Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Personenstand, Rechts- und Handlungsfähigkeit, gesetzliche Vertretung, Güterstand.

Rn 12 Die Ausnahme gilt insb für die Anfechtbarkeit und Gültigkeit der Eheschließung; die Ehescheidung und Eheauflösung; den Personenstand, das Sorgerecht und die gesetzliche Vertretung von Minderjährigen und Geistesschwachen sowie die Adoption. Für einen Teil der damit ausgenommenen Verfahren ist die Brüssel IIa-VO maßgebend. Die Ausnahme gilt ferner unabhängig von der Verf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Nach § 330 kann der Bekl bei Säumnis des Kl ohne sachliche Prüfung des gegen ihn geltend gemachten Anspruchs ein der Rechtskraft fähiges Urt auf Abweisung der Klage erreichen (RGZ 7, 395, 397; BGHZ 35, 338, 341; 153, 239, 243). Die CPO wich damit von früheren Prozessordnungen ab, in denen das Versäumnisurteil gegen den Kl ein Prozessurteil war, so dass eine neue Klage e...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Untervermietung.

Rn 60 Im Streit um deren Zulässigkeit gilt § 3 Rn 7 (herrschend wohl noch Saarbr, OLGR 08, 43; Celle, NZM 00, 190; Anders/Gehle/Gehle ZPO Anh § 3 Rz 83; LG Berlin NJW-RR 16, 895: voraussichtliche Jahres-Untermiete; zunehmend KG NJW-RR 17, 331 [KG Berlin 25.10.2016 - 8 W 48/16]; Hambg MDR 17, 1271: 3,5-fache Jahres-Untermiete). Die Besitzeinräumungsklage des Untermieters gege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatbestand.

Rn 13 Eine Verwendung von AGB liegt in ihrer Benutzung im rechtsgeschäftlichen Verkehr, unabhängig davon, ob dem Verwender die Einbeziehung in konkrete Verträge gelingt oder nicht (BGH NJW 81, 979, 980 [BGH 28.01.1981 - VIII ZR 165/79]). Eine Verwendung liegt also zB vor bei Aufdruck der AGB auf Briefbögen (BGH NJW 87, 2867 [BGH 02.07.1987 - III ZR 219/86]) oder Rechnungsfor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ratio.

Rn 19 Der Zweck von Abs 3 entspricht dem von Abs 2 (s Rn 5). Die Vorschrift kompensiert den Umstand, dass der Gläubiger aufgrund eines titulierten Anspruchs in das Vermögen des Schuldners vollstrecken darf, für den Fall, dass das die Vollstreckung rechtfertigende Urt später in der Sache aufgehoben oder abgeändert wird (BGHZ 69, 373, 376 = NJW 78, 163). Gegenüber der Schadens...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Der Strengbeweis.

Rn 2 Der Begriff des Strengbeweises ist im Gesetz nicht enthalten. Der Gesetzgeber spricht vielmehr von einer förmlichen Beweisaufnahme und meint damit entsprechend der Regelung in Abs 1 diejenige Beweisaufnahme, bei der alle Normen des zivilprozessualen Beweisrechts beachtet und eingehalten werden. Mit der Wahrung des Strengbeweises sollen vor allem Rechtssicherheit und Rec...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsmittel.

Rn 31 Gegen den erlassenen VB ist ausschließlich der Einspruch gegeben (§ 700 Rn 1). Gegen die zurückweisende Entscheidung des Rechtspflegers findet die sofortige Beschwerde statt (§ 11 I RPflG iVm § 567 I Nr 2), gegen diejenige des Urkundsbeamten die befristete Erinnerung (§ 573). Soll sich die sofortige Beschwerde gegen eine tw zurückweisende Entscheidung über Kosten richt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Parteien des Zwischenstreits.

Rn 5 Parteien des Zwischenstreits gem § 387 sind nicht die beiden Parteien des Ausgangsverfahrens, sondern einerseits die Partei, die den Zeugen gem § 373 benannt hat (nur im Fall des § 399 Hs 2 der Gegner des Beweisführers), und andererseits der Zeuge, der die Aussage verweigert (Köln MDR 18, 1085 Rz 12); der minderjährige Zeuge ist selbst Partei des Zwischenstreits, ohne d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Anwendungsbereich.

