Fachbeiträge & Kommentare zu Kommentar

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Rechtsmittel.

Rn 5 Eine selbstständige Anfechtung dieser Anordnungen, insb auch wegen eines Ermessensfehlgebrauchs, scheidet grds aus, es sei denn, die Frist wird so lang bemessen, dass dies einer Verfahrensaussetzung faktisch gleichkommt (Köln NJW 75, 2349 [OLG Köln 16.06.1975 - 13 W 40/75]; zu Unrecht aA LG Neubrandenburg MDR 96, 1186 [LG Neubrandenburg 23.01.1996 - 2 O 247/95]). Sie kö...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Ratio.

Rn 1 Die Regelung schafft einen verfassungsmäßigen (aA Lambsdorff NJW 02, 1303) Ausgleich zwischen den Interessen des Gläubigers und des Schuldners in der Zwangsvollstreckung (Giers DGVZ 11, 122; Burchard NJW 02, 2219, 2220). Einerseits erlaubt sie dem Gläubiger, aus einem vorläufig vollstreckbaren Zahlungsurteil unter Rangwahrung zu vollstrecken, bevor Sicherheit geleistet ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Der persönliche Eindruck vom Kind.

Rn 6 Die Neufassung der Vorschrift regelt ausdrücklich, dass sich das Gericht einen persönlichen Eindruck von dem Kind zu verschaffen hat. Das ist mit der Anhörung eines Kindes eigentlich untrennbar verbunden. Der Gesetzgeber hielt es für sachgerecht, auch diese Erkenntnisquelle – wie bei der Anhörung in Betreuungs- und Unterbringungssachen (§§ 278 I, 319 I) – ausdrücklich i...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Anerkennung und Vollstreckung (lit b).

Rn 4 Lit b S 1 stellt klar, dass eine in einem Mitgliedstaat unter Inanspruchnahme der Zuständigkeit aus einem Übereinkommen iSv Abs 1 ergangene Entscheidung (Art 2 lit a) in den anderen Mitgliedstaaten anerkannt und vollstreckt wird. Maßgeblich ist dabei das Regime der Art 36 ff EuGVO, wenn das Abkommen selbst keine Regeln zu Anerkennung und Vollstreckung enthält; anderenfa...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Verwertung.

Rn 4 Die Schiffspart darf weder zur Einziehung noch an Zahlungs statt überwiesen werden (Gottwald/Mock § 858 Rz 3). Zulässig ist allein die Veräußerung, § 844, oder die Verwaltung (Musielak/Voit/Flockenhaus § 858 Rz 3). Dem Antrag auf Anordnung der Veräußerung ist ein Auszug aus dem Schiffsregister beizufügen, der alle das Schiff sowie die Schiffspart betreffenden Eintragung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Überblick.

Rn 1 § 54 dient der Überprüfung einer im EA-Verfahren getroffenen Entscheidung außerhalb eines förmlichen Rechtsmittelverfahrens u ermöglicht deren Abänderung. Die Vorschrift ist einerseits Ausgleich für die nach § 57 nur sehr begrenzt gegebenen Anfechtungsmöglichkeiten u andererseits Korrektiv für infolge Eilbedürftigkeit vor Erlass einer EA mitunter nicht mögliche Anhörung...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundlagen.

Rn 68 Eine zweite Stufe des Pfändungsschutzes bildet der vom Schuldner zu beantragende Aufstockungsbetrag (Kohte VuR 10, 257 [258]; Perleberg-Kölbel FuR 10, 311 [312]). Häufig benötigt der Schuldner einen erhöhten Freibetrag wegen Unterhaltspflichten oder er erhält Leistungen mit einer besonderen Zweckbindung. In diesen Fällen ist der auf den Grundfreibetrag beschränkte Pfän...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Den Eigentumserwerb hindernde Umstände.

Rn 12 Die Ablieferung verschafft dem Meistbietenden kein Eigentum, wenn im Zeitpunkt der Übergabe keine wirksame Verstrickung (mehr) besteht (MüKoZPO/Gruber Rz 13 mwN; Musielak/Voit/Flockenhaus Rz 4; vgl BGHZ 100, 95, 98), die Öffentlichkeit der Versteigerung nicht gewahrt war (s § 814 Rn 7 f, § 816 Rn 11) oder das Barzahlungsgebot missachtet wurde. Der gute Glaube des Meist...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Voraussetzungen.

