Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Stenger/Loose, Bewertungsre... / 2. Auflagenschenkungen

Rz. 424 [Autor/Stand] Auch mit einer Schenkung verbundene Auflagen, die zwar die Bereicherung des beschenkten, auflagebeschwerten, Erwerbers mindern können,[2] tangieren die Freigebigkeit grundsätzlich nicht.[3] Erneut wird damit deutlich, dass es regelmäßig keine Rolle spielt, wenn der Schenker mit seiner Zuwendung bestimmte eigene Ziele verfolgt. In ständiger Rechtsprechun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 49 Das prozessuale Verhalten der Beteiligten (Gericht, Parteien, Prozessbevollmächtigte, Nebenintervenienten), das gestaltend auf den Prozess einwirkt, kann nicht mit den Regeln bürgerlich-rechtlicher Willenserklärungen (bei den Parteien) oder hoheitlicher Verwaltungsakte (beim Gericht) gemessen werden. Vielmehr handelt es sich um eigenständige Kategorien mit je eigenen W...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Im Fall eines elektronisch eingereichten Auftrags zur Zwangsvollstreckung aus einem Vollstreckungsbescheid, der einer Vollstreckungsklausel nicht bedarf, ist bei der Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen die Übermittlung der Ausfertigung des Vollstreckungsbescheides entbehrlich, wennmehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Der in § 30 geregelte Strengbeweis ist eng mit dem verfahrensmäßigen Gegensatz in § 29 (Freibeweis) verbunden. Der Gesetzgeber hat ganz bewusst die beiden möglichen Formen eines Beweisverfahrens in abstrakter Form in den §§ 29, 30 ausdrücklich geregelt. Im Rahmen der förmlichen Beweisaufnahme geht es im Kern darum, dass der Richter sein Beweisverfahren nach den strikten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Änderung des Antrags/Zurücknahme.

Rn 6 Dem ASt steht es frei, einen ursprünglich gestellten Antrag einzuschränken oder zurückzunehmen (Köln VersR 94, 1328); dies kann ohne die Zustimmung des Gegners bis zur Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens geschehen (zu den Kosten § 485 Rn 27). Ist etwa die Ursache von Rissbildungen an einem Haus zu untersuchen, die der ASt in Bauarbeiten auf dem Nachbargrunds...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Wirksamkeit.

Rn 14 Bei der Bestimmung des Inhalts einer Schiedsvereinbarung ist schließlich zu beachten, inwieweit vorhandene oder fehlende Merkmale die Wirksamkeit beeinflussen. Hierher gehört die Frage, ob die Schiedsvereinbarung einen schiedsfähigen Gegenstand beinhaltet (§ 1030 I). Zu beachten sind weiterhin die subjektive Schiedsfähigkeit sowie die allgemeinen Wirksamkeitsvoraussetz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / H. Rechtsbehelfe.

Rn 49 Gegen die ablehnende Entscheidung steht dem Gläubiger die sofortige Beschwerde zu, bei einer richterlichen Entscheidung gem §§ 793, 567 ff, sonst nach § 11 I RPflG iVm §§ 793, 567 ff. Gegen den erlassenen Pfändungsbeschluss können Schuldner und Drittschuldner sofortige Beschwerde einlegen, § 11 I RPflG iVm §§ 793, 567 ff bzw bei einer richterlichen Entscheidung nach de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Form.

Rn 6 Die Urteilsergänzung findet nur auf Antrag statt, nicht vAw. Der Antrag ist ein Verfahrensantrag, der auf die Bescheidung des noch anhängigen Sachantrags gerichtet ist. Er ist wie Parteihandlungen im Allgemeinen auslegungsfähig (Einl Rn 56). Daher soll ein Kostenfestsetzungsantrag bei Fehlen der Kostengrundentscheidung in Betreff des Nebenintervenienten als schlüssig er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Allgemeines.

Rn 22 Da mit der Klage aus § 767 nur Einwendungen erhoben werden können, welche die Rechtskraft des Urt unberührt lassen, können nur solche Umstände zum Erfolg führen, welche den rechtskräftig zuerkannten Anspruch nachträglich vernichten oder in seiner Durchsetzbarkeit hemmen (BGHZ 100, 211, 212; 222, 224, 225). Die tatsächlichen Voraussetzungen hierfür sind vom Schuldner da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Allgemeine Zuständigkeit nach Abs 2.