Rn 1 Die §§ 478–484 sind hinsichtlich des Verfahrens nicht etwa nur für die Eidesleistung von Zeugen, sondern für alle zivilprozessualen Eide von Bedeutung (Zö/Greger Vorb zu § 478 Rz 1; BeckOKZPO/Bechteler § 478 Rz 1). Über §§ 410 I 1, 426 S 3 iVm 452 I 1 finden sie Anwendung auf Sachverständige und Parteien, über § 189 GVG auf Dolmetscher und über §§ 807 III 2, 883 IV, 889...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Teilunzuständigkeit.

Rn 19 Ist das angegangene Gericht nur für einen mehrerer Klagegründe zuständig, ist die Teilverweisung wegen der übrigen Klagegründe an das zuständige Gericht ausgeschlossen und die Klage insoweit als unzulässig abzuweisen (BGH NJW 71, 564 [BGH 08.12.1970 - VI ZR 174/68]; NJW 90, 899 [BGH 05.10.1989 - IX ZR 265/88]). Rn 20 Ausn: Teilverweisung zulässig bei Klagenhäufung (§ 26...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Ablehnung der Bewilligung.

Rn 7 Immer zu begründen ist ein Beschl, durch den die PKH ganz oder tw versagt wird (dazu § 120 Rn 3 und eingehend Saarbr FamRZ 11, 745 mwN). Wird der Beschl nicht begründet, so ist der Anspruch der Partei auf rechtliches Gehör verletzt, da sie eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichtes nicht sachgerecht begründen kann (Celle NdsRpfl 90, 43). Die Begründung muss so...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Beweisaufnahme dient der Wahrheitsfindung. § 376 dient demgegenüber dem Schutz der Geheimnisse des öffentlichen Dienstes im weitesten Sinne. Den Konflikt zwischen diesen widerstreitenden Interessen löst § 376 zugunsten der öffentlichen Hand und zu Lasten von Gerichten und Parteien, denn bis zur Erteilung einer Aussagegenehmigung besteht zugunsten der in § 376 genann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkung.

Rn 3 Hat das Gericht einen Beschluss aufgehoben, dessen Inhalt nicht von Anfang an unwirksam war, so erfolgt die Aufhebung ex nunc, hat also keine rückwirkende Kraft. Alle bis zur Aufhebung vorgenommenen Rechtsgeschäfte bleiben wirksam. § 47 überwindet aber nicht andere Fehler eines Rechtsgeschäfts, die nicht mit der im Gerichtsbeschluss ausgesprochenen Befugnis in Verbindun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gem § 137 II 1 kann Folgesache nur ein Verfahren sein, in dem eine Entscheidung für den Fall der Scheidung zu treffen ist; die in Folgesachen ergehenden Entscheidungen werden nicht vor Eintritt der Rechtskraft des Scheidungsausspruches wirksam. Die Vorschrift des § 148 ergänzt die in den §§ 40, 116 III 1 enthaltenen allgemeinen Vorschriften über den Eintritt der Wirksam...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit (Abs 2).

Rn 3 Örtlich zuständig für die Klage gem § 805 ist das Gericht, in dessen Bezirk die Zwangsvollstreckung stattgefunden hat, wo also der betroffene Gegenstand gepfändet worden ist (§ 764 II). Die sachliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Streitwert (§ 23 Nr 1, § 71 I GVG), also nach dem Wert der Sache oder nach der Höhe der Forderung, deren vorrangige Befriedigung der Kl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gestaltungsfreiheit und Form.

Rn 3 Das Gesetz geht vom Vorrang einer der Privatautonomie unterliegenden Parteivereinbarung über die Bestellung der Schiedsrichter aus. Die Vereinbarung bedarf nicht der Form des § 1031. Die Parteien sind frei, eine Vereinbarung unmittelbar im Rahmen der Schiedsvereinbarung oder später zu treffen. Auf der Basis des § 1034 I, wonach die Parteien die Anzahl der Schiedsrichter...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Entscheidung, Kosten.

Rn 5 Die Entscheidung über die Anschlussbeschwerde in dem Fall, dass keine Wirkungslosigkeit nach S 2 eintritt, ergeht durch Endentscheidung (§ 38 I 1), idR einheitlich m jener über die Beschwerde. Über die Kosten v Beschwerde u Anschlussbeschwerde ist in fG-Familiensachen gem §§ 84, 81 u in Ehe- sowie Familienstreitsachen gem § 113 I 2 iVm §§ 91 ff ZPO bzw §§ 132, 150, 243 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Sonstige Hinweise zur Prozesssituation.

