Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 2 Die Zustellung von RA zu RA ist immer möglich bei Parteizustellungen, kann aber auch eine Amtszustellung ersetzen, wenn nicht zugleich eine gerichtliche Anordnung zuzustellen ist (Abs 1 S 2). Wichtigster Anwendungsfall ist die Zustellung von Schriftsätzen im laufenden Prozess, auch wenn diese eine Klageänderung/-erweiterung oder die Erhebung einer Widerklage enthalten. ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 § 848 stellt für zwei Fallgruppen bei der Herausgabe von unbeweglichen Sachen Sonderregeln auf. In einer praktisch wenig bedeutsamen Gestaltung regelt Abs 1 die Pfändung des Herausgabeanspruchs. Ziel ist die Besitzsicherung. Ihr kommt schon deswegen kein großes Gewicht zu, weil die Immobiliarvollstreckung keinen Besitz des Gläubigers erfordert (Schuschke/Walker/Kessen/T...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Streitwert.

Rn 16 Ausschlaggebend für die Bemessung des Streitwerts (s.a. § 3 ZPO Rn 37) ist nach Ansicht der Rspr das Allgemeininteresse am Unterbleiben des Gebrauchs der strittigen AGB-Klauseln (BGH NJW 18, 1880, 1883 [BGH 10.04.2018 - VIII ZR 247/17] mwN) bzw des sonstigen Rechtsverstoßes (BGH II ZR 119/20). Dabei handelt es sich um eine komplett fiktive und dadurch willkürliche Fest...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Erledigung der angefochtenen Entscheidung in der Hauptsache.

Rn 2 Der durch den Hauptsacheausspruch der v Beschwerdeführer angefochtenen Entscheidung betroffene Verfahrensgegenstand muss sich erledigt haben. Die Erledigung kann dabei vor Rechtsmitteleinlegung erfolgt sein (BGH FamRZ 12, 211). Es kann sich auch um eine Entscheidung im EA-Verfahren handeln (BGH FGPrax 11, 143). Nach Ansicht Brandbg FamRZ 13, 802 ist § 62 analog auf Ents...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Rechtshängigkeit, Urheberbenennung.

Rn 4 Wie aus dem Wortlaut ›verklagt‹ hervorgeht, muss Klage erhoben und die Sache rechtshängig sein. Freilich darf die mündliche Verhandlung noch nicht begonnen haben. Vielmehr muss der Bekl vor der Verhandlung zur Hauptsache einen Schriftsatz bei dem Prozessgericht einreichen, in dem er den mittelbaren Besitzer benennt, ihm den Streit verkündet und seine Ladung zwecks Erklä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Existenz.

Rn 4 Existent werden Beschlüsse stets dann, wenn sie den inneren Bereich des Gerichts verlassen haben (BGH NJW 57, 1480 [BGH 27.06.1957 - III ZR 51/56]; BGH NJW-RR 00, 877; BGH NJW-RR 12, 1533, 1534) und von diesem nicht mehr verändert werden können (BGH NJW-RR 04, 1575). Bis zu diesem Zeitpunkt eingehende Schriftsätze müssen zur Vermeidung einer Gehörsverletzung berücksicht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Der Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe ist bei dem Prozessgericht zu stellen; er kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden. 2In dem Antrag ist das Streitverhältnis unter Angabe der Beweismittel darzustellen. 3Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für die Zwangsvollstreckung ist bei dem für die Zwangsvollstreckung zuständigen Gerich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fehlende Aufforderung.

Rn 3 Bei Fehlen der Aufforderung gem § 510 tritt die Wirkung der Regelung in § 439 III nicht ein. Die Aufforderung kann jedoch jederzeit im Verlauf des Verfahrens und auch des Berufungsverfahrens nachgeholt werden. In einem solchen Fall liegt bei einem (unverzüglichen) Bestreiten der Echtheit der Urkunde auf die nachgeholte Aufforderung hin, bzw in der Berufungsinstanz auch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Ausnahmen.

Rn 2 Die Beeidigung hat zu unterbleiben in den in § 393 geregelten Fällen. Desweiteren ist die Beeidigung unstatthaft, wenn beide Parteien hierauf verzichten (§ 391 aE). Diese Ausnahme gilt freilich nicht in denjenigen Verfahren, in denen der Untersuchungsgrundsatz herrscht, in denen es also auf das prozessuale Verhalten der Parteien grds nicht ankommt (Musielak/Voit/Huber §...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Keine Überprüfung der Zuständigkeit (Abs 3).

