Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulassungsbeschwerde, Ausnahme, Ausschluss.

Rn 2 In Familiensachen (§ 111) eröffnen I, II auf Zulassung durch das Beschwerdegericht die Rechtsbeschwerde gg Beschwerdeendentscheidungen (BGH FamRZ 12, 619). Eine Ausn gilt nach § 117 I 4 iVm § 522 I 4 ZPO bei der Verwerfung der Beschwerde in Ehe- u Familienstreitsachen als unzulässig. Komplett ausgeschlossen ist die Rechtsbeschwerde im EA- u Arrestverfahren, IV iVm §§ 49...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / f) Standort der Unterzeichnung.

Rn 14 Die Unterzeichnung muss die Zuordnung des Urkundentextes zum Aussteller ermöglichen. Sie muss deshalb den Urkundentext räumlich abschließen (MüKoZPO/Schreiber § 416 Rz 4). Eine oberhalb des Urkundentextes (›Oberschrift‹) oder neben dem Urkundentext (›Nebenschrift‹) platzierte Unterzeichnung genügt nicht, um die eindeutige Zuordnung zum Aussteller zu gewährleisten (BGHZ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Widerklage.

Rn 1 Im Urkundenprozess (nicht aber auch im Nachverfahren) ist die Widerklage insgesamt ausgeschlossen. Das Verbot gilt daher unabhängig davon, ob die Widerklage als Urkundenklage erhoben wird oder nicht (Musielak/Voit/Voit § 595 Rz 2; MüKoZPO/Braun/Heiß § 595 Rz 1; aA St/J/Berger § 595 Rz 1; Wieczorek/Schütze/Olzen § 595 Rz 4). Auf eine im ordentlichen Prozess erhobene Urku...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Wohnzwecken dienende Einrichtungen (Nr 2).

Rn 16 Nr 2 nimmt Wohnzwecken dienende Einrichtungen, soweit sie der Mobiliarzwangsvollstreckung unterliegen, von der Pfändbarkeit aus. Darunter fallen Wohnlauben, Gartenhäuser, Wohnwagen, Wohnboote, Baracken uä. Größe, Ausstattung und Wert spielen keine Rolle (Schuschke/Walker/Walker/Loyal Rz 27; MüKoZPO/Gruber Rz 27; Zweibr Rpfleger 76, 328, 329; aA Hamm MDR 51, 738). Werde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fristversäumung.

Rn 16 Ist die Berufungsschrift (§ 519) nicht rechtzeitig (vgl Rn 15) bei dem Berufungsgericht eingegangen, wurde die Berufungsfrist also versäumt, ist die Berufung vAw als unzulässig zu verwerfen (§ 522 I). Dass sie rechtzeitig bei dem Berufungsgericht eingegangen ist, muss der Berufungskläger beweisen (BGH MDR 20, 431); ihn trifft jedoch nicht die Beweislast für gerichtsint...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Verbot einer révision au fond.

Rn 36 Das OLG darf im Verfahren nach § 1061 nur prüfen, ob ein Aufhebungsgrund nach Art V 1 UNÜ vorliegt, den der Antragsteller begründet geltend gemacht hat oder ob ein vAw zu berücksichtigender Aufhebungsgrund nach Art V 2 UNÜ vorliegt. Es darf dagegen nicht untersuchen, ob das Schiedsgericht den Streit ›richtig‹ entschieden hat und ob es dessen rechtlichen Ansatz teilt (v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Beschwerde.

Rn 6 Die Entscheidung des Vorsitzenden kann von der Partei mit dem Ziel, einen anderen Anwalt beigeordnet zu erhalten, und von dem Rechtsanwalt mit dem Ziel, seine Beiordnung aufzuheben, mit der sofortigen Beschwerde (§ 567 I Nr 1) angefochten werden. Sie wird darauf überprüft, ob das Ermessen fehlerfrei ausgeübt wurde (St/J/Jacoby § 78c Rz 31). Wurde die Entscheidung durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Kostenwarnungspflicht (S 2).

Rn 10 Parteien und Gericht können die voraussichtlich entstehenden Kosten nicht immer ohne weiteres einschätzen, insb der Zeitaufwand kann zunächst unklar sein, Eingriffe in die zu begutachtende Sache können kostspielig sein. Der Auslagenvorschuss nach §§ 402, 379 (404a II) ist nicht verbindlich. Die Informationspflicht des SV ermöglicht es, das Kostenrisiko abzuschätzen und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht der Hauptsache.