Rn 9 Ob die Sperrfrist von zwei Jahren durch Abgabe einer Vermögensauskunft nach neuem Recht eingetreten ist, kann durch Abruf des Vermögensverzeichnisses beim Zentralen Vollstreckungsgericht (s § 802k) ermittelt werden. Von der Veränderung der tatsächlichen Umstände, die einer Vermögensauskunft zu Grunde lagen, ist die Vermögensauskunft zu unterscheiden, die von Anfang an u...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Pflicht zur ungefragten Information (Abs 3).

Rn 22 Abs 3 verpflichtet den Beteiligten, der eine Anordnung nach Abs 1 erhalten hat, das Gericht unaufgefordert über wesentliche Veränderungen derjenigen Umstände zu informieren, die Gegenstand der Auflage waren. Der Umfang dieser während des Verfahrens geltenden Verpflichtung wird durch den konkreten Inhalt der Anordnung des Gerichts begrenzt (BTDrs 16/6308, 256); allerdin...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Person, die im Inland keinen Wohnsitz hat.

Rn 4 § 23 erfasst alle natürlichen und juristischen Personen, die nach den §§ 13–17 keinen allg Gerichtsstand im Inland haben (MüKoZPO/Patzina § 23 Rz 14). Dabei werden auch ausländische Staaten und deren rechtsfähigen Gebilde erfasst, wofür der – einschränkungslose – Normtext spricht, ohne dass es eine Rolle spielt, dass diese per se keinen Sitz im Inland begründen könnten ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Vornahme der Beschränkung.

Rn 5 Die Beschränkung wirkt nur dann im Außenverhältnis ggü Gegner und Gericht, wenn sie eindeutig bekannt gemacht wird (BGHZ 16, 167, 170; NJW 19, 2397 Rz 15). Dies geschieht durch ausdrückliche schriftliche oder mündliche Mitteilung an den Prozessgegner. Es genügt auch die Aufnahme in die dem Gericht vorgelegte Vollmachtsurkunde (BFH NJW 97, 1029; BAG NJW 63, 1469 [BAG 28....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Anordnung an Dritte.

Rn 13 Das Gesetz sieht ausdrücklich die Möglichkeit vor, dass das Gericht auch jedem Dritten und völlig Unbeteiligten ggü eine prozessuale Vorlagepflicht erlässt. Freilich steht eine solche Anordnung ggü Dritten unter dem Gebot der Zumutbarkeit und evtl. bestehender Weigerungsrechte. Angesichts der Betroffenheit vollkommen Unbeteiligter Dritter muss das Gericht im Rahmen sei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Verfahrenseinleitung auf Antrag.

Rn 1 Die Norm ordnet für Abstammungsverfahren das Antragsprinzip an. Das Erfordernis dieser Regelung ergibt sich aus der Verlagerung der Abstammungssachen in das FamFG, welches – anders als § 253 ZPO – neben der grundsätzlichen Disposition der Parteien über das Verfahren allgemein auch eine solche vAw vorsieht, vgl § 24 I. Letztere wird durch § 171 vor dem Hintergrund der Fa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Rechtsbehelf.

Rn 12 Ob eine Zwangsvollstreckung in einen konkreten Gegenstand unzulässig ist, ist gem § 766 im Wege der Erinnerung des Schuldners oder des Gläubigers gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung zu entscheiden. Zuständig für die Entscheidung ist das örtlich zuständige Vollstreckungsgericht nach §§ 764, 828, funktionell zuständig ist der Richter. Vor einer Entscheidung i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Kosten bei Antragsrücknahme.

Rn 3 II umfasst nur die Antragsrücknahme gem § 22 I in reinen Antragsverfahren, also nicht in solchen, die auch vAw eingeleitet werden können (zur Differenzierung s § 51 Rn 2; s.a. Frankf FamRZ 22, 798: keine Antragsrücknahme in Umgangsverfahren). Die Kostenverteilung erfolgt gem § 81 nach billigem Ermessen. Die Antragsrücknahme allein rechtfertigt nicht, dem ASt die gesamte...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Streitgenössische Nebenintervention.

