Internetseite seien...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Verwaltungsunterlagen: Hera... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall geht es einerseits um die Frage, welche Pflichten eine Verwaltung trifft, die abberufen wird (konkret geht es um die Pflicht, der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Verwaltungsunterlagen herauszugeben). Andererseits geht es um die Frage, wie lange die Verwaltung Verwaltungsunterlagen aufzubewahren hat. Herausgabe der Verwaltungsunterlagen Das AG be...mehr

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Nachschuss-Beschluss: Verhä... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall handelt es sich um eine Anfechtungsklage gegen einen Beschluss nach § 28 Abs. 2 Satz 1 WEG. Diese Klage hat jedenfalls Erfolg, wenn der Nachschuss, der auf die klagende Partei entfällt, der Höhe nach falsch ist. Dies ist der Fall, wenn die Verwaltung bei der Berechnung des Nachschusses in der Jahresabrechnung, aus der sich der Nachschuss ergeben muss,...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Massenentlassung / 7 Entscheidung der Agentur für Arbeit

Wird der Arbeitgeber durch eine Entscheidung der Agentur für Arbeit in seinen Rechten beeinträchtigt, kann er versuchen, durch Vortrag neuer Tatsachen eine Änderung der Entscheidung herbeizuführen oder gemäß § 51 SGG gegen die Bundesagentur für Arbeit Klage vor dem Sozialgericht erheben.mehr

Kommentar aus Haufe Personal Office Platin
Tillmanns/Heise/u.a., BetrV... / 6 Streitigkeiten

Rz. 33 Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat über den Umfang der Freistellungen entscheidet das Arbeitsgericht im Beschlussverfahren (§ 2 a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i. V. mit §§ 80 ff. ArbGG). Nach ständiger Rechtsprechung des BAG kann die Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder in entsprechender Anwendung des § 19 fristgerecht nach Abschluss der Wahl angefoch...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Wegzugsbesteuerung und "lediglich vorübergehende Abwesenheit"

Leitsatz Das zum Entfallen der sog. Wegzugsbesteuerung führende Merkmal der "nur vorübergehenden Abwesenheit" in § 6 Abs. 3 Satz 1 AStG ist unabhängig von einer "Rückkehrabsicht" erfüllt, wenn der Steuerpflichtige innerhalb des gesetzlich bestimmten Zeitrahmens von fünf Jahren nach dem Wegzug wieder unbeschränkt steuerpflichtig wird. Normenkette § 6 Abs. 3 Satz 1 AStG, § 17 A...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Zur Besteuerung von Stock Options im Fall des Ansässigkeitswechsels

Leitsatz 1. Werden einem Arbeitnehmer im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses Stock Options gewährt, fließen die daraus resultierenden geldwerten Vorteile erst zum Zeitpunkt der Ausübung der Option zu (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. Senatsurteile vom 24.01.2001 – I R 100/98, BFHE 195, 102, BStBl II 2001, 509, und I R 119/98, BFHE 195, 110, BStBl II 2001, 512). 2. Die geld...mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 1.1.2.1 Klagen gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Als mögliche Kläger gegen die Gemeinschaft kommen in erster Linie außenstehende Dritte in Betracht, die nicht Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft sind. So ist der Gerichtsstand des § 43 Abs. 1 Satz 1 WEG n. F. maßgeblich für Klagen von Handwerkern, Versorgungsdienstleistern, Mietern von Gemeinschaftseigentum, Heizöllieferanten, Hausmeistern etc. Aber auch für Klagen v...mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 1.1.2.2 Klagen gegen die Wohnungseigentümer

Der Anwendungsbereich des § 43 Abs. 1 Satz 2 WEG n. F. bezüglich Klagen Dritter gegen die Wohnungseigentümer, wird nur noch den Fall der unmittelbaren Teilhaftung der Wohnungseigentümer für Verbindlichkeiten außenstehender dritter Gläubiger gemäß § 9a Abs. 4 Satz 1 WEG n. F. umfassen. In diesem Fall ist der Gerichtsstand des § 43 Abs. 1 Satz 2 WEG n. F. aber nach wie vor auc...mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 1.3.2.2 Klagen der Wohnungseigentümer

