Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 8. Verbundene, akzessorische und gemischte Streitigkeiten.

Rn 18 Bei verbundenen und akzessorischen Streitigkeiten ist zwischen den verschiedenen Streitgegenständen zu unterscheiden, etwa früher zwischen einer Ehescheidungsklage und der damit verbundenen Unterhaltsklage. Grundsätzlich ist die Anwendbarkeit der VO für jeden dieser Gegenstände gesondert zu beurteilen. Namentlich akzessorische Streitigkeiten sind nicht an die rechtlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Versäumnisurteil gegen den Berufungsbeklagten (Abs 2).

Rn 11 Voraussetzung für ein Versäumnisurteil gegen den Berufungsbeklagten ist neben dessen Säumnis ein entsprechender Antrag des Gegners (zu beidem Rn 7–9 und § 331 Rn 2 ff). Folge der Säumnis des Berufungsbeklagten ist, dass das zulässige tatsächliche Vorbringen des Berufungsklägers als zugestanden anzunehmen ist. Erforderlich ist damit eine Schlüssigkeitsprüfung dahin, ob ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sonstige Umstände.

Rn 46 In die erforderliche Gesamtwürdigung sind andere Umstände mit einzubeziehen. Dies lässt Raum für weitere persönliche Korrekturfaktoren, wie Lebensalter (LG Ellwangen, Rpfleger 06, 88 [LG Ellwangen 30.09.2005 - 1 T 227/05]), krankheitsbedingte Mehraufwendungen, Ausbildungskosten und auswärtige Erwerbstätigkeit (Ahrens NJW-Spezial 07, 613, 614). Zu berücksichtigen sind a...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Verschlechterung.

Rn 11 Auch Verschlechterungen der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sind zu berücksichtigen. Das können Änderungen des Arbeitseinkommens oder der Verlust des Arbeitsplatzes sein (Brandbg RPfleger 04, 53). Auch das Hinzutreten weiterer Unterhaltspflichten durch Eheschließung oder Geburt eines Kindes sind zu berücksichtigen (Dürbeck/Gottschalk Rz 964). Werden nach...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Dauer, Beginn und Berechnung.

Rn 4 Die zweimonatige Frist zur Begründung der Berufung ist mangels gesetzlicher Bezeichnung (vgl § 224 I S 2) keine Notfrist. Sie beginnt mit der Zustellung des erstinstanzlichen Urteils (dazu § 517 Rn 5 ff), welches angefochten werden soll, spätestens jedoch mit Ablauf von fünf Monaten nach dessen Verkündung. Damit knüpft der Fristbeginn an dasselbe Ereignis an wie die Fri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / XIV. Unterbrechung des Verfahrens durch Insolvenz einer Partei nach § 240.

Rn 22 Das Verfahren nach § 1059 wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen einer Partei nach § 240 unterbrochen, wenn der Schiedsspruch die Insolvenzmasse betrifft. Die Aufnahme des Verfahrens kann nur nach den für das Insolvenzverfahren geltenden Vorschriften erfolgen (BGH SchiedsVZ 17, 266 [BGH 26.04.2017 - I ZB 119/15] Rz 14).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Gläubiger- und Schuldnermehrheiten.

Rn 8 Auf Gläubigerseite müssen Identität und Beteiligungsverhältnis aus dem Titel deutlich werden (ThoPu/Seiler § 750 Rz 7). Dazu muss grds die materiell-rechtliche Forderungsstruktur angegeben werden, zB Gesamtgläubigerschaft, auf Schuldnerseite die Schuldform, zB Gesamtschuld. In den übrigen Fällen ist § 420 BGB der Ausgangspunkt (nur ausnahmsweise bei Verurteilung aufgrun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit und Begründetheit der Nichtigkeitsklage.

Rn 3 Im Rahmen der dreistufigen Prüfung bei der Wiederaufnahme (s vor §§ 578 ff Rn 3) weist § 579 I auf die Zulässigkeitsvoraussetzung der schlüssigen Behauptung des Nichtigkeitsgrundes hin. § 579 II regelt die Zulässigkeitsvoraussetzung der Subsidiarität der Nichtigkeitsklage ggü der Einlegung von Rechtsmitteln, was eine Frage der Statthaftigkeit der Nichtigkeitsklage ist. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Trennung zwischen prozessrechtlichen und materiell-rechtlichen Fragen.

