Fachbeiträge & Kommentare zu Klage

Lexikonbeitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Altbeschlüsse: Wirksam gebl... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K macht gegen die Bauträgerin B auf Grundlage eines am 19.3.2013 gefassten Vergemeinschaftungsbeschlusses Schadensersatz- und Vorschussansprüche wegen Mängeln am gemeinschaftlichen Eigentum geltend. Das LG gibt der Klage nach Einholung eines Gutachtens zum Bestehen der Mängel und der Höhe der Mängelbeseitigungskosten im Wesentlichen st...mehr

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Baugenehmigung: Vorgehen ei... / 5 Hinweis

Problemüberblick Wohnungseigentümerin K geht gegen eine Baugenehmigung für das Nachbargrundstück vor. K befürchtet u. a. Lärm, der von den geplanten Stellplätzen ausgeht. Klagebefugnis: Gemeinschaftliches Eigentum In Bezug auf das gemeinschaftliche Eigentum ist nach § 9a Abs. 2 WEG nur die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer klagebefugt. Diese Klage muss gem. §§ 18 Abs. 1, 27 A...mehr

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Antragsgemäße Fristverlänge... / 3 Das Problem

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer K nimmt Teileigentümer B auf Unterlassung der Nutzung seines Sondereigentums als kulturelle Begegnungsstätte in Anspruch. Das AG gibt der Klage statt. Das Urteil wird dem erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten (Y) des B am 23.1.2020 zugestellt. Der zweitinstanzliche Prozessbevollmächtigte (Z) des B legt fristgerecht gegen das Urteil...mehr

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Gerichtliche Verwalterbeste... / 5 Hinweis

Problemüberblick Im Fall möchte ein Wohnungseigentümer, dass das Gericht einen Verwalter bestellt. Er erhebt keine Klage in der Hauptsache, sondern sucht Rechtsschutz durch den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Dafür muss er einen Verfügungsgrund und einen Verfügungsanspruch glaubhaft machen. Beides gelingt ihm. Und dennoch hat der Antrag keinen Erfolg. Warum? Es ist nich...mehr

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Baugenehmigung: Vorgehen ei... / 4 Die Entscheidung

Mit Erfolg! Das VG habe K's Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die Baugenehmigung zu Unrecht abgelehnt. K sei, wie vom VG ausgeführt, analog § 42 Abs. 2 VwGO antragsbefugt. Nach § 37 Abs. 8 Satz 2 LBO-BW dürfe die Nutzung von Kfz-Stellplätzen und Garagen die Gesundheit nicht schädigen. Auf dieses Recht könne sich K berufen, da ihre Wohnu...mehr

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Altbeschlüsse: Wirksam gebl... / 5 Hinweis

Problemüberblick In diesem stark gekürzten und auf seinen WEG-Kern reduzierten Fall geht eine Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einen Bauträger vor. Das ist im aktuellen Recht problematisch, da jedenfalls § 9a Abs. 2 WEG eine Vergemeinschaftung nicht mehr ermöglicht. Es ist aber vorstellbar, dass § 19 Abs. 1 WEG hier weiterhilft – eine Bestimmung, die das OLG trotz se...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.5.1 Verwalter führt die Klage selbst

Führt der Verwalter die Klage, muss er selbst zur mündlichen Verhandlung erscheinen, die Anträge der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer stellen und dem Gericht in Bezug auf die Tatsachen, ggf. aber auch auf Rechtsfragen Rede und Antwort stehen.mehr

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Praktische Hinweise zur akt... / IV. Im Fall einer Klage: auf identische Anträge achten

Sollte die Finanzbehörde die Anträge auf Akteneinsicht und Auskunft ablehnen, ist darauf zu achten, dass der einzuklagende Anspruch identisch mit dem Antrag ist, der zuvor gegenüber der Finanzbehörde gestellt und von der Finanzbehörde abgelehnt wurde. In dem der Entscheidung des FG Münster vom 24.2.2022 (FG Münster v. 24.2.2022 – 6 K 3515/20, EFG 2022, 820, Rev. II R 9/22) z...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.5.2 Rechtsanwalt führt die Klage