Rn 19 Nach Abs 3 S 1 darf die internationale Zuständigkeit des Ursprungsgerichts mit Ausnahme der Vorgaben aus Abs 1 lit e nicht durch die Gerichte des ersuchten Staats nachgeprüft werden. Eine fehlerhafte Annahme der eigenen Zuständigkeit wird im Übrigen hingenommen und begründet insb keinen Ordre-public-Verstoß (Abs 3 S 2). Dies gilt sogar, wenn das Ursprungsgericht unter ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Über die Rechtmäßigkeit der Anordnungen, Verfügungen oder sonstigen Maßnahmen, die von den Justizbehörden zur Regelung einzelner Angelegenheiten auf den Gebieten des bürgerlichen Rechts einschließlich des Handelsrechts, des Zivilprozesses, der freiwilligen Gerichtsbarkeit und der Strafrechtspflege getroffen werden, entscheiden auf Antrag die ordentlichen Gerichte. 2Das...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zulässigkeit der Berufung.

Rn 3 Eine Sachentscheidung in Form eines (echten) Versäumnisurteils kann durch das Berufungsgericht nur ergehen, wenn die Berufung zulässig ist (dazu § 522 Rn 5–7). Ist eine Partei säumig, erweist sich die Berufung indes als unzulässig, so wird sie durch kontradiktorisches Urt (sog ›unechtes Versäumnisurteil‹) verworfen (BGH NJW 01, 2095 [BGH 05.04.2001 - IX ZR 309/00]). Ber...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Gem § 1353 I 1 BGB wird die Ehe auf Lebenszeit geschlossen und demzufolge durch den Tod eines Ehegatten aufgelöst. Danach kommen weder eine Scheidung (§ 1564 BGB) noch eine Aufhebung der (aufgelösten) Ehe (§ 1317 III BGB) in Betracht. Auch einem Verfahren auf Feststellung des Bestehens oder Nichtbestehens einer Ehe wird die Grundlage entzogen (Prütting/Helms/Helms § 131...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Geständnis- und Vermutungsverträge.

Rn 109 Geständnisverträge sind Vereinbarungen der Parteien, mit denen eine Tatsache unwiderlegbar oder jedenfalls bis zum Beweis des Gegenteils als festgestellt gelten soll. Wie Vermutungsverträge, mit denen eine Tatsache – mit oder ohne die Möglichkeit ihrer Widerlegung – als bewiesen gelten soll, falls eine andere Tatsache bewiesen ist, dienen solche Abreden dazu, die Bewe...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anwendungsbereich.

Rn 67 Die Sonderregelung des § 322 II bezieht sich nur auf die Aufrechnung nach §§ 387 ff BGB, nicht aber auf sonstige Abrechnungsverhältnisse. Bei einer Verrechnung unselbstständiger Rechnungsposten (BGH NJW 92, 317, 318; NJW 02, 900), einer Saldierung (BGH NJW-RR 04, 1715, 1716 [BGH 20.01.2004 - XI ZR 69/02]) oder der Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts (BGH NJW-RR...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Beweisführer.

Rn 6 Den Vorschuss hat nach dem Wortlaut des § 379 der Beweisführer, also derjenige, der sich gem § 359 Nr 3 auf das Beweismittel (hier: den Zeugen) berufen hat, zu tragen; auf die Beweislast kommt es also grds nicht an. Nur ausnahmsweise kann der Vorschuss von der beweisbelasteten Partei eingefordert werden, nämlich wenn beide Parteien – grds vorschusspflichtig – denselben ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und dogmatische Einordnung.

Rn 1 § 26 normiert einen besonderen Gerichtsstand, der dem Kl die Wahl eröffnet (§ 35), den Bekl auch außerhalb seines allg Gerichtsstandes zu verklagen. Dabei bezweckt die Vorschrift, für bestimmte persönliche Klagen mit zwingendem Bezug zum Grundstückseigentum die Möglichkeit der Befassung eines ortsnahen Gerichts mit dem Rechtsstreit zu eröffnen (Rostock OLGR 98, 169; Fra...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Aufgaben der Justizverwaltung.