Rn 10 In Fällen mit Auslandsberührung ist zwischen dem Bestehen der Verbandsklagebefugnis (dazu ausf mit Blick auf das UWG Sack WRP 17, 1298) einerseits und den anzuwendenden materiell-rechtlichen Maßstäben bei der objektiven Rechtskontrolle andererseits zu unterscheiden. Nur für letztere gilt das gem Kollisionsrecht zu ermittelnde anwendbare Sachrecht (lex causae). Die Frag...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Grundzüge.

Rn 11 Das selbstständige Beweisverfahren erfordert den an ein Gericht adressierten Antrag einer Partei (dazu § 487 Rn 3), kann also nicht vAw betrieben werden. Das zuständige Gericht hat bei der Bearbeitung keinen Ermessensspielraum; sofern die Voraussetzungen gegeben sind, kann also nicht – etwa aus Gründen der Unzweckmäßigkeit – der Antrag abgelehnt werden. Rn 12 Nur bestim...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Gericht hat in Verfahren, die die Person des Kindes betreffen, das Jugendamt anzuhören. Unterbleibt die Anhörung wegen Gefahr im Verzug, ist sie unverzüglich nachzuholen. (2) In Verfahren nach den §§ 1666 und 1666a des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist das Jugendamt zu beteiligen. Im Übrigen ist das Jugendamt auf seinen Antrag am Verfahren zu beteiligen. (3) In Verfahren, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Besonderheiten.

Rn 10 In bestimmten Verfahrenskonstellationen geht die finanzgerichtliche Rspr davon aus, dass das Prozesshindernis der ›anderweitigen‹ Rechtshängigkeit nach § 17 I 2 GVG nicht durch Abweisung, sondern durch Verbindung beider Sachen auszuräumen ist (BFH DStRE 07, 130 [BFH 26.05.2006 - IV B 151/04] für zwei bei demselben Senat eines FG anhängig gemachte Klagen gegen denselben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Offenlegung.

Rn 12 Sofern die Tatsachengrundlage nicht offenkundig ist, hat der SV die von ihm ermittelten und die zugrunde gelegten Tatsachen nachprüfbar darzulegen. Befundtatsachen (zu den Begrifflichkeiten s § 414 Rn 2) sind damit grds immer offenzulegen, ansonsten ist das Gutachten unverwertbar. Gleiches gilt grds für die wesentlichen Anknüpfungstatsachen (BGH NJW 94, 2899 [BGH 15.04...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Nachfolgendes Bekanntwerden des Gegners.

Rn 5 Wird der Gegner vor Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens bekannt, muss sogleich auf den Antrag des ASt das Verfahren gegen diesen weitergeführt werden; das einmal eingeleitete selbstständige Beweisverfahren gegen unbekannt entbindet den ASt nicht von der Vornahme weiterer Nachforschungen. Der ermittelte Antragsgegner ist über den Stand des Verfahrens seitens ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Verzichtbare Rügen.

Rn 11 Die Zulässigkeit der Klage betr verzichtbare Rügen müssen vor der ersten Verhandlung zur Hauptsache für alle Rechtszüge und bei Fristsetzung innerhalb der Frist erhoben werden (BGH NJW-RR 06, 496 [BGH 21.12.2005 - III ZR 451/04]). Rn 12 Verzichtbare Rügen sind Einrede der Rechtshängigkeit (§ 261 III Nr 1), Rechtskraft (§§ 318, 322), fehlende Vollmacht (§ 88 I), fehlende...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Verfahren vor dem Rechtspfleger.

Rn 9 § 114 I u § 78 I ZPO gelten nicht in Verfahren vor dem Rechtspfleger (§ 13 RPflG). Das betrifft va das Kostenfestsetzungsverfahren (§ 21 I Nr 1 RPflG). Gem § 569 III Nr 1 ZPO (zB iVm § 104 III 1 ZPO, § 113 I 2 bzw § 85) unterliegt auch das Beschwerdeverfahren nicht dem Anwaltszwang (BGH MDR 06, 1076 [BGH 26.01.2006 - III ZB 63/05]), Letzteres gilt jedoch – m Ausn der Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 321 stellt aus Gründen des effektiven Rechtsschutzes ein Antragsverfahren zur Ergänzung eines lückenhaften Urteils zur Verfügung, dient aber nicht dazu, fehlerhafte Entscheidungen richtigzustellen (BGH NJW 06, 1351 [BGH 16.12.2005 - V ZR 230/04] Rz 12); dann Rechtsmittel oder § 319. Wie das Verfahren des § 320 ist § 321 auf eine Selbstkontrolle innerhalb der Instanz g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II.