Rn 7 Neben Zulässigkeit von Klage und Berufung (oben Rn 3, 4) setzt das Versäumnisurteil gegen den Kl voraus, dass dieser säumig ist und ein entsprechender Antrag des Beklagten vorliegt. Insoweit kann auf die Ausführungen zum erstinstanzlichen Versäumnisurteil verwiesen werden (§ 330 Rn 3 ff). Rn 8 Beantragt der Beklagte kein Versäumnisurteil, kann – bei Vorliegen der entspre...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / V. Bankrecht.

Rn 12 Gegen die missbräuchliche Inanspruchnahme einer Bankgarantie auf erstes Anfordern kann der Garantieauftraggeber gegen den Garantiebegünstigten im Wege einstweiliger Verfügung vorgehen, wenn Rechtsmissbrauch offensichtlich ist (vgl BGHZ 145, 286, 296 = NJW 01, 282). Eine einstweilige Verfügung, die gem § 921 I, § 936 ohne Anhörung des Antragsgegners im Beschlusswege erg...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift beruht, ebenso wie §§ 717 II, III, 302 IV 3, 600 II, 641g und 1065 II 2, auf dem allgemeinen Rechtsgedanken, dass die Vollstreckung aus einem noch nicht endgültigen Titel auf Gefahr des Gläubigers erfolgt (BGHZ 168, 352, 366 Rz 40 = NJW 06, 2767; BGH DB 12, 2396 Rz 8; BGH MDR 14, 1354 Rz 20; GRUR 16, 406 Rz 36 – Piadina-Rückruf; GRUR 16, 720 [BGH 19.11.20...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / VI. Kosten und Gebühren.

Rn 39 Wird das Auswahlverfahren separat geführt, weil zunächst nur ein vorläufiger Vormund bestellt werden konnte (§ 1781 BGB iVm § 1774 II BGB), handelt es sich um ein gesondertes Verfahren, für das keine Gerichtskosten entstehen, Anm 1 Nr 3 zu FamGKG-KV Nr 1310, die auf Vormundschaften analog anzuwenden ist (Prütting/Helms/Dürbeck § 168 Rz 45). Rn 40 Das familiengerichtlich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Änderungen von Amts wegen.

Rn 4 Zuständig für Änderungen vAw nach Abschluss des Verfahrens ist der Rechtspfleger. Die Akten werden ihm in regelmäßigen Abständen zur Kontrolle vorgelegt. Die Änderung ist zulässig, wenn sich die für die PKH maßgebenden persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach der PKH-Entscheidung wesentlich geändert haben. Durch den Begriff Änderungen ist klargestellt, dass s...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / F. Abschlussvereinbarung.

Rn 6 Soweit die Parteien zu einer inhaltlichen Beilegung ihres Streits gelangt sind, kann der Mediator diese Vereinbarung im Wege einer sogenannten Abschlussvereinbarung dokumentieren. Dies muss also eine schriftliche Niederlegung der erzielten Ergebnisse sein. Welche rechtliche Bedeutung diese schriftliche Dokumentation aufweist, hängt von dem Willen der Parteien und der vo...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck.

Rn 1 Die Vorschrift eröffnet neben der vom Gericht selbst ausgehenden Amts- und Rechtshilfe die Möglichkeit, der beweisführenden Partei die Beschaffung des Auslandsbeweises aufzuerlegen. Dies wird allerdings nur ausnahmsweise zulässig sein, wenn eine Rechtshilfe des ausländischen Staates oder eine konsularische Beweiserhebung nicht möglich ist oder nicht zum Erfolg führt und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / d) Verletzung der Schutzpflichten gem § 618 BGB.

Rn 80 Ist der objektiv pflichtwidrige Zustand von Räumen, Vorrichtungen oder Gerätschaften iSd § 618 BGB unstr oder bewiesen und war dieser Zustand generell geeignet, den konkret beim Arbeitnehmer eingetretenen Schaden zu verursachen, muss der Arbeitgeber entgegen der Grundregel auch die fehlende Kausalität zwischen dem pflichtwidrigen Zustand und dem Eintritt des Schadens b...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Vollziehung des persönlichen Arrests.