Rn 5 Die Justizverwaltung ist verpflichtet, Protokollführer bereitzustellen. Sie genügt dieser Pflicht nur dann, wenn die ausgewählten Personen die Fähigkeit besitzen, dem Diktat des Vorsitzenden auf angemessene Weise – sei es durch die Beherrschung von Kurzschrift, sei es durch hinreichend sicheres Maschinenschreiben – zu folgen. Dennoch hat der Vorsitzende auf die Auswahl ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Nichterscheinen der Parteien.

Rn 2 § 367 I setzt voraus, dass beiden Parteien Zeit und Ort der Beweisaufnahme ordnungsgemäß mitgeteilt wurden. Nur dann ist die Beweisaufnahme unbeschadet dessen durchzuführen, dass eine oder beide Parteien nicht erschienen sind. Anderenfalls ist sie auf Rüge der nicht ordnungsgemäß informierten Partei zu wiederholen (RG JW 1907, 392; St/J/Berger Rz 1). Dies gilt für Bewei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Auslegungsbefugnis.

Rn 14 Das OLG kann im Anerkennungsverfahren den ausländischen Schiedsspruch auslegen und rechtlich einordnen (vgl BGH SchiedsVZ 08, 40 [BGH 08.11.2007 - III ZB 95/06] Rz 14 für den inländischen Schiedsspruch). Der BGH ist an das Auslegungsergebnis nicht gebunden, sondern kann selbst auslegen (BGH SchiedsVZ 2012, 41 Rz 8). Genügt der Schiedsspruch nicht den Bestimmtheitsanfor...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 6. Soziale Sicherheit.

Rn 16 Diese Ausnahme ist ebenfalls europäisch autonom auszulegen (EuGH C-579/17 Rz 67). Sie gilt für das Recht der Gewährung von Leistungen sozialer Sicherheit im Verhältnis zwischen der Sozialverwaltung oder -versicherung und den angeschlossenen Arbeitnehmern. Hierunter fallen jedenfalls die von der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Örtliche Zuständigkeit (Abs 1).

Rn 3 Im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit verweist die Regelung auf das Amtsgericht am Wohnsitz oder Aufenthaltsort des Schuldners, und zwar zum Zeitpunkt der Auftragserteilung (LG Ellwangen DGVZ 18, 146 mwN; Hamm v 20.11.15 – I-32 SA 63/15, Rz 10 f mwN – nv). Einschlägig sind also bei natürlichen Personen §§ 7–11 BGB (Wohnsitz als ständige Niederlassung, Wohnsitz von ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Fristsetzung (Abs 2 S 1).

Rn 9 Die Fristsetzung für die Berufungserwiderung und für die Replik des Berufungsbeklagten hierauf führt im Ergebnis zu einem schriftlichen Vorverfahren, wie es in § 276 für das erstinstanzliche Verfahren vorgesehen ist. Zuständig für die Fristsetzung sind der Vorsitzende der Berufungskammer bzw des Berufungssenats und das Berufungsgericht selbst, also der gesamte Spruchkör...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Anhörungspflichten.

Rn 16 Die Anhörungspflichten richten sich nach den §§ 159 ff. Insb ist das Kind nach § 159 anzuhören; hiervon kann nur unter den Voraussetzungen des § 159 II abgesehen werden (vgl § 159 Rn 7 ff). Die Eltern des Kindes sind nach den Vorgaben des § 160 I anzuhören (vgl § 160 Rn 7 ff). Pflegeeltern des Kindes sind gem § 161 II anzuhören (vgl § 161 Rn 10 ff). Die Anhörung des Ju...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Verbindungsverbot.

Rn 12 Mit Ausn der Sonderfälle von § 265 FamFG ist die Verbindung einer Nichtfamiliensache mit einer Familiensache unzulässig (zB Ehesache gem § 126 II FamFG; Abstammungssache gem § 179 II FamFG), auch nicht im Verhältnis von Hauptanspruch und Hilfsanspruch (BGH NJW 81, 2417 [BGH 08.07.1981 - IVb ARZ 532/81]). Die Bestimmung eines gemeinsam zuständigen Gerichts für mehrere St...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erteilung der nicht qualifizierten Klausel.