Führt ein Rechtsanwalt für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer die Klage, steht der Verwalter vor der Frage, ob er oder ein Mitarbeiter an dieser teilnehmen muss.[1] Diese Frage sollte der Verwalter mit dem Rechtsanwalt besprechen. Von Gesetzes wegen ist eine Teilnahme grundsätzlich nicht erforderlich. Gericht ordnet persönliches Erscheinen an Das Gericht kann das persönl...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.3.4 Klageantrag

Forderung Der Antrag der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss auf Zahlung eines bestimmten, in einer Summe ausgedrückten Betrags lauten. Dass es sich um "Hausgeld" handelt, muss nicht beantragt werden. Musterschreiben: Antrag als Auszug aus einer Musterklage (Forderung und Zinsen ab Rechtshängigkeit) (...) Namens und in Vollmacht der Klägerin erhebe ich Klage und beantrage:...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.6.2 Musterklage

Das nachfolgende Muster berücksichtigt den Fall, dass der Beklagte Wohnungseigentümer in der betreffenden Wohnungseigentumsanlage ist, gegen ihn Hausgeldrückstände aus Wirtschaftsplan, Sonderumlage, Abrechnung etc. in Höhe von _____ EUR, seit _______ bestehen und auf das verlangte Hausgeld Zinsen in Höhe von _____ EUR seit _______ verlangt werden. Der Verwalter ist – sofern dem so ...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.3.2 Zuständiges WEG-Gericht

Örtliche Zuständigkeit Die Klageschrift muss gemäß § 253 Abs. 2 Nr. 1 ZPO das örtlich zuständige WEG-Gericht bezeichnen. Die örtliche Zuständigkeit für die Klage einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern gegen einen Wohnungseigentümer wegen ausstehenden Hausgeldes bestimmt § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG. Danach ist für Streitigkeiten über die Rechte und Pflichten zwischen der Gemeins...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.2.2 Was ist abzuwägen?

Für ein Mahnverfahren spricht, dass es kostengünstig und schnell ist. Anders ist es allerdings, wenn zu erwarten steht, dass der in Anspruch genommene Wohnungseigentümer gegen den dem Vollstreckungsbescheid vorausgehenden Mahnbescheid Widerspruch oder gegen den Vollstreckungsbescheid Einspruch einlegen wird.[1] Für das Mahnverfahren spricht weiter, dass man in der Regel kein...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kein Ausschluss der Teilnahmebefugnis des Gemeindeprüfers aufgrund Vertragsbeziehungen zwischen Steuerpflichtigem und Gemeinde

Leitsatz 1. Die gemäß § 21 Abs. 3 FVG erfolgende Anordnung der Teilnahme des Gemeindeprüfers an einer die Gewerbesteuer betreffenden Außenprüfung des FA ist nicht aufgrund des Bestehens von Vertragsbeziehungen zwischen dem Steuerpflichtigen und der Gemeinde rechtswidrig. 2. Die berechtigten Interessen des Steuerpflichtigen in Bezug auf die Nichtoffenlegung von für die Vertrag...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.1.1 Überblick

Die gerichtliche Geltendmachung säumigen Hausgeldes jenseits des Mahnverfahrens ist die Hausgeldklage. Klägerin ist die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer. Beklagter ist der jeweilige Hausgeldschuldner, ggf. neben anderen als Gesamtschuldner[1]. Die Klage ist nach § 43 Abs. 2 Nr. 2 WEG von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer vor dem WEG-Gericht zu erheben. Das Ziel der ...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Frotscher/Drüen, KStG § 5 B... / 1.3 Steuerbefreiung und Konkurrentenschutz

Rz. 7 Die Besteuerung belastet die Tätigkeit einer Körperschaft aus betriebswirtschaftlicher Sicht erheblich. Eine Steuerbefreiung reduziert diese Kosten und ermöglicht es der Körperschaft, ihre Leistungen wesentlich günstiger anzubieten als ein nicht steuerbefreiter Konkurrent. Steuerbefreiungen können daher den Wettbewerb verzerren und zu einer gleichheits-, und damit nach...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.8.1.3 Fristberechnung für Berufungsbegründung