Rn 2 Bereits in dem Arrestbefehl ist die Art der Freiheitsbeschränkung – Haft, Reiseverbot ins Ausland mit Beschlagnahme des Passes, Hausarrest oder Meldepflicht – anzugeben. Bei Verhängung des Hausarrestes kann auch die Beschlagnahme des Personalausweises ausgesprochen werden (Musielak/Voit/Huber Rz 1; Schuschke/Walker/Schuschke Rz 2; aA Zö/Vollkommer Rz 1). Soweit die Einz...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Allgemeines.

Rn 1 Die Vorschrift stellt strenge formale Anforderungen an die tatsächlichen Voraussetzungen, unter denen das Berufungsverfahren in Gang gesetzt werden kann. Dies ist gerechtfertigt, weil mit der rechtzeitigen Einlegung der Berufung der Eintritt der Rechtskraft des angefochtenen erstinstanzlichen Urteils gehemmt wird (§ 705 S 2). Im Interesse der Rechtssicherheit und Rechts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 1. Grundsatz.

Rn 8 § 17 I 2 GVG begründet eine Rechtswegsperre. So sollen eine doppelte Prozessführung, insb aber abw Entscheidungen verhindert werden. Die Vorschrift verbietet daher, dieselbe Sache während der Rechtshängigkeit (§§ 261 I, 253 I ZPO; 90 I, 81 I VwGO) anderweitig gerichtlich anhängig zu machen. Der Eintritt der Rechtswegsperre setzt daher voraus, dass zeitlich vorgehend die...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Die Vorschrift regelt das Verhältnis der EuGVO zu Übereinkommen für besondere Rechtsgebiete. Bereits der entsprechende Abs 1 der Ursprungsfassung (VO [EG] 44/2001) räumte als Rangkollisionsnorm (Rauscher/Mankowski Rz 1) denjenigen spezielleren multilateralen völkerrechtlichen Verträgen den Vorrang ein, die noch unter Geltung des EuGVÜ abgeschlossen worden sind, und verb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Teilnahme der Parteien.

Rn 11 Den Parteien ist Gelegenheit zur Anwesenheit zu geben, soweit nicht Rechte der Beteiligten entgegenstehen (vgl § 357; Art 103 I GG). Dies können insb Persönlichkeitsrechte sein (zB bei körperlichen Untersuchungen, s § 406 Rn 16 aE) oder die Grundsätze eines fairen Verfahrens (s Hamm MDR 15, 301 und Kobl VersR 12, 922 zur vermuteten Beeinflussung des Beweisergebnisses d...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Bestellung eines Gegnervertreters (Abs 2).

Rn 3 Das Gericht muss nach pflichtgemäßem Ermessen entscheiden, ob für den unbekannten Gegner ein Vertreter bestellt wird, der dann gegenständlich beschränkt auf das selbstständige Beweisverfahren gesetzlicher Vertreter gem § 51 ist. Der Bestellte ist nicht zur Übernahme des Amtes verpflichtet. Ergibt sich später die Person des Antragsgegners konkret, hat dieser Antragsgegne...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

Kindschaftssachen sind die dem Familiengericht zugewiesenen Verfahren, diemehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / III. Sofortige Beschwerde.

Rn 7 § 569 III Nr 1 ZPO bestimmt allg, dass die sofortige Beschwerde zu Protokoll der Geschäftsstelle iSv IV Nr 6 iVm § 78 III ZPO erklärt werden kann, wenn für das Verfahren (den Rechtsstreit) in erster Instanz kein Anwaltszwang besteht. Verfahren (Rechtsstreit) idS ist dabei stets das Hauptverfahren u nicht ein Zwischen-/Nebenverfahren, auch wenn in diesem die sofortige Be...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Ausnahmsweise Antragserfordernis.

Rn 3 Bei der Stufenklage (§ 254) nach Abschluss einer Stufe wird nur auf Antrag (auch der beklagten Partei, vgl Karlsr FamRZ 97, 1224) terminiert; ebenso bei Ruhen des Verfahrens (§ 251) und Aussetzung sowie Unterbrechung (vgl § 249). Das gleiche gilt beim Grundurteil, wenn vor Rechtskraft der (positiven) Entscheidung über den Grund zur Höhe verhandelt werden soll (§ 304 II)...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Rechtsbehelfe.

Rn 14 Wird der Antrag auf Erlass eines Pfändungsbeschlusses abgewiesen, kann der Gläubiger hiergegen nach den §§ 11 I RPflG, 793 sofortige Beschwerde einlegen. Schuldner und Drittschuldner können bei behaupteten Verstößen gegen das Pfändungsverfahren, zB bei Unpfändbarkeit der Sache gem § 811 oder Unpfändbarkeit des Herausgabeanspruchs nach § 851 I, Erinnerung gem § 766 einl...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 2. Abweichungsverbot.