Rn 3 Die umfassende Bezugnahme auf Verbraucherverträge aller Art (mit Ausnahme des Arbeitsrechts) wird für den Normalfall der ›allgemeinen Verbraucherschlichtungsstelle‹ in Abs 2 beschränkt. Ausgenommen sind Streitigkeiten aus Verträgen über nichtwirtschaftliche Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (zB staatliche Dienstleistungen der sozialen Sicherheit, der Gesundheit...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Gesetzliche Aufbewahrungspflicht.

Rn 21f Aufbewahrungspflichten sind insb in steuer- und handelsrechtlichen Vorschriften (zB § 147 AO; § 41 I 9 EStG; § 14b UStG; § 257 HGB) und für den Gesundheitsbereich (Ärzte, Hebammen etc) normiert. Eine vertraglich begründete Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen genügt nicht.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wesentliche Änderung der Vermögensverhältnisse (Abs 1 S 1).

Rn 3 Eine Ausnahme von der Regelfrist kommt bei einer wesentlichen Veränderung der Vermögensverhältnisse in Betracht. Darunter sollten nach wie vor der spätere Vermögenserwerb des Schuldners und die Auflösung dessen bisherigen Arbeitsverhältnisses (LG Wuppertal JurBüro 13, 492), wie § 903 S 1 aF noch ausdrücklich benannte, verstanden werden. Der Ausnahmebereich wurde sprachl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Vermieterpfandrecht.

Rn 29 Im Hinblick auf bewegliche Gegenstände, an denen dem Gläubiger als Vermieter ein Pfandrecht zusteht, scheidet eine Wegschaffung und Übergabe an den Schuldner nach Abs 2 wegen § 562a BGB aus. Ebenso verhält es sich gem § 581 II BGB für das Pfandrecht des Verpächters. Weil der Gläubiger in Ausübung seines Pfandrechts diese Sachen selbst ohne Vollstreckungstitel in Besitz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Zur Überweisung einer gepfändeten Forderung, für die eine Schiffshypothek besteht, genügt, wenn die Forderung zur Einziehung überwiesen wird, die Aushändigung des Überweisungsbeschlusses an den Gläubiger. 2Zur Überweisung an Zahlungs statt ist die Eintragung der Überweisung in das Schiffsregister oder in das Schiffsbauregister erforderlich; die Eintragung erfolgt auf G...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zustellung mit Belehrung (Abs 1 und 3).

Rn 2 Die Zustellung des genehmigten Vergleichs ist im Zusammenhang mit der Wirkung des Vergleichs für und gegen die Beigeladenen gem § 23 I 4 KapMuG zu sehen. Anders als beim Musterentscheid kann die Zustellung nach Abs 1 nicht durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden (BTDrs 17/8799, 25). Die Belehrungen nach Abs 3 dienen der unmissverständlichen Information über die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Entscheidungen des Insolvenzgerichts.

Rn 3 Soweit das Insolvenzgericht kraft besonderer Zuweisung oder aus Gründen des Sachzusammenhangs funktional als Vollstreckungsgericht entscheidet, richtet sich der Rechtsmittelzug nicht nach den Vorschriften der InsO, sondern nach den allg vollstreckungsrechtlichen Bestimmungen (BGH ZIP 04, 732; WuM 11, 321; 486). In diesen Fällen gilt die Rechtsmittelbeschränkung des § 6 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 9 findet lediglich in Bayern Anwendung, da dieses als bisher einziges Bundesland ein oberstes Landesgericht eingeführt hat (s § 7 Rn 1). Das BayObLG entscheidet über Zuständigkeitsfragen als zunächst höheres Gericht gem § 36 Abs 1 ZPO unterschiedlicher OLG-Bezirke über die Zuständigkeit der Instanzgerichte. Das BayObLG ist auch bei Zuständigkeitsfragen von Instanzgeri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Bedeutung der Norm und Gesetzgebungsgeschichte.