Rn 31 Im Falle einer streitgenössischen Nebenintervention richtet sich die Kostenentscheidung nach § 100 (Abs 2). Auch hier wird der Nebenintervenient nicht Partei, so dass eine gesonderte Kostenentscheidung erforderlich ist. Fehlt diese und wird sie nicht im Wege der Urteils- oder Beschlussergänzung nachgeholt, scheidet eine Kostenerstattung und -festsetzung aus. Bei der stre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IX. Datenschutz (Abs 7).

Rn 18 Durch G v 20.11.19 wurde in § 882g VII der Verweis auf § 38 BDSG aF zu einem Verweis auf § 40 BDSG aktualisiert. Außerdem wurden nach ›Verarbeitung‹ die Worte ›und Nutzung‹ gestrichen (BTDrs 19/4671, 23). Nach Abs 7 findet somit in den Fällen des Abs 2 Nr 2 und 3 sowie des Abs 5 bei nichtöffentlichen Stellen – nicht jedoch bei Kammern – § 40 BDSG mit der Maßgabe Anwend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VII. Verstoß gegen die Anhörungspflicht.

Rn 24 Unterbleibt eine nach § 160 vorgeschriebene Anhörung oder wird das Ergebnis nicht dokumentiert, stellt dies einen schweren Verfahrensverstoß dar. Unter den Voraussetzungen des § 69 I 2, 3 darf das Beschwerdegericht die Sache unter Aufhebung des angefochtenen Beschlusses und des Verfahrens an die erste Instanz zurückverweisen (Prütting/Helms/Hammer § 160 Rz 23; Heilmann...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Niederlegung.

Rn 3 Gemäß I ist das Original der Urkunde vor der mündlichen Verhandlung auf der Geschäftsstelle des Prozessgerichts niederzulegen, sofern die Partei hierzu rechtzeitig aufgefordert wurde. Rechtzeitig meint dabei ohne schuldhaftes Zögern iSv § 121 I 1 BGB noch vor Schluss der nächsten mündlichen Verhandlung zur Sache, §§ 136 IV, 296a bzw vor dem diesem Schluss gleichstehende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeit.

Rn 18 Die (ausschließliche) örtliche Zuständigkeit richtet sich nach § 232 I Nr 2; die Anhängigkeit einer Ehesache hat ausdr keine Auswirkung auf das vereinfachte Verfahren (§§ 232 I Nr 1, 233); uU kommt eine landesrechtliche Spezialzuweisung nach § 260 in Betracht. Gem § 25 Nr 2 lit c RPflG entscheidet der Rechtspfleger. Bei Auslandsbezug ist die in Art. 28 AUG geregelte Zu...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Berechtigtes Interesse.

Rn 4 Erforderlich ist ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtsverletzung durch die Entscheidung der unteren Instanz. Dieses liegt nicht per se bei jeder Rechtsverletzung vor. Vielmehr ergibt sich aus den Regelbeispielen nach II das Hinzutreten besonderer Anforderungen. Die Rechtsverletzung muss sich tiefgreifend auf die Grundrechte des Betroffenen ausgewirkt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Anerkennungsprognose.

Rn 9 Nach Nr 4 wirkt der gewöhnl Aufenthalt nur eines Ehegatten im Inland (vgl Rn 7) zuständigkeitsbegründend, wenn nicht die Nichtanerkennung der Entscheidung in den Heimatstaaten beider Ehegatten zu erwarten ist. Dies soll hinkende Scheidungen vermeiden. Vorzunehmen ist eine Anerkennungsprognose für beide Heimatrechte; bei Mehrstaatern ist die effektive Staatsangehörigkeit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Darstellung im Urteil.

Rn 54 Über die Frage, ob verspäteter Vortrag zurückgewiesen wird, ergeht nicht etwa ein Zwischenurteil (Rn 18) oder ein Beschl (BGH NJW 02, 290, 291). Das Gericht prüft die Verzögerung bezogen auf den Schluss des letzten Termins der mündlichen Verhandlung. Der Vortrag wird in der Prozessgeschichte im Tatbestand des Urteils wie sonstiger streitiger Vortrag, nur mit Hinweis au...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtsschutzinteresse.