Rn 2 Ist bei Eingang des Antrags auf Erlass einer EA ein Hauptsacheverfahren nicht anhängig, ist das Gericht zuständig, welches erstinstanzlich für die Hauptsache zuständig wäre; sog fiktive Zuständigkeitsbestimmung (I 1). Dabei sind in Familiensachen die neben den allgemeinen (§§ 2 ff bzw § 113 I 2 iVm §§ 12 ff ZPO) geltenden besonderen örtlichen Zuständigkeitsregelungen (§...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verletzung revisiblen Rechts (Abs 1).

Rn 2 Nur die Verletzung von Bundesrecht oder von solchem Landesrecht, dessen Geltungsbereich sich über den Bezirk eines OLG hinaus erstreckt, kann der Rechtsbeschwerde zum Erfolg verhelfen. Der Begriff ›Oberlandesgericht‹ ist – wie in § 545 I – wörtlich zu verstehen (vgl BTDrs 14/4722, 118). Die verletzte Rechtsvorschrift muss in mehr als einem OLG-Bezirk gelten. Es reicht n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Unterhalt.

Rn 13 Unterhaltsleistungen sind Einkommen (München FamRZ 99, 598). Auch dann, wenn sie unter dem Vorbehalt der Rückforderung geleistet worden sind (Karlsr FamRZ 02, 1195). Dies gilt nur, soweit der Unterhalt in Erfüllung einer Unterhaltspflicht an den Antragsteller gezahlt wird (sonst s freiwillige Leistungen). Alters- oder Krankenvorsorgeunterhalt sollen, da zweckgebunden, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Entgegenstehende Rechtskraft oder anderweitige Rechtshängigkeit (Abs 1 Nr 3).

Rn 22 Die ausländische Entscheidung ist nach § 328 I Nr 3 nicht anzuerkennen, soweit sie den inländischen Wirkungen einer früheren gerichtlichen Entscheidung widerspricht. Der Widerspruch kann zu einem Urt eines deutschen Gerichts bestehen, aber auch zum anerkennungsfähigen Inhalt einer früher ergangenen ausl Entscheidung (Anders/Gehle/Schmidt ZPO § 328 Rz 27). Ist die Anerk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Gewährleistung anwaltlicher Vertretung.

Rn 7 Nach Abs 2 darf für keine Partei ein Rechtsanwalt als Prozessbevollmächtigter ausgeschlossen werden. Eine abweichende Parteivereinbarung wäre unwirksam. Bei Verstoß gegen diesen Grundsatz ist § 1059 II Nr 1b, c gegeben. Diese zwingende Regelung stimmt mit § 3 BRAO überein, wonach der Rechtsanwalt der unabhängige Berater und Vertreter einer Partei in allen Rechtsangelege...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Örtliche Zuständigkeit.

Rn 10 Die örtliche Zuständigkeit richtet sich gem § 50 I nach der Zuständigkeit in der Hauptsache, ist also hier nach § 232 zu bestimmen (Zö/Lorenz § 247 Rz 2; Sternal/Giers § 247 Rz 7; Wendl/Dose/Schmitz § 10 Rz 463; aA Prütting/Helms/Bömelburg § 247 Rz 12: das Gericht, bei dem das Verfahren auf Feststellung der Vaterschaft anhängig zu machen ist, §§ 248 II, 170).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Vollstreckungsrechtliche Wirkungen.

Rn 36 Ist die Forderung an einen Dritten abgetreten, erfasst der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht die abgetretenen Vergütungsbestandteile (BAG NJW 93, 2701). Wird eine nicht der Pfändung unterliegende Forderung gepfändet, ist sie verstrickt (aA St/J/Würdinger § 850 Rz 18), ohne dass ein Pfändungspfandrecht begründet wäre (RGZ 106, 205, 206; Schuschke/Walker/Kessen/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wahlberechtigt sind die Richter auf Lebenszeit und die Richter auf Zeit, denen bei dem Gericht ein Richteramt übertragen ist, sowie die bei dem Gericht tätigen Richter auf Probe, die Richter kraft Auftrags und die für eine Dauer von mindestens drei Monaten abgeordneten Richter, die Aufgaben der Rechtsprechung wahrnehmen. 2Wählbar sind die Richter auf Lebenszeit und die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck.