Rn 1 Das ZPO-Reformgesetz hat die seit dem Inkrafttreten der ZPO geltende Unterscheidung zwischen der (unbefristeten) einfachen und der (befristeten) sofortigen Beschwerde beseitigt und einheitlich die sofortige Beschwerde eingeführt. Die allgemeine Befristung dient dem berechtigten Interesse der Beteiligten nach Beschleunigung des Verfahrens und möglichst klaren Rechtsverhä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 2 Grds ist § 506 bei Erhebung einer Widerklage gem § 33, einer Klageerweiterung gem § 264 Nr 2 u 3 bzw klageerweiternden, streitwerterhöhenden Klageänderung gem § 263 sowie einer Klageerweiterung mittels Zwischenfeststellungsklage gem § 256 II anwendbar. Die entsprechenden besonderen Zulässigkeitsvoraussetzungen, etwa der Sachzusammenhang in § 33, müssen jeweils vorliegen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Die Vorschrift enthält in ihren beiden Absätzen zwei Kollisionsregeln zur Bestimmung des Wohnsitzes natürlicher Personen (für juristische Personen vgl Art 63), dem als Anknüpfungsmoment iRd Verordnung eine zentrale Bedeutung bei der Bestimmung der Zuständigkeit (Art 4 ff) zukommt. Die EuGVO enthält damit keinen autonomen Wohnsitzbegriff; sie gibt nur vor, nach welchem R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Praxis.

Rn 18 Die Erhebung einer Klage im Urkundenprozess will wohlbedacht sein. Sie bietet sich bei Anzeichen dafür an, dass der Bekl das Nachverfahren nicht durchführt, va aber dann, wenn der Kl ein besonderes Interesse hat, möglichst schnell einen vollstreckbaren Titel zu erlangen. In einer solchen Situation kann der Anwalt, der den Urkundenprozess nicht in Erwägung zieht, sich s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Einwendungen gegen die Vollstreckbarerklärung.

Rn 15 Ein ordnungsgemäß ergangener Schiedsspruch ist nur dann für vollstreckbar zu erklären, wenn (I) fristgebundene Aufhebungsgründe aus § 1059 II 1 entweder nicht fristgerecht geltend gemacht worden sind oder rechtskräftig abgewiesen worden sind und (II) keiner der vAw zu berücksichtigenden Aufhebungsgründe nach § 1059 II 2 vorliegt. Hat das Schiedsgericht in einem Zwische...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Abs 1 benennt die auf die Partei bezogenen Sachurteilsvoraussetzungen der Parteifähigkeit (und damit stillschweigend auch ihrer Existenz), der Prozessfähigkeit, der gesetzlichen Vertretung und – wenn auch verklausuliert unter dem Begriff der Ermächtigung zur Prozessführung – der Prozessführungsbefugnis. Für sämtliche Sachurteilsvoraussetzungen – nicht nur die genannten,...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Systematik der Rechtswegzuweisungen.

Rn 2 Die abstrakt eindeutige Zuweisung aller Rechtsstreitigkeiten zu einem der durch zT wesentlich unterschiedliche Verfahrensordnungen gekennzeichneten Rechtswege wird gesetzestechnisch dadurch erzielt, dass der Gesetzgeber neben notwendig lückenhafte enumerative Kataloge von Spezialzuständigkeiten für Arbeits-, Finanz- und Sozialgerichte in den jeweiligen Prozessordnungen ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit.

Rn 11 Der gesetzliche Ausschluss von Ton- und Fernseh-/Rundfunkaufnahmen in Gerichtsverhandlungen durch § 169 S 2 ist verfassungsgemäß (BVerfG 103, 44). Zur Zulässigkeit von Ton- und Bildaufnahmen unmittelbar vor oder nach einer Verhandlung oder in den Sitzungspausen vgl § 176 Rn 4. Aufnahmegeräte, Mobiltelefone und Laptops müssen im Sitzungssaal nicht zugelassen werden, wei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Allgemeines Rechtsschutzinteresse.

Rn 5 Es wurde bereits gesagt, dass die Möglichkeit, eine Klage auf Erteilung der Klausel nach § 731 zu erheben, das Rechtsschutzinteresse für eine neue Klage aus dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis nach hM nicht entfallen lässt (s Rn 1). Auch der Umstand, dass ein Erbschein, der zum Nachweis der Rechtsnachfolge benötigt wird, nach § 792 erlangt werden kann, soll das Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsfolgen.