Rn 4 Der Gläubiger muss an der Anordnung der richterlichen Durchsuchung ein berechtigtes Interesse haben. Ein solches besteht nur, wenn der Schuldner bzw ein Familienangehöriger oder Angestellter (LG Berlin DGVZ 90, 137) deutlich gemacht hat, dass er die Durchsuchung seiner Wohnung zum Zwecke der Zwangsvollstreckung nicht aus freien Stücken erlaubt (Celle Rpfleger 87, 73). D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 54 Brüssel Ia-VO(1) Enthält eine Entscheidung eine Maßnahme oder Anordnung, die im Recht des ersuchten Mitgliedstaats nicht bekannt ist, so ist diese Maßnahme oder Anordnung soweit möglich an eine im Recht dieses Mitgliedstaats bekannte Maßnahme oder Anordnung anzupassen, mit der vergleichbare Wirkungen verbunden sind und die ähnliche Ziele und Interessen verfolgt. Eine...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Entbindung auf eigenen Antrag.

Rn 3 Abs 4 gibt dem Handelsrichter die Möglichkeit, seine Entbindung vom Amt auch vor Ablauf der Zeit selbst zu beantragen. Die Übernahme des Amtes ist freiwillig, doch ist mit der Übernahme zugleich die Pflicht begründet, das Amt nicht grundlos aufzugeben (BeckOKGVG/Pernice Rz 16; aA MüKoZPO/Pabst Rz 13). Über den Antrag entscheidet die ernennende Behörde nach pflichtgemäße...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beschäftigte des Beteiligten (Abs 2 S 2 Nr 1).

Rn 7 Nach Abs 2 S 2 Nr 1 sind auch Beschäftigte des Beteiligten vertretungsbefugt. Unerheblich ist dabei, ob der Beteiligte eine natürliche Person, eine Personengesellschaft oder eine juristische Person des privaten oder Öffentlichen Rechts ist (Prütting/Helms/Ahn-Roth § 10 Rz 9). Als ›juristische Person des öffentlichen Rechts‹ ist jede Behörde zu verstehen, etwa das Jugend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gegenstand der Einsicht und Ausnahmen.

Rn 7 Abs 2 erlaubt am Verfahren nicht beteiligten Dritten die Akteneinsicht nur bei Glaubhaftmachung (§ 31 Abs 1) eines berechtigten Interesses (zum Gegenstand der Einsicht oben Rn 3 f). Die Akteneinsicht anderer Gerichte erfolgt durch Rechtshilfe (§§ 156 ff GVG, Begr zu § 13 RegE in BTDrs 16/6308, S 181).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Keine Gewinnerzielungsabsicht (Abs 1 Nr 4).

Rn 8 Die Durchführung von Musterfeststellungsklagen darf aus Sicht des Verbandsklägers nicht gewinnorientiert sein. Da der Verband auch aus der erfolgreichen Musterfeststellungsklage nichts gewinnt, wäre dies auch schwer vorstellbar. Andere Beteiligte, wie etwa der vom Kläger beauftragte Rechtsanwalt oder ein externer Prozessfinanzierer, dürfen bei der Musterfeststellungskla...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Personeller Anwendungsbereich.

Rn 2 Der Zwang zur Nutzung einer Übermittlung elektronischer Dokumente betrifft zunächst alle Rechtsanwälte, Syndikusanwälte, Behörden, juristische Personen des Öffentlichen Rechts sowie deren jeweilige Zusammenschlüsse. Die Pflicht zur elektronischen Übermittlumg gilt auch dann, wenn ein Rechtsanwalt einen Schriftsatz im Verfahren ohne Anwaltszwang übermittelt (LG Düsseldor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Bürgschaftsvertrag.

Rn 12 Das Zustandekommen der Bürgschaft setzt die Annahme des Vertragsangebotes seitens des Kreditinstitutes durch die sicherungsberechtigte Gegenpartei voraus. Die erforderliche Annahmeerklärung braucht weder dem Bürgen ggü ausdrücklich, § 151 BGB, noch überhaupt erklärt zu werden. Diese wird vielmehr durch die gerichtliche Entscheidung über die Zulassung der Bürgschaft als...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Ansprüche aus Wechseln (Abs 2).

Rn 27 Die Regelung gilt für Ansprüche aus Schecks entsprechend. Sie stellt die Ansprüche aus §§ 48 f WG und aus 45 f ScheckG, die an sich Bestandteil der Hauptforderung sind, den Nebenforderungen gleich, so dass auf Rn 11 ff verwiesen werden kann. Ihre Geltung ist von der gewählten Verfahrensart (Wechsel- und Scheckprozess oder ordentliches Streitverfahren) nicht abhängig. W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio und Anwendungsbereich.