Praxis-Beispiel Fristberechnung Erfolgt die Zustellung des Urteils am 2. Februar, läuft die Frist zur Begründung der Berufung am 2. April um 24 Uhr ab. Bei der Berufungsbegründungsfrist handelt es sich im Gegensatz zur Berufungsfrist des § 517 ZPO nicht um eine sog. "Notfrist". D. h., die Frist zur Begründung der Berufung kann auf entsprechenden Antrag hin verlängert werden, ...mehr

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Insolvenz eines Wohnungseig... / 7.2.1 Hausgeld: Vor Eröffnung fällige Forderungen

Das gegenüber einem Wohnungseigentümer bis zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründete Hausgeld (Vorschuss und/oder Nachschuss) ist eine einfache Insolvenzforderung.[1] Einfache Insolvenzforderungen sind nach § 38 InsO nämlich solche Verbindlichkeiten gegenüber persönlichen Gläubigern des Insolvenzschuldners, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begr...mehr

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Hausgeldinkasso: Versorgung... / 2.6 Kosten

Die Kosten der Entziehungsklage gehören nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG zu den Kosten der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer und sind dem Gemeinschaftsvermögen zu entnehmen. Ist dieses nicht auskömmlich, ist eine Sonderumlage zu erheben. Die Kosten sind, ist nichts anderes bestimmt, nach § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG auf alle Wohnungseigentümer umzulegen, auch den, gegen den sich die ...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.5 Mündliche Verhandlung

Zeigt der Hausgeldschuldner seinen Willen an, sich zu verteidigen und erkennt er also auch nicht an, kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. Was insoweit gilt, ist die Frage danach, ob der Verwalter die Klage selbst führt oder für die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer einen Rechtsanwalt eingeschaltet hat. 4.5.1 Verwalter führt die Klage selbst Führt der Verwalter die Klage...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.3.1 Überblick

Bevor eine Klage erhoben oder ein Mahnverfahren betrieben wird, ist zu klären, ob die Wohnungseigentümer einem gerichtlichen Vorgehen Hemmnisse in den Weg gestellt haben oder ob es als richtig erscheint, eine Mediation anzustreben.mehr

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Gegenleistung bei der Grunderwerbsteuer bei Vorliegen eines Ökokontos

Leitsatz Die Gegenleistung für die Übernahme eines Ökokontos gehört zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage Sachverhalt Die Beteiligten streiten darüber, ob die Gegenleistung für die Übernahme eines Ökokontos zur grunderwerbsteuerlichen Bemessungsgrundlage gehört. Die Klägerin war Teilnehmerin des beschleunigten Zusammenlegungsverfahrens B nach dem Flurbereinigungsgesetz...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.3.1 Musterklage

Das nachfolgende Muster berücksichtigt den Fall, dass ein Wohnungseigentümer Nachschuss, Vorschuss sowie einen fälligen Vorschuss aus einer beschlossenen Sonderumlage schuldet. Das Muster ist an den Einzelfall anzupassen. Muster: Hausgeldklage An das Amtsgericht ________ – Abteilung für Wohnungseigentumssachen – ________________ ________________ der Gemeinschaft der Wohnungseig...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.4.2.2.3 Schadensersatz

Lässt der Verwalter Hausgeld verjähren, kann er auf Schadensersatz haften.[1] Schuldet ein Wohnungseigentümer Hausgeldzahlungen und ergreift der Verwalter keine verjährungshemmenden oder -hindernden Maßnahmen, indem er weder Klage erhebt, noch die übrigen Wohnungseigentümer auf die drohende Verjährung hinweist, verstößt er gegen seine Pflichten aus dem Verwaltervertrag und m...mehr

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Hausgeldinkasso: Versorgung... / 2.3.4 Entziehungsklage und Veräußerungsurteil

Veräußert der vom Ausschließungsbeschluss betroffene Wohnungseigentümer sein Wohnungseigentum nicht freiwillig, so kann die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer in einem zweiten Schritt gegen ihn Klage erheben. Durch den Beschluss nach § 17 Abs. 1 WEG wird für einen Wohnungseigentümer eine Verpflichtung zur Veräußerung begründet, nicht aber die Wirkung der Entziehung erzeugt....mehr

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Liquiditätskrise der Gemein... / 5 Hausgeldausfallversicherung