Rn 11 Auf der Grundlage des § 724 werden sog einfache Klauseln erteilt. Eine Anhörung muss dabei nicht erfolgen. Das ergibt sich e contrario aus § 730 (MüKoZPO/Wolfsteiner § 724 Rz 32). Sonderfälle von Vollstreckungsklauseln sind dagegen in den §§ 726 ff enthalten. Deren Erteilung ist jeweils von besonderen Tatbestandsmerkmalen abhängig. Im Wege der Negativabgrenzung ergeben...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Rechtliches Interesse (Interventionsgrund).

Rn 5 Ein rechtliches Interesse am Obsiegen der Hauptpartei, ein Interventionsgrund, liegt vor, wenn die Entscheidung des Rechtsstreits durch Inhalt oder Vollstreckung unmittelbar oder mittelbar auf privatrechtliche oder öffentlich-rechtliche Verhältnisse des Nebenintervenienten einwirkt (BGH WM 06, 1252; NJW 97, 2385f). Der Begriff des rechtlichen Interesses ist weit auszule...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Keine Verweisung.

Rn 4 Umgekehrt führt die Geltendmachung des Sekundäranspruches nicht zu einer Unzuständigkeit des AG und einer Verweisungsmöglichkeit gem § 506, selbst wenn der Sekundäranspruch entweder gemeinsam mit dem Primäranspruch oder auch allein den Zuständigkeitsstreitwert des AG übersteigt (Musielak/Voit/Wittschier Rz 3). Der Zuständigkeitsstreitwert bestimmt sich nämlich alleine n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Rechtsgrund.

Rn 2 Erforderlich ist eine einheitliche Rechtsbeziehung, bei deren Fortbestand laufend neue Raten fällig werden oder neue Ansprüche entstehen (St/J/Würdinger § 832 Rz 4). Umstritten ist, ob die Forderung aus einer persönlichen Dienstleistung stammen und wenigstens tw für den Unterhalt bestimmt sein muss. Letzteres ist abzulehnen, da sonst die sozialpolitisch für den Schuldne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Begriff.

Rn 3 Durch den Hinweis auf § 546 wird definiert, was das Gesetz unter dem Begriff der Rechtsverletzung versteht: Das Recht ist verletzt, wenn eine Rechtsnorm nicht oder nicht richtig angewendet worden ist. Das ist zB der Fall, wenn eine für die erstinstanzliche Entscheidung einschlägige Norm übersehen, zu Unrecht für nicht anwendbar erklärt, ihr durch Auslegung ein unzutreff...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Die Parteien können das Verfahren zur Bestellung des Schiedsrichters oder der Schiedsrichter vereinbaren. (2) Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, ist eine Partei an die durch sie erfolgte Bestellung eines Schiedsrichters gebunden, sobald die andere Partei die Mitteilung über die Bestellung empfangen hat. (3) 1Fehlt eine Vereinbarung der Parteien über die ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Wird vor der Zivilkammer eine vor die Kammer für Handelssachen gehörige Klage zur Verhandlung gebracht, so ist der Rechtsstreit auf Antrag des Beklagten an die Kammer für Handelssachen zu verweisen. 2Ein Beklagter, der nicht in das Handelsregister oder Genossenschaftsregister eingetragen ist, kann den Antrag nicht darauf stützen, dass er Kaufmann ist. (2) Der Antrag ist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Fristen.

Rn 4 In Abs 1 sind mit Fristen alle eigentlichen Fristen des Prozessrechtes gemeint, auch die nach § 544 II (BGH WM 16, 1747), und zwar unabhängig davon, ob es sich um gesetzliche oder richterliche Fristen sowie um Notfristen oder gewöhnliche Fristen handelt; nicht hierunter fallen die uneigentlichen und die materiell-rechtlichen Fristen (LAG Sachsen MDR 01, 834 [LAG Sachsen...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Entscheidungserheblichkeit.

Rn 22 Die Zulassung der Revision setzt voraus, dass die zu klärende Rechtsfrage bzw der korrekturbedürftige Rechtsfehler im Revisionsverfahren entscheidungserheblich ist (BGH NJW 03, 831 [BGH 19.12.2002 - VII ZR 101/02]). Daran fehlt es, wenn das Berufungsgericht seine Entscheidung vor- oder gleichrangig und nicht nur hilfsweise auf eine zweite Begründung stützt, die sein Er...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundlagen.