Rn 3 Nach Ansicht des nationalen Gesetzgebers regelt Art 7 EuKoPfVO einen der Glaubhaftmachung vergleichbaren Wahrscheinlichkeitsgrad. Deshalb stellt § 947 I klar, dass die im Arrestverfahren zulässigen Beweismittel (§ 920 II, § 294) auch im Verfahren zum Erlass eines Beschlusses zur vorläufigen Kontenpfändung zulässig sind (BTDrs 18/7560 S 42). Damit hat es sein Bewenden. D...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Parteivernehmung trotz Prozessunfähigkeit.

Rn 4 Von der Grundregel des Abs 1 enthält Abs 2 eine Ausnahme für Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, und für prozessfähige Personen, die im Rechtsstreit durch einen Betreuer oder Pfleger §§ 1814 ff) vertreten werden. Auf andere prozessunfähige Parteien ist die Vorschrift nicht anwendbar (St/J/Berger Rz 15; Anders/Gehle/Gehle ZPO Rz 5). Beweisgegenstand mü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zustellung.

Rn 2 Die Zustellung einer beglaubigten Abschrift der Klage erfolgt vAw (§§ 166 ff). Es bedarf weder eines besonderen Antrags des Kl noch obliegt es ihm, um die Zustellung der Klage in bestimmter Form zu ersuchen; das Gericht selbst hat dafür Sorge zu tragen, dass eine wirksame Zustellung erreicht wird (BGH NJW 03, 2830 [BGH 11.07.2003 - V ZR 414/02]). Die Zustellung ist unwi...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Einstweilige Aussetzung (Abs 2).

Rn 8 Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung (§ 882d I 2). Nach Abs 2 kann der Schuldner jedoch die einstw Aussetzung beim gem § 764 II zuständigen Vollstreckungsgericht – nicht beim zentralen Vollstreckungsgericht nach § 882h – beantragen, wobei auch diesem Antrag keine aufschiebende Wirkung zukommt. Bindende Wirkung entfaltet erstmalig die stattgebende Entscheidung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Insolvenzverfahren.

Rn 26 Zur Insolvenzmasse gehören die pfändbaren Gegenstände, § 36 I 1 InsO. Die unpfändbaren Bezüge gem § 850a unterliegen nicht dem Insolvenzbeschlag, wie § 36 I 2 InsO durch die Verweisung auf § 850a ausdrücklich klarstellt. Im Restschuldbefreiungsverfahren sind die unpfändbaren Bezüge nicht abzutreten, § 292 I 3 InsO iVm § 36 I 2 InsO und § 850a (FK-InsO/Ahrens § 287 Rz 1...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 In Ergänzung von § 12 und als Pendant zu § 13 regelt § 17 den allg Gerichtsstand aller Personen mit passiver Parteifähigkeit, die keine natürlichen Personen sind (St/J/Roth Rz 1; vgl auch MüKo-ZPO/Patzina Rz 1; Musielak/Voit/Heinrich Rz 1; Zö/Schultzky Rz 1 f; ThoPu/Hüßtege Rz 1, die aber den Fiskus wegen § 18 ausnehmen wollen; dazu § 18 Rn 2). § 17 verfolgt den Zweck, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Einzelne Spezialregelungen.

Rn 11 Einzelne Spezialregelungen schließen § 766 aus. Vollstreckungsmaßnahmen des GBA unterliegen den §§ 71 ff, 78 ff GBO; die Erinnerung ist nicht gegeben (so bereits RGZ 48, 242, 243, 244). Im Verfahren zur Abnahme der eV gilt § 900 IV 1 (BGH NJW-RR 11, 1693, 1694 [BGH 17.08.2011 - I ZB 5/11]; vgl § 777 Rn 3). Dem Schuldner steht als Rechtsbehelf nur der Widerspruch zu; de...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Vor Vollstreckung.