Der Anwendungsbereich der Norm wird sich auch insoweit erweitern, als Ansprüche einzelner Wohnungseigentümer gegen die Gemeinschaft geltend zu machen sein werden, die ihnen bislang entweder direkt gegen andere Wohnungseigentümer oder gegen den Verwalter zur Verfügung stehen. Der Gesetzgeber sieht als Verpflichtete stets die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer an, auch wenn e...mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 1.3.2.1 Klagen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

Der Anwendungsbereich dieser Norm wird sich insoweit erweitern, als die Verwaltung des Gemeinschaftseigentums gemäß § 18 Abs. 1 WEG n. F. der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer obliegt und das Gesetz mithin bezüglich der Ausübungsbefugnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht mehr nach den "geborenen" und den "gekorenen" Ausübungsbefugnissen unterscheidet.[1] Die bi...mehr

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Protokoll der Eigentümerver... / 8.3 Anspruchsgegner

Die Klage auf Berichtigung der Versammlungsniederschrift ist stets gegen diejenigen zu richten, die die Niederschrift unterzeichnet haben. Dies wird auch nach Inkrafttreten des WEMoG am 1.12.2020 weitergelten, wenn dies auch umstritten ist. Zu berücksichtigen ist nämlich, dass die in § 24 Abs. 6 Satz 2 WEG genannten Personen nicht als Organe der Gemeinschaft fungieren. Dies ...mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 5 Beschlussklagen

Den Schwerpunkt der im Wohnungseigentumsgesetz geregelten Verfahrensvorschriften stellen §§ 44 f. WEG n. F. über die Beschlussklagen dar.mehr

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WEMoG: Ein erster Überblick / 3.1 Laufende Gerichtsverfahren

Nach der Überleitungsvorschrift des § 48 Abs. 5 WEG n. F. gelten für Gerichtsverfahren, die vor dem Datum des Inkrafttretens bei Gericht anhängig sind, die derzeit noch geltenden Regelungen der §§ 43 ff. WEG a. F. Da das Gesetz auf die "Anhängigkeit" abstellt und nicht auf die "Rechtshängigkeit", kommt es also allein darauf an, dass die Klage vor dem Datum des Inkrafttretens...mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 5.2 Passivlegitimation

Neu: Verbandsprozess Anfechtungsklagen, Klagen auf Feststellung der Nichtigkeit von Beschlüssen sowie Beschlussersetzungsklagen sind gemäß § 44 Abs. 2 Satz 1 WEG n. F. gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und nicht mehr gegen die übrigen Wohnungseigentümer zu richten. Mit dem Umstand, dass nach bislang geltendem Recht Anfechtungsklagen gegen die übrigen Wohnungseigen...mehr

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Die "Highlights" im steuerl... / 2. Rechtsbehelfsverfahren

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 1.4.2 Anwendungsbereich

Zunächst fallen unter § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG n. F. auch Ansprüche gegen einen ausgeschiedenen Verwalter[1] und gegen einen früheren faktischen Verwalter.[2] Spiegelbildlich fallen Vergütungs- oder Aufwendungsersatzansprüche des ausgeschiedenen Verwalters gegen die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ebenfalls unter § 43 Abs. 2 Nr. 3 WEG n. F. [3] Individualanspruch eines Wohnun...mehr

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WEMoG: Eigentümerversammlun... / 1.2.1 Verwalterlose Gemeinschaft

Haben die Wohnungseigentümer keinen Verwalter bestellt, wird man zur Bejahung des Rechtsschutzbedürfnisses einer gerichtlichen Durchsetzung der Einberufungsermächtigung nach § 24 Abs. 3 WEG n. F. wohl das Erfordernis der Vorbefassung der übrigen Wohnungseigentümer mit dem Begehren einer entsprechenden Beschlussfassung voraussetzen müssen. Dies kann in der Weise erfolgen, das...mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 5.12.2 Neue Rechtslage