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer kann zur Vermeidung einer Liquiditätskrise eine Hausgeldausfallversicherung abschließen. Dazu bedarf es eines einfachen Beschlusses der Wohnungseigentümer. Der Verwalter kann den Wohnungseigentümern die Hausgeldausfallversicherung vorstellen, darf aber auch nach § 27 Abs. 1 Nr. 1 WEG von sich aus keine abschließen. Ist eine Hausgeldausf...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.3.2 Vorschalt- oder Güteverfahren

Wohnungseigentümer können als Prozesshindernis ein "Vorschalt- oder Güteverfahren" vereinbaren ("Streitigkeiten … sind vor der Einleitung gerichtlicher Schritte dem … vorzutragen"). Bevor Hausgeld gerichtlich eingetrieben wird, muss dies beachtet werden. Die Durchführung des Vorschaltverfahrens ist nicht entbehrlich, wenn die Wohnungseigentümer in der Eigentümerversammlung m...mehr

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Abrechnung des Hausgeldinka... / 3.1.2 Umlage

Diese Einnahme ist – sofern die Wohnungseigentümer keinen anderen Umlageschlüssel bestimmt haben – auf sämtliche Wohnungseigentümer entsprechend § 16 Abs. 2 Satz 1 WEG, also in Höhe der Miteigentumsanteile, umzulegen – auch auf den Hausgeldschuldner selbst.[1] Denn auch dieser hat mit seinem Hausgeld dazu beigetragen, dass die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer über Mittel ...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 3.2.3.4 Zuständiges Prozessgericht im Fall der Abgabe

In Zeile 45 ist das sachlich und örtlich zuständige Prozessgericht anzugeben, an das das Verfahren abgegeben wird, wenn der Antragsgegner Widerspruch gegen den Mahnbescheid einlegt. In dem Kästchen am Zeilenbeginn ist die Schlüsselnummer des sachlich zuständigen Gerichtes anzugeben. Sachlich zuständig ist das Amtsgericht. Örtlich ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk d...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 2.2 Sonderumlage

Ist das Gemeinschaftsvermögen nicht auskömmlich, ist eine Sonderumlage zu erheben. Musterbeschluss: Finanzierung einer Hausgeldklage über eine Sonderumlage TOP XX: Finanzierung des gerichtlichen Vorgehens gegen _______ über eine Sonderumlage Wohnungseigentümer _________ schuldet der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zurzeit ______ EUR Hausgeld. Für eine Klage ist voraussicht...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.3.6 Anlagen zur Hausgeldklage

Jeder Hausgeldklage sollten "routinemäßig" zur Vermeidung von Nachfragen und zum Beleg der von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer aufgestellten Behauptungen bestimmte Anlagen beigefügt werden. Auf diese mag es im Einzelfall nicht ankommen, weil der Hausgeldschuldner die aufgestellten Tatsachen nicht bestreitet oder das Gericht meint, sie nicht zu brauchen. Ist es indes ...mehr

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Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.4.2.2.2 Hemmung des Ablaufs der Verjährung

Die Verjährung wird unter anderem gehemmt durch die Erhebung der Klage auf Leistung[1] und die Zustellung des Mahnbescheids im Mahnverfahren oder des Europäischen Zahlungsbefehls im Europäischen Mahnverfahren nach der Verordnung (EG) Nr. 1896/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Einführung eines Europäischen Mahnverfahrens.[2]mehr

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Hausgeldinkasso: Versorgung... / 2.2.3 Ausnahme: Entbehrlichkeit einer Abmahnung

Auf eine Abmahnung kann im Einzelfall verzichtet werden. Dies ist der Fall, wenn sie unzumutbar ist oder offenkundig keine Aussicht auf Erfolg hat.[1] Ebenso liegt es, wenn ein Wohnungseigentümer, gegen den bereits ein gerichtliches Verfahren auf Entziehung des Wohnungseigentums anhängig ist, die in der Klage beanstandeten gemeinschaftswidrigen Verhaltensweisen in derselben ...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.3.3 Schiedsvereinbarungen

Die Wohnungseigentümer können ferner ein Schiedsverfahren im Sinne von §§ 1025 ff. ZPO vereinbaren.[1] Dieses Schiedsverfahren tritt vollständig an die Stelle eines streitigen Verfahrens. Eine gleichwohl erhobene Klage ist auf Rüge als unzulässig abzuweisen.[2] Für das Schiedsverfahren gelten die §§ 1029 ff. ZPO.mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.4.4 Umfang