Rn 1 Mit dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung enthält § 286 das zentrale Prinzip des Beweisrechts, das inzwischen als allgemeiner Grundsatz des Prozessrechts in allen Verfahrensordnungen enthalten ist (vgl § 261 StPO, § 108 I VwGO, § 128 I SGG, § 96 I FGO, § 84 S 1 ArbGG). Die freie Beweiswürdigung ist das Ergebnis einer langen geschichtlichen Entwicklung, in der es imme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Nichtabhilfe.

Rn 4 Die Entscheidung, der sofortigen Beschwerde nicht abzuhelfen, ergeht ebenfalls durch Beschl, der grds zu begründen ist. Eine Verweisung auf die Begründung des angefochtenen Beschlusses kann ausreichen, wenn die Beschwerde ihrerseits nicht begründet worden ist oder sich in Wiederholungen des erstinstanzlichen Vorbringens erschöpft. Der Beschl über die Nichtabhilfe ist de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Elektronisches Dokument.

Rn 10 Zum Begriff des elektronischen Dokuments s § 130a, der ebenfalls mWz 1.1.22 und wiederum zum 1.8.22 (vgl insb die Änderung von Abs 4) neu gefasst wurde. Rn 11 Bei Übermittlung nach § 130a IV Nr 1 (De-Mail) steht die Abholbestätigung gem § 5 IX De-Mail-G dem elektronischen Empfangsbekenntnis nicht gleich; sie lässt schon nicht erkennen, ob der Zustellungsadressat selbst ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Folgen der Verletzung von Aufsichtspflichten.

Rn 7 Streitig ist, ob bei einer Verletzung der Aufsichtspflichten des Richters die Handlungen des Referendars generell unwirksam (so ThoPu/Hüßtege GVG § 10 Rz 3) oder lediglich für die Beteiligten anfechtbar sind (dazu Kissel/Mayer § 10 Rz 18). Insoweit ist eine Differenzierung nach der Schwere und Erkennbarkeit für die Verfahrensbeteiligten vorzunehmen. Leitet bspw ein Refe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unwirksamkeit von Gerichtsstandsvereinbarungen (§ 30 II 2).

Rn 7 § 30 II 2 bestimmt in Anlehnung an die ›Vorbilder‹ in Art 18 des Athener Übereinkommens von 2002 über die Beförderung von Reisenden und ihrem Gepäck auf See und in Art 15 der Anl zu § 664 HGB aF, dass vor Eintritt eines schadensursächlichen Ereignisses getroffene Gerichtsstandsvereinbarungen, die von § 30 II 1 abweichen, unwirksam sind. Dadurch soll nach dem Willen des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Beglaubigungs- oder Transfervermerk.

Rn 5 Der Ausdruck eines öffentlichen elektronischen Dokuments ist nur dann der beglaubigten Abschrift eines Papierdokuments gleichzusetzen, wenn der Ausdruck einen Beglaubigungsvermerk oder einen Transfervermerk gem § 298 III enthält. Dabei ist zu berücksichtigen, dass mit dem Beglaubigungs- oder Transfervermerk ein beglaubigter Ausdruck erstellt wird, der die Funktion der b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Gesetz.

Rn 7 Rechtsverlust infolge gesetzlichen Forderungsübergangs (BGH NJW 11, 2884 [BGH 29.06.2011 - XII ZR 127/09]), Zahlung des Versicherers nach § 86 VVG, Übergang des Unterhaltsanspruchs auf den Sozialhilfeträger (BGH NJW 12, 3642) oder kraft Hoheitsakts wie beim Rechtsverlust durch Enteignung oder Restitution (Berlin KGR 00, 56), Überweisung iRd Zwangsvollstreckung (BGHZ 169...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Erlöschen der Vollmacht.

Rn 9 Die Vollmacht erlischt dem Gegner gegenüber erst auf Anzeige (§ 87 Abs 1 ZPO). Eine Kündigung im Innenverhältnis ist für das Erlöschen der Vollmacht ohne Bedeutung; der Bevollmächtigte darf bei Kündigung der Vollmacht so lange handeln, bis in anderer Weise für die Wahrung seiner Rechte gesorgt ist (§ 87 Abs 2 ZPO). Vollmachtlose Vertreter können einstweilen zugelassen w...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Notwendiger Inhalt des Klageantrags (Abs 1).