Rn 3 Die für den rechtsgeschäftlichen Erwerb geltenden Gutglaubensvorschriften finden im Hinblick auf Voraussetzungen und Rechtsfolgen in vollem Umfang Anwendung. Es kommt auf den guten Glauben des Gläubigers bzw derjenigen Person an, deren Wissen er sich zurechnen lassen muss. Böser Glaube des GV schadet hingegen selbst dann nicht, wenn der Schuldner diesem die Sache freiwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Eingeschränkte Amtsermittlung bei § 1568 (Abs 3).

Rn 15 § 1568 BGB enthält eine vAw zu prüfende Einwendung; dies gilt nicht nur für die Kinderschutzklausel, die insb auch bei einverständlicher Scheidung nach § 1566 anwendbar ist, sondern auch für die Ehegattenschutzklausel (zB Erman/Preisner § 1568 Rz 19). Die Vorschrift des § 127 III beinhaltet einen Ausschluss des Amtsermittlungsgrundsatzes. Gem § 127 III kann das Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kosten und Gebühren.

Rn 6 Gesonderte Gerichtskosten enstehen für das Verfahren nach § 168e nicht, denn für die Vormundschaft ist in FamGKG-KV eine Jahresgebühr vorgesehen, die sämtliche Handlungen im Zusammenhang mit der Vormundschaft erfasst (vgl hierzu zB Schlesw SchlHA 18, 298). Diese beläuft sich auf 5 EUR je angefangene 5.000 EUR des zu berücksichtigenden Vermögens, mindestens 50 EUR. Dauer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweisantritt.

Rn 6 Nach § 595 III erfordert der Urkundenbeweis die Vorlegung der Urkunden. Es kommt also weder ein Antrag, dem Gegner die Urkundenvorlage aufzugeben (§ 421), noch eine entsprechende gerichtliche Anordnung (§ 142 I) in Betracht. Unzulässig ist auch ein Antrag auf Beiziehung von Akten, die sich bei einer anderen Behörde befinden (BGH NJW 94, 3295, 3296 [BGH 09.06.1994 - IX Z...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Isolierte Verfahren.

Rn 4 Nicht zum Rechtszug gehören folgende Verfahren: Arrestverfahren, einstweilige Verfügung. Die Bewilligung von PKH für das Arrestverfahren umfasst nicht das Aufhebungsverfahren (Zö/Schultzky Rz 3.3). einstweilige Anordnungen das selbstständige Beweisverfahren Widerklagen. Auch die Hilfswiderklage ist ein isoliertes Verfahren. Grds gehören Hilfsanträge zum Rechtszug, das gilt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Mitteilung der Entscheidungsgründe (Abs 3).

Rn 6 Die Entscheidungsgründe sind bei der Verkündung nur nach Ermessen des Vorsitzenden (§ 136 IV) zu verkünden. Die Mitteilung kann durch Vorlesen der bereits abgefassten Gründe oder durch die mündliche Mitteilung des wesentlichen Inhalts erfolgen. Im letztgenannten Fall ist auf die Gefahr eines Widerspruchs zur späteren schriftlichen Fassung des Urteils zu achten; die schr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Entstehungsgeschichte und Normzweck.

Rn 1 Der Einspruch wurde ursprünglich (§ 305 CPO) durch die vom Einspruchsführer vorzunehmende Zustellung eines bestimmenden und die Verhandlung vorbereitenden Schriftsatzes an den Gegner mit einer Ladung zum Termin erhoben (Mot zur CPO, 234 = Hahn/Mugdan, Materialien, 297). Mit der Novelle vom 1.6.1909 (RGBl 475) wurde die Partei- durch die Amtszustellung abgelöst. Die Rech...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Prozessuale Sonderfälle nach § 868.

Rn 3 Die Eintragung einer Sicherungshypothek, die für den Gläubiger auf einem Grundstück des Schuldners gem § 867 erfolgt, ist eine Vollstreckungsmaßnahme. Die Hypothek erhält ihren Inhalt aus dem vollstreckten Titel (BGH NJW 77, 48 [BGH 30.04.1976 - V ZR 200/74]). Sie verliert die Berechtigung, als solche fortzubestehen, wenn die Zwangsvollstreckung aus dem Titel für unzulä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Rechtsmittel.