Rn 41 Unter den gesetzlichen Kriterien einer Vereinbarung bzw einer rechtsgestaltenden Erklärung des Kunden, Abs 7 S 1, 2, sowie der Versicherung nach Abs 8 S 2 wird der Vollstreckungsschutz auf einem Pfändungsschutzkonto begründet. Unerheblich ist, ob das Kreditinstitut das Zahlungsverkehrskonto nach innen oder außen als Pfändungsschutzkonto bezeichnet, denn davon kann der ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Abgrenzung zu § 381 I.

Rn 14 Trägt der Zeuge iSd § 381 I zur Entschuldigung oder zur Glaubhaftmachung der unverschuldeten Verspätung Umstände nachträglich vor, so sind bereits getroffene Maßnahmen wieder aufzuheben, was aus Sicht des Zeugen zu demselben – gewünschten – Ergebnis führt wie eine erfolgreiche Beschwerde nach § 380 III. Daher ist eine Beschwerde nach § 380 III zunächst als Antrag auf A...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Innerprozessuale Bindungswirkung.

Rn 4 Die in § 318 geregelte innerprozessuale Bindungswirkung tritt anders als die materielle Rechtskraft bereits vor Eintritt der formellen Rechtskraft ein und bestimmt, dass das die Entscheidung erlassende Gericht diese nicht mehr ändern kann und hieran im weiteren Verfahren in der Instanz gebunden ist (vgl § 318 Rn 1). Im Umfang entspricht die innerprozessuale Bindungswirk...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Formverstoß und Heilung.

Rn 10 Wird eine Schiedsvereinbarung nach den Regeln des § 1031 nicht formgültig abgeschlossen, so ist sie nach dem Rechtsgedanken des § 125 BGB nichtig (BGH NJW 11, 2976). Auf diese Nichtigkeit kann sich jede Partei berufen. Im Falle der Verbraucherbeteiligung nach Abs 5 kann sich auf einen Formfehler auch der andere Vertragspartner berufen, selbst wenn er Unternehmer ist (B...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Kindesherausgabe.

Rn 175 s Folgesachen. Der Anspruch gegen einen Dritten ist nach § 3 ZPO, § 48 II GKG zu bestimmen; er sollte nicht unter dem Regelwert von § 45 I FamGKG (3.000 EUR) angenommen werden. Eine Absenkung kommt nur in ganz besonderen Ausnahmefällen in Betracht (Celle MDR 12, 779 [OLG Celle 24.01.2012 - 10 WF 11/12]). Kindesunterhalt s Folgesachen c).mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 4. Ausführung.

Rn 9 Die Zustellung des Dokuments muss in der gesetzlich vorgeschriebenen Form ausgeführt werden, wobei die Zustellungshandlungen ggü dem Zustellungsempfänger (Rn 3) vorgenommen werden müssen. Ggf sind die besonderen Voraussetzungen der gewählten Zustellungsform zu beachten (zB § 186 II). Die Bekanntgabe des Dokuments (Abs 1) erfolgt grds durch Übermittlung des Schriftstücks...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Keine Anwendung bei allen öffentlich-rechtlichen Körperschaften.

Rn 4 Für die Zwangsvollstreckung gegen Gemeinden und Gemeindeverbände gilt die Vorschrift nicht wegen § 15 Nr 3 EGZPO. Hier ist das jeweilige Landesrecht vorrangig und weicht inhaltlich tw ab (Einzelheiten zu den jeweiligen Länderregelungen Schuschke/Walker/Kessen/Thole Rz 2). Ferner ausgenommen ist gem Abs 3 die Vollstreckung gegen die öffentlich-rechtlichen Banken und Kred...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) Ist ein Amtsgericht nur mit einem Richter besetzt, so beauftragt das Präsidium des Landgerichts einen Richter seines Bezirks mit der ständigen Vertretung dieses Richters. (2) Wird an einem Amtsgericht die vorübergehende Vertretung durch einen Richter eines anderen Gerichts nötig, so beauftragt das Präsidium des Landgerichts einen Richter seines Bezirks längstens für zwei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. TB-Voraussetzungen.