Rn 1 Das Gesetz gibt dem Gläubiger in § 756 die Möglichkeit, die Gegenleistung durch den GV anbieten zu lassen und die Voraussetzungen für den Vollstreckungsbeginn aus der Zug um Zug Verurteilung zu schaffen. Das hat zur Folge, dass der Gläubiger die GV-Kosten grds als notwendige Kosten der ZV vom Schuldner erstattet verlangen kann (BGH NJW 14, 2508 mAnm Hansens ZfS, 14, 466...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Die Vorschrift befasst sich mit der notwendigen Streitgenossenschaft, bei der entweder aus prozessualen oder materiell-rechtlichen Gründen abw von § 61 ggü allen Streitgenossen eine inhaltlich übereinstimmende Entscheidung ergehen muss (BGHZ 36, 187, 189 f = NJW 62, 633; WM 17, 1940 Rz 19). Der Zwang zu einer einheitlichen Entscheidung erfordert eine engere Verzahnung d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anzeige.

Rn 7 Der Gläubiger einer Forderung muss vor der Zwangsvollstreckung seine Absicht, die Zwangsvollstreckung zu betreiben, der Körperschaft, gegen die er vollstrecken will, anzeigen. Die Anzeige ist an die Behörde, die die Körperschaft vertritt, zu richten. In der Praxis ergibt sich die zuständige Behörde aus dem Rubrum des Urteils. Soll in ein Vermögen vollstreckt werden, wel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anhörung (Abs 1).

Rn 2 Vor Erlass eines Beschlusses, durch den ein Ordnungsmittel festgesetzt oder unmittelbarer Zwang angeordnet wird, ist der Verpflichtete zu hören. Dadurch wird dem Verfassungsgebot des rechtlichen Gehörs (Art 103 I GG) entsprochen. Die Anhörung kann persönlich oder schriftlich, per Telefon oder E-Mail erfolgen (BeckOKFamFG/Sieghörtner Rz 1). Ist der Verpflichtete anwaltli...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Wohnungsinhaber, Vermieter und Untermieter.

Rn 8 Der Wohnungsinhaber, gleichviel ob er Eigentümer oder Mieter ist, hat grds Alleingewahrsam an allen Sachen, die sich in der Wohnung befinden, auch wenn sie mitgemietet sind (zB bei möbliert gemietetem Zimmer). Der Vermieter, dem ein Betretungsrecht eingeräumt ist, etwa zur Pflege der in seinem Eigentum stehenden Sachen oder zur Erbringung von Dienstleistungen (zB bei Ho...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Tatsächliche oder rechtliche Verhinderung des an sich zuständigen Gerichts an der Ausübung des Richteramts in einem einzelnen Fall (§ 36 I Nr 1).

Rn 2 Das ›verhinderte‹ Gericht muss ungeachtet der etwaigen Zuständigkeit auch anderer Gerichte für den konkret in Rede stehenden Rechtsstreit örtlich und sachlich zuständig sein. Eine Verhinderung eines ganzen Gerichts aus tatsächlichen Gründen, wie sie etwa im Kriegszustand, bei Ausbruch lokal beschränkter Epidemien oder im Falle schwerer Naturkatastrophen vorstellbar wäre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Antragsgegner.

Rn 10 Antragsgegner ist regelmäßig der Elternteil, der nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Das ist bei der paritätischen Betreuung des Kindes im paritätischen Wechselmodell sicher nicht der Fall. Bei dieser Betreuungsform ist eine Zuordnung des Kindes zum Haushalt eines Elternteils nicht möglich, sodass das vereinfachte Verfahren – schon unabhängig von der Frage der A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zivilrechtliches Fortsetzungsfeststellungsverfahren.

Rn 1 Die Vorschrift ermöglicht eine sachliche Überprüfung der erstinstanzlichen Entscheidung trotz dass sich der Verfahrensgegenstand erledigt hat. Sie dient der Gewährleistung des in Art 19 IV GG verankerten Grundrechts auf effektiven u möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gg Akte der öffentlichen Gewalt (BVerfG NJW 02, 2456 [BVerfG 05.12.2001 - 2 BvR 527/99]). ...mehr