Rn 2 Neben dem Wortlaut der angeblich unwirksamen AGB muss der Klageantrag auch die Bezeichnung der einschlägigen Geschäfte enthalten, weil von den branchen- oder marktspezifischen Umständen die Wirksamkeit der Bestimmungen abhängen kann. Insbesondere muss ggf zwischen Geschäften mit Verbrauchern und Unternehmern differenziert werden. Wird eine Klausel nur teilweise beanstan...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Alternative Zuständigkeiten.

Rn 2 In inhaltlicher Fortführung des § 661 III ZPO aF kann die deutsche internationale Zuständigkeit nach I durch drei gleichberechtigte Anknüpfungsalternativen begründet werden. Eine Heimatzuständigkeit entspr § 98 I Nr 1 (§ 98 Rn 6) besteht gem Nr 1 bei deutscher Staatsangehörigkeit eines Lebenspartners bei Entscheidung (Alt 1) oder Begründung der Lebenspartnerschaft (Alt ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ablauf.

Rn 4 Wie bei § 104 Rn 2 ff. Hinsichtlich der Berücksichtigung materiell-rechtlicher Einwände gelten die gleichen Grundsätze wie im eigentlichen Festsetzungsverfahren nach § 104 (s dort Rn 16 ff). So ist etwa eine unstr Erfüllung beachtlich (Ddorf MDR 06, 118, 119; aA LG Berlin Rpfleger 97, 454). Eine Rückfestsetzung überzahlter Kosten ist möglich, wenn die Überzahlung unstr ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Wirkung der Aussetzung.

Rn 8 Die Aussetzung erfasst neben dem Scheidungsverfahren auch alle Folgesachen, über die gem § 137 II 1 eine Entscheidung ›für den Fall der Scheidung‹ zu treffen ist und über die gem § 142 durch einheitlichen Beschluss zu entscheiden ist (Prütting/Helms/Helms § 136 Rz 7; MüKoFamFG/Heiter § 136 Rz 27; FAKomm-FamR/Roßmann § 136 Rz 6). Gem § 113 I 2 iVm § 249 ZPO endet der Lau...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zuständigkeitsstreitwert.

Rn 24 § 5 gilt uneingeschränkt nur für den ZuS. Der Beklagte soll es nicht in der Hand haben, durch eine für sich in die Zuständigkeit des angerufenen Gerichts fallende Widerklage infolge Wertaddition die Zuständigkeit eines anderen Gerichts zu begründen (BGH NJW 94, 3292). Praktische Bedeutung hat Hs 2 bei Klage und Widerklage am AG. Hier wird die Zuständigkeit des LG allei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Anfechtbarkeit.

Rn 10 Die Fristbestimmung oder Ablehnung ist nicht anfechtbar, allenfalls mit dem Rechtsmittel gegen das Endurteil (Naumbg 18.4.11 – 2 W 19/11 juris). Das Gericht begeht eine Gehörsverletzung, wenn es über einen Antrag auf Schriftsatznachlass hinweggeht ohne Gründe anzuführen, die eine Ablehnung der Frist iSd § 283 rechtfertigen (BVerfG NJW 15, 1166 [BVerfG 10.12.2014 - 2 BvR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / bb) Grundlagen.

Rn 15 Die rechtliche Grundlage der Sicherheit, sei es Vertrag (zB §§ 1204 ff, 1273 ff BGB), Gesetz (§§ 233, 562, 647 BGB, §§ 397, 441, 464, 475b HGB) oder Pfändung (Pfändungspfandrecht), ist für die Anwendung von § 6 S 1, 2. Alt ohne Bedeutung. Erfasst sind damit ua auch Vermieter- und Verpächter-, Pächter-, Werkunternehmer, Gastwirts-, Kommissionärs-, Spediteurs-, Lagerhalt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 2 Eine prozessrechtlich notwendige Streitgenossenschaft ist dadurch gekennzeichnet, dass die gegen einen Streitgenossen ergehende Entscheidung im Verhältnis zu dem anderen Streitgenossen Rechtskraft oder Gestaltungswirkung ausübt (St/J/Bork Rz 5; MüKoZPO/Schilken Rz 5). Im Fall der Rechtskrafterstreckung ist eine einheitliche Entscheidung geboten, weil sogar dann, wenn di...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wertgrenze und Beschränkungen bei Familiensachen.