Rn 6 Die positive Seite der Bindung besteht darin, dass das Gericht die Entscheidung im weiteren Verlauf des Verfahrens in der Instanz zugrunde legen muss und nicht von ihr abweichen darf. Dieses Abweichungsverbot betrifft praktisch va die nicht instanzabschließenden und den Streitstoff nicht umfassend erledigenden Entscheidungen, dh Teil-, Vorbehaltsurteil (Rn 11) und Zwisc...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Wirkungen.

Rn 24 Bei der Bestimmung des pfändbaren Einkommens sind die nach § 850a der Pfändung entzogenen Beträge nicht mitzuberechnen, es sei denn, der dann anfechtbare Pfändungsbeschluss bezeichnet diese Bezüge als pfändbar. In diesem Fall werden sie zwar verstrickt, aber es entsteht kein Pfändungspfandrecht (vgl § 850 Rn 36). Bei einem Blankettbeschluss (§ 850 Rn 9) muss der Dritts...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Sonstige Wirksamkeitsgrenzen.

Rn 9 Wie beim Verzicht (§ 306 Rn 3) darf das Anerkenntnisurteil keine gesetzeswidrigen Zustände herbeiführen. Die ausgesprochene Rechtsfolge muss im materiellen Recht ihrer Art nach bekannt sein, darf nicht verboten sein. Ihre Erfüllung darf keine Strafbarkeit begründen und muss mit der Rechtsordnung und dem ordre public (Art 6 EGBGB) vereinbar sein (ThoPu/Reichold Rz 6). Da...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / D. Rechtsfolgen eines Verstoßes, Rechtsbehelfe.

Rn 9 Ist das Recht einer Partei auf Teilnahme an der Beweisaufnahme verletzt, dürfen deren Ergebnisse grds nicht verwertet werden (BGH VersR 84, 946, 947; RGZ 136, 299, 300; Köln WuM 77, 47, 49). Allerdings muss die Partei, die die Verletzung des § 357 I, Art 103 I GG rügt, darlegen, dass die Entscheidung möglicherweise anders ausgefallen wäre, wenn sie an der Beweisaufnahme...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 5. Nr 5, Straftaten durch das Gericht.

Rn 9 Auch hier muss die Verfälschung der Urteilsgrundlage auf einer in Bezug auf den Vorprozess verübten Straftat beruhen, und zwar des Richters nach den §§ 331 ff StGB, was insb die Rechtsbeugung (§ 339 StGB) erfasst (vgl BFH/NV 13, 1604). Die praktische Bedeutung dieses Restitutionsgrundes ist gering. Entgegen dem Wortlaut der Norm ist – wie bei den Straftatbeständen (RGSt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 38 Das Verfahren über eine Stufenklage ist auch gebührenrechtlich eine einzige Angelegenheit. Die Gebühr für das Verfahren im Allgemeinen entsteht nur einmal. Maßgebend ist nach § 44 GKG der höhere Wert, also idR der Wert des Leistungsantrags (stRspr, zuletzt Kobl NJW-RR 15, 832 [OLG Koblenz 02.04.2015 - 10 W 171/15] mwN). Dieser Wert ist auch dann maßgebend, wenn es nich...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normgegenstand.

Rn 1 Die praktisch wenig bedeutsame Hauptintervention (Einwirkungsklage, Einmischungsklage) ermöglicht dem Hauptintervenienten während eines laufenden Prozesses (Haupt- oder Erstprozess), das umstrittene Recht gegen beide Parteien vor dem von ihnen angerufenen Gericht für sich in Anspruch zu nehmen. Da der Hauptintervenient seine Rechte in einem neuen, eigenständigen Verfahr...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Grundsatz.

Rn 6 § 17 I 1 GVG regelt die sog perpetuatio fori unabhängig von nachträglichen Änderungen rechtlicher oder tatsächlicher Umstände. Die einmal begründete Zulässigkeit eines bestimmten Rechtswegs bleibt in Abweichung vom allg Grundsatz des intertemporalen Verfahrensrechts, wonach dessen Änderungen im Zweifel auch bereits anhängige Verfahren erfassen, auch beim Wegfall der daf...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Bindende Feststellungen (§ 559 II).