Rn 5 Der Sicherungszweck entfällt bei Verzicht auf die vorläufige Vollstreckbarkeit (München WM 79, 29). Ferner bei einem bestätigenden Berufungsurteil, auch wenn dieses noch mit der Revision angreifbar und damit nicht rechtskräftig ist, § 708 Nr 10 (Zö/Herget § 109 Rz 3). Dies gilt nicht, wenn das Berufungsgericht die Zwangsvollstreckung gegen Abwendungssicherheit des Schul...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Unstatthafter Einspruch.

Rn 7 Der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil ist in zwei Fällen nicht statthaft: Zum einen bei einem Versäumnisurteil, mit welchem der Einspruch gegen ein Versäumnisurteil – auch gegen ein aufgrund gesonderter mündlicher Verhandlung ergangenes Versäumniszwischenurteil nach § 347 II – oder gegen einen Vollstreckungsbescheid (§ 700) wegen erneuter Säumnis der Partei verworfen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. RA.

Rn 14 Im Regelfall fallen in 1. Instanz an: Verfahrensgebühr (VV 3100) von 1,3; Terminsgebühr (VV 3104) 1,2; Geschäftsgebühr nach VV 2300, soweit nicht nach VV Vorbem 3 IV angerechnet (dazu BGH FamRZ 08, 2196: auch Anrechnung auf ermäßigte Verfahrensgebühr). Im Kostenfestsetzungsverfahren keine Anrechnung der Geschäftsgebühr, wenn beide Gebühren von verschiedenen RA verdient...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / c) Unterschrift.

Rn 6 Da es sich bei der Klageschrift um einen bestimmenden Schriftsatz iSd § 129 handelt, ist sie eigenhändig zu unterschreiben (§ 130 Nr 6), weil nur so dem Schriftformerfordernis Rechnung getragen werden kann. Die Unterschrift muss wenigstens individuelle Züge aufweisen (BGH GrundE 08, 539). Was unter einer Unterschrift zu verstehen ist, ergibt sich aus dem Sprachgebrauch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / aa) Hauptsacheklage.

Rn 8 Auf Besitz oder Eigentum kommt es iSd Regelung nur an, wenn mit der Klage die endgültige Erlangung angestrebt wird (Hamm JurBüro 90, 649). Das ist der Fall bei der Klage auf Eigentumsumschreibung (KGR 97, 57), auf Duldung der Wegnahme (KG RPfleger 71, 227), auf endgültige Besitzeinweisung (LG Bayreuth AnwBl 66, 403) oder auf Durchsetzung eines Heimfallrechts (Frankf Jur...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff.

Rn 2 In der Entscheidungsform des Beschl ergehen bedeutendere prozessleitende Anordnungen. In einigen Fällen können aber auch verfahrensbeendende Entscheidungen durch Beschl getroffen werden (Zö/Feskorn § 329 Rz 2). Dieser erledigt jedoch nicht den Prozessstoff in der Hauptsache. Beispielhaft sind hier neben der Entscheidung über die Gewährung von Prozesskostenhilfe (§ 119) ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Allgemeine Befugnisse; Anweisungen.

Rn 6 Daneben stehen dem verordneten Richter all diejenigen Befugnisse zu, die zur Durchführung der von ihm geforderten Beweisaufnahme erforderlich sind. So hat er den Termin zu bestimmen und die Ladung hierzu zu veranlassen (§§ 361, 362, 377); er hat die erforderlichen Ermahnungen und Belehrungen ggü dem Zeugen vorzunehmen (§§ 383 II, 395 I). Zuständig für die Entscheidung, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Form des Wiedereinsetzungsantrags.

Rn 2 Gemäß Abs 1 muss die für die versäumte Prozesshandlung geltende Form eingehalten werden, also regelmäßig Schriftform (soweit nicht Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle zulässig ist, vgl § 496 im Parteiprozess); im Anwaltsprozess ist der Wiedereinsetzungsantrag von einem postulationsfähigen Anwalt zu stellen. Konnte die versäumte Prozesshandlung wahlweise bei zwei ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Nicht fällige oder bedingte Forderungen.

Rn 10 Pfändbar sind auch noch nicht fällige, bedingte (BGH NJW 70, 241, 242 [BGH 29.10.1969 - VIII ZR 202/67]) oder von einer Zeitbestimmung abhängige Forderungen. Aufschiebend bedingte Forderungen werden zwar erst mit Bedingungseintritt wirksam, doch entstehen Verstrickung und Pfandrecht bereits mit der Pfändung. Gleichgültig ist, ob ein Zurückbehaltungsrecht besteht oder d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Kein Kostenausspruch.