Rn 8 Hat das Berufungsgericht die Revision nicht zugelassen und übersteigt der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer 20.000 EUR nicht, findet die Revision nicht statt, es sei denn, das Berufungsgericht hat die Berufung verworfen (vgl § 544 Rn 4 ff). Diese Regelungen, die sich bis zum 31.12.19 in der Übergangsvorschrift des § 26 Nr 8 EGZPO befanden, sind sei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Zusammenfassung

Art. 2 Brüssel Ia-VO0 Für die Zwecke dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck Für die Zwecke von Kapitel III umfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Grundlagen.

Rn 93 Ein ZuS besteht nicht; GeS und ReS sind identisch. Die Wertfestsetzung ist in die Streitwertbestimmung für nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten eingebettet, mithin ist eine umfassende Abwägung geboten (Hamm JurBüro 89, 1303; § 3 Rn 8). Für die Einkommensverhältnisse als eines (!) ihrer Elemente gibt § 43 II FamGKG (§ 48 III 1 GKG aF) das Dreimonatseinkommen als Ausg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Festlegung des Schiedsortes ist zunächst ein eher technischer Vorgang, der zur Disposition der Parteien steht. Fehlt eine Parteivereinbarung, wird der Schiedsort durch das Schiedsgericht bestimmt. Wie sich aus Abs 2 ergibt, ist unabhängig vom Schiedsort im Einzelnen der Ort einer bestimmten vorzunehmenden Handlung vom Schiedsgericht nach freier Geeignetheit zu besti...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Erleichterter Vergleichsabschluss.

Rn 5 Die genannten Grundsätze gelten auch für die inzwischen in den Prozessordnungen vorgesehenen Erleichterungen des Abschlusses von Prozessvergleichen im schriftlichen Verfahren insb durch die Annahme eines gerichtlichen Vergleichsvorschlags (§ 278 VI ZPO). Die dabei vorgegebene Form eines Beschlusses für den gerichtlichen Vorschlag (etwa § 106 S 2 VwGO) oder für die Fests...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Der Klageantrag.

Rn 20 Die bisherigen Überlegungen zeigen, dass das im Klageantrag zum Ausdruck gebrachte klägerische Begehren und seine Rechtsbehauptung nach wie vor entscheidend für die Bestimmung des Streitgegenstandes sind (weitergehend Althammer Streitgegenstand und Interesse 12, der über den Antrag hinaus auf das klägerische Interesse abstellt; dazu Prütting FS Pekcanitez 15, 301). Dur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rücktrittsfiktion.

Rn 16 Betreibt ein Unternehmer aus einem Teilzahlungsgeschäft iSv § 506 III BGB gegen den Verbraucher die Zwangsvollstreckung wegen seines Zahlungsanspruchs und wird dabei die aufgrund des Teilzahlungsgeschäfts gelieferte Sache gepfändet, ist § 508 S 5 BGB zu beachten. Nach dieser Vorschrift gilt es grds als Ausübung des Rücktrittsrechts des Unternehmers, wenn dieser die gel...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nicht ausreichendes Beweisergebnis, aber gewisse Wahrscheinlichkeit.

Rn 3 Die Würdigung des Verhandlungsergebnisses und einer etwaigen Beweisaufnahme darf noch keine Überzeugung des Gerichts von der Richtigkeit der zu beweisenden Behauptung ergeben. Erforderlich ist aber, dass bereits eine gewisse, nicht notwendig hohe Wahrscheinlichkeit für die Richtigkeit der Behauptung erbracht ist und das Gericht durch die Parteivernehmung die Ausräumung ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Rechtskräftige Entscheidungen des Anordnungsverfahrens.

Rn 6 Der Schadensersatzrichter ist ferner an rechtskräftige Entscheidungen des Anordnungsverfahrens gebunden, die – bejahend oder verneinend – über den Anordnungsgrund entschieden haben. Gleiches gilt, wenn durch rechtskräftige Entscheidung im Anordnungsverfahren die einstweilige Rechtsschutzmaßnahme wegen Fehlens des Anordnungsanspruchs als von Anfang an unbegründet aufgeho...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Wirkungen.