Eine Ermächtigung gestattet, ist nichts anderes bestimmt, dem Verwalter die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer, d. h.: die Zusendung von Mahnschreiben; die Beantragung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden; die Aufrechnung mit einer Gegenforderung der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer[1]; die Erhebung einer Klage gegen den Schul...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.5.2 "Informationsmanagement"

Der Rechtsanwalt, der namens der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegen einen Hausgeldschuldner ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Hausgeldklage betreiben soll, benötigt für die Führung der Hausgeldklage zahlreiche Informationen.[1] Zu Beginn der Tätigkeit des Rechtsanwaltes reicht in der Regel ein Auftragsschreiben, in dem die Namen der Gemeinschaft und des Hausge...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 4.2 Anwaltsbeauftragung

Die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer muss sich zweitinstanzlich vor dem Landgericht und beim BGH, sollte die Hausgeldklage dorthin kommen, durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Erstinstanzlich, also beim Amtsgericht, ist es anders. Dort muss sich die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht von einem Rechtsanwalt vertreten lassen, kann dies aber tun. Regelfall: Rech...mehr

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Hausgeldinkasso: Gerichtlic... / 1.1.3 Unterwerfung unter sofortige Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung gegen einen Hausgeldschuldner kann nach § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO unter den dort genannten Voraussetzungen aus Urkunden stattfinden, wenn sich der Hausgeldschuldner in der Urkunde wegen des zu bezeichnenden Anspruchs der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat. Für das Hausgeldinkasso sind dabei 2 Wege zu unterscheiden: In Erwerbsverträgen zum Kauf...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Insolvenz eines Wohnungseig... / 8.2.2 Privilegierte Hausgeldansprüche

Absonderungsrecht Für die nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG privilegierten Hausgeldansprüche besteht ein Absonderungsrecht.[1] Dieses Recht entsteht nicht erst dann, wenn das entsprechende Sondereigentum zwangsversteigert wird.[2] Es besteht immer. Die Hausgeldansprüche ruhen – obwohl sich ihr Inhalt ständig ändert und sie schuldrechtlich zu verstehen sind[3] – ähnlich einer private...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Haftungsbeträge als Werbungskosten abziehbar und Beschlagnahme keine Vereinnahmung im Sinne von § 11 Abs. 2 Satz 2 EStG

Leitsatz Zahlungen aufgrund einer Haftung nach § 69 AO sind grundsätzlich (nachträgliche) Werbungskosten, wenn die haftungsauslösende Pflichtverletzung während der Tätigkeit als Geschäftsführer verursacht wurde und ein objektiver Zusammenhang zwischen der Pflichtverletzung und der beruflichen Tätigkeit besteht. Sachverhalt Die Klägerin war Gesellschafterin der Firma B-GmbH un...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Wartungskosten bei Leasingverträgen

Leitsatz 1. Der Begriff der "Leasingraten" in § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG ist – ebenso wie bei Miet- und Pachtzinsen – wirtschaftlich zu verstehen. 2. Wartungskosten, die vertraglich auf den Leasingnehmer abgewälzt werden, sind Teil der "Leasingrate" und nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG gewerbesteuerrechtlich hinzuzurechnen. Normenkette § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG, § 305, § 306, ...mehr

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Hausgeldinkasso: Außergeric... / 4.3 Persönliche Klärungen

Im begründeten Einzelfall ist mit dem Wohnungseigentümer persönlich am Telefon, aber auch (besser) durch Hausbesuch oder im Büro des Verwalters zu klären, warum es zu dem Rückstand oder der mangelnden Kontodeckung gekommen ist. Schriftliche Mahnungen werden häufig ignoriert.[1] Eine persönliche Ansprache hat hingegen – abhängig von den Gründen – häufig eine höhere Erfolgsquo...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Hausgeldforderungen im Wohn... / 5.2.1 Hausgeldschuldner