Rn 7 Dem Gläubiger steht sofortige Beschwerde zu, wenn der Richter zwar den Arrestbefehl erlassen, das Pfändungsgesuch jedoch zurückgewiesen hat (Musielak/Voit/Huber Rz 5). Der Schuldner kann gegen den Pfändungsbeschl Erinnerung einlegen (Musielak/Voit/Huber Rz 5). In der Eingangsinstanz können zwar, wie aus § 930 I 3 folgt, Arrestbefehl und Forderungspfändung zu einer einhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Außerprozessuale Aufrechnung.

Rn 11 Die Geltendmachung einer außerprozessual erklärten Aufrechnung im Prozess ist keine Prozesshandlung im engeren Sinne, sondern ein Verteidigungsvorbringen, das in einem Tatsachenvortrag besteht. Mithin muss die außerprozessual erklärte Aufrechnung nicht zwingend von den Parteien in das Verfahren eingeführt werden. Auch der Kl kann seinem eigenen Klagevorbringen durch de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verfahren.

Rn 2 In den Fällen der §§ 711 S 1, 712 I 1 führt die Vollstreckung nur zur Sicherung des Gläubigers, wodurch die Befriedigung des Gläubigers zunächst aufgeschoben ist (vgl St/J/Würdinger § 839 Rz 1). Deswegen darf die Forderung dem Gläubiger allein zur Einziehung und nicht an Zahlungs statt überwiesen werden. Im Überweisungsbeschluss ist diese Beschränkung auszusprechen. Der...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Anwendungsbereich.

Rn 2 § 789 greift dann ein, wenn zum Zweck der Vollstreckung das Einschreiten einer Behörde erforderlich ist; nicht anwendbar ist diese Vorschrift dann, wenn der Gläubiger das Einschreiten der Behörde selbst beantragen kann, wie dies iRd § 792 der Fall ist (Schuschke/Walker/Raebel Rz 2). Auch kann der Gläubiger gem § 892 von sich aus einen GV zuziehen. Auf den GV findet § 78...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Rechtskraft.

Rn 25 Der Kfb erwächst in formeller und materieller Rechtskraft (BGH NJW 14, 1886 [BGH 27.02.2014 - III ZB 99/13]). Wurden bereits rechtskräftig Posten aberkannt, steht einem neuen Antrag, der sich auf diese Positionen bezieht, die Rechtskraft des vorherigen Kfb entgegen. Bis dato noch nicht zur Festsetzung beantragte Kosten können im Wege der Nachfestsetzung (Rn 27) geltend...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio der Sicherheitsrückgabe.

Rn 1 Die Vorschrift regelt eine Ausnahme von § 109. § 715 gestattet dem Gläubiger die Rückgabe einer Sicherheit des Gläubigers nach §§ 709, 711, 712 II 2 aus einem rechtskräftig gewordenen, für vorläufig vollstreckbar erklärtem Urt. In diesen Fällen besteht kein Sicherungsbedürfnis mehr, weil Schadensersatzansprüche nach § 717 ausscheiden. Das Gesetz gestattet dem Gläubiger ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Gerichtliche Pflicht.

Rn 5 Die dem Gutachten zugrunde zu legenden (sog Anschluss- oder Anknüpfungs-) Tatsachen hat das Gericht grds selbst (idR zeitlich vor der Einholung eines Sachverständigengutachtens) zu ermitteln und dem SV mitzuteilen (Grundsatz der Unmittelbarkeit der Beweisaufnahme, § 355; BGH NJW 97, 1446 [BGH 21.01.1997 - VI ZR 86/96]; zu den Ausnahmen s Rn 8–10; s.a. § 355 Rn 9). Dies ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zuständiges Gericht des ersuchten Staates (Abs 1).

Rn 1 Deutschland hat zu Art 75 lit a das LG notifiziert. § 1115 I, II 1 ZPO weist die ausschließliche Zuständigkeit dem LG zu, in dessen Bezirk der Schuldner seinen Wohnsitz hat. Soweit ein solcher im Inland nicht besteht, ist der Ort maßgeblich, an dem die Zwangsvollstreckung durchgeführt werden soll (§ 1115 II 2 ZPO). Das Verfahren ist kontradiktorisch ausgestaltet.mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Unterzeichnung (II 4).