Rn 5 Es gelten die normalen Wirkungen eines Kfb. Der intendierte Beschleunigungseffekt setzt sich iRd Vollstreckung fort. Es bedarf keiner besonderen Vollstreckungsklausel, § 795a, und es ist keine Wartefrist zu beachten, § 798. Mit der förmlichen Zustellung der vollstreckbaren Titelausfertigung samt Kfb, nicht schon mit der formlosen Mitteilung, beginnt die Frist zur Einleg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Besondere Prozessvoraussetzungen.

Rn 48 Da die Abänderungsklage bereits vor Rechtskraft des abzuändernden Urteils erhoben werden kann (BGHZ 34, 110, 116 = NJW 61, 871; 94, 145, 146 = NJW 85, 1701; abl Roth NJW 88, 1233, 1236), ist nur das Vorliegen eines Urteils über künftig fällig werdende wiederkehrende Leistungen, nicht aber die Rechtskraft der Entscheidung Voraussetzung für die Zulässigkeit der Abänderun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zustellungsgegenstand.

Rn 11 Grds muss nach § 750 I nur der Titel (dh eine einfache Titelausfertigung), nicht aber die vollstreckbare Ausfertigung zugestellt werden, es sei denn, es handelt sich gem Abs 2 um sog qualifizierte Klauseln (s Rn 17). Das gilt auch im Fall der Sicherungsvollstreckung nach Abs 3 (BGH Rpfleger 05, 547; LG Frankfurt Rpfleger 82, 296; Walker JZ 11, 401, 404). Soweit Urkunde...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Unzureichende Verteilungsmasse.

Rn 4 Die Verteilungsmasse darf zur Befriedigung aller Gläubiger, die beteiligt sind, nicht ausreichen. Außerdem ist Voraussetzung, dass keine Einigung zwischen den Gläubigern erzielt worden ist. Der Gerichtsvollzieher oder der Drittschuldner sind nicht verpflichtet, auf eine Einigung der Gläubiger vor Eintritt des Verteilungsverfahrens hinzuwirken. Das ist Aufgabe des Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Zweck der Vorschrift.

Rn 1 Die 2014 eingefügte Vorschrift dient der Umsetzung von Art 7 V der Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr (ABl EU 2011 L 48/1). Die genannten Vorschriften des BGB verbieten in Umsetzung dieser RL bestimmte Vereinbarungen über lange Zahlungsfristen (§ 271a BGB) oder das Hinausschieben des Verzugs (§ 286 V BGB) sowie über den Ausschluss...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bekanntmachung der Klage (Abs 1 u 2).

Rn 2 Die Bekanntmachung erfolgt spätestens 14 Tage nach Klageerhebung, dh nach Zustellung der den Anforderungen des § 606 II entsprechenden Klageschrift an den Beklagten. Sind die Voraussetzungen des § 606 II gegeben, so gibt es weder für die Zustellung noch für die Bekanntmachung ein Ermessen des Gerichts. Rn 3 Eine vorherige Anhörung des Beklagten ist wegen der kurzen Frist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Kausal für Verzögerung.

Rn 45 Allein die Zulassung der Angriffs- oder Verteidigungsmittel ist kausal (Rn 23) für die Verzögerung der Erledigung des Rechtsstreits (Rn 14 f), wobei die Verzögerung der Partei zuzurechnen (Rn 22, 28) ist. Daran fehlt es zB, wenn eine Verletzung der Hinweispflichten mitursächlich war (BGH NJW 18, 1171 [BGH 14.11.2017 - VIII ZR 101/17] Rz 23) oder im Falle der nicht fris...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Begriff, Zweck und Funktion der Zwangsvollstreckung.

Rn 1 Die (Einzel-)Zwangsvollstreckung ist ein Verfahren, das die Rechtsordnung dem Gläubiger eines gerichtlich festgestellten oder förmlich dokumentierten Anspruchs zur Verfügung stellt, um diesen ggf mit Zwangsmitteln gegen die unberechtigte Leistungsverweigerung des Schuldners durchzusetzen und auf diese Weise Befriedigung der Forderung zu erlangen. Das Zwangsvollstreckung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem nach Artikel 3 über einen Antrag auf Ehescheidung, Trennung ohne Auflösung des Ehebandes oder Ungültigerklärung einer Ehe zu entscheiden ist, sind für alle Entscheidungen zuständig, die die mit diesem Antrag verbundene elterliche Verantwortung betreffen, wennmehr