Rn 24 Der Unterschied zur Klagerücknahme bedeutet, dass eine Kostenfolge wie in § 269 III nicht ausgesprochen werden kann (BGH NJW-RR 06, 201). § 269 III 2 ist nicht entsprechend anzuwenden, wenn der Kl erst nach Abschluss des Mahnverfahrens und Abgabe des Verfahrens an das Streitgericht den Antrag auf DsV zurücknimmt; § 269 III 2 greift für die Rücknahme des Streitantrags g...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Verhalten bei technischer Störung.

Rn 5 § 130d S 2 ermöglicht eine Ersatzeinreichung auf herkömmlichem Weg, wenn eine elektronische Einreichung aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist (Biallaß NJW 23, 25). Keine Unmöglichkeit aus technischen Gründen stellt es dar, wenn der Rechtsanwalt einen Anwendungs- oder Bedienungsfehler macht (Bacher MDR 22, 1441, 1444) oder wenn ein gesundheitliches Prob...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Fristsetzung.

Rn 2 Die Frist muss so bemessen sein, dass sie dem Beweisführer Zeit für die selbstständige Klage gegen den Dritten sowie die Vollstreckung lässt (Wieczorek/Schütze/Ahrens § 431 Rz 4; MüKoZPO/Schreiber § 431 Rz 2; St/J/Berger § 431 Rz 2). Es handelt sich um eine richterliche Frist, die nach §§ 224, 225 verlängert oder verkürzt werden kann (MüKoZPO/Schreiber § 431 Rz 2; St/J/...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. PKH auf Klägerseite.

Rn 2 Ist auf Klägerseite PKH bewilligt, dann ergeben sich keine Besonderheiten, wenn der Kl unterliegt. Die Verpflichtung zur Tragung von Kosten ergibt sich nur aus dem Bewilligungsbeschluss über die Prozesskostenhilfe. Darüber hinaus muss der Kl keine Zahlungen an die Staatskasse leisten. Unterliegt der Beklagte, dann sind von diesem erst nach dem rechtskräftigen Urt über d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Das Oberlandesgericht stellt durch unanfechtbaren Beschluss fest, ob der genehmigte Vergleich wirksam geworden ist. Der Beschluss wird öffentlich bekannt gemacht. § 11 Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Mit der Bekanntmachung des Beschlusses, der die Wirksamkeit des Vergleichs feststellt, wirkt der Vergleich für und gegen alle Beteiligten, sofern diese nicht ihren Austr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Über den Rechtsbehelf des Schuldners gegen einen im Inland erlassenen Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung nach Artikel 33 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 655/2014 (Widerspruch) entscheidet das Gericht, das den Beschluss erlassen hat. Die Entscheidung ergeht durch Beschluss. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend für den Widerspruch des Schuldners gemäß Artikel 33 A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verfahren.

Rn 4 Nähere Regelungen zum Verfahren enthalten die §§ 816–819 sowie §§ 92–96, 103, 111 IV GVGA. Für die Versteigerung im Internet sind die Einzelheiten durch Rechtsverordnungen der Landesregierungen oder ggf der Landesjustizverwaltungen zu regeln (Abs 3), insb auf welcher Versteigerungsplattform und ab welchem Zeitpunkt öffentliche Versteigerungen im Internet zugelassen sind...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Frist.

Rn 2 Die Frist wird nach § 222 berechnet; auch § 222 II ist anwendbar (vgl BayLSG, Beschl v 24.7.12 – L 15 VK 12/11 Rz 16; ThoPu/Hüßtege Rz 3; Zö/Schultzky Rz 2; aA MüKoZPO/Häublein/Müller Rz 2; Musielak/Voit/Wittschier Rz 2). Sie beginnt mit dem Aushang gem § 186 II 1 (Tag des Aushangs nicht mitgerechnet, § 187 I BGB) und kann nicht verkürzt, wohl aber gem S 2 im Bewilligun...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Urkundenbeweis.

Rn 1 In der ZPO gilt gem § 286 I der Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung. § 286 II ordnet eine Bindung an feste Beweisregeln nur in den gesetzlich bezeichneten Fällen an. Solche festen Beweisregeln finden sich in den §§ 415 ff für den Urkundenbeweis (aA Britz ZZP 110, 61, 63 ff). ›Urkundenbeweis‹ meint die Verwendung der Urkunde wegen ihres Gedankeninhalts; da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / b) Inhalt der Zahlungsvereinbarung und Tilgungsfrist.