Rn 2 Sämtliche Fallgruppen des § 264 setzen voraus, dass der Kern des Klagegrunds unverändert bleibt (BGH NJW 07, 83 [BGH 11.10.2006 - KZR 45/05]); sonst liegt Klageänderung vor (BGH NJW 96, 2869 [BGH 11.07.1996 - IX ZR 80/95]). § 264 ist gem § 525 S 1 auch auf das Berufungsverfahren anzuwenden, weshalb § 533 auf solche Änderungen keine Anwendung findet (BGHZ 158, 295; BGH M...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Übermittlung des Urteils an die Geschäftsstelle (Abs 2).

Rn 7 Abs 2 meint nur ›Stuhlurteile‹ bzw solche ›am Ende der Sitzung‹, bei denen die Verkündung noch im Schlusstermin erfolgt (§ 310 Rn 4). Urteile, deren Verkündung in einem besonderen ›VT‹ erfolgen, müssen wegen § 310 II bei Verkündung vollständig abgefasst sein. Abs 2 S 1 verlangt die Übermittlung in vollständiger Form (§ 313). Die Übermittlung kann zukünftig auch die elekt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Abgrenzungen zu anderen Streitschlichtungsformen.

Rn 21 Die private Schiedsgerichtsbarkeit steht auf der Grenze zwischen streitiger Zivilgerichtsbarkeit und den vielfältigen Form außergerichtlicher Streitbeilegung. Alle anderen Formen dieser außergerichtlichen Streitbeilegung kennen keinen Verfahrensabschluss durch autoritative Entscheidungen. Insofern gehört die Schiedsgerichtsbarkeit im materiellen Sinn zur echten Gericht...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Zeitpunkt.

Rn 18 Hinweise nach Abs 1–3 muss das Gericht im Interesse eines effizienten Verfahrens gem Abs 4 so früh wie möglich erteilen (BGH MDR 13, 1424). Hieraus ergibt sich insb, dass Hinweise bereits iRd Vorbereitung des Haupttermins, also grds vor der mündlichen Verhandlung (BGH NJW-RR 07, 412; NJW-RR 08, 973 [BGH 13.03.2008 - VII ZR 204/06]) gegeben werden müssen. So soll der Pa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Subjektive Klageänderung.

Rn 9 Während beim gesetzlichen Parteiwechsel die neue Partei in den Prozess eintritt (§§ 239f), ist der gewillkürte Parteiwechsel als Klageänderung zu behandeln, deren Zulässigkeit sich nach § 263 richtet (BGH NJW 76, 239 [BGH 13.11.1975 - VII ZR 186/73]). Bei der Prüfung der sachlichen Zuständigkeit des angerufenen Gerichts ist bei der Klageerhöhung § 506, bei der Klageermä...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 In § 262 wird die örtliche Zuständigkeit für isolierte Güterrechtssachen geregelt, also nicht für solche, die im Verbund eingereicht werden (BGH Beschl v 16.5.19 – V ZB 101/18, FamRZ 19, 1345). Die örtliche Zuständigkeit des Familiengerichts soll konzentriert werden auf dasjenige, bei dem eine Ehesache im ersten Rechtszug anhängig ist oder war. Widersprüchliche Entschei...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck und Systematik.

Rn 1 Die ZPO regelt den Sachverständigenbeweis durch einen Generalverweis auf die Vorschriften über den Zeugenbeweis in § 402 und spezielle Regelungen in den §§ 403–414. Für die Anwendbarkeit der §§ 373 ff entscheidend sind Sinn und Zweck der jeweiligen Vorschrift in Bezug zu den Differenzen in Stellung und Funktion des SV zu denen des Zeugen. Bedeutsam sind etwa seine beson...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Anordnung.

Rn 7 Der Vorsitzende schließt die Verhandlung, wenn nach Ansicht des Gerichts die Sache vollständig erörtert ist (Abs 4). Die Erörterung mit den Parteien kann dabei aufgrund der Möglichkeit zur Bezugnahme auf die vorbereitenden Schriftstücke nach § 137 III 1 kurz gehalten werden. Eine Verpflichtung der Parteien zur Erörterung der Vollständigkeit besteht nicht (MüKoZPO/Wagner...mehr