Rn 14 Das Revisionsgericht ist an die tatsächlichen Feststellungen des Berufungsgerichts gebunden. Über den Wortlaut des § 559 II hinausgehend besteht die Bindung jedoch nicht nur für die Feststellung der Wahrheit oder Unwahrheit einer Tatsachenbehauptung, sondern gleichermaßen für die Feststellung als offenkundig oder gerichtsbekannt (BGH NJW 93, 2674, 2675 [BGH 14.01.1993 ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Gesetzestext

(1) 1Ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann auch gestellt werden, wenn über einen Antrag, eine Maßnahme zu treffen, oder über eine Beschwerde oder einen anderen förmlichen Rechtsbehelf ohne zureichenden Grund nicht innerhalb von drei Monaten entschieden ist. 2Das Gericht kann vor Ablauf dieser Frist angerufen werden, wenn dies wegen besonderer Umstände des Falles geb...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Erklärung.

Rn 22 Die Rücknahme kann vor der Geschäftsstelle zu Protokoll erklärt werden (§ 696 IV 2 und § 129a). Die Rücknahme in der schon bei einem Gericht mit Anwaltsprozess (§ 78) anhängigen Sache ist deshalb vom Anwaltszwang frei (§ 78 III). Soweit die Sache bereits beim Streitgericht anhängig ist, gelten die besonderen Vorschriften für Erklärungen im Mahnverfahren (§§ 702, 703) n...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Klagen wegen vermögensrechtlicher Ansprüche.

Rn 2 Der Streitgegenstand einer unter § 23 fallenden Klage muss auf die Geltendmachung eines vermögensrechtlichen Anspruchs abzielen, also eines solchen, der entweder auf einer vermögensrechtlichen Beziehung beruht oder im Wesentlichen wirtschaftlichen Interessen dienen soll (LAG Rheinland-Pfalz MDR 07, 1045 [LAG Rheinland-Pfalz 24.04.2007 - 1 Ta 89/07]). Demnach sind va Unt...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / Mahnverfahren.

Rn 183 Der Anspruch ist nach § 6 zu bewerten. Für das Streitverfahren ist nach Anm zu Ziff 1210 KV Anl 1 GKG der Wert bei Eingang der Akten am Streitgericht maßgeblich; ältere Rspr ist überholt. Ermäßigung oder Erledigung vor Akteneingang führt zur Herabsetzung des Wertes. Maßgeblich ist nicht das erledigende Ereignis, sondern die prozessuale Erklärung (BayObLG BeckRS 21, 29...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Reduzierung des Beweismaßes.

Rn 19 Eine Beweiserleichterung besteht zunächst darin, dass die Anforderungen an die richterliche Überzeugung durch eine Reduzierung des Beweismaßes verringert werden (BGHZ 149, 63, 66 = NJW 02, 128, 129; NJW-RR 06, 1238, 1239; NJW 20, 237 Rz 13). Wie sich aus dem unterschiedlichen Wortlaut beider Normen ergibt, braucht sich das Gericht iRd § 287 im Gegensatz zu § 286 I kein...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / G. Kosten/Gebühren.

Rn 19 Erscheinen beide Anwälte im Termin, erhalten sie jeweils eine volle Terminsgebühr, auch wenn (mangels Antragstellung) ein Versäumnisurteil ergeht (3202 VV). Bei Nichterscheinen des Berufungsklägers reduziert sich die Terminsgebühr für den Berufungsbeklagtenvertreter auf 0,5, wenn lediglich ein Versäumnisurteil beantragt wird (3203 VV). Im Einspruchstermin kann die Gebü...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Einziehungsverbot für Gerichtskosten.

Rn 5 Wenn PKH bewilligt ist, darf die Bundes- oder Landeskasse von der bedürftigen Partei außer den angeordneten Ratenzahlungen oder der Vermögenszuzahlung keine weiteren Kosten einziehen. Von der Zahlung rückständiger und künftiger Gerichtskosten, Gerichtsvollzieherkosten und Auslagen ist die Partei befreit. Gerichtskosten, die zum Zeitpunkt der PKH-Bewilligung bereits in R...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / II. Beweisaufnahme durch verordneten Richter.