Sollte ein Wohnungseigentümer versuchen, mit eigenen Ansprüchen gegen die Ansprüche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nach §§ 387 ff. BGB aufzurechnen, wäre dies zum Scheitern verurteilt, denn nach gesicherter Rechtsprechung kann ein Wohnungseigentümer gegenüber Hausgeldansprüchen grundsätzlich nicht aufrechnen.[1] Diese Beschränkung wird etwa aus dem Umstand hergeleite...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Kindergeldanspruch für ein volljähriges behindertes Kind; Pflegegeld; Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehegatten des behinderten Kindes

Leitsatz 1. Das für ein behindertes Kind gezahlte Pflegegeld ist bei den dem Kind zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln als Bezug zu berücksichtigen. 2. Bei der Prüfung, ob dem behinderten Kind gegenüber seinem Ehegatten ein Unterhaltsanspruch zusteht, mindern die vom Ehegatten auf sein Einkommen geleisteten Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer) und...mehr

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§ 17 Gebühren und Kosten im... / VII. Übersicht: Gegenstandswerte im nachlassgerichtlichen Verfahren

Rz. 22 Der Geschäftswert im Erbscheinsverfahren [4] bemisst sich nach dem reinen Nachlasswert im Zeitpunkt des Erbfalls. Vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten werden abgezogen, § 40 Abs. 1 S. 2 GNotKG. Rz. 23 Bei der Vertretung eines Miterben im Erbscheinerteilungsverfahren bestimmt sich der Gegenstandswert, der für die Berechnung der Vergütung des Rechtsanwalts zugrunde...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
§ 18 EU-Erbrechtsverordnung / 7. Verfahren

Rz. 46 Grundsätzlich sind hinsichtlich des Verfahrens die (knappen) Verfahrensvorschriften der EuErbVO maßgeblich. Ergänzend gilt die lex fori des zuständigen Gerichts. In Deutschland ist das Verfahren als ein Antragsverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ausgestaltet. Nur soweit die EuErbVO und das insoweit speziellere IntErbRVG nichts anderes regeln, kann auf die §§ 35...mehr

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Internationale Zustellung: Was tun, wenn Post vom ausländischen Gericht kommt?

Zusammenfassung Das Auslandsgeschäft eröffnet Unternehmen den Zugang zu neuen Märkten. Kommt es aber zu Rechtsstreitigkeiten mit dem ausländischen Geschäftspartner oder Kunden, sollten Unternehmen gut vorbereitet sein und schnell reagieren. Was ist zu tun, wenn Post von einem ausländischen Gericht kommt und einem deutschen Unternehmen die Klage des ausländischen Geschäftspar...mehr

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Beschlussfeststellungskompetenz des Versammlungsleiters bei der GmbH – reicht ein Mehrheitsbeschluss?

Zusammenfassung Die Kompetenz des Versammlungsleiters zur Feststellung von Gesellschafterbeschlüssen kann dem Versammlungsleiter durch Mehrheitsbeschluss zugewiesen werden. Es ist weder eine entsprechende Regelung im Gesellschaftsvertrag noch ein einstimmiger Beschluss erforderlich. Mit dieser Aussage leistet das OLG Köln in seinem Urteil vom 21.7.2022 einen wichtigen Beitra...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Voraussetzungen der Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11 EStG für eine Erziehungsfachstelle

Leitsatz Beihilfen im Sinne des § 3 Nr. 11 EStG sind uneigennützig gewährte Unterstützungsleistungen. Leistungen, die im Rahmen eines entgeltlichen Austauschgeschäfts erbracht werden, können danach nicht als steuerfreie Beihilfe qualifiziert werden. Sachverhalt Der Kläger ist als Diplom-Sozialpädagoge Leiter der Erziehungsfachstelle. Im Streitjahr lebten von den vier leiblich...mehr

Urteilskommentierung aus Haufe Finance Office Premium
Aufzeichnungspflichten bei häuslichem Arbeitszimmer

Leitsatz Eine reine Belegsammlung mit Aufaddieren der Positionen nach Abschluss des Veranlagungszeitraums genügt der Aufzeichnungspflicht nach § 4 Abs. 7 EStG nicht. Dies gilt auch für sogenannte Bagatellfälle bei Freiberuflern. Sachverhalt Im Streitfall ging es zunächst um die Frage, in welcher Höhe Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer im Rahmen einer selbstständigen Täti...mehr