Rn 4 Als möglichen Inhalt der Zahlungsvereinbarung sieht die Norm die Einräumung einer Zahlungsfrist oder die Ratenzahlung vor. Als Soll-Tilgungsfrist werden zwölf Monate festgesetzt. Der Gerichtsvollzieher kann aber nach pflichtgemäßem Ermessen in Ausnahmefällen auch eine längere Tilgungsfrist gewähren (BTDrs 16/10069, 25). Ebenso kann der Gläubiger schon im Voraus dem Geri...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einsatzfelder.

Rn 3 Im Regelfall hat die Aufnahme des Protokolls durch den Vorsitzenden zu erfolgen, der sich in der forensischen Praxis regelmäßig eines Ton- oder Datenträgers (§ 160a I) bedienen wird. Ein Urkundsbeamter der Geschäftsstelle ist nur aus wichtigem Grund hinzuzuziehen. Diese im Ermessen des Vorsitzenden liegende Maßnahme kommt insb dann in Betracht, wenn bei der Vernehmung v...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Kosten/Gebühren.

Rn 6 Das Verfahren der Sicherungsvollstreckung und die nachfolgende Verwertung sind eine Angelegenheit, sodass die Gebühren nur einmal erhoben werden dürfen (AG München DGVZ 07, 43). Der Anwalt erhält die Gebühren nach den Nr 3500, 3513 VV RVG. Der Gegenstandswert beläuft sich nach § 25 Nr 1 RVG auf den vollen Wert des zu vollstreckenden Anspruchs. Ein Abschlag ist nicht vorz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / a) Die kontradiktorischen, die Instanz beendenden Urteile.

Rn 22 Die nicht auf der Säumnis des Bekl beruhende Abweisung der Klage erfolgt durch Endurteil nach § 300 I, für das die allgemeine Vorschrift über die Form und den Inhalt gerichtlicher Urt gilt (§ 313). Urteile nach Abs 2 Alt 2 gegen den Kl, die nur nach einem richterlichen Hinweis nach § 139 II ergehen dürfen, setzen eine mündliche Verhandlung mit einer Antragstellung des ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Zuständigkeit.

Rn 2 Das richterliche Ersuchen hat der Vorsitzende zu veranlassen, weil es sich um eine reine verfahrensbegleitende Maßnahme handelt. Gelegentlich wird aber das Ersuchen in den Entscheidungstenor aufgenommen, was unschädlich ist (Musielak/Voit/Huber Rz 1). Ein Ersuchen durch die Geschäftsstelle des Gerichts ist dagegen unzulässig (Schuschke/Walker/Schuschke Rz 2). Ob ein ric...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Begriff und Zweck.

Rn 1 Die in der Vorschrift abschließend genannten Urteile müssen für vorläufig vollstreckbar erklärt werden, damit die Vollstreckung aus ihnen stattfinden kann (§ 704). Denn sie werden mit ihrer Verkündung nicht formell rechtskräftig. Im Gegensatz zu den Urteilen des § 709 erfolgt die Anordnung der vorläufigen Vollstreckbarkeit in den Fallgestaltungen des § 708 ohne Sicherhe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verwertung außerhalb des Hauptsacheverfahrens.

Rn 7 Das im selbstständigen Beweisverfahren besorgte Gutachten kann im Rechtsstreit anderer Parteien gem § 411a verwertet werden (Hamm 12.8.14 – 26 U 35/13; MüKoZPO/Zimmermann § 411a Rz 3; B/L/A/H 77. Aufl § 411a Rz 3); § 493 ist eine die Anwendung des § 411a ausschließende Sondervorschrift allein in dem Sinne, dass das im selbstständigen Beweisverfahren eingeholte Gutachten...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Hinweise zur Verhandlung und Prozesstaktik.

Rn 34 Die Stufenklage hat mehrere Vorteile: Durch Vermeidung mehrerer Einzelprozesse Beschleunigungseffekt und Verringerung des Kostenrisikos, auch die noch unbestimmte Leistungsstufe wird rechtshängig, Eintritt der Hemmung der Verjährung auch für die Leistungsklage und die Stufenklage ist – wegen der Degression der Gebührentabelle – stets kostengünstiger als mehrere – bis z...mehr