Rn 6 Zur Erleichterung der Einnahme des Augenscheins kann das Prozessgericht gem §§ 372 II, 355 I 2 diese dem beauftragten (§ 361) oder dem ersuchten (§ 362) Richter übertragen, ohne dass die Einschränkungen des § 375 I, II beachtet werden müssten (Zö/Greger § 372 Rz 2). In diesem Fall entscheidet der ersuchte oder beauftragte Richter, ob er einen Sachverständigen beizieht, ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / I. Gericht.

Rn 2 Gebunden ist das Gericht, dh der Spruchkörper, der das End- oder Zwischenurteil erlässt. Das schließt die Bindung des Kollegiums an Entscheidungen des Einzelrichters nach Rückübertragung ein (KG JW 25, 1799 Nr 3; Zö/Feskorn Rz 13; St/J/Althammer Rz 5). Ein Wechsel in der Besetzung des Kollegiums hebt die Bindung nicht auf. § 318 gilt für die Gerichte jeder Instanz. Von ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / C. Konkurrenz mehrerer Musterfeststellungsklagen (Abs 1 u 2).

Rn 3 Konkurrierende Musterfeststellungsklagen iSd Abs 1 und 2 liegen nur dann vor, wenn sowohl der Beklagte als auch der Lebenssachverhalt und die Feststellungsziele der jeweiligen Klagen identisch sind. Daraus folgt zunächst, dass eine Musterfeststellungsklage, die sich auf einen anderen Lebenssachverhalt oder einen anderen Beklagten bezieht, ohne Weiteres zulässig ist, und...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / E. Vollmachtsnachweis.

Rn 11 Tritt der Bevollmächtigte nach einer auf seinen Antrag erfolgten Aussetzung (§ 246 I Hs 2) bei der Fortsetzung des Rechtsstreits für den Rechtsnachfolger auf, hat er dessen Vollmacht beizubringen. Die Vorschrift begrenzt die Fortgeltung der Vollmacht im Falle einer Aussetzung nicht, sie soll lediglich sicherstellen, dass die Vollmacht nicht widerrufen wurde oder durch ...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / B. Verhandlung.

Rn 2 Protokollierungszwang besteht in jeder Verhandlung vor dem erkennenden Gericht sowie außerhalb der Sitzung vor dem beauftragten (§ 361) oder dem ersuchten (§ 362) Richter. Der mit Gesetz zur Förderung der Mediation und anderer Verfahren zur außergerichtlichen Konfliktbeilegung vom 21.7.12 (BGBl I 1577 ff) eingefügte II S 2 stellt klar, dass ein Protokoll über eine Gütev...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / IV. Fehler bei der Bildung des Schiedsgerichts oder Verstoß gegen Verfahrensregeln (§ 1059 II 1d).

Rn 46 § 1059 II 1d überschneidet sich tw mit § 1059 II 1b. 1. Richter als Schiedsrichter. Rn 47 Es verstößt nicht gegen § 1059 II 1d), wenn ein Richter von einer Partei zum Schiedsrichter bestellt wird, der nicht über eine Genehmigung nach § 40 I S 1 DRiG verfügt (BGH NJW-RR 16, 892 [BGH 10.03.2016 - I ZB 99/14] Rz 18 ff). 2. Befangenheit von Schiedsrichtern und Sachverständige...mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / A. Normzweck, Abgrenzung.

Rn 1 § 797 bezieht sich auf vollstreckbare Urkunden des § 794 I Nr 5 und auf notariell vollstreckbar erklärte Anwaltsvergleiche nach § 796c, nicht dagegen auf solche des § 796b. Prozessvergleiche sind nicht gerichtliche Urkunden iSd § 797 (St/J/Münzberg Rz 1; MüKoZPO/Wolfsteiner Rz 143; aA RGZ 21, 345, 347 ff; 35, 395, 397, 398; München NJW 61, 2265, 2266 [OLG München 13.04....mehr

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Prütting/Gehrlein, ZPO - Ko... / 3. Sicherung von Ansprüchen gegen Dritte.

Rn 7 Eine Streitverkündung ist zum einen zulässig, sofern der Streitverkünder Ansprüche auf ›Gewährleistung‹ oder ›Schadloshaltung‹ gegen einen Dritten zu haben glaubt. Der Tatbestand ist nach einhelliger Auffassung nur beispielhaft gefasst und die Vorschrift unabhängig von der Art des Anspruchs großzügig anzuwenden (BGHZ 116, 95, 101 = NJW 92, 1698). Ausschlaggebend ist dar...mehr