Rn 14 § 690 II verlangt handschriftliche Unterzeichnung des Mahnantrags, § 694 I ›schriftlichen‹ Widerspruch; zum Einspruch s § 700 Rn 6. Handschriftliche Unterzeichnung ist auch bei maschinell lesbaren Anträgen technisch möglich, etwa wenn ein Barcode-Antrag auf Papier oder ein Datenträger mit beigefügtem Protokoll eingereicht wird. § 702 II 4 bestimmt für alle Anträge und ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Verstoß.

Rn 4 Ein Verstoß gegen die fristgerechte Einreichung von Schriftsätzen hat dieselben Folgen wie ein solcher gegen § 129. Insbesondere können Angriffs- und Verteidigungsmittel gem §§ 282 II, 296 II zurückgewiesen werden (BGH NJW 82, 1533 [BGH 16.12.1981 - IVa ZR 282/80]). Allein wegen des verspäteten Vorbringens darf der Gegner eine Einlassung nicht verweigern (§ 138 II; BVer...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VIII. Schiedsspruch mit nicht vollstreckbarem Inhalt.

Rn 11 Für die Vollstreckbarerklärung kommt es nicht darauf an, ob der Schiedsspruch einen vollstreckbaren Inhalt hat. Auch ein Schiedsspruch mit nicht vollstreckbarem Inhalt ist für vollstreckbar zu erklären. Hieran besteht ein rechtlich anzuerkennendes Interesse des Antragsstellers. Denn die Vollstreckbarerklärung ermöglicht nicht nur die Zwangsvollstreckung. Sie sichert de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Folgen einer Aufrechnung für den Anwalt.

Rn 24 Durch den Antrag auf Festsetzung der Kosten auf den Namen der Partei riskiert der Anwalt eine Aufrechnung des Gegners oder eine Zahlung an die Partei, die uU nicht rückforderbar ist. Teilweise wird vertreten, dass der Anwalt dadurch seinen Vergütungsanspruch ggü der Staatskasse verliert, denn auch die Staatskasse kann dann den übergehenden Anspruch nicht mehr gegen den...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / g) Entscheidung, Bekanntmachung und Wirksamkeit, §§ 323, 324 f.

Rn 23 Das Gericht entscheidet durch zu begründenden Beschluss, § 38, der eine Rechtsmittelbelehrung enthalten muss (§ 39). Dieser lehnt entweder die Genehmigung der geschlossenen Unterbringung oder freiheitsentziehender Maßnahmen ab oder spricht die Genehmigung aus; im letzteren Fall sind die Vorgaben des § 323 für den Inhalt der Beschlussformel zu beachten. Insb ist nach § ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift enthält zusammen mit den §§ 258–260 verfahrenserleichternde Vorschriften, die die Voraussetzungen für einen schnellen Ablauf des vereinfachten Verfahrens schaffen sollen (MüKoFamFG/Macco § 257). Sie gilt auch im Beschwerdeverfahren; § 257 S 1 geht § 64 II 2 als lex specialis vor (Prütting/Helms/Bömelburg § 257 Rz 3; Keidel/Giers § 257 Rz 1; Dutta/Jacoby/S...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / cc) Rückstände, Rückforderung.

Rn 140 Eingeklagte Rückstände werden hinzugerechnet, § 51 II 1 FamGKG wie in § 42 III 1 GKG); Antrag auf PKH steht der Klage gleich. Bei Klageerweiterung werden die zusätzlich verlangten Beträge 12fach angesetzt und bis dahin geltend gemachte Forderungen zu streitwerterhöhenden Rückständen (ausf Köln FamRZ 04, 1226 = FamRB 04, 45; gegen Berücksichtigung OLGR Saarbr 05, 924; ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Festsetzung von Zwangsmitteln (Abs 2).

Rn 2 Die gerichtliche Anordnung muss einen vollstreckbaren Inhalt haben (auf Vornahme oder Unterlassen einer Handlung). Die Form der Anordnung ist ohne Bedeutung (Beschluss, Verfügung). Die Anordnung bedarf einer angemessenen Frist zu ihrer Umsetzung und sie muss inhaltlich bestimmt sein. Die Anordnung bedarf einer speziellen Rechtsgrundlage. Die Anwendung von Zwangsmitteln ...mehr