Neu: Hinweispflicht des Gerichts und Rechtskrafterstreckung auf Nichtigkeitsgründe entfallen Das in Zukunft geltende Verfahrensrecht übernimmt weder die Hinweispflicht des Gerichts noch die weitere Besonderheit, dass sich die Rechtskraft eines klageabweisenden Anfechtungsurteils auch auf Nichtigkeitsgründe erstreckt. Der Gesetzgeber ordnet seine ursprünglichen Ziele der Rech...mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 5.4 Vor- und Nachteile der Neuregelung

Vorteile Vorteile bietet der Verbandsprozess in mehrfacher Hinsicht: Die Finanzierung der Verfahrenskosten ist unproblematisch Da das Beschlussmängelverfahren nach künftigem Recht ein Verbandsprozess ist, steht zur Finanzierung der Verteidigung gegen die Beschlussklagen das gemeinschaftliche Vermögen zur Verfügung. Da auch der klagende Wohnungseigentümer weiterhin als Mitglied ...mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 5.11 Nichtigkeitsklage

Im Gegensatz zur Anfechtungsklage ist die Nichtigkeitsklage sowohl nach bislang geltender als auch nach künftiger Rechtslage nicht fristgebunden. Die Nichtigkeit eines Beschlusses kann zeitlich unbegrenzt geltend gemacht werden, sodass dies auch nach Ablauf der Monatsfrist des § 45 WEG n. F. möglich ist. Die Einschränkung des § 48 Abs. 4 WEG a. F., wonach Nichtigkeitsgründe g...mehr

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WEMoG: Gerichtliches Verfahren / 6.1 Berufung

Sachliche Zuständigkeit Berufungsinstanz ist wie bei sonstigen – nicht familienrechtlichen – zivilrechtlichen Angelegenheiten, die erstinstanzlich vom Amtsgericht entschieden werden, das Landgericht. Dies gilt jedenfalls bei Rechtsstreitigkeiten des § 43 Abs. 2 Nrn. 1 bis 4 WEG n. F. Bei Streitigkeiten nach § 43 Abs. 1 WEG n. F. ist streitwertabhängig (über 5.000 EUR) das Obe...mehr

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WEMoG: Nutzung und Verwaltu... / 2.2.2 Anspruch auf Bestellung eines zertifizierten Verwalters

Zunächst einmal steht es den Wohnungseigentümern völlig frei, auch ab dem 1. Dezember 2022 einen Verwalter zu bestellen, der nicht zertifiziert ist. Allerdings würde der Bestellungsbeschluss ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen. Etwas anderes würde nur im Fall der Wiederbestellung des Verwalters gelten, der bereits zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des WEMoG als Verwalter...mehr

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WEMoG-Wegweiser / 11 Alle WEMoG-Muster von A – Z

Altbeschluss: Prüfungsreihenfolge und Vorgehen für die Eintragung von Öffnungsklausel-Beschlüssen in das Grundbuch Bauliche Veränderung durch Mieter: Genehmigung des Vermieters über Einbau eines Treppenlifts mit Vereinbarung einer Sicherheitsleistung Bauliche Veränderung durch Mieter: Gestattung der Baumaßnahme durch Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (Beschluss) Bauliche Verä...mehr

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WEMoG: Grundbucheintragung ... / 4.5 Eintragung von Altbeschlüssen

Da Beschlüsse auf Grundlage einer vereinbarten Öffnungsklausel zur Wirkung gegen Sonderrechtsnachfolger von Wohnungseigentümern nach Maßgabe des WEMoG der Eintragung in das Grundbuch bedürfen, bedarf es einer Regelung, wie mit bereits auf Grundlage einer vereinbarten Öffnungsklausel gefassten Beschlüssen vor Inkrafttreten des WEMoG umzugehen ist. Neu: Eintragung von Altbesch...mehr