Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Abs 1 S 1.

Rn 2 Zu den Gründen s §§ 383 ff , zum Verfahren s §§ 386 bis 389. Das Verfahren erübrigt sich, wenn von der grds jederzeit bestehenden Möglichkeit (s.u.) Gebrauch gemacht wird, nach Abs 1 S 2 oder nach §§ 404 I 3, 360 S 2, 3 zu verfahren. Insoweit ist dann iRd § 405 der beauftragte oder ersuchte Richter zuständig.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Endentscheidungen, die den Versorgungsausgleich betreffen, werden erst mit Rechtskraft wirksam. (2) Die Endentscheidung ist zu begründen. (3) Soweit ein Wertausgleich bei der Scheidung nach § 3 Abs. 3, den §§ 6, 18 Abs. 1 oder Abs. 2 oder § 27 des Versorgungsausgleichsgesetzes nicht stattfindet, stellt das Gericht dies in der Beschlussformel fest. (4) Verbleiben nach dem W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Antrag.

Rn 21 Prozesskostenhilfe wird nur auf Antrag bewilligt. Der Antrag kann schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle gestellt werden (§ 117 I S 1 Hs 2). Anwaltszwang besteht daher nicht (§ 78 V). Zu den Einzelheiten s § 117. Die Anwaltsbeiordnung erfolgt in Anwaltsprozessen vAw, so dass ein ausdrücklicher Antrag nicht gestellt werden muss und die Beiordnung auch noch na...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verfahren und Entscheidung.

Rn 6 Grds hat eine mündliche Verhandlung stattzufinden, sofern nicht ein Fall der gesteigerten Dringlichkeit (§ 937 Rn 3) vorliegt oder das Amtsgericht gem § 942 angerufen wurde. Für das Urteils- und Beschlussverfahren gelten die gleichen Grundsätze wie im Arrestrecht (§ 922 Rn 7–14). Die Entscheidung über den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ist ein ›urteilsv...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Aussetzung vAw (Abs 1).

Rn 3 Gem Abs 1 S 1 kommt die Aussetzung des Verfahrens vAw in Betracht, wenn nach der freien Überzeugung des Gerichts Aussicht auf Fortsetzung der Ehe besteht. Dafür, dass die Ehe noch zu retten ist, müssen aber konkrete Anhaltspunkte vorliegen, die einen solchen Schluss zulassen. Abstrakte Erwägungen über die Versöhnungsaussichten reichen nicht aus (Ddorf FamRZ 1978, 609; H...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung.

Rn 2 Es müssen die Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung gegeben sein. Der Gläubiger hat einen Titel vorzuweisen, der den Schuldner zur Abgabe der Offenbarungsversicherung verpflichtet. Als solcher kommt wegen des Wortlautes von Abs 1 S 1 (›verurteilt‹) nur ein Urt in Betracht (str; so auch Musielak/Voit/Lackmann Rz 2); ein Prozessvergleich genügt hingegen nicht (so aber a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Zuständigkeit.

Rn 14 Nach Abs 6 erfolgt die Entscheidung über die Akteneinsicht durch das verfahrensführende Gericht. Funktionell zuständig ist der jeweilige Entscheidungsträger. Zur Beschleunigung und Straffung des Verfahrens entscheidet bei Kollegialgerichten der Vorsitzende (Begr zu § 13 RegE in BTDrs 16/6308, S 182). Rn 15 Entscheidungen über die Akteneinsicht in laufenden Verfahren sin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) In Ehesachen und Familienstreitsachen hat der Beschwerdeführer zur Begründung der Beschwerde einen bestimmten Sachantrag zu stellen und diesen zu begründen. Die Begründung ist beim Beschwerdegericht einzureichen. Die Frist zur Begründung der Beschwerde beträgt zwei Monate und beginnt mit der schriftlichen Bekanntgabe des Beschlusses, spätestens mit Ablauf von fünf Monat...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 Die Bestimmung ist in Familiensachen, aber nur in wenigen Kernverfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit anwendbar. Im Register- und Grundbuchverfahren fehlt es regelmäßig an mehreren mit demselben Ziel agierenden Beteiligten. Sofern das materielle Recht Rangwirkungen kennt (§ 879 BGB), müssen Anträge ohne Verbindung nacheinander abgearbeitet werden. In allen vAw eingel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Norminhalt.

Rn 2 § 369 regelt seinem Wortlaut nach nur den Fall, dass die ausländische Behörde bei der Beweisaufnahme für sie maßgebliche Verfahrensvorschriften nicht beachtet hat, sie aber deutschem Verfahrensrecht entspricht, weil dieses die verletzte ausländische Förmlichkeit nicht vorschreibt. Entsprechend des lex-fori-Prinzips kann die Beweisaufnahme aber auch dann verwertet werden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / e) Nr 4.

Rn 16 Die Regelung ergänzt die Auskunftspflicht des Drittschuldners im Hinblick auf die Festsetzung nach § 907. Drittschuldner iSd Vorschrift ist jedes Kreditinstitut, bei dem ein als Pfändungsschutzkonto taugliches Girokonto geführt wird. Unerheblich ist, ob es sich bei dem Konto um ein Pfändungsschutzkonto handelt. Sonst müsste der Gläubiger zunächst die Antwort auf die Fr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Folgen des Fristablaufs.

Rn 8 Ist die Frist verstrichen, ist der Beweis nicht mehr zu erheben, ohne dass das Gericht dies androhen müsste, §§ 230, 231. Dies gilt auch dann, wenn die Partei kein Verschulden trifft (hM, BGH NJW 89, 227, 228; aA Sass MDR 1985, 96, 99). Unter den Voraussetzungen des § 531 II ist aber eine Nachholung in der Berufung möglich (Bremen ZEV 10, 480, 481 [OLG Bremen 10.12.2009...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Kosten/Gebühren.

Rn 51 Die vom Gläubiger zur Beitreibung der Forderung gegen den Drittschuldner aufgewendeten Kosten gehen zulasten des Schuldners, §§ 91, 788 (Wieczorek/Schütze/Lüke § 835 Rz 26). Schließt der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss auch die Zustellungskosten für diesen Beschluss ein, umfasst die Pfändung auch die Kosten der Zustellung des Beschlusses an den Schuldner und die i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Weitere Vollstreckungstitel nach § 794 ZPO (Nr 3).

Rn 9 § 86 I Nr 3 FamFG nimmt die Regelung in § 794 ZPO in Bezug, wobei der Verweis aber nur für die in Nr 1 (gerichtliche Vergleiche) und die in Nr 5 (vollstreckbare Urkunden) erwähnten Titel Bedeutung erlangt (MüKoFamFG/Zimmermann Rz 20). Einschränkende Voraussetzung ist zudem, dass der Vergleich bzw die Urkunde ein Verfahren betrifft, über dessen Gegenstand die Beteiligten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 29 Kosten sind gem § 788 als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung vom Schuldner zu tragen. Kosten der Zwangsvollstreckung sind alle Aufwendungen, die gemacht werden, um unmittelbar die Vollstreckung aus dem Titel vorzubereiten oder die einzelnen Vollstreckungsakte durchzuführen (BGH NJW 06, 1141). Notwendig sind sie, wenn der Gläubiger bei verständiger Würdigung der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck/Regelungsinhalt.

Rn 1 Die Anhörung des Jugendamts in Verfahren, in denen der ASt einen Antrag auf Wohnungszuweisung nach § 2 GewSchG gestellt hat, trägt dem Umstand Rechnung, dass die Zuweisung der Wohnung mit erheblichen Auswirkungen auf das Wohl der Kinder verbunden sein kann. In vielen Fällen sind außerdem nachfolgende Verfahren wegen des Sorge- oder Umgangsrechts zu erwarten, so dass ein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Antrag eines Elternteils bei Vorliegen einer gerichtlichen Entscheidung oder eines gerichtlich gebilligten Vergleichs.

Rn 3 Die Einleitung eines Vermittlungsverfahrens erfolgt ausschließlich auf Antrag (§ 23) eines (rechtlichen) Elternteils mit dem Vortrag, dass der andere Elternteil den Umgang vereitelt oder erschwert (BTDrs 13/4899, 133 f; Keidel/Engelhardt § 165 Rz 3). Andere Beteiligte, etwa das Kind selbst (obwohl es ein subjektives Recht auf Umgang hat), ein Umgangspfleger oder das Jug...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Klageänderung und weitere Änderungen.

Rn 4 Abs 2 erlaubt generell eine Klageänderung sowie eine Änderung vorgebrachter Angriffs- und Verteidigungsmittel. Zwar steht diese Möglichkeit unter dem Vorbehalt einer abweichenden Parteivereinbarung. Ferner kann eine Klageänderung oder eine Änderung von anderem Vorbringen ausgeschlossen sein, wenn das Schiedsgericht dies wegen Verspätung nicht zulässt. Nicht anwendbar si...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfügungsanspruch.

Rn 3 Verfügungsanspruch ist jener Anspruch, den der Verfügungsgläubiger im Hauptsacheverfahren geltend machen will und der im Verfügungsverfahren gesichert werden soll (Schuschke/Walker/Schuschke Rz 5). Es muss sich mithin um einen Individualanspruch handeln, dessen Durchsetzung in einem Hauptsacheprozess möglich ist. Hierunter fallen alle Ansprüche auf Handlungen, Duldungen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Entschuldigung der Säumnis (Abs 4).

Rn 6 Alle in § 1048 genannten Säumnisfolgen treten nicht ein, wenn nach Abs 4 S 1 die Säumnis von der säumigen Partei genügend entschuldigt wird. Auch hier zeigen sich ein großer Spielraum des Schiedsgerichts und der Versuch des Gesetzes, das Schiedsverfahren in jedem Falle zu fördern und zum Abschluss zu bringen. Einzelne Entschuldigungsgründe nennt das Gesetz nicht. Nach d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Voraussetzungen.

Rn 12 § 775 Nr 4 setzt voraus, dass eine öffentliche Urkunde oder eine von dem Gläubiger ausgestellte Privatkurkunde vorgelegt wird, aus der sich ergibt, dass der Gläubiger nach Erlass des zu vollstreckenden Urt befriedigt worden ist oder Stundung bewilligt hat. Es handelt sich hier um eine Ausn von dem Grundsatz, dass Vollstreckungsorgane materiell-rechtliche Einwände gegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Eingang des Dokuments.

Rn 8 Abs 5 legt den Zeitpunkt der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf den Moment der Aufzeichnung der Datei und damit der Speicherung durch das vom Gericht bereitgestellte Empfangsgerät fest (Speicherung im EGVP s BGH MDR 20, 1272; 20, 1330 [BGH 25.08.2020 - VI ZB 79/19]). Der Zeitpunkt des Eingangs bei Gericht ist insb iRv § 167 maßgeblich, wenn es um die Wahrung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Vorteile.

Rn 3 Die Mündlichkeit des Verfahrens hat ggü der Schriftlichkeit anerkanntermaßen eindeutige Vorteile: das Gericht gewinnt einen lebendigen und unmittelbaren Eindruck von dem Vortrag und den Interessen der Parteien und kann wesentliche Punkte mit den Parteien erörtern. Missverständnisse können rasch aufgedeckt und beseitigt, Hinweise des Gerichts (§ 139) je nach Lage des Fal...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Pflichten.

Rn 9 Das Amt des Schiedsrichters ist höchstpersönlich. Die Einschaltung von Hilfspersonen darf die Höchstpersönlichkeit und die Vertraulichkeit (s.u. § 1042 Rn 32) nicht tangieren, insb im Bereich des Beratungsgeheimnisses (Stürner SchiedsVZ 13, 322). Die Pflichten des Schiedsrichters ergeben sich aus dem konkreten Schiedsverfahren. Er muss dieses Schiedsverfahren beginnen, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Verfahrensgrundsätze.

Rn 42 Das auf das Vollstreckungshandeln angelegte Verfahren erfordert nicht stets eine mündliche Verhandlung (§ 891 S 1 iVm § 128 IV), jedoch zwingend rechtliches Gehör (§ 891 S 2), also die Möglichkeit, verfahrensrechtliche Einwendungen geltend zu machen. Eine andere Frage ist, inwieweit der Schuldner materiell-rechtliche Einwendungen gegen den vollstreckbaren Anspruch erhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Ordre public, Nr 4.

Rn 11 Zu versagen ist die Anerkennung bei Unvereinbarkeit mit wesentlichen Grundsätzen des deutschen Rechts, insb den Grundrechten (zB BGH NJW 97, 2051, 2053; BGHZ 203, 350 Rz 27; Naumbg FamRZ 09, 636). Dabei findet keine abstrakte Überprüfung, sondern nur eine konkrete Ergebniskontrolle der anzuerkennenden Entscheidung statt: Diese muss untragbar erscheinen, weil sie fundam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 18 Es stellt einen grds zulässigen und beachtlichen Beweisantritt dar, die in einem Protokoll, bspw aus einem früheren Verfahren (gleich welchen Gerichtszweigs), festgehaltene Aussage eines Zeugen nicht durch dessen erneute Vernehmung, sondern als Urkundsbeweis in den aktuellen Prozess einführen zu wollen (zum Sonderfall der Verlesung einer früheren Aussage iRd Vernehmung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kein Versäumnisverfahren.

Rn 15 In den Verfahren auf Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs nach §§ 1060, 1061 gibt es kein Versäumnisverfahren nach §§ 330 ff (BGHZ 159, 207, 209 f; 166, 278, 281 Rz 13). Das gilt auch für das Aufhebungsverfahren nach § 1059. Obgleich das Gericht in diesen Fällen eine mündliche Verhandlung gem § 1063 II anzuordnen hat, entscheidet es immer durch Beschl nach § 106...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Kosten/Gebühren.

Rn 22 Der GV erhält für die Wegnahme und Übergabe der Sache die Geb aus Nr 221 KV GVKostG zzgl Auslagenersatz gem Nr 700 ff KV GVKostG. Hierzu zählt ua das Wegegeld nach Nr 711 KV GVKostG. Ggf tritt ein Zeitzuschlag nach Nr 500 KV GVKostG hinzu. Beförderungskosten sind erstattungsfähig, wenn man sie als notwendige Kosten der Zwangsvollstreckung ansehen kann, weil sich unmitt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Allgemeines.

Rn 22 Die Zurückweisung der Berufung durch einstimmigen Beschl des Berufungsgerichts soll nach der Gesetzesbegründung (BTDrs 14/4722, 64) effizient und bürgerfreundlich sein. Außerdem führe das Zurückweisungsverfahren wegen des Fortfalls der mündlichen Verhandlung (Nr 4) für den Berufungskläger zu einer Kostenersparnis. Schließlich entstünden erhebliche Effizienzgewinne für ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Kosten.

Rn 27 Der Streitwert einer Musterfeststellungsklage ist zwar vom Gericht nach freiem Ermessen zu bestimmen, darf gem § 48 I 2 GKG aber höchstens 250.000 EUR betragen. Bei der Bestimmung des Streitwerts soll das Gericht nach Ansicht des Gesetzgebers vom ›Interesse der Allgemeinheit‹ an den geltend gemachten Feststellungszielen ausgehen und nicht von deren tatsächlicher wirtsc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wirkungen.

Rn 3 Die Wirkungen nach Abs 1 S 1 sind umfassend und verpflichten die Partei so, als hätte sie die Handlung selbst vorgenommen. Über den Wortlaut hinaus gilt dies auch für Handlungen, die die Partei berechtigen (Musielak/Voit/Weth § 85 Rz 4). Ohne Bedeutung ist, ob im Innenverhältnis der Bevollmächtigte seine Befugnis überschreitet, solange die Handlung im Außenverhältnis du...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Neuerung durch das FGG-RG.

Rn 1 § 23a ist mit Inkrafttreten des FGG-RG am 1.9.09 neu gefasst worden. In Abs 1 wird neben der bisherigen Zuständigkeit für Familiensachen iSd § 111 FamFG eine weitere Zuständigkeit für Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit begründet. Damit wird die freiwillige Gerichtsbarkeit neben der Zivil- und der Strafgerichtsbarkeit als selbständiger Bestandteil der orden...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Zurückweisung.

Rn 27 Ist die Ablehnung erfolglos, ist je nach Gericht und Instanz die sofortige Beschwerde statthaft (Abs 5; § 567 I Nr 1; dagegen bei Zulassung im Beschl über die Beschwerde: Rechtsbeschwerde zum BGH, § 574 I Nr 2 [III, II]; sonst kein Rechtsmittel, BGH NJW-RR 05, 294 [BGH 08.11.2004 - II ZB 24/03]) oder bei Zulassung in der angefochtenen Entscheidung die Rechtsbeschwerde ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Bestimmtheit.

Rn 3 Dem Erfordernis der Bezeichnung der zu begutachtenden Punkte genügt eine summarische Angabe. Die Informationsnot der beweispflichtigen Partei wird berücksichtigt, so dass keine sachverständige Substantiierung verlangt wird; es muss nur das Ergebnis, zu dem der SV kommen soll, mitgeteilt werden, nicht aber der Weg, auf dem dies geschieht (BGH NJW-RR 22, 69, 70; NJW 95, 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Anwendungsbereich.

Rn 1 Die Norm ist in ihren beiden Abs wortgleich mit § 294 ZPO. Die Glaubhaftmachung ist nach ihrem Ziel vom Vollbeweis zu unterscheiden. Soweit im gerichtlichen Verfahren ein voller Beweis verlangt wird (vgl § 37 I), muss das Gericht sich die volle Überzeugung vom Vorliegen oder vom Nichtvorliegen von Tatsachenbehauptungen verschaffen. Demgegenüber ist die Glaubhaftmachung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Anspruch.

Rn 9 Die Gleichartigkeit der Ansprüche ist nach dem abstrakten Inhalt des Verlangens zu beurteilen und bei mehreren Schadensersatzansprüchen (KG MDR 00, 1394), mehreren Lieferungsansprüchen aus Kaufvertrag, mehreren wechselrechtlichen Ansprüchen oder mehreren Unterhaltsansprüchen gegeben. Ohne Bedeutung ist, ob die verschiedenen Ansprüche auf derselben Anspruchsgrundlage fuß...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtsfolgen und Rechtsbehelfe bei fehlender oder fehlerhafter Zustellung.

Rn 16 Die fehlende Zustellung des Titels macht diesen ebenso wenig nichtig wie die fehlende oder fehlerhafte Bezeichnung der Vollstreckungsbeteiligten (s Rn 10). Vielmehr ist er nur anfechtbar und, solange er nicht aufgehoben wurde, rechtswirksam (allgM; BGHZ 66, 79 = NJW 76, 851; Fischer Rpfleger 07, 12, 18 mwN). Wird die Zustellung nachgeholt, was nach § 189 grds möglich i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Delegation der Fristenkontrolle.

Rn 46 Nur einer erprobten Fachkraft (nicht mehreren Personen) ist die Fristenkontrolle zu übertragen (BGH NJW 06, 1520 [BGH 06.02.2006 - II ZB 1/05]). Eine Vertretung ist aber zulässig, wenn zu jedem Zeitpunkt nur eine Kraft zuständig ist, zB wenn die Zuständigkeit nach Dienstschluss der zunächst zuständigen Fachkraft wechselt. Die Zuständigkeiten müssen lediglich klar in de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Geltungsbereich.

Rn 2 § 4 gilt in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit und in Familiensachen (Begr zu § 4 RegE in BTDrs 16/6308, S 175), gem § 113 Abs 1 S 1 nicht aber in Ehe- und Familienstreitsachen (Bumiller/Harders/Schwamb/Bumiller § 4 Rz 3). Spezialregelungen enthalten die §§ 153 S 1, 202 S 1, 233 S 1, 263 S 1,268 S 1 und 342 Abs 3 S 2 (dazu Karlsr FGPrax 19, 186f [OLG Karlsruhe 2...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Rügelose Einlassung.

Rn 3 Zuständigkeitsbegründend nach der Vorschrift wirkt nur die Einlassung zur Hauptsache ohne Rüge der Zuständigkeit (EuGH Slg 81, 1671; Slg 81, 2431; Slg 82, 1189). Bloße Säumnis genügt nicht (EuGH C464/18). Soweit die Gerichtsstände der VO auch die örtliche Zuständigkeit regeln, ist eine isolierte Rüge der internationalen Zuständigkeit ohne Rüge der örtlichen nicht möglic...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Entstehungsgeschichte.

Rn 4 Die Schiedsgerichtsbarkeit ist schon seit dem Römischen Recht eine bekannte und bedeutsame Form privatrechtlicher Konfliktlösung. Insb im Mittelalter waren Schiedsgerichte und weitere außergerichtliche Schlichtungsformen sehr wichtige Streitbeilegungsmechanismen (vgl Bornhak ZZP 30, 1902, 1; Krause, 1930; Prütting AnwBl 15, 546f). Offenbar entspricht die Schiedsgerichts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Änderung des Kontos.

Rn 34 Verschiedene Gründe, wie die Höhe der Kontoführungsgebühren oder ein Umzug, können den Kunden dazu veranlassen, seine Entscheidung über die Begründung eines Pfändungsschutzkontos zu ändern. Da es sich bei dem Recht auf ein Pfändungsschutzkonto um kein einmaliges Recht handelt, denn sonst wären die Regelungen über Mehrfachkonten überflüssig, kann der Kunde seine Entsche...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Gerichte und Staatsanwaltschaften dürfen personenbezogene Daten zur Erfüllung der in der Zuständigkeit des Empfängers liegenden Aufgaben übermitteln, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Eintritt der Rechtskraft in zweiter Instanz.

Rn 4 Wird die Scheidung der Ehe ausnahmsweise im Beschwerdeverfahren ausgesprochen, tritt die Rechtskraft, unabhängig davon, ob das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde zugelassen hat oder nicht, frühestens mit Ablauf der Rechtsmittelfristen des § 71 ein (BGH FamRZ 08, 2019; Prütting/Helms/Helms § 148 Rz 5; Sternal/Weber § 148 Rz 3). Wird von einem Beteiligten in einer Fol...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Gesetzliche Dringlichkeitsvermutung.

Rn 5 Für bestimmte Fallgruppen wird eine Gefährdung von Gesetzes wegen angenommen, weshalb eine Glaubhaftmachung des Verfügungsgrundes nicht erforderlich ist. Hierzu gehören bspw § 650d, § 885 I, 899 II, § 1615o III BGB, § 12 I UWG sowie §§ 2, 5 UKlaG. Die dort enthaltene Vermutung der Dringlichkeit ist aber widerleglich, wie etwa im Falle der Selbstwiderlegung, wenn der Glä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Funktionelle Zuständigkeit (Abs 1).

Rn 2 Der Gerichtsvollzieher ist das für die Abnahme sowohl der Vermögensauskunft als auch der eidesstattlichen Versicherung berufene Organ in der Zwangsvollstreckung. Amtssitz des Gerichtsvollziehers ist der Gerichtsvollzieherbezirk innerhalb des Amtsgerichtsbezirks, so dass Abs 1 S 1 auf den Gerichtsvollzieher ›bei dem Amtsgericht‹ verweist. Bei Amtsgerichten mit mehreren G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Internationale Zuständigkeit.

Rn 35 § 18 findet auf den ausl Fiskus keine Anwendung. Ein allg Gerichtsstand des ausl Fiskus existiert nicht (St/J/Roth Rz 16; Musielak/Voit/Heinrich Rz 8). Der ausl Fiskus kann aber an besonderen Gerichtsständen verklagt werden, zB an dem Gerichtsstand des § 23 (St/J/Roth Rz 16; Musielak/Voit/Heinrich Rz 8). Die Vertretung richtet sich dann nach dem Recht des ausl Staates ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Richter auf Probe und Richter kraft Auftrags.

Rn 6 Abs 5 regelt die in § 28 I DRiG vorgesehene Ausnahme, neben Richtern auf Lebenszeit weitere Richter einzusetzen. Wegen des Ausnahmecharakters dieser Vorschrift darf die Zahl der Richter auf Probe (§ 12 DRiG) und Richter kraft Auftrags (§ 14 DRiG) die der Richter auf Lebenszeit grds nicht übersteigen (Kissel/Mayer Rz 8). Der Richter auf Probe und der Richter kraft Auftra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit und Begründetheit der Restitutionsklage.

Rn 2 Im Rahmen der dreistufigen Prüfung im Wiederaufnahmeverfahren (s vor §§ 578 ff Rn 3) regelt § 581 I die Zulässigkeitsvoraussetzung der rechtskräftigen strafgerichtlichen Verurteilung im Falle der Restitutionsgründe nach § 580 Nrn 1–5. Restitutionsgrund bleibt aber die Straftat, so dass deren Vorliegen iRd Begründetheit der Restitutionsklage selbstständig zu prüfen